Verkehrszeichen-Bildliste
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- Peter Sommer
- vor 7 Jahren
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1 Verkehrszeichen-Bildliste Liste 1/2006
2 informiert! Neue Regeln zu Größen von Verkehrszeichen! Im Katalog der Verkehrszeichen - VzKat , der vom Bundesministerium für Verkehr als Anlage zur Allg. Verwaltungsvorschrift-StVO herausgegeben wurde, sind neue Regelungen zu den Größen der Verkehrszeichen enthalten. Die Verwendung dieser - teilweise neuen - Abmessungen richtet sich nach Geschwindigkeitsbereichen. Mit Geschwindigkeitsbereichen ist nach Aussage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) die mögliche Geschwindigkeit, im äußersten Fall die zulässige Höchstgeschwindigkeit gemeint. Die Größe der Zusatzzeichen muß jeweils den Größen der Verkehrszeichen entsprechen, denen sie zugeordnet sind. Tabelle der Schildergrößen für verschiedene Geschwindigkeitsbereiche nach km/h Form der Verkehrszeichen Geschwindigkeitsbereich 0-20 km/h Größe 1 = 70% Geschwindigkeitsbereich km/h Größe 2 = 100% Geschwindigkeitsbereich größer 80 km/h Größe 3 = 125% Ronde mm mm mm Form der Verkehrszeichen Geschwindigkeitsbereich 20 bis kleiner 50 km/h Größe 1 = 70% Geschwindigkeitsbereich km/h Größe 2 = 100% Geschwindigkeitsbereich größer 100 km/h Größe 3 = 140% Dreieck SL mm SL mm SL mm Quadrat mm mm mm Rechteck x 420 mm 420 x mm x 600 mm 600 x mm x 840 mm 840 x mm Zusatzzeichen Größe 1 = 70 % Größe 2 = 100 % Größe 3 = 125 % Höhe 1 mm mm mm Höhe 2 mm mm mm Höhe 3 mm mm mm Alle Verkehrszeichen werden bei uns nach den RAL-Gütebedingungen hergestellt. Unsere Fertigung unterliegt der Überwachung durch die Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.v., Hagen. Wir haben das Gütezeichen der Kennziffer Nr. 14.
3 Gefahrzeichen Gefahrstelle Splitt, Schotter 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts Seitenwind von rechts von links (links) Kurve (rechts) verengte Fahrbahn Doppelkurve (zunächst links) (zunächst rechts) (rechts) einseitige verengte Fahrbahn (links) Gefälle Baustelle Stau Steigung Gegenverkehr bewegliche Brücke unebene Fahrbahn Ufer Schnee- oder Eisglätte Lichtzeichenanlage Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz Fußgänger von rechts Steinschlag von links Fußgängerüberweg 1
4 Gefahrzeichen/Vorschriftzeichen Kinder Einstreifige Bake 1000 x Radfahrer kreuzen Einstreifige Bake mit Entfernungsangabe 1000 x Viehtrieb, Tiere Andreaskreuz ohne Blitzpfeil mit Blitzpfeil Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! 1350 x Wildwechsel Andreaskreuz ohne Blitzpfeil mit Blitzpfeil Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! 1350 x Flugbetrieb Vorfahrt gewähren! x Kraftomnibusse Halt! Vorfahrt gewähren! 1050 x Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken 208 dem Gegenverkehr Vorrang gewähren! unbeschrankter Bahnübergang links vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts Dreistreifige Bake 1000 x 300 vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus Dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe 1000 x vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts und links Zweistreifige Bake 1000 x 300 hier links vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts Zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe 1000 x 300 vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und links geradeaus und rechts 2
5 Vorschriftzeichen 215 Kreisverkehr 242 Beginn eines Fußgängerbereichs Einbahnstraße, Einbahnstraße, linksweisend rechtsweisend 300 x Beginn / Ende eines Fußgängerbereichs vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei rechts vorbei Ende eines Fußgängerbereichs Fahrradweg doppelseitig Haltestellen Straßenbahnen oder Linienbusse doppelseitig Haltestellen Schulbusse 244/ 244a Fahrradweg 229 x a Taxenstand Fahrradweg Ende x Sonderweg Radfahrer Linienomibusse 238 Sonderweg Reiter 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art 239 Sonderweg Fußgänger 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge 240 gemeinsamer Fuß- und Radweg 253 Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschienen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse getrennter Fuß- und Radweg 254 Verbot für Radfahrer getrennter Fuß- und Radweg 255 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas 3
