Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

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1 Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand Direktion Verkehr- Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Streckenauflagen Fahrstrecke 22 Beginn: Ende: Lotte, L595-Zum Habichtswald, Höhe BAB 30, AS Lotte Osnabrück, L88-Eversburger Straße, BAB 1, AS Osnabrück-Hafen Seite 1 von 14

2 Vorbemerkung: Ausgangspunkt der GST ist die Abfahrt von der BAB 30 AS Lotte. Die GST fahren im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen. Fahrstreckenbeschreibung: Die Fahrtstrecke beginnt an der Anschlussstelle Lotte der BAB 30 und führt zunächst über die L597-Zum Habichtswald nach ca Metern geradeaus durch einen Kreisverkehr. Nach dem Kreisverkehr wird die Straße zum Hansaring. Der GST biegt nach ca Metern nach links in die K25-Lotter Straße ein und folgt dieser bis zum Kreisverkehr Westerkappeln (Lotter Straße/Martin-Luther-Straße/Tecklenburger Straße/Wilhelmstraße). Die K25 weist überwiegend eine Breite von ca. 5,30 Metern auf. Sie ist an der engsten Stelle lediglich 4,20 Meter breit. Auf dieser kurvenreichen Kreisstraße befinden sich vereinzelt Einmündungen, die allesamt aufgrund vorfahrtregelnder Verkehrszeichen untergeordnet sind. Am Kreisverkehr in Westerkappeln biegt der GST nach rechts auf die L584-Wilhelmshöhe ab und folgt dieser Straße bis zur nächsten Kreuzung. Hier biegt der GST nach rechts auf die L595-Osnabrücker Straße ab. Innerhalb des Ortes Westerkappeln zweigen lediglich untergeordnete Wohnstraßen von der Osnabrücker Straße ab. Die L595-Osnabrücker Straße wird im weiteren Verlauf zur Eversburger Straße und an der Landesgrenze zu Niedersachsen zur L88. Der GST biegt schließlich nach links auf die BAB 1, Auffahrt in Richtung Norden, Fahrtrichtung Bremen, ab. Die Gesamtlänge der Strecke beträgt ca. 12 Kilometer. Allgemeine Auflage: Sobald der GST die BAB 30 verlassen hat, sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen zwingend zu beachten. Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten. Seite 2 von 14

3 Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ihrer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen. Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen. Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer oder aber für GST zwingend vorhanden sein. Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt werden, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen. Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben ist der GST an geeigneter Stelle abzustellen. Streckenauflagen: A: BAB 30, AS Lotte bis Kreisverkehr Zum Habichtswald-Hansaring/Ibbenbürener Straße - Länge ca Meter GST wird an der BAB 30, AS Lotte übernommen. GST biegt zunächst nach links auf die L597-Zum Habichtswald ab und bleibt nach dem Abbiegevorgang bis zur Übernahme durch private Schwertransportbegleitfahrzeuge am rechten Fahrbahnrand stehen. Im weiteren Verlauf der Straße Zum Habichtswald ist die Fahrbahn 7,80 Meter breit. Bfz1 fährt über die L597 ca Meter bis zum Kreisverkehr Zum Habichtswald- Hansaring/Ibbenbürener Straße und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild Schwertransport. Seite 3 von 14

4 Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er diesen Standort über Funk. Bfz1 sperrt den Kreisverkehr in Fahrtrichtung BAB 30 und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für Kfz aller Art) sowie VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv zu auszuschließen. Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.b. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe). An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen. Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Kreisverkehr. Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild Schwertransport. Bfz3 fährt unmittelbar vor dem GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei). Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild Schwertransport. Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport. Dabei fährt er seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Hat GST den Kreisverkehr erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand. Bfz2 übernimmt bei Bedarf die Sperre des Bfz1. Seite 4 von 14

