Baustellenverordnung
|
|
- Eike Franke
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Baustellenverordnung Erfahrungen und Ergebnisse bei der Überwachung durch die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter im Freistaat Sachsen BaustellV vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Referat 44
2 Struktur der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung im Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) Abteilung 4 Referat 44 Gewerbeaufsicht, Gesetzliches Mess- und Eichwesen Sächsisches Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (SLIAA) Chemnitz Regierungspräsidium (RP) Chemnitz Ref. 35 Arbeit, Gewerbeaufsicht RP Dresden Ref. 35 Arbeit, Gewerbeaufsicht RP Leipzig Ref. 35 Arbeit, Gewerbeaufsicht Staatliches Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Zwickau GAA Chemnitz GAA Dresden GAA Bautzen mit TAZ Görlitz (Telearbeitszentrum) GAA Leipzig
3 Entwicklung der tödlichen Arbeitsunfälle in Deutschland ,05 0,05 0,05 je 1000 Vollarbeiter 0,04 0,04 0,04 0,03 0,03 0,
4 Gemeldete Arbeitsunfälle im Freistaat Sachsen je 1000 Beschäftigte Baugewerbe gesamt
5 Tödliche Arbeitsunfälle im Freistaat Sachsen gesamt Baugewerbe
6 Ohne Absturzsicherung!
7 Arbeiten ohne Absturzsicherung
8 Untersuchung der BAuA zu tödlichen Arbeitsunfällen in Deutschland Unfallursachen ,2 25,7 10,6 12,4 1,1 Verhalten Organisation Arbeitsstätte Technik Phys./Psych.
9 Schwerpunkte bei der Überwachung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen durch die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter (GAÄ) seit 1994 ständige Schwerpunktaktion Baustellenkontrollen Sonderaktionen 2002 Verwendung chromatarmer Zemente Umgang mit künstlichen Mineralfasern jährlich rund Kontrollen ca Kontrollen je GAA und Jahr oder ca. 68 Kontrollen je Arbeitstag bzw. ca. 41 Kontrollen je Kalendertag
10 Entwicklung der Baugenehmigungen im Freistaat Sachsen Genehmigungen ges. dav. Wohngebäude Fertigstellungen ges. dav. Wohngebäude
11 Kontrollergebnisse der GAÄ im Freistaat Sachsen Art d. Maßnahme HJ.02 Anzahl Baustellenkontr Einzelmängel Revisionsschr Anordnungen Verwarnungen Bußgeldbesch
12 Kontrollergebnisse der GAÄ im Freistaat Sachsen Mängel je Baustellenkontrolle und Jahr 2,457 2,424 2,364 2,178 2,26 2,215 2, Mängel je Kontrolle Trend
13 Kontrollergebnisse der GAÄ im Freistaat Sachsen Tendenz der Entwicklung Revisionsschreiben und Anordnungen Revisionsschreiben Anordnungen
14 Mängelschwerpunkte bei Kontrollen der GAÄ im Freistaat Sachsen 2001 Arbeiten unter Absturzgefährdung Verschüttungsgefährdung unsichere Zugänge zu Arbeitsstätten fehlender Schutz vor herabfallenden Gegenständen mangelhafte Organisation und unzureichende Sicherheitstechnik bei Abbrucharbeiten Nichteinhaltung von Prüffristen, Prüfnachweise nicht vor Ort mangelnde Bereitschaft der Arbeitnehmer, notwendige und überwiegend vorhandene persönliche Schutzausrüstungen zu benutzen Aufenthalt der Arbeitnehmer in Gefährdungsbereichen
15 Dacharbeiten ohne Absturzsicherung
16 Ungesicherte Bodenöffnung dadurch Absturzgefahr über 4 Etagen!
17
18 Bauwerkszugänge
19 beim Abbruch ist das Unterhöhlen von Bauwerksteilen (Dachkonstruktion) verboten!
