Kraftfahrtversicherung Inhalt Produktinformationsblatt Kundeninformation Vereinbarung zum Unfallmeldedienst HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Bahnhofsplatz, 96440 Coburg
Produktinformationsblatt zur Kfz-Versicherung Für einen ersten, schnellen Überblick haben wir Ihnen Informationen zu der Ihnen angebotenen Versicherung zusammengestellt. Diese sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus folgenden Dokumenten: dem Antrag, dem Versicherungsschein und den für neu abzuschließende Verträge maßgeblichen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) sowie etwaigen Besonderen Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen. Bei der HUK-COBURG gilt zusätzlich die Satzung der HUK-COBURG. Sie haben Fragen? Gerne sind wir für Sie da. KR_PIB416, Stand: 1.4.2016 1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Kfz-Versicherung an. 2. Was ist versichert? Je nach Inhalt umfasst Ihr Vertrag folgende Versicherungsarten: Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andere schädigen. Wir leisten Schadenersatz bis zu den vereinbarten Versicherungssummen bei begründeten Ansprüchen Dritter. Unberechtigte Forderungen wehren wir ab. Schutzbrief. Der Schutzbrief ist Hilfe für unterwegs. Er leistet Service und erstattet Kosten in begrenzter Höhe. Wir schleppen zum Beispiel das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall ab. Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung ersetzt im vereinbarten Umfang Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust des versicherten Fahrzeugs entstehen. Teilkasko. Die Teilkasko schützt zum Beispiel bei Entwendung, Naturgewalten, Bruch der Verglasung, Zusammenstoß mit Tieren oder Kurzschluss an der Verkabelung. Vollkasko. Die Vollkasko schützt Sie zusätzlich zur Teilkasko vor Unfallschäden am versicherten Fahrzeug, etwa bei selbst verursachten Unfällen. Versichert sind zum Beispiel auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen. Fahrerschutz. Der Fahrerschutz schützt den Fahrer im vereinbarten Umfang beim Lenken des versicherten Fahrzeugs, wenn er in einen Unfall verwickelt und dadurch verletzt wird. Wir leisten für Personenschäden durch selbstoder teilverschuldete Unfälle, durch unbekannte Schädiger oder bei Unfällen durch höhere Gewalt. Leistungen Dritter rechnen wir an. Ausland-Schadenschutz. Der Ausland-Schadenschutz gilt bei einem Unfall mit Ihrem Fahrzeug im Ausland, bei dem der Unfallgegner haftet. Wir ersetzen Ihren Personenund Sachschaden dann so, als ob der Unfallgegner bei uns kfz-haftpflichtversichert wäre. Schutz besteht in vielen Staaten Europas. Unfallmeldedienst. Der Baustein Unfallmeldedienst zu Ihrer Kfz-Versicherung leistet aktive Hilfe und Service bei einem Verkehrsunfall oder einer Autopanne. Erkennt der Crashsensor des Unfallmeldesteckers, dass Sie mit Ihrem Pkw in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, löst die Unfallmelde-App Ihres Smartphones automatisch einen Unfallalarm aus. Das erleichtert Rettungs- und Servicekräften schnelle Hilfe. Über die Unfallmelde-App ist auch ein manueller Unfallalarm möglich. Der Unfallmeldedienst gilt in Deutschland innerhalb des deutschen Mobilfunknetzes. In Ihrem Antrag sehen Sie, welche Versicherungsarten Sie für Ihr Fahrzeug ausgewählt haben. 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag? Wann müssen Sie ihn bezahlen? Was geschieht, wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen? Die Höhe des Beitrags finden Sie im Antrag. Ändern sich die maßgeblichen Angaben zur Berechnung oder der Tarif, kann sich der Beitrag ändern. Der erste oder einmalige Beitrag ist 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Er ist dann unverzüglich (d. h. innerhalb von 2 Wochen) zu zahlen. Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Der Beitrag ist für den von Ihnen beantragten Zeitraum des Versicherungsschutzes zu bezahlen. Zahlen Sie die Beiträge stets fristgerecht. Sie laufen sonst Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren und dann einen Schaden selbst zu bezahlen. C.1.2 und C.1.3 der AKB regeln die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des Erstbeitrags. Unter C.2.2 bis C.2.5 in den AKB finden Sie die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des Folgebeitrags.
