Anlässlich der Fasnet in Horb a. N. finden folgende Veranstaltungen auf den genannten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen statt:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anlässlich der Fasnet in Horb a. N. finden folgende Veranstaltungen auf den genannten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen statt:"

Transkript

1 Stadtverwaltung Horb a. N. Postfach Horb a. N. An den jeweiligen Straßenbaulastträger Stadtverwaltung Horb a. N. Marktplatz Horb am Neckar Recht und Ordnung Sabine Sachsenmaier Gebäude Marktplatz 16 Zimmer 636 Telefon: Telefax: S Sachsenmaier@Horb.de Fasnetsveranstaltungen 2016 der Narrenzunft Horb a.n. Verkehrsrechtliche Anordnung Anlässlich der Fasnet in Horb a. N. finden folgende Veranstaltungen auf den genannten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen statt: Gläubiger ID: DE53ZZZ FB 4/ Sa Maskenabstauben am von Uhr bis Uhr auf dem Marktplatz (von Möbel Raible bis Gasthaus Schiff) Schlüsselübergabe und Fasnetstreiben am Schmotzigen Donnerstag, von Uhr bis Uhr auf dem Marktplatz (von Möbel Raible bis Gasthaus Schiff) und am unteren Markt, in der Hirschgasse und im Fußgängerbereich der Neckarstraße sowie auf dem Flößerwasen von Uhr bis 3.00 Uhr Fasnetsumzug am Rosenmontag, Aufstellung/Beginn: Uhr Unterer Markt, Grabenbachgasse (Wagen Altheimer Straße, beim Türkischen Verein) Streckenführung: Auflösung/Ziel: Uhr Grabenbachgasse, Altheimer Straße (ab Einmündung Bußgasse), Gutermannstraße, B14 Neckarstraße, Schillerstraße Uhr, Flößerwasen (ohne Wagen) Narrentreiben am Rosenmontag, Uhr bis auf dem Marktplatz, bis Uhr am unteren Markt und in der Grabenbachgasse, in der Hirschgasse, im Fußgängerbereich der Neckarstraße und anschließend an den Umzug auf dem Flößerwasen (Narrendorf), bis ca. 22 Uhr.

2 - 2 - Fasnetsverbrennung auf dem Marktplatz am Dienstag, von Uhr Uhr auf dem Marktplatz (von Möbel Raible bis Gasthaus Schiff) Hierfür sind verkehrsregelnde und verkehrslenkende Maßnahmen erforderlich. Aufgrund von 45 StVO ergeht nachstehende verkehrsrechtliche Anordnung Maskenabstauben auf dem Marktplatz, am , von Uhr bis Uhr 1. An den ausgewiesenen Stellplätzen auf dem Marktplatz ist am Verkehrszeichen 283 StVO (Haltverbot) mit dem Zusatz , Uhr aufzustellen. 2. Der Veranstaltungsbereich auf dem Marktplatz ist während der Veranstaltung jeweils mit Zeichen 600 StVO (Absperrschranke mit 5 roten Lampen), Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art). beim Möbelhaus Raible und beim Gebäude Marktplatz 16 voll abzusperren. 3. Vor dem Einmündungsbereich Wintergasse / Marktstraße ist Zeichen 101 StVO mit dem Hinweise Marktplatz gesperrt, Durchfahrt Bussgasse frei anzubringen. Schlüsselübergabe am Schmotzigen Donnerstag, auf dem Marktplatz, von bis Uhr, Fasnetstreiben am unteren Markt, in der Hirschgasse und im Fußgängerbereich der Neckarstraße sowie am Flößerwasen ab Uhr 1. An den ausgewiesenen Parkplätzen auf dem Marktplatz sind am mehrfach Verkehrszeichen 283 StVO (Haltverbot Anfang, Mitte und Ende) mit nachstehendem Zusatz aufzustellen: , Uhr , Uhr , Uhr 2. Am unteren Markt und an der Marktstraße gegenüber der Metzgerei Thoma sind ebenfalls am Verkehrszeichen 283 StVO (Haltverbot Anfang, Mitte und Ende) mit nachstehendem Zusatz aufzustellen: , Uhr , Uhr 3. Der Veranstaltungsbereich auf dem Marktplatz ist während der Veranstaltung jeweils mit Zeichen 600 StVO (Absperrschranke mit 5 roten Lampen), Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) beim Möbelhaus Raible und vor dem Gebäude Marktplatz 16 voll abzuschranken. Ebenso der Veranstaltungsbereich am unteren Markt in der Grabenbachgasse und zur Marktstraße.

3 Die Einbahnstraße in der Grabenbachgasse ist aufzuheben, entsprechende Verkehrszeichen sind abzudecken 5. Der Veranstaltungsbereich am unteren Markt ist gegenüber den Fahrbahnen (Marktstraße und Gutermannstraße) mit geeigneten Absperrungen abzusichern. Die Durchfahrt zum Krankenhaus und zu den Parkhäusern muss jederzeit uneingeschränkt möglich sein. 6. Vor dem Einmündungsbereich Wintergasse / Marktstraße ist Zeichen 101 StVO mit dem Hinweise Marktplatz gesperrt, Durchfahrt Bussgasse frei anzubringen. 7. In der Altheimer Straße, in der Gutermannstraße und in der Bildechinger Steige sind jeweils etwa 100 m vor der Schwallhalla, rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn Zeichen 101 StVO (Gefahrenstelle) mit dem Zusatz Narrentreiben aufzustellen. 8. Der Veranstaltungsbereich im Fußgängerbereich der Neckarstraße ist zur Fahrbahn mit Absperrschranken abzusichern. Die Durchfahrt B 14, Neckarstraße, Ihlinger Straße und Wilhelmstraße) muss jederzeit uneingeschränkt möglich sein. 9. Wegen Auf und Abbauarbeiten werden die Parkplätze auf dem Flößerwasen ab der Markthalle bis zur Inselspitze vom gesperrt. An der Schillerstraße sind am , vor der Einmündung zum Flößerwasen beidseitig Zeichen 283 StVO (Haltverbot Anfang) mit dem Zusatz , 8.00 Uhr bis , Uhr anzubringen. An jeder Einmündung von der Schillerstraße in die Parktaschen sind rechts Zeichen 600 StVO (Absperrschranke mit fünf roten Leuchten), Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zeichen 283 StVO Haltverbot jeweils mit dem Zusatz , 8.00 Uhr bis , Uhr auf dem gesamten Parkplatz so aufzustellen, dass eine Durchfahrtsbreite von 3 m uneingeschränkt nutzbar bleibt. 10. Der Veranstaltungsbereich in der Schillerstraße ist während der Veranstaltung jeweils mit Zeichen 600 StVO (Absperrschranke mit 5 roten Lampen), Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) abzusperren. 11. Gegenüber der Einmündung der Wilhelmstraße und in der Neckarstraße vor der Einmündung ins Parkhaus Innenstadt ist der gut lesbare Hinweis anzubringen Flößerwasen gesperrt. An der Wilhelmstraße ist Zeichen StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung links) anzubringen. Die Hinweise auf die Parkplätze auf den Flößerwasen sind auch an der Einmündung Neckarstraße / B 14 unkenntlich zu machen.

