Entwurf. Verkehrsrechtliche Anordnung Nr Anordnung für 2. BA. Anordnung von Verkehrszeichenplänen nach 45 Abs. 2 StVO

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1 Straßen- und Verkehrsmanagement AST Eschwege (VE) Straßen- und Verkehrsmanagement Postfach Eschwege Stutz GmbH Tief-und Straßenbau Kemmeröder Straße Kirchhaim-Kemmerode Entwurf Aktenzeichen Dst.-Nr. Standort Bearbeiter/in Telefonnummer Telefax Datum f - VE 8.2 Mi 0489 AST Eschwege (VE) Dirk Mißler 0551/ / dirk.missler@mobil.hessen.de Verkehrsrechtliche Anordnung Nr Anordnung für 2. BA Anordnung von Verkehrszeichenplänen nach 45 Abs. 2 StVO Sehr geehrte Damen und Herren, für die Durchführung der nachstehenden Maßnahmen wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen: Straße und Abschnitt K34 Fahrtrichtung: - von NK nach NK , Station: 1,1298-5,488 und 0,000-1,200 (NK NK502301) Abschnitt: - (BA1) - (BA2) Art der Arbeiten Art der Sperrung: Vollsperrung Grund der Baumaßnahme: Fahrbahndeckenerneuerung Durchführungszeitraum Beginn: Ende: Durchfahrtsbreiten für Schwer- und Großraumtransporte Ohne Einschränkungen Anmerkungen/Auflagen Die Abnahme der Verkehrssicherung ist bei dem zuständigen Baudezernat/örtliche Bauüberwachung oder der zuständigen Straßenmeisterei zu beantragen.

2 Straßen- und Verkehrsmanagement Verantwortliche Bauausführende Firma Ausführende Firma Verkehrssicherung Wartung und Kontrolle der Verkehrssicherung Störungsdienst LSA Projektverantwortlicher Stutz GmbH Tief-und Straßenbau Kemmeröder Straße Kirchhaim-Kemmerode AS Verkehrstechnik GmbH & Co. KG Schwalmstraße Schwalmtal AS Verkehrstechnik GmbH & Co. KG Schwalmstraße Schwalmtal AS Verkehrstechnik GmbH & Co. KG Schwalmstraße Schwalmtal Straßen- und Verkehrsmanagement Postfach Eschwege Martina Hack Tel.: Mobil: Andreas Schuchardt Tel.: Mobil: Andreas Schuchardt Tel.: Mobil: Andreas Schuchardt Tel.: Mobil: Herr Kirschner Tel.: Mobil: Zuständige Straßenmeisterei Straßenmeisterei Bad Hersfeld Tel.: Zuständige Polizeistation Regionaler Verkehrsdienst Bad Hersfeld Herr Lippert Tel.: Durchführungszeiten (optional) Phase/VZP Bauabschnitt 1 - Beginn Datum: hrzeit: 00:00 Ende Datum: hrzeit: 00:00 Phase/VZP Bauabschnitt 2 bis Gaststätte und ca. 1 km Richtung Beginn Datum: hrzeit: 00:00 Ende Datum: hrzeit: 00:00 Die Anordnung wird mit folgenden Auflagen verbunden: Die Einrichtung und Aufhebung der Baustellenverkehrsführung hat innerhalb der Durchführungszeit zu erfolgen. Sowohl ein Abweichen von diesen Zeiten, als auch das Einrichten der Baustellen in Tagesbaustellen vor dem o.g. Zeitpunkt ist nicht zulässig. Sind die Arbeiten zu diesen Zeiten nicht möglich, ist unverzüglich die zuständige Straßenmeisterei zu informieren. Da die Gültigkeit eines genehmigten Verkehrszeichenplans an die verfügte Anordnung gebunden ist, wird er mit Verstreichen der darin festgelegten Zeiten ungültig. Vor Beginn der Arbeiten hat der AN bei dem AG die Abnahme der Verkehrssicherung zu beantragen. Der Projektverantwortliche des AG koordiniert den Abnahmetermin mit den

3 Straßen- und Verkehrsmanagement zu beteiligenden Stellen. Über das Ergebnis der Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen. (siehe Baustellenmanagement Handbuch) Fahrzeuge, die in den Baustellenbereich ein- und ausfahren müssen mit einer Sicherheitskennzeichnung gemäß RSA Teil A, Abschnitt 7 ausgestattet sein. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Dirk Mißler Folgende Stellen erhalten diese Anordnung in Kopie: siehe verteiler Anlagen Anlagenblatt zur Anordnung VZ Plan 2. BA

