Neue verpflichtende EU-Ecodesignstandards und Energielabel für Produkte

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1 Marktüberwachung DI Mag. Reinhard Dittler Situation ab 2010 Steigendes Augenmerk der Kommission und des Europäischen Parlaments auf Marktüberwachung: VO (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten Bericht zur Überprüfung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und Marktüberwachung (EP/Christel Schaldemose) Roadmap Enhancing the Market Surveillance enforcement for goods A multi-annual plan Berichtspflichten der MS in EU-VO und RL 2 1

2 Ziele der Marktüberwachung Hohes Niveau in Bezug auf den Schutz öffentlicher Interessen (zb Gesundheits-, Ab Arbeitnehmer-, Konsumenten-, Umweltschutz), aber Keine Einschränkung des freien Warenverkehr über das nach Gemeinschaftsvorschriften zulässige Maß hinaus VO (EG) Nr. 765/2010 Erw.g. 1 3 Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten 4 2

3 Ziele Verordnung Organisation und Durchführung der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen Rahmen für die Marktüberwachung um sicherzustellen, dass Produkte ein hohes Schutzniveau aufweisen Rahmen für die Kontrolle von Produkten aus Drittstaaten ( Zoll Zoll ) Vorschriften zur CE-Kennzeichnung 5 Kapitel III Marktüberwachung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 Anforderungen 6 3

4 Allgemeine Anforderungen Die Marktüberwachung stellt sicher, dass Produkte, die die Gesundheit oder Sicherheit der Benutzer gefährden können oder die die geltenden Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften nicht erfüllen, vom Markt genommen werden bzw. ihre Bereitstellung auf dem Markt untersagt oder eingeschränkt wird und dass die Öffentlichkeit, die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten ordnungsgemäß informiert werden Art. 16(2) 7 Vorgaben für MÜ-Behörden Ausstattung der Marktüberwachungsbehörden mit den erforderlichen Ressourcen zur Art. 18(3) ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben Vorhandensein von Verfahren... Art. 18(2) für die Überprüfung von durch Produkte verursachte Unfälle und Gesundheitsschäden zur Nachkontrolle der Korrekturmaßnahmen um dem wissenschaftlichen und technischen Fachwissen in Sicherheitsfragen Rechnung zu tragen. Möglichkeit zum Rückruf von Produkten, die eine ernste Gefahr darstellen Art. 20(1) 8 4

5 Wie ist die Marktüberwachung durchzuführen? Kontrolle der Merkmale von Produkten Art. 19(1) anhand angemessener Stichproben in angemessenem Umfang durch Überprüfung der Unterlagen, oder wenn dies angezeigt ist durch physische Kontrollen und Laborprüfungen Dabei berücksichtigen die Behörden die geltenden Grundsätze der Risikobewertung eingegangene Beschwerden sonstige Informationen 9 Neue MÜ-Anforderungen Bisher: Marktüberwachung nur generell geregelt Ökodesign-Durchführungsmaßnahmen: spezieller Abschnitt "Nachprüfungsverfahren zur Marktaufsicht". Im Einzelnen festgelegt, welchen Tests das Produkt "Zur Überprüfung der Einhaltung der in Anhang II festgelegten Anforderungen" zu unterziehen ist. 10 5

6 MÜ Labelling RL in Österreich Jahr Inverkehr- Bescheide bringer Danke für die Aufmerksamkeit! Fragen? 12 6

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