Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. 10 Grundregeln
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- Irmgard Heintze
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1 Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen 10 Grundregeln Dipl.-Ing. Horst Leisering Berlin, den Gesetzliche Grundlagen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 2 1
2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 3 Allgemeine Verkehrssicherungspflicht Die Rechtssprechung leitet aus dem 823 BGB die allgemeine Verkehrssicherungspflicht ab. Merksatz: Wer eine Gefahr für andere schafft, ist auch dafür verantwortlich, andere vor dieser Gefahr zu schützen! Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 4 2
3 Beispiele für die Allgemeine Verkehrssicherungspflicht - + Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 5 UVV Bauarbeiten (BGV C22) 15 Verkehrsgefahren (1) Ist für die Beschäftigten bei Bauarbeiten mit Gefahren aus dem Verkehr von Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen zu rechnen, sind im Einvernehmen mit deren Eigentümern, Betreibern und den zuständigen Behörden Sicherungsmaßnahmen festzulegen. (2).. Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 6 3
4 Straßenverkehrsordnung 22 Ladungssicherung 35(6) Sonderrechte für Bau- Unterhaltungs- und Reinigungsfahrzeuge Weiß rot weiße Warnkennzeichnung Warnwesten bzw. Warnkleidung 43 Verkehrseinrichtungen z.b. Leitbake, Leitkegel, etc. Gem. VwV mind. voll retroreflektierend Achtung: Verwaltungsvorschrift zur StVO berücksichtigen! Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 7 Straßenverkehrsordnung 44(2) Polizei darf Verkehr regeln 45(1 3) Verkehrsrechtliche Anordnung Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 8 4
5 RSA 95 (z. Zt. in Überarbeitung) Teil A Teil B Teil C Teil D Allgemeiner Teil Innerörtliche Straßen Landstraßen Autobahnen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 9 ZTV-SA 97 und TL s ZTV SA = Vertragsrecht ZTV SA dokumentieren den Stand der Technik ZTV SA binden die Technischen Lieferbedingungen (TL s) ein Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 10 5
6 ZTV SA 97 die mit Randstrich gekennzeichneten Absätze sind ZTV i. S. von 1, Nummer 2 d VOB B - DIN , wenn die ZTV-SA Bestandteil des Bauvertrages sind,..kursiv gedruckter Text (ohne Randstrich) sind Richtlinien, die vom Auftraggeber bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung und bei der Abnahme zu berücksichtigen sind, Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 11 MVAS 99 Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 12 6
7 MVAS 99 Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 19/ 1999: Beim Aufstellen der Verdingungsunterlagen ist ab in allen den Bundesfernstraßenbau in Frage kommenden Fällen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe folgende Regelung aufzunehmen: Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß MVAS 99 ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Der AG behält sich vor, bei Fehlen eines solchen Nachweises das Angebot von der Wertung auszuschließen. Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 13 Arbeitsstättenverordnung, ASR Technische Regeln für Arbeitsstätten Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 14 7
8 Bestehende Forderungen aus dem Arbeitsschutzund Arbeitsstättenrecht - Zusammenfassung Bereits bei der Planung die Art des Betriebes zu berücksichtigen Gefährdungen ermitteln / Schutzmaßnahmen festlegen Arbeitsstätten ohne Gefährdung für Beschäftigte einrichten Stand der Technik berücksichtigen Arbeitsplatz nach Art des Betriebes so bemessen, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können. Beschäftigte dürfen durch benachbarte Einwirkungen von außerhalb nicht gefährdet werden. Ausreichenden Sicherheitsabstand oder geeignete Schutzvorrichtungen vorgesehen Verhindern, dass Fahrzeuge abstürzen, umstürzen, abrutschen oder einbrechen Sicherheitsabstände zu Böschungs- und Verbaukanten. Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 15 BMVBS StVO RSA Sicherer Verkehrsfluss, Sicherheit der Verkehrsteilnehmer Straßenverkehrsbehörde, Polizei, Straßenbaubehörde, Verkehrsteilnehmer, A Baustellenverordnung B BMAS / DGUV RAB Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung.. DGUV- / BG- Vorschriften und Regeln Sicherheit der Beschäftigten Bauherr Arbeitgeber Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 16 8
