GEPRÜFTER BAGGER- UND LADERFAHRER

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1 GEPRÜFTER BAGGER- UND LADERFAHRER Ein aktuelles Angebot zur (freiwilligen) Qualifizierung von Baumaschinenführern same Initiative zur Qualitätssicherung bei der Qualifizierung von Geräteführern in der Bauwirtschaft gestartet. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und der Fachausschuss Tiefbau haben das Projekt von Anfang an unterstützt und fachkundig begleitet. Von den Partnern wurden inzwischen Prüfungsanforderungen für Bagger- und Laderfahrer erarbeitet und verabschiedet. Damit stehen nunmehr einheitliche, abgestimmte Prüfungsanforderungen zur Verfügung und damit ein nach objektiven Kriterien bewerteter Qualifikationsnachweis. Für den Unternehmer stellt dies ein zusätzliches Hilfsmittel dar, um seinen Verpflichtungen bei Unterweisung, Befähigungsnachweis und Dokumentation von Bagger- und Laderfahrern rechtssicher nachzukommen. Die Prüfung kann ausschließlich vor Kommissionen abgelegt werden, die bei zugelassenen Prüfungsstätten eingerichtet sind und in denen auch Mitarbeiter der BG BAU mitwirken. Die Liste der aktuell zugelassenen Prüfungsstätten und die Bedingungen für deren Zulassung können bei der Geschäftsführung des hierfür zuständigen Ausschusses erfragt werden (Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten von Maschinen- Die Rechtslage ist eindeutig: Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, damit das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel den Beschäftigten vorbehalten bleibt, die im Hinblick auf das sichere Führen dieser Arbeitsmittel eine angemessene Unterweisung erhalten haben und dazu geeignet sind; (BetrSichV, Anhang 2). Für Erdbaumaschinen wird dies im Kap der BG-Regel Benutzen von Arbeitsmittel präzisiert: Mit dem selbstständigen Führen oder Warten von Erdbaumaschinen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Die hier geforderte Unterweisung von auf Baustellen einzusetzenden Geräteführern ist in Deutschland (im Gegensatz zu manchem unserer EU-Partnerländer) ebenso wenig reglementiert wie der Befähigungsnachweis. Der Unternehmer legt in eigener Verantwortung fest, welchen Mitarbeiter er für diese Aufgabe ausreichend qualifiziert hält und als Maschinenführer einsetzt. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes haben eine gemeinführern in der Deutschen Bauwirtschaft, Kronenstr , Berlin, 030/ ). Art, Inhalte und Dauer von evtl. Vorbereitungsseminaren wurden von den Partnern ausdrücklich nicht festgelegt. Je nach Vorkenntnissen der Kandidaten werden sich unterschiedliche Möglichkeiten zur Vorbereitung auf die Prüfung anbieten: Eine Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist nicht Voraussetzung, sie wird jedoch empfohlen und i.d.r. von den Prüfungsstätten angeboten. Bei der Sitzung des Fachausschusses Tiefbau am 18. November 2008 wurde hierzu festgestellt: Der Fachausschuss Tiefbau begrüßt und unterstützt die Initiative des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, einheitliche Prüfungsanforderungen zur Qualifizierung von Maschinenführern in der Bauwirtschaft zu entwickeln. Er empfiehlt die Teilnahme an Prüfungen zum Geprüften Bagger- und Laderfahrer, die bei zugelassenen Prüfungsstätten angeboten werden. Dipl.-Ing. Walter Ensinger stv. Leiter des Fachausschusses Tiefbau TIEFBAU 3/