6 Vorschriftzeichen 256 Verbot für Mofas 269 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung 258 Verbot für Reiter 270 Verkehrsverbot bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen Verbot für Fußgänger Wendeverbot 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder, Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge 273 Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht zulässige Höchstgeschwindigkeit Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h 264 Verbot für Fahrzeuge über angegebene Breite einschließlich Ladung Beginn / Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h 265 Verbot für Fahrzeuge über angegebene Höhe einschließlich Ladung Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h 266 Verbot für Fahrzeuge und Züge über angegebene Länge einschließlich Ladung 275 vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit 267 Verbot der Einfahrt 276 Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art Schneeketten sind vorgeschrieben 277 Überholverbot für Kraftfahrz. mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
7 Vorschriftzeichen/Richtzeichen Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eingeschränktes Haltverbot (Mitte) eingeschränktes Haltverbot (ohne Richtungspfeile) 279 Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit 290 eingeschränktes Haltverbot für eine Zone 280 Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art Ende eines eingeschränkten Hatltverbotes für eine Zone 281 Ende des Überholverbotes für Kraftfahrz. mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse Ende eines eingeschränkten Halteverbotes für eine Zone 282 Ende sämtlicher Streckenverbote 301 Vorfahrt Haltverbot (Anfang) Vorfahrtstraße Haltverbot (Ende) Ende der Vorfahrtstraße Haltverbot (Mitte) Vorrang vor dem Gegenverkehr Haltverbot (ohne Richtungspfeile) Ortstafel (Vorderseite) mit Kreis x 840 x eingeschränktes Haltverbot (Anfang) Ortstafel (Vorderseite) mit Stadt x 840 x eingeschränktes Haltverbot (Ende) Ortstafel (Vorderseite) mit Stadtteil x 840 x 5
8 Richtzeichen Ortstafel doppelseitig (Rückseite aus zwei gelbgrundigen Feldern) 600 x 840 x (Anfang) (Ende) (Mitte) Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts x 420 x Ortstafel doppelseitig (Rückseite aus einem weiß- und einem gelbgrundigen Feld) 600 x 840 x (Anfang) (Ende) (Mitte) Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links x 420 x Ortstafel einseitig (Rückseite aus zwei gelbgrundigen Feldern) 600 x 840 x (Anfang) (Ende) (Mitte) Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts x 420 x Ortstafel einseitig (Rückseite aus einem weiß- und einem gelbgrundigen Feld) 600 x 840 x 316 Parken und Reisen x x 1050 Wandererparkplatz x 600 Ortsteiltafel einzeilig Ortsteiltafel zweizeilig x Parkplatz (Anfang) Parkplatz (Ende) 325 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs 420 x 600 x Parkplatz Parkplatz Beginn / Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs 420 x 600 x (Anfang) (Ende) (Mitte) Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links x 420 x Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs 420 x 600 x x (Anfang) (Ende) (Mitte) Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts x 600 Tunnel Nothalte- und Pannenbucht x (Anfang) (Ende) (Mitte) Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links x 600 Autobahn Kraftfahrstraße (Anfang) (Ende) (Mitte) Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts x 420 x Ausfahrt von der Autobahn A (Anfang) (Ende) (Mitte) Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links x 420 x Ausfahrt von anderen Straßen A
