In Ergänzung der BSO gelten für alle Pflichtspiele von Jugendmannschaften folgende Bestimmungen (vgl. Anhang 1):



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Transkript:

Anlage 5 zur BSO JUGEND-SPIELORDNUNG In Ergänzung der BSO gelten für alle Pflichtspiele von Jugendmannschaften folgende Bestimmungen (vgl. Anhang 1): 1. Spielberechtigung 1.1 Altersstichtag Spieljahr Jugend Jugend Jugend Jugend Jugend Jugend A B C D E F 2003/2004 01.01.1985 01.01.1987 01.01.1989 01.01.1991 01.01.1992 2004/2005 01.01.1985 01.01.1988 01.01.1990 01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 2005/2006 01.01.1986 01.01.1989 01.01.1991 01.01.1992 01.01.1993 01.01.1994 2006/2007 01.01.1987 01.01.1990 01.01.1992 01.01.1993 01.01.1994 01.01.1995 usw. Spielberechtigt im jeweiligen Alterswettbewerb sind Spielerinnen und Spieler, die am Altersstichtag oder später geboren sind. 1.2 Werden die Meisterschaften in Turnierform ausgetragen, ist ein Nachreichen fehlender Spielerpässe gem. 7.5 BSO nicht möglich. Die Spielerpässe müssen spätestens bis zum Abschluss der Vorrunde bei der Wettkampfleitung vorliegen (Ende des letzten Vorrundenspiels). 2. Spielverkehr 2.1 Den Spielverkehr regelt die Jugendspielordnung der DVJ als Anlage zur BSO und die Spielordnungen der Regional-Spielausschüsse bzw. der Landesverbände, die der Jugendspielordnung der DVJ nicht widersprechen dürfen. 2.2 Netzhöhe Jahrgang männlich weiblich A-Jugend 2,43 m 2,24 m B-Jugend 2,35 m 2,24 m C-Jugend 2,24 m 2,20 m D-Jugend 2,15 m 2,15 m E-Jugend 2,10 m 2,10 m F-Jugend 2,05 m 2,05 m 12/2003 IX 1

2.3 Bei Deutschen Meisterschaften und Bundespokalturnieren sind, abweichend von den Internationalen Volleyball-Spielregeln, Abweichungen für den Freiraum zugelassen. Erforderliche Ausnahmegenehmigungen erteilt der Spielwart der DVJ. 2.4 Deckenberührung Nach dem ersten Ballkontakt der jeweils annehmenden Mannschaft ist eine Deckenberührung erlaubt. Unter einer Deckenberührung ist das Gegenprallen und direkte Zurückspringen des Balles von der Decke oder einer fest mit der Decke verbundenen Vorrichtung (z.b. Basketballkorb, Seile Verstrebungen) zu verstehen. Bleibt der Ball an der Decke oder einer Deckenvorrichtung hängen, so liegt ein Fehler vor. Kann der Ball nach einer Deckenberührung von der eigenen Mannschaft nicht mehr regelgerecht berührt werden, so liegt ein Fehler vor. Diese Änderung betrifft alle Jugendklassen und alle Wettbewerbe im Bereich der DVJ. 2.5 Liberoeinsatz Der Einsatz eines Liberos ist erst ab der B-Jugend erlaubt. 2.6 Sonderbestimmungen für die D- / E- und F-Jugend a) Es gibt keinen taktischen Positionswechsel. b) Erzielt eine Mannschaft bei eigener Aufgabe zwei Punkte in Folge, so rotiert die aufschlagende Mannschaft um eine Position und behält das Aufschlagrecht. 2.6.1 Sonderbestimmung nur für die D-Jugend a) Je Satz sind einer Mannschaft bis zu sechs Auswechslungen erlaubt. b) Das Spielfeld ist 7 m breit und 14 m lang. Der Antennenabstand beträgt 7 m. c) Eine Mannschaft besteht aus vier Spielern, drei Vorderspielern und einem Hinterspieler sowie bis zu vier Auswechselspielern. Der Aufgabespieler ist der Hinterspieler. d) Es gibt keinen Hinterspielerangriff oberhalb der oberen Netzkante. 2.6.2 Sonderbestimmung nur für die E-Jugend a) Je Satz sind einer Mannschaft bis zu sechs Auswechslungen erlaubt. b) Das Spielfeld ist 6 m breit und 12 m lang. Der Antennenabstand beträgt 6 m. c) Eine Mannschaft besteht aus drei Spielern sowie bis zu drei Auswechselspielern. d) Gemischte Mannschaften sind beim männlichen Wettbewerb zugelassen. 2.6.3 Sonderbestimmung nur für die F-Jugend a) Das Spielfeld ist 4,5 m breit und 9 m lang. Der Antennenabstand beträgt 4,5 m. b) Eine Mannschaft besteht aus zwei Spielern sowie bis zu zwei Auswechselspielern. 12/2003 IX 2

