Untere Fulder Gasse / Burgmauerweg und Fulder Tor in Turmnähe sowie der Fußweg Klostermauerweg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Untere Fulder Gasse / Burgmauerweg und Fulder Tor in Turmnähe sowie der Fußweg Klostermauerweg"

Transkript

1 Der Bürgermeister der Stadt Alsfeld - Postfach Alsfeld Magistrat der Stadt Alsfeld Fachbereich 2 - Baubetriebshof - per Ordnungsbehörde Alsfeld, den Sachbearbeiter: Lothar Krauß Sammel-Nr.: (06631) Durchwahl: (06631) Telefax: (06631) ordnungsbehoerde@stadt.alsfeld.de Dienstgebäude: Markt 2 Zimmer-Nr.: 212 Aktenzeichen (bitte angeben): Schriftstück-Nr.: Öffnungszeiten Montag: Uhr Dienstag: Uhr Mittwoch: Uhr Donnerstag: Uhr Freitag: Uhr Alsfeld im Internet: Anordnung einer Verkehrsbeschränkung zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum gemäß 45 Abs. 1 Satz 1und Abs. 3 Satz 1 und 44 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom (BGBI. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung. Hiermit wird folgende Verkehrsregelnde Anordnung getroffen: Wegen werden die am Einrüstung der Kuppel des Leonhardturmes Untere Fulder Gasse / Burgmauerweg und Fulder Tor in Turmnähe sowie der Fußweg Klostermauerweg von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr mittels Regelplan BI/17 bzw. BII/1 voll gesperrt. Die Anlieger werden durch die Abteilung 22 informiert. Eine Umleitung ist nicht erforderlich. Die Beschilderung ist wie folgt vorzunehmen: Ecke Untergasse / Obere Fulder Gasse: Zeichen Untere Fulder Gasse, in Höhe von Hausnr. 45: Zeichen 600 mit fünf roten Lampen sowie Zusatz 250 Ecke Steinborngasse / Untere Fulder Gasse: Zeichen Fulder Tor, in Höhe von Hausnr. 1: Zeichen 600 mit fünf roten Lampen und Zusatz 250 Ecke Wallgasse / Fulder Tor: Zeichen Burgmauerweg, in Höhe von Hausnr. 14: Zeichen 600 mit fünf roten Lampen sowie Zusätze 250, mit Hinweistafel Zufahrt bis Kundenparkplatz Karte, Kopie + Deko und Sanitätshaus Frohn frei und Klostermauerweg, in Höhe Fußweg zu Wallgasse: Zeichen 600 und Zusatz 259

2 - 2 - Besondere Auflagen und Bedingungen: 1. Die Straßensperrung ist gemäß dem beigefügten Verkehrszeichenplan zu kennzeichnen. 2. Für die Beschaffung, Aufstellung und Unterhaltung der Beschilderung ist zuständig und verantwortlich: Herr Ralf Braun, Tel.: 0151 / Es dürfen nur solche Verkehrszeichen aufgestellt werden, die retroreflektierend sind und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) des Bundesverkehrsministeriums entsprechen. Vorhandene stationäre Beschilderungen und Wegweisungen sind ggf. entsprechend abzudecken. 4. Die Aufstellhöhen (Mindesthöhe zwischen Unterkante Verkehrsschild und dem Boden) der einzelnen Verkehrszeichen dürfen außerhalb der Fahrbahn und über Gehwegen 2,0 m und über Radwegen 2,2 m nicht unterschreiten. Im Bereich von Arbeitsstellen kann die Aufstellhöhe gemäß der RSA reduziert werden. 5. Verkehrsschilder dürfen grundsätzlich nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden. Der Seitenabstand von ihr soll innerorts 0,50 m, keinesfalls weniger als 0,30 m betragen, und außerorts 1,50 m. 6. Alle Verkehrszeichen sind grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand aufzustellen. Bei ungünstigen örtlichen Verhältnissen sind die einzelnen Verkehrszeichen zusätzlich am linken Fahrbahnrand aufzustellen. Gleiches gilt bei zwei und mehr Fahrstreifen in gleicher Fahrtrichtung und bei sehr hohen Verkehrsstärken. 7. Reicht die Sichtbarkeit eines mit retroreflektierender Folie ausgestatteten Verkehrszeichens bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen oder während der Dämmerung nicht aus, so ist dieses Verkehrszeichen mit einer Beleuchtungseinrichtung zu versehen. 8. Nach Beendigung der Baustelle ist der alte Zustand hinsichtlich vorhandener Verkehrszeichen wieder herzustellen. 9. Entsprechend dem Arbeitsfortgang sind ggf. Säuberungsarbeiten auf dem Straßenkörper vorzunehmen. 10. Gemäß 45 (VwV zu 45 Abs. 6 Ziff. 2) sind die Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden sowie die Polizei gehalten, die planmäßige Kennzeichnung der Verkehrsregelung zu überwachen und die angeordneten Maßnahmen auf ihre Zweckmäßigkeit zu prüfen. Zu diesem Zweck erhält die Polizei und die Straßenbaubehörde eine Abschrift des Verkehrszeichenplanes von der zuständigen Behörde. 11. Vor Beginn der Bauarbeiten ist von mir die Beschilderung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Abnahmetermine sind bei Bedarf daher rechtzeitig mit dem Sachbearbeiter der zuständigen Ordnungsbehörde zu vereinbaren. 12. Diese Genehmigung mit den Beschilderungsplänen ist an der Baustelle bereitzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Kontrollpersonen (siehe Ziffer 10) vorzulegen. Seite 2