9 Grundregel 1 Baustelle nach Baustellenverordnung planen und koordinieren Bauherr / Planer / Koordinator in der Planungsphase Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 17 Baustellenverordnung Baustellenverordnung spricht den Bauherrn (in diesem Zusammenhang in der Regel Straßenbauämter) an Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 18 9
10 Sicherheit der Beschäftigten Pflichten des Bauherrn RAB 31: Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan SiGePlan Die inhaltlichen Mindestanforderungen an einen SiGe- Plan sind im Abschnitt 3.2 der RAB 31 wie folgt beschrieben: Grundelemente eines SiGePlans sind: - Arbeitsabläufe - Gefährdungen - Räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe - Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen Arbeitsschutzbestimmungen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 19 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan SiGePlan RAB 31 2 Gefährdungen Aus den relevanten gewerkbezogenen Gefährdungen sind die gewerkübergreifenden Gefährdungen zu ermitteln und zu dokumentieren. Gewerkübergreifende Gefährdungen Dies sind.. Gefährdungen durch Dritte, z. B. durch weitere betriebliche Nutzung von Teilen des Baufeldes durch den Bauherren; Gefährdung durch öffentlichen Verkehr; Gefährdungen, die sich durch Nachbarbaustellen ergeben. Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 20 10
11 Grundregel 2 Verkehrsrechtliche Anordnung einholen Bauunternehmer Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 21 Verkehrssicherungspflicht - RSA RSA A 1.3.1(11) Die Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers, im Regelfall des Bauunternehmers, besteht neben derjenigen des Straßenbaulastträgers und der Verkehrsregelungspflicht der Straßenverkehrsbehörde Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 22 11
12 Verkehrsrechtliche Anordnung 45(6) Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans von der zuständigen Behörde Anordnungen nach Absatz 1 bis 3 darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,.. Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 23 Auswirkung auf den Straßenverkehr Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 24 12
13 Bestandteile einer verkehrsrechtlichen Anordnung genaue Ortsangabe Genaue Zeitangabe Art und Zweck der Baustelle Arbeitsräume Verkehrszeichenplan RSA Teil A Abschnitt 1.4 Vorhandene Beschilderung Restbreiten der Fahrbahn Umleitungen LSA (Adresse und Telefon des Betreibers für Störungen) Verantwortlicher (Name, Wohnort,Telefon) Formulierungen wie:..in Anlehnung an Regelplan oder analog Regelplan sind in einer Anordung (Verwaltungsakt) unzulässig! Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 25 Aufstellen und Nutzen von Verkehrszeichenplänen Der Regelplan dient als Grundbaustein für den Verkehrszeichenplan Eignung unter Zugrundelegung strenger Maßstäbe prüfen!!! Gegebenenfalls ergänzen oder ändern. Dies ist in den meisten Fällen erforderlich!!! Vom angeordneten Verkehrszeichenplan darf nicht abgewichen werden! 1 zu 1 Umsetzung erforderlich! Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 26 13
14 Für Arbeiten geringen Umfanges z.b. im Rahmen von Jahresverträgen muss eine Jahresgenehmigung beantragt werden. Wichtig! Vor Aufnahme der Arbeiten ist die zust. Behörde z.b. Polizei/Straßenbauamt/ Straßenverkehrsbehörde zu informieren (Telefon/Fax/Mail)! Übrigens:Der Begriff Jahresanordnung ist in diesem Zusammenhang falsch! Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 27 Grundregel 3 Verkehrssicherungsmaßnahmen abnehmen und überprüfen AG, AN und anordnende Behörde Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 28 14