4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? In welchen Fällen wir keinen Versicherungsschutz bieten, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen. Ausschlüsse in der Kfz-Versicherung finden Sie unter A.1.5, A.2.9, A.3.10, A.4.8 und A.5.7 in den AKB. 5. Was müssen Sie bei Abschluss des Vertrags beachten? Bitte beantworten Sie unsere Fragen im Antrag wahrheitsgemäß. 6. Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs? Beim Gebrauch des Fahrzeugs haben Sie in der Kfz-Versicherung Pflichten. Zum Beispiel: Setzen Sie sich nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ans Steuer. Lenken Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis. Mehr zu Ihren Pflichten finden Sie unter D.1 und D.2 in den AKB. Verletzen Sie eine Pflicht, kann dies schwerwiegende Folgen für Sie haben. Je nach Schwere Ihres Verschuldens können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten finden Sie unter D.3 in den AKB. 7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? Auch im Schadenfall haben Sie in der Kfz-Versicherung Pflichten. Zum Beispiel: Sie müssen uns jeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen und alles zur Aufklärung des Schadenereignisses tun. Sie haben eine Aufklärungspflicht. Dazu gehört insbesondere, dass Sie unsere Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Sie dürfen auch keine Unfallflucht begehen. Mehr zu Ihren Pflichten finden Sie unter E.1 bis E.6 in den AKB. Verletzen Sie eine Pflicht, kann dies schwerwiegende Folgen für Sie haben. Je nach Schwere Ihres Verschuldens können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten finden Sie unter E.7 in den AKB. 8. Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Wann endet er? Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Bevor der Beitrag bezahlt ist, gilt für den vorläufigen Versicherungsschutz: In der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Schutzbrief, Fahrerschutz und Ausland-Schadenschutz händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen Ihnen die Versicherungsbestätigungs-Nummer. Sie haben dann vorläufigen Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug mit der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. In der Kaskoversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Beim Unfallmeldedienst beginnt der vorläufige Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt und sobald Sie den Unfallmeldestecker Ihres Pkw erstmals via Bluetooth mit der Unfallmelde-App Ihres Smartphones verbunden haben (= Registrierung). Frühestens jedoch ab Beginn des Versicherungsschutzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag bezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über. Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn Sie den Erstbeitrag nicht unverzüglich (d. h. innerhalb von 2 Wochen) nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt haben. Dies gilt nur, wenn Sie die Nichtzahlung zu vertreten haben. Der Versicherungsvertrag wird für den vereinbarten Zeitraum geschlossen, längstens für 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. 9. Wie kann Ihr Vertrag beendet werden? Der Vertrag kann wie unter 8. beschrieben zum Ablauf beendet werden. In der Kfz-Versicherung gibt es weitere Kündigungsrechte, zum Beispiel im Schadenfall oder bei einer Beitragserhöhung.
Kundeninformation Identität des Versicherers Für Kunden der HUK-COBURG gilt: Versicherer ist die HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg. Register-Gericht Coburg. Handelsregister- Nr. 100. Sitz des Unternehmens: Bahnhofsplatz, 96444 Coburg. Ladungsfähige Anschrift Die ladungsfähige Anschrift der HUK-COBURG lautet: HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg, Bahnhofsplatz, 96444 Coburg. Ladungsfähige Vertreter sind Dr. Wolfgang Weiler und Klaus-Jürgen Heitmann. Identität des Versicherers Für Kunden der HUK-COBURG-Allgemeine gilt: Versicherer ist die HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG. Register-Gericht Coburg. Handelsregister-Nr. 465. Sitz des Unternehmens: Bahnhofsplatz, 96444 Coburg. Ladungsfähige Anschrift Die ladungsfähige Anschrift der HUK-COBURG-Allgemeine lautet: HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, Bahnhofsplatz, 96444 Coburg. Ladungsfähige Vertreter sind Dr. Wolfgang Weiler und Klaus-Jürgen Heitmann. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und Anschrift der Aufsichtsbehörde Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn; E-Mail: poststelle@bafin.de; Tel. 0228 4108-0; Fax 0228 4108-1550. Vertragsgrundlagen Grundlagen des Versicherungsvertrags werden der Antrag, der Versicherungsschein und etwaige Nachträge sowie die Versicherungsbedingungen. Bei der HUK-COBURG gilt zusätzlich die Satzung der HUK-COBURG. In der Kraftfahrtversicherung gelten die für neu abzuschließende Verträge maßgeblichen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), etwaige Besondere Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen und die Bedingungen für die Kfz-Umweltschadenversicherung (Kfz-USVB). Versicherungsschutz rund um Ihr Fahrzeug Der Versicherungsschutz rund um Ihr Fahrzeug umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Versicherungsarten: Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen Schadenersatz bei begründeten Ansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sie kommt für alle Fälle auf, bei denen durch das versicherte Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen oder Vermögensschäden entstehen. Schutzbrief. Die Schutzbriefversicherung erbringt Serviceleistungen und ersetzt die entstehenden Kosten in begrenzter Höhe, z. B. wenn das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall abgeschleppt werden muss. Teilkasko. Die Teilkasko schützt im vereinbarten Umfang vor finanziellen Risiken bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs, z. B. durch Entwendung, Naturgewalten, Bruch an der Verglasung, Zusammenstoß mit Tieren oder Kurzschluss an der Verkabelung. Vollkasko. Die Vollkasko umfasst die Leistungen der Teilkasko und bietet darüber hinaus im vereinbarten Umfang Versicherungsschutz für Unfallschäden am versicherten Fahrzeug auch bei selbst verursachten Unfällen sowie für Schäden, die durch mutwillige Handlungen fremder Personen entstehen. Fahrerschutz. Der Fahrerschutz schützt den Fahrer beim Lenken des versicherten Fahrzeugs, wenn er in einen Unfall verwickelt und dadurch verletzt wird. Er erhält im Rahmen der Vereinbarungen Entschädigungsleistungen für Personenschäden, die durch selbst- oder teilverschuldete Unfälle, durch unbekannte Schädiger oder durch Unfälle auf Grund höherer Gewalt entstanden sind. Leistungen Dritter werden angerechnet. Ausland-Schadenschutz. Der Ausland-Schadenschutz ersetzt Ihren Kfz-Haftpflichtschaden, den Sie mit Ihrem Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall im Ausland erleiden so, als ob das Fahrzeug des am Unfall schuldigen Unfallgegners bei uns versichert wäre. Schutz besteht in vielen Staaten Europas. Unfallmeldedienst. Der Baustein Unfallmeldedienst zu Ihrer Kfz-Versicