Arbeitsstättenregel ASR A5.2 "Straßenbaustellen" - Auswirkungen auf die Baustellenplanung und Organisation. Georg Beyer / Horst Leisering
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- Ruth Koch
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1 Arbeitsstättenregel ASR A5.2 "Straßenbaustellen" - Auswirkungen auf die Baustellenplanung und Organisation Georg Beyer / Horst Leisering
2 Gefährdung für Verkehrsteilnehmer und Beschäftigte auf BAB ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 2
3 Rechtsgrundlagen Verkehrslenkung Verkehrslenkung Arbeitsschutz - StVG - StVO - RSA 95 - ZTV-SA 97 ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering BG BAU - Arbeitsschutzgesetz - Baustellenverordnung - Arbeitsstättenverordnung - ASR A5.2 Seite 3
4 Mögliche Fahrstreifenbreite auf Landstraße Nach RSA 95: 7,50 m! Vorschriftzeichen 295: Ge- oder Verbot: Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren. 3,0m ,75 +0,5 +0,5 3,75m x 2 = 7,50m RSA 95 A 2.2 (6) BG BAU 25 2,75 (?) RSA 95 C (1) RSA 95 - C (3) ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering 4
5 RSA eingehalten? ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Quelle:RSA 95 Seite 5
6 Gefährdung und Behinderung des Verkehrs durch zu enge Fahrstreifen - 1 ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 6
7 Gefährdung und Behinderung des Verkehrs durch zu enge Fahrstreifen - 2 Bild: VSVI Bild: VSVI ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 7
8 Rechtsgrundlagen Arbeitsschutz Verkehrslenkung Arbeitsschutz - StVO - RSA 95 - ZTV-SA 97 ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering BG BAU - Arbeitsschutzgesetz - Baustellenverordnung - Arbeitsstättenverordnung - ASR A5.2 Seite 8
9 Baustellenverordnung: Normadressat = Bauherr Bei der Planung der Ausführung Arbeitsschutzgesetzt und u. a. / Arbeitsstättenverordnung / ASR A5.2 berücksichtigen Koordinator auch für Planungsphase bestellen (Wenn Vorankündigung erforderlich, muss Koordinator namentlich benannt sein!) Koordinator muss bereits in der Planungsphase SiGe-Plan ausarbeiten (Baustellenabhängig) Gefährdungen für Beschäftigte durch öffentlichen Verkehr berücksichtigen Schutzmaßnahmen für Beschäftigte vorsehen Koordinator muss bereits in der Planungsphase Unterlage für spätere Arbeiten an der Straßenanlage zusammenstellen ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 9
10 Minimierung von Gefährdungen nach Arbeitsstättenverordnung und ASR A5.2: im Arbeitsschutz Gefahr vermeiden, z. B. Vollsperrung Technische Maßnahmen, z. B. Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen Organisatorische Maßnahmen, Z. B. Leitbaken Persönliche Maßnahmen, z. B. Warnkleidung Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss diese Rangfolge dokumentiert abgeprüft und die gewählt Maßnahme begründet werden. ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 10
11 Seit Jahrzehnten geltende Regelungen der Arbeitsstättenverordnung Freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz so bemessen, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können Beschäftigten sind durch Sicherheitsabstände bzw. geeignete Schutzvorrichtungen vor Fahrzeugen zu schützen. Auswahl der geeigneten Schutzvorrichtung, die Bemessung der freien Bewegungsfläche sowie des Sicherheitsabstandes im Einzelfall im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung Problem: Keine Maße, keine grafisch eindeutige Darstellung ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 11
12 ASR A5.2 seit in Kraft Gegenüber der Vorveröffentlichung vom haben sich die Abschnitte 4.2.1, und die Tabelle 3 geändert. Die ASR A5.2 schafft im Wesentlichen keine neuen Sachverhalte sondern konkretisiert lediglich die seit Jahrzehnten bestehenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Arbeitsstättenverordnung und ASR A5.2 sind in diesem Zusammenhang immer nur dann anzuwenden, wenn Beschäftigte im Grenzbereich zu Straßenverkehr arbeiten! ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 12