c) Gemischte Mannschaften sind beim männlichen Wettbewerb zugelassen. 3. Landesmeisterschaft 3.1 Die Form der Ermittlung der Landesmeister ist den Mitgliedsverbänden überlassen und wird durch die Landes-Spielordnung bzw. Landes- Jugendspielordnung geregelt. 3.2 Bis zu 3 Wochen vor Beginn der Regionalmeisterschaft müssen die Landesmeisterschaften abgeschlossen sein. Der Landesjugendwart meldet den Abschlusstabellenstand der Landesmeisterschaften dem zuständigen Regionaljugendwart. 4. Regionalmeisterschaft 4.1 An den Regional-Jugendmeisterschaften sind die Meister und Vizemeister jedes Landesverbandes startberechtigt. Der Regional-Spielausschuss, insbesondere der Regional-Jugendwart übernimmt die Ausschreibung und ist für die Durchführung der Regionalmeisterschaft zuständig. Bei Verzicht einer Mannschaft gilt 3.3.3 RSO. 4.2 Die Regionalmeisterschaft muss mindestens 4 Wochen vor der jeweiligen Deutschen Jugendmeisterschaft stattfinden. 4.3 Der Regionaljugendwart meldet das Ergebnis der Meisterschaft am ersten Werktag nach Ende der Regionalmeisterschaft der Geschäftsstelle der DVJ mit Angabe der Anschriften des Vereins und des verantwortlichen Leiters der drei Erstplatzierten. Die schriftliche Meldung mit der Erklärung der Vereine, an den Deutschen Meisterschaften teilzunehmen, erfolgt in der Woche nach Ende der Regionalmeisterschaften durch den Regionaljugendwart an die Geschäftsstelle der DVJ. 4.4 Für die Regionalbereiche West und Südost gelten die Landesjugendmeisterschaften gleichzeitig als Regionaljugendmeisterschaften. 4.5 Verzichtet eine Mannschaft auf die Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft (DM), so ist die nächstplatzierte Mannschaft des Regionalbereichs teilnahmeberechtigt. 5. Deutsche Meisterschaften 5.1 Zur Teilnahme werden 16 Mannschaften zugelassen. 5.2 Teilnahmeberechtigt sind jeweils 2 Regionalvertreter, im Normalfall der Erst- und Zweitplatzierte jedes Regionalbereichs. 12/2003 IX 3