4 Darüber hinaus ergehen folgende zusätzliche Anordnungen : 1. Gemäß 45 Abs. StVO haben Sie umstehende Anordnung zu vollziehen. 2. Die Aufwendungen für den Vollzug der Anordnung sind von Ihnen zu tragen (vgl. 5 b Abs. 2 d StVG). 3. Zuwiderhandlungen sind nach 49 Abs. 4 Nr. 3 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des 24 StVG. 4. Die Bauarbeiten sind unter Verwendung neuzeitlicher Hilfsmittel und Anwendung rationeller Bauweisen zügig abzuwickeln. 5. Der Bauunternehmer ist verpflichtet, die Anordnung und den genehmigten Beschilderungsplan auf der Baustelle bereitzuhalten.. Die erforderlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind vom Bauunternehmer anzubringen und zu unterhalten. (Trifft nicht zu, wenn in der umstehenden Anordnung bzw. im Beschilderungs- und mleitungsplan etwas anderes festgelegt ist)..1 Es ist Aufgabe des Bauunternehmers, die Lichtzeichenanlage zu bedienen. An jedem Signalgeber der Lichtsignalanlage ist ein Schild mit der Telefonnummer des für die Störungsbeseitigung Zuständigen anzubringen. Bei Störungen der Anlage muss der Bereitschaftsdienst spätestens 30 Minuten nach deren Bekanntwerden vor Ort sein..2 Vorübergehend außer Kraft gesetzte Verkehrszeichen sind berührungsfrei aus zu kreuzen oder zu entfernen. Wegweiser und Vorwegweiser zu den Zeichen 457 und 459 sind nicht völlig abzudecken.für die Verkehrsteilnehmer, die nach der Straßenkarte reisen, dürfen keine Zweifel über die Gültigkeit der Zeichen entstehen können, die Orientierung darf nicht verloren gehen..3 Es sind zum Auskreuzen von Verkehrszeichen aller Art ausschließlich Auskreuzvorrichtungen zu verwenden. Klebebänder dürfen nicht verwendet werden. Durch den AN beschädigte Verkehrszeichen werden diesem in Rechnung gestellt Die Arbeitsstelle ist so auszuschildern, dass der Verkehrsteilnehmer die Führung des Verkehrs rasch und zweifelsfrei erkennen kann. nnötige Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind zu vermeiden. 7.1 Alle Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen müssen den Bestimmungen der StVO, RSA, ZTV-SA 97 und der VwV- StVO entsprechen. Sie müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden, stets gut zu erkennen und ordnungsgemäß befestigt und standfest aufgestellt sein. 7.2 Die Verkehrszeichen müssen, mit Ausnahme solcher für den ruhenden Verkehrs,rückstrahlen sein, Retroreflexions-Klasse RA 2 besitzen und den den RAL-Güteschutzbestimmungen entsprechen. genügen. Diese Vorgabe gilt nicht für den Bereich des ruhenden Verkehrs. 7.3 Sind Lichtzeichenanlagen im Beschilderungs- und mleitungsplan angeordnet, so sollen sie sowohl mit der Hand als auch automatisch betrieben werden können. Sie müssen bei größeren Baustellen eine Schaltmöglichkeit besitzen, um nach beiden Seiten gleichzeitig Rot oder gelbes Blinklicht zu zeigen, und eine Vorrichtung haben, die es ermöglicht, die Phasendauer zu ändern. Bei Handschaltung müssen beide Einfahrten in die Engstelle vom Schaltgerät aus zu übersehen sein. Die Dauer von Gelb soll vier Sekunden betragen und auch bei Handschaltung fest eingestellt sein. Im übrigen ist die sachgemäße Phasendauer in jedem Fall zuvor nach den örtlichen Gegebenheiten zu ermitteln. 7.4 Die Beschilderung ist dem jeweiligen Fortschritt der Bauarbeiten anzupassen, erforderlich werdende Änderungen der verkehrsbehördlichen Anordnung sind rechtzeitig zu beantragen. 7.5 Im Bereich von Bahnanlagen ist darauf zu achten, dass die Zeichen mit Eisenbahnanlagen nicht verwechselt werden können (z.b. rotes Licht). 7. Baugruben müssen abgeschrankt, senkrechte Abgrabungen (z.b. Strassenauskofferung) ausreichend kenntlich gemacht werden. Absperrfahnen allein reichen im Allgemeinen nicht aus. 8. Absperrung der Arbeitsstelle 8.1 Die Arbeitsstellen sind unmittelbar davor und dahinter, soweit nötig, durch rot-weiß gestreifte Schranken abzusperren. 8.2 Nötigenfalls ist die Arbeitsstelle auch seitlich gegen den für den Verkehr nicht gesperrten Teil der Strasse abzusperren (z.b. durch Absperrgeräte) oder mindestens ausreichend kenntlich zu machen (z.b. durch weiß-rot-weiße Fahnen, Absperrbaken, Leitkegel). 8.3 Die Absperrgeräte müssen rückstrahlen, Retroreflexions-Klasse RA 2, sie müssen den RAL- Güteschutzbestimmungen genügen. 9. Kennzeichnung bei Nacht 9.1 Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind Absperrungen durch rote oder gelbe Warnleuchten zu kennzeichnen. Bei Vollsperrung sind fünf rote und bei halbseitiger Sperrung 3 gelbe Warnleuchten (Dauerlicht) anzubringen. 9.2 Die Warnleuchten müssen elektrisch (Stromquelle: Netzanschluss oder Batterie) betrieben werden. 9.3 Die Warnleuchten dürfen nicht blenden und nicht blinken. 10. Sicherung des Fussgängerverkehrs 10.1 Befinden sich neben Verkehrsflächen, die von Fussgängern benutzt werden, tieferliegende Baugruben o. ä., so sind diese Strassenteile ausreichend abzusperren (Geländer usw.), um ein Abstürzen der Fussgänger zu verhindern Gehwege und Gehstreifen sind von Baugeräten, Baustoffen, Aushubmassen und dgl. freizuhalten Können Fussgänger auf Gehwegen oder Gehstreifen durch herabfallende Gegenstände (z.b. Baustoffe, Mörtel, Werkzeuge, Geräte) gefährdet werden, sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen (z.b. Schutzdächer, Schutzwände).

