Bautechnische Mitteilungen 1.1. Außenwandbekleidungen (Fassaden) aus angemörtelten Fliesen oder Platten, Hinweise für Planung und Ausführung. Allgemeines Keramische Bekleidungen schützen Außenwände von Gebäuden sehr wirksam gegen Regen, gegen chemische Angriffe aus der Atmosphäre und gegen mechanische Beanspruchungen. Mit keramischen Fliesen und Platten aus dem großen Angebot von GAIL Architektur - Keramik erhält das Gebäude eine dauerhafte und ästhetisch gestaltete Fassade. Für Fassaden Begriffe, Klassifizierung, Anforderungen und Kennzeichnung geeignete Fliesen keramischer Fliesen und Platten für Bodenbeläge oder Wandund Platten bekleidungen, Innen- oder Außenanwendung, sind grundsätzlich in DIN EN 87<1> genormt. Speziell für Außenwandbekleidungen werden Fliesen und Platten der Gruppe Al nach DIN EN 121 <2>, der Gruppe Bl nach DIN EN 176 <3> und keramische Spaltplatten nach DIN 18166 <4> verwendet, andere Fliesen und Platten nur dann, wenn ausdrücklich die Frostbeständigkeit nach DIN EN 202 <5> zugesichert ist. Spaltplatten und Spaltriemchen mit schwalbenschwanzförmiger Rückflächenprofilierung von GAIL Architektur - Keramik ergeben eine besonders gute Haftfestigkeit zwischen Mörtelbett und Plattenrückflächen. Die einzelne Fliese oder Platte darf nicht größer als 0,12 m², ihre größte Seitenlänge max. 40 cm und ihre Dicke max.15 mm sein. Planung, Planung, Konstruktion und Ausschreibung nach den aner- Konstruktion kannten Regeln der Technik sind die Voraussetzungen für eine und Ausschreibung fachgerechte Ausführung der Fassade mit angemörtelten Fliesen oder Platten. Deshalb muß das grundlegende Regelwerk DIN 18 515 Teil 1 <6> beachtet werden. Wurde zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer die Verdingungsordnung für Bauleistungen vereinbart ( VOB-Vertrag ), dann gelten zusätzlich die einschlägigen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) der VOB Teil C DIN 18 299 <7> und DIN 18 352 <8>. Die Ausführung von keramischen Fassaden soll nur Fachfirmen übertragen werden, die über gründliche Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügen.
Grundsätzlich zu unterscheiden sind Bekleidungen, die unmittelbar an die Außenwand angesetzt werden, von solchen, für die vorher ein bewehrter und verankerter Unterputz als Ansetzfläche hergestellt werden muß. Die keramischen Fliesen oder Platten werden mit Mörtel direkt an die Außenwand angesetzt, d. h. es bedarf keiner mechanischen Befestigung durch Bewehrungen oder Verankerungen, wenn das Material an der Außenfläche der Außenwand ausreichend fest und gleichmäßig ist, z. B. Stahlbeton nach DIN 1045 <9> oder Mauerwerk nach DIN 1053 <10> mit Steinen der Festigkeitsklasse 12 und Mörtelgruppe II. Ist das Material an der Außenfläche der Außenwand nicht ausreichend fest, z. B. ein Wärmedämmstoff, oder ungleichmäßig, z.b. Mischmauerwerk, dann ist ein Unterputz mit Bewehrung und Verankerung erforderlich, über den die auftretenden Kräfte in den tragenden Teil der Wandkonstruktion eingeleitet werden. Versetzpläne Vorbereitungen Es ist zu empfehlen, für das Objekt Versetzpläne anzufertigen und diese als Vertragsbestandteil zu vereinbaren. Dabei sollten die Standardformate des derzeit gültigen Lieferprogramms von GAIL Architektur Keramik zugrunde gelegt werden. Wir beraten planende und ausschreibende Architekten, damit Farben, Formate und Verbände der Fliesen und Platten sowie alle Anschlußdetails, Bewegungsfugen, Rastermaße usw. festgelegt und schon bei der Planung und Ausführung des Rohbaus berücksichtigt werden. Dadurch können Mehrkosten, unschöne Passungsschnitte und Zeitverluste vermieden werden. Auf Anforderung stellen wir Vorschläge für Leistungsbeschreibungen zur Verfügung. Zu Beginn der Ausführung der Leistung kontrolliert die Fachfirma die Rohbaumaße an Ort und Stelle und vergleicht sie mit den Versetzplänen. Abweichungen werden der Bauleitung mitgeteilt. Gleichzeitig werden die Ansetzflächen auf Eignung zum Ansetzen der Fliesen oder Platten überprüft, wie dies in DIN 1961 VOB Teil B <11> 4 Nr. 3 vorgeschrieben ist: Die ausführende Fachfirma muß es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitteilen, falls sie Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung oder wegen Mängel in der Leistung eines anderen Unternehmers hat, insbesondere bei
