Durchschrift. Straßenbaubehördliche Anordnung - Nr.: 108.0/2017-B209
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- Klara Solberg
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1 Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden, Bgm.-Münchmeyer-Str. 10, Verden (Aller) Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden Durchschrift Strabag AG Verkehrssicherung Rothwiese Hannover vorab per verkehrssicherung@strabag.com Bearbeitet von: Frau Zwirner verkehrsbehoerde.bab-ver@nlstbv.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht Mein Zeichen (bitte angeben) Telefon ( ) Verden, 4214/ B209 Telefax ( ) Genehmigung Straßenbaubehördliche Anordnung - Nr.: 108.0/2017-B209 Bezug: Ihr Antrag vom Anlagen: BIV/2, CII/2.1* Sehr geehrte Damen und Herren, für die Durchführung der nachfolgend benannten Bauarbeiten ordne ich hiermit gem. 45 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Kennzeichnung und Absperrung der Baustelle nach den beigefügten Verkehrszeichenplänen - entsprechend dem Baufortschritt - an. Diese Anordnung hat Gültigkeit für die Dauer der Bauarbeiten vom bis voraussichtlich zum und wird wirksam mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und -einrichtungen. Baumaßnahme: Fahrbahnsanierung B209 Walsrode - Rethem Mängelbeseitigung Dienstgebäude Bgm.-Münchmeyer-Str Verden (Aller) Besuchszeiten Mo. - Do Uhr Fr Uhr Telefon ( ) Telefax ( ) Bankverbindung Poststelle-ver@nlstbv. Nord/LB niedersachsen.de IBAN: DE SWIFT-BIC: NOLA DE 2H Internet Überweisung im Bundesfernstraßenbau UniCredit Bank - HVB Settlement EAC10 IBAN: DE SWIFT-BIC: HYVE DE MME10
2 Anlage zur Straßenbaubehördlichen Anordnung Nr /2017-B209 Ort/Straße: B209 Strecke von Abschnitt 80 Ortslage: Walsrode - Rethem Strecke bis Abschnitt 130 Beginn Datum: Uhrzeit Beginn 8:00 Ende Datum: Uhrzeit Ende 16:30 Durchzuführende Verkehrsbeschränkung(en) und oder X Halbseitige Sperrung des Verkehrs Vollsperrung des Verkehrs (LKW) Vollsperrung des Verkehrs (LKW und PKW) Sperrung des Geh-/ Radweges Einrichtung einer Umleitung Absicherung/Regelplan BIV/2, CII/2.1* Anlagen Bemerkungen Verkehrssicherungsunternehmen Adresse Rothwiese Hannover Telefon 0511 / Verantwortlicher Verkehrssicherung Ausführende Baufirma Adresse Verkehrssicherung(en) X Sicherungsmaßnahmen entlang der Straße Sicherungsmaßnahmen entlang des Geh-/Radweges Kurzeitige punktuelle halbseitige Sperrungen der B209 als Wanderbaustelle zwischen A27 und Rethem, je nach Baufortschritt Strabag AG, Abt. Verkehrssicherung Herr Elstrod mobil 0160 / GP Papenburg Baugesellschaft mbh Anderter Straße 99c Hannover Telefon 0511 / Bauleiter Herr Hiller mobil 0151 / Seite 2 von 6
3 Allgemeine Auflagen: 1. Der endgültige Termin (Datum und Uhrzeit) der Verkehrsbeschränkung ist mit der zuständigen Polizeidienststelle Heidekreis, Tel / , der zuständigen Straßenmeisterei Soltau, Tel / , sowie der zuständigen Verkehrsbehörde Landkreis Heidekreis, Tel rechtzeitig - mindestens 24 h vor Beginn der Verkehrsbeschränkung(en) - abzustimmen. 2. Die Sicherung der Arbeitsstelle hat unter Beachtung der "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 1995 (RSA 95)", der "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherung an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)" und der "Technischen Lieferbedingungen für Materialien (TL neuste Fassung)" sowie den "Richtlinien für Umleitungsbeschilderungen - RUB 1992" zu erfolgen StVO einschließlich Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist zu beachten, auf die Beleuchtung bei Dunkelheit wird besonders hingewiesen. 4. Zusätzlichen Anordnungen der Polizei oder sonstigen berechtigten Personen - falls dies die Verkehrsverhältnisse erfordern - ist unverzüglich Folge zu leisten, wenn die Voraussetzungen nach 44 Abs. 2 StVO vorliegen. Die anordnende Behörde ist hierüber zu unterrichten. 5. Zuwiderhandlungen stellen nach 49 Abs. 4 Nr. 3 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des 24 StVG dar. 6. Zusätzliche Anordnungen auf den Verkehrszeichenplänen sind einzuhalten und zu vollziehen. 7. Falls notwendige Abweichungen von der angeordneten Baustellenbeschilderung aufgrund der Topographie oder des Straßenverlaufs erkennbar sind, ist unverzüglich vor Beginn der Bauarbeiten die zuständige Straßenmeisterei und die NLStBV, GB Verden zu informieren. 8. Es dürfen nur vollreflektierende Verkehrszeichen in einwandfreiem Zustand verwendet werden, die den RAL-Güteschutzbestimmungen genügen. 9. Widersprechende Verkehrszeichen sind berührungsfrei abzudecken bzw. zu demontieren und nach Bau- ende wieder in den vorhergehenden Zustand zu versetzen. 