2 rund um die BG BAU Manchmal ist weniger mehr Der Gewinner des von der STRABAG- Mitarbeiterzeitschrift inform ausgeschriebenen Fotowettbewerbs kam aus Irland. Bernd Hinrichs Konzernkommunikation STRABAG SE Unternehmermagazin für die Bauwirtschaft Neu aufgelegt!!! Im Interview: Stararchitekt Meinhard von Gerkan Höhenverstellbar und standsicher: Podestleitern als mobile Arbeitsplattformen Ausgabe 1_2009 Supergau auf Baustelle Die BG BAU aktuell, Heft ist erschienen und kann unter (Aktuelles) kostenlos heruntergeladen werden. Das Heft enthält die folgenden Themen: BGR 237 Hydraulik-Schlauchleitungen Regeln für den sicheren Einsatz Die BGR 237 Hydraulik-Schlauchleitungen Regeln für den sicheren Einsatz wurde unter der Federführung des FA Chemie überarbeitet und 2008 veröffentlicht. Sie ist zu beziehen über oder über den Carl Heymanns Verlag Interview mit Stararchitekt Meinhard von Gerkan Erlebniswelt Meer das Ozeaneum in Stralsund Nach Sturz vom Dach zurück in den Job Beruflicher Neuanfang für Heizungsbauer Maik Wienberg nach schwerem Arbeitsunfall Heute hier morgen dort Wer ist verantwortlich für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von Leiharbeitern? Podestleitern als mobile Arbeitsplattform für den rauen Einsatz auf Baustellen geeignet Kühlhaus in Flammen Brandgefährlich: Flüssiggas Nach dem Brand was tun? Das große Niesen allergischer Heuschnupfen Kaltstart Müdigkeit und Mattigkeit im Frühling Infos zur Entgeltmeldung Lohnachweis/Insolvenzgeld/ Unternehmerversicherung Aus Unfällen lernen Anforderungsprofil für Baggerund Laderfahrer verabschiedet Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten setzt Qualitätsstandard im Qualifizierungsbereich! Nach der erfolgreichen Einführung harmonisierter Prüfungsstandards für Turmdrehkranführer etabliert der Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten von Baumaschinenführern, der gemeinsam von den Spitzenverbänden der Bauwirtschaft, dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) getragen wird, nun auch für Bagger- und Laderfahrer Qualitätsanforderungen an Prüfung und Prüfungsstätten. Unternehmern wird damit endlich ein verlässlicher Qualitätsstandard für die Auswahl und Unterweisung ihres Personals an die Hand gegeben, erklärten die alternierenden Vorsitzenden des Zulassungsausschusses, Dipl.-Ing. Wolfgang Schmitz (HDB) und Dipl.-Ing. Hans Stiglocher (ZDB), anlässlich der Einführung des neuen Anforderungsprofiles am 7. Januar 2009 in Berlin. Unter Einhaltung der von den Bauspitzenverbänden und der BG BAU entwickelten Anforderungen können Organisationen ihre Anerkennung als Prüfungsstätte durch den Zulassungsausschuss beantragen. Weitere Informationen hierzu geben die beteiligten Partner: TIEFBAU 3/2009

3 GEPRÜFTER BAGGER- UND LADERFAHRER Neuer einheitlicher Qualifikationsnachweis für Bagger- und Laderfahrer Dipl.-Ing. Horst Leisering, Büdelsdorf Einleitung Der Tiefbau ist eine maschinenintensive Sparte des Bauwesens. Bagger- und Laderfahrer spielen hier bei der Bauausführung eine zentrale Rolle. Sie tragen mit ihren Großgeräten zum Einen für die Qualität und Leistung, zum Anderen aber auch für die Sicherheit auf der Baustelle eine erhebliche Verantwortung. Bisher fehlte in Deutschland ein einheitliches Anforderungsprofil für die Qualifikation von Bagger- und Laderfahrern. Nach der erfolgreichen Einführung harmonisierter Prüfungsstandards für Turmdrehkranführer hat der Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten von Baumaschinenführern, der gemeinsam von dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) getragen wird, nun auch für Hydraulikbagger- und Laderfahrer einheitliche Qualitätsanforderungen sowohl an die Prüfung als auch an die beteiligten Prüfungsstätten geschaffen. Unternehmern wird damit endlich ein einheitlicher und sowohl von den Spitzenverbänden der Bauwirtschaft als auch von der BG BAU anerkannter Qualifikationsnachweis für die Auswahl von befähigten Bagger- und Laderfahrern an die Hand gegeben. Die BG BAU und der Fachausschuss Tiefbau haben das Projekt von Anfang an unterstützt und fachkundig begleitet. Der neue Geprüfte Bagger- und Laderfahrer wurde am 7. Januar 2009 offiziell auf einer gemeinsamen Veranstaltung der Spitzenverbände der Bauwirtschaft in Berlin eingeführt. Zugelassene Prüfungsstätten mensetzung der Prüfungsausschüsse verlangt. Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der Prüfungsstätte, der Verbände (HDB oder ZDB) und der BG BAU. Die BG BAU hat ihre Mitarbeiter verpflichtet (ähnlich wie schon beim Geprüften Turmdrehkranführer ) nur in solchen Prüfungskommissionen für Geprüfte Bagger- und Laderfahrer mitzuwirken, die nach den vorgenannten Mindeststandards arbeiten und die bei dafür zugelassenen Prüfungsstätten eingerichtet werden. Interessierte Organisationen können ihre Anerkennung als Zugelassene Prüfungsstätte bei dem Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten von Baumaschinenführern beantragen. Prüfungsstätten für Bagger- und Laderfahrer sind derzeit: Gemeinnützige Berufsförderungsgesellschaft der Württembergischen Bauwirtschaft, Stuttgart Ausbildungszentrum Bau Geradstetten, Remshalden-Geradstetten Berufsförderungswerk des Bayerischen Baugewerbes Bayerische BauAkademie, Feuchtwangen Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW Ausbildungszentrum der Bauindustrie, Essen BIW Bildungswerk Bau/AFZ Walldorf ABC BAU Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft Mecklenburg- Vorpommern GmbH, Schwerin ÜAZ Rostock Bau-ABC Rostrup, Bad Zwischenahn ÜAZ Bauwirtschaft Brandenburg/H., Friesack Überbetriebliches Ausbildungszentrum Glauchau Rechtsgrundlagen Die Anforderungen an die Unterweisung von Beschäftigten sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Regeln beschrieben, wie z.b. im Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A 1) und der BG-Regel Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500). Im Anhang 2 der Betriebs- Von den Spitzenverbänden wurde ein paritätisch besetzter Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten von Maschinenführern in der Deutschen Bauwirtschaft eingerichtet, der auf Basis der Verbände-Vereinbarung für ein einheitliches Qualitätsniveau in diesem Bereich eintritt und in diesem Zusammenhang weitergehend Verfahrensgrundlagen für die Anerkennung von Prüfungsstätten geschaffen hat. Seitens des Zulassungsausschusses wird neben Vorgaben zu Prüfungsablauf, -inhalten bzw. -fragen von Prüfungsstätten auch ein expliziter Nachweis der Zusamsicherheitsverordnung sind z.b. die Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender Arbeitsmittel beschrieben: Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, damit das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel den Beschäftigten vorbehalten bleibt, die im Hinblick auf das sichere Führen dieser Arbeitsmittel eine angemessene Unterweisung erhalten haben In der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention BGV A 1 wird konkreter beschrieben, was Gegenstand einer Unterweisung ist. Hiernach gilt: 4 (1) Der Unternehmer hat die Versicherten... insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung... zu unterweisen; die Unterweisung muss dokumentiert werden. 4 (2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerkes in verständlicher Weise zu vermitteln. Schließlich ergänzt die BGR 500 im Kapitel 2.12 Betreiben von Erdbaumaschinen die bereits aufgeführten Regelungen hinsichtlich der Anforderung an den Maschinenführer wie folgt: Mit dem selbstständigen Führen oder Warten von Erdbaumaschinen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig geeignet sind, im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschine bestimmt sein. 202 TIEFBAU 4/2009