4 - 4 - Fasnetsumzug und Fasnetstreiben (Marktplatz, Grabenbachgasse, Hirschgasse, Fußgängerbereich der Neckarstraße, Flößerwasen) am Rosenmontag, Die Aufstellfläche (von bis Uhr) und die Umzugsstrecke (von bis Uhr) in der Grabenbachgasse, Altheimer Straße, Gutermannstraße, B 14, Neckarstraße und Schillerstraße ist während der Dauer des Umzugs für den übrigen Fahrzeugverkehr durch ausreichend Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zeichen 600 StVO (Absperrschranke mit fünf roten Leuchten) entsprechend dem angefügten Beschilderungsplan voll abzusperren. Die in die Marschstraßen einmündende Straßen und Wege sind an diesen Einmündungen ebenso abzusperren. Der Beschilderungsplan ist Bestandteil der Anordnung. An den Absperrschranken ist der Hinweis anzubringen Umzug ab Uhr bzw. Umzugsaufstellung ab 12 Uhr 2. Am unteren Markt und in der Grabenbachgasse findet von Uhr bis Uhr, Fasnetstreiben statt. Dieser Bereich ist während dieser Zeit für den übrigen Fahrzeugverkehr durch Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zeichen 600 StVO (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten) abzusperren. Ebenso der Marktplatz vom Möbel Raible bis zum Gebäude Marktplatz 16, von Uhr bis Uhr. 3. Die Einbahnstraße in der Grabenbachgasse ist aufzuheben, entsprechende Verkehrszeichen sind abzudecken. 4. Der Veranstaltungsbereich am unteren Markt ist gegenüber den Fahrbahnen (Marktstraße, Gutermannstraße) mit geeigneten Absperrungen abzusichern. Die Durchfahrt zum Krankenhaus und zu den Parkhäusern muss jederzeit uneingeschränkt möglich sein. 5. Entlang der Aufstellungs und Marschstraßen sind bei Bedarf an den öffentlichen Stellplätzen entlang der Altheimer Straße, Gutermannstraße und in der Schillerstraße am , ausreichend Zeichen 283 (Haltverbot Anfang, Mitte, Ende) aufzustellen, mit dem Hinweis , Uhr bis Uhr. (Marktplatz, unterer Markt, Flößerwasen siehe Schlüsselübergabe und SchmoDo). 6. Während der Veranstaltung auf dem Flößerwasen sind nach dem Umzug, aus Richtung Wilhelmstraße kommend, an der Schillerstraße Zeichen 600 StVO (Absperrschranken mit fünf roten Leuchten) und Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen. 7. An der Schillerstraße gegenüber der Einmündung der Wilhelmstraße und in der Neckarstraße vor der Einmündung ins Parkhaus Innenstadt ist der gut lesbare Hinweis anzubringen Flößerwasen gesperrt. An der Wilhelmstraße ist Zeichen StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung links) anzubringen. Die Hinweise auf die Parkplätze auf den Flößerwasen sind auch an der Einmündung Neckarstraße / B 14 unkenntlich zu machen.

5 Sofern diese Maßnahme nicht bereits dauerhaft im Rahmen der Lärmaktionsplanung umgesetzt ist, soll im Zuge der B 14 soll wegen des hohen Fußgängeraufkommens aus Gründen der Verkehrssicherheit während der Veranstaltung am Rosenmontag von Uhr, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gelten. Aus Fahrtrichtung Bildechingen kommend ist am Montag von 11 Uhr bis 24 Uhr, nach der Einmündung der Mühlener Straße rechts, Zeichen StVO (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) anzubringen, auf seiner Rückseite Zeichen (50 km/h) und nach der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereiches der Neckarstraße zu wiederholen. Aus Fahrtrichtung Christophorusbrücken ist Zeichen StVO vor Einmündung der östlichen Schillerstraße anzubringen und nach der Einmündung des Mühlegässle zu wiederholen. 9. In der Altheimer Straße, in der Gutermannstraße und in der Bildechinger Steige sind jeweils etwa 100 m vor der Schwallhalla, sowie in der Gutermannstraße vor der Einmündung der Hirschgasse, rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn Zeichen 101 StVO (Gefahrenstelle) mit dem Zusatz Narrentreiben aufzustellen. 10. In der Bildechinger Steige ist auf der Höhe der Einmündungen Steigle und Tiefer Weg Zeichen 357 StVO (Sackgasse) mit dem Zusatz Durchfahrt B 14 gesperrt, anzubringen. 11. Die Sperrung der Gutermannstraße kann frühestens eine Stunde vor Umzugsbeginn in Absprache mit dem Polizeirevier Horb a. N. erfolgen. Die Zufahrt zum Parkhaus und Krankenhaus muss jederzeit gewährleistet sein. Sperrung der B 14 und Umleitung des Durchgangsverkehrs Während des Umzugs am Rosenmontag ist die Ortsdurchfahrt Horb a. N. (von Uhr bis Uhr) für den Verkehr gesperrt. Der Durchgangsverkehr ist während dieser Zeit wie nachstehend beschrieben umzuleiten: Die Umleitungsbeschilderung ist unmittelbar vor der Sperrung zu aktivieren und unmittelbar danach wieder zu deaktivieren. Stuttgart Rottweil und umgekehrt: B 14 L 355 b L 355 L 370 bis Rexinger Kapelle K 4779 Rexingen Ihlingen B 14 und umgekehrt. Stuttgart Freudenstadt und umgekehrt: B 14 L 355 b L 355 L 370 B 28 neu Richtung Freudenstadt und umgekehrt.

6 - 6 - Freudenstadt Rottweil und umgekehrt: B 28 neu L 370 bis Rexinger Kapelle K 4779 Rexingen Ihlingen B 14 und umgekehrt. A 81 Nagold, Tübingen und umgekehrt: B 32 K 4785 K 4769 Mühlen L 370 Tübingen Freudenstadt Rottweil L 370 K 4708 B 14 Die nachstehenden Verkehrszeichen und Sperrmittel sind und am Rosenmontag bis spätestens zu aktivieren. Die Verkehrszeichen sind unverzüglich nach dem Ende der Umzüge und nach Abschluss der Reinigungsarbeiten, wieder zu beseitigen bzw. unkenntlich zu machen. Widersprechende Verkehrszeichen sind abzudecken. Zielangaben auf den Wegweisungen oder andere Verkehrszeichen dürfen ausschließlich mit geeignetem Material abgedeckt werden. Gegebenenfalls müssen spezielle Vorrichtungen verwendet werden, die am Wegweiser montiert werden. B 32 / L 459 Aus Richtung Autobahn wird etwa 400 m vor der Einmündung der L 459 an der B 32 rechts Zeichen 101 StVO) Gefahrenstelle mit Zeichen 457 StVO (Umleitungshinweis) und dem Hinweis B 14 Richtung Eutingen gesperrt angebracht Zeichen StVO (70 km/h) wird etwa 100 m danach angebracht weitere 100 m danach Zeichen StVO, (50 km/h) Am Einmündungsbereich wird Zeichen 454 StVO (Umleitung linksweisend) mit dem Zusatz Tübingen angebracht. Horb a. N. Nordstetten im Einmündungsbereich Ritterschaftsstraße / B 32 Für den Verkehr aus Nordstetten kommend wird im Einmündungsbereich Ritterschaftsstraße/ B 32 das Hinweisschild Veranstaltung, B 14 teilweise gesperrt sowie der Hinweis Tübingen (rechtsweisend) angebracht. B 32 / B14 aus Richtung Nordstetten Etwa 150 m vor dem Knotenpunkt B 14/ B 32 wird an der B 32 rechts Zeichen 101 StVO (Gefahrstelle) mit dem Zusatz 457 StVO (Umleitung) und dem Hinweis B 14 Richtung Eutingen gesperrt angebracht.

7 - 7 - Die Rechtsabbiegespur wird mit etwa 12 Pylonen, beginnend mit 2 Leitbaken mit je einer gelben Leuchte, abgesperrt. Zeichen StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) wird ca. 50 m vor der Kreuzung angebracht B 14 / K 4779 Ihlingen aus Richtung Horb Etwa 150 m vor dem Knotenpunkt B 14/ K 4779 wird an der B 14 rechts Zeichen 101 StVO (Gefahrstelle) mit dem Zusatz 457 StVO (Umleitung) angebracht. An der B 14 wird am Beginn des Rechtsabbiegers zur K 4779 das Zeichen StVO (rechtsweisender Umleitungswegweiser) mit dem Hinweis Freudenstadt angebracht. B 14 / K 4779 Ihlingen aus Richtung Rottweil Etwa 200 m vor der Einmündung der K 4779 wird an der B 14 rechts Zeichen 101 StVO (Gefahrstelle), Zeichen 457 StVO (Umleitungsankündigung) mit Hinweis B 14 Richtung Eutingen gesperrt angebracht. Unmittelbar vor Beginn des Linksabbiegers wird Zeichen 454 StVO (Umleitungswegweiser linksweisend) und Zusatz B 14 Stuttgart, Freudenstadt angebracht B 14 aus Richtung Rottweil am Knotenpunkt B 14/ B 32 Zeichen 101 StVO (Gefahrstelle) mit Zeichen 457 StVO (Umleitungshinweis) und der Hinweis B 14 Richtung Eutingen gesperrt wird ca. 150 m vor dem Knotenpunkt B 32/ B 14 angebracht Zeichen StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) wird auf Höhe der Kreissparkasse, im Einmündungsbereich angebracht. Die Linksabbiegespur wird mit etwa 12 Pylonen, beginnend mit 2 Leitbaken mit je einer gelben Leuchte, abgesperrt. Die Christophorusbrücken wird mit mindestens zwei Zeichen 600 StVO (Absperrschranke mit mindestens 5 roten Leuchten) und Zeichen 250 StVO voll gesperrt. B 14 / L 355 b aus Richtung Horb a.n. Bildechingen An der B 14 sind aus Richtung Bildechingen etwa 200 m vor der Einmündung der L 355 b rechts Zeichen 101 StVO (Gefahrstelle), Zeichen 457 StVO (Umleitungsankündigung)) anzubringen.