5 B: Kreisverkehr Zum Habichtswald-Hansaring/Ibbenbürener Straße bis Kreuzung Hansaring/Lotter Straße-Cappelner Straße - Länge ca Meter Bfz1 hebt die Sperrung auf und fährt über den Hansaring bis zur Kreuzung Hansaring/Lotter Straße-Cappelner Straße und sperrt den Verkehr in Richtung Kreisverkehr, schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.b. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe). Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. Seite 5 von 14

6 Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen. GST fährt angeführt von Bfz2 und Bfz3 in den Kreisverkehr ein und anschließend weiter bis zur Kreuzung Hansaring/Lotter Straße-Cappelner Straße. Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Hat GST die Kreuzung Hansaring/Lotter Straße-Cappelner Straße erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand. Bfz3 übernimmt die Sperre des Bfz1 bis zur Weiterfahrt und sperrt den Hansaring für ankommende Verkehrsteilnehmer in Richtung GST, schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. Seite 6 von 14

7 C: Kreuzung Hansaring/Lotter Straße - Cappelner Straße bis Westerkappeln, Kreisverkehr Lotter Straße/Martin-Luther-Straße/ Tecklenburger Straße/Wilhelmshöhe - Länge ca. 4 Kilometer Der GST befindet sich im gesamten Verlauf der K 25 auf der bevorrechtigten Straße. Die K25 hat eine Breite von 5,30 Metern und ist an einer Engstelle (Bachüberführung) lediglich 4,20 Meter breit. Im Verlauf der kurvenreichen Strecke bis Westerkappeln befinden sich einige Einmündungen und Hofzufahrten. Bfz1 fährt ca. 4000m über die K25-Lotter Straße voraus bis nach Westerkapplen zum Kreisverkehr Lotter Straße/Martin-Luther-Straße/Tecklenburger Straße/ Wilhelmshöhe und schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er diesen Standort über Funk. Seite 7 von 14

8 Bfz1 sperrt am Kreisverkehr den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in Fahrtrichtung Lotte/Hansaring und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.b. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe). Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. Bfz2 fährt ca. 1000m über die Lotter Straße bis zur Kreuzung Düter Straße - Zum Lotter Bahnhof voraus und schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat Bfz2 die Kreuzung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk. Bfz2 sperrt die K 25 in Richtung GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.b. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe). Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen. GST biegt vor der Mittelinsel englisch nach links in die Lotter Straße-K25 ab, sobald der von Bfz2 gesperrte Straßenabschnitt frei ist und fährt bis zur Kreuzung Düter Straße - Zum Lotter Bahnhof. Dort hält er vor der Kreuzung an. Bfz3 hebt seine Sperre auf und fährt bis zum Standort des Bfz2 unmittelbar vor GST, schaltet VZ (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der Streckenabschnitt zwischen Standort des Bfz1 (Kreisverkehr Westerkappeln) und Bfz2 frei ist und führt nun den Konvoi an. Dabei schaltet er VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Seite 8 von 14

9 Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. Hat GST den Kreisverkehr in Westerkappeln erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand. Bfz2 übernimmt die Sperre des Bfz1 und sperrt bis zur Weiterfahrt den Fahrstreifen der K25 für Verkehrsteilnehmer in Richtung GST bzw. Lotte und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) sowie VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Bfz4 sichert den Transport während der Standzeit nach hinten ab und schaltet dabei VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Er steht dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. D: Westerkappeln, Kreisverkehr Lotter Straße/Martin-Luther-Straße/Tecklenburger Straße/Wilhelmshöhe bis Kreuzung Wilhelmshöhe/Große Straße/Am Dölhof/Osnabrücker Str. - Länge ca. 600 Meter Bfz1 fährt vor bis Kreuzung Wilhelmshöhe/Große Str./Am Dölhof/Osnabrücker Str. Bfz2 übernimmt die Sperre vom Bfz1 Bfz4 sichert während der Standzeit nach hinten ab Seite 9 von 14