ungeeigneter Beschaffenheit der Ansetzflächen, groben Verschmutzungen, z. B. durch andere Handwerker, Ausblühungen aus Mauerwerk oder Beton, Spannungs- oder Setzrissen, zu glatten Flächen, zu feuchten, verölten oder gefrorenen Flächen, größeren Unebenheiten als nach DIN 18 202 <12> zulässig. Bestehen die Ansetzflächen aus Dämmstoffen oder Mischmauerwerk, ohne daß der erforderliche Unterputz mit Bewehrung und Verankerung ausgeschrieben ist, sind ebenfalls Bedenken geltend zu machen. Spritzbewurf Unterputz Der Spritzbewurf dient zur Verbesserung der Haftung des Ansetzmörtels bzw. Unterputzes auf der Oberfläche der tragenden Rohbaukonstruktion. Die Ansatzflächen sind zunächst von Staub und Verschmutzungen, Mörtelresten und Putzüberständen zu reinigen, trockene und stark saugende Untergrundflächen vorzunässen. Dann ist der Spritzbewurf vollflächig deckend aufzubringen, damit auch kleine Löcher und Hohlfugen geschlossen und geringfügige Unebenheiten der Ansetzfläche ausgeglichen werden. Zusammensetzung des Mörtels gemäß Tabelle 1. Mit einem Unterputz werden größere Maßungenauigkeiten des Untergrundes ausgeglichen (Ausgleichsputz). Er bildet die Ansetzfläche für die Bekleidung. Seine Dicke soll mindestens 10 und höchstens 25 mm betragen. Sollen die Fliesen oder Platten im Dünnbettverfahren angesetzt werden, so wird in der Regel ein Ausgleichsputz erforderlich sein. DIN 18 550 Teil 1 und 2 <13> und <14> sind zu beachten. Ist das Gebäude starkem Schlagregen ausgesetzt, d. h. Beanspruchungsgruppe lll nach DIN 4108 Teil 3 <15>, dann ist ein Unterputz von mindestens 20 mm Dicke vorzusehen. Zusammensetzung des Mörtels gemäß Tabelle 1.
Ansetzflächen Der Unterputz muß mechanisch befestigt, d. h. bewehrt und an aus bewehrtem der Rohbaukonstruktion verankert werden, wenn Unterputz und verankertem unterschiedliche Baustoffe der Ansetzflächen vorliegen, z. B. Mischmauerwerk, außenliegende Wärmedämmschichten vorhanden sind, zu glatte oder gerissene Ansetzflächen vorgefunden werden, der Unterputz als Ausgleichsputz dicker als 25 mm ausgeführt werden muß. Bewehrter verankerter Unterputz bedarf keines Spritzbewurfes. Die Bewehrung besteht aus nichtrostendem Stahl der Verfestigungsstufe K 700, Werkstoffnummer 1.4301 oder 1.4571 nach DIN 17440 bzw. DIN 17441, Maschenweite 50 x 50 mm, Stabdurchmesser mindestens 2 mm. Diese Bewehrung ist über Traganker aus nichtrostendem Stahl am tragfähigen Teil der Außenwand zu verankern. Ein statischer Nachweis der Anker ist nach DIN 18 516 Teil 3 <16> zu erbringen. Dieser kann auch durch eine Typenberechnung erfolgen. Halteanker erhalten Längskräfte aus Zug- und Druckbeanspruchungen. Traganker nehmen Längs- und Querkräfte auf; sie sind am Verankerungsende gedreht, gespreizt oder gewellt. Zuerst werden die Traganker in dafür hergestellten Bohrlöchern mit Zementmörtel eingesetzt. Abmessungen und Abstände der Anker müssen der objektbezogenen statischen Berechnung entsprechen. Die Anker sind so einzusetzen, daß die Bewehrung mittig im Unterputz liegt. Trag- und Halteanker müssen kraftschlüssig mit der Bewehrung verbunden sein. Hinsichtlich Verankerungsgrund, Einbindetiefe, Einsetzen der Anker usw. ist DIN 18 516 Teil 3, Abschnitt 5 <16> zu beachten. Auf den Untergrund, z. B. die Wärmedämmschicht ist ein zweilagiger Unterputz der Putzmörtelgruppe P lll b nach DIN 18 550 Teil 1 und 2 <11 > und <12> aufzutragen. Die erste Putzlage reicht bis zur Bewehrung, die zweite Putzlage wird nach 4 bis 24 Stunden aufgebracht. Die Dicke des bewehrten Unterputzes beträgt 25 bis 35 mm. Zur Aufnahme der Windlasten durch den bewehrten Unterputz werden vier Halteanker je m² und zusätzlich drei Halteanker je m an den freien Rändern angeordnet. Traganker fungieren gleichzeitig als Halteanker, jedoch nicht umgekehrt.
Ansetzen im Die Fliesen und Platten müssen vollflächig vermörtelt, d.h. in Dickbett- oder einem geschlossenen Mörtelbett angesetzt werden. Hohl- Dünnbettverfahren räume im Mörtelbett sollen vermieden werden, da sie zu Wasseransammlungen, Ausblühungen und Frostabsprengungen führen können. Die Dicke des Mörtelbettes soll im Dickbettverfahren mindestens 10, im Mittel 15 mm betragen, Zusammensetzung des Mörtels gemäß Tabelle 1. Das Pudern mit reinem Zement zur Beschleunigung der Arbeit bei feuchtem Wetter ist nicht zulässig, da es häufig zu Ausblühungen führt. Bei Anwendung des Dünnbettverfahrens ist DIN 18157 Teil 1 <17> zu beachten und eine Dicke des Mörtelbettes von mindestens 3 mm herzustellen. Angesetzt wird im kombinierten Verfahren (Floating-Buttering-Verfahren). Es wird nur hydraulisch erhärtender Dünnbettmörtel nach DIN 18 156 Teil 2 <18> verwendet. Verfugung Die Fugenbreite zwischen den Fliesen oder Platten ist produktund formatabhängig, bei keramischen Spaltplatten und Spaltriemchen in der Regel 8 bis 10 mm und bei Steinzeugfliesen 3 bis 5 mm. Die Fähigkeit zur Dampfdiffusion steigt mit dem Anteil der Fugenfläche an der Gesamffläche. Nach dem Ansetzen der Fliesen oder Platten, bevor der Ansetzmörtel erhärtet ist, wird der Ansetzmörtel aus den Fugen gleichmäßig tief ausgekratzt. Lose Mörtelreste sind zu entfernen, die Fugenflanken zu säubern. Der Fugenmörtel wird eingeschlämmt, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Er muß bis zum Ansetzmörtel durchgedrückt werden und darf keine Fehlstellen haben. Fabrikfertige Fugenmörtel, die für Fassaden ausgewiesen sind, werden empfohlen, andernfalls Zusammensetzung des Fugenmörtels gemäß Tabelle 1. Durch geeignete Mörtelmischung und Arbeitsweise sind Schwindrisse, Ausblühungen und Farbschwankungen auszuschließen. Bewegungsfugen Hinweise für die Anordnung und Ausführung von Bewegungsfugen in angemörtelten Außenwandbekleidungen enthält das Merkblatt: Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten <19>.
Reinigung Durch die Bauabschlussreinigung werden im Anschluß an die Verfugung Mörtelreste und eventuell anhaftender Zementschleier entfernt. Hierzu ist klares Wasser zu verwenden, da Säuren, auch in verdünnter Form, den Fugenmörtel angreifen können. Der Zeitpunkt des Abwaschens ist so zu wählen, daß der Fugenmörtel nicht mehr ausgewaschen und sein Erstarrungsprozeß nicht gestört wird. Wenn Wasser und Schwammscheibe versagen, kann nach ausreichender Erhärtung der Fugen und Nässung der Bekleidung ver dünnte Essigsäure oder ein geeignetes Spezialreinigungsmittel (Zementschleierentferner) nach den Vorschriften des Herstellers verwendet werden. Anschließend ist die Bekleidung mit klarem Wasser nachzuwaschen. Literaturhinweise <1> DIN EN 87; Keramische Fliesen und Platten für Bodenbeläge und Wandbekleidungen; Begriffe, Klassifizierung, Anforderungen und Kennzeichnung <2> DIN EN 121; Stranggepreßte keramische Fliesen und Platten mit niedriger Wasseraufnahme (E 3%); Gruppe Al <3> DIN EN 176; Trockengepreßte keramische Fliesen und Platten mit niedriger Wasseraufnahme (E 3%); Gruppe Bl <4> DIN 18166; Keramische Spaltplatten und Spaltplatten- Formteile <5> DIN EN 202; Keramische Fliesen und Platten; Bestimmung der Frostbeständigkeit <6> DIN 18 515 Teil 1; Außenwandbekleidungen; Angemörtelte Fliesen oder Platten; Grundsätze für Planung und Ausführung <7> DIN 18 299; VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