5.3 Die Deutschen Meisterschaften werden in einem Turnier ausgetragen. Der Austragungsmodus ist in Anhang 2 dargestellt. 5.4 Alle Spiele der Jugend-Altersklassen gehen über 2 Gewinnsätze, auch die Endspiele. Ein entscheidender 3. Satz wird im Tie-Break bis 15 Punkte mit einem 2 Punktevorsprung gespielt, wobei ein Seitenwechsel vollzogen wird, sobald eine Mannschaft 8 Punkte erzielt hat. Treten Mannschaften zu den Platzierungsspielen nicht an, werden sie mit einem Strafgeld laut Strafenkatalog Punkt 8.2 b) belegt. 6. Bundespokal 6.1 In jedem Jahr finden Bundespokalturniere für Landesverbands- bzw. Landesauswahlmannschaften der männlichen und weiblichen Jugend statt. 6.1.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Landesverbände. 6.1.2 Bei allen Bundespokalturnieren gilt 1.2 dieser Ordnung. 6.1.3 Spielberechtigt sind Spielerinnen und Spieler mit gültigem Jugend- Spielerpass (gelb). Sie müssen zum Zeitpunkt des Bundespokalturniers in dem Landesverband/Bundesland spielberechtigt sein, für dessen Auswahlmannschaft sie starten. Die Sperrfrist nach 8.3 BSO findet beim Vereinswechsel innerhalb des Landesverbandes/Bundeslandes keine Anwendung. 6.2 Die Jahrgangseinteilung richtet sich nach den internationalen Stichtagen der Junioren. Altersstichtag BPT A BPT B2 BPT B1 BPT C m. w. m. w. m. w. m. w. 2003 1986 1987 1988 2004 1985 1986 1988 1989 1990 2005 1987 1988 1989 1990 2006 1987 1988 1991 1992 2007 1989 1990 1991 1992 6.3 Der Austragungsmodus richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden Mannschaften und wird vom Vorstand der DVJ festgelegt. 6.4 Netzhöhe Pokal männlich weiblich A-Pokal 2,43 m 2,24 m B-Pokal 2,43 m 2,24 m C-Pokal 2,35 m 2,20 m 12/2003 IX 4

6.5 Der C-Pokal und der für die jeweilige Altersklasse 1. B-Pokal finden getrennt in den Bereichen Nord und Süd statt. 7. Ausrichtung der Endrunde um die Deutschen Jugendmeisterschaften und der Bundespokale 7.1 Die Ausrichtung der Endrunde um die Deutschen Jugendmeisterschaften und der Bundespokalturniere übernehmen die Regionalbereiche nach einem im folgenden aufgeführten rollierenden System, falls nicht bis zum 31.10. des vorangehenden s ein Einzelbewerber (Verein) die Ausrichtung der DM und des Pokals von der DVJ übertragen bekommen hat. Einen Anspruch auf die Übertragung einer Deutschen Meisterschaft oder eines Bundespokalturniers hat ein Regionalbereich nicht, wenn bis zum 31.10. des Vorjahrs eine Einzelbewerbung vorliegt. Sollte sich nach dem festgesetzten Termin noch ein Einzelausrichter finden, kann der betreffende Regionalbereich bzw. der Landesverband auf die Ausrichtung der ihm zugeteilten Meisterschaft bzw. des Pokals verzichten. Voraussetzung ist jedoch immer, dass die Auflagen der DVJ erfüllt werden. 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 DM "A" NW SW N NO S W O SO NW SW N NO DM "B" SW N NO S W O SO NW SW N NO S DM "C" N NO S W O SO NW SW N NO S W DM "D" NO S W O SO N SW N NO S W O BPT "C" W NO N NW W NO Nord BPT "C" O S SW SO O S Süd BPT "B1" NO N NW W NO N Nord BPT "B1" S SW SO O S SW Süd BPT B2 NW SW N SO NW SW BPT "A" N NO S SW N NO Der Regionalbereich delegiert die Ausrichtung an einen Landesverband. 7.2 Der Landesschiedsrichterwart ist für die Auswahl von geprüften 1. und 2. Schiedsrichtern sowie für die Gestellung eines Schiedsrichter- Einsatzleiters in Zusammenarbeit mit dem Bundesschiedsrichterausschuss sowie dem Spielwart der DVJ verantwortlich. Das übrige Wettkampfgericht stellt der Ausrichter. Bei den Deutschen Meisterschaften der A- und B-Jugend sowie bei den Bundespokalturnieren der A- und B-Jugend müssen die Schiedsrichter die "Bundesliga- Zulassung" haben. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Schiedsrichter- und Regelkommission Schiedsrichter mit geringerer Quali- 12/2003 IX 5

fikation einsetzt. Bei den Deutschen Meisterschaften der C-Jugend und dem Bundespokalturnier C müssen die 1. Schiedsrichter mindestens die B-Lizenz haben. 8. Schlussbestimmungen Diese Ordnung wurde von der Vollversammlung am 12./13.05.1979 beschlossen und am 22.09.1979 vom Hauptausschuss bestätigt. Sie tritt am 1.10.1979 in Kraft. Sie wurde am 02.06.1985, am 09.11.1986, am 11./12.06.1988, am 17./18.06.1989, am 23./24.06.1990, am 8.12.1990, am 27./28.04.1991, am 23.05.1992, am 11.12.1993, am 10./11.12.1994, am 12.11.1995, am 27.04.1997, am 07./08.06.1997, am 06./07.12.1997, am 18.09.1999, am 15.12.2000, am 01.12.2001, am 14.06.2003 und am 27.09.2003 geändert. 12/2003 IX 6