9 Richtzeichen Ausfahrt nach innerörtlichen Zielen A 357 Sackgasse x 3450 Erste Hilfe Ausfahrt von der Autobahn Ausfahrt von anderen Straßen 950 x 3450 Pannenhilfe Ausfahrt nach innerörtlichen Zielen Fernsprecher x 420 Ende der Autobahn Fernsprecher (Notruf) x 600 x Ende der Kraftfahrstraße Fernsprecher (Notruf) x 420 x 600 x Fußgängerüberweg (Rechtsaufstellung) (Linksaufstellung) Tankstelle auch mit bleifreiem Benzin Fußgängerüberweg 363 Polizei x 420 Einbahnstraße Zelt- und Wohnwagenplatz x 600 x x Wasserschutzgebiet x 600 Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle x x 600 Verkehrsfunksender Fußgängerunterführung Fußgängerüberführung x x Verkehrshelfer Autobahnhotel x 600 7
10 Richtzeichen 376 Autobahngasthaus Unterrichtungstafel über Landschaften und Sehenswürdigkeiten entlang der Autobahnen 2000 x x Autobahnkiosk 600 x (Name einzeilig) (Name zweizeilig) Unterrichtungstafel über Flüsse 378 Toilette 388 Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar Richtgeschwindigkeit 80 km/h 100 km/h 389 Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar Ende der Richtgeschwindigkeit 80 km/h 100 km/h Mautpflichtig nach dem Mautpflichtige Zollstelle Autobahnmautgesetz-ABMG Strecke Ortshinweistafel, einzeilig Ortshinweistafel, einzeilig 350 x 1050 Informationstafel an Grenzübergangsstellen 3600 x Ortshinweistafel, zweizeilig Ortshinweistafel, zweizeilig 350 x 1050 Schild für Laternen 70 x linksweisend rechtsweisend 333 x 1000 Ring für Laternenpfähle (Klebefolie) 70 x 1000 Unterrichtungstafel über Kriegsgräberstätten Unterrichtungstafel über Kriegsgräberstätten 333 x 1000 Nummernschild für Bundesstraßen 250 x linksweisend rechtsweisend geradeaus weisend 200 x Nummernschild für Autobahnen A Hinweiszeichen im Nahbereich touristisch bedeutsamer Ziele 333 x Knotenpunkte der Autobahnen 650 x Deutsche F - Straße Kennzeichnung von Touristikstraßen außerhalb der Autobahnen 200 x x Nummernschild für Europastraßen 250 x 420 8
11 Richtzeichen Wegweiser auf Bundesstraßen (linksweisend) Wegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (linksweisend) 350 x Wegweiser auf Bundesstraßen (rechtssweisend) Wegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (rechtsweisend) 350 x Wegweiser auf Bundesstraßen Wegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern 350 x Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung (linksweisend) Wegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (linksweisend) 350 x Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung (rechtsweisend) Wegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (rechtsweisend) 350 x Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung Wegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung 350 x Wegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung (linksweisend) 250 x Wegweiser zur Autobahn (linksweisend) Wegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung (rechtsweisend) 250 x Wegweiser zur Autobahn (rechtsweisend) Wegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung 250 x Wegweiser zur Autobahn Wegweiser für Lastkraftwagen (linksweisend) 350 x Wegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung (linksweisend) Wegweiser für Lastkraftwagen (rechtsweisend) 350 x Wegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung (rechtsweisend) Wegweiser für Lastkraftwagen 350 x Wegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung 9