20 unsachgemäßer Rückbau von Asbestzement und ohne Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung
21 Gerüstumsturz durch unzureichende Verankerung
22 dieses Gerüst steht auf unsicheren Beinen
23 Sicherheit auf Baustellen 2001 Lfd. Rechtsgebiet/Prüfkriterium Kontrollen Anzahl Anteil der Nr. gesamt mit Beanstand. Mängel Kontrollen mit Beanstand Arbeitssicherheitsorganisation 16 Aufsichtsführender festgelegt (VBG 37, 4 (2)) % 17 Baustellenkoordinator bestellt - falls erforderl. (VBG 1, 6; BaustellV, 3) % 18 Ersthelfer vorhanden (VBG 109, 8) % 19 pers. Schutzausrüstung ist bereitgestellt (VBG 1, 4; PSA-BV, 2) % 20 pers. Schutzausrüstung wird benutzt (VBG 1, 6; ArbSchG, 15) % 21 Baustelle - falls erforderl.- angezeigt (BaustellV 2 (2) > 30 Arbeitstage und > % Beschäftigte, > 500 Personentage) 22 SiGe-Plan erstellt/angepaßt (BaustellV 2 (3), 3 (3) für Baustelle mit Anzeige; % bes. gefährliche Arbeiten nach Anl. II) 23 sonstige z. B. Fachkraft für ASi (VBG 122), Betriebsarzt (VBG 123), Sicherheitsbeauftragte (SGB VII 22), Vorsorgeuntersuchungen (VBG 100), Unterweisungen, Bereitstellung von Vorschriften, Arbeitsschutz-Anweisungen, Festlegung von Anschlagpunkten %
24 Sicherheit auf Baustellen 1. Halbjahr 2002 Lfd. Rechtsgebiet/Prüfkriterium Kontrollen Anzahl Anteil der Nr. gesamt mit Beanstand. Mängel Kontrollen mit Beanstand Arbeitssicherheitsorganisation 16 Aufsichtsführender festgelegt (VBG 37, 4 (2)) % 17 Baustellenkoordinator bestellt - falls erforderl. (VBG 1, 6; BaustellV, 3) % 18 Ersthelfer vorhanden (VBG 109, 8) % 19 pers. Schutzausrüstung ist bereitgestellt (VBG 1, 4; PSA-BV, 2) % 20 pers. Schutzausrüstung wird benutzt (VBG 1, 6; ArbSchG, 15) % 21 Baustelle - falls erforderl.- angezeigt (BaustellV 2 (2) > 30 Arbeitstage und > % Beschäftigte, > 500 Personentage) 22 SiGe-Plan erstellt/angepaßt (BaustellV 2 (3), 3 (3) für Baustelle mit Anzeige; % bes. gefährliche Arbeiten nach Anl. II) 23 sonstige z. B. Fachkraft für ASi (VBG 122), Betriebsarzt (VBG 123), Sicherheitsbeauftragte (SGB VII 22), Vorsorgeuntersuchungen (VBG 100), Unterweisungen, Bereitstellung von Vorschriften, Arbeitsschutz-Anweisungen, Festlegung von Anschlagpunkten %
25 Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen 1998 * HJ Bei den Gewerbeaufsichtsämtern eingegangene Vorankündigungen davon unterliegen nicht den Kriterien der BaustellV (d.h. hätten nicht angezeigt werden müssen) davon nach Baubeginn angezeigt davon Koordinator für Planung der Ausführungsphase bestellt davon Koordinator für die Ausführungsphase bestellt *) Erst ab Juli 1998, d.h. nach Inkrafttreten der BaustellV, erfasst.
26 Mängel bei Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen im Jahr 2001 noch 22 % der notwendigen Vorankündigungen nach Baubeginn angezeigt ca. 14 % aller Voranzeigen waren nicht erforderlich ca. 68 % der notwendigen Voranzeigen enthalten Angaben zur Bestellung eines Koordinatoren für die Planung ca. 87 % aller Voranzeigen enthalten Angaben zum Koordinator für die Ausführungsphase
27 Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen Vorankündigungen dav. Anzeige nicht notwendig
28 Mängel bei Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen notwendig angezeigte Vorankündigungen davon nach Baubeginn angezeigt
29 Mängel bei Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen notw. angez. Vorankündigungen davon Koordinator für Planung bestellt
30 Mängel bei Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen notw. Angez. Vorankündigungen davon Koordinator für Ausführung bestellt
31 Unsachgemäßer Rückbau von schwach gebundenem Asbest Baustelle nicht angezeigt Koordinator nicht bestellt SiGe-Plan nicht erstellt
32 sd
33 ungesicherte Balkonöffnung
34 Revisionsergebnisse zur Überprüfung Anforderungen der Baustellenverordnung zunehmende Akzeptanz der Forderungen der BaustellV Benennung eines Koordinatoren in der Planungsphase garantiert keine Aktivitäten des Koordinatoren Einflußnahme durch die GAÄ in der Planungsphase auf Grund der Rechtslage nur auf Veranlassung des Koordinators bzw. Bauherrn möglich Bauherren bestellen zunehmend speziell geschulte Koordinatoren fachliche Voraussetzungen und Fortbildungen bei den Koordinatoren vorhanden, anwendungsbereite Kenntnisse zum Arbeitsschutz bedürfen einer Verbesserung Koordinatoren arbeiten häufig wie Sicherheitsfachkräfte unzureichende Erfüllung der Pflichten bei Teilzeitkoordinatoren, solche die hauptamtlich andere Aufgaben erfüllen, wie Bauleiter oder Architekten
35 Revisionsergebnisse zur Überprüfung Anforderungen der Baustellenverordnung Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne (SiGe-Plan) qualitativ sehr unterschiedlich SiGe-Pläne werden selten dem Baufortschritt oder Änderungen angepasst SiGe-Pläne werden oft nur pauschal erstellt, Erläuterungen, Schlussfolgerungen und Maßnahmefestlegungen ergeben sich nicht Folge n: Existenz der SiGe-Pläne nicht bei allen Firmen auf der Baustelle bekannt SiGe-Pläne werden in der Praxis auf der Baustelle kaum beachtet!!