15 Abnahme ZTV-SA -> Punkt 8 Nach der baulichen Fertigstellung der Verkehrsführung! Durch Auftraggeber und Auftragnehmer! Jeweils bei Tageslicht und Dunkelheit! Feststellung der ordnungsgemäßen Beschilderung, Markierung und Absicherung gem. Verkehrszeichenplan Auftraggeber fertigt eine Niederschrift an! Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 29 RSA Überprüfung und Überwachung durch Behörden Überprüfung (1) Vor der Inbetriebnahme müssen von der anordnenden Behörde überprüft werden: 1. Jede Art von Lichtsignalanlagen; dabei sollen auch Lichtsignalanlagen z.b. im Bereich von Umleitungsstrecken einbezogen werden, 2. Umleitungen von Vorfahrtstraßen, 3. Arbeitsstellen mit einer Änderung der Vorfahrt. (2) Sofort nach ihrer Inbetriebnahme sind von der anordnenden Behörde - erforderlichenfalls auch nachts - Arbeitsstellen auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen und Vorfahrtstraßen (Z 306) zu überprüfen. Dies gilt auch für Arbeitsstellen auf ähnlich verkehrsbedeutenden Straßen und Kreuzungen (nur Fahrbahn). Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 30 15
16 Grundregel 4 Verkehrssicherungsmaßnahmen kontrollieren, überwachen und warten AN, zuständige Behörde und Polizei Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 31 Kontrolle : ZTV-SA Abschnitt 7 Durch den in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannten (oder dessen Beauftragter) Mindestens zweimal täglich! Bei Tagesanbruch und nach Eintritt der Dunkelheit An arbeitfreien Tagen mindestens einmal täglich! Sowie bei Unwetter oder Sturm unverzüglich! Der Zeitpunkt der Kontrolle ist aufzuzeichnen! Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 32 16
17 Kontrolle und Wartung Anforderungen: Jederzeit Zugriff auf Baustelle Entscheidungsvollmacht Erreichbarkeit Eignungsnachweis (MVAS 99; Gruppe E) Benennung in der verkehrsrechtlichen Anordnung mit Name, Anschrift, Telefon Stellvertreter? Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 33 RSA Überwachung (1) Arbeitsstellen sind im weiteren Verlauf stichprobenartig durch die zuständigen Behörden und die Polizei zu überwachen. Das gilt auch für die Zeit nach Arbeitsschluß, für die Nacht und für die Sonn- und Feiertage. (2) Während der Dauer einer Vollsperrung ist in angemessenen Zeitabständen die Beschilderung auf der Umleitungsstrecke zu überprüfen. (3) Entsprechen die angetroffenen Beschilderungen, Markierungen und Verkehrseinrichtungen nicht der Anordnung, sind unverzüglich entsprechende Änderungen zu veranlassen. Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 34 17
18 Wer muss die Sicherung der Arbeitsstelle vor Ort prüfen - Zusammenfassung Der Bauunternehmer bzw. sein Vertreter (z. B. der Bauleiter) Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei Anordnenden Behörde Die Bauleitung des Bauherrn (Auftraggeber) Der Baustellenkoordinator (Baustellenverordnung) Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 35 Grundregel 5 Verantwortliche qualifizieren nach MVAS 99 Bauunternehmer Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 36 18
19 Technische Anforderungen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 37 Warnleuchten auf Leitbaken - + Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 38 19
20 Anforderungen an Leitbaken Aufprallversuch mit 80 Km/h Bei Aufprall keine Teile > 100g Warnleuchten dürfen sich nicht lösen Vertikale Bauteile dürfen sich nicht vom Fuß lösen Batterien im Bakenfuß oder zugelassene Systeme Ausnahmeregelungen durch die BASt - Abweichung von TL Baken am Bakenkopf Achtung: Montageanleitung beachten Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 39 Leitbake, Warnleuchte und Bakenfuß sind eine Einheit Bake mit Kennzeichnungen gem. TL-Leitbaken, Fußplatte mit Kennzahl gem. TL-Leitbaken Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 40 20
