Gefährdungen und Maßnahmen (Dokumentation) Datum: Teilnehmer:
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- Sarah Breiner
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1 Betriebsbereich/Arbeitsplatz/Tätigkeit: Teilnehmer: Sicherung von Arbeitsstellen kürzerer Dauer an innerörtlichen Straßen und an Landstraßen laufd. Nr. / G- faktor Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung Gefährdungen bewerten Risiko Handl. bedarf ja/nein Maßnahmen Bearbeiter Berater Termin / / erledigt wirksam ja/nein G M K 1/13.5 O fehlende verkehrsrechtliche Anordnung Ο Abstimmung mit der Verkehrsbehörde bzw. der Baubehörde über die Vorgehensweise bei der Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen ( 45 StVO) Ο Abstimmung mit der Baubehörde über die Vorgehensweise bei der Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen für die laufende Straßenunterhaltung und bei Notfallmaßnahmen ( 45 Abs. 7 StVO) 1
2 2/13.4 O fehlende betriebliche Regelungen über Absicherungsverfahren Ο Regelungen über die anzuwendenden Sicherungsverfahren erstellen; z.b. Betriebsanweisungen, Unterweisungsunterlagen, anwendbare Regelpläne O Hinweise über die ordnungsgemäße Aufstellung von Verkehrszeichen und -einrichtungen erstellen (allgemeine Hinweise in der VwV-StVO und der RSA) O Berücksichtigung besonderer Verkehrs- und Umgebungsbedingungen; ( z.b. Arbeitsstellen bei Dunkelheit oder bei widrigen Witterungsverhältnissen; Einsatz von Warnposten; Arbeitsstellen in Kreuzungsbereichen O Übersicht der betrieblichen Regelungen vorhanden (z.b. in einer Auflistung oder einem Fahrerhandbuch) O Unterweisung der Beschäftigten 2
3 3/13.6 Ο fehlende Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Arbeitsmitteln Ο Fahrzeuge und in Frage kommende Arbeitsmittel mit Sonderrechten ausstatten ( 35 Abs. 6 StVO) Ο Fahrzeuge mit gut erkennbaren Rundumleuchten ausstatten ( 52 Abs. 4 StVZO) O vorhandene Rundumleuchten sind nicht durch Fahrzeugaufbauten verdeckt Ο Fahrzeuge mit auffälligem Anstrich einsetzen 3
4 4/13.6 Ο durch unzureichende Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Ο Verkehrszeichen und -einrichtungen entsprechen dem Verkehrszeichenkatalog ( StVO) Ο Verkehrszeichen und einrichtungen in retroreflektierender Ausführung einsetzen Ο beschädigte oder ungültige Verkehrszeichen und einrichtungen der Benutzung entziehen O Aussonderungskriterien von Verkehrszeichen und einrichtungen den Beschäftigten bekanntmachen Ο Austelleinrichtungen sind standsicher und entsprechen dem Stand der Technik (VwV-StVO zu den StVO in Verbindung mit den TL Aufstellvorrichtungen 97 ) 4
5 5/11.1 Ο unzureichende Warnkleidung O keine Benutzung von Warnkleidung O Warnkleidung gemäß EN ISO (vormals EN 471) anschaffen und zur Verfügung stellen O Klassifizierung des Herstellers beachten O Gefährdungseinstufung (einfach/erhöht) vornehmen; Beachtung der GUV-I 8591 Warnkleidung O Ausführung der Warnkleidung mind. Klasse 2 bei einfacher Gefährdung Klasse 3 bei erhöhter Gefährdung O Klasse 3 anstreben Ο Betriebsanweisung/Regelungen über die Benutzung von Warnkleidung erstellen Ο Unterweisung der Beschäftigten O regelmäßiger Wechsel bei Alterung, Verschmutzung, Leuchtkraftverlusten O Benutzung kontrollieren 5
6 6/13.5 O Arbeitsstellen nicht ordnungsgemäß abgesichert O fehlende Aufsicht an den Arbeitsstellen O Aufsicht Führende für die Arbeitsgruppen einsetzen O Verantwortungsbereiche und Befugnisse der Aufsicht Führenden festlegen O Pflichtenübertragung vornehmen O Unterweisung der Aufsicht Führenden O Überprüfung der betrieblichen Regelungen durch regelmäßige Gespräche mit den Beschäftigten über Eignung der betrieblichen Regelungen und über besondere Vorkommnisse an den Arbeitsstellen O Kontrolle der Arbeitsstellen 6
7 7/13.6 O unzureichende Erste Hilfe O fehlende Kommunikationsmöglichkeiten an den Arbeitsstellen O mind. ein Ersthelfer in jeder Arbeitskolonne O Ersthelfer in ausreichender Anzahl ausbilden O Erste Hilfe Material an Arbeitsstellen bereithalten O regelmäßige Beratung durch den Betriebsarzt O Kommunikation mit dem Betriebshof und mit Rettungsdiensten sicherstellen; z.b. durch Funk oder Mobiltelefon 7
8 8
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