4 Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, was der Unternehmer konkret zu tun hat, um seinen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Eine Forderung nach einem konkreten Maschinenführerschein gab und gibt es in Deutschland nämlich nicht, anders als in vielen unserer europäischen Partnerstaaten. Der Unternehmer muss somit unter Berücksichtigung der oben beschriebenen allgemeinen Rechtsgrundlagen in eigener Verantwortung festlegen, welchen Mitarbeiter er für die Aufgabe des Maschinenführers als ausreichend qualifiziert und befähigt hält und wen er als Maschinenführer bestimmt. Bewertung bisheriger Bescheinigungen Abgesehen vom anerkannten Lehrberuf des Geprüften Baumaschinenführers, der nicht Gegenstand dieses Artikels ist und weiterhin die höchste Form der Baumaschinenführerqualifikation darstellt, waren Inhalte, Umfang und Qualität von bisher angebotenen Lehrgängen, Seminaren und Prüfungen sehr unterschiedlich. Die Aussagekraft und Verlässlichkeit von bisher ausgestellten Bescheinigungen war und ist wegen fehlender einheitlicher Qualitätsstandards schwer zu bewerten. Einführung des Geprüften Bagger- und Laderfahrers Vor diesem Hintergrund haben der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes eine Initiative zur Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards bei der Qualifizierung von Maschinenführern in der Bauwirtschaft gestartet. Die BG BAU und der Fachausschuss Tiefbau haben das Projekt von Anfang an unterstützt und fachkundig begleitet. Ziel war es, ein einheitliches und von allen beteiligten Partnern als geeignet angesehenes Niveau für die (freiwillige) Prüfung zum Nachweis der Befähigung zu formulieren. Maschinenführer mit diesem anerkannten und förderungswürdigen Qualifikationsnachweis haben durch das Bestehen der Prüfung zum Geprüften Bagger-/ und Laderfahrer nachgewiesen, dass sie ausreichende Grundkenntnisse für das arbeitssichere Bedienen von Hydraulikbaggern und Ladern auf Baustellen besitzen. Nach erfolgreichem Prüfungsabschluss erhält jeder Prüfling von der anerkannten Prüfungsstätte einen Befähigungsnachweis zur Weitergabe an den Unternehmer sowie eine Checkkarte, die von ihm auf der Baustelle Erdbaumaschinenführer-Ausbildung Overhead-Lehrsystem zur Unterweisung Reinhold Hartdegen, Walter Ensinger Über 110 Overhead-Folien und zugehörige Dozententexte im Ordner, DIN A4 und auf CD-ROM (Powerpoint- und PDF-Format) 398 Resch Verlag, Gräfelfing (Anzeige rechts) Das seit vielen Jahren erfolgreich bei Seminaren für Erdbaumaschinenführer eingesetzte Overhead-Lehrsystem Erdbaumaschinenführer-Ausbildung wurde komplett überarbeitet und steht als Ausgabe 2009 zur Verfügung. Wie in der von Dipl.-Ing. Speck erarbeiteten Vorgängerversion wurde auch dieses Mal besonderer Wert darauf gelegt, dass den Seminarteilnehmern neben den erforderlichen theoretischen Grundlagen v.a. die für den praktischen Einsatz, z.b. auf Baustellen, notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden. Das Lehrsystem eignet sich für Unterweisungen, Fort- und Weiterbildungen und Vorbereitungskurse zu Qualifizierungsmaßnahmen (z.b. zum Geprüften Bagger/Laderfahrer ). Nach einer kurzen Darstellung der für den Einsatz von Erdbaumaschinen maßgebenden Rechtsgrundlagen werden die gängigen Maschinentypen und deren inzwischen europaeinheitlich festgelegten Bau- und Ausrüstungsanforderungen dargestellt. Analysen des Unfallgeschehens leiten über in den Hauptteil, der sich ausführlich mit dem Betrieb von Baggern, Ladern und anderen Erdbaumaschinen befasst. Situationen, wie sie im täglichen Einsatz vorkommen, werden beschrieben, dabei mögliche Gefährdungen aufgezeigt (und durch anschauliche Unfallschilderungen und -analysen verdeutlicht) und Maßnahmen vorgestellt, die sich zur Minimierung solcher Gefährdungen bewährt haben. TIEFBAU 4/

