DIN EN Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten

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1 DIN EN Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten Fachtagung der BG BAU Spezialtiefbau Aber sicher! Peter Winkler Prüf- und Zertifizierungsstelle der DGUV c/o BG BAU Horst Leisering Leiter Sachgebiet Tiefbau der DGUV c/o BG BAU Zentrum für Sicherheit und Gesundheitsschutz Dipl.-Ing. Univ. Peter Winkler Leiter Prüflabor Fachausschuss Bauwesen Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Landsberger Straße München 2 1

2 Prüf- und Zertifizierungsstelle Präventionsauftrag: Vermeidung von Arbeitsunfällen durch sichere Maschinen 3 Harmonisierte Normenserie EN Veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am Ersetzt die Normen EN 996 für Rammen und EN 791 für Bohrgeräte ohne Übergangsfrist 4 2

3 Schutz vor beweglichen Teilen Feststehende trennende Schutzeinrichtungen 5 Schutz vor beweglichen Teilen Bewegliche trennende Schutzeinrichtungen 6 3

4 Schutz vor beweglichen Teilen Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen zum Beispiel: - Radar - Ultraschall - 3D Kamera (- RFID-Technologie) 7 Schutz vor beweglichen Teilen Zusätzliche druckempfindliche Schutzeinrichtungen 8 4

5 Betriebsarten Normalbetrieb Voraussetzungen: - trennende Schutzeinrichtung geschlossen - oder berührungslos wirkende Schutzeinrichtung aktiv Erlaubt: - rastende Stellteile - volle Geschwindigkeit 9 Betriebsarten Eingeschränkte Betriebsart ( ROM ) bei geöffneter Schutzeinrichtung: - reduzierte Geschwindigkeiten für Vorschub und Drehen - Stellteile selbstzurückstellend 10 5

6 Betriebsarten Besondere Schutzbetriebsart ( SPM ) Voraussetzung: Anwendung der Schutzeinrichtungen nicht möglich (z.b. beengte Räume) 11 Betriebsarten Besondere Schutzbetriebsart ( SPM ) Anwendung der Schutzeinrichtungen nicht sinnvoll (Gefährdungsbeurteilung) 12 6

7 Betriebsarten Besondere Schutzbetriebsart ( SPM ) Voraussetzung: - Stellteile selbstzurückstellend - zusätzliche druckempfindliche Schutzeinrichtung aktiv Erlaubt: - volle Geschwindigkeit 13 Peter Winkler: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weiter geht s mit Horst Leisering: 14 7

8 Schutz vor drehenden Teilen an Ankerbohrgeräten Überarbeitung EN Diskussion über Sinnhaftigkeit von Käfigen als Schutzvorrichtungen Problem vorhersehbarer Missbrauch = Demontage auf Baustelle Sensortechnik ist in diesem Zusammenhang noch nicht baustellentauglich 15 Unfälle mit Ankerbohrgeräten Untersuchte Unfälle der BG BAU Bohrhelfer hebt Bohrrohr im Bereich Brecher an, MF schließt Klemmzange, Finger gequetscht Unzulässige Manipulation der Bedienelemente 2. Stellteil für Drehen beschwert damit DauerGo, Bohrgestänge selbst als MF eingeführt, eingezogen 3. MF senkt Bohrkopf, Handmann hat Fuß unter Rohr Außerhalb des durch Käfig geschützten Bereichs 4. Einzug beim Bohren durch drehendes Gestänge vor Lafette 5. Schneckenmitläufer bei Injekt. rutscht runter, Finger amputiert 6. Einzug Arm in Stropp bei liften Bohrgestänge auf Lafette mit Stropp 16 8

9 Wo liegt das Problem? Der Käfig müsste wegen wechselnder Platzverhältnisse ständig an- und abgebaut werden. 17 Standsicherheitsreduzierung Casagrande 18 9

10 Ergonomie Casagrande 19 Sichteinschränkungen Neue Quetschstellen Probleme mit Käfigen Vorhersehbarer Missbrauch = Demontage bei beengten oder ständig wechselnden Verhältnissen Standsicherheitsreduzierung Vorrangig für händisches Gestängewechsel geeignet = Heben schwerer Lasten: Einhaltung der Lastenhandhabungsverordnung? Zusätzliche Unzugäglichkeit = unergonomisches Arbeiten Häufige Beschädigung der leichten Käfigkonstruktion Beim Gestängewechsel kein Schutz durch Käfige, sondern durch ROM 20 10

11 Was war der Vorschlag der deutschen Seite? Für Ankerbohrgeräte keine Käfige Stattdessen Sicherheitsleine und Nullstellungszwang für Drehantrieb 21 Was wurde bisher erreicht? Kein Käfig bei Gestängemagazin, dafür Sicherheitsleine und Nullstellungszwang 22 11

12 Wo möchten wir hin (Prioritätenliste): 1. Akzeptanz des ursprünglichen Vorschlags: Ausnahme für Ankerbohrgeräte 2. Arbeiten mit Gestängemanipulatoren ohne Käfige Problem: Gestängemanipulator ist nicht Bestandteil des Ankerbohrgerätes 3. Personenerkennung über Sender Empfänger (RFID, TAG-System) Wird zurzeit im Normungsgremium diskutiert, ist aber vermutlich nur im Bereich Verwenderverantwortung möglich: 23 Wie funktioniert Normung? Seite 24 12

13 Nationale Normung - DIN NA 060 Normenausschuss Maschinenbau (NAM) (Anzahl: 26) NA FB Fachbereich Bauund Baustoffmaschinen NA AA Bohrgeräte?????? EN Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten Seite 25 Europäische Normung - CEN CEN/TC 151 Bau- und Baustoffmaschinensicherheit WG 3 Drilling and foundation equipment G F UK I B? Verwender? EN Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten Seite 26 13

14 Einfluss auf politischer Ebene Rat und Europäisches Parlament Nehmen EU-Rechtsvorschriften an (Mitentscheidungsverfahren) AdCO Gruppe Maschinen Kommission + Mitgliedstaaten + (Marktüberwachung ) CEN und CENELEC Europäische Normeninstitute. Entwickeln harmonisierte Norrmen Arbeitsgruppe Maschinen Kommission + Mitgliedstaaten + europäische Interessengruppen Seite 27 Unterstützung durch die Bauindustrie Durch Verstärkung der deutschen Delegation in dem europäischen Gremium durch Repräsentanten der Bauindustrie wurde Diskussion wieder aufgenommen und die Erfolgsaussichten verbessert Generell sollten sich die Vertreter der Verwender (Sozialpartner) in die Normung einbringen. Dies kostet Zeit, Geld und qualifiziertes Personal Aber nur so lassen sich technische Entwicklungen im Sinne der Verwender beeinflussen

15 Vielen Dank für s Zuhören Horst Leisering horst.leisering@bgbau.de Seite 29 15

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