Anhang 1 Übersicht über den Jugendspielverkehr Bezeichnung Alter Spielsystem Wettbewerb F-Jugend 11 E-Jugend 12 D-Jugend 13 C-Jugend 14 B-Jugend 15/16 A-Jugend 17-19 2:2 Netzhöhe: 2,05 m, Spielfeld: 4,5 x 9 m, Antennenabstand: 4,5 m 3:3 Netzhöhe: 2,10 m, Spielfeld: 6 x 12 m, Antennenabstand: 6 m 4:4 Netzhöhe: 2,15 m, Spielfeld: 7 x 14 m, Antennenabstand: 7 m Reglementierung: 3 Vorder- und 1 Hinterspieler 6:6 Netzhöhe: 2,20 m (weiblich) 2,24 m (männlich) Spielfeld: 9 x 18 m Antennenabstand: 9 m 6:6 Netzhöhe: 2,24 m (weiblich) 2,35 m (männlich) Spielfeld: 9 x 18 m Antennenabstand: 9 m 6:6 Netzhöhe: 2,24 m (weiblich) 2,43 m (männlich) Spielfeld: 9 x 18 m Antennenabstand: 9 m bis Landesmeisterschaft bis Landesmeisterschaft bis Deutsche Meisterschaft bis Deutsche Meisterschaft DVJ: BPT Nord/Süd bis Deutsche Meisterschaft DVJ: BPT bis Deutsche Meisterschaft DVJ: BPT 12/2003 IX 7

Anhang 2 DEUTSCHE JUGENDMEISTERSCHAFTEN GRUPPENBILDUNG Pool A 4 Regionalmeister werden Pool A zugelost; 4 Vizemeister, deren Meister im Pool B sind, werden Pool A zugeordnet. Pool B 4 Regionalmeister werden Pool B zugelost; 4 Vizemeister, deren Meister im Pool A sind, werden Pool B zugeordnet. Gruppe A1 Gruppe A2 Gruppe B1 Gruppe B2 Von den 4 Regionalmeistern werden je 2 in A1 und A2 gelost; je 2 Vizemeister werden A1 und A2 zugelost Von den 4 Regionalmeistern werden je 2 in B1 und B2 gelost; je 2 Vizemeister werden B1 und B2 zugelost SPIELPLAN Vorrunde Spielhalle 1 Spielhalle 2 Feld I Feld II Feld III Feld IV A1 1-2 3-4 B1 1-2 3-4 A2 1-2 3-4 B2 1-2 3-4 A1 1-4 2-3 B1 1-4 2-3 A2 1-4 2-3 B2 1-4 2-3 A1 1-3 2-4 B1 1-3 2-4 A2 1-3 2-4 B2 1-3 2-4 Zwischenrunde 1) 2.A1 3.B1 2) 2.A2-3.B2 3) 3.A1-2.B1 4) 3.A2-2.B2 5) 4.A1 4.A2 6) 4.B1-4.B2 7) 1.A1 - Gew. 4) 8) 1.A2 - Gew. 3) 9) 1.B1 - Gew. 2) 10) 1.B2 - Gew. 1) Platzierungsspiele 11) Verl. 1) - 2) 12) Verl. 3) - 4) Gew. 5) - 6) (Pl. 13 + 14) Verl. 5) - 6) (Pl. 15 + 16) 13) Gew. 7) - 8) 14) Gew. 9) - 10) 15) Verl. 7) - 8) 16) Verl. 9) - 10) Gew. 11) - 12) (Pl. 9 + 10) Endspiel Verl. 11) - 12) (Pl. 11 + 12) Gew. 15) - 16) (Pl. 5 + 6) Der 3. Platz wird nicht ausgespielt Gew. 13) - 14) Verl. 15) - 16) (Pl. 7 + 8) 12/2003 IX 8