Arbeitsschutz auf Straßenbaustellen
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- Manfred Giese
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1 Arbeitsschutz auf Straßenbaustellen Aktuelles zu eigentlich Selbstverständlichem Autor, Veranstaltung Dipl.-Ing. Horst Leisering Linstow, den
2 Sicherheitsabstände und Arbeitsraumbreiten Linstow, den Seite 2
3 Sicherheitsabstand = 0 Arbeitsraum =? Linstow, den horst.leisering@bgbau.de Seite 3
4 Baustellensituation Kanalbau - 1 Linstow, den horst.leisering@bgbau.de Seite 4
5 Baustellensituation Kanalbau - 2 Linstow, den horst.leisering@bgbau.de Seite 5
6 Sicherheitsabstände zwischen Arbeitsbereich und vorbeifahrendem Verkehr (Lkw) einplanen RSA 95 A, Abschnitt 10.0 Allgemeines (3) Zwischen dem Arbeitsbereich der Arbeitsstelle (z.b. Grabungskante, Baugeräte) und dem Verkehrsbereich sind möglichst folgende Mindestabstände (Richtwerte) einzuhalten, soweit nicht vom Baulastträger andere Maße vorgeschrieben werden: a) 0,3 m auf innerörtlichen Straßen, b) 0,5 m auf Straßen außerorts, c) 0,15 m auf Geh- und Radwegen. Linstow, den horst.leisering@bgbau.de Seite 6
7 Vorschlag BG BAU A = Sicherheitsabstand 30cm / 50 cm B = Platzbedarf für Personen A B Linstow, den horst.leisering@bgbau.de Seite 7
8 Wer prüft die Sicherung der Arbeitsstelle vor Ort 1? Der Bauunternehmer bzw. sein Vertreter (z. B. der Bauleiter) Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei Anordnenden Behörde Linstow, den Seite 8
9 Wer prüft die Sicherung der Arbeitsstelle vor Ort -2? Die Bauleitung des Bauherrn Der Baustellenkoordinator (Baustellenverordnung) Ermittelt in der Planungsphase eines Bauvorhabens, welche Gefährdungen für die Beschäftigten aus dem Straßenverkehr entstehen. Im SiGe Plan weist er auf die erforderliche Verkehrssicherung zur Vermeidung dieser Gefahren hin. In der Ausführungsphase informiert er Bauunternehmen und Bauherrn, wenn die im SiGe Plan festgelegten Maßnahmen nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden. Linstow, den Seite 9
10 Baustellenkoordinator und SiGe Plan Der SiGe-Plan muss die für die betreffende Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen erkennen lassen und bei Baustellen im Verkehrsbereich die Gefährdungen berücksichtigen, die sich aus dem Straßenverkehr für die Beschäftigten ergeben. Als geeignete Schutzmaßnahmen müssen Verkehrssicherungsmaßnahmen gefordert werden, welche die Gefährdungen für die Beschäftigten minimieren. Das bedeutet, dass der Bauherr bzw. der von ihm beauftragte Baustellenkoordinator aufgefordert ist, sich mit um die Verkehrssicherung zu kümmern. Linstow, den Seite 10
11 Beispiele für Maßnahmen -Mehrere Verkehrszeichenpläne für unterschiedliche Bautakte -Kritische Arbeiten in verkehrsschwacher Zeit -Lkw Verkehr rausfiltern (Sonderregelungen für Busse möglich) - Vollsperrung Linstow, den horst.leisering@bgbau.de Seite 11
12 Mit Lkw Linstow, den Seite 12
13 Ohne Lkw Linstow, den Seite 13
14 Herausfiltern von Lkw Linstow, den Seite 14
15 Transportable Schutzeinrichtungen Linstow, den Seite 15
16 Transportable Schutzeinrichtungen Linstow, den Seite 16
17 Transportable Schutzeinrichtungen - Nur auf Autobahnen erforderlich? Linstow, den horst.leisering@bgbau.de Seite 17
18 Schutz der Beschäftigten vor den Gefahren aus dem Straßenverkehr? Linstow, den Seite 18
19 ..und wenn da einer gestanden hätte???? Linstow, den Seite 19
20 Transportable Schutzeinrichtungen ZTV-SA 97 - Abschn Zur Verminderung der Unfallfolgen infolge des Abkommens von Fahrzeugen von der Fahrbahn, sollten in längerfristigen Arbeitsstellen grundsätzlich transportable Schutzeinrichtungen vorgesehen werden, wo dies aufgrund der zur Verfügung stehenden Breite des gesamten Fahrbahnquerschnitts möglich ist. Linstow, den horst.leisering@bgbau.de Seite 20
21 Anfahrschutz Innerorts Abstand zur Baugrube =? Linstow, den Seite 21
