Überholen - im Zweifel nie!

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1 Überholen - im Zweifel nie! Fehler beim Überholen führen häufig zu schweren Verkehrsunfällen mit entgegenkommenden Fahrzeugen. Das Resultat liegt auf der Hand: Die Aufprallenergien im Begegnungsverkehr sind so erheblich, dass es unter den beteiligten Verkehrsteilnehmern zu gravierenden Personenschäden kommt. Bei der inzwischen auf unserem Straßennetz festzustellenden Verkehrsdichte sind Überholvorgänge nicht immer mit schnellerem Vorwärtskommen verbunden. Oft muss nach einem Überholvorgang wieder hinter einem anderen Vorausfahrenden eingeschert werden. Überholen ist ein komplexer Vorgang mit vielen Faktoren, die vom Überholer und vom Überholten berücksichtigt werden müssen. Fehlerfreies und gefahrloses Überholen erfordert daher viel Erfahrung. Überholunfälle Überholen ist die zweithäufigste Ursache bei tödlichen Verkehrsunfällen auf Landstraßen nach dem Abkommen von der Fahrbahn aufgrund meist überhöhter Geschwindigkeit. Schlecht geplante Überholmanöver auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen führen trotz höherer Geschwindigkeiten häufig zu weniger folgenschweren Unfällen als vergleichbares Verhalten auf Landstraßen. Bild: fotolia.com Fehlerhaftes Überholen führt insbesondere auf Landstraßen häufig zu besonders schweren Unfällen haben sich in Deutschland bei rund 2,5 Millionen Verkehrsunfällen insgesamt Unfälle mit Personenschäden ereignet. Dabei verunglückten Menschen tödlich, Verkehrsteilnehmer wurden verletzt (bei jedem achten Unfall Verletzte oder Getötete). Unfallursachen - Überholen kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de

2 Bei rund 4% der Unfälle mit Personenschaden wurde als Unfallursache Fehler beim Überholen festgestellt, wobei die Unfallfolgen besonders schwerwiegend waren. Nach der Unfallursache Geschwindigkeit (26) war fehlerhaftes Überholen mit 22 Verkehrstoten je Unfälle mit Personenschaden neben falscher Straßenbenutzung (ebenfalls 22) die häufigste Ursache dieser folgenschweren Unfälle bundesweit. Überholunfälle sind besonders folgenschwer. Deshalb hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) eine wissenschaftliche Untersuchung durchgeführt, um die Ursachen für Überholunfälle genauer zu analysieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf Landstraßen abzuleiten. Anlass waren etwa Unfälle mit Personenschaden auf Landstraßen im Jahr Allein bei Überholunfällen verloren hier nach Angaben des Statistischen Bundsamtes 171 Menschen ihr Leben und wurden schwer verletzt. Auszüge aus der Detail-Analyse der UDV: 1 Bei 28 % der Unfälle wurde trotz Gegenverkehr überholt, bei 26 % lag eine unklare Verkehrslage vor, bei 26% wurde im Überholverbot überholt, 85 % der Verursacher waren männlich, 46 % der Verursacher waren noch keine 30 Jahre alt, bei ¾ der untersuchten Unfälle wiesen die Unfallstellen keine gefahrerhöhende Besonderheiten (z.b. Engstelle) auf, in gut 70 % aller Fälle wurde von einem Pkw-Lenker ein Pkw oder ein Lkw überholt, 13 % aller Überholunfälle und ¼ aller Überholunfälle mit Todesfolge verursachten Motorradfahrer. Großes Unfallpotential birgt eine zu geringe Sichtweite: 70 Prozent der untersuchten Unfälle passierten bei Sichtweiten, die für den sicheren Abschluss des Überholvorgangs nicht ausreichen. Bei jedem 4. Überholunfall war die Sichtweite sogar so kurz, dass auftauchender Gegenverkehr unweigerlich zum Unfall führen musste. Hier hat die Topographie einen entscheidenden Einfluss: 71 Prozent der Unfälle sind an Kuppen oder in sogenannten Wannen zu verzeichnen. Gute Sicht ist deshalb das A und O für sicheres Überholen! Einen Crashtest zur UDV-Studie Überholunfälle finden Sie hier: Wieso wird überholt? Überholen und überholt werden sind alltägliche Verkehrsvorgänge. Der dadurch erzielte Zeitgewinn ist jedoch je nach Verkehrsdichte meist eher gering, das Verhalten aber manchmal sehr risikoreich. 1 Quelle: Unfallursachen - Überholen kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de

