Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Europas Neuordnung der Ladungssicherung Einfach beachten Sicher Unterwegs

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1 Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Europas Neuordnung der Ladungssicherung Einfach beachten Sicher Unterwegs Umsetzung der Richtlinie über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen Schwerverkehrskontrolle EU-AT-DE, rechtliche Rahmenbedingungen EN vs VDI Oktober 2015 WIFI Salzburg Martin Malits Bundesausbildner Schwerverkehrskontrolle, Bundesministerium für Inneres 1

2 Rechtsvorschriften im Wandel der Zeit Straßenverkehrsordnung - 61 StVO verlautbart am Kraftfahrgesetz Abs. 1 lit. e KFG geschaffen mit der 22. KFG Novelle am geändert mit der 28. KFG Novelle am RL 2014/47/EU vom Umsetzung in nationales Recht bis Anwendung der Richtlinie ab Rechtsvorschriften

3 RL 2014/47/EU Eckpunkte: Definition des Begriffs Ladung Einteilung von Verstößen in Mängelgruppen Anhang mit Mängelkatalog Normenverweise Einheitliche Regelung Maßnahmen bei Verstößen Risikoeinstufung 3 Eckpunkte der Richtlinie

4 Ladung Begriff Ladung Artikel 3 Ziffer 5 alle Güter, die normalerweise in oder auf dem für die Lastaufnahme ausgelegten Teil des Fahrzeugs platziert werden und nicht dauerhaft am Fahrzeug befestigt sind, einschließlich Gegenständen in Lastträgern wie Transportkisten, Wechselaufbauten oder Containern auf Fahrzeugen 4 Ladung

5 Durchführung der Kontrolle Bei jeder anfänglichen technischen Unterwegskontrolle eines Fahrzeugs geht der Prüfer wie folgt vor: a) Er kontrolliert die letzte Prüfbescheinigung und, falls vorhanden, den letzten Bericht über eine technische Unterwegskontrolle, die gemäß Artikel 7 Absatz 1 entweder im Fahrzeug mitgeführt oder elektronisch nachgewiesen werden. b) Er nimmt eine Sichtprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs vor. c) Er kann eine Sichtprüfung der Sicherung der Ladung des Fahrzeugs gemäß Artikel 13 vornehmen. 5 Kontrolle

6 Mängelbewertung Ladungssicherung Geringer Mangel Ein geringer Mangel liegt vor, wenn die Ladung zwar sachgerecht gesichert ist, aber möglicherweise ein Sicherheitshinweis angezeigt ist Erheblicher Mangel Ein erheblicher Mangel liegt vor, wenn die Ladung nur unzureichend gesichert ist und eine erhebliche Verlagerung oder ein Umkippen der Ladung oder von Ladungsteilen möglich ist 6 Mängelbewertung

7 Mängelbewertung Ladungssicherung Gefährlicher Mangel Ein gefährlicher Mangel liegt vor, wenn die Verkehrssicherheit aufgrund der Gefahr des Verlusts der Ladung oder von Ladungsteilen oder aufgrund einer von der Ladung unmittelbar ausgehenden Gefahr unmittelbar beeinträchtigt ist oder wenn Menschen unmittelbar gefährdet werden 7 Mängelbewertung

8 Kontrolle der Ladungssicherung Während der technischen Unterwegskontrolle kann an einem Fahrzeug eine Kontrolle der Ladungssicherung gemäß Anhang III vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass die Ladung so gesichert ist, dass der sichere Fahrbetrieb nicht beeinträchtigt wird und keine Gefährdung von Leben, Gesundheit, Sachwerten oder der Umwelt besteht. 8 Durchführung der Kontrolle

9 Kontrolle der Ladungssicherung Kontrollen können durchgeführt werden, um zu überprüfen, dass unter allen Einsatzbedingungen des Fahrzeugs, auch in Notsituationen oder beim Anfahren bergaufwärts, Teile der Ladung ihre Lage zueinander sowie zu Fahrzeugwänden oder -oberflächen nur äußerst geringfügig ändern können und Ladung sich nicht aus dem Laderaum herausbewegen oder außerhalb der Ladefläche gelangen kann. 9 Durchführung der Kontrolle

10 Kontrolle der Ladungssicherung Unbeschadet der Anforderungen für die Beförderung bestimmter Arten von Gütern, beispielsweise von Gütern, die vom Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) erfasst werden, können für die Ladungssicherung und deren Kontrolle die Grundsätze und, soweit angezeigt, die Normen des Anhangs III Abschnitt I Anwendung finden. Dabei kann die jeweils neueste Fassung der in Anhang III Abschnitt I Nummer 5 aufgeführten Normen herangezogen werden 10 Durchführung der Kontrolle

11 Normenverweise Norm Gegenstand EN EN EN EN EN EN ISO 1161, ISO 1496 EN 283 EN EUMOS EUMOS Berechnungen von Zurrkräften Zurrpunkte Stabilität von Fahrzeugaufbauten Zurrgurte aus Chemiefasern Zurrketten Zurrdrahtseile ISO-Container Wechselbehälter Planen Pfosten Rungen Transportverpackung 11 Normenverweise