36 Wo ist der sichere Verkehrsweg zum Bauwerk?
37 Brennarbeiten von der Baggerschaufel aus Für Personentransport geeignet?
38 Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk, wird nicht bzw. unvollständig erstellt
39 Alles Vortreffliche ist selten!
Daten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2017
Daten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2017 Berichterstattung zur Sonderaktion Sicherheit auf Baustellen Inhalt Seite 1 Datenbasis 2 2 Ergebnisse des Jahres 2017 2-4 2.1
MehrDaten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2012
Daten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2012 Berichterstattung zum Aktionsprogramm Baustellen Inhalt Seite 1 Datenbasis 2 2 Ergebnisse des Jahres 2012 2-3 2.1 Mängelschwerpunkte
MehrDaten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2013
Daten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2013 Berichterstattung zum Aktionsprogramm Baustellen Inhalt Seite 1 Datenbasis 2 2 Ergebnisse des Jahres 2013 2-3 2.1 Mängelschwerpunkte
MehrDaten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2016
Daten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2016 Berichterstattung zum Aktionsprogramm Baustellen Inhalt Seite 1 Datenbasis 2 2 Ergebnisse des Jahres 2016 2-3 2.1 Mängelschwerpunkte
MehrDaten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2015
Daten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2015 Berichterstattung zum Aktionsprogramm Baustellen Inhalt Seite 1 Datenbasis 2 2 Ergebnisse des Jahres 2015 2-3 2.1 Mängelschwerpunkte
MehrErfahrungen der Arbeitsschutzbehörde auf Baustellen in Sachsen. 07. Juni 2013 R. 55C, Dipl.-Phys.Heinrich Röbel, Dipl.-Ing.
Erfahrungen der Arbeitsschutzbehörde auf Baustellen in Sachsen Landesdirektion Sachsen Abteilung Arbeitsschutz Außenstelle Chemnitz* Referat 51C Sozialer Arbeitsschutz, Schutz besonderer Personengruppen
MehrArbeitssicherheit auf Baustellen
Arbeitssicherheit auf Baustellen Wichtige Informationen für den Bauherrn Freistaat Sachsen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Sehr geehrter Bauherr, jedes Jahr verunglücken auf deutschen Baustellen
MehrKoordination nach Baustellenverordnung (SiGeKo)
Koordination nach Baustellenverordnung (SiGeKo) Bayerische Ingenieurekammer-Bau Körperschaft des öffentlichen Rechts Zukunft gemeinsam gestalten. 1 Warum Koordination? Am 24. Juni 1992 wurde die europäische
MehrSIFA - Workshop 2014 am 22. und 23. Mai 2014 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden
SIFA - Workshop 2014 am 22. und 23. Mai 2014 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden Christine Schimrosczyk Landesamt für Verbraucherschutz LSA Gewerbeaufsicht West, Halberstadt Klusstraße
Mehr1 Datenbasis. 2 Ergebnisse des Jahres 2014
Daten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2014 Berichterstattung zum Aktionsprogramm Baustellen Inhalt Seite 1 Datenbasis 2 2 Ergebnisse des Jahres 2014 2-3 2.1 Mängelschwerpunkte
MehrVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert am 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3816) ArbSch 2.2.8
MehrVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)
Baustellenverordnung BaustellV 817a Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283), zuletzt geändert am 15. November
MehrAuf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. November 2016
MehrDie Baustellenverordnung
Die Baustellenverordnung Mit Wirkung zum 1.7.1998 tritt die nachfolgend abgedruckte Baustellenverordnung in Kraft. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung
MehrFrühzeitige Zusammenarbeit mit Planern. Erwartungen, Vorteile, Erfahrungen bei zwei Bauvorhaben
Frühzeitige Zusammenarbeit mit Planern Erwartungen, Vorteile, Erfahrungen bei zwei Bauvorhaben Folie: 1/34 Cranachhöfe, Essen Kombiniertes Wohn- und Geschäftsgebäude mit Seniorenwohngebäude Bauherr Bausumme:
MehrL e i t f a d en. I. Grundlagen
L e i t f a d en über das Zusammenwirken der für den Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Behörden und der Unfallversicherungsträger zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Planung
MehrVorwort zur 19. Auflage Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 3
Vorwort zur 19. Auflage.................................... V 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)............. 3 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung
MehrRechtliche Stellung des Koordinators
Rechtliche Stellung des Koordinators Personen auf der Baustelle Arbeitgeber Unbeteiligte Dritte Beauftragte Dritte Bauleiter Bauherr Baustelle Architekt/ Fachplaner Beschäftigte Sonstige SiGeKo Rechtliche
MehrSicherheit auf dem Bau
Sicherheit auf dem Bau Sicherheit auf dem Bau 1 Sicherheit am Bau 2 Unfallstatistik Stand 2015 Unfälle in der Bauwirtschaft - Unfälle in der gewerblichen. Wirtschaft Bauwirtschaft Gewerbliche Wirtschaft
MehrSicherheit auf dem Bau
Sicherheit auf dem Bau Sicherheit auf dem Bau 1 Unfallstatistik Stand 2004-2008 2 Sicherheit am Bau 3 Sicherheit am Bau 4 Sicherheit am Bau 5 Sicherheit am Bau 6 Sicherheit am Bau 7 Landesbauordnung NRW
MehrGV03 Gesetze und Verordnungen
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BauStellV) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I 1283), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung vom 15. November
MehrBetriebliche Prävention für Sicherheit, Gesundheit und wirtschaftlichen Erfolg verbessern durch
Arbeitsprogramm: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bau- und Montagearbeiten GDA-Auftaktveranstaltung Baden-Württemberg 09. Dezember 2009 Stuttgart Ziele der GDA Betriebliche Prävention für Sicherheit,
MehrBestellung eines geeigneten Koordinators
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bestellung eines geeigneten Koordinators nach RAB 30 Eine Hilfe für den Bauherrn Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung)
MehrSicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen
SCHIRMER Info Abfallwirtschaft Infrastruktur Anlagenbau Wasserwirtschaft Altlasten Vermessung Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 SCHIRMER Umwelttechnik
MehrGemeinsam geht es besser. Das Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten
Gemeinsam geht es besser Das Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten GDA Arbeitsschutzziel Arbeitsunfälle 1. Schwerpunkt Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen (AU) unter Einbeziehung
MehrDie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Übersicht Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
MehrArbeitsschutz in der Baubranche: Wer für Sicherheit sorgen muss, wenn mehrere Unternehmen auf einer Baustelle arbeiten
Baustellen B 05/1 Arbeitsschutz in der Baubranche: Wer für Sicherheit sorgen muss, wenn mehrere Unternehmen auf einer Baustelle arbeiten Inhalt Michael Kolbitsch Ihr Experte Seite Das sind die größten
MehrVerwaltungshandeln der Arbeitsschutzbehörde
Mein Vortrag soll sich auf das Handeln der behörde beziehen. Beginnen möchte ich mit der Vorstellung der Behörde, die im Land Sachsen-Anhalt für den zuständig ist. Die Landesregierung Sachsen-Anhalts beschloss
MehrPraxis in NRW. Mit Sicherheit bauen. Vortrag auf dem Koordinatorentag Bildungszentrum Hansemann Dortmund Arbeitsschutz in NRW
Praxis in NRW. Mit Sicherheit bauen. Vortrag auf dem Koordinatorentag 2004 Bildungszentrum Hansemann Dortmund 25.06.2004 Stand 06/2004 Folie 1 1a 1a Gesamtanzahl der der überprüften Baustellen (Bund und
MehrGemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA 1. Periode. Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA 1. Periode Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen bei
MehrErläuterungen für Auftragnehmer zum Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Regionale Einheit Deutschland, Stand 11/2016
Erläuterungen für Auftragnehmer zum Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Regionale Einheit Deutschland, Stand 11/2016 Vorwort Eines der definierten Unternehmensziele ist die Gewährleistung
MehrGemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen
MehrArbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung Frank Da Pont SLS-Steinrausch, den 31. März 2007 Vertragsarten im Überblick Zahlen zur Zeitarbeit Probleme beim Einsatz von Zeitarbeit
MehrArbeitsschutz im Baubereich
Diana Bremer Arbeitsschutz im Baubereich Die Pflichten aller Beteiligten und die rechtlichen Instrumente ihrer Durchsetzung unter Berikksichtigung des europaischen Rechts Nomos Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis
MehrDie Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie. Mensch und Arbeit im Einklang
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie Mensch und Arbeit im Einklang Warum die GDA? Anstoß durch die Europäische Kommission zu einer einheitlichen Arbeitsschutzstrategie in Deutschland Beschluss
MehrVorsicht Fundmunition!