3 Ist es allein der beim Überholen erhoffte Zeitgewinn? Ist es das Bestreben, insbesondere auf längeren Reisestrecken oder bei knapp bemessenen Reisezeiten jede Gelegenheit auszunutzen, um schneller vorwärts zu kommen? Oder sind es vorwiegend Verkehrsteilnehmer, die selbst keine Fahrzeuge vor sich dulden wollen und sie durch langsam Vorausfahrende bei der freien Geschwindigkeitswahl nicht behindert werden wollen? Oder sind es eher sportlich ambitionierte Fahrer, deren Freude mit der Konzentration auf ihre schnelle Fahrweise korreliert? Überholen mit Risiko Die Teilnahme am Straßenverkehr ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Dieses kann sich, je nach Fahrzeugtyp und Leistungsstärke sowie dem individuellen Fahrverhalten, erhöhen oder verringern. Der Reiz, vor anderen Verkehrsteilnehmern schneller sein Ziel zu erreichen, motiviert zum Überholmanöver. Negative Erfahrungen bei Überholmanövern können dabei nicht immer in Erfahrungswerten umgesetzt werden, vor allem wenn Verursacher tödlich verunglücken. Erfahrungen aus subjektiv gefahrlos abgeschlossenen Überholvorgängen sind bei objektiv kritischen Manövern kontraproduktiv tatsächlich falsches bzw. gefährliches Überholen wird sogar als Erfolgserlebnis registriert. Fehlen negative Erfahrungen, wird die Risikoeinschätzung zunehmend verfälscht. Im Extremfall wird trotz erkannter Gefahren oder Verbot überholt und dabei ein Risiko sogar bewusst eingegangen. Zumindest bei gefährlichen Überholmanövern erhebt sich der Verkehrsteilnehmer über Regeln, um eigene Interessen durchzusetzen, und gefährdet dadurch andere und sich selbst. Überholen richtig gemacht Vor dem Überholvorgang muss die komplette Verkehrssituation erfasst, richtig eingeschätzt und der beabsichtigte Überholvorgang in seiner Gesamtheit überschaut werden können. Fehlende Erfahrung über die Zusammenhänge von Geschwindigkeitsdifferenz und Länge des benötigten Überholwegs, mangelnde Übung beim Aus- und Einscheren, aber auch unzureichende Kenntnisse von Fahrbahnverlauf und dem Beschleunigungsverhalten des eigenen Fahrzeugs und vor allem der Geschwindigkeit der entgegenkommenden Fahrzeuge erhöhen das Risiko erheblich. Unfallursachen - Überholen kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de

4 Der Überholweg Der Überholweg berechnet sich aus der Dauer des Überholmanövers und der Geschwindigkeit des Überholenden bzw. überholten Fahrzeuges. Dabei spielen die Fahrzeuglängen des eigenen und des/der zu Überholenden eine wesentliche Rolle. Für die erforderliche Überholsichtweite muss noch die Geschwindigkeit eines möglicherweise entgegenkommenden Fahrzeugs berücksichtigt werden. Fehleinschätzungen bei der Länge des Vorausfahrenden oder des eigenen Fahrzeugs oder über das Leistungsverhalten des überholenden Fahrzeugs können den Überholweg erheblich verlängern. Beispiel Je länger das zu überholende Fahrzeug ist, umso länger wird der Überholweg. Die Skizze zeigt den Zeit- und Wegbedarf des Überholenden ohne die erforderlichen Sicherheitsabstände vor und nach dem Aus-/Einscheren. Unsere Tipps - so schaffen Sie klare Verhältnisse Reicht die Überholstrecke aus? Beim geringsten Zweifel sollte aufs Überholen verzichtet werden. Nur Überholen, wenn absolut sicher ist, dass der Überholvorgang gefahrlos abgeschlossen werden kann. Die Sichtstrecke muss ausreichend und jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen sein. Entgegenkommende fahren auch - deshalb steht als Überholstrecke maximal die halbe Sichtstrecke zur Verfügung. Im Zweifel niemals überholen vor unübersichtlichen Stellen, vor Kuppen oder Kurven, bei schlechter Sicht, Nebel, Regen oder Schneefall, bei schlechter Fahrbahn durch Glatteis, Schnee, Gefahr von Aquaplaning, Unfallursachen - Überholen kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de

