Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

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1 Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: Direktion Verkehr- Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Streckenauflagen Fahrstrecke 43 Beginn: BAB 30 AS Rheine Ende: bis Hopsten L504 Landesgrenze zu Niedersachsen Seite 1 von 13

2 Vorbemerkung: Die Streckenbeschreibung endet zwischen Hopsten und Schapen an der Landesgrenze zu Niedersachsen. Die länderspezifischen Regelungen in Niedersachsen bleiben von dieser Streckenbeschreibung unberührt. Fahrstreckenbeschreibung: Länge der Begleitstrecke ca. 14 Kilometer Der GST fährt von der BAB 30 an der AS Rheine ab und anschließend über den Hopstener Damm-L593 zur Ortslage Dreierwalde. In Dreierwalde biegt der GST nach links in die Hauptstraße-L593 ab und folgt dieser bis zur Ortslage Hopsten. Es münden einzelne Einmündungen in die Landstraße, die allesamt aufgrund vorfahrtregelnder Verkehrszeichen untergeordnet sind. In Hopsten wird zunächst ein Kreisverkehr passiert, der geradeaus überfahren werden kann. Nach ca. 800 m auf der Rheiner Straße in Hopsten biegt der GST am Kreisverkehr an der dritten Ausfahrt in Richtung Schapen ab. Der GST befindet sich nun auf der L504, die an der Landesgrenze nach 1,7 km zu Niedersachsen zur L57 wird. Allgemeine Auflage: Sobald GST die BAB A 30 verlässt, sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen zwingend zu beachten. Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (, Bfz2, Bfz3, GST, ) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten. Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ihrer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen. Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen. Seite 2 von 13

3 Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer oder aber für GST zwingend vorhanden sein. Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt werden, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen. Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben ist GST an geeigneter Stelle abzustellen. Streckenauflagen: A: von BAB 30 AS Rheine bis Ortslage Dreierwalde, Einmündung L593 (Hauptstraße) Länge: ca m GST GST wird an der BAB 30, AS Rheine übernommen. biegt von der jeweiligen Abfahrt auf die L593-Hopstener Damm ab und bleibt nach dem Abbiegevorgang bis zur Übernahme durch private Schwertransportbegleitfahrzeuge am rechten Fahrbahnrand stehen. Nach der Übernahme fährt GST als Konvoi auf der L593 bis zur Ortslage Dreierwalde, Einmündung Hauptstraße. Die L593 ist bis dorthin breit ausgebaut mit einem Seitenstreifen und bietet sowohl für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST ausreichende Ausweichmöglichkeiten. führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild Schwertransport. Bfz2 folgt dahinter und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild Schwertransport. Seite 3 von 13

4 Bfz3 fährt unmittelbar vor dem GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel. Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild Schwertransport. fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport. Dabei fährt er seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. Hat GST die Ortslage Dreierwalde Einmündung Hauptstraße erreicht, stoppt dieser am davor am rechten Fahrbahnrand. An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Seite 4 von 13

5 B: von Dreierwalde, Einmündung Lütkenfelder Straße/Uthuiser Straße/Hauptstraße (L583) bis Dreierwalde, Einmündung Hauptstraße/Speller Straße (K14) Länge ca. 700 m fährt die L593-Hauptstraße ca. 700 m voraus bis zur Einmündung Speller Straße (Ortsausgang Dreierwalde) und schaltet VZ 274 (40 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat die Einmündung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk. sperrt an der Einmündung den Fahrstreifen der Hauptstraße für Verkehrsteilnehmer in Fahrtrichtung GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. teilt die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.b. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Hersteller, Farbe). Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des zu erfolgen. Seite 5 von 13

6 GST Bfz2 Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Einmündung Hauptstraße/Speller Straße. fährt ca. 100 m vor dem GST und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel und warnt bei Bedarf Verkehrsteilnehmer an den Einmündungen. Bfz3 fährt unmittelbar vor GST, schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entgegenkommende fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Hat GST die Einmündung erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Bfz3 übernimmt ggfs. die Sperre des Bfz 1 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist. Seite 6 von 13

7 C: von Dreierwalde, Einmündung Hauptstraße/Speller Straße bis Hopsten, Kreisverkehr Rheiner Straße/Schapener Straße/ Ibbenbürener Straße Länge: ca m fährt die L593-Hopstener Straße-Rheiner Straße ca. 8 km in Richtung Ortslage Hopsten voraus und schaltet VZ 274 (60 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat den Kreisverkehr Rheiner Straße/Speller Straße/Ibbenbürener Straße in Hopsten erreicht, meldet er diesen Standort über Funk. sperrt am Kreisverkehr den Fahrstreifen der L593-Rheiner Straße für Verkehrsteilnehmer in Fahrtrichtung Dreierwalde und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.b. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe). An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Seite 7 von 13

