LANDESHAUPTSTADT HANNOVER
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- Jutta Eberhardt
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1 LANDESHAUPTSTADT HANNOVER Rundestraße 6, Hannover, Der Oberbürgermeister Fachbereich Tiefbau Sachbearbeitung Herr Pöhl Telefon (0511) Telefax (0511) Verteiler: Polizeidirektion Hannover - Poststelle - Stadtwerke AG OE Polizeiinspektion Süd 1 Fachbereich Bauen - Tiefbau Anzeigen 1 Üstra AG Sparte A/AS Sparte BB Sparte UB NLStBV Straßenmeisterei Berenbostel TransTecbau Regio Bus GmbH VMZ Verkehrsmanagementzentrale 1 Fachbereich Umwelt & Stadtgrün 67.3 Betriebszentrale Hannover Stadtentwässerung 68.4 Gesamtverband Verkehrsgewerbe Feuerwehr Bauausführende Firma 1 Fachbereich Bibliothek & Schule Verkehrssicherungsfirma 1 Abfallwirtschaft Region Hannover II.12 1 I.3 Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für eine Baumaßnahme: Zur Durchführung der Baumaßnahme werden aufgrund des 45 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die nachfolgenden straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen angeordnet. Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn a l l e angeordneten Maßnahmen durchgeführt wurden. Terminverschiebungen und Änderungen der geplanten Verkehrsführung sind uns mindestens 24 Stunden vorher mitzuteilen. Diese Anordnung ist an der Arbeitsstelle zur Einsicht bereitzuhalten. Baustelle: Lehrter Straße (Brücke über Mittellandkanal, Vollsperrung beide Fahrtrichtungen) Sperrungen: Fahrbahn gering ( ), Fahrbahn halbseitig ( ), Fahrbahn voll ( X ). Rechter Fahrstreifen ( ), linker Fahrstreifen ( ), rechter und linker Fahrstreifen nacheinander (). Name der Firma: I.M.O. GmbH Stahl- und Beschichtungstechnik, Kamerunweg 7, Hamburg, Herr Zielonka (Tel.: 0151 / ). Verantwortlich für die Beschilderung, Markierung, Absperrung und Beleuchtung der Arbeitsstelle ist: Name: B.A.S. Verkehrstechnik AG, Hoher Holzweg 15, Hemmingen, Telefon: / , Telefax:05101 / , Herr Witte (Telefon: 0151 / ). Dauer der Arbeiten vom Uhr bis
2 Die Firma I.M.O. GmbH Stahl- und Beschichtungstechnik führt im Auftrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf der Lehrter Straße Verstärkungsarbeiten an der Mittellandkanal-Brücke durch. Dafür ist es erforderlich, die Fahrbahn voll zu sperren. Anordnungen: 1. Die Verkehrsführung sowie die Beschilderung und Absicherung der Arbeitsstelle erfolgt gemäß beigefügten Verkehrszeichenplänen. 2. Haltverbot (Zeichen =Anfang, Zeichen =Mitte und Zeichen =Ende StVO) zur Freihaltung wird im Bereich der Arbeiten angeordnet. Bei erforderlichen Haltverboten im Bereich von Park-, Rand- oder Seitenstreifen ist das Zusatzzeichen StVO (Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen) anzubringen. Auf Ziffer 2.4 der RSA 95 wird verwiesen. Zur Beweissicherung ist es erforderlich, dass der für die Sicherung und Beschilderung der Baustelle Verantwortliche den Zeitpunkt der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, den Namen der damit beauftragten Person und die amtlichen Kennzeichen der im Bereich von Verkehrsbeschränkungen, vor allem in Haltverboten, parkenden Fahrzeuge protokolliert und die Aufzeichnungen zur späteren gerichtlichen oder außergerichtlichen Klärung aufbewahrt. Unterbleibt dies, trägt der Unternehmer die Kosten für das Abschleppen von Fahrzeugen. 3. Es gelten die allgemeinen Festlegungen der RSA 95 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen des Bundesministeriums für Verkehr Fassung vom Februar 1995) sowie hinsichtlich der Absturzsicherung die Ziffer 6 der ZTV-SA 97 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen). 4. Mobile Verkehrszeichen sind ausnahmslos an autarken standsicheren Pfosten anzubringen. Die Befestigung an stationären Verkehrszeichenpfosten, Lichtsignalanlagenmasten und Beleuchtungsmasten ist nicht gestattet. 