3 Durch diese Anordnung geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Adressaten dieser Anordnung über. Dieser stellt dadurch den Straßenbaulastträger sowie die Straßenverkehrsbehörden von Entschädigungsansprüchen Dritter frei, für Schäden, die im Rahmen dieser Anordnungen entstehen. Ferner haftet er für jeden von ihm angerichteten Schaden am Straßenkörper und Straßenzubehör, der über den Rahmen des durch die übliche Straßenbenutzung entstehenden Schadens hinausgeht. Anordnung der sofortigen Vollziehung Gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird hiermit die sofortige Vollziehung angeordnet. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist durch das öffentliche Interesse sowie das überwiegende Interesse der von der Anordnung betroffenen Verkehrsteilnehmer geboten. Würde durch die aufschiebende Wirkung der Klage der durch die Auflagen und Bedingungen gesetzte Rahmen überschritten, entstünde eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Rechtskraft dieser Anordnung kann wegen der kurzen Frist bis zum Beginn der Baumaßnahme nicht mehr herbeigeführt werden. Die aufschiebende Wirkung einer evtl. eingelegten Klage würde den Sinn der Auflagen und Bedingungen zunichte machen und die genannten Gefahren verwirklichen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht in Gießen, Marburger Str. 4, Gießen, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage ist gegen den Bürgermeister der Stadt Alsfeld zu richten und muss den bzw. die Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen sollen angegeben und die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und den Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Lothar Krauß Verteiler Feuerwehr Alsfeld Leitstelle Vogelsbergkreis Polizeistation Alsfeld Regionaler Verkehrsdienst Verkehrsbehörde Vogelsberg VGO-Baustellen ZAV Stadtplanung Seite 3

4 - 4 - Regelplan B I / 17 Sperrung einer Straße Seite 4

5 - 5 - Regelplan B II / 1 Arbeitsstellen auf Gehund/oder Radwegen Seite 5

6 - 6 - Seite 6

Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtsbehelfsbelehrung Anhang smuster 1a Variante 1 (neutraler Stil): Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 AGVwGO) Gegen

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 6 München Kreisverwaltungsreferat I. Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Waffen,

Mehr

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 AMTSBLATT DES LANDKREISES AICHACH-FRIEDBERG Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 Herausgeber: Landratsamt Aichach-Friedberg Münchener Str. 9 86551 Aichach und Dienststelle Friedberg Halbjährlicher Bezugspreis

Mehr

Allgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB

Allgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB Stand: 01.07.2016 Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach 35 Abs. 3 GGVSEB im Bereich der Stadt Leverkusen Gemäß 35 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

3. Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Verfügung wird gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse angeordnet.

3. Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Verfügung wird gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse angeordnet. Allgemeinverfügung über das Verbot des Mitführens von Glas und anderen Getränkebehältnissen sowie ein Aufenthaltsverbot an Weiberfastnacht vom 27.06.2012 Hiermit wird gemäß 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2399 06.09.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verkehrssicherheitsaspekte

Mehr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 37/38 Tirschenreuth, den 14.09.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v.

