Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

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1 Kreispolizeibehörde Steinfurt Steinfurt, Direktion Verkehr- Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Streckenauflagen Fahrstrecke 38 Diese Strecke führt nur über die B54 und B70 Beginn: Gebietsgrenze Steinfurt/Münster Höhe Abschnitt KM 2,1 der B54 Ende: B70 Landesgrenze Niedersachsen oder A30 AS Rheine-Nord Seite 1 von 20

2 Vorbemerkung: Ausgangspunkt des GST ist die Gebietsgrenze Steinfurt/Münster Höhe Abschnitt KM 2,1 der B 54. Die GST fahren in Einzelfahrt oder im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen. Fahrstreckenbeschreibung: Länge: ca. 51 Kilometer Die Begleitstrecke im Kreis Steinfurt beginnt an der Gebietsgrenze zwischen dem Kreis Steinfurt und der Stadt Münster. Der GST fährt über die B54 in Richtung Niederlande bis zur Abfahrt von der B54 auf die B70 in Fahrtrichtung Rheine. Auf der B70 fährt der GST ca. 23 km bis zur Landesgrenze Niedersachsen, dabei werden die Ortslagen Wettringen, Neuenkirchen und Rheine passiert. Von der Abfahrt der B54 bis zur Kreuzung B70/L510-Ochtruper Straße ist die B70 auf einer Länge von ca. 1,5 Kilometern durchgängig breit mit Mehrzweckstreifen ausgebaut und lässt Gegenverkehr zu. Die Fahrstreifen der B70 nach der Kreuzung B70/L510 sind einspurig ausgebildet und lassen keinen Gegenverkehr zu. Allgemeine Auflage: Sobald GST die Gebietsgrenze Münster/Steinfurt erreicht Höhe Abschnitt KM 2,1, sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen zwingend zu beachten. Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz 1, Bfz 2, Bfz 3, GST, Bfz 4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten. Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ihrer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen. Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen. Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer oder aber für GST zwingend vorhanden sein. Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt werden, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen. Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben ist GST an geeigneter Stelle abzustellen. Seite 2 von 20

3 Streckenauflagen: A: von der Gebietsgrenze Steinfurt/Münster Höhe Abschnitt KM 2,1 der B 54 bis B54 Abfahrt zur B70 Länge: ca. 28 km GST Bfz1 fährt von der BAB 1 kommend über die B54 in den Bereich des Kreises Steinfurt ein. führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug Schwertransport. Bfz2 fährt hinter Bfz1 und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug Schwertransport. Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel. Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug Schwertransport. Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art). Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schriftzug Schwertransport. Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Seite 3 von 20

4 B: von der Abfahrt B54/B70 bis Kreuzung B70/L510-Ochtruper Straße (Engelskreuzung) Länge: ca. 1,3 km GST verlässt die B54 an der Abfahrt zur B 70. Bfz1 biegt sobald es die Verkehrslage erlaubt nach rechts in die B 70 ab. Er hält nach ca. 100 Metern an und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Metelen. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. GST Bfz1 biegt sobald es die Verkehrslage zulässt nach rechts in die B 70 ab. hebt seine Sperre auf und führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Bfz1 fährt ca. 200 m vor dem GST und warnt ggf. VT an den Einmündungen. Bfz2 fährt ca. 100 m hinter Bfz1 und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Seite 4 von 20

5 Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen! Die B 70 ist breit ausgebaut mit einem Seitenstreifen und bietet sowohl für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, als auch für GST, ausreichende Ausweichmöglichkeiten Haben GST und seine Begleitfahrzeuge den Kreuzung B 70/L 510 (Ochtruper Straße) erreicht, halten sie vor der Kreuzung am rechten Fahrbahnrand an. C: von der Kreuzung B70/L510-Ochtruper Straße (Engelskreuzung) bis zum Kreisverkehr L 567/ B 70 Länge: ca. 4,5 km Bfz 1 und Bfz 2 fahren voraus und sperren die B 70 Seite 5 von 20

6 Bfz1 fährt 4,5 km voraus bis zum Kreisverkehr B 70/ L 567, schaltet VZ 274 (60 km /h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Metelen bzw. GST. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Seite 6 von 20

7 Bfz2 folgt Bfz1 ca. 3 km bis zur Einmündung B 70/ K 61 und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat Bfz2 die Einmündung erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Metelen bzw. GST. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Bfz1, Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.b. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe). Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen. GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Kreisverkehr B 70/ L 567 Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel. Seite 7 von 20

8 Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald GST die Einmündung erreicht hat und setzt sich an die Spitze des Konvois, schaltet VZ 101(Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Hat GST den Kreisverkehr erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. Bfz4 Bfz3 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist. übernimmt ggfs. die Sperrmaßnahme des Bfz1 Seite 8 von 20