22 Literatur Fassung 2010! Linstow, den Seite 22
23 Maschinenführerqualifikation Neuer anerkannter Befähigungsnachweis Linstow, den Seite 23
24 ZUMBau = Zugelassene Maschinenführer in der Bauwirtschaft - Prüfung bei zugelassenen Prüfungsstätten - Freiwillig - Anerkannter Qualitätsstandard - Rechtssicherheit Linstow, den horst.leisering@bgbau.de Seite 24
25 ZUMBau Zugelassene Maschinenführer in der Bauwirtschaft - Geprüfter Turmdrehkranführer - Geprüfter Bagger- / Laderfahrer Geprüfter Teleskopfahrer in der Bauwirtschaft Gebrüfter Abbruchbaggerfahrer Geprüfter Longfrontbaggerfahrer im Abbruch Geprüfter Fahrer von Großdrehbohr- und Rammgeräten ??? -??? Linstow, den horst.leisering@bgbau.de Seite 25
26 Unfälle durch Sichteinschränkungen an Erdbaumaschinen Neue Anforderungen an Hersteller und Betreiber Linstow, den Seite 26
27 Unfälle durch Sichteinschränkungen! Linstow, den Seite 27
28 Beim Rückwärtsfahren überfahren Ursachen =??? Linstow, den Seite 28
29 Sicht Seit : Neue verschärfte Anforderung an Sichtverhältnisse bei Neugeräten: MaschRili / EN 474/ ISO 5006 Linstow, den horst.leisering@bgbau.de Seite 29
30 Nahbereich nach ISO 5006:2006 Quelle: Orlaco Linstow, den Seite 30
31 Maßnahmen der Hersteller bei Neugeräten-1 Linstow, den Seite 31
32 Maßnahmen der Hersteller bei Neugeräten - 2 Linstow, den horst.leisering@bgbau.de Seite 32
33 BGR 500, Kap Achtung, aktuelle Fassung Oktober 2006 oder neuer Stand: Oktober 2006 Stand: Oktober 2006 beachten! Zusammenstellung ausgewählter Betriebsbestimmungen aus Unfallverhütungsvorschriften, Zusammenstellung die ausgewählter bei der Berufsgenossenschaft Betriebsbestimmungen der Bauwirtschaft aus Unfall- seit dem verhütungsvorschriften, 1. Januar 2004 außer die Kraft bei gesetzt der Berufsgenossenschaft worden sind der Bauwirtschaft seit dem 1. Januar 2004 außer Kraft gesetzt worden sind Linstow, den Seite 33
34 BGR 500, Kap neu Ist es aus betrieblichen Gründen unvermeidlich, dass Versicherte den Gefahrbereich betreten müssen, hat der Unternehmer auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen festzulegen. Abweichungen von den Abschnitten und sind nur unter Beachtung dieser Maßnahmen zulässig. Unternehmer = Unternehmer + die in der Linienverantwortung stehenden für die Baustelle Verantwortlichen (z.b. Bauleiter, Schachtmeister) Linstow, den horst.leisering@bgbau.de Seite 34
35 BGR 500, Kap neu Solche Maßnahmen können beispielsweise sein: technisch: zusätzliche Einrichtungen zur Verbesserung der Sicht; organisatorisch: Einsatz von Einweisern oder Sicherungsposten; ergänzend personenbezogene Maßnahmen, wie das Tragen von Warnwesten. Linstow, den Seite 35
36 Empfehlung Fachausschuss Tiefbau vom Weitere Maßnahmen Überprüfung aller Erdbaumaschinen im Rahmen der nächsten fälligen Prüfung durch eine Befähigte Person hinsichtlich der Sichtverhältnisse im Nahbereich. Dabei ist insbesondere der Bereich vor und hinter der Maschine zu beurteilen. Vereinfachtes Verfahren zum Erreichen des Schutzziels: Es wird überprüft, ob der Fahrer eine in einem Abstand von 1 m vor bzw. hinter der Maschine gehende / stehende Person sehen kann. - + Linstow, den horst.leisering@bgbau.de Seite 36
37 Empfehlung Fachausschuss Tiefbau vom Weitere Maßnahmen Betroffene Maschinen dürfen bis dahin nur unter Beachtung der Maßnahmen betrieben werden, die der Unternehmer im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der festgestellten Sichteinschränkung festgelegt hat.?? Linstow, den Seite 37
38 Linstow, den Seite 38
39 Flyer: Linstow, den Seite 39
40 Präventionsanreize der BG BAU Linstow, den Seite 40
41 Neuer Film Auswahl und Betrieb von Erdbaumaschinen Auswahl und Betrieb von Erdbaumaschinen Linstow, den Seite 41
42 Vielen Dank! Bei Fragen: Horst Leisering Linstow, den Seite 42
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