Vorsicht Fundmunition! Sicherheitstechnische Anforderungen bei der Ausführung von Erdarbeiten Vorgehensweise in Sachsen Dipl.-Ing Thomas Lange Leiter Kampfmittelbeseitigungsdienst PD Zentrale Dienste Sachsen
MehrBauarbeitenkoordination
Merkblatt Bauarbeitenkoordination Leitfaden für den Bauherrn Einleitung Auf Baustellen ist das Risiko einen Arbeitsunfall zu erleiden doppelt so hoch wie im Durchschnitt; bei tödlichen Unfällen ist das
MehrIngenieurkammer Sachsen-Anhalt. Erfahrungsaustausch der Sicherheitsund Gesundheitskoordinatoren 16. November 2005
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Erfahrungsaustausch der Sicherheitsund Gesundheitskoordinatoren 16. November 2005 Thema: BaustellV- Unterlage nach RAB 32 1 SiwaPlan Einleitung Diskussion um Umsetzung der
MehrHaftung: Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zur Zeit zu beobachtender Entwicklungen aus Sicht eines praktizierenden Koordinators
Haftung: Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zur Zeit zu beobachtender Entwicklungen aus Sicht eines praktizierenden Koordinators Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Offenbach Grundlagen Baustellen-Verordnung
MehrEinsatz vom Fremdfirmen
Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen
MehrZusammenarbeit zwischen der Abteilung Bau des AI-Graz und der AUVA im Rahmen der österreichischen Arbeitsschutzstrategie
Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Bau des AI-Graz und der AUVA im Rahmen der österreichischen Arbeitsschutzstrategie Vorwort Die Schwerpunktaktion war ein Projekt im Rahmen der regionalen Vernetzung.
MehrDie Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase
Chaos auf der Baustelle muss das sein? Deutsch-Französisches Forum, 27. Nov. 2014, Straßburg Die Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase Matthias Deufel Gliederung 2. Umsetzungsdefizite
MehrArbeitsprogramm: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bau- und Montagearbeiten. Ziel: Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen
Arbeitsprogramm: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bau- und Montagearbeiten Ziel: Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen Karl-Heinz Noetel 28. Juli 2009 Mensch und Arbeit, im Einklang
MehrRechtsgrundlage relevanter Inhalt Bedeutung
Anhang 1 Zusammenfassung arbeitsrechtlich relevante Gesetze und Verordnungen Rechtsgrundlage relevanter Inhalt Bedeutung AGG (Allgemeine Gleichstellungsgesetz) ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) ArbZG (Arbeitszeitgesetz)
MehrDIE AUSSCHREIBUNGS PRAXIS DER ÖFFENTLICHEN HAND
DIE AUSSCHREIBUNGS PRAXIS DER ÖFFENTLICHEN HAND Bundeskoordinatorentag 2012 Vorbildfunktion oder Problemfall? Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Vorsitzender im V.S.G.K. Bundeskoordinatorentag 2012 Die
MehrGrundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention
Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Angebot für heute Ihre Unfallversicherung Versicherungsschutz Wann bin ich versichert?