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v. LfL, Abt. Förderwesen, Menzinger Straße 54, 80638 München Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. Amalienstr. 21/22 Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Abteilung Förderwesen

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

WIDERSPRUCHSBESCHEID

WIDERSPRUCHSBESCHEID Hinweis: Mit anliegenden Mustern soll den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren eine Hilfestellung hinsichtlich des formalen Aufbaus eines Widerspruchsbescheides im Saarland gegeben werden. Über

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Verkehrslenkung Berlin Zentrale Straßenverkehrsbehörde

Verkehrslenkung Berlin Zentrale Straßenverkehrsbehörde 1 Verkehrslenkung Berlin Zentrale Straßenverkehrsbehörde 1 Tagesordnung 1. Vorstellung Zentrales Filmbüro 2. Zuständigkeiten 3. Aussichten 2007 ff. 4. Erlaubnisverfahren 5. Inhalte eines Antrages 6. Ablauf

Mehr

Hein-Janssen- Straße. Integration in die bestehende Tempo-30- Zone nach STAWAG - Baumaßnahme. Bürgerinformation

Hein-Janssen- Straße.  Integration in die bestehende Tempo-30- Zone nach STAWAG - Baumaßnahme. Bürgerinformation Hein-Janssen- Straße Integration in die bestehende Tempo-30- Zone nach STAWAG - Baumaßnahme Bürgerinformation 28.08.2014 www.aachen.de Ablauf Anlass der Baumaßnahme, Sachstand Vorstellung Bestand und Planung

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 39 Planaufstellung zur Maßnahme Betrieb der Wasserkraftanlage Auer Kotten in Solingen-Widdert

Mehr

Fz.-Art Amtl. Kennzeichen Fz.-Hersteller Typ u. Ausführung Fz.-Ident-Nr. Fahrzeugbreite

Fz.-Art Amtl. Kennzeichen Fz.-Hersteller Typ u. Ausführung Fz.-Ident-Nr. Fahrzeugbreite vom Antragsteller mit Schreibmaschine auszufüllen Antragsteller / Adressat / Tel.-Nr. / Fax-Nr. Tel. Fax Verantwortl. Disponent/Landwirt: Die Erlaubnis umfasst die Seiten 1 bis - Nur vor der Behörde auszufüllen

Mehr

Kinderkrippe Westerham

Kinderkrippe Westerham Kinderkrippe Westerham Ich benötige für mein Kind einen Platz in der Kinderkrippe Westerham ab (Datum) Name, Vorname: m w Geburtstag und -ort: Straße, HsNr., Wohnort: Nationalität: Mit den Aufnahmebedingungen,

Mehr

Registrierungsbescheid

Registrierungsbescheid Registrierungsbescheid Hauptansprechpartner: Amsterdamerstr. 18 Frau Manuela Leiting 97424 Schweinfurt Ettore-Bugatti-Straße 6-14 51149 Köln Telefon: +49 02203 8987 411 Fax: +49 02203 8987 976 E-Mail-Adresse:

Mehr

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung)

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung) Muster 2 a 8 zu Pos. 6.1 des Kinder- und Jugendförderplans öffentliche Träger (Bewilligungsbehörde) Az.:...... Ort/Datum Fernsprecher (Anschrift der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers) Z u

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 18.11.2015 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1165/11 In dem Rechtsstreit A. IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Klägerin, Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B. g e g e n C. Beklagte, hat das Sozialgericht Hannover - 64.

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 36.06 VG 3 K 1422/03 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. Mai 2006 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Durchführung und Sicherung von Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum öffentlicher Straßen

Durchführung und Sicherung von Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum öffentlicher Straßen Durchführung und Sicherung von Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum öffentlicher Straßen Gem. Runderlaß (III Nr. 73/1993) des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr und des Ministeriums des

Mehr

Wasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf. Anlage: 1 Lageplan M 1 : 2.500. I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.02.

Wasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf. Anlage: 1 Lageplan M 1 : 2.500. I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.02. Wasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf Anlage: 1 Lageplan M 1 : 2.500 I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.02.2013 Die Allgemeinverfügung zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57)

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 167 2014 Verkündet am 12. März 2014 Nr. 51 Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigungsänderung für den Verkehrslandeplatz Bremerhaven Gemäß 6 Absatz 5 des Luftverkehrsgesetzes

Mehr

Sozialgericht Hannover

Sozialgericht Hannover Sozialgericht Hannover IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 11. November 2013 S 59 AS 587/12 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B. - Klägerin - Proz.-Bev.:

Mehr

Immissionsschutz; Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse der Fa. Ziegelwerk Peter Kormann GmbH, Zur Ziegelei 2, Laimering.