8 - 8 - Unmittelbar vor der Rechtsabbiegespur ist rechts Zeichen 454 StVO (Umleitungswegweiser rechtsweisend) mit dem Zusatz Rottweil anzubringen Die Geradeausspur an der Einmündung B 14 / L 355 wird mit ca. 8 Pylonen beginnend mit zwei Leitbaken mit gelben Leuchten, abgesperrt An der B 14 sind aus Richtung Bildechingen nach der Einmündung der L 355 b Zeichen 600 StVO (Absperrschranke mit drei gelben Leuchten) anzubringen mit dem Hinweis Veranstaltung, OD Horb gesperrt, Rauschbart frei anzubringen. Vor der Einmündung der Gutermannstraße sind mindestens zwei Zeichen 600 StVO (Absperrschranke mit fünf roten Leuchten) und Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) anzubringen. L 355 b (Querspange)/ L 355 Für den Verkehr aus Richtung Horb a. N. wird unmittelbar vor der Linksabbiegespur das Zeichen 454 StVO (Umleitungswegweiser linksweisend) mit dem Zusatz Rottweil auf der L 355 b (Querspange) angebracht Für den Verkehr aus Richtung Freudenstadt wird das Zeichen 454 StVO (Umleitungswegweiser rechtsweisend) mit dem Zusatz Stuttgart auf der L 355 vor dem Einmündungsbereich angebracht Die Rechtsabbiegespur auf der L 355 b im Einmündungsbereich zur B 14 ist mit mindestens 5 Pylonen abzusperren L 370 / L 355 (Kegelhof) Am Kreisverkehr an der L 370 ist am Ast zur Altheimer Straße Zeichen 600 StVO (Absperrschranke mit fünf roten Leuchten) und Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und dem Hinweis Veranstaltung anzubringen. Für den Verkehr aus Richtung oberem Kreisverkehr wird am Ast zur L 370 Zeichen 454 StVO (Umleitung rechtsweisend) Rottweil angebracht. L 370/ K 4779 (Rexinger Kapelle) An der L 370 werden ca. 200 m vor der Einmündung aus beiden Fahrtrichtungen rechts Zeichen 101 StVO (Gefahrstelle), Zeichen 457 StVO (Umleitungsankündigung) angebracht. Aus Richtung Freudenstadt kommend wird Zeichen 454 StVO (Umleitungswegweiser rechtsweisend) mit Zusatz Rottweil aus Richtung Horb Zeichen 454 StVO (Umleitungswegweiser linksweisend) mit dem Zusatz Rottweil aus

9 - 9 - An der K 4779 werden aus Richtung Rexingen kommend rechts Zeichen 454 StVO (Umleitungswegweiser rechtsweisend) mit dem Zusatz B 14 Stuttgart angebracht. L 370/ K 4708 aus Richtung Tübingen Aus Richtung Tübingen wird etwa 400 m vor der Einmündung der K 4708 an der L 370 rechts, Zeichen 101 StVO) Gefahrenstelle mit dem Hinweis 457 StVO (Umleitung) Innenstadt Horb gesperrt angebracht. Zeichen 454 StVO (Umleitung rechtsweisend) mit dem Zusatz Rottweil, Freudenstadt Nach der Einmündung der K 4769 im Mühlen ist Zeichen 600 StVO (Absperrschranke mit drei gelben Leuchten) anzubringen, dazu Zeichen 454 StVO (Umleitung linksweisend) und der Zusatz Innenstadt Horb gesperrt Hallenbad frei. An der Einmündung B 14 / K 4769 wird Zeichen 454 StVO (Umleitung linksweisend) Rottweil angebracht Der Einmündungsbereich L 370 / B 14 wird mit Zeichen 600 StVO (Absperrschranken mit mindestens fünf roten Leuchten) voll gesperrt. Bestehende Wegweiser und Vorwegweiser und sonstige Verkehrszeichen, die dieser verkehrsrechtlichen Anordnung bzw. den Umleitungsstrecken nicht entsprechen, sind abzudecken. Dies gilt insbesondere für folgende Stellen: Wegweisertafel und Vorwegweiser an der B 14 aus Richtung Bildechingen vor der Einmündung der Querspange (Aufschrift Rottweil). Wegweisertafel und Vorwegweiser an der Kreuzung L 370/K 4779 (Rexinger Kapelle). Wegweisertafel und Vorwegweiser an der B 14 in Ihlingen aus Richtung Dettingen gesehen vor der Abzweigung der K 4779 (Aufschrift Stuttgart). Wegweisertafel und Vorwegweiser auf der B 32 in Horb a. N. aus Richtung Nordstetten gesehen nach der Einmündung der K 4767 in die B 14 (Aufschrift Stuttgart / Tübingen / Nagold). Wegweisertafel und Vorwegweiser an der B 14 in Horb a. N. in der Dammstraße aus Richtung Ihlingen gesehen (Aufschrift Stuttgart / Tübingen). Bestehende Wegweiser und Vorwegweiser, die den Umleitungsstrecken entsprechen, können verwendet werden.

10 Fasnetsverbrennung auf dem Marktplatz am Dienstag, von bis Uhr 1. An den vorhandenen Stellplätzen sind Zeichen 283 StVO (Haltverbote) anzubringen (siehe Schlüsselübergabe). 2. Die Zugänge zum Veranstaltungsbereich auf dem Marktplatz sind während der Veranstaltung jeweils mit Zeichen 600 StVO (Absperrschranke mit 5 roten Lampen), Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) voll abzuschranken. Die Absperrschranken sind beim Möbelhaus Raible, im Bereich der Gaststätte Schiff und vor dem Gebäude Marktplatz 16 aufzustellen. 3. Im Einmündungsbereich Gutermannstraße / Marktstraße und im Einmündungsbereich Bußgasse / Altheimer Straße sind Zeichen 600 StVO (Absperrschranke mit drei gelben Leuchten) und dem Hinweise Marktplatz gesperrt Anlieger frei bis Burgstall (bzw. bis Amtsgericht) anzubringen. Sämtliche Zusatzzeichen sind in ausreichender Schriftgröße und dauerhaft gut lesbar anzubringen. Zuständigkeit Verkehrszeichen und einrichtungen außerhalb Orts werden durch den Bauhof der Stadt Horb a.n. bereit gestellt, innerhalb Orts können Personen mit einem entsprechenden Sachkundenachweis damit beauftragt werden. Diese Person ist rechtzeitig zu benennen. Das angefügte Merkblatt ist zu beachten. Die Aufstellung der Verkehrszeichen ist rechtzeitig mit dem Bauhof der Stadt Horb a.n., Herrn Appenzeller, 07451/55080) abzusprechen. Sofern die verkehrsrechtliche Anordnung nichts anderes bestimmt, ist die Beschilderung unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung anzubringen. Die Absperrschranken sind unmittelbar nachdem die Teilnehmer die Verkehrsflächen verlassen haben wieder zu entfernen. Insbesondere die Durchfahrt auf der B 14 muss schnellstmöglich wieder gewährleistet werden. Im Übrigen ist die Beschilderung unmittelbar nach Ende der Veranstaltung zu entfernen. Es wird darauf hingewiesen, dass Schilder nach rechtzeitiger Voranmeldung beim Bauhof der Stadt Horb (07451 / 55080) gegen Gebühr ausgeliehen werden können. Das Material wird nur dann ausgegeben wenn die Verantwortung für die Ladungssicherung schriftlich vom Abholer übernommen wird und geeignete Hilfsmittel zum Transport bzw. zur Befestigung der Ladung vorhanden sind. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass beim Bauhof sämtliche notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen vorrätig sind.

