Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen
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- Herbert Auttenberg
- vor 7 Jahren
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1 SCHIRMER Info Abfallwirtschaft Infrastruktur Anlagenbau Wasserwirtschaft Altlasten Vermessung Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 SCHIRMER Umwelttechnik GmbH Dekan-Laist-Stra e Mainz Tel.: 06131/ Fax.: sutmz@schirmerut.de
2 Veranlassung Bauma nahmen bergen Gefahren haben ständig veränderte VerhÄltnisse verschiedene Gewerke verlaufen gleichzeitig nebeneinander ErhÖhtes Unfallrisiko auf Baustellen daher hat der Rat der EuropÄischen Gemeinschaft am 24. Juni 1992 die BAUSTELLENRICHTLINIE (92/57/EWG) erlassen. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte am 10.Juni 1998 als څ Baustellenverordnung
3 Bauherr Bauherr ist Veranlasser der Bauma nahme trägt die gesamte Verantwortung mu Ma nahmen treffen z.b. Beachtung der allg. GrundsÄtze des Arbeitsrechtes ¼bermittlung der VorankÜndigung Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsplanes Bestellung eines oder mehrerer Koordinatoren kann einen Dritten beauftragen څ GefahrenÜbergang
4 Ziele und Vorteile Die Verordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Gesundheitsschutz Sicherheit der BeschÄftigten auf der Baustelle. Der Bauherr kann daher ٺ die GefÄhrdung für alle am Bau TÄtigen minimieren ٺ die GefÄhrdung für unbeteiligte Dritte, die von der Baustelle ausgehen, minimieren ٺ StÖrungen im Bauablauf vermeiden ٺ die QualitÄt der geleisteten Arbeit erhöhen ٺ letztlich auch Kosten einsparen z.b. durch gemeinsam genutzte Einrichtungen
5 Koordination nach Baustellenrichtlinie Bauherr ist verpflichtet eine VorankÜndigung zu erstellen bei nur einem Arbeitgeber mit mehr als 30 Arbeitstagen und 20 BeschÄftigten oder nur einem Arbeitgeber und Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentagen einen Koordinator zu bestellen bei mehreren Arbeitgebern mit weniger als 31 Arbeitstagen und 21 BeschÄftigten oder mehreren Arbeitgebern und Umfang der Arbeiten weniger als 501 Personentage
6 Koordination nach Baustellenrichtlinie einen Koordinator zu bestellen und einen Si-Ge Plan aufzustellen bei mehreren Arbeitgebern mit mehr als 30 Arbeitstagen und 20 BeschÄftigten oder mehreren Arbeitgebern und Umfang der Arbeiten grö er als 500 Personentage oder gefährlichen Arbeiten Erstellung von Unterlagen mit den erforderlichen bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Arbeiten zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, wenn mehrere Arbeitgeber beschäftigt sind
7 VorankÜndigung Die Unterlagen müssen spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle eingegangen sein mindestens enthalten: Bezeichnung und Ort der Baustelle Name und Anschrift des Bauherrn Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten Art des Bauvorhabens Name, Anschrift und Telefonnummer des Koordinators, sofern erforderlich voraussichtl. Beginn und Ende der Arbeiten voraussichtl. HÖchstzahl der gleichzeitig BeschÄftigten bereits ausgewählte Arbeitgeber und Unternehmer ohne BeschÄftigte
8 Koordinator Aufgaben in der Planungsphase Einwirkung auf die Objektplanung, indem zur VerhÜtung von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer auf Baustellen, aber auch derjenigen, die spätere Bauunterhaltung durchführen, berücksichtigt werden. Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitssplanes Mitwirkung bei der Ausschreibung der Sicherheitseinrichtungen und -ma - nahmen Erstellung der Unterlagen zum Unterhalt/ Betrieb des Bauwerkes
9 Koordinator Aufgaben in der AusfÜhrungsphase Mitwirkung bei der Fortschreibung des Bauablaufplanes Anpassung des Si-Ge Planes Aktualisierung der Unterlage zur sicheren DurchfÜhrung von Instandhaltungsarbeiten ¼berwachung der Anwendung der Sicherheitsvorschriften und sicherheitstechnischen Anweisungen Qualifikation baufachliche Ausbildung (Baumeister, Ingenieur) Kenntnisse auf dem Gebiet Sicherheit und Gesundheitsschutz mind. 3 Jahre Berufserfahrung ZusÄtzliche Fortbildung notwendig
