Erläuterung der Änderungen in der neuen überarbeiteten DIN EN 10025 Teil 1-6 für warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen im Bereich Grobblech Die nachfolgenden Erläuterungen wurden in einem technischen Arbeitskreis der Walzstahl-Vereinigung zusammengestellt. Sie basieren auf der Neugausgabe 2005 der DIN EN 10025 und sind bestimmt für Kunden im Bereich Verarbeitung und Distribution, aber auch für alle zuständigen Stellen auf Herstellerseite. Baustähle oder Konstruktionsstähle decken einen der volumenmäßig größten Abnehmersektoren für Walzstahl und insbesondere Grobblech ab. Die relativ große (Stahl-) Sortenvielfalt kommt unter anderem durch unterschiedliche Verfahren beim Walzen und der Weiterverarbeitung zustande. Mit dieser neuen Ausgabe der DIN EN 10025 sind erstmalig praktisch alle konstruktionsrelevanten Stahlsorten in einer einzigen Norm enthalten und zwar je nach Herstellungsverfahren in den Teilen 2 bis 6. Diese Teile ersetzen die entsprechenden bisher gültigen verschiedenen Normen. Gleichzeitig erfüllt die neue DIN EN 10025 die Anforderungen an eine Harmonisierte Europäische Norm. Die nachstehenden Erläuterungen liegen auch in englischer Sprache vor. Kontakt: Werner.Frank@wvstahl.de Düsseldorf, April 2005
Änderungen bei den EN-Normen für warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen - Neuausgabe Stand April 2005 - Mit Ausnahme von Teil 6, wo ausschließlich Flacherzeugnisse behandelt werden, ist die neue EN 10025 gültig für Flacherzeugnisse und für Langerzeugnisse. bisherige EN-Norm neue EN-Norm Ausgabe DIN-EN EN 10025:1990+A1:1993 EN 10025-2:2004-11 2005-04 EN 10113-2:1993 EN 10025-3:2004-11 2005-02 EN 10113-3:1993 EN 10025-4:2004-11 2005-04 EN 10155:1993 EN 10025-5:2004-11 2005-02 EN 10137-2:1995 EN 10025-6:2004-11 2005-02 Allgemeine Lieferbedingungen für alle Teile der neuen Norm: EN 10025-1:2004-11 2005-02 Bis auf gelegentliche Hinweise zu Besonderheiten für Langerzeugnisse betrachten die folgenden Erläuterungen ausschließlich Flacherzeugnisse. So wird auch die einzige neue, ausschließlich für Langerzeugnisse definierte Stahlsorte S450J0 nach Teil 2 der neuen EN 10025 im Folgenden nicht weiter behandelt. In den nachfolgenden Übersichten werden die wesentlichen Grundfestlegungen der Norm betrachtet, nicht die bei verschiedenen Punkten möglichen Optionen. Alle angegebenen Grenzwerte für die chemische Zusammensetzung beziehen sich auf die Schmelzenanalyse. Achtung: Durch den Übergang auf die neuen Kurzbezeichnungen der EN 10025:2004-11 ergeben sich fallweise Veränderungen bei den Werkstoffnummern. Hinweis: Wie bei allen neuen EN-Normen wird die Einheit N/mm² jetzt als MPa bezeichnet, wobei gilt: 1 MPa = 1 N/mm² EN 10025-1:2004-11 (DIN EN 10025-1:2005-02) Teil 1: Allgemeine technische Lieferbedingungen In diesem Teil werden alle allgemeinen Anforderungen aus den einzelnen Elementen der bisherigen Normung gemäß EN 10025, EN 10113-1 (zu EN 10113-2 und EN 10113-3), EN 10155 und EN 10137-1 (zu EN 10137-2) zusammengefasst. Die Europäische Kommission hat die Bauproduktenrichtlinie (CPD Construction Products Directive 89/106) eingeführt. Um die notwendigen Voraussetzungen gemäß CPD zu schaffen, wurden dem Teil 1 der EN 10025 die Anhänge B und ZA angefügt, durch den die neue EN 10025 insgesamt den Status einer Harmonisierten Europäischen Norm erlangt. Der Anhang B (normativ) enthält die Regelungen, auf die Punkt 14 der Norm zur Konformitätsbewertung hinweist. Der Anhang ZA (informativ) enthält: 1. Die Aussagen der CPD, die für die EN 10025 relevant sind. 2. Die von den Stahlherstellern einzuhaltenden Vorschriften für den Konformitätsnachweis der Produkte. Hinweis: Zukünftig müssen alle in der CPD genannten Baustahlprodukte den Vorschriften harmonisierter Normung entsprechen und mit dem CE-Zeichen geliefert werden. Die Lieferung mit CE-Zeichen muss explizit bestellt werden. Der Nachweis erfolgt auf einem Begleitdokument.