11 Die Kontrolle wird durch den Gemeindevollzugsdienst der Stadt Horb a.n., Herrn Kratschmann, durchgeführt. Der Abnahmetermin ist rechtzeitig mit Herrn Kratschmann zu vereinbaren (0151/ ). Mit freundlichen Grüßen Sachsenmaier Anlage Merkblatt zum Brandschutz Merkblatt für Fahrzeuge bei Brauchtumsveranstaltungen Hinweis zum Aufstellen von Verkehrszeichen Lageplan Flößerwasen Beschilderungsplan Verteiler Landratsamt Freudenstadt, Straßenbauamt Polizeidirektion Tuttlingen Polizeirevier Horb a.n. ÖPNV DRK Freudenstadt/Horb Feuerwehrkommandant Markus Megerle FB1 (122132, , ) FB 4, Frau Teichert Herr Kratschmann (mit der Bitte um Kontrolle der verkehrsrechtlichen Anordnung) Bauhof, Herr Appenzeller, Herr Ruf Akten

Vorschriftzeichen nach 41 StVO

Vorschriftzeichen nach 41 StVO Vorschriftzeichen 41 StVO 282 Ende sämtlicher Streckenverbote 600 33,50 51,50 60,00 78,00 40,50 58,50 67,00 85,00 53,00 71,00 79,50 97,50 750 55,00 86,00 96,00 120,00 64,00 95,00 105,00 129,00 76,50 107,50

Mehr

Verkehrsanordnung: 3. Die Anordnung in Ziffer 2 wird wie folgt kenntlich gemacht -

Verkehrsanordnung: 3. Die Anordnung in Ziffer 2 wird wie folgt kenntlich gemacht - Stadt Altdorf b. Nürnberg örtliche Straßenverkehrsbehörde Altdorf,04.11.2016 Az. 1402/Märkte/Jahrmärkte Verkehrsbehörde Altdorf Stadtbauhof Altdorf Landespolizeiinspektion Altdorf Oberer Markt 2 Neumarkter

Mehr

bedingungen der GVZ sind anerkannt. Das RAL-Gütesiegel, das auf jedem geprüften Verkehrszeichen aufgebracht ist,

bedingungen der GVZ sind anerkannt. Das RAL-Gütesiegel, das auf jedem geprüften Verkehrszeichen aufgebracht ist, Von der VwV-StVO gefordert In der Verwaltungsvorschrift zur StVO ( 39 bis 43 III 3a) wird gefordert: Die Ausführung der Verkehrszeichen darf nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen.

Mehr

Bezirksregierung Detmold

Bezirksregierung Detmold Bezirksregierung Detmold Sperrung der Ortsdurchfahrt Halle (Westf.) im Zuge der B 68 in Fahrtrichtung Bielefeld für LKW > 7,5t Beschränkende und verkehrslenkende Maßnahmen Stand 24.01.2013 Übersichtskarte

Mehr

VERKEHRSZEICHEN, SCHILDER & ZUBEHÖR

VERKEHRSZEICHEN, SCHILDER & ZUBEHÖR Verkehrszeichen 40036 Verkehrszeichen 36 / 454 Umleitung links / rechts RAL ALU 2 refl. 350 x 1400 mm nach DIN 40036a Verkehrszeichen 36 Wechselspitze, RAL ALU 2 refl. 40037 Warntafel Überbreite, Typ 2

Mehr

Verkehrszeichen Übersicht 40 StVO -Gefahrzeichen- Vz 101 bis Vz 162

Verkehrszeichen Übersicht 40 StVO -Gefahrzeichen- Vz 101 bis Vz 162 Verkehrszeichen Übersicht 40 StVO -Gefahrzeichen- Vz 101 bis Vz 162 [Vz101-162] [Vz201-292] [Vz301-394] [Vz401-551] [Vz600-603] [Zz1000-1020] [Zz1020-1044] [Zz1044-1703] Vz 101 Gefahrstelle Vz 102 Kreuzung

Mehr

Drucksache 428/ Zeichen 307 Ende der Vorfahrtstraße 4 Zeichen 308 Ge- oder Verbot Wer ein Fahrzeug führt, hat Vorrang vor dem Gegenverkehr. Vo

Drucksache 428/ Zeichen 307 Ende der Vorfahrtstraße 4 Zeichen 308 Ge- oder Verbot Wer ein Fahrzeug führt, hat Vorrang vor dem Gegenverkehr. Vo -85- Drucksache 428/12 Richtzeichen Anlage 3 (zu 42 Absatz 2) 1 2 3 lfd. Nr. Zeichen und Zusatzzeichen Ge- oder Verbote en Abschnitt 1 Vorrangzeichen 1 Zeichen 301 Ge- oder Verbot Das Zeichen zeigt an,

Mehr

Untere Fulder Gasse / Burgmauerweg und Fulder Tor in Turmnähe sowie der Fußweg Klostermauerweg

Untere Fulder Gasse / Burgmauerweg und Fulder Tor in Turmnähe sowie der Fußweg Klostermauerweg Der Bürgermeister der Stadt Alsfeld - Postfach 1560-36295 Alsfeld Magistrat der Stadt Alsfeld Fachbereich 2 - Baubetriebshof - per E-Mail Ordnungsbehörde Alsfeld, den 22.02.2017 Sachbearbeiter: Lothar

Mehr

:16. Die folgenden Abbildungen können künftig als Gefahrzeichen bei besonderen Gefahrenlagen angeordnet werden: Schnee- oder Eisglätte

:16. Die folgenden Abbildungen können künftig als Gefahrzeichen bei besonderen Gefahrenlagen angeordnet werden: Schnee- oder Eisglätte RSA-95.de Übersicht alte und neue Verkehrszeichen Die folgenden Abbildungen können künftig als Gefahrzeichen bei besonderen Gefahrenlagen angeordnet werden: Schnee- oder Eisglätte Steinschlag Splitt, Schotter

Mehr

Liste der amtlichen Bezeichnungen. Gefahrzeichen nach Anlage 1 (zu 40 Absatz 6 und 7 StVO) Bezeichnung

Liste der amtlichen Bezeichnungen. Gefahrzeichen nach Anlage 1 (zu 40 Absatz 6 und 7 StVO) Bezeichnung Gefahrzeichen nach Anlage 1 (zu 40 Absatz 6 und 7 StVO) 101 Gefahrstelle 101-10 Flugbetrieb - Aufstellung rechts 101-11 Fußgängerüberweg - Aufstellung rechts 101-12 Viehtrieb - Aufstellung rechts 101-13

Mehr

Wegen Abrissarbeiten Grünberger Straße Hausnummer 1 Zeitraum

Wegen Abrissarbeiten Grünberger Straße Hausnummer 1 Zeitraum Der Bürgermeister der Stadt Alsfeld - Postfach 1560-36295 Alsfeld Firma Berzy GmbH & Co KG Herrn Bernd Zylowsky Im Tiegel 15 36367 Wartenberg-Angersbach Ordnungsbehörde Alsfeld, den 28.06.2017 Sachbearbeiter:

Mehr

StVO. Verkehrszeichen und Zusatzzeichen. 39 Seite 3-4. 40 Seite 2-3. 41 Seite 4-7. 42 Seite 8-12. 43 Seite 12. aus der

StVO. Verkehrszeichen und Zusatzzeichen. 39 Seite 3-4. 40 Seite 2-3. 41 Seite 4-7. 42 Seite 8-12. 43 Seite 12. aus der Verkehrszeichen und Zusatzzeichen aus der StVO Straßenverkehrsordnung 39 Seite 3-4 40 Seite 2-3 41 Seite 4-7 42 Seite 8-12 43 Seite 12 Seite 12-16 Zusammengestellt von Reinhard Spreen Reinhard.Spreen@t-online.de

Mehr

MUSTER. Auszug aus dem aktuellen Verkehrszeichenkatalog. Inhaltsverzeichnis. 2 Gefahrzeichen. 4 Vorschriftzeichen. 8 Richtzeichen.

