Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung

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1 Nachbarschaftsveranstaltung der DWA Thema: Erfahrungsaustausch Secova/Arbeitssicherheit Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung Dipl.-Ing. (FH) Alexander Simone BeckerStöhr

2 Inhalt 1. Allgemeines 2. Ablauf ZKE 3. Instrumente 4. Fazit

3 Allgemeines Berücksichtung der Grundsätze nach 4 Arbeitsschutzgesetz Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; 2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen; 3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen; 4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen; 5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen 6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen; 7. den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen; 8. mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.

4 Allgemeines Die Baustellenverordnung Bauherren werden seit 1998 für folgende Maßnahmen in die Pflicht genommen: Berücksichtung der Grundsätze nach 4 Arbeitsschutzgesetz Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.. Anzeige bei Gewerbeaufsicht (Vorankündigung) wenn: - mehr als 20 AN u. 30 Tage - oder 500 Personentage Beauftragung eines SiGeKo wenn: - mehrere Unternehmer oder besonders gefährliche Arbeiten Erstellung SiGe-Plan wenn: - mehrere Unternehmer oder besonders gefährliche Arbeiten Zusammenstellung der Unterlage - mehrere Unternehmer

5 Allgemeines Tabellarische Übersicht über die Pflichten von Bauherren bzw. deren beauftragten Dritten

6 Allgemeines Maßnahmen nach der Baustellen-Verordnung Aufgaben des Koordinators a) Während W der Planung der Ausführung des Bauvorhabens: Planerische Koordination aller Arbeiten, die gleichzeitig oder übergreifend ausgeführt werden sollen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes mit Angabe von für die Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutz-Bestimmungen sowie besonderen Maßnahmen für die besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II und mit Berücksichtigung von betrieblichen Tätigkeiten auf dem Gelände Zusammenstellung einer Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage (Bauunterhaltung) zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz b) Vor der Ausführung des Bauvorhabens: Vorankündigung der Baumaßnahme an die zuständige Behörde

7 Allgemeines Maßnahmen nach der Baustellen-Verordnung c) Während W der Ausführung des Bauvorhabens: Koordination nach den allgemeinen Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes Überprüfung der Einhaltung der Pflichten der Baustellen-Verordnung durch die Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber Koordinations-Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber Regelmäßige Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen auf der Baustelle

8 Ablauf ZKE Wie geht der ZKE mit der Verordnung um: der ZKE hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beschäftigt Planungsphase: Projektleiter meldet Bedarf für SiGeKo an Einladung zu Projektgesprächen vom Projektleiter Mitwirkung/Beratung bei der Planung sicherheitstechnischer Einrichtungen Analysieren der Ausführungsplanung bei der Bemessung der Ausführungszeiten und Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden Hinwirken auf das Berücksichtigen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen Erstellen einer Baustellenordnung

9 Ablauf ZKE Vorbereitungen für f r die Ausführungsphase: Erstellung der Vorankündigung (mind. 2 Wochen vor Baubeginn) und Mitteilung an die Landesbehörde (LUA) Einfordern von Unterlagen bei der beauftragten Firma (Gefährdungsbeurteilung, Bescheinigung Ersthelfer, Bauzeitenplan usw.) Erstellung des SiGe-Plans Ausführungsphase: Aushang der Vorankündigung und SiGe-Plan auf der Baustelle Einweisung in SiGe-Plan, Baustellenordnung und sonstige Gefährdungen (baustellenspezifisch) von Bauleiter und Polier Regelmäßige Sicherheitsbegehungen auf der Baustelle Bei Bedarf Einberufung von Sicherheitsbesprechungen

10 Ablauf ZKE Was wird kontrolliert bei Sicherheitsbegehungen auf der Baustelle: e: Verkehrssicherung (Einhaltung der Mindestfahrbahnbreiten, usw.) Verbau (Einbau gemäß der Verbaustatik, nach Regel der Technik, usw.) Baustromverteiler (Prüfung FI-Schalter, usw.) Baumaschinen und Arbeitsmittel (Sachkundigenprüfung) Vorliegen einer gegenseitigen Gefährdung ( z. B. Überschneidung von Arbeiten mehrere Gewerke in engen Arbeitsbereichen ) Einhaltung der Sicherheitshinweisen gemäß dem SiGe-Plan (Arbeitsverfahren, Sicherheitseinrichtungen, Benutzung der PSA, usw.) Einhaltung der Arbeitsstätten-Richtlinien (angemessene Unterkünfte, Toiletten, usw.) Ersthelfer und Verbandkasten (ausreichende Anzahl, Vollständigkeit Verbandkasten)

11 Instrumente

12 Instrumente Unsere Partner bei Problemen auf Baustellen: Joachim Moser Ltd. Sicherheitsingenieur

13 Fazit Was hat sich verändert durch die Baustellenverordnung: Durch den Einsatz des SiGeKo hat sich die Baustellensicherheit deutlich verbessert. Durch die zusätzlich eingesetzte verantwortliche Person wurde ein Organ geschaffen, das dem Bauherrn zur Erfüllung seiner Pflichten verhilft, die Beschäftigten vor Unfällen schützt und sowohl Unfallkassen als auch Berufsgenossenschaften vor hohen Kosten schützen soll. Auch die Unternehmen profitieren von dieser Verordnung, nur durch gesundes Personal lassen sich die gewünschten Unternehmensziele umsetzen.

14 Vielen Dank für f r ihre Aufmerksamkeit

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