9 D: vom Kreisverkehr L 567/ B 70 bis zum Kreisverkehr B 70/L580 (Burgsteinfurter Damm) Länge: ca. 4,5 km Bfz1 fährt ca. 5 km voraus bis zum Kreisverkehr B 70/ L 580, schaltet VZ 274 (60 km /h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Wettringen bzw. GST. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Seite 9 von 20

10 Bfz2 folgt Bfz1 ca. 1,5 km bis zur Kreuzung B 70/ L 567/K 61(Sofienstraße).und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat Bfz2 die Kreuzung erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Wettringen bzw. GST. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. An der Kreuzung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Bfz1, Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.b. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe). Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Kreisverkehr B 70/ L580 (Burgsteinfurter Damm). Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel. Seite 10 von 20

11 Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald GST die Kreuzung erreicht hat und setzt sich an die Spitze des Konvois, schaltet VZ 101(Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Hat GST den Kreisverkehr erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. Bfz4 Bfz3 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist. übernimmt ggfs. die Sperrmaßnahme des Bfz1 Bfz 1 und Bfz 2 fahren voraus und sperren die B 70 Seite 11 von 20

12 E: vom Kreisverkehr B 70 / L 580 bis zur Auf-/Abfahrt B 70 / K 66 (Bauerschaftsstraße) Länge ca. 3,5 km Bfz1 fährt 3,5 km voraus bis zur Auf-/Abfahrt B 70/ K 66 (Bauerschaftsstraße) schaltet VZ 274 (60 km /h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat Bfz1 die Auf-/Abfahrt erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Wettringen bzw. GST. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. An der Auf-/Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Seite 12 von 20

13 Bfz2 folgt Bfz1 und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen bis zur Auf-/Abfahrt B 70/L 593 (Emsdettener Straße) Länge ca. 500m Hat Bfz2 die Auf-/Abfahrt erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Wettringen bzw. GST. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. An der Auf-/Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Bfz1, Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.b. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe). Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Auf-/Abfahrt B 70/ K 66 (Bauerschaftsstraße) Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel. Seite 13 von 20

14 Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald GST die Auf-/Abfahrt erreicht hat und setzt sich an die Spitze des Konvois, schaltet VZ 101(Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Hat GST die Auf-/Abfahrt erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist. Bfz1 und Bfz2 fahren voraus und sperren die B 70 Seite 14 von 20

15 F: von Auf-/Abfahrt B 70 / K 66 (Bauerschaftsstraße) bis zur Auf-/Abfahrt B 70 / B 481 (Salzbergener Straße) Länge ca. 5,8 km Bfz1 fährt 5,8 km voraus bis zur Auf-/Abfahrt B 70/ B 481 (Salzbergener Straße), schaltet VZ 274 (60 km /h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat Bfz1 die Auf-/Abfahrt erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Wettringen bzw. GST. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. An der Auf-/Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Seite 15 von 20

16 Bfz2 folgt Bfz1 und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen bis zur Auf-/Abfahrt B 70/K 60 (Neuenkirchener Straße) Länge ca. 2,5 km Hat Bfz2 die Auf-/Abfahrt erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B 70 in Richtung Wettringen bzw. GST. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. An der Auf-/Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Bfz1, Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.b. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe). Seite 16 von 20

17 Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Auf-/Abfahrt B 70/ B 481 (Salzbergener Straße) Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel. Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald GST die Auf-/Abfahrt erreicht hat und setzt sich an die Spitze des Konvois, schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Hat GST die Auf-/Abfahrt erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist. Seite 17 von 20

18 G: von Auf-/Abfahrt B 70/ / B 481 (Salzbergener Straße) bis zur Kreuzung B 70/Auffahrt AS Rheine Nord A 30 Länge: ca. 3 km Bfz1 und Bfz2 fahren 3 km voraus bis zur Kreuzung B70 / Auf-/Abfahrt AS Rheine-Nord A30, schalten VZ 274 (60 km /h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Haben Bfz1 und Bfz2 die Kreuzung erreicht, melden sie ihren Standort über Funk und sperren die Fahrbahn der B 70 in Richtung Wettringen bzw. GST. Dabei schalten sie VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. An der Kreuzung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Seite 18 von 20

19 Bfz1, Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.b. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe). Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Kreuzung B 70/Auffahrt AS Rheine Nord A 30 Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel. Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Hat GST die beampelte Kreuzung erreicht, überquert er diese bei Grünlicht. Bfz 1 und Bfz2 heben ihre Sperren auf, sobald GST die Auf-/Abfahrt erreicht hat und setzen sich an die Spitze des Konvois, schalten VZ 101(Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Seite 19 von 20

20 Mit Überqueren der Kreuzung bei Grünlicht und Erreichen der Landesgrenze NRW/NDS endet die Streckenführung des Kreises Steinfurt. Alternativ Mit Abbiegen bei Grünlicht nach links in die Auffahrt der AS Rheine-Nord Richtung Hannover/Osnabrück bzw. nach rechts Richtung Bad Bentheim endet die Streckenführung des Kreises Steinfurt. Seite 20 von 20

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