MUSTER. Auszug aus dem aktuellen Verkehrszeichenkatalog. Inhaltsverzeichnis. 2 Gefahrzeichen. 4 Vorschriftzeichen. 8 Richtzeichen. Auszug aus dem aktuellen Verkehrszeichenkatalog Stand: 1. April 2017 Bestell-Nr. 100 140 7403 001 1711 Tel. 0 89/ 3 74 36-0 Fax 0 89/ 3 74 36-3 44 service@juenglingverlag.de Inhaltsverzeichnis 2 Gefahrzeichen

Mehr

Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO

Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO Dieses PDF enthält alle Verkehrsschilder nach StVO. Zunächst finden Sie eine Übersicht über die im Jahr 2013 entfallenen Verkehrszeichen. Weiter unten finden

Mehr

Wissenswertes zum Thema Verkehrszeichen

Wissenswertes zum Thema Verkehrszeichen Wissenswertes zum Thema Verkehrszeichen Allgemeines zu Verkehrszeichen Verkehrszeichen (kurz VZ) sind Teil der Straßenausstattung und werden behördlich angeordnet. Neben den dauerhaften Verkehrszeichen

Mehr

Verkehrszeichen. Gefahrenzeichen SVG Kreuzung oder Einmündung. Gefahrstelle:Langsamer fahren! Doppelkurve rechts. Gefahrenzeichen SVG

Verkehrszeichen. Gefahrenzeichen SVG Kreuzung oder Einmündung. Gefahrstelle:Langsamer fahren! Doppelkurve rechts. Gefahrenzeichen SVG Gefahrenzeichen SVG 102 Gefahrenzeichen SVG 103-10 Gefahrenzeichen SVG 103-20 Gefahrenzeichen SVG 105-10 Gefahrstelle:Langsamer fahren! Kreuzung oder Einmündung Kurve links Kurve rechts Doppelkurve links

Mehr

Ergibt sich die Notwendigkeit für dieselbe Verbotsstrecke, Zeichen 283 und 286 zu verwenden, so ist das Zeichen 283 über dem Zeichen 286

Ergibt sich die Notwendigkeit für dieselbe Verbotsstrecke, Zeichen 283 und 286 zu verwenden, so ist das Zeichen 283 über dem Zeichen 286 Seite 1 von 5 Auszug aus "Gefahr und Arbeitsstellensicherung an Straßen": Haltverbote Haltverbote Bedeutung der Haltverbote PRAXIS TIPP BEDEUTUNG DER HALTVERBOTE: Zeichen 283 Absolutes Haltverbot (nur

Mehr

LANDESHAUPTSTADT HANNOVER

LANDESHAUPTSTADT HANNOVER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER Rundestraße 6, 30161 Hannover, 21.08.2017 Der Oberbürgermeister Fachbereich Tiefbau Sachbearbeitung Herr Pöhl 66.12@hannover-stadt.de Telefon (0511) 168-31212 66.12.18 Telefax

Mehr

Verkehrszeichen in der StVO

Verkehrszeichen in der StVO Verkehrszeichen in der StVO 40 Gefahrenzeichen (Zeichen 101-162) Zeichen 101 Gefahrstelle Zeichen 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts Zeichen 103 Kurve (rechts) Zeichen 105 Doppelkurve

Mehr

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen Allgemeine Informationen 53 Absatz 3 alte StVO (Stichtag 31. Dezember 1995) Das Zeichen 226 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBI. I S. 1565,1971 I S. 38) in der Fassung der Verordnung

Mehr

Anordnung einer Verkehrsbeschränkung zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum gem. 45 Abs. 1 StVO, 44 Abs. 1 Satz 1 StVO

Anordnung einer Verkehrsbeschränkung zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum gem. 45 Abs. 1 StVO, 44 Abs. 1 Satz 1 StVO Stadt Laupheim, Postfach 11 61, 88461 Laupheim Firma Schwall Bauunternehmung Frau Rabea Wagner Vorholzweg 14 88471 Laupheim Große Kreisstadt Amt für öffentliche Ordnung Ansprechpartner: Frau Sezer Unser

Mehr

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 08.08.2017 -Direktion Verkehr- Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Streckenauflagen Fahrstrecke 10 Beginn: Ochtrup, Schützenstraße Fa. Dürr Ende:

Mehr

Verkehrszeichen nach StVO

Verkehrszeichen nach StVO Zeichen Nr. 201-50 bis 290.1-40 (Auswahl) Zuordnung der Verkehrszeichen-Größen zu sbereichen (gemäß der gesetzlich gültigen Verordnung der StVO ) Größe 1 70% Größe 2 100% Größe 3 125% bzw. 140% Schildgröße

Mehr

Personenkraftwagen PKW mit Anhänger LKW mit Anhänger Fahrzeuge bis zu 25 km/h. Steigung Unebene Fahrbahn Schnee o. Eisglätte Schleudergefahr

Personenkraftwagen PKW mit Anhänger LKW mit Anhänger Fahrzeuge bis zu 25 km/h. Steigung Unebene Fahrbahn Schnee o. Eisglätte Schleudergefahr Verkehrszeichen Reiter Viehtrieb, Tiere Straßenbahn Kraftomnibusse Personenkraftwagen PKW mit Anhänger LKW mit Anhänger Fahrzeuge bis zu 25 km/h Kraftfahrräder, Kleinkrafträder und Mofas Mofas Schlechter

Mehr

Merkblatt Umleitungsbeschilderung für Autobahnen

Merkblatt Umleitungsbeschilderung für Autobahnen Betriebssitz Gelsenkirchen Merkblatt Umleitungsbeschilderung für Autobahnen Stand 03-08-2016 Vorwort 2 Mit dem vorliegenden Merkblatt Umleitungsbeschilderung für Autobahnen wird die Gestaltung der sogenannten

Mehr

Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO

Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Übersicht aller Verkehrsschilder, die Sie auf deutschen Straßen vorfinden. Darüber hinaus sind die dazugehörigen Verkehrszeichen

Mehr

Folie RA 2 Folie RA 3 3 mm abgekantet 1350 x ,00

Folie RA 2 Folie RA 3 3 mm abgekantet 1350 x ,00 VZ-Nr. Bedeutung VZ-Nr. Bedeutung 201-50 Andreaskreuz stehend 1350 x 180 201-52 Andreaskreuz liegend 180 x 1350 201-51 Andreaskreuz stehend, mit Blitzpfeil 1350 x 180 201-53 Befestigungssatz und Schutzbügel

Mehr

Verkehrszeichenbibliothek. Bibliothek der amtlichen Verkehrszeichen nach StVO (VzKat)

Verkehrszeichenbibliothek. Bibliothek der amtlichen Verkehrszeichen nach StVO (VzKat) Verkehrszeichenbibliothek Bibliothek der amtlichen Verkehrszeichen nach StVO (VzKat) Inhalt Die CARD/1 Verkehrszeichenbibliothek Datenvarianten Übersicht Verkehrszeichen Teil 3 Gefahrzeichen nach 40 StVO

Mehr

53 StVO 1960 Die Hinweiszeichen

53 StVO 1960 Die Hinweiszeichen Sie können die QR Codes nützen um später wieder auf die neuste Version eines Gesetzestexts zu gelangen. 53 StVO 1960 Die Hinweiszeichen StVO 1960 - Straßenverkehrsordnung 1960 Berücksichtigter Stand der

Mehr

1 Verkehrsbeschränkung. a) Parz. Nr. 773/2, KG Mieger (von Parz. Nr. 480 bis Parz. Nr. 627, beide KG Mieger)

1 Verkehrsbeschränkung. a) Parz. Nr. 773/2, KG Mieger (von Parz. Nr. 480 bis Parz. Nr. 627, beide KG Mieger) Der Bürgermeister der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten Miegerer Straße 30, 9065 Ebenthal, Bezirk Klagenfurt-Land Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 18. Mai 2018, Zahl:

Mehr

MD-Kommunal. Verkehrszeichen und Zubehör.

MD-Kommunal. Verkehrszeichen und Zubehör. MDKommunal Verkehrszeichen und Zubehör www.mdschilder.com 2 MDSchilder & Kommunalbedarf GmbH Gutenbergring 23 I 35463 Fernwald Tel.: 06404 91540 I Fax: 06404 915454 Web: www.mdschilder.com I EMail: info@mdschilder.com

Mehr

Trainingsstrecke 2. Hier geht es weiter In alle Richtungen ACHTUNG. Dieser Fahrstreifen befindet sich auf der linken Seite.

Trainingsstrecke 2. Hier geht es weiter In alle Richtungen ACHTUNG. Dieser Fahrstreifen befindet sich auf der linken Seite. Trainingsstrecke 2 Tüv Gelände nach rechts verlassen nächste Straße rechts am Ende der Straße wieder rechts es folgen zwei Kreisverkehre dort bitte immer geradeaus fahren an der Ampel nach rechts auf den

Mehr

Straßenverkehrs-Ordnung: StVO

Straßenverkehrs-Ordnung: StVO Beck'sche Textausgaben Straßenverkehrs-Ordnung: StVO Textausgabe Bearbeitet von Mit einer Einführung von Konrad Bauer, Abteilungspräsident ad der Bundesanstalt für Straßenwesen 13 Auflage 2018 Buch VI,

Mehr

Vorfahrt gewähren! An Kreuzungen und Einmündungen zeigt dieses Schild an, dass ihr den Fahrern auf der kreuzenden Straße Vorfahrt gewähren müsst.