13 ASR A5.2 anwenden oder nicht? Beispiel 1: Es arbeiten keine Beschäftigten im Grenzbereich zum Straßenverkehr Arbeitsstättenverordnung und ASR A5.2 finden in dieser Bauphase keine Anwendung. Die Verkehrsführung erfolgt nach der verkehrsrechtlichen Anordnung (z. B. RSA 95, ZTV-SA) ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 13
14 ASR A5.2 anwenden oder nicht? Beispiel 2: Es arbeiten Beschäftigten im Grenzbereich zum Straßenverkehr In dieser Bauphase muss die Arbeitsstättenverordnung angewendet werden. S Q B M Nach der Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt liefert die ASR A5.2 Planungs- und Rechtssicherheit bei der Auswahl und Festlegung der Schutzmaßnahmen. Die Verkehrsführung erfolgt nach der verkehrsrechtlichen Anordnung (z. B. RSA 95, ZTV-SA) ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 14
15 ASR A5.2: Grafiken und Maße Mindestmaß für Arbeitsplatzabmessungen B M = 80 cm Geschwindigkeitsabhängige Sicherheitsabstände S Q in Querrichtung zum vorbeifließenden Verkehr (Beispiel S Q Baken = 30 cm bis 90 cm) S L zum ankommenden Verkehr ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 15
16 Einsatz von transportablen Schutzeinrichtungen / Fahrzeugrückhaltesystemen Sicherheitsabstände der ASR A5.2 für Fahrzeug-Rückhaltesysteme berücksichtigen bei den in der ASR A5.2 beschriebenen kurzzeitigen Arbeitsplätzen ausschließlich die verkehrsleitende Funktion dieser Systeme und sparen dadurch Platz In allen anderen Fälle dürfen sich keine Personen, Materialien, Einrichtungen etc. im Bereich der dynamischen Querverschiebung befinden. ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 16
17 ASR A5.2 Punkt 4.3 (3) Können die Mindestmaße aus den Tabellen nicht eingehalten werden: 1. Gefährdungsbeurteilung um ggf. altern. Lösungen festzulegen 2. Schutzmaßnahmen festlegen (dokumentiert) (mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten, z.b. Vollsperrung in der verkehrsarmen Zeit, soweit bautechnisch möglich) Neu: ASR A5.2 Punkt 4.3 (4): Besondere Gefährdungen für die Verkehrsteilnehmer infolge erheblicher Behinderungen bzw. erheblicher Verkehrsbelastungen? Schutzmaßnahmen in Abstimmung mit den für den Arbeitsschutz und den für den Straßenverkehr zuständigen Behörden festlegen! ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 17
18 ASR A5.2 Punkt 4.3 (3) Geeignete Maßnahmen Kritischen Phasen auf ein definiertes Zeitfenster begrenzen Vollsperrungen durch Organisation der Baustelle, spezielle Verfahren und Arbeitsweisen vermeiden oder zeitlich begrenzen Temporäre Fahrbahnverbreiterung Überwachung / Anzeige der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit In lokal begrenzten Abschnitten weitere Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit Herausfiltern und Umleiten des Lkw Verkehrs (Umleitung der Richtungsverkehre auf getrennten Strecken möglich?) Temporäre Lichtzeichenanlage zur zeitweiligen Sperrung des fließenden Verkehrs (Nutzen von Zeitfenstern). Wenn genannte Maßnahmen in der Rush-hour nicht möglich: Durchführung der Arbeiten in verkehrsarmen Zeiten ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 18
19 Fahrbahnverbreiterung ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 19
20 Problemstellung bei der Voll- / Teilsperrung von Ortsdurchfahrten und Landstraßen ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 20
21 mit Einschränkungen für die Anwohner ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 21