5 bei unklarer Verkehrslage, wenn nicht bekannt ist, wie sich der Vorausfahrende oder der Nachfolgende verhalten wird, wenn etwa Zweifel über vorhandene Lücken zum Wiedereinordnen bestehen oder der Vorausfahrende links blinkt (biegt er ab oder überholt er selbst?) oder wenn auf der Überholstrecke mit einmündendem Verkehr zu rechnen ist. Niemals überholen wenn es durch Verkehrszeichen verboten ist (Überholverbot), wenn beim Überholen eine durchgezogene Linie oder eine Sperrfläche überquert oder berührt werden muss, einen vorausfahrenden Linien- und Schulbus, der mit eingeschaltetem Warnblinklicht eine Haltestelle anfährt. Geschwindigkeit? Die Geschwindigkeit beim eigenen Überholvorgang muss wesentlich höher sein als die des zu Überholenden. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit darf dabei nicht überschritten werden. Der zu Überholende darf seine Geschwindigkeit während des Überholvorgangs auch nicht erhöhen. Es kann etwas folgen! Den nachfolgenden Verkehr nicht vergessen; denn auch er könnte gerade zum Überholen ansetzen. Eine Gefährdung ausschließen, Blick nach hinten Schulterblick vor dem Überholvorgang. Seitenabstand einhalten! Nicht nur bei Zweiradfahrern seitlich sicherheitshalber etwas mehr Abstand einhalten. Nicht überholen, wenn kein Platz für ausreichenden Seitenabstand da ist. Schneiden verboten! Beim Wiedereinordnen den Überholten nicht schneiden oder behindern. Blinken! Das Aus- und Einscheren ist rechtzeitig und deutlich mit dem Blinker anzukündigen. Die Überholabsicht zu erkennen ist für den nachfolgenden Verkehr und den zu Überholenden wichtig. Überholen lassen! Überholt zu werden ist keine Niederlage. Als Überholter das Tempo nicht erhöhen und möglichst weit rechts fahren. Warum ärgern? Der andere hat's offensichtlich eiliger. Ebenfalls nicht vergessen: NACHTS abblenden, damit der Überholer beim Wiedereinscheren nicht geblendet wird. Langsame Fahrzeuge Ein langsames Fahrzeug muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen ( 5 Abs. 6 StVO). Unfallursachen - Überholen kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de