Immissionsschutz; Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse der Fa. Ziegelwerk Peter Kormann GmbH, Zur Ziegelei 2, Laimering. Landratsamt Aichach-Friedberg Postfach 13 40 86544 Aichach Gegen Postzustellungsurkunde Ziegelwerk Peter Kormann GmbH Herrn Geschäftsführer Peter Kormann Zur Ziegelei 2 86453 Laimering Immissionsschutz/

Mehr

III/OA/O 19. Mai 2006

III/OA/O 19. Mai 2006 Stadt Fürth - 90744 Fürth 32 Ordnungsamt Amt/Dienststelle Schwabacher Str. 170 Dienstgebäude Frau Friedrich 307 Auskunft erteilt Zimmer-Nr. 974-1470 974-1463 Telefon (0911) Telefax (0911) oa@fuerth.de

Mehr

BLAUE ZONEN PARKKONZEPT IN DER MÜNCHNER ALTSTADT

BLAUE ZONEN PARKKONZEPT IN DER MÜNCHNER ALTSTADT MERKBLATT Standortpolitik BLAUE ZONEN PARKKONZEPT IN DER MÜNCHNER ALTSTADT Blaue Zone" ist die Bezeichnung für eine einheitliche Parkregelung innerhalb des Münchner Altstadtringes. Blaue Zone heißt, dass

Mehr

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge, Rechte und Pflichten

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge, Rechte und Pflichten Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge, Rechte und Pflichten Baustein: V9 Bescheide und Ämter Ziel: Sensibilisierung, Erlernen des Umgangs mit Post von Ämtern und mit Bescheiden Kurzbeschreibung:

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 02-18. Jahrgang 19. Januar 2012 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Satzung. Sondernutzungen in der Fußgängerzone Innenstadt im Stadtbezirk Villingen, Teilbereich Riet-/ Obere Straße und Münsterplatz

Satzung. Sondernutzungen in der Fußgängerzone Innenstadt im Stadtbezirk Villingen, Teilbereich Riet-/ Obere Straße und Münsterplatz Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen Satzung über Sondernutzungen in der Fußgängerzone Innenstadt im Stadtbezirk Villingen, Teilbereich Riet-/ Obere Straße und Münsterplatz Aufgrund des 18 Abs. 8 des

Mehr

Urteil. Im Namen des Volkes. - Kläger/Berufungskläger/Restitutionskläger -

Urteil. Im Namen des Volkes. - Kläger/Berufungskläger/Restitutionskläger - Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Aktenzeichen: 4 Sa 303/04 1 Ca 333/01 ArbG Flensburg (Bitte bei allen Schreiben angeben!) Verkündet am 16. Dezember 2004 Gez. Selmer als Urkundsbeamt. d. Geschäftsstelle

Mehr

Amtsblatt gegründet 1746

Amtsblatt gegründet 1746 Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 31, 03. August 2012, Seite 186 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan (BP) Nr. 278, Südlich der Stuttgarter Straße, zwischen Meierweg und Donauwörther

Mehr

Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung

Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung Musterformulare/Referendariat Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung von Dieter Fleck, Dr. Werner Böhme, Dr. Ludwig Kroiß, Irene Neurauter 21., überarbeitete Auflage Formularsammlung für Rechtspflege

Mehr

Arbeitsschutz in Baustellen

Arbeitsschutz in Baustellen Arbeitsschutz in Baustellen Autor, Veranstaltung Dipl.-Ing. Horst Leisering 18.03.2010 Kolloquium Wege aus dem Stau 23.08.2011 Am Beispiel von: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von gegenseitigen Gefährdungen

Mehr

Hinweis: Die Anmeldung bitte 4 Wochen vor dem geplanten Umzug einreichen!