21 Kennzeichnungen Bakenblatt 94 2K 013 (D, H, J, P, R, S) Prüf-Nr. der BASt bis 93 4stellig ab 94 6stellig Kennbuchstaben der zugl. Warnleuchten (Aufprallversuch bestanden) auch auf der Warnleuchte Kennzahl für zugl. Fußplatte auch auf der Fußplatte Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 41 Grundregel 6 Schutz von Fahrzeugen vor dem Abkommen von der Fahrbahn im Baustellenbereich dient auch dem Schutz der Beschäftigten Stand der Technik berücksichtigen Transportable Schutzeinrichtungen einsetzen Bauherr / Planer / (Straßenverkehrsbehörde) / (Polizei ) / Koordinator in der Planungsphase Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 42 21
22 Schutz vor gegenseitiger Gefährdung?..und wenn da einer gestanden hätte???? Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 43 Transportable Schutzeinrichtungen ZTV-SA 97 - Abschn Zur Verminderung der Unfallfolgen infolge des Abkommens von Fahrzeugen von der Fahrbahn, sollten in längerfristigen Arbeitsstellen grundsätzlich transportable Schutzeinrichtungen vorgesehen werden, wo dies aufgrund der zur Verfügung stehenden Breite des gesamten Fahrbahnquerschnitts möglich ist. Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 44 22
23 Schutzvorrichtungen - Anfahrschutz Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 45 Grundregel 7 Wirkungsbereich von transportablen Schutzeinrichtungen berücksichtigen Bauherr / Planer / (Straßenverkehrsbehörde) / (Polizei ) / Koordinator in der Planungsphase Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 46 23
24 Transportable Schutzeinrichtungen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 47 Kennzeichnung für Sonderrechte Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 48 24
25 Lager- und Abstellflächen einplanen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 49 Fußgängerführung Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 50 25
26 Grundregel 8 Sicherheitsabstände und Arbeitsraumbreiten zum Schutz der Beschäftigten einplanen Bauherr / Planer / Koordinator in der Planungsphase Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 51 Unfallbeispiel / xy-burg / BAB A xy: Feldweiser Ausbau der Betonfahrbahn Einbringen des neuen Unterbaus Einbau eines neuen Betonfahrbahn mittels Fertiger Manuelle Nacharbeitung der Längsfugen Wohnmobil erfasst den Fugennachbearbeiter schwer verletzt Ursache: Nicht ausreichender bzw. fehlender Arbeitsraum und Sicherheitsabstand Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 52 26
27 Unfallbeispiel / xy-stadt / BAB A yz: Abfräsen der Asphaltfahrbahn Abbrechen der letzte 10 cm manuell Manuelles entfernen von Fräsgut mit Schaufel / Besen Lkw erfasst Schaufelmann Tod Ursache: Nicht ausreichender bzw. fehlender Arbeitsraum und Sicherheitsabstand Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 53 Aktuelle Gefährdungssituationen Betonfertiger auf BAB Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 54 27
28 Aktuelle Gefährdungssituationen Asphaltierungsarbeiten innerorts Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 55 Baustellensituation Kanalbau - 1 Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 56 28
29 Baustellensituation Kanalbau - 2 Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 57 Vom Bauherrn auf Grundlage Baustellen- und Arbeitsstättenverordnung bei der Längsabsperrung mit Baken in der Planung zu berücksichtigender Sicherheitsabstand (A) und Arbeitsraum (B) A B Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 58 29