5 mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden kann (Abb. 1). Die Spitzenverbände der Bauwirtschaft, die BG BAU und der Fachausschuss Tiefbau empfehlen, diese Möglichkeit zur Verbesserung der Rechtssicherheit zu nutzen und Maschinenführer einzusetzen, welche diese praktische und theoretische Prüfung zum Geprüften Bagger- und Laderfahrer bei einer vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe zugelassenen Prüfungsstätte erfolgreich absolviert haben. Prüfungsinhalte Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Durch eine neuartige Systematik wird im theoretischen Teil sichergestellt, dass aus allen für das arbeitssichere Bedienen wichtigen Themenblöcken eine dem Umfang des jeweiligen Themas angepasste Anzahl von Fragen gestellt wird. Hierdurch wird vermieden, dass eine zufällige Fragenhäufung in einem Themenblock eine Vernachlässigung der übrigen Themenbereiche nach sich zieht. Im praktischen Teil (Abb. 2, 3) haben die Prüflinge an 4 verschiedenen Maschinen (Hydraulikbaggern und Ladern) Arbeitsaufträge zu erledigen, die Standardsituationen im Baustellenalltag entsprechen. Für die Bewertung der Übungen wurde ein objektives und nachvollziehbares Bewertungsverfahren entwickelt. Abb. 1: Neuer Befähigungsnachweis in Checkkartenform Der Führerschein nach StVO, der für das Führen von Erdbaumaschinen im öffentlichen Verkehrsraum gefordert ist, ist nicht Bestandteil dieser Prüfung. Sollen Erdbaumaschinen hier eingesetzt werden, müssen die Fahrer je nach bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit der Arbeitsmaschinen und je nach zulässigem Gesamtgewicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Führerschein) sein. Weitere Projekte und Zukunftsperspektiven Es scheint sinnvoll zu sein, diese Zusatzqualifizierung in die Ausbildungsprogramme von typischen Tiefbau-Lehrberufen aufzunehmen, wie z.b. bei Kanalbauern oder Straßenbauern, da der Umgang mit Erdbaumaschinen für diese Berufsgruppen zum Berufsbild gehört. Der Unternehmer, der einen derart ausgebildeten Gesellen einstellt, sollte davon ausgehen können, dass dieser befähigt ist, die gängigen Hydraulikbagger und Lader auf der Baustelle zu fahren und zu bedienen. Langfristig wäre es darüber hinaus insbesondere für europaweit agierende Unternehmen von Interesse, eine Anerkennung des Geprüften Bagger-/Laderfahrers in den europäischen Partnerstaaten zu erreichen. Weitere z.z. geplante Projekte sind die Entwicklung einer Prüfung für die Fahrer von Teleskopstaplern bzw. -ladern und, in Kooperation mit dem Deutscher Abbruchverband e.v., eine Prüfung für die Bediener von Abbruchbaggern. Zusammenfassung Mit Einführung des Geprüften Baggerund Laderfahrers wird in Deutschland erstmals ein einheitlicher, objektiver und von allen beteiligten Verbänden sowie der BG BAU anerkannter Befähigungsnachweis auf freiwilliger Basis angeboten. Die Spitzenverbände der Bauwirtschaft, die BG BAU und der Fachausschuss Tiefbau empfehlen, diese Möglichkeit zur Verbesserung der Rechtssicherheit zu nutzen und Maschinenführer einzusetzen, welche diese praktische und theoretische Prüfung zum Geprüften Bagger- und Laderfahrer bei einer vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes zugelassenen Prüfungsstätte erfolgreich absolviert haben. Autor: BG BAU Prävention, Obmann des Sachgebiets Erdbau im Fachausschuss Tiefbau, Leiter des Fachreferats Erdbau in der BG BAU Abb. 2: Praktische Übung mit Radladern Abb. 3: Herstellen eines Dammes 204 TIEFBAU 4/2009