Hinweis: Die Anmeldung bitte 4 Wochen vor dem geplanten Umzug einreichen! Antragsteller/in (Veranstalter/in, Verantwortliche/r, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) Ort, Datum Stadt Warstein Sachgebiet Sicherheit und Ordnung Schulstraße 7 59581 Warstein Erlaubnis nach 29 Abs. 2

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER

SOZIALGERICHT HANNOVER SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 700/10 Verkündet am: 18. Juni 2013 IM NAMEN DES VOLKES A. Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B. URTEIL Klägerin, Proz.-Bev.:

Mehr

Absichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum

Absichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum Absichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum Folie 1 Gefahren der Einsatzstellen : A - Atemgifte A - Angstreaktion A - Atomare Gefahren A - Ausbreitung C - chemische Gefahren E - Einsturz E - Erkrankung

Mehr

Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit

Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit vom 28.03.2013 Az.: IPS 3d 7321.425 Zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit werden

Mehr

Aufbauschema 80 V. I. Verwaltungsrechtsweg in der Hauptsache, 40 I VwGO

Aufbauschema 80 V. I. Verwaltungsrechtsweg in der Hauptsache, 40 I VwGO Aufbauschema 80 V von Dr. Jens Tersteegen A. Zulässigkeit des Antrags I. Verwaltungsrechtsweg in der Hauptsache, 40 I VwGO II. Statthafte Antragsart Antragsbegehren: Faustregel: Antrag muss gerichtet sein

Mehr

Piratenpartei Kassel-Land Per Email

Piratenpartei Kassel-Land Per Email DER MAGISTRAT Rathausplatz 1, 34246 Vellmar TEL 0561-8292-0 FAX 0561-8292-171 www.vellmar.de info@vellmar.de Piratenpartei Kassel-Land Per Email Fachbereich 1 Allgemeine Verwaltung und Bürger-Service -

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER

SOZIALGERICHT HANNOVER SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1498/11 Die Verkündung wird durch Zustellung ersetzt. IM NAMEN DES VOLKES A., Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit URTEIL B.

Mehr

Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald

Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald Satzung für die Märkte der Stadt Radevormwald Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der letzten Änderung vom 20.06.1989 (GM.NW. S. 362) in Verbindung mit den

Mehr

Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen

Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen Winterschulung 2014/2015 Folie 1 Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen: Zum Eigenschutz der Einsatzkräfte Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vor der Gefahrenstelle

Mehr

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel

Mehr

... Beglmibigte Abschrift.. . Amtsgericht Heilbro. Im Namen des Volkes

... Beglmibigte Abschrift.. . Amtsgericht Heilbro. Im Namen des Volkes ....... ~ : :...... :.: :..... 1!... Beglmibigte Abschrift.. 1..L ; Aktenzeichen: 6 c 306/15. Amtsgericht Heilbro Im Namen des Volkes In dem Rechtsstreit gegen - Beklagte - i '! 1 wegen Forderung hat das

Mehr

1 Begriff und Aufgabe

1 Begriff und Aufgabe Gesetz für die aktive Bürgerbeteiligung zur Stärkung der Inneren Sicherheit (Hessisches Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz - HFPG) Vom 13. Juni 2000 GVBl. I S. 294 1 Begriff und Aufgabe (1) Das Land richtet

Mehr

Vortritt. Rechtsgrundlagen. Office des ponts et chaussées du canton de Berne. Tiefbauamt des Kantons Bern. Bau-, Verkehrsund Energiedirektion

Vortritt. Rechtsgrundlagen. Office des ponts et chaussées du canton de Berne. Tiefbauamt des Kantons Bern. Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Tiefbauamt des Kantons Bern Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Office des ponts et chaussées du canton de Berne Direction des travaux publics, des transports et de l'énergie Bereich Spezialaufgaben Verkehrstechnik

Mehr

LAG RV 2. Arbeitstreffen StVO in der Radverkehrsförderung weiche Maßnahmen

LAG RV 2. Arbeitstreffen StVO in der Radverkehrsförderung weiche Maßnahmen LAG RV 2. Arbeitstreffen StVO in der Radverkehrsförderung weiche Maßnahmen Notwendigkeit sogenannter weicher Maßnahmen Kennzeichnung der unterschiedlichen Verkehrsanlagen Verstetigung des Verkehrsflusses

Mehr

Bielefeld. Antrag. Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister. Amt für Verkehr Straßenverkehrsbehörde. von bis Uhr. Veranstalter