22 Vollsperrung oder Teilsperrung? Definitionen gemäß RSA Vollsperrung: Eine Verkehrsfläche ( z.b. ganze Fahrbahn, ein Fahrstreifen) wird in einer Fahrtrichtung voll gesperrt Das bedeutet, dass auch z. B. Anliegerverkehr nicht zugelassen ist. Teilsperrung: Wenn ein entsprechendes Zusatzzeichen zu Zeichen 250 bestimmte Verkehrsarten zulässt, z. B. Anliegerverkehr, Schulbus, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge. Somit muss für den geduldeten öffentlichen Verkehr eine verkehrsrechtliche Anordnung die Verkehrssicherung auch im Baustellenbereich beschreiben. VwV zur StVO zu 1 Grundregeln 2 II. Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 22
23 bei Voll- Teilsperrungen muss der überörtliche Verkehr über Umleitungen geführt werden Bereits in der Planung die Andienung der Anwesen innerhalb der Baustelle für Rettungskräfte sowie Verund Entsorgungsfahrzeuge und ÖPNV berücksichtigen. Dazu im Vorfeld Abstimmungsgespräche mit Polizei, Rettungskräften, ÖPNV etc. führen. ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 23
24 Beispiel Teilsperrung ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 24
25 In Arbeit: Handlungshilfe zur ASR A5.2 (Bund-Länder-UVT-IGBAU) Gibt Hinweise für die Durchführung von Baumaßnahmen auf Straßenbaustellen unter Berücksichtigung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A5.2 Straßenbaustellen. Dabei werden die Anforderungen für die Verkehrsführung nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) berücksichtigt. ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 25
26 IO Deckschichteinbau ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 26
27 IO Deckschichteinbau Bauphase A Nur bei kurzen Rückfahrstrecken für die Anlieferung von Einbaumaterial, z. B. Mischgut Fahrbahn 6,90 m ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 27
28 IO- Deckschichteinbau - Bauphase B Fahrbahn 6,90 m ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 28
29 AO: Herstellen der Mittelnaht ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 29
30 Arbeitsstelle kürzerer Dauer: Ausbessern von Schlaglöchern ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 30
31 Beispiel Fahrbahnmarkierung ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 31
32 FGSV AK RSA und ASR- konforme Fahrbahnmarkierung ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 32
33 Bei Vollsperrung: Keine Naht, Bessere Produktqualität, längere Haltbarkeit somit seltener Baustellen, geringere Baukosten, kürzere Bauzeit, weniger Störung und Gefährdung der Anlieger geringere Gefährdung der Beschäftigten und Verkehrsteilnehmer ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 33
34 Fazit Nach offizieller Verabschiedung der ASR A5.2 Straßenbaustellen besteht für den Arbeitsschutz Rechts- und Planungssicherheit. Durch die Diskussionen um die ASR A5.2 sind für den Straßenbau schwierige Regelungen in StVO und RSA wieder in den Focus gerückt und können ggf. zukünftig optimiert werden. In der Folge kann es zukünftig vermehrt zu Vollsperrungen auf Landstraßen und Innerortsstraßen kommen. Diese sind aber für den Arbeitsschutz nur während kurzer Zeitfenster erforderlich. Bei der Planung von Straßenbaustellen muss zukünftig im Detail geprüft werden, in zu welchen Zeiten in welchen Straßenbereichen Arbeiten ausgeführt werden. Je nach Zeitfenster und Lage des Baubereiches kann eine Vollsperrung des Straßenabschnittes vermieden werden. Bereits in der Planungsphase sollten alle betreffenden Instanzen (Polizei, Feuerwehr, ÖPNV usw.) gehört werden. Frühzeitige Information aller betroffenen Verkehrsteilnehmer (Medien) ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 34
35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. (FH) Georg Beyer Europaallee Saarbrücken ASR A5.2 Straßenbaustellen ADAC Beyer / Leisering Seite 35
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