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 1998, 1283 FNA: FNA Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung
juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: BaustellV Ausfertigungsdatum: 10.06.1998 Gültig ab: 01.07.1998 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 1998, 1283 FNA: FNA 805-3-5
MehrKoordinierung von Bauarbeiten bei der Errichtung und dem Umbau maschineller Anlagen
Nr. 01 INFO Seite 1 von 5 Koordinierung von Bauarbeiten bei der Errichtung und dem Umbau maschineller Anlagen Informationen allgemeiner Art enthalten die BG-Informationen: _ BGI 528 "Sicherheit und Gesundheitsschutz
MehrAbschlussbericht Programmarbeit Umgang mit Gerüsten und Leitern auf Baustellen
Abschlussbericht Programmarbeit 2015 Umgang mit Gerüsten und Leitern auf Baustellen Impressum Herausgeber:er: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz Bearbeiter: Ulrich
MehrHolz_Haus_Tage 2012 Bad Ischl am Die Gebäudehülle gesichert bearbeiten Reinhold Steinmaurer
Holz_Haus_Tage 2012 Bad Ischl am 12.10.2012 Die Gebäudehülle gesichert bearbeiten Reinhold Steinmaurer Alle Bauarbeiten sind unter Aufsicht durchzuführen Aufsichtsperson: geeignet und gewissenhaft theoretische
MehrDie Baustellenverordnung aus Sicht des Deutschen Baugewerbes Dipl.-Ing. Michael Heide ZDB-Geschäftsführer Geschäftsbereich Unternehmensentwicklung
Bundeskoordinatorentag 2012 Die Baustellenverordnung aus Sicht des Deutschen Baugewerbes Dipl.-Ing. Michael Heide ZDB-Geschäftsführer Geschäftsbereich Unternehmensentwicklung Zentralverband Deutsches Baugewerbe
MehrUntersuchung zur. Umsetzung der Baustellenverordnung. bei ausgewählten Bauvorhaben. Präsentation des Schlussberichts. Friedberg, 16.
Präsentation des Schlussberichts Untersuchung zur Umsetzung der Baustellenverordnung bei ausgewählten Bauvorhaben Friedberg, 16. Februar 2006 Folie 1/#?# Schlussbericht Untersuchung... Baustellenverordnung...
MehrBaustellenverordnung
Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das Modellvorhaben wurde
MehrArbeit im Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) - neue Erkenntnisse und Regeln
Erfahrungsaustausch von Lehrgangsträgern und Dozenten für die Fort- und Weiterbildung von Koordinatoren nach Baustellenverordnung Arbeit im Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
MehrLernen und Gesundheit. Wer macht was? Illustration: Michael Hüter. Arbeitsschutz im Betrieb 12/2018
Wer macht was? Unternehmerinnen und Unternehmer sind verantwortlich für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb veranlassen Gefährdungsbeurteilungen und entsprechende Schutzmaßnahmen
MehrSchutz von Beschäftigten auf Baustellen vor Gefährdungen durch den fließenden Verkehr im Grenzbereich zum Straßenverkehr
Schutz von Beschäftigten auf Baustellen vor Gefährdungen durch den fließenden Verkehr im Grenzbereich zum Straßenverkehr Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A5.2 Horst Leisering BG BAU Potsdam, 28.11.2017
MehrArbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz)
(Arbeitsschutzgesetz) 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit
MehrBAUKOORDINATIONSGESETZ
DOKUMENTATION BAUKOORDINATIONSGESETZ VOM 01. JULI 1999 INGENIEUR BÜRO Seite 1 von 10 Seiten BAUARBEITENKOORDINATIONSGESETZ BGBL. I 1999/37, geändert durch BGBL. I 1999/85, geändert durch BGBL. I 2001/136
MehrOrganisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Innerbetrieblich Die innerbetrieblichen Organe sollen ebenso wie die außerbetrieblichen Organe den Unternehmer bei der betrieblichen Sicherheitsarbeit
MehrÄrztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden:
Arbeits-Betriebsmedizinisches-Institut Dr. Klaus Hensmann GmbH Karl-Vetter-Ring 15 76698 Ubstadt-Weiher Tel.07254-955 946 Fax 07254-77 99 974 Mobil 0170-542 620 9 Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der
MehrDurchschnittsalter der Bevölkerung in Sachsen 1990 bis 2015, 2020, 2025, 2030
Durchschnittsalter der Bevölkerung in Sachsen 1990 bis 2015, 2020, 2025, 2030 Quellen: Daten - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - 1990 bis 2010: Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der
MehrHERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn
HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter 19.4.2012 in Leidersbach / Volkersbrunn Michael Birkhorst Inhalte Die gesetzliche Unfallversicherung Rechtsvorschriften im Arbeits-
Mehram Beispiel der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention
MehrHandbuch Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination auf Baustellen