Vorfahrt gewähren! An Kreuzungen und Einmündungen zeigt dieses Schild an, dass ihr den Fahrern auf der kreuzenden Straße Vorfahrt gewähren müsst. Sonderweg für Fußgänger Das Zeichen zeigt einen Sonderweg für Fußgänger an, wo der Fußgängerweg nicht klar erkennbar ist. Radfahrer z. B. dürfen diesen Weg nicht benutzen. Vorfahrt gewähren! An Kreuzungen

Mehr

Ausführungsvorschriften über das Verhalten bei Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum der Straße

Ausführungsvorschriften über das Verhalten bei Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum der Straße Ausführungsvorschriften über das Verhalten bei Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum der Straße vom 13. Juni 1977 (ABl. S. 1080), (DBl. VI S. 110) Auf Grund des 28 Abs. 2 des Gesetzes über das Vermessungswesen

Mehr

Durchführung und Sicherung von Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum öffentlicher Straßen

Durchführung und Sicherung von Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum öffentlicher Straßen 1 Betroffener Personenkreis Durchführung und Sicherung von Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum öffentlicher Straßen Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft Abteilung 4 - Straßenverkehr

Mehr

Kanalbaumaßnahme Buchholzstraße

Kanalbaumaßnahme Buchholzstraße Kanalbaumaßnahme Buchholzstraße hier: Verkehrskonzept für Los 3 Mülheimer Straße/HWR Kieppemühle Dr.-Ing. Stefan Sommer Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH Essen/Bergisch Gladbach 0201-73 00 88 0172 25

Mehr

GZ.: 11.0/ Deutschlandsberg, am

GZ.: 11.0/ Deutschlandsberg, am Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg 8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 12 Tel.Nr.03462/2606 Nebenst.230 Telefax 03462/2606-550 GZ.: 11.0/332-2007 Deutschlandsberg, am 10.09.2008 Betr.: dauernde Verkehrsbeschränkungen;

Mehr

47,00 78,00-38,00 65,00 120,00 39,00 62,00-65,00 120,00 78,00-62,00 -

47,00 78,00-38,00 65,00 120,00 39,00 62,00-65,00 120,00 78,00-62,00 - verkehrszeichen Verkehrszeichen Seite 20 Vor und Tabellenwegweiser Seite 73 Brandschutzschilder Aluminium Seite 74 Kunststoffschilder Seite 74 AntiGraffitiSchutzfilm Seite 75 Zusatzschilder mit Rand für

Mehr

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 20.06.2017 -Direktion Verkehr- Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Streckenauflagen Fahrstrecke 23 Beginn: 48341 Altenberge, Kreisgrenze zwischen

Mehr

Inhaltsverzeichnis RSA

Inhaltsverzeichnis RSA Teil A - Allgemeines 1 Grundbegriffe und Grundsätze 223 1.1 Arbeitsstellen 223 1.2 Planung der Arbeitsstellen 223 1.3 Verkehrsrechtliche Grundsätze und Zuständigkeiten 224 1.3.1 Anordnung von Verkehrszeichen

Mehr

Information des Ordnungsamtes zum Lieferverkehr und zu Parkerleichterungen für Handwerker und im sozialen Dienst Tätige

Information des Ordnungsamtes zum Lieferverkehr und zu Parkerleichterungen für Handwerker und im sozialen Dienst Tätige Information des Ordnungsamtes zum Lieferverkehr und zu Parkerleichterungen für Handwerker und im sozialen Dienst Tätige 1. Liefern und Laden Das Anhalten zum Be- und Entladen auf den Fahrbahnen der öffentlichen

Mehr

Verkehrsregelungen Krone-Fest A. Halten und Parken verboten ( 52 lit. a Z. 13b StVO 1960):

Verkehrsregelungen Krone-Fest A. Halten und Parken verboten ( 52 lit. a Z. 13b StVO 1960): Verkehrsregelungen Krone-Fest 2016 A. Halten und Parken verboten ( 52 lit. a Z. 13b StVO 1960): 1. Auf dem gesamten Hauptplatz am 19.08.2016, 14.00 u. 20.08.2016, 13:00 Uhr - 24:00 Uhr (Anmerkung Taxi-Standplatz

Mehr

Aktuelle Baustellen im Stadtgebiet Augsburg zur Veröffentlichung. Bereits bestehende aber noch laufende Baumaßnahmen:

Aktuelle Baustellen im Stadtgebiet Augsburg zur Veröffentlichung. Bereits bestehende aber noch laufende Baumaßnahmen: - 1 - Aktuelle Baustellen im Stadtgebiet Augsburg zur Veröffentlichung Neu: In der aktuell bestehenden Baumaßnahme in der Georgenstraße wird erneut von Montag 10.12.2018 bis Freitag 14.12.2018 die Georgenstraße

Mehr

Verkehrsregelung Krone Fest Halten und Parken verboten ( 52 lit. a Z. 13b StVO 1960):

Verkehrsregelung Krone Fest Halten und Parken verboten ( 52 lit. a Z. 13b StVO 1960): Verkehrsregelung Krone Fest 2017 Halten und Parken verboten ( 52 lit. a Z. 13b StVO 1960): 1. Auf dem gesamten Hauptplatz am 18.08.2017, 14.00 24.00 u. 19.08.2017, 13:00-24:00 Einfahrt Hauptplatz Brückenkopf

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Bundesrat Drucksache 343/14 30.07.14 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Vk - In Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung

Mehr

4.1 Auflagen bei Veranstaltungen nach Verkehrsrecht ( 29 StVO)

4.1 Auflagen bei Veranstaltungen nach Verkehrsrecht ( 29 StVO) Seite 1 4.1 4.1 nach Verkehrsrecht ( 29 StVO) 1. Der Erlaubnisnehmer hat alle Kosten zu ersetzen, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen. 2. Straßenrechtliche Erstattungsansprüche

Mehr

zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 15. August 2000, S. 234

zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 15. August 2000, S. 234 Anlage E zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 15. August 2000, S. 234 Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr Fassung Juli 1998 Rheinland-Pfalz Zur Ausführung der 7 und 15

Mehr

VZ-Nr. Abbildung Bedeutung RA1/A RA2/B RA2/C RA3/C RA1/A RA2/B RA2/C RA3/C RA1/A RA2/B RA2/C RA3/C

VZ-Nr. Abbildung Bedeutung RA1/A RA2/B RA2/C RA3/C RA1/A RA2/B RA2/C RA3/C RA1/A RA2/B RA2/C RA3/C Gefahrzeichen nach 40 StVO 151 unbeschrankter Bahnübergang SL 630 24,50 37,50 42,00 52,00 31,00 44,00 48,50 58,50 42,00 55,00 59,50 69,50 SL 900 36,00 54,00 65,00 91,00 47,50 65,50 76,50 102,50 60,50 78,50

Mehr

Technische. Mit Sicherheit Informativ

Technische. Mit Sicherheit Informativ 160 118 Technische Technische Folienaufbau, Eigenschaften und Anwendungsgebiete Seite 10 Übersicht der Schildbauarten Seite 11 Zuordnung der Verkehrszeichen-Größen zu Geschwindigkeitsbereichen Seite 12

Mehr

V E R O R D N U N G. Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg 8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 12 Tel.Nr.03462/ , Telefax 03462/

V E R O R D N U N G. Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg 8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 12 Tel.Nr.03462/ , Telefax 03462/ Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg 8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 12 Tel.Nr.03462/2606-230, Telefax 03462/2606-550 GZ.: 11.0/352-2007 Deutschlandsberg, am 09.12.2010 Betr.: dauernde Verkehrsbeschränkungen;

Mehr

Bezirksregierung Detmold. Shared Space. Erfahrungen in Ostwestfalen-Lippe (und den Niederlanden)

Bezirksregierung Detmold. Shared Space. Erfahrungen in Ostwestfalen-Lippe (und den Niederlanden) Shared Space Erfahrungen in Ostwestfalen-Lippe (und den Niederlanden) StVO RASt 06 Beispiele aus Ostwestfalen-Lippe Beispiele aus den Niederlanden Fazit StVO 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr

Mehr

Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung nach 45 Absatz 6 StVO zur Sicherung der Arbeitsstelle sowie zur Verkehrssicherung

Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung nach 45 Absatz 6 StVO zur Sicherung der Arbeitsstelle sowie zur Verkehrssicherung Antragsteller: An das Landratsamt Schwäbisch Hall Bei Rückfragen: Ordnungs- und Straßenverkehrsamt Münzstraße 1 Frau Küspert, Tel. 0791/755-7467 74523 Schwäbisch Hall Frau Klenk: Tel. 0791/755-7250 Fax:

Mehr

Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen (Baustellensignalisation)

Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen (Baustellensignalisation) Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen (Baustellensignalisation) Ausgabe 2017 Einleitung Im Interesse aller Verkehrsteilnehmer gilt es, Behinderungen auf den Strassen auf ein Minimum zu beschränken.