6 SITZUNG DES FACHAUSSCHUSS TIEFBAU AM Nach den einleitenden Worten des neuen stellvertretenden Leiters des Fachausschuss Tiefbau, Dipl.-Ing. Walter Ensinger, kann man im Hinblick auf die Überlegungen zur inhaltlichen und organisatorischen Neuausrichtung der Fachausschüsse bzw. Fachgruppen (gewerblicher bzw. öffentlicher Bereich) derzeit wohl davon ausgehen, dass die Branchenorientierung und bei den thematischen Zuordnungen das Prinzip des Einer für alle als Eckpunkte erhalten bleiben. Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Erörterungspunkte. Qualifizierungsprogramm Geprüfter Bagger- und Laderfahrer Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und die BG BAU haben gemeinsam einen qualitätsgesicherten und einheitlichen Qualifikationsnachweis für Bagger- und Laderfahrer geschaffen. Wie das Sachgebiet Erdbau dazu ausführt, besteht dieser aus theoretischen und praktischen Prüfungsanforderungen. Kennzeichnend sind Freiwilligkeit, Flexibilität und Reproduzierbarkeit. Die Prüfungsstätten müssen von HDB und ZDB zugelassen sein. Entsprechende Prüfungen werden seit ca. Anfang 2009 angeboten. Bei Erfolg erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung im Scheckkarten-Format, die sie als geprüfte Bagger- und Laderfahrer ausweist. Der Qualifikationsnachweis unterstützt die Unternehmer bei ihren Verpflichtungen im Bereich Unterweisung, Befähigungsnachweis und Dokumentation. Er dürfte sich hinsichtlich der an Maschinenführer zu stellenden Anforderungen in der Praxis auch positiv auf die Beauftragung von Subunternehmen auswirken. Der Fachausschuss Tiefbau begrüßt und unterstützt diese Initiative und empfiehlt die Teilnahme an den Prüfungen. An einem Qualifikationsnachweis für die Fahrer von Teleskopmaschinen wird bereits gearbeitet. Gleiches gilt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Abbruchverband auch für Longfront-Abbruchbagger. Erhöhte Sichtfeldanforderungen für Erdbaumaschinen Für den Nahbereich von Erdbaumaschinen werden in DIN EN 474-1:2007 zusätzliche Sichtanforderungen spezifiziert, die über das bisherige Anforderungsniveau deutlich hinausgehen. Über die Thematik ist in TIEFBAU 9/2008 Seite 552ff bereits ausführlich berichtet worden. Das Wirksamwerden dieser Neumaschinen-Anforderungen war für den Fachausschuss Anlass, sich auch mit der Sichtproblematik bei Bestandsmaschinen auseinanderzusetzen. Bereits im Oktober 2007 hat der Ausschuss hierüber erstmals beraten, wobei zur weiteren Abklärung eine Arbeitsgruppe eingesetzt wurde. Das mit HDB und ZDB abgestimmte Beratungsergebnis dieser Arbeitsgruppe liegt nun in Form eines Empfehlungspapiers vor, das im Wortlaut in Abbildung 1 wiedergegeben ist. Für den Fall einer Gefährdung auf Grund unzureichender Sicht (s. Gefährdungsbeurteilung) werden darin geeignete Maßnahmen aufgelistet. Der Fachausschuss Tiefbau wertet das Papier als einen Schritt in die richtige Rich- tung und nimmt es zustimmend zur Kenntnis, bekundet aber zugleich die Absicht, dessen Wirksamkeit fortlaufend und kritisch zu prüfen. Von Seiten des Sachgebiets Erdbau ist geplant, einen erläuternden Artikel zu diesem Empfehlungspapier im TIEFBAU zu veröffentlichen. Gleisbau Kamera-Monitor- Systeme für Stopfmaschinen Bei gleisgebundenen Stopfmaschinen ist praktisch nicht zu gewährleisten, dass Arbeitsfahrbewegungen ausschließlich vom jeweiligen Frontführerstand aus gesteuert werden, d.h. mit Sicht auf den Verfahrweg. Das Ansteuern von Arbeitsfahrbewegungen ist nämlich auch in der heckseitigen Fahrer- Abb. 1: Erhöhte Sichtfeldanforderungen auf Grund von EN 474:2006 i.v.m. ISO 5006:2006 und Konsequenzen für den Maschinenbestand Empfehlungen Folgende Maßnahmen sind geeignet, um den erhöhten Anforderungen an das Sichtfeld von Erdbaumaschinen zu entsprechen: Sofortmaßnahmen Unterweisung von Maschinenführern bezüglich Sicht. Ausstattung von Mitarbeitern mit Warnkleidung (High Visibility Clothing) und Unterweisung über Tragepflicht und Verhalten bei Maschineneinsatz. Überprüfung von Bestandsmaschinen, ob die ursprünglich vorgesehenen Ausrüstungen zur Sichtverbesserung (z.b. Spiegel) noch vorhanden und einsatzbereit sind ggf. gleichwertig oder besser ersetzen. Überprüfung von Bestandsmaschinen, ob durch An- oder Umbauten (gegenüber der Ursprungsmaschine) zusätzliche