EN 10025-2: 2004-11 (DIN EN 10025-2:2005-04) Teil 2: Technische Lieferbedingungen für unlegierte Baustähle Die wichtigsten Änderungen im Vergleich mit der vorhergehenden EN 10025: 1. Die Stahlherstellung nach dem SM-Verfahren ist nicht mehr zulässig. Unberuhigter Stahl ist ebenfalls nicht mehr zulässig. Dadurch entfallen die früheren Kennzeichnungen G1 bzw. G2 für die Vergießungsart bei S235JR. 2. Der Lieferzustand liegt grundsätzlich im Ermessen des Herstellers, sofern kein spezieller Lieferzustand bestellt wird. Das bedeutet, dass der Hersteller in den folgenden Lieferzuständen liefern kann: - im Walzzustand (+AR, "as rolled") oder - normalisiert (+N, normalgeglüht oder normalisierend gewalzt) Der Lieferzustand muss in der Bescheinigung vermerkt werden. Hinweis: Nur für Langerzeugnísse und für kontinuierlich gewalzte Flacherzeugnisse ist auch TM (+M, thermomechanisch gewalzt) zulässig. Neben der Freiheit für den Hersteller besteht für den Kunden die Möglichkeit, die Stahlerzeugnisse mit den Vorgaben "normalisiert" bzw. "im Walzzustand" zu bestellen. In diesem Fall muss das Symbol "+N" bzw. "+AR" bei der Bestellung zusammen mit der Bezeichnung der Stahlsorte angegeben werden und das Produkt muss mit der Kennzeichnung "+N" bzw. "+AR" versehen werden. Abhängig von Stahlsorte und Blechdicke können technische Einschränkungen bei der Umsetzung dieser Vorgabe bestehen. Im Einzelfall wird empfohlen, den Hersteller zu konsultieren. Die Möglichkeit, den TM-Lieferzustand zu bestellen, besteht nach dieser Norm insgesamt nicht. Durch die jetzt sprechenden Lieferzustand-Kennzeichnungen entfallen die früheren Kürzel G3 bzw. G4. 3. Die Stahlsorte S185 und die Maschinenbaustähle E295, E335 sowie E360, für die keine Zähigkeitswerte festgelegt sind, dürfen weder mit dem CE-Zeichen geliefert werden, noch dürfen sie in entsprechenden Stahlbauten eingesetzt werden (wie bisher auch). Insofern gilt die Ausführung zu Teil 1 nicht. 4. Für Stahlsorten, die zur Verzinkung vorgesehen sind, werden drei Klassen mit begrenztem Si-Gehalt Klassen führt fallweise zu einer Anhebung des zulässigen Kohlenstoffäquivalents CEV. 5. Die Höchstwerte des Kohlenstoffäquivalents CEV sind vorgeschrieben und nicht wie bisher optional. 6. Der maximal zulässige Cu-Gehalt wird über die frühere implizite Grenze von 0,40 % für "legiert" gegenüber "unlegiert" nach EN 10020 hinaus explizit auf 0,55 % angehoben. 7. Die maximalen Werte für P und S werden bei allen Stahlbau-Stahlsorten abgesenkt. 8. Bei allen Stahlsorten des Typs J2 bzw. K2 wird die maximale Blechdicke von 250 mm auf 400 mm angehoben, bei S185 von 100 mm auf 250 mm. Die Definition der Stahlsorten mit verbesserter Kaltumformbarkeit wird von 20 mm auf 30 mm angehoben. 9. Bei den Stahlsorten S355 wird die Mindestzugfestigkeit für den Dickenbereich von 3 bis 100 mm von 490 auf 470 MPa abgesenkt, um sie den normalisierten Feinkornbaustählen in Teil 3 und den thermomechanisch gewalzten Feinkornbaustählen in Teil 4 anzugleichen. Dadurch ist es nun für die Konstrukteure möglich, bis zu 40 mm Dicke mit nur einem Wert von 470 MPa für R m zu berechnen, unabhängig davon, ob sie die Stahlsorten S355... nach EN 10025-Teil 2, Teil 3, Teil 4 oder Teil 5 verwenden wollen. 10. Bei den Stahlsorten S235 wird die Mindestzugfestigkeit in allen Dickenbereichen ab 3 mm um 10 bis 20 MPa gegenüber den früheren Werten erhöht.