Mehr

1. Kreisverkehr Sulzbach nach links Richtung Lossburg Anbringung am hinteren Vorfahrtsschild.

1. Kreisverkehr Sulzbach nach links Richtung Lossburg Anbringung am hinteren Vorfahrtsschild. 1. Kreisverkehr Sulzbach nach links Richtung Lossburg Anbringung am hinteren Vorfahrtsschild. 2. Nach dem Hirsch in Lossburg 2 Schilder anbringen. Vorne nach halblinks zeigend und hinten geradeaus. An

Mehr

StVO - Verkehrszeichen

StVO - Verkehrszeichen StVO - Verkehrszeichen 2015.01 StVO - Verkehrszeichen Inhalt Seite 1. StVO Verkehrszeichen 2 1.1. Größe der Verkehrszeichen 2 1.2. Reflektion der Verkehrszeichen 2 2. Gefahrzeichen 3 3. Vorschriftzeichen

Mehr

Verkehrszeichen nach StVO

Verkehrszeichen nach StVO Zeichen Nr. 301 bis 365-64 (Auswahl) Zuordnung der Verkehrszeichen-Größen zu sbereichen (gemäß der gesetzlich gültigen Verordnung der StVO ) Größe 1 70% Größe 2 100% Größe 3 125% bzw. 140% 0-20 km/h 420

Mehr

Verkehrszeichen. Modelle

Verkehrszeichen. Modelle Verkehrszeichen Mit zunehmendem Kfz-Verkehr wuchs auch der Bedarf an Verkehrszeichen. 1906 wurde erstmals eine einheitliche Regelung für Form und Aufstellung getroffen. Schon im Folgejahr gab es Warnzeichen,

Mehr

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT SCHEIBBS Fachgebiet Verkehr 3270 Scheibbs, Rathausplatz 5

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT SCHEIBBS Fachgebiet Verkehr 3270 Scheibbs, Rathausplatz 5 BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT SCHEIBBS Fachgebiet Verkehr 3270 Scheibbs, Rathausplatz 5 Beilagen SBS1-V-1619/011 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) E-Mail: verkehr.bhsb@noel.gv.at Fax: 07482/9025-38311 Internet:

Mehr

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung ( 44/45 StVO)

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung ( 44/45 StVO) Boes Bau Hamburg GmbH & Co. KG Bremerstraße 46 21073 Hamburg BürgerService/ Verkehr Auskunft erteilt: Herr Mitzinger Gebäude / Zimmer: A 414 Tel.- Durchwahl: 04171 693-740 Telefax: 04171 687-740 E-Mail:

Mehr

Gesetzliche Änderungen. im Überblick

Gesetzliche Änderungen. im Überblick Gesetzliche Änderungen im Überblick 01. September 2009 46. Änderung der StVO LVW / TÜV Thüringen Die folgenden Verkehrszeichen sind als Abbildung in der StVO entfallen und wurden zu Sinnbildern herabgestuft.

Mehr

Peter- und Paul Fest 2016 ( )

Peter- und Paul Fest 2016 ( ) Peter- und Paul Fest 2016 (01.07. 04.07.2016) Aufgrund des Peter- und Paul Festes werden wieder zahlreiche Sperrungen und Umleitungen sowie geänderte Verkehrsführungen, vor allem im Innenstadtbereich,

Mehr

GZ.: /1997 Deutschlandsberg, am V e r o r d n u n g

GZ.: /1997 Deutschlandsberg, am V e r o r d n u n g Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg 8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 12 Tel.Nr.03462/2606 Nebenst. 230 Telefax 03462/2606 550 GZ.: 11.0-24/1997 Deutschlandsberg, am 11.04.2014 Betr.: B 76, Gesamtverordnung,

Mehr

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 24.07.2017 -Direktion Verkehr- Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Streckenauflagen Fahrstrecke 21 Beginn: Osnabrück, L88-Eversburger Straße, BAB

Mehr

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Niederlassung Itzehoe Postfach 2031 25510 Itzehoe Groth & Co. Bauunternehmung GmbH Prisdorfer Straße 96 25421 Pinneberg Anordnung verkehrsregelnder

Mehr

Verkehrszeichen nach StVO Zusatzzeichen

Verkehrszeichen nach StVO Zusatzzeichen Zeichen Nr. 101 bis 2803 ( Auswahl) Zuordnung der Verkehrszeichen-Größen zu sbereichen (gemäß der gesetzlich gültigen Verordnung der StVO ) Größe 1 70% Größe 2 100% Größe 3 125% bzw. 140% Schildgröße 0-20

Mehr

Zugänge, Zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr

Zugänge, Zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr Stadt Mainburg - Feuerbeschau - Marktplatz 1-4 84048 Mainburg Tel: 08751/704-22 Merkblatt über Feuerwehrzufahrten Stand: 05-2011 Zugänge, Zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr Zwei voneinander

Mehr

Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen (Baustellensignalisation)

Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen (Baustellensignalisation) Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen (Baustellensignalisation) Ausgabe 2015 Einleitung Im Interesse aller Verkehrsteilnehmer gilt es, Behinderungen auf den Strassen auf ein Minimum zu beschränken.

Mehr

Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Aufstellflächen

Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Aufstellflächen Stadt Sankt Augustin Fachbereich Ordnung Brand- und Bevölkerungsschutz 11/2008 Merkblatt Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und n Vorwort Bezug nehmend auf das Merkblatt Anforderungen an

Mehr

Verkehrszeichen nach StVO

Verkehrszeichen nach StVO Richtzeichen Verkehrszeichen nach StVO 301 Vorfahrt SL 630 SL 900 SL 1260 307 Ende der Vorfahrtstraße 306 Vorfahrtstraße 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr 310 Ortstafel Vorderseite 840 x 1260 310-40 Ortstafel

Mehr

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 24.01.2018 -Direktion Verkehr- Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Streckenauflagen Fahrstrecke 43 Beginn: BAB 30 AS Rheine Ende: bis Hopsten L504

Mehr

LANDESHAUPTSTADT HANNOVER

LANDESHAUPTSTADT HANNOVER LANDESHAPTSTADT HANNOVER Rundestraße 6, 30161, 29.03.2017 Der Oberbürgermeister Fachbereich Tiefbau Sachbearbeitung Herr Pöhl Straßenverkehrsbehörde EMail: 66.12@hannoverstadt.de Telefon (0511) 168 31212

Mehr

IVU - Seminar. Verkehrssicherung an Baustellen unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten Rainer Hummel Tübingen 1

IVU - Seminar. Verkehrssicherung an Baustellen unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten Rainer Hummel Tübingen 1 IVU - Seminar Verkehrssicherung an Baustellen unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten 25.10.2007 Rainer Hummel Tübingen 1 Die Beteiligten Auftraggeber (Veranlasser) Auftragnehmer Subunternehmer (ggf.)

