VZ-Nr. Abbildung Bedeutung RA1/A RA2/B RA2/C RA3/C RA1/A RA2/B RA2/C RA3/C RA1/A RA2/B RA2/C RA3/C
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- Sophia Kohl
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1 Gefahrzeichen nach 40 StVO 151 unbeschrankter Bahnübergang SL ,50 37,50 42,00 52,00 31,00 44,00 48,50 58,50 42,00 55,00 59,50 69,50 SL ,00 54,00 65,00 91,00 47,50 65,50 76,50 102,50 60,50 78,50 89,50 115,50 SL ,00 151,00 173,00 225,00 157,50 193,50 215,50 267, bis Bake 1000 x ,50 54,00 66,00 89,00 45,50 63,00 75,00 98,00 61,50 79,00 91,00 114,00 dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe: zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe: einstreifige Bake mit Entfernungsangabe: -10 Aufstellung rechts -11 Aufstellung rechts -10 Aufstellung rechts -11 Aufstellung rechts -10 Aufstellung rechts -11 Aufstellung rechts -20 Aufstellung links -21 Aufstellung links -20 Aufstellung links -21 Aufstellung links -20 Aufstellung links -21 Aufstellung links Vorschriftzeichen nach 41 StVO Andreaskreuz: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! 1350 x ,00 153,00 183,00 201,00 89,50 127,50 140,50 174, Andreaskreuz mit Blitzpfeil: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! 1350 x ,00 163,00 193, ,00 99,50 137,50 150,50 184, ) entspricht nicht der StVO 2) auf Grund der Materialstärke nur für Rohrrahmen geeignet Vorfahrt gewähren! Halt! Vorfahrt gewähren! dem Gegenverkehr Vorrang gewähren! links rechts geradeaus SL ,50 37,50 42,00 52,00 31,00 44,00 48,50 58,50 42,00 55,00 59,50 69,50 SL ,00 54,00 65,00 91,00 47,50 65,50 76,50 102,50 60,50 78,50 89,50 115,50 SL ,00 151,00 173,00 225,00 157,50 193,50 215,50 267, x ,00 85,00 99,00 133, ,00 118,00 132,00 166, x ,50 123,00 146,00 218,00 106,50 156,00 179,00 251,00 111,00 160,50 183,50 255, x ,00 230,00 257,00 325,00 185,00 250,00 277,00 345,00
2 rechts und links hier links hier rechts geradeaus und links geradeaus und rechts 215 Kreisverkehr Einbahnstraße -linksweisend 300 x ,50 44,00 53,00 71,00 36,50 51,00 60,00 78,00 49,50 64,00 73,00 91, Einbahnstraße -rechtsweisend 300 x ,50 44,00 53,00 71,00 36,50 51,00 60,00 78,00 49,50 64,00 73,00 91, links vorbei rechts vorbei (2 Spuren) (3 Spuren) räumen (2 Spuren) nicht mehr (2 Spuren) nicht mehr (3 Spuren) räumen (3 Spuren) x 2250
3 Haltestellen Straßenbahnen oder Linienbusse einseitig -40 doppelseitig ,00 66,00 74,00 87, ,00 93,50 110,50 136,50 70,00 100,50 117,50 143, Haltestellen Schulbusse 600 x ,50 62,50 71,00 89,00 54,50 71,50 80,00 98,00 68,50 85,50 94,00 112, x ,50 138,00 158,00 186,00 116,50 158,00 178,00 206,00 131,50 173,00 193,00 221, einseitig -41 doppelseitig 600 x ,50 107,00 124,00 161,00 83,50 116,00 133,00 170, x ,00 233,00 267,00 353,00 175,00 253,00 287,00 373, Taxenstand 630 x ,50 82,00 94,00 101,00 60,00 89,50 101,50 108,50 74,50 104,00 116,00 123, x ,50 121,00 140,00 154,00 93,00 134,50 153,50 167,50 109,50 151,00 170,00 184, Sonderweg Radfahrer 238 Sonderweg Reiter 239 Sonderweg Fußgänger 240 gemeinsamer Fuß- und Radweg getrennter Rad- und Fußweg getrennter Fuß- und Radweg 242 Beginn eines Fußgängerbereichs Ende eines Fußgängerbereichs Beginn/Ende eines Fußgängerbereichs
4 244 Beginn einer Fahrradstraße 244a Ende einer Fahrradstraße 244a-40 Beginn/Ende einer Fahrradstraße 245 Linienomnibusse aller Art Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse Radfahrer Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas Gespannfuhrwerke 256 Mofas 258 Reiter Fußgänger Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
5 kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern s tatsächliches Gewicht tatsächliche Achslast Breite einschließlich Höhe einschließlich und Züge Länge einschließlich Verbot der Einfahrt Schneeketten sind vorgeschrieben mit wassergefährdender Beginn eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone Wendeverbot Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand Beginn der Zone
6 Ende der Zone Beginn / Ende der Zone Beginn der Zone Ende der Zone * Beginn / Ende der Zone zulässige (siehe Fußnote) 275 Mindestgeschwindigkeit 276 Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art * - siehe oben Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse Ende der zulässigen Ende der n Mindestgeschwindigkeit Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse *Zeichen 274 und 278: km/h km/h km/h km/h Bei Ergänzung der Zeichennummer mit fol km/h km/h km/h km/h genden Zahlen werden diese Schilder mit km/h km/h km/h entsprechenden Kilometerangaben geliefert km/h km/h km/h
7 282 Ende sämtlicher Streckenverbote Anfang ( ) -20 Ende ( ) -30 Mitte ( ) eingeschränktes eingeschränktes -10 Anfang ( ) -20 Ende ( ) -30 Mitte ( ) eingeschränktes für eine Zone 600 x ,50 62,50 71,00 89,00 54,50 71,50 80,00 98,00 68,50 85,50 94,00 112, x ,50 138,00 158,00 186,00 116,50 158,00 178,00 206,00 131,50 173,00 193,00 221, Ende eines eingeschränkten es für eine Zone Beginn/Ende eines eingeschränkten es für eine Zone 600 x ,50 103,00 120,00 157,00 79,50 112,00 129,00 166, x ,00 225,00 259,00 345,00 167,00 245,00 279,00 365, Vorfahrt SL ,50 37,50 42,00 52,00 31,00 44,00 48,50 58,50 42,00 55,00 59,50 69,50 SL ,00 54,00 65,00 91,00 47,50 65,50 76,50 102,50 60,50 78,50 89,50 115,50 SL ,00 151,00 173,00 225,00 157,50 193,50 215,50 267,50 Richtzeichen nach 42 StVO ohne Verkehrslenkungstafeln Vorfahrtstraße Ende der Vorfahrtstraße Vorrang vor dem Gegenverkehr Ortstafel (Vorderseite) -50 mit Kreis mit Stadt mit Stadtteil x ,00 42,00 48,00 55,00 34,00 47,00 53,00 60,00 46,00 59,00 65,00 72, x ,00 42,00 48,00 55,00 34,00 47,00 53,00 60,00 46,00 59,00 65,00 72, x ,00 42,00 48,00 55,00 34,00 47,00 53,00 60,00 46,00 59,00 65,00 72, x ,00 146,00 162,00 193,00 133,50 159,50 175,50 206,50 150,00 176,00 192,00 223, x ,00 289,00 304,00 381,00 276,00 331,00 346,00 423,00
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