Sichteinschränkungen gegeben sind Festlegung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen. Bei Anschaffung von Neugeräten gegenüber Herstellern bereits jetzt die Einhaltung der Sichtfeldanforderungen nach EN 474-1:2007 / ISO 5006:2006 ansprechen. Sicherung / Absperrung des Fahr- und Arbeitsbereiches. Einsatz von Einweisern und Sicherungsposten. Weitere Maßnahmen Personalqualifikation zum Geprüften Bagger- und Laderfahrer bei einer zugelassenen Prüfungsstätte. Überprüfung aller Erdbaumaschinen im Rahmen der nächsten Prüfung durch eine Befähigte Person hinsichtlich der Sichtverhältnisse im Nahbereich. Dabei ist insbesondere der Bereich vor und hinter der Maschine zu beurteilen. Vereinfachtes Verfahren zum Erreichen des Schutzziels: Es wird überprüft, ob der Fahrer eine in einem Abstand von 1 m vor bzw. hinter der Maschine gehende / stehende Person sehen kann. Wird das vorgeschriebene Kriterium nicht erfüllt, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Technische Maßnahmen sollten baldmöglichst umgesetzt werden.*) Betroffene Maschinen dürfen bis dahin nur unter Beachtung der Maßnahmen betrieben werden, die der Unternehmer im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der festgestellten Sichteinschränkung festgelegt hat. *) Bei Nachrüstungen muss sichergestellt sein, dass dadurch eine für eine Maschine erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Ausnahmegenehmigung nach 70 StVZO und 29 StVO nicht berührt wird. TIEFBAU 4/

7 kabine und in der mittig gelegenen Stopfkabine möglich. Fehlende Sicht aber gefährdet die im Baugleis Beschäftigten. Auf Vorschlag des Sachgebiets Gleisbau empfiehlt der Fachausschuss den Betreibern von Stopfmaschinen daher, diese mit geeigneten Kamera-Monitor-Systemen in der Weise auszurüsten, dass bei Arbeitsfahrt an den genannten Bedienplätzen automatisch ausreichend Sicht auf den jeweiligen Nahbereich der Verfahrstrecke gewährleistet ist. Neufassung der BGI 781 Arbeiten im Gleisbereich Ebenfalls auf Vorschlag des Sachgebiets Gleisbau wird die Neufassung der BG-Information Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen (BGI 781) verabschiedet, welche in Zusammenarbeit mit der Eisenbahn Unfallkasse (EUK) und mit fachtechnischer Beratung durch die Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen erarbeitet worden ist. Die Neufassung ist mit der DB AG abgestimmt. Die BGI richtet sich sowohl an Unternehmen, die Arbeiten im Bereich von Gleisanlagen ausführen, als auch an deren Beschäftigte und ist für Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung konzipiert. Sie enthält insbesondere Informationen zur Auswahl des Sicherungsverfahrens und zur Planung der Sicherungsmaßnahmen, geht dabei auf typische Betriebsszenarien ein und nennt die erforderlichen Maßnahmen beim Einsatz von Maschinen und Geräten an und in der Nähe von Gleisanlagen. Wie dazu mitgeteilt, soll die BGI gleichlautend auch in das Regelwerk der EUK übernommen werden. Stand der Maschinen-Normung für Erd-, Straßen- und Spezialtiefbau Wie auf der Sitzung berichtet, sind die Maschinen-Normen aus dem Bereich Erd-, Straßen- und Spezialtiefbau nunmehr praktisch vollständig an die neue Maschinen- richtlinie (2006/42/EG) angepasst worden. Besonders hingewiesen wird auf die ISO 5006:2006, die auf Grund ihrer Einbindung in die EN 474-1:2006 nun auch für den Nahbereich von Erdbaumaschinen erhöhte Sichtanforderungen spezifiziert (dazu siehe auch oben). Hingewiesen wird ferner auf die nunmehr vorliegende Veröffentlichung der CEN/TS 15370:2007 Mechanische Schwingungen Anleitung zur Beurteilung der Belastung durch Ganzkörpervibrationen auf Erdbaumaschinen mit aufsitzendem Maschinenführer unter Verwendung harmonisierter Daten, gemessen von internationalen