Mehr

Verkehrszeichen Vorschriftszeichen nach StVO

Verkehrszeichen Vorschriftszeichen nach StVO Zuordnung der -Größen zu sbereichen (gemäß 11. Verordnung zur Änderung der StVO gültig ab 01.07.1992) Größe 1 70% Größe 2 100% Größe 3 125% bzw. 140% 0-20 km/h 21-80 km/h über 80 km/h mm mm mm 20-49 km/h

Mehr

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 14.02.2018 -Direktion Verkehr- Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Streckenauflagen Fahrstrecke 21 Beginn: Ende: Osnabrück, L88-Eversburger Straße,

Mehr

Kennblatt Einbahnstraßen in Monheim Erhebungsjahr 2014 Öffnung für den Radverkehr in Gegenrichtung

Kennblatt Einbahnstraßen in Monheim Erhebungsjahr 2014 Öffnung für den Radverkehr in Gegenrichtung Straßencharakter: Anliegerstraße Birkenweg Länge: ca. 370 m Breite: ~ 5,0 m Verkehrsstärke: - Prüfergebnis nach VwV StVO / ERA zulässige Höchstgeschwindigkeit = 3,00

Mehr

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand 14.02.2018 -Direktion Verkehr- Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Streckenauflagen Fahrstrecke 22 Beginn: Ende: Lotte, L595-Zum Habichtswald, Höhe

Mehr

Verordnung. verordnet:

Verordnung. verordnet: BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT BRUCK-MÜRZZUSCHLAG GZ: Ggst.: 11.0 542-2008 Mariazeller Land GmbH; Mariazeller Advent 2013 vorübergehende Verkehrsregelungen. Sicherheitsreferat Bearbeiter: Dr. Tausendschön/Kauf

Mehr

Einwohnerversammlung am

Einwohnerversammlung am Einwohnerversammlung am 14.05.2014 GRUND FÜR ÄNDERUNGEN BVerwG v. 18.11.2010-3 C 42.09 Leitsatz: Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse

Mehr

Richthofenstraße (Nord)

Richthofenstraße (Nord) Integration der Teilverkehrspläne Teil III: Seite 31 / 55 Richthofenstraße (Nord) Richthofenstraße (Nord) Hauptsammelstraße MIV: Durchgangsverkehr, Binnenverkehr, Anlieger ÖPNV: 1 Linie Mastbrook R+F:

Mehr

Wissenswertes zum Thema Verkehrszeichen

Wissenswertes zum Thema Verkehrszeichen Wissenswertes zum Thema Verkehrszeichen Allgemeines zu Verkehrszeichen Verkehrszeichen (kurz VZ) sind Teil der Straßenausstattung und werden behördlich angeordnet. Neben den dauerhaften Verkehrszeichen

Mehr

Vorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr

Vorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr Vorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr Inhaltsverzeichnis 8 Vorfahrt 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren 8 (1a) Kreisverkehr 10 Einfahren und Anfahren 35 Sonderrechte und 38 Blaues Blinklicht und gelbes

Mehr

Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg 8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 12 Tel.Nr.03462/2606 Nebenst.230 Telefax

Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg 8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 12 Tel.Nr.03462/2606 Nebenst.230 Telefax Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg 8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 12 Tel.Nr.03462/2606 Nebenst.230 Telefax 03462 5955 GZ.: 11.0/347-2007 Deutschlandsberg, am 21.08.2009 Betr.: Gesamtverordnung

Mehr

Hein-Janssen- Straße. Integration in die bestehende Tempo-30- Zone nach STAWAG - Baumaßnahme. Bürgerinformation

Hein-Janssen- Straße.  Integration in die bestehende Tempo-30- Zone nach STAWAG - Baumaßnahme. Bürgerinformation Hein-Janssen- Straße Integration in die bestehende Tempo-30- Zone nach STAWAG - Baumaßnahme Bürgerinformation 28.08.2014 www.aachen.de Ablauf Anlass der Baumaßnahme, Sachstand Vorstellung Bestand und Planung

Mehr

Grundsätzliches über Firmengründung, Werdegang und Struktur der Fritz Lange GmbH

Grundsätzliches über Firmengründung, Werdegang und Struktur der Fritz Lange GmbH Grundsätzliches über Firmengründung, Werdegang und Struktur der Fritz Lange GmbH Die Fritz Lange GmbH, Springe; 1956 als Einzelfirma gegründet, zählt heute zu den bundesweit bedeutendsten Herstellern von

Mehr

Straßensperrungen. Lauf-Musik-Festival Sa. 9. Juni Sperrung ab Fr bis So

Straßensperrungen. Lauf-Musik-Festival Sa. 9. Juni Sperrung ab Fr bis So Straßensperrungen Lauf-Musik-Festival Sa. 9. Juni 2018 Sperrung ab Fr. 8.6. bis So. 10.6.18 1 Übersicht der Absperrungen Lauf-Musik-Festival am 9. Juni 2018, 13.30 20 Uhr Sperrung I Freitag, 8.6., ab 20.15

Mehr

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN. Richtlinien. für die. wegweisende Beschilderung auf Autobahnen RWBA 2000

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN. Richtlinien. für die. wegweisende Beschilderung auf Autobahnen RWBA 2000 BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen RWBA 2000 Ausgabe 2000 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines...7 1.1 Allgemeine Anforderungen...7

Mehr

Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Aufstellflächen

Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Aufstellflächen Stadt Sankt Augustin Fachdienst Bauaufsicht Vorbeugender Brandschutz 05/2017 Merkblatt Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und n Vorwort Bezug nehmend auf das Merkblatt Anforderungen an Feuerwehr-Zufahrten

Mehr

Inkrafttreten der 46. Verordnung zur Änderung der StVO

Inkrafttreten der 46. Verordnung zur Änderung der StVO Neuaufbau des Verkehrszeichenkatalogs Neue Begriffe Neue Systematik Neue Regeln - an Bahnübergängen - für Radfahrer und - Inline-Skater Aktuelle Information für alle Fahrschulen Inkrafttreten der 46. Verordnung

Mehr

Merkblatt für die Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr

Merkblatt für die Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Merkblatt für die Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr 1. Allgemeines Die Sächsische Bauordnung, die zugehörige Verwaltungsvorschrift sowie die technische

Mehr

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Niederlassung Itzehoe Postfach 2031 25510 Itzehoe Firma Strabag AG Segeberger Landstr. 54-58 24619 Bornhöved Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

Mehr

Informationsblatt zur 11. Änderung der StVO

Informationsblatt zur 11. Änderung der StVO Informationsblatt zur 11. Änderung der StVO Größen der Verkehrszeichen (1) Die Ausführung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist auf das tatsächliche, individuelle Erfordernis zu begrenzen,

Mehr

Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg 8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 12 Tel.Nr.03462/ , Telefax 03462/

Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg 8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 12 Tel.Nr.03462/ , Telefax 03462/ Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg 8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 12 Tel.Nr.03462/2606-230, Telefax 03462/2606-550 GZ.: 11.0/347-2007 Deutschlandsberg, am 17.01.2013 Betr.: Gesamtverordnung von

Mehr

Anlage 7.4/1 (neu) zur Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr. Bei der Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:

Anlage 7.4/1 (neu) zur Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr. Bei der Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: Die in dieser Anlage zur Liste der Technischen Baubestimmungen vorgenommenen Änderungen, Ergänzungen oder Ausnahmen gehören zum Inhalt der nachfolgend abgedruckten, als Technische Baubestimmung eingeführten

Mehr

1/11 STADT TETTNANG. Bodenseekreis. Benutzungsordnung

1/11 STADT TETTNANG. Bodenseekreis. Benutzungsordnung STADT TETTNANG Bodenseekreis Benutzungsordnung für das städt. Parkhaus "Grabenstraße" (Parkhausordnung) vom 05.02.1986 mit Änderung vom 10.11.93 und 05.02.2003 Für die Benutzung des städt. Parkhauses gelten

Mehr

Datum: 29. Juni 2010 Aktenzahl: BV /120-23/10/Oh. V E R O R D N U N G

Datum: 29. Juni 2010 Aktenzahl: BV /120-23/10/Oh. V E R O R D N U N G STADTGEMEINDE FERLACH KIRCHGASSE 5 / 9170 FERLACH Datum: 29. Juni 2010 Aktenzahl: BV 2344-1/120-23/10/Oh. V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ferlach vom 29.06.2010, Zl.: BV 2344-1/120-23/10/Oh.,

Mehr

Sprache: Deutsch / Sprache: Deutsch

Sprache: Deutsch / Sprache: Deutsch Die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrrad-Fahrer in Deutschland - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung der notwendigen Verkehrsregeln. - Die Erklärungen sind bewusst sprachlich einfach

Mehr

Voraussichtliche Sperrzeiten. Radstrecke IRONMAN 70.3 Rügen 2017 Sonntag :50-16:20 10:05-16:05 10:15-15:45 09:50-18:30 10:35-15:45

Voraussichtliche Sperrzeiten. Radstrecke IRONMAN 70.3 Rügen 2017 Sonntag :50-16:20 10:05-16:05 10:15-15:45 09:50-18:30 10:35-15:45 Voraussichtliche Sperrzeiten Radstrecke IRONMAN 70.3 Rügen 2017 Sonntag 10.09.2017 09:50-16:20 10:05-16:05 10:15-15:45 09:50-18:30 10:35-15:45 10:25-15:20 10:35-15:40 10:30-15:30 A Promenade / Strandaufgang

Mehr