10 Die Wilhelmshöhe hat inclusive eines in die Fahrbahn integrierten Radweges eine Breite von ca. 7 Metern. Bfz1 fährt auf der Wilhelmshöhe voraus bis zur Kreuzung Wilhelmshöhe/Am Dölhof/Osnabrücker Straße und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat Bfz1 die Kreuzung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk. Bfz1 sperrt an der o.a. Kreuzung den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in FR Kreisverkehr bzw. GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.b. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe). Seite 10 von 14

11 An der Kreuzung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen. GST folgt nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers bis zur Kreuzung Wilhelmshöhe/Am Dölhof/Osnabrücker Straße und fährt ggf. an der Verkehrsinsel in Höhe der Bushaltestelle Hensche links vorbei. Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel. Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Hat GST die Kreuzung erreicht, stoppt dieser davor auf dem Rechtsabbiegerfahrstreifen. Seite 11 von 14

12 E: Kreuzung Wilhelmshöhe/Große Straße/Am Dölhof/Osnabrücker Straße bis Lotte-Wersen, L595 - Eversburger Straße, Kreuzung Westerkappelner Straße/Zum Roten Berg - Länge ca. 3,3 Kilometer Bfz1 fährt voraus bis Lotte-Wersen, Kreuzung L595 - Eversburger Str./ Westerkappelner Str./Zum Roten Berg und sperrt dort Bfz2 übernimmt bei Bedarf die Sperre des Bfz1 Bfz4 sichert nach hinten ab Bfz1 fährt auf der Osnabrücker Straße voraus bis Lotte-Wersen, Kreuzung Eversburger Straße/Westerkappelner Straße/zum Roten Berg und schaltet VZ 274 (i.g.o 40 km/h und a.g.o 60 km/h) sowie VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat Bfz1 die Kreuzung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk. Bfz1 sperrt den Fahrstreifen der L595-Osnabrücker Straße für Verkehrsteilnehmer in FR Westerkappeln und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Seite 12 von 14

13 Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.b. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe). Dabei ist eine Gefährdung des Fahrzeugverkehrs definitiv zu auszuschließen. Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen. Innerhalb der Ortschaft Westerkappeln gibt es mehrere breite Abschnitte mit Ausweichmöglichkeiten für GST und entgegenkommende Fahrzeuge. Bfz2 hebt seine Sperrung nach Passieren des zuletzt vom Bfz1 durchgegebenen Fahrzeuges auf und biegt nach rechts auf die Osnabrücker Straße ab, wenn die Verkehrslage dieses zulässt. Er fährt innerhalb des Ortes Westerkappeln ca. 100 m vor dem Konvoi, um gegebenenfalls ankommenden Verkehrsteilnehmer vor dem GST zu warnen. Dabei schaltet er VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Seite 13 von 14

14 Bfz3 biegt ebenfalls auf die Osnabrücker Straße ab und fährt nun unmittelbar vor GST, schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel. Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. F: L595 - Kreuzung Westerkappelner Straße/Zum Roten Berg bis L88 - Auffahrt BAB 1, AS Osnabrück-Hafen, Richtung Bremen - Länge ca. 2,1 Kilometer Ab der Kreuzung Eversburger Straße/Westerkappelner Straße/Zum Roten Berg ist die Eversburger Straße bis zu Auffahrt auf die BAB 1 breit ausgebaut und mit einem Mehrzweckstreifen versehen. In diesem Streckenabschnitt ist eine Konvoifahrt mit Gegenverkehr möglich. Hat GST die Ortslage Lotte-Wersen, Kreuzung Westerkappelner Straße/Zum Roten Berg erreicht, hebt Bfz1 die Sperrung in Richtung Westerkappeln auf und GST fährt weiter in Richtung Osnabrück. Bfz1 führt nun den Konvoi an und schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Bfz2 folgt dahinter und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel. Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. GST richtet sich im weiteren Verlauf nach den Schaltungen der LSA und biegt schließlich bei Grünlicht nach links auf die BAB 1 in Richtung Norden (Bremen) ab. Mit dem Auffahren des GST auf die BAB 1 endet die begleitungspflichtige Strecke im Zuständigkeitsbereich des Kreises Steinfurt. Seite 14 von 14

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