Instituten, Organisationen und Herstellern. Als großen Erfolg der europäischen Normung würdigt der Ausschuss die Übernahme der EN 474-Reihe in ISO Teil 1 bis 12 und die Übernahme von EN 500 Teil 4 (Walzen) in ISO Teil 13. Wie ebenfalls mitgeteilt, hat man mit der vollständigen Überarbeitung von EN 791 (Bohrgeräte) und EN 996 (Rammen) begonnen. Angestrebt wird zudem eine Verschmelzung dieser beiden bisher getrennten Normen. VOB Verbesserungen bei den ATV Wegen präventionsrelevanter Inhalte sind Mitarbeiter der BG BAU auch im Bereich der VOB tätig. Wie deshalb kurz berichtet, sind hier aktuell Verbesserungen bei den vertragsrechtlichen Grundlagen und insbesondere bei den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) zu verzeichnen. Bei Bohrarbeiten beispielsweise ist nun gemäß ATV DIN der Auftraggeber für das Arbeitsplanum (Beschaffenheit, Tragfähigkeit etc.) zuständig. Entwurfsfassung der neuen TRGS 524 Arbeiten in kontaminierten Bereichen Vom Sachgebiet Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist für den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) im Rahmen des sog. Kooperationsmodells eine Entwurfsfassung der neuen TRGS 524 Arbeiten in kontaminierten Bereichen erarbeitet worden. (Das Kooperationsmodell regelt das Zusammenspiel von Fachausschüssen/-gruppen und Technischen Ausschüssen bei der Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften.) Schwerpunkt der Entwurfsfassung ist eine Methodik für die Gefährdungsbeurteilung und für die Festlegung von Schutzmaßnahmen. Detailregelungen zu Schutzmaßnahmen hingegen sind nicht beinhaltet. Spezielle Hinweise betreffen u.a. die Brandschadensanierung und die Thematik der Gebäudeschadstoffe. Ferner enthält das Papier ein Lehrgangsprogramm mit Mindestanforderungen zum Erwerb der entsprechenden Fachkunde. Praktisch alle einschlägigen bewährten Inhalte der BGR 128 Kontaminierte Bereiche konnten in den Entwurf überführt werden, darunter insbesondere der Arbeitsund Sicherheitsplan. Im Hinblick auf den weiteren Verfahrensgang im AGS bekundet der Fachausschuss seine besondere Unterstützung für die vorgelegte Entwurfsfassung. Neufassung der bisherigen BGI 583 Biologische Arbeitsstoffe bei der Bodensanierung Der Fachausschuss verabschiedet die vom Sachgebiet Biologische Gefährdungen erarbeitete Neufassung der BGI 583 Tätigkeiten mit Boden sowie bei Grundwasserund Bodensanierungsarbeiten Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV). Gegenüber der bisherigen BGI 583 Biologische Arbeitsstoffe bei der Bodensanierung ist der Anwendungsbereich auf alle Arbeiten mit Boden und Grundwasser sowie auf die Grundwassersanierung ausgedehnt worden. Ferner haben neuere Forschungsergebnisse zur Milzbrandthematik Berücksichtigung gefunden. Die Handlungsanleitung soll bei der praxisgerechten Umsetzung insbesondere der einschlägigen Anforderungen aus der TRBS 400 Hilfestellung geben. Qualitätsgesicherte Erstellung von BG-Informationen des FA Tiefbau Wie Ensinger unter Hinweis auf die in der Sitzung behandelten BG-Informationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Fachausschuss Tiefbau ergänzend hervorhebt, dient die Erarbeitung im zuständigen Sachgebiet und sodann die Beratung und Beschlussfassung im Fachausschuss der qualitätsgesicherten Erstellung dieser Schriften. Man betrachte dies als eine Verpflichtung, die aus dem eingangs bereits erwähnten Grundsatz des Einer für alle entspringt. Dipl.-Ing. Martin Kirchner Koordinator Fachausschuss Tiefbau 206 TIEFBAU 4/2009

Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten von Maschinenführern in der Bauwirtschaft GbR www.zumbau.org info@zumbau.org www.zumbau.org Alpines Kolloquium, 20.09.2013 Seite 1 Husum????? www.zumbau.org Alpines

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