12 Richtzeichen 434 Wegweisertafel 448 Ankündigungstafel auf Autobahnen A 435 Wegweiser innerorts auf Bundesstraßen Autohof 2000 x Wegweiser innerorts auf sonstigen Straßen 449 Vorwegweiser auf Autobahnen A 437 Straßennamenschild siehe Straßennamen Bildliste (dreistreifig) (zweistreifig) (einstreifig) Ankündigungsbake 1500 x Vorwegweiser 453 Entfernungstafel auf Autobahnen A 439 gegliederter Vorwegweiser Umleitungswegweiser (linksweisend) 350 x Vorwegweiser zur Autobahn A Umleitungswegweiser (rechtsweisend) 350 x linksweisend rechtsweisend geradeausweisend Vorwegweiser für Fahrradfahrer x 420 x Umleitungswegweiser 350 x x x 420 x 600 x 600 linksweisend rechtsweisend geradeausweisend Vorwegweiser für Lastkraftwagen x 840 linksweisend rechtsweisend geradeausweisend Numerierte Umleilung x x x 420 x 600 x 600 linksweisend rechtsweisend geradeausweisend Vorwegw. für kennzeichnpfl. Fzg. mit gefährl. Gütern x 840 x 420 links vorbei rechts vorbei Numerierte Umleilung x 840 x 420 x 600 x 600 linksweisend rechtsweisend geradeausweisend Vorwegw. für Fahrz. m. wassergefährdender Ladung x 840 hier links Numerierte Umleilung 457 hier rechts x 840 Umleitungsankündigung 350 x
13 Richtzeichen/Verkehrslenkungstafeln (Umfahrung links) Planskizze (Umfahrung rechts) Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach links (Umfahrung links) Planskizze (Umfahrung rechts) Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach links und einstreifig geradeaus 459 Ende einer Umleitung 350 x Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO außerhalb der Autobahnen: zweistreifig nach links linksweisend rechtsweisend geradeausweisend Bedarfsumleitung x 420 x 600 x Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung links vorbei Bedarfsumleitung rechts vorbei x 420 x 600 x Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung, ein Fahrsteifen in Gegenrichtung hier links Bedarfsumleitung hier rechts x 420 x 600 x Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung 466 Bedarfsumleitungstafel Einengungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen im Gegenverkehr Umlenkungspfeil (rechtsweisend) 2000 x Aufweitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei vorhandene und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung Umlenkungspfeil (geradeausweisend) 1500 x x Aufweitungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen im Gegenverkehr Umlenkungspfeil Ende (geradeausweisend) 3250 x Aufweitungstafe; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integrierten Zeichen 275 StVO: zwei vorhandene und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung Schwierige Verkehrsführung, (Umfahrung rechts/links/links) Zusammenführungstafel; Darstellung ohne Gegenverkerhr: eins plus eins Fahrstreifen Schwierige Verkehrsführung (Umfahrung rechts/rechts/rechts) Hinweis: Weitere Varianten der Verkehrslenkungstafeln nach Zeichen 500 StVO siehe Katalog der Verkehrszeichen ( VzKat 1992 ). 11
14 Verkehrseinrichtungen x 1000 Absperrschranke x 500 Absperrschranke 250 x 1500 (Aufstellung rechts) Warnlichtbake (Aufstellung links) x 2000 Absperrschranke x 500 Absperrschranke Warnlichtbake mit Zeichen mit Zeichen Absperrschranke 250 x 2500 Leitblatte 750 x x 2500 Leitplatte 1200 x 600 Absperrschranke Leitbake x x 500 Leitbake (doppelseitig /20) (doppelseitig /20) 1000 x 250 Leitplatte x 250 Leitkegel, Leitkegel, Leitkegel, H=500 mm H=750 mm H=1000 mm Leitbake (Aufstellung rechts) (Aufstellung links) x 250 Leitbake (doppelseitig /21) (doppelseitig /21) 12
15 Verkehrseinrichtungen 615 Parkwarntafel 423 x 423 fahrbare Absperrtafel 2500 x fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil 3600 x 2200 Br 1 Br Militärische Tragfähigkeitszeichen an Brücken (NATO-Brückenschilder) Br 4 Br Militärische Tragfähigkeitszeichen an Brücken (NATO-Brückenschilder) Ø 500 Ø Br 2 Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts) Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links) 500 x 500 Militärische Tragfähigkeitszeichen an Brücken (NATO-Brückenschilder) Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts) Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links) 500 x Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts) Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links) Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts) Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links) 500 x Brückenleitmal Breite Brückenleitmal (gerade) Höhe Brückenleitmal (gebogen) Höhe