5 50m 1 Gaststätte Eisenberg Hergetsfeld L 53 K 34 - Eisenberg, Fahrbahndeckenerneuerung Mühlbach 2. Bauabschnitt L L3155 Schwarzenborn Lager Schwarzenborn ptschwenda rode de orbach Friedigerode Hausen 7 3 K122 L3157 Gaststätte Gaststätte Eisenberg Eisenberg Grebenhagen L3294 L3155 K34 K34 Gersdorf Wahlshausen Gaststätte Eisenberg Gaststätte Eisenberg Gaststätte Eisenberg 5 Aua Saasen Neuenstein Rotterterode K35 Gossmanns- Frielingen rode 4 2.BA 50m 2 der Landeshauptstadt Hannover Heddersdorf Kirchheim Gershausen K35 AS Bad Hersfeld-West Obergeis ntergeis Reckerode Kirchheimer Dreieck Biede 324 Gittersdorf All L3159 Bad Maße in Metern Hessen Mobil Straßen - und Verkehrsmanagement Maße in Metern Standort Eschwege bearbeitet Telefon: 0551/ Fax: 0551/ Datum Entwurf Blatt 13 Die mit der Baustellenbeschilderung in Widerspruch stehende örtliche Beschilderung ist berührungsfrei auszukreuzen! Die Verkehrszeichen sind in Folie RA 2 auszuführen. Die Streckenverbote und deren Aufhebung sind der stationären Beschilderung anzupassen. Eschwege Angeordnet, im Auftrag Name Mißler, TA Asba

6 K 34 - Eisenberg, Fahrbahndeckenerneuerung 2. Bauabschnitt Blatt Die mit der Baustellenbeschilderung in Widerspruch stehende örtliche Beschilderung ist berührungsfrei auszukreuzen! Die Verkehrszeichen sind in Folie RA 2 auszuführen. Standort : B 454 vorm Abzweig K 34 aus Ri. Gersdorf Standort : L 3155 OD vorm Abzweig K 34 Standort : B 454 OD vorm Abzweig L 3157 Die Streckenverbote und deren Aufhebung sind der stationären Beschilderung anzupassen. Größe: gemäß RB und STVO (aktuelle Fassung) Größe: gemäß RB und STVO (aktuelle Fassung) 4 5 Größe: gemäß RB und STVO (aktuelle Fassung) 50 2) Z m Maße in Metern frei bis und frei bis m Z m 2) Z m Z 123 Z m Hessen Mobil Straßen - und Verkehrsmanagement Maße in Metern Standort Eschwege bearbeitet Telefon: 0551/ Fax: 0551/ Datum Name Mißler, TA Absicherung der Schranken auf freier Strecke. Eschwege Angeordnet, im Auftrag

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