8 Bfz2 folgt und fährt die L593-Hopstener Straße-Rheiner Straße ca. 7,2 km in Richtung Ortslage Hopsten voraus und schaltet VZ 274 (60 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat Bfz2 den Kreisverkehr Rheiner Straße/Hörsteler Straße erreicht, meldet er diesen Standort über Funk. Bfz2 sperrt am Kreisverkehr den Fahrstreifen der Rheiner Straße für Verkehrsteilnehmer in Fahrtrichtung Dreierwalde bzw. GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Bfz2 setzt seine Sperre erst, wenn seinen Sperrpunkt eingenommen hat. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.b. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe). An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des und des Bfz2 zu erfolgen. Seite 8 von 13

9 GST Bfz3 Bfz2 Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Ortslage Hopsten, Kreisverkehr L593-Rheiner Straße/Schapener Straße/Ibbenbürener Straße. führt den Konvoi an, schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entgegenkommende fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi den Kreisverkehr Rheiner Straße/Hörsteler Straße erreicht und führt nun den Konvoi an. Dabei schaltet er VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat GST den Kreisverkehr Rheiner Straße/Speller Straße/Ibbenbürener Straße erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. Bfz2 übernimmt ggfs. die Sperre des Bfz 1 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist. Seite 9 von 13

10 D: von Hopsten, Kreisverkehr Rheiner Straße/Schapener Straße/ Ibbenbürener Straße über Schapener Straße (in NRW L504) bis Schapen, L57-Hopstener Straße/Kolpingstraße/Bramhofstraße die Landesgrenze Niedersachsen wird nach ca m passiert Länge bis Schapen: ca m Bei der L504/L57 handelt es sich um eine kurvenreiche Strecke. Abstellmöglichkeiten im Bereich der Landesgrenze sind nicht vorhanden. Die Streckenbeschreibung erstreckt sich daher bis zur Ortslage Schapen. Die länderspezifischen Regelungen in Niedersachsen bleiben von dieser Streckenbeschreibung unberührt. Je nach Breite bzw. Länge des GST: 1.Alternative fährt die Schapener Straße-L504 (ab Landesgrenze L57) ca. 3 km in Richtung Ortslage Schapen voraus und schaltet VZ 274 (i.g.o. 40 km/h, a.g.o. 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Hat die Kreuzung Hopstener Straße/Kolpingstraße/Bramhofstraße in Schapen erreicht, meldet er diesen Standort über Funk. sperrt an der Kreuzung den Fahrstreifen der L57- Hopstener Straße für Verkehrsteilnehmer in Fahrtrichtung Hopsten/GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.b. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe). An der Kreuzung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. GST fährt wenn es die Verkehrslage zulässt in den Kreisverkehr nach rechts ein und verlässt diesen an der dritten Ausfahrt (L 504) Seite 10 von 13

11 Bfz2 führt den Konvoi an, fährt ca. 100m vor GST und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entgegenkommende fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Hat GST die Kreuzung erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist. 2. Alternative Bfz3 übernimmt die Sperre von fährt die Schapener Straße-L504 (ab Landesgrenze L57) ca. 3 km in Richtung Ortslage Schapen voraus und schaltet VZ 274 (i.g.o. 40 km/h, a.g.o. 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Hat die Kreuzung Hopstener Straße/Kolpingstraße/Bramhofstraße in Schapen erreicht, meldet er diesen Standort über Funk. sperrt an der Kreuzung den Fahrstreifen der L57- Hopstener Straße für Verkehrsteilnehmer in Fahrtrichtung Hopsten/GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Seite 11 von 13

12 Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.b. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe). An der Kreuzung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Bfz2 fährt nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers in den Kreisverkehr L 593/L504 ein bis hinter die Ausfahrt Kettelerstraße. Er sperrt im Kreisverkehr die Fahrbahn in Rtg. GST und schaltet dabei VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. GST biegt sobald die Sperrpunkte eingenommen sind englisch über die Gegenfahrbahn nach links in die L 504 ab. Seite 12 von 13

13 Bfz2 hebt seine Sperre auf. Bfz2 führt den Konvoi an, fährt ca. 100 m vor GST und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entgegenkommende fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Hat GST die Kreuzung erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen. An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist. Seite 13 von 13

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