EN 10025-3: 2004-11 (DIN EN 10025-3:2005-02) Teil 3: Technische Lieferbedingungen für normalgeglühte/normalisierend gewalzte schweißgeeignete Feinkornbaustähle Die wichtigsten Änderungen im Vergleich mit der vorhergehenden EN 10113-2: Außerdem werden jetzt auch für die Stahlsorten S460 CEV-Werte definiert. 3. Bei den Stahlsorten S275 und S355 wird der maximal zulässige Cu-Gehalt von 0,35 % auf 0,55 % angehoben, bei den Stahlsorten S420 und S460 von 0,70 % auf 0,55 % gesenkt. 4. Die maximalen Werte für P und S werden abgesenkt. 5. Die maximale Blechdicke wird für die Stahlsorten S275, S355 und S420 von 150 mm auf 250 mm und bei der Stahlsorte S460 von 100 mm auf 200 mm erweitert. Für die Stahlsorte S460 werden jetzt mechanische Eigenschaften für alle Dickenbereiche definiert. EN 10025-4: 2004-11 (DIN EN 10025-4:2005-04) Teil 4: Technische Lieferbedingungen für thermomechanisch gewalzte schweißgeeignete Feinkornbaustähle Die wichtigsten Änderungen im Vergleich mit der vorhergehenden EN 10113-3: Außerdem werden jetzt auch für die Stahlsorten S460 CEV-Werte definiert. 3. Bei allen Stahlsorten wird der maximal zulässige Cu-Gehalt an die Stahlsorten nach den Teilen 2 und 3 der Norm angeglichen. Der maximal zulässige Ni-Gehalt beträgt jetzt 0,50 % für S355 und 0,80 % für S420 und S460. 4. Die maximalen Werte für P und S werden abgesenkt. 5. Die maximale Blechdicke wird für alle Stahlsorten von 63 mm auf 120 mm erweitert. 6. Die Mindestzugfestigkeit wird für alle Stahlsorten in Blechdicken bis 40 mm angehoben, z.b. für die Stahlsorten S355M/ML auf 470 MPa. Dadurch ist es nun für die Konstrukteure möglich, bis zu 40 mm Dicke mit nur einem Wert von 470 MPa für R m zu berechnen, unabhängig davon, ob sie die Stahlsorten S355... nach EN 10025-Teil 2, Teil 3, Teil 4 oder Teil 5 verwenden wollen.
EN 10025-5: 2004-11 (DIN EN 10025-5:2005-02) Teil 5: Technische Lieferbedingungen für wetterfeste Baustähle Die wichtigsten Änderungen im Vergleich mit der vorhergehenden EN 10155: 1. Der Lieferzustand liegt grundsätzlich im Ermessen des Herstellers, sofern kein spezieller Lieferzustand bestellt wird. Das bedeutet, dass der Hersteller in den folgenden Lieferzuständen liefern kann: - im Walzzustand (+AR, "as rolled") oder - normalisiert (+N, normalgeglüht oder normalisierend gewalzt) Der Lieferzustand muss in der Bescheinigung vermerkt werden. Neben dieser Freiheit für den Hersteller besteht für den Kunden die Möglichkeit, die Stahlerzeugnisse mit den Vorgaben "normalisiert" bzw. "im Walzzustand" zu bestellen. In diesem Fall muss das Symbol "+N" bzw. "+AR" bei der Bestellung zusammen mit der Bezeichnung der Stahlsorte angegeben werden und das Produkt muss mit der Kennzeichnung "+N" bzw. "+AR" versehen werden. Abhängig von Stahlsorte und Blechdicke bestehen technische Einschränkungen bei dieser Vorgabe. Im Einzelfall wird empfohlen, den Hersteller zu konsultieren. Durch die jetzt sprechenden Lieferzustand-Kennzeichnungen entfallen die früheren Kürzel G1 bzw. G2. 3. Die maximalen Werte für P und S werden abgesenkt (ausgenommen P bei den Phosphor legierten Sorten S355J0WP/J2WP). 4. Die maximale Blechdicke wird für alle Stahlsorten von 100 mm auf 150 mm erweitert. Ausgenommen sind die Phosphor legierten Sorten S355J0WP/J2WP, die wie bisher auf 12 mm begrenzt bleiben 5. Wie bei den Stahlsorten nach Teil 2 der Norm wird bei S355 die Mindestzugfestigkeit abgesenkt, bei S235 dagegen erhöht. EN 10025-6: 2004-11 (DIN EN 10025-6:2005-02) Teil 6: Technische Lieferbedingungen für Flacherzeugnisse aus Stählen mit höherer Streckgrenze im vergüteten Zustand Die wichtigsten Änderungen im Vergleich mit der vorhergehenden EN 10137-2: 2. Höchstwerte des Kohlenstoffäquivalents CEV sind jetzt festgelegt und vorgeschrieben. Hinweis: Teil 3 der vorhergehenden EN 10137: "Lieferbedingungen für ausscheidungsgehärtete Stähle" wird nicht fortgeführt, da es hierfür keine Anwendung in Europa gibt.