Bielefeld. Antrag. Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister. Amt für Verkehr Straßenverkehrsbehörde. von bis Uhr. Veranstalter Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister Bielefeld Antrag Amt für Verkehr Straßenverkehrsbehörde August-Bebel-Str. 92 Ihre Ansprechpartnerin: Martina Hedrich 1. Etage / Zimmer 106 Telefon (0521) 51 3017 Telefax

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 7 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Gegen Zustellungsurkunde AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH

Mehr

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012 A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012

Mehr

Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Herr Bernd Hudetz www.haus-regnitztal.de

Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Herr Bernd Hudetz www.haus-regnitztal.de Landratsamt Hof Soziale Angelegenheiten FQA Schaumbergstraße 14 95032 Hof Seniorenheim Haus Regnitztal GmbH Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 22 vom 29. Mai 2015

Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 22 vom 29. Mai 2015 Landratsamt Günzburg Dienstgebäude: Landratsamt Günzburg Dienststelle Krumbach Herausgeber und Druck An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg Telefon (0 82 21) 95-0, Telefax (0 82 21) 95-240 E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de

Mehr

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Postfach 103439 70029 Stuttgart Elektronischer Versand: An alle Gasnetzbetreiber

Mehr

A m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis

A m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis A m t s b l a t t des Landkreises Ebersberg 1Nummer 16 Herausgeber: Landratsamt Ebersberg Eichthalstr. 5 Telefon: 08092 823-0 E-mail: poststelle@lra-ebe.deuh 85560 Ebersberg Telefax: 08092 823-210 Internet:

Mehr

Markierung beidseitiger Schutzstreifen (innerorts) (Musterlösung Nr. 1)

Markierung beidseitiger Schutzstreifen (innerorts) (Musterlösung Nr. 1) Markierung beidseitiger Schutzstreifen (innerorts) (Musterlösung r. 1) Schmalstrichmarkierung (0,12 m breit, 1,00 m Länge, 1,00 m Lücke, Lage mittig zwischen den Verkehrsflächen) Parkstreifen Sicherheitstrennstreifen

Mehr

Sozialgericht Hannover

Sozialgericht Hannover Sozialgericht Hannover IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 11. November 2013 S 59 AS 3588/12 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B. - Kläger - gegen

Mehr

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung

Mehr

AsylVfG 78 Abs. 4. Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt

AsylVfG 78 Abs. 4. Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt AsylVfG 78 Abs. 4 Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt Wird ein Rechtsmittel desselben Beteiligten mehrfach eingelegt, handelt es sich um dasselbe Rechtsmittel, über das einheitlich

Mehr

Bescheinigung für Frau/Herrn: Matrikelnummer Fach Sprachen und Kulturen der islamischen Welt 1-Fach-Bachelor (BA) (Fachwissenschaft/Nichtlehramt)

Bescheinigung für Frau/Herrn: Matrikelnummer Fach Sprachen und Kulturen der islamischen Welt 1-Fach-Bachelor (BA) (Fachwissenschaft/Nichtlehramt) Stellungnahme der Fachberatung zur Vorlage im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät zur ( ) Anrechenbarkeit von Modulen (bei Hochschul- oder Studiengangwechsel) oder ggf. zur ( ) Überführung/Migration

Mehr

64. JAHRGANG AACHEN, DEN 31. Juli 2009 NR. 14. Gegenstand der Ordnungsverfügung

64. JAHRGANG AACHEN, DEN 31. Juli 2009 NR. 14. Gegenstand der Ordnungsverfügung AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DES KREISES AACHEN Amtsblatt 64. JAHRGANG AACHEN, DEN 31. Juli 2009 NR. 14 Kreis Aachen Bekanntmachung Gemäß 1 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz vom 12.08.2005 (BGBl. I S.

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 17 vom 07.10.2011 Inhaltsverzeichnis Seite Änderung der Bekanntmachung über vermögensrechtliche Übereinkunft der Gemeinde Wackersdorf und des Marktes Schwarzenfeld

Mehr

1 Begriffsbestimmungen

1 Begriffsbestimmungen Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Konz Auf Grund der 1, 9, 43-46 und 48 des

Mehr

Im Namen des Volkes. Urteil. In dem Rechtsstreit

Im Namen des Volkes. Urteil. In dem Rechtsstreit Sozialgericht Wiesbaden Az.: S 30 SO 172/11 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, Klägerin, gegen B., B-Straße, B-Stadt, Beklagter, hat die 30. Kammer des Sozialgerichts

