Baustellenverordnung

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1 Baustellenverordnung Erfahrungen und Ergebnisse bei der Überwachung durch die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter im Freistaat Sachsen BaustellV vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Referat 44

2 Struktur der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung im Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) Abteilung 4 Referat 44 Gewerbeaufsicht, Gesetzliches Mess- und Eichwesen Sächsisches Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (SLIAA) Chemnitz Regierungspräsidium (RP) Chemnitz Ref. 35 Arbeit, Gewerbeaufsicht RP Dresden Ref. 35 Arbeit, Gewerbeaufsicht RP Leipzig Ref. 35 Arbeit, Gewerbeaufsicht Staatliches Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Zwickau GAA Chemnitz GAA Dresden GAA Bautzen mit TAZ Görlitz (Telearbeitszentrum) GAA Leipzig

3 Entwicklung der tödlichen Arbeitsunfälle in Deutschland ,05 0,05 0,05 je 1000 Vollarbeiter 0,04 0,04 0,04 0,03 0,03 0,

4 Gemeldete Arbeitsunfälle im Freistaat Sachsen je 1000 Beschäftigte Baugewerbe gesamt

5 Tödliche Arbeitsunfälle im Freistaat Sachsen gesamt Baugewerbe

6 Ohne Absturzsicherung!

7 Arbeiten ohne Absturzsicherung

8 Untersuchung der BAuA zu tödlichen Arbeitsunfällen in Deutschland Unfallursachen ,2 25,7 10,6 12,4 1,1 Verhalten Organisation Arbeitsstätte Technik Phys./Psych.

9 Schwerpunkte bei der Überwachung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen durch die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter (GAÄ) seit 1994 ständige Schwerpunktaktion Baustellenkontrollen Sonderaktionen 2002 Verwendung chromatarmer Zemente Umgang mit künstlichen Mineralfasern jährlich rund Kontrollen ca Kontrollen je GAA und Jahr oder ca. 68 Kontrollen je Arbeitstag bzw. ca. 41 Kontrollen je Kalendertag

10 Entwicklung der Baugenehmigungen im Freistaat Sachsen Genehmigungen ges. dav. Wohngebäude Fertigstellungen ges. dav. Wohngebäude

11 Kontrollergebnisse der GAÄ im Freistaat Sachsen Art d. Maßnahme HJ.02 Anzahl Baustellenkontr Einzelmängel Revisionsschr Anordnungen Verwarnungen Bußgeldbesch

12 Kontrollergebnisse der GAÄ im Freistaat Sachsen Mängel je Baustellenkontrolle und Jahr 2,457 2,424 2,364 2,178 2,26 2,215 2, Mängel je Kontrolle Trend

13 Kontrollergebnisse der GAÄ im Freistaat Sachsen Tendenz der Entwicklung Revisionsschreiben und Anordnungen Revisionsschreiben Anordnungen

14 Mängelschwerpunkte bei Kontrollen der GAÄ im Freistaat Sachsen 2001 Arbeiten unter Absturzgefährdung Verschüttungsgefährdung unsichere Zugänge zu Arbeitsstätten fehlender Schutz vor herabfallenden Gegenständen mangelhafte Organisation und unzureichende Sicherheitstechnik bei Abbrucharbeiten Nichteinhaltung von Prüffristen, Prüfnachweise nicht vor Ort mangelnde Bereitschaft der Arbeitnehmer, notwendige und überwiegend vorhandene persönliche Schutzausrüstungen zu benutzen Aufenthalt der Arbeitnehmer in Gefährdungsbereichen

15 Dacharbeiten ohne Absturzsicherung

16 Ungesicherte Bodenöffnung dadurch Absturzgefahr über 4 Etagen!

17

18 Bauwerkszugänge

19 beim Abbruch ist das Unterhöhlen von Bauwerksteilen (Dachkonstruktion) verboten!

20 unsachgemäßer Rückbau von Asbestzement und ohne Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung

21 Gerüstumsturz durch unzureichende Verankerung

22 dieses Gerüst steht auf unsicheren Beinen

23 Sicherheit auf Baustellen 2001 Lfd. Rechtsgebiet/Prüfkriterium Kontrollen Anzahl Anteil der Nr. gesamt mit Beanstand. Mängel Kontrollen mit Beanstand Arbeitssicherheitsorganisation 16 Aufsichtsführender festgelegt (VBG 37, 4 (2)) % 17 Baustellenkoordinator bestellt - falls erforderl. (VBG 1, 6; BaustellV, 3) % 18 Ersthelfer vorhanden (VBG 109, 8) % 19 pers. Schutzausrüstung ist bereitgestellt (VBG 1, 4; PSA-BV, 2) % 20 pers. Schutzausrüstung wird benutzt (VBG 1, 6; ArbSchG, 15) % 21 Baustelle - falls erforderl.- angezeigt (BaustellV 2 (2) > 30 Arbeitstage und > % Beschäftigte, > 500 Personentage) 22 SiGe-Plan erstellt/angepaßt (BaustellV 2 (3), 3 (3) für Baustelle mit Anzeige; % bes. gefährliche Arbeiten nach Anl. II) 23 sonstige z. B. Fachkraft für ASi (VBG 122), Betriebsarzt (VBG 123), Sicherheitsbeauftragte (SGB VII 22), Vorsorgeuntersuchungen (VBG 100), Unterweisungen, Bereitstellung von Vorschriften, Arbeitsschutz-Anweisungen, Festlegung von Anschlagpunkten %