12 Sonderbestimmungen Sonderbestimmungen für bestimmte Arten von Gütern mit ihren speziellen Regelungen, wie zum Beispiel gefährliche Güter im Sinne des ADR bleiben nach wie vor bestehen. 12 Sonderbestimmungen

13 Sonderbestimmungen Beispiel: Vorschriften Ausrichtungspfeile Verladung und Sicherung von Versandstücken entsprechend der Kennzeichnung mit Ausrichtungspfeilen 13 Sonderbestimmungen

14 Sonderbestimmungen Beispiel: Vorschriften Niederzurren Versandstücke dürfen durch Verzurrungen nicht beschädigt oder verformt werden 14 Sonderbestimmungen

15 Sonderbestimmungen Die Einstufung von Mängeln erfolgt nach den speziellen gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle gefährlicher Güter also nach dem GGBG Gefahrgutbeförderungsgesetz in Verbindung mit dem Mängelkatalog des BMVIT im Sinne des 15a GGBG 15 Sonderbestimmungen

16 Grundsätze der Ladungssicherung Die Ladungssicherung hält folgenden, beim Beschleunigen bzw. Abbremsen des Fahrzeugs auftretenden Kräften stand: - in Fahrtrichtung dem 0,8-Fachen des Gewichts der Ladung, - in seitlicher Richtung dem 0,5-Fachen des Gewichts der Ladung, - entgegen der Fahrtrichtung dem 0,5-Fachen des Gewichts der Ladung, - und verhindert generell das Kippen oder Umstürzen der Ladung. 16 Grundsätze der Ladungssicherung

17 Grundsätze der Ladungssicherung Bei der Ladungsverteilung sind die höchstzulässigen Achslasten sowie die erforderlichen Mindestachslasten im Rahmen der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs zu berücksichtigen, wie sie in den Rechtsvorschriften über Fahrzeuggewichte und -abmessungen vorgesehen sind. 17 Grundsätze der Ladungssicherung

18 Grundsätze der Ladungssicherung Bei der Ladungssicherung sind die geltenden Anforderungen an die Festigkeit bestimmter Fahrzeugbauteile wie Stirn-, Seiten- und Rückwände, Rungen oder Zurrpunkte zu berücksichtigen, wenn diese Teile zur Ladungssicherung verwendet werden. 18 Grundsätze der Ladungssicherung

19 Grundsätze der Ladungssicherung Für die Ladungssicherung können eine, mehrere oder eine Kombination der folgenden Methoden verwendet werden: - Verriegeln, - Blockieren (lokal, gesamt), - Direktzurren, - Niederzurren. 19 Grundsätze der Ladungssicherung

20 Mängelkatalog A Position Mängel Mängelbewertung Gering Erheblich Gefährlich Die Transportverpackung gestattet keine ordnungsgemäße Sicherung der Ladung Nach Ermessen des Prüfers B Ein oder mehrere Ladungsteile sind nicht ordnungsgemäß positioniert Nach Ermessen des Prüfers C Das Fahrzeug ist für die beförderte Ladung nicht geeignet (nicht unter Position 10 aufgeführter Mangel) D Offensichtliche Mängel des Fahrzeugaufbaus (nicht unter Position 10 aufgeführter Mangel) 10. Eignung des Fahrzeugs 10.1 Stirnwand (falls zur Sicherung der Ladung genutzt) Schwächung des Bauteils durch Rostschäden, Verformungen Nach Ermessen des Prüfers Nach Ermessen des Prüfers X Bauteil gebrochen, gefährdet den intakten Zustand des Frachtraums X Festigkeit des Bauteils unzureichend (Bescheinigung bzw. Kennzeichnung, falls zutreffend) X Für die beförderte Fracht relevante Höhe unzureichend X 20 Mängelkatalog

21 Mängelkatalog Position Mängel Mängelbewertung Gering Erheblich Gefährlich 20.2 Kraftschlüssige Sicherung Einhaltung der erforderlichen Sicherungskräfte Erforderliche Sicherungskräfte werden nicht erreicht X Weniger als 2/3 der erforderlichen Kraft 20.3 Verwendete Ladungsrückhaltevorrichtungen X Fehlende Eignung der Ladungsrückhaltevorrichtungen X Völlig ungeeignete Vorrichtung Etikett (z. B. Fähnchen/Bandende) fehlt/beschädigt, aber Vorrichtung noch in gutem Zustand X X Etikett (z. B. Fähnchen/Bandende) fehlt/beschädigt, aber Spuren erheblicher Abnutzung an Vorrichtung erkennbar Ladungsrückhaltevorrichtungen beschädigt X X Ladungsrückhaltevorrichtungen schwer beschädigt und nicht mehr verwendbar X 30. Ladung völlig ungesichert X 21 Mängelkatalog

22 Beispiele - Mängelbewertung 22 Beispiele

23 Beispiele - Mängelbewertung 23 Beispiele

24 Beispiele - Mängelbewertung 24 Beispiele

25 Beispiele - Mängelbewertung 25 Beispiele

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 26 Danke

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