Mehr

Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen

Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen Nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 8. Juni 2016 erlässt die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf als zuständige Stelle nach 9 Berufsbildungsgesetz

Mehr

Gestattungsvertrag zwischen

Gestattungsvertrag zwischen / Gestattungsvertrag zwischen Verein Letter-Fit: Miteinander-Füreinander e.v. Geschäftsstelle Petra Scholl Gerhart-l-Iauptmann-Straße 53 30926 Seelze im Weiteren Verein genannt und der Stadt Seelze Der

Mehr

Sozialgericht Dortmund. Urteil

Sozialgericht Dortmund. Urteil Sozialgericht Dortmund Az.: S 27 AS 4097/12 Verkündet am 04.12.2015 Melzer Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Klägerin Prozessbevollmächtigter:

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Rathaus, Rathausplatz 3, Zimmer 12 und

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.14/2012 vom 4. Juli 2012 20. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung von Karten, Erläuterungsbericht und Text der geplanten Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007 für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

Poller, Umlaufsperren und andere Probleme auf Radrouten. Kleine Details, die man im Auge behalten sollte

Poller, Umlaufsperren und andere Probleme auf Radrouten. Kleine Details, die man im Auge behalten sollte Poller, Umlaufsperren und andere Probleme auf Radrouten Kleine Details, die man im Auge behalten sollte 1) Umlaufsperren Bischoffen, Aartalweg Hofbieber, Milseburgradweg StVO/ERA-Seminar des ADFC Hessen

Mehr

(Groß)Veranstaltungen. in der Verwaltungspraxis des Ordnungsamtes

(Groß)Veranstaltungen. in der Verwaltungspraxis des Ordnungsamtes (Groß)Veranstaltungen in der Verwaltungspraxis des Ordnungsamtes Das Ordnungsamt in der Stadtverwaltung Das Ordnungsamt Organigramm (Groß)veranstaltungen in der Verwaltungspraxis des Ordnungsamtes RECHTLICHE

Mehr

SOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES

SOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES SOZIALGERICHT OLDENBURG Az.: S 49 AS 309/05 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am: 31. August 2006 { } Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle URTEIL In dem Rechtsstreit,,, Kläger, Prozessbevollmächtigter:

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn BUNDESSTADT BONN Der Oberbürgermeister Bekanntmachung Planfeststellung für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße A 59 Bonn- Beuel, von Betr.-km 28+ 325 bis

Mehr

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen Geschäfts-Nr.: AS 12/12 Verkündet am 22.06.2012 Dr. Stefan Ihli Leiter der Geschäftsstelle KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT Urteil In dem kirchlichen Arbeitsgerichtsverfahren Kläger gegen Mitarbeitervertretung

Mehr

Amtsblatt gegründet 1746

Amtsblatt gegründet 1746 Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 7, 14. Februar 2014, Seite 25 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen

Mehr

STADT DELMENHORST. Der Oberbürgermeister

STADT DELMENHORST. Der Oberbürgermeister STADT DELMENHORST Der Oberbürgermeister i Feuerwehr Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Informationspapier Nr. VB 01 Stand: April 2008 Herausgeberin: Stadt Delmenhorst

Mehr

Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB

Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB Gemeinde Bühlertann GRDrs 34/2013 GZ: Bürgermeister Bühlertann, den 22.05.2013 Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB Beschlussvorlage Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat

Mehr

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen Geschäfts-Nr.: AS 07/13 Verkündet am 21.06.2013 PD Dr. Stefan Ihli Leiter der Geschäftsstelle KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT Urteil In dem kirchlichen Arbeitsgerichtsverfahren Kläger gegen Mitarbeitervertretung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 18/2014 vom 02.07.2014 Inhaltsverzeichnis: Flurbereinigung Sankt Augustin Grünes C Vorläufige Besitzeinweisung mit Überleitungsbestimmungen Herausgeber: Stadt

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung

Verwaltungsgebührensatzung Verwaltungsgebührensatzung Gemäß 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) vom 21. April 1993 (SächsGVBl. S. 301) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit 25 (1) Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG)