5. Vorhandene (ortsfeste) Beschilderung und Markierung, welche in Widerspruch zu dieser Anordnung steht, ist unkenntlich zu machen. 6. Alle Grundstückszufahrten und Grundstückseingänge sind jederzeit aufrechtzuerhalten. 7. An der Arbeitsstelle muss ein Schild mit Namen, Anschrift und Telefonnummer der bauausführenden Firma und der Verkehrssicherungsfirma gut sichtbar angebracht werden. 8. Die NLStBV veranlasst eine entsprechende Pressemitteilung. Hinweise: Ordnungswidrig nach 24 des Straßengesetzes in Verbindung mit 49 StVO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig mit Arbeiten beginnt, ohne die erforderlichen Anordnungen eingeholt zu haben, diese Anordnungen nicht befolgt oder Lichtsignalanlagen nicht bedient. Im Auftrag (Pöhl) Stadtoberinspektor
3 LANDESHAUPTSTADT HANNOVER Rundestraße 6, Hannover, Der Oberbürgermeister Fachbereich Tiefbau Sachbearbeitung Herr Pöhl Telefon (0511) Telefax (0511) Verteiler: - Ergänzung zu unserer Anordnung vom (Punkt 1)! - Polizeidirektion Hannover - Poststelle - Stadtwerke AG OE Polizeiinspektion Süd 1 Fachbereich Bauen - Tiefbau Anzeigen 1 Üstra AG Sparte A/AS Sparte BB Sparte UB NLStBV Straßenmeisterei Berenbostel TransTecbau Regio Bus GmbH VMZ Verkehrsmanagementzentrale 1 Fachbereich Umwelt & Stadtgrün 67.3 Betriebszentrale Hannover Stadtentwässerung 68.4 Gesamtverband Verkehrsgewerbe Feuerwehr Bauausführende Firma 1 Fachbereich Bibliothek & Schule Verkehrssicherungsfirma 1 Abfallwirtschaft Region Hannover II.12 1 I.3 Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für eine Baumaßnahme: Zur Durchführung der Baumaßnahme werden aufgrund des 45 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die nachfolgenden straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen angeordnet. Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn a l l e angeordneten Maßnahmen durchgeführt wurden. Terminverschiebungen und Änderungen der geplanten Verkehrsführung sind uns mindestens 24 Stunden vorher mitzuteilen. Diese Anordnung ist an der Arbeitsstelle zur Einsicht bereitzuhalten. Baustelle: Lehrter Straße (Brücke über Mittellandkanal, Vollsperrung beide Fahrtrichtungen) Sperrungen: Fahrbahn gering ( ), Fahrbahn halbseitig ( ), Fahrbahn voll ( X ). Rechter Fahrstreifen ( ), linker Fahrstreifen ( ), rechter und linker Fahrstreifen nacheinander (). Name der Firma: I.M.O. GmbH Stahl- und Beschichtungstechnik, Kamerunweg 7, Hamburg, Herr Zielonka (Tel.: 0151 / ). Verantwortlich für die Beschilderung, Markierung, Absperrung und Beleuchtung der Arbeitsstelle ist: Name: B.A.S. Verkehrstechnik AG, Hoher Holzweg 15, Hemmingen, Telefon: / , Telefax:05101 / , Herr Witte (Telefon: 0151 / ). Dauer der Arbeiten vom Uhr bis
4 Die Firma I.M.O. GmbH Stahl- und Beschichtungstechnik führt im Auftrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf der Lehrter Straße Verstärkungsarbeiten an der Mittellandkanal-Brücke durch. Dafür ist es erforderlich, die Fahrbahn voll zu sperren. Anordnungen: 1. In der Höhe Ostergrube ist die mobile Lichtsignalanlage blindengerecht auszustatten (taktile Elemente). Bis zur Einrichtung ist der dort vorhandene Fußgängerüberweg weiterhin zu nutzen. 2. Die Verkehrsführung sowie die Beschilderung und Absicherung der Arbeitsstelle erfolgt gemäß beigefügten Verkehrszeichenplänen. 