30 Beispiel Arbeitsraum: Beispiel für die Ermittlung des erforderlichen Arbeitsraumes im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung: (Arbeitsplatzbezogen und Verfahrensbezogen) Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 59 Beispiel Sicherheitsabstand Die Größe des Sicherheitsabstands ist abhängig von der Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Verkehrs, von der Kurvigkeit der Straßenführung, von der Frage, ob die neben der Baustelle vorbeifahrenden Fahrzeuge die Möglichkeit haben, erforderlichenfalls zur anderen Seite, also weg von der Baustelle auszuweichen (Bordsteine oder Gegenverkehr verhindern diese Möglichkeit). von den Fahrstreifenbreiten Weitere Faktoren sind z.b. Fahrzeugart und Verkehrsdichte. Geschwindigkeitsabhängiger Sicherheitsabstand, z.b.: a) 0,30 m bei einer zul. Höchstgeschwindigkeit von 30km/h, b) 0,50 m bei einer zul. Höchstgeschwindigkeit von 50km/h, c) 0,15 m auf Geh- und Radwegen. Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 60 30
31 Beispiel Vom Bauherrn in der Planung zu berücksichtigender Sicherheitsabstand und Arbeitsraum (Annahme innerorts, 30km/h): 30 cm 1,10 m Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 61 Grundregel 9 Fahrstreifen ausreichend breit planen Bauherr / Planer / Straßenverkehrsbehörde / Polizei / Koordinator in der Planungsphase Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 62 31
32 Einspurverkehr bei Fahrbahnbreite 2,75 m 0,25 m 3,00 m 2,50 m 0,25 m Bereits in der Planung vorhersehbare Mängel: - Bewegungsbreiten nach rechts und links für die Lkw: 12,5cm - Spiegel reichen über Fahrbahnbegrenzung und über Bordstein 0,125 m 0,125 m 0,25 m Hier wird vom Verkehrsteilnehmer ein bußgeldbewehrtes Verhalten gefordert. 0,125 m 0,125 m 2,75m 3,00 m Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 63 Begegnungsverkehr bei Fahrbahnbreite 5,50 m: Bereits in der Planung vorhersehbare Mängel: - Bewegungsbreiten nach rechts und links für die Lkw: 0,0cm - Spiegel reichen über Fahrbahnbegrenzung und über Bordstein Hier wird vom Verkehrsteilnehmer etwas tatsächlich Unmögliches sowie ein bußgeldbewehrtes Verhalten gefordert. 0,25 m 2,50 m 0,25 0,25 m 2,50 m 0,25 m 3,00 m 5,50m 3,00 m Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 64 32
33 Zusammenfassung Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 65 Spezielle Problematik im Straßenbau Die Gefahr geht vom Straßenverkehr aus, der durch eine von der Straßenverkehrs- bzw. Straßenbaubehörde vorgegebenen Verkehrsführung an der Baustelle vorbeigeleitet wird. Straßenverkehrs- bzw. Straßenbaubehörden geben Fahrstreifenbreiten vor Straßenverkehrs- bzw. Straßenbaubehörden legen fest, wie verhindert wird, dass der Verkehr im Bereich der vorgegebenen Fahrstreifen bleibt, in der Regel durch Leitbaken Transportable Schutzeinrichtungen Die Straßenbaubehörden legen die Einbaukante fest, bis zu der der Straßenbelag eingebaut werden soll. Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 66 33
34 Grundregel 10 Wirksame Maßnahmen festlegen und ausschreiben Bauherr / Planer / (Straßenverkehrsbehörde) / (Polizei ) / Koordinator in der Planungsphase Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 67 Beispiele für Maßnahmen Bautätigkeit übers Jahr gleichmäßig verteilen. (Dadurch Vermeidung von Baustellenanhäufungen) Maßnahmen bereits früh im Jahr ausschreiben Mehrere Verkehrszeichenpläne für unterschiedliche Bautakte / Arbeitszustände Kritische Arbeiten in verkehrsschwacher Zeit Lkw Verkehr rausfiltern (Sonderregelungen für ÖPNV möglich) Transportable Schutzeinrichtungen vorsehen BAB im Bereich Mittelleitplanke: Grünstreifen befestigen Behelfsmäßige Fahrbahnverbreiterung vorsehen Einbahnstraße Vollsperrung??? Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 68 34
35 Mit Lkw / ohne Lkw Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 69 Herausfiltern von Lkw Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 70 35
36 Neue Pfeilbaken Das nächste mal bitte richtig herum aufstellen! Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 71 Vielen Dank! Bei Fragen: Horst Leisering horst.leisering@bgbau.de Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Berlin horst.leisering@bgbau.de Seite 72 36
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