Mehr

Habilitationsordnung der Technischen Universität München

Habilitationsordnung der Technischen Universität München Verbindlich ist allein die amtlich veröffentlichte Version! Habilitationsordnung der Technischen Universität München Vom 17. Juni 1992 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 23. Januar 2003) Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Straßenaktionen Sportveranstaltungen Kinderfeste und mehr. Ein Leitfaden zum richtigen Beantragen von Veranstaltungen

Straßenaktionen Sportveranstaltungen Kinderfeste und mehr. Ein Leitfaden zum richtigen Beantragen von Veranstaltungen Straßenaktionen Sportveranstaltungen Kinderfeste und mehr Ein Leitfaden zum richtigen Beantragen von Veranstaltungen Ein Service des Kinder- und Jugendbüros Mitte Bezirksamt Mitte von Berlin 2012 Anträge

Mehr

Inanspruchnahme von Sonderrechten nach 35 StVO mit Privatfahrzeugen und bei Übungen

Inanspruchnahme von Sonderrechten nach 35 StVO mit Privatfahrzeugen und bei Übungen Inanspruchnahme von Sonderrechten nach 35 StVO mit Privatfahrzeugen und bei Übungen Thema: Recht und Organisation Richtlinien und Hinweise Ausgabe: 10.12.2009 Hildinger, Reiter, Schröder Urheberrechte:

Mehr

Abschrift. Regelungen zur Beflaggung im Freistaat Bayern

Abschrift. Regelungen zur Beflaggung im Freistaat Bayern Abschrift Regelungen zur Beflaggung im Freistaat Bayern Quelle: Verwaltungsanordnung über die bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen (Flaggen-Verwaltungsanordnung - VwAoFlag)

Mehr

53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler ohne Sonderprüfungen

53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler ohne Sonderprüfungen Veranstalter Kreisverwaltung Ahrweiler Abteilung - Ordnung und Verkehr Wilhelmstraße 24-30 A n t r a g auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung mit Sonderprüfungen 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Mehr

Angaben zum Fahrzeug/zur Fahrzeugkombination (lt. Kfz-Brief/Betriebserlaubnis/Gutachten nach 21 StVZO:

Angaben zum Fahrzeug/zur Fahrzeugkombination (lt. Kfz-Brief/Betriebserlaubnis/Gutachten nach 21 StVZO: Seite 1 von 5. per Telefax: 04171 / 687 743 Landkreis Harburg BürgerService/ Verkehr -30.5- Schloßplatz 6 21423 Winsen Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach 70 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) mit

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail!

Mehr

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan Jahrgang 2016 Ausgabe - NL 20 Ausgabetag 13.05.2016 des Kreises Warendorf der Stadt Ahlen der Gemeinde Everswinkel der Stadt Telgte der Volkshochsch,ule Warendorf

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 40/2013 Dienstag, 12. Februar 2013 Nr. 08

AMTSBLATT. Jahrgang 40/2013 Dienstag, 12. Februar 2013 Nr. 08 AMTSBLATT Jahrgang 40/2013 Dienstag, 12. Februar 2013 Nr. 08 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 30. Bekanntmachung 2-6 Öffentliche Bekanntmachung des Rhein-Erft-Kreises über den Beschluss des Kreistages

Mehr

Rundschreiben 41/71/2007

Rundschreiben 41/71/2007 Dezernat 4 Schulen, Jugend Landschaftsverband Rheinland Dez. 4 50663 Köln An alle Jugendämter Freie und Kommunale Spitzenverbände im Rheinland Landesjugendamt Amt für Verwaltung und erzieherische Hilfen

Mehr

1 Begriffsbestimmungen

1 Begriffsbestimmungen Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Gemeinde Mutterstadt Vom 14. November 2001 Auf Grund der

Mehr

Anlässlich der Fasnet in Horb a. N. finden folgende Veranstaltungen auf den genannten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen statt:

Anlässlich der Fasnet in Horb a. N. finden folgende Veranstaltungen auf den genannten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen statt: Stadtverwaltung Horb a. N. Postfach 12 60 72152 Horb a. N. An den jeweiligen Straßenbaulastträger Stadtverwaltung Horb a. N. Marktplatz 8 72160 Horb am Neckar Recht und Ordnung Sabine Sachsenmaier Gebäude

Mehr

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting 6 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2 I n h a l t Kreistagssitzung Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);

Mehr

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Beck-Texte im dtv 5526 Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Textausgabe von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer 39., neu bearbeitete Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck

Mehr