10 Si - Ge - Plan Planungsphase Arbeitsschritte Bestandsaufnahme zum Bauvorhaben und Erfassung aller TÄtigkeiten entsprechend der vorgesehenen Bauablaufplanung Inhalte des Si-Ge Planes Auflistung aller TÄtigkeiten unter BerÜcksichtigung ihres zeitlichen Ablaufes Festlegung der wesentlichen tätigkeitsspezifischen Ma - nahmen. Ermittlung der Auswirkungen auf spätere Arbeiten an der baulichen Anlage Erforderliche Ma nahmen, Verweis auf die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen Verweis auf PlÄne und Anweisungen Ermittlung und Beurteilung möglicher gegenseitiger GefÄhrdungen, die sich aus Örtlicher und zeitlicher NÄhe ergeben Festlegung baustellenspezifischer Ma nahmen und Koordinierung der erforderlichen Einrichtungen unter BerÜcksichtigung des Bauablaufes und ggf. vorliegender GefÄhrdungsbeurteilung Koordinierungsma nahmen zur Beseitigung bzw. Minimierung der gegenseitigen GefÄhrdungen Verweis auf baustellenspezifische Regelungen Einrichtungen, die zur Verwendung durch mehrere Gewerke geplant sind Ausschreibung der gemeinsam genutzten Einrichtungen einschlie lich deren Vorhaltung
11 Si - Ge - Plan AusfÜhrungsphase Arbeitsschritte Inhalte des Si-Ge Planes ¼berprÜfung der festgelegten Ma nahmen bei erheblichen nderungen in der BauausfÜhrung während der gesamten Planung der AusfÜhrung sowie der AusfÜhrung des Bauvorhabens Fortschreibung durch Anpassung bzw. nderung der Angaben
12 GefÄhrliche Arbeiten Arbeiten, bei denen die BeschÄftigten der Gefahr des Versinkens, des VerschÜttetwerdens in Baugruben oder GrÄben mit einer Tiefe von mehr als 5 m oder des Absturzes aus einer HÖhe von mehr als 7 m ausgesetzt sind. Arbeiten, bei denen die BeschÄftigten explosionsgefährlichen, hochentzündlichen, krebserzeugenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden oder sehr giftigen Stoffen und Zubereitung im Sinne der Gefahrstoffverordnung oder biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 3 und 4 ausgesetzt sind. Arbeiten mit ionisierenden Strahlungen, die die Festlegung von Kontroll- oder ¼berwachungsbereichen im Sinne der Strahlenschutz- sowie im Sinne der RÖntgenverordnung erfordern. Arbeiten in einem geringerem Abstand als 5 m von Hochspannungsleitungen. Arbeiten, bei denen die unmittelbare Gefahr des Ertrinkens besteht, Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten und Tunnelbau. Arbeiten mit TauchgerÄten. Arbeiten in Druckluft. Arbeiten, bei denen Sprengstoff oder SprengschnÜre eingesetzt werden. Aufbau oder Abbau von Massivbauelementen mit mehr als 10 t Einzelgewicht.
13 Ordnungswidrigkeiten Strafvorschriften Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig der zuständigen BehÖrde eine VorankÜndigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig Übermittelt oder nicht dafür sorgt, da vor Einrichtung der Baustelle ein Si-Ge-Plan erstellt wird und kann mit einer Geldbu e bis zu DM geahndet werden. Strafbar handelt, wer durch o.g. Handlung Leben oder Gesundheit eines BeschÄftigten gefährdet und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldbu e geahndet werden.
14 Unsere Dienstleistung für Sie Beratung zur Baustellenrichtlinie PrÜfung, welche Regelung für Ihre Baustelle zutrifft Erstellung der VorankÜndigung Stellung eines geschulten und geprüften Koordinators Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes Zusammenstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage für sämtliche Hoch- und Tiefbauma nahmen
15 Vielen Dank für Ihr Interesse Dekan-Laist-Stra e Mainz Tel.: 06131/ Fax: 06131/ sutmz@schirmerut.de
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*)
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