24 Sicherheit auf Baustellen 1. Halbjahr 2002 Lfd. Rechtsgebiet/Prüfkriterium Kontrollen Anzahl Anteil der Nr. gesamt mit Beanstand. Mängel Kontrollen mit Beanstand Arbeitssicherheitsorganisation 16 Aufsichtsführender festgelegt (VBG 37, 4 (2)) % 17 Baustellenkoordinator bestellt - falls erforderl. (VBG 1, 6; BaustellV, 3) % 18 Ersthelfer vorhanden (VBG 109, 8) % 19 pers. Schutzausrüstung ist bereitgestellt (VBG 1, 4; PSA-BV, 2) % 20 pers. Schutzausrüstung wird benutzt (VBG 1, 6; ArbSchG, 15) % 21 Baustelle - falls erforderl.- angezeigt (BaustellV 2 (2) > 30 Arbeitstage und > % Beschäftigte, > 500 Personentage) 22 SiGe-Plan erstellt/angepaßt (BaustellV 2 (3), 3 (3) für Baustelle mit Anzeige; % bes. gefährliche Arbeiten nach Anl. II) 23 sonstige z. B. Fachkraft für ASi (VBG 122), Betriebsarzt (VBG 123), Sicherheitsbeauftragte (SGB VII 22), Vorsorgeuntersuchungen (VBG 100), Unterweisungen, Bereitstellung von Vorschriften, Arbeitsschutz-Anweisungen, Festlegung von Anschlagpunkten %

25 Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen 1998 * HJ Bei den Gewerbeaufsichtsämtern eingegangene Vorankündigungen davon unterliegen nicht den Kriterien der BaustellV (d.h. hätten nicht angezeigt werden müssen) davon nach Baubeginn angezeigt davon Koordinator für Planung der Ausführungsphase bestellt davon Koordinator für die Ausführungsphase bestellt *) Erst ab Juli 1998, d.h. nach Inkrafttreten der BaustellV, erfasst.

26 Mängel bei Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen im Jahr 2001 noch 22 % der notwendigen Vorankündigungen nach Baubeginn angezeigt ca. 14 % aller Voranzeigen waren nicht erforderlich ca. 68 % der notwendigen Voranzeigen enthalten Angaben zur Bestellung eines Koordinatoren für die Planung ca. 87 % aller Voranzeigen enthalten Angaben zum Koordinator für die Ausführungsphase

27 Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen Vorankündigungen dav. Anzeige nicht notwendig

28 Mängel bei Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen notwendig angezeigte Vorankündigungen davon nach Baubeginn angezeigt

29 Mängel bei Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen notw. angez. Vorankündigungen davon Koordinator für Planung bestellt

30 Mängel bei Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen notw. Angez. Vorankündigungen davon Koordinator für Ausführung bestellt

31 Unsachgemäßer Rückbau von schwach gebundenem Asbest Baustelle nicht angezeigt Koordinator nicht bestellt SiGe-Plan nicht erstellt

32 sd

33 ungesicherte Balkonöffnung

34 Revisionsergebnisse zur Überprüfung Anforderungen der Baustellenverordnung zunehmende Akzeptanz der Forderungen der BaustellV Benennung eines Koordinatoren in der Planungsphase garantiert keine Aktivitäten des Koordinatoren Einflußnahme durch die GAÄ in der Planungsphase auf Grund der Rechtslage nur auf Veranlassung des Koordinators bzw. Bauherrn möglich Bauherren bestellen zunehmend speziell geschulte Koordinatoren fachliche Voraussetzungen und Fortbildungen bei den Koordinatoren vorhanden, anwendungsbereite Kenntnisse zum Arbeitsschutz bedürfen einer Verbesserung Koordinatoren arbeiten häufig wie Sicherheitsfachkräfte unzureichende Erfüllung der Pflichten bei Teilzeitkoordinatoren, solche die hauptamtlich andere Aufgaben erfüllen, wie Bauleiter oder Architekten

35 Revisionsergebnisse zur Überprüfung Anforderungen der Baustellenverordnung Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne (SiGe-Plan) qualitativ sehr unterschiedlich SiGe-Pläne werden selten dem Baufortschritt oder Änderungen angepasst SiGe-Pläne werden oft nur pauschal erstellt, Erläuterungen, Schlussfolgerungen und Maßnahmefestlegungen ergeben sich nicht Folge n: Existenz der SiGe-Pläne nicht bei allen Firmen auf der Baustelle bekannt SiGe-Pläne werden in der Praxis auf der Baustelle kaum beachtet!!

36 Wo ist der sichere Verkehrsweg zum Bauwerk?

37 Brennarbeiten von der Baggerschaufel aus Für Personentransport geeignet?

38 Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk, wird nicht bzw. unvollständig erstellt

39 Alles Vortreffliche ist selten!

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