ESV 75 Handbuch Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination auf Baustellen Ziele und Inhalt der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998
MehrInhaltsverzeichnis. * Alle Technischen Regeln für Arbeitsstätten finden Sie in Kapitel 1.2 ab S. 49, im Inhaltsverzeichnis VII
Vorwort zur 20. Auflage V 1 Arbeitsstätten 1 Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 1 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 - mit
MehrAbschlussbericht Landesprojekt 2009 Sozialvorschriften im Straßenverkehr Schwerpunktaktion Busse im Linienverkehr 2009
Abschlussbericht Landesprojekt 2009 Sozialvorschriften im Straßenverkehr Schwerpunktaktion Busse im Linienverkehr 2009 Einleitung Eine der Schwerpunktaktionen der rheinland-pfälzischen Gewerbeaufsicht
MehrBETRIEBSKURIER. Arbeitnehmerinnenschutzgesetz SOZIAL-, ARBEITS- UND STEUERRECHTLICHE PROBLEME IN EINZELDARSTELLUNGEN
BETRIEBSKURIER so (J * Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) u SOZIAL-, ARBEITS- UND STEUERRECHTLICHE PROBLEME IN EINZELDARSTELLUNGEN Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Arbeitnehmerlnnenschutzgesetz-
MehrArbeitssicherheit bei Arbeiten in Gruben und Gräben
Arbeitssicherheit bei Arbeiten in Gruben und Gräben Verfasser: Dipl.-Ing. Günter Eisenbrandt Tiefbau-Berufsgenossenschaft München 1 Einleitung Schwere Arbeitsunfälle bei Arbeiten in Baugruben im II. Halbjahr
MehrKTF SSU- Management Plan
KTF-Berlin GmbH Josef-Orlopp-Str. 101 KTF SSU- Management Plan Sicherheit Ziel: Einhaltung und Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) hinsichtlich Sicherheit am Arbeitsplatz
MehrKurze Übersicht zum aktuellen Unfallgeschehen auf Baustellen in Sachsen-Anhalt
Kurze Übersicht zum aktuellen Unfallgeschehen auf Baustellen in Sachsen-Anhalt Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich 5 Arbeitsschutz http://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/
MehrVerantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen
Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen 1 Verantwortung und Haftung VERANTWORTUNG HAFTUNG Pflicht zum Tätig werden (Einhaltung von Regeln) Rechtsfolgen aus Pflichten bei
MehrVorwort zur 18. Auflage... 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 3
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort zur 18. Auflage.................................... V 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)............. 3 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten
MehrIngenieurkammer Sachsen-Anhalt Magdeburg 8. SiGeKo-Erfahrungsaustausch am 16. November 2005. Koordinierungsbeispiel Mecklenburg-Vorpommern:
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Magdeburg 8. SiGeKo-Erfahrungsaustausch am 16. November 2005 Koordinierungsbeispiel Mecklenburg-Vorpommern: Umbau und Erweiterung des Nationalparkhauses Jasmund Zusammenarbeit
MehrEs wird sich alles alles wenden!?
1. Situation des Arbeitsmarktes Es wird sich alles alles wenden!? Oder?? Ein Bericht aus der Praxis des Planers Situation Arbeitsmarkt 1 Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit am nationalen und internationalen
MehrPräventionspotential Unfall. - Absturz von der obersten Gerüstlage
Präventionspotential Unfall - Absturz von der obersten Gerüstlage Michael Hartmann Alpines Kolloquium 04.11.2010 Rechtliche Grundlagen / Adressaten im Gerüstbau: ArbSchG (+ UVV) Gesetz zur Geräte- u. Produktsicherheit
MehrGefahrstoff Asbest - Anforderungen an Abbruch- und Sanierungsarbeiten
STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Gefahrstoff Asbest - Anforderungen an Abbruch- und Sanierungsarbeiten Informationen für Bauherren und Unternehmer Gefahrstoff Asbest Anforderungen an
MehrVerantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten
Verantwortung im Arbeitsschutz Referent: Gerhard Wenger Inhalt Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? - Inhalt, Umfang, Grenzen 2. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus Pflichtverletzungen
MehrAcht lebenswichtige Regeln für Maler und Gipser
Acht lebenswichtige Regeln für Maler und Gipser Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für mich als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin heisst das: Mein Vorgesetzter ist verantwortlich für
MehrBauarbeitenkoordinationsgesetz
Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten ( ) StF: BGBl. I Nr. 37/1999 Änderung in der Fassung: BGBl. I Nr. 85/1999, BGBl. I Nr. 136/2001, BGBl. I Nr. 159/2001, BGBl. I Nr. 154/2006, BGBl. I Nr.