16 Zusatzzeichen Richtung, linksweisend Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links) Richtung der Gefahrstelle, linksweisend Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach links) Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach links, Fall 1) Richtung, rechtsweisend Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach links, Fall 2) Richtung der Gefahrstelle, rechtsweisend Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von oben nach links) Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach rechts) beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagrechte Pfeile Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach rechts) beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach rechts, Fall 1) Auf kreuzenden Radverkehr von links und rechts achten Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach rechts, Fall 2) Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von oben nach rechts) auf m auf m 14
17 Zusatzzeichen nach 100 m verschmutzte Fahrbahn Halt nach 100 m Unfallgefahr nach 200 m Krötenwanderung nach 400 m Staugefahr nach 600 m eingeschränktes Lichtraumprofil durch Bäume nach 2 km Gefahr unerwarteter Glatteisbildung x 1250 Vorfahrt geändert Ölspur Verkehrsführung geändert Rauch Industriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StVO) Rollsplitt Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StVO) Baustellenausfahrt erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen Straßenschäden 15
18 Zusatzzeichen Wintersport erlaubt Radfahrer und Anlieger frei Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Anhänger auch länger als 14 Tage parken dürfen Anlieger frei Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen Anlieger oder Parken frei Information Rollende Landstraße Bewohner mit Parkausweis Nr. frei Anfang Radfahrer frei Ende Mofas frei Radfahrer absteigen Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei keine Mofas Personenkraftwagen frei Grüne Welle bei km/h Pkw mit Anhänger frei bei Rot hier halten Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschienen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. frei Lastkraftwagen mit Anhänger frei 16
19 Zusatzzeichen Kraftomnibusse frei forstwirtschaftlicher Verkehr frei Schienenbahn frei land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei Straßenbahn frei Betriebs- und Versorgungsdienst frei Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen frei Baustellenfahrzeuge frei Taxi frei bis Baustelle frei Mofas frei Anlieger bis Baustelle frei Linienverkehr frei Zufahrt bis frei Einsatzfahrzeuge frei Fährbenutzer frei Krankenfahrzeuge frei Vom Verkehrsverbot bei erhöhter Schadstoffkonzentration ausgenommene Fahrzeuge frei Lieferverkehr frei Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt landwirtschaftlicher Verkehr frei zeitliche Beschränkung zeitliche Beschränkung 17
20 Zusatzzeichen Parkscheibe Stunden nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen Stunden nur Bewohner mit Parkausweis Nr zeitliche Beschränkung (werktags) nur Mofas zeitliche Beschränkung (werktags 18-19h) nur Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas zeitliche Beschränkung (werktags h, 16-18h) nur Personenkraftwagen zeitliche Beschränkung (Mo - Fr, 16-18h) nur Pkw mit Anhänger zeitliche Beschränkung (Di, Do, Fr, 16-18h) nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschienen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse zeitliche Beschränkung (6-22h an Sonn- und Feiertagen) nur Lastkraftwagen mit Anhänger Schulbus (tageszeitliche Benutzung) nur Sattelkraftfahrzeuge Parken Samstag und Sonntag erlaubt nur Sattelkraftfahrzeuge und Züge nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde nur Kraftomnibus 18