10. Werden bereits vorhandene Verkehrsbeschränkungen durch die Baustellenbeschilderung aufgehoben, so sind diese hinter der Baustelle wieder einzurichten! 11. Verschmutzungen der Fahrbahn und der Geh-/Radwege sind laufend zu beseitigen. 12. Sofern im Begegnungsverkehr kein ausreichender Sichtkontakt besteht, ist eine Lichtsignalanlage einzusetzen. 13. Diese Anordnung sowie die genehmigten Verkehrszeichenpläne sind auf der Arbeitsstelle bereit zu halten. 14. Gemäß ZTV-SA 97 Nr.8 ist eine förmliche Abnahme der Verkehrssicherung durchzuführen. Die Fertigstellung der Verkehrssicherung ist der örtlichen Bauüberwachung anzuzeigen und die Abnahme ist rechtzeitig zu beantragen. 15. Behinderungen des Verkehrs sind zu vermeiden oder auf ein Mindestmaß zu beschränken. In der arbeitsfreien Zeit (nach Ende der täglichen Arbeitszeit, an Wochenenden oder an sonstigen arbeitsfreien Tagen) sind die angeordneten Verkehrszeichen und Seite 3 von 6
4 Verkehrseinrichtungen zu entfernen oder abzudecken, wenn es vom Standpunkt der Verkehrssicherheit vertreten werden kann. 16. Die vorgesehene Bauzeit ist grundsätzlich einzuhalten. Für Überschreitungen aus unvorhersehbaren Gründen ist eine Verlängerung zu beantragen. 17. Die Pflicht zur Absperrung, Kennzeichnung und Beleuchtung der Arbeitsstelle und zur ordnungsgemäßen Durchführung dieser Anordnung obliegt dem Antragsteller. Zuwiderhandlungen können nach der StVO geahndet werden; darüber hinaus sind Zwangsmittel und Schadensersatzanforderungen möglich. 18. Die Anordnung setzt voraus, das der Antragsteller bzw. der Verantwortliche der Verkehrssicherung, bei Antragstellung mit den Örtlichkeiten des abzusichernden Bereiches vertraut ist bzw. sich kenntlich gemacht hat und dies entsprechend (insbesondere der vorhandenen Sichtweiten) berücksichtigt worden ist. 19. Der Antragsteller hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Straßenverkehrsbehörde von allen Ansprüchen freizuhalten, die auf die Inanspruchnahme des Verkehrsraumes zurückzuführen sind. Für alle Schäden sowie Ansprüche Dritter, die mittelbar oder unmittelbar aufgrund einer mangelhaften Ausführung dieser Anordnung eintreten, haftet die bauausführende Firma in vollem Umfang. Sonstige Auflagen: Die Niederschrift der Abnahme der Verkehrssicherung ist innerhalb von 3 Werktagen an die Verkehrsbehörde zu übersenden. Seite 4 von 6
5 Gebühren: Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) wird für diese Anordnung eine Gebühr in Höhe von 0,00 Euro festgesetzt. Der o.g. Betrag ist innerhalb von 30 Kalendertagen an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden an folgende Bankverbindung zu überweisen: NordLB Hannover IBAN: DE SWIFT-BIC: NOLADE2H Kassenzeichen./. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid sowie gegen die Gebührenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg (LK CEL, LK HK) und Stade (LK ROW, LK VER) erhoben werden. Die Klage ist gegen die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Göttinger Chaussee 76 A, Hannover zu richten. Sie muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung der Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben sowie der angefochtene Bescheid beigefügt werden. Mit freundlichem Gruß Im Auftrage: gez. Zwirner Zwirner (elektronisch übermittelt, daher ohne Unterschrift gültig) Seite 5 von 6
6 Verteiler: GP Papenburg GmbH, Anderter Straße 99c, Hannover VMZ / BZ, dispo@vmz-niedersachsen.de Betriebszentrale Hannover, btz@nlstbv.niedersachsen.de Polizeiinspektion Heidekreis, Böhmheide 47-41, Soltau Tel: / , euv@pi-hk.polizei.niedersachsen.de Verden-Walsroder-Eisenbahn GmbH, Herr Rohde henning.rohde@vwe-verden.de kraftverkehr2@vwe-verden.de Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH, Herr Engel christoph.engel@evb-elbe-weser.de Landkreis Heidekreis - Fachgruppe 03.2, Frau Meyer / Frau Breier, Harburger Str. 2-4, Soltau, Tel / , Frau Habel-Schröder / Herr Eschrich, Vogteistr. 19, Fallingbostel strassenverkehrsamt@heidekreis.de Landkreis Heidekreis - Steuerung Busunternehmen, Herr Kohlmeyer, t.kohlmeyer@heidekreis.de Verkehrsgemeinschaft Heidekreis VH-soltau@t-online.de (zuständig für den kompletten LK Heidekreis) Stadt Walsrode Verkehrsbehörde / Ordnungsamt -, Langestr.22, Walsrode Tel / , ordnungsamt@stadt-walsrode.de stadt@stadt-walsrode.de Straßenmeisterei Soltau 42 und 3121 / 3121z erhalten Durchschrift per zur Kenntnis 3215 erhält Durchschrift per für die Bauakte Vorstehende Durchschrift meiner verkehrsbehördlichen Anordnung übersende ich zur Kenntnisnahme. Mit freundlichem Gruß Im Auftrage gez. Zwirner Zwirner Seite 6 von 6
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