MehrVerantwortung. Gefährdungsbeurteilung
Herzlich Willkommen SSI Verantwortung Wer trägt welche Verantwortung? Gefährdungsbeurteilung Was ist das? Stabsstelle Sicherheit (SSI) Dr. Bernadette Lippok Wer ist verantwortlich? Der Arbeitgeber hat
MehrCheckliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM
Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM 01 Name des Unternehmens: 02 Firmenanschrift: 03 Telefon:
MehrRichtiger Umgang mit Asbestzement
Richtiger Umgang mit Asbestzement Überblick über wesentliche Inhalte der Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. (FH) Birgit Zeishold 1 Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmer regelkonform?! 2 Verhalte
MehrInhaltsverzeichnis. 2015 W. Kohlhammer, Stuttgart VII
Vorwort zur 20. Auflage........................... V 1 Arbeitsstätten............................. 1 Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 1 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung
MehrSicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung
Nachbarschaftsveranstaltung der DWA Thema: Erfahrungsaustausch Secova/Arbeitssicherheit Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung Dipl.-Ing. (FH) Alexander
Mehr- 1 - betriebliche Regelungen BBergG - 5 ABBergV - 13 ArbSchG ( Arbeitsschutzgesetz) - LMBV-Weisung. -Verdingungsordnung,
Checkliste über die zu erfüllenden Mindestvoraussetzungen auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes durch Auftragnehmer der LMBV mbh Projekt/Vertragsnummer: Bezeichnung der Maßnahme:
MehrBaustellenverordnung: BaustellV
Gelbe Erläuterungsbücher Baustellenverordnung: Baustell Kommentar für Bauleiter, Architekten, SiGe-Koordinatoren, Baujuristen und Bauherren von Dr. Norbert Franz Kollmer 2. Auflage Baustellenverordnung:
Mehr1.1. Inhaltsverzeichnis. Vorwort Wegweiser Aktuelle Informationen 1 Verzeichnisse. 2 System der Arbeitssicherheit. 3 Organisation des Arbeitsschutzes
Verzeichnisse Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort Wegweiser Aktuelle Informationen 1 Verzeichnisse Inhaltsverzeichnis 1.2 Hinweise für den Nutzer 1.3 Stichwortverzeichnis 2 System der Arbeitssicherheit
MehrUnterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten
Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher
MehrErläuterungen für Auftragnehmer zum Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Regionale Einheit Deutschland, Stand 07/2011
Erläuterungen für Auftragnehmer zum Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Regionale Einheit Deutschland, Stand 07/2011 Vorwort Eines der definierten Unternehmensziele ist die Gewährleistung
MehrArbeitsschutz Allianz Sachsen eine Bilanz nach 5 Jahren
Arbeitsschutz Allianz Sachsen eine Bilanz nach 5 Jahren Sächsische Arbeitsschutz-Konferenz (SAK) - unser Analogon zur Nationalen Arbeitsschutz-Konferenz (NAK) Prof. Dr.-Ing. habil. Jörg Tannenhauer SÄCHSISCHES
MehrGesunde Bildschirmarbeitsplätze. Manfred Franz - 1 -
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze Manfred Franz - 1 - Negativbeispiel Manfred Franz - 2 - Gesetzliche Grundlagen Manfred Franz - 3 - Rechtliche Verankerung EU D Gesetzliche Unfallversicherung Rahmenrichtlinie
MehrSicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Merkblatt zur Baustellenverordnung
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Merkblatt zur Baustellenverordnung Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Beschäftigte im Baubereich sind einem hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko
Mehr4.2 Sicherheitsunterweisungen
4.2 Sicherheitsunterweisungen 51 5. Baustellenverordnung 52 5.1 Grundsätzliche Pflichten Ziel: Wesentliche Verbesserung der Sicherheit auf Baustellen Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bereits in der
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz Akteure an beruflichen Schulen. Berufsschullehrerverband Baden-Württemberg
Arbeits- und Gesundheitsschutz Akteure an beruflichen Schulen Regierungspräsidium ASA Fachkraft für Arbeitssicherheit (B.A.D.) Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ASA Betriebsarzt (B.A.D.) Schulträger
MehrKurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3
HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136
MehrÜbersicht. Gefährdungsbeurteilung
Übersicht Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln,
Mehr