3. Haltverbot (Zeichen =Anfang, Zeichen =Mitte und Zeichen =Ende StVO) zur Freihaltung wird im Bereich der Arbeiten angeordnet. Bei erforderlichen Haltverboten im Bereich von Park-, Rand- oder Seitenstreifen ist das Zusatzzeichen StVO (Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen) anzubringen. Auf Ziffer 2.4 der RSA 95 wird verwiesen. Zur Beweissicherung ist es erforderlich, dass der für die Sicherung und Beschilderung der Baustelle Verantwortliche den Zeitpunkt der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, den Namen der damit beauftragten Person und die amtlichen Kennzeichen der im Bereich von Verkehrsbeschränkungen, vor allem in Haltverboten, parkenden Fahrzeuge protokolliert und die Aufzeichnungen zur späteren gerichtlichen oder außergerichtlichen Klärung aufbewahrt. Unterbleibt dies, trägt der Unternehmer die Kosten für das Abschleppen von Fahrzeugen. 4. Es gelten die allgemeinen Festlegungen der RSA 95 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen des Bundesministeriums für Verkehr Fassung vom Februar 1995) sowie hinsichtlich der Absturzsicherung die Ziffer 6 der ZTV-SA 97 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen). 5. Mobile Verkehrszeichen sind ausnahmslos an autarken standsicheren Pfosten anzubringen. Die Befestigung an stationären Verkehrszeichenpfosten, Lichtsignalanlagenmasten und Beleuchtungsmasten ist nicht gestattet. 6. Vorhandene (ortsfeste) Beschilderung und Markierung, welche in Widerspruch zu dieser Anordnung steht, ist unkenntlich zu machen. 7. Alle Grundstückszufahrten und Grundstückseingänge sind jederzeit aufrechtzuerhalten. 8. An der Arbeitsstelle muss ein Schild mit Namen, Anschrift und Telefonnummer der bauausführenden Firma und der Verkehrssicherungsfirma gut sichtbar angebracht werden. 9. Die NLStBV veranlasst eine entsprechende Pressemitteilung. Hinweise: Ordnungswidrig nach 24 des Straßengesetzes in Verbindung mit 49 StVO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig mit Arbeiten beginnt, ohne die erforderlichen Anordnungen eingeholt zu haben, diese Anordnungen nicht befolgt oder Lichtsignalanlagen nicht bedient. Im Auftrag (Pöhl) Stadtoberinspektor
5 Datum Name gezeichnet geändert Langemeyer Rissmann geprüft Maßstab 1:500 Verkehrstechnik AG Hannover Anderten Hoher Holzweg Hemmingen Tel.: Fax: Plan Nr. 1 Bauleiter: Herr Witte Auftrags-Nr.: Ausf. Firma: Bereitschaftsdienst außerhalb der Geschäftszeit: Beginn: Dauer: Vervielfältigung und Weitergabe nur mit Zustimmung der B.A.S. AG
6 Bei ROT hier halten Bei ROT hier halten Pumpstraße K2.1 K2.2 Ostergrube T1.2 T K1.2 F1.2 F1.1 T T1.1 K1.1 Netzanschluss 230V 16A Die Montage und Demontage der mobilen LSA erfolgt analog Regelplan B IV / 2 der RSA. Für den Zeitraum ab 7 Tage vor Inbetriebnahme bzw. 7 Tage nach Ausschaltung der LSA ist der RP B IV / 2 Bestandteil der verkehrsbehördlichen Anordnung. 48m gezeichnet geändert geprüft Maßstab 1:500 Datum Name Langemeyer Rissmann Verkehrstechnik AG Hannover Anderten Ostergrube - Pumpstraße Hoher Holzweg Hemmingen Tel.: Fax: Plan Nr. 1 Bauleiter: Herr Witte Auftrags-Nr.: Ausf. Firma: Bereitschaftsdienst außerhalb der Geschäftszeit: Beginn: Dauer: Vervielfältigung und Weitergabe nur mit Zustimmung der B.A.S. AG
7 Am Kindergarten Netzanschluss 230V 16A K2.1 F1.2 TT1.2 K1.2 F1.1 K2.2 T T1.1 K1.1 Die Montage und Demontage der mobilen LSA erfolgt analog Regelplan B IV / 2 der RSA. Für den Zeitraum ab 7 Tage vor Inbetriebnahme bzw. 7 Tage nach Ausschaltung der LSA ist der RP B IV / 2 Bestandteil der verkehrsbehördlichen Anordnung. 48m gezeichnet geändert geprüft Maßstab 1:500 Datum Name Langemeyer Rissmann Verkehrstechnik AG Hannover Anderten Am Kindergarten Hoher Holzweg Hemmingen Tel.: Fax: Plan Nr. 1 Bauleiter: Herr Witte Auftrags-Nr.: Ausf. Firma: Bereitschaftsdienst außerhalb der Geschäftszeit: Beginn: Dauer: Vervielfältigung und Weitergabe nur mit Zustimmung der B.A.S. AG
LANDESHAUPTSTADT HANNOVER
LANDESHAPTSTADT HANNOVER Rundestraße 6, 30161, 29.03.2017 Der Oberbürgermeister Fachbereich Tiefbau Sachbearbeitung Herr Pöhl Straßenverkehrsbehörde EMail: [email protected] Telefon (0511) 168 31212
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