6 Langsameres Kraftfahrzeug führt, wer nur erheblich langsamer fahren kann oder will als die gerade beteiligten anderen Kraftfahrzeuge, auch wenn er triftige Gründe dafür hat. Dass er bauartbedingt langsam fährt ist dabei nicht Voraussetzung. Wer auf 6 km mit ca. 50 km/h fährt, obwohl 100 km/h möglich und zulässig sind, unterliegt der Pflicht des 5 Abs. 6 StVO (Zusammenfassung aus mehreren Urteilen). Bild: fotolia.com Mehrere Fahrzeuge sind mindestens 3 unmittelbar folgende Fahrzeuge. Ein Verstoß kann mit einem Verwarnungsgeld von 10 geahndet werden. Ziel dieser Vorschrift ist, den Verkehrsfluss zu fördern und gefährliches Überholen zu vermeiden. Schlangenbildungen insbesondere an Steigungs- oder Gefällstrecken etwa hinter langsam fahrenden Lastkraftwagen oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen kennen wir alle. Wenn vorhandene Ausweichmöglichkeiten nicht genutzt werden oder auch geeignete Ausweichmöglichkeiten einfach fehlen, um den nachfolgenden Verkehr vorbeizulassen, kommt es häufig zu gefährlichen Überholvorgängen, teilweise sogar in Kurvenbereichen und mit Gefährdungen im Begegnungsverkehr. Geeignete Ausweichstellen sind z. B. Straßenverbreiterungen, Ausbuchtungen, Parkplätze, Haltestellen und Seitenstreifen, sofern sie ausreichend breit und tragfähig sind Langsamfahrer beachten diese Vorschrift nicht immer, da sie selbst (z. B. Lkw-Fahrer) unter Zeitdruck stehen oder es für ein Schwerfahrzeug schwierig ist, an einer Steigung in eine Parkbucht auszufahren und sich nachher wieder in den fließenden Verkehr einzureihen. Häufig fehlt aber einfach eine geeignete Ausweichstelle. An geeigneter Stelle Platz zu machen kann auch schon geboten sein, wenn nur ein Fahrzeug dringend überholen will, z. B. wenn ein Linienbus von einem landwirtschaftlichen Fahrzeug länger aufgehalten wird. Wenig bekannt ist auch die Möglichkeit, auf einer geraden, übersichtlichen Strecke einfach noch langsamer zu fahren, um ein Überholen zu ermöglichen (gegenseitige Rücksichtnahme). Überholer im Gegenverkehr! Wenn Ihnen ein Überholer auf Ihrer Fahrspur entgegenkommt, die Geschwindigkeit reduzieren und im Notfall abbremsen - möglichst weit nach rechts ausweichen, um einen Frontalzusammenstoß zu verhindern. Unfallursachen - Überholen kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de

7 Weitere Hinweise zur Verringerung der Unfallgefahr beim Überholen im Detail Übersicht verschaffen; die Annäherungsgeschwindigkeit des Gegenverkehrs beobachten und richtig einschätzen. Straßenverlauf prüfen; muss mit Abbiegespuren oder Kreuzungsbereichen gerechnet werden? Erwägen, ob aus Seitenstraßen oder Feldwegen Fahrzeuge auf die Gegenfahrbahn einfahren wollen bzw. können. Über Längenmaße des zu überholenden Fahrzeugs und über die Verkehrssituation vor diesem Fahrzeug Klarheit verschaffen. Nässe, Schmutz, Schnee oder Eisglätte beeinträchtigen die Griffigkeit der Fahrbahn. Einen Sicherheitszuschlag zur vorhandenen Sichtstrecke vor der Entscheidung zum Überholvorgang geben. Überholt ein Pkw auf Landstraßen einen Traktor sollte diese Meter, beim Überholen eines Lkw Meter betragen. Vor dem Ausscheren den rückwärtigen Verkehr beachten, rechtzeitig blinken und bei ausreichendem Seitenabstand zügig überholen und auch das Ende des Überholvorgangs durch Blinken ankündigen. Wird beim Überholen stark beschleunigt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhalten und abrupte Lenkbewegungen vermeiden. Beim Ansetzen zum Überholen aus einer Kolonne mit dem Ausscheren vorausfahrender Fahrzeuge rechnen. Kolonnenspringen vermeiden; wird eine Kolonne überholt, muss bei Gegenverkehr die Möglichkeit bestehen, gefahrlos einscheren zu können, ohne andere Kolonnenfahrer zu behindern. Ausreichenden Sicherheits- und Seitenabstand zum Überholten beim Aus- und beim Einscheren einhalten. Keine abrupten Lenkbewegungen beim Aus- und Einscheren. Eigenes korrektes Verhalten beim Überholen und das richtige Einschätzen von Fehlverhaltensweisen und Fehleinschätzungen anderer Verkehrsteilnehmer Wer überholt wird oder entgegenkommt muss möglichst weit rechts fahren, um anderen Fahrzeugen das Überholen zu erleichtern, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen, wechselt vom Fernlicht auf Abblendlicht, um den Überholenden nicht zu blenden und reagiert angemessen, wenn sich der Überholende offensichtlich verschätzt hat - evtl. Geschwindigkeit verringern und äußerst rechts fahren. Zum Nachschlagen Die für Überholvorgänge relevanten Gesetzestexte haben wir Ihnen zusammengefasst hier: Unfallursachen - Überholen kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de

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