<8> DIN 18 352; VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Fliesen- und Plattenarbeiten <9> DIN 1045; Beton und Stahlbeton; Bemessung und Ausführung <10> DIN 1053 Teil 1; Mauerwerk; Rezeptmauerwerk DIN 1053 Teil 2; Mauerwerk; Mauerwerk nach Eignungsprüfung <11> DIN 1961; VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen; Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen <12> DIN 18 202; Toleranzen im Hochbau; Bauwerke <13> DIN 18 550 Teil 1; Putz; Begriffe und Anforderungen <14> DIN 18 550 Teil 2; Putz; Putze aus Mörteln mit mineralischen Bindemitteln; Ausführung <15> DIN 4108 Teil 3; Wärmeschutz im Hochbau; Klimabedingter Feuchteschutz; Anforderungen und Hinweise für die Planung und Ausführung <16> DIN 18 516 Teil 3; Außenwandbekleidungen, hinterlüftet; Naturwerkstein; Anforderungen, Bemessung <17> DlN18157 Teil1;Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren; Hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel <18> DIN 18 156 Teil 2; Stoffe für keramische Bekleidungen im Dünnbettverfahren; Hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel <19> Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.v. (ZDB), Bonn, in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden: Merkblatt Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten. Köln: Verlagsgesellschaft Rudolf Müller,10.83
Tabelle 1: Mörtelzusammensetzungen nach DIN 18515 Teil 1 Zeile Mörtel für Mischungsverh ältnis Zement : Sand Körnung des Zuschlagstoffe s in Raumteilen 1 Spritzbewurf 1:2 bis 1:3 0 bis 4 2 Unterputz, bewehrt 1:3 bis 1:4 0 bis 4 und unbewehrt 3 Dickbett 1:4 bis 1:5 0 bis 4 4 Verfugen 1) 2) 3) 1:2 bis 1:3 0 bis 2 4) 1) Es sollten Werktrockenmörtel, die vom Hersteller als geeignet ausgewiesen werden, verwendet werden. 2) Bei starker Schlagregenbeanspruchung müssen wasserabweisende Fugenmörtel verwendet werden. 3) Zuschlag mit dichtem Gefüge und erhöhtem Widerstand gegen Frost nach DIN 4226 Teil 1. 4) Das Größtkorn des verwendeten Sandes darf 2 mm nicht überschreiten. Zur Verbesserung des Mehlkorn- und Feinstsandgehaltes, 0 bis 0,25 mm, kann gegebenenfalls dem Sand ein Zusatz von Gesteinsmehl, z. B. Quarzmehl, Traß, zugegeben werden. Tabelle 2: Gute Kornzusammensetzung des Sandes für Ansetzmörtel Korngruppe (mm) Anteil (%) 0 bis 0,2 0,2 bis 1,0 1,0 bis 4,0 10 bis 25 30 bis 40 35 bis 60 Tabelle 3: Bedarfswerte für Zement und Sand Bedarf pro m² Mörtelbettdicke Mischungs- 15 mm 20 mm 25 mm verhältnis Zemen t Kg Sand Ltr. Zemen t Kg. Sand Ltr. Zemen t Kg. Sand Ltr. 1:3 6,5 17 8,6 22 10,8 28 1:4 5,3 18 7,0 24 8,8 29 1:5 4,4 19 5,8 25 7,3 30
Abbildung 1: Fassade mit keramischen Spaltplatten und bewehrtem und verankertem Unterputz auf Dämmschicht nach DIN 18515 Teil 1. 1 GAIL Architektur-Keramik Keramische Spaltplatte Format Nr. 1100, DIN 18166 2 GAIL Architektur-Keramik Schenkel, Format Nr. 4822 3 Hydraulisch erhärtender Dünnbettmörtel DIN 18 156-M 4 Mörtelfuge 5 Unterputz Mörtelgruppe P lll, DIN 18550 Teil 2 6 Baustahlgitter 50 x 50 x 2 mm aus nichtrostendem Stahl 7 Wärmedämmplatte mit putzfähiger Oberfläche
Abbildung 2: Gebäude Außenecke mit Feldbegrenzungsfuge zu Abbildung 1. 8 Tragende Baukonstruktion 9 Traganker aus nichtrostendem Stahl mit Druckverteilungsplatte und Kerbe, Werkstoff-Nr. 1.4571 oder 1.4401 10 Elastischer Fugendichtstoff 11 Rundschnur aus geschlossenzelligem Schaumstoff 12 Hinterfüllmaterial 13 Bohrloch für Traganker, mit Zementmörtel gefüllt Diese Mitteilung will Sie beraten. Die darin enthaltenen Angaben entsprechen unserem besten Wissen. Eine Verbindlichkeit kann daraus nicht hergeleitet werden.