21 Zusatzzeichen nur Wohnmobil nur mit Parkschein nur Schienenbahn gebührenpflichtig nur Straßenbahn Gewichtsangabe (7,5 t) nur Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen bei Nässe Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen nur militärische Kettenfahrzeuge schlechter Fahrbahnrand nur Lkw, Kraftomnibus und Pkw mit Anhänger auf dem Seitenstreifen Taxi Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt Taxen Durchgangsverkehr Streckenverbot für den Transport von gefährlichen Gütern auf Straßen Gefahrzeichen für Wohnwagengespanne an Gefällstrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen Streckenverbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung auch Fahrräder und Mofas 420 x x x Streugut (selbstständiges Hinweiszeichen) 19
22 Sonstige Hinweis- und Zusatzzeichen ohne StVO-Nr. RIES Zeichen - Nr. RIES Zeichen - Nr. ZS 3 ZS x 800 ZS 4 ZS 22 Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt ZS 6 ZS 24 ZS 8 ZS 26 ZS 10 ZS 30 ZS 11 ZS 32 ZS 12 ZS 34 ZS 13 ZS 36 Wasser- Schutzgebiet gem. Ländererlass versch. Bundesländer 600 x 400 ZS 14 ZS 38 ZS 15 ZS 40 ZS 16 ZS 42 ZS 17 ZS 50 ZS 52 Gottesdiensthinweisschilder 20
23 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Kurt Ries GmbH Schilderfabrik
24 Unser Lieferprogramm: Rückstrahlende Verkehrszeichen Aufstellvorrichtungen Bodenhülsen Großbeschilderungen einschließlich Montage FUVIAL - Straßennamenschilder Verkehrsspiegel (auch beheizt) Straßenabsperrgeräte Sicherheits - Bakenständer Warn- und Blinkleuchten Schilderhalter für Montage an Leitplanken Absperrpoller und Absperrpfosten Fahrbare Absperrtafeln Blinkpfeile für Baustellenfahrzeuge Blinkpfeile für neuen UNIMOG (Typ U300, U400 und U500) Farbmarkierungen SCOTCH - LANE Streugutbehälter für Winterdienst Folienschriftzüge und Werbeschilder Haltestellenbeschilderung, Fahrgastinformationen HIRSCH GmbH Printmedien Bretten 4/06 Kurt Ries GmbH Schilderfabrik Gewerbegebiet an der Autobahn Postfach Bruchsal Molzaustraße Bruchsal Internet: Telefon: 07251/805-0 Telefax 07251/ info@ries-vt.de
Verkehrszeichen in der StVO
Verkehrszeichen in der StVO 40 Gefahrenzeichen (Zeichen 101-162) Zeichen 101 Gefahrstelle Zeichen 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts Zeichen 103 Kurve (rechts) Zeichen 105 Doppelkurve
Mehr101 Gefahrstelle. 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts. 103 Kurve (rechts) 103-10 Kurve (links) 103-20 Kurve (rechts)
101 Gefahrstelle 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts 103 Kurve (rechts) 103-10 Kurve (links) 103-20 Kurve (rechts) 105 Doppelkurve (zunächst rechts) 105-10 Doppelkurve (zunächst links)
MehrVerkehrszeichen. Gefahrenzeichen SVG Kreuzung oder Einmündung. Gefahrstelle:Langsamer fahren! Doppelkurve rechts. Gefahrenzeichen SVG
Gefahrenzeichen SVG 102 Gefahrenzeichen SVG 103-10 Gefahrenzeichen SVG 103-20 Gefahrenzeichen SVG 105-10 Gefahrstelle:Langsamer fahren! Kreuzung oder Einmündung Kurve links Kurve rechts Doppelkurve links
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Vorschriftzeichen 41 StVO 282 Ende sämtlicher Streckenverbote 600 33,50 51,50 60,00 78,00 40,50 58,50 67,00 85,00 53,00 71,00 79,50 97,50 750 55,00 86,00 96,00 120,00 64,00 95,00 105,00 129,00 76,50 107,50
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Zuordnung der -Größen zu sbereichen 11. Verordnung zur Änderung der StVO gültig ab 01.07.1992) Größe 1 70% Größe 2 100% Größe 3 125% bzw. 140% 0-20 km/h 21-80 km/h über 80 km/h 420 mm 600 mm 750 mm 20-49
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Gefahrzeichen nach 40 StVO 151 unbeschrankter Bahnübergang SL 630 24,50 37,50 42,00 52,00 31,00 44,00 48,50 58,50 42,00 55,00 59,50 69,50 SL 900 36,00 54,00 65,00 91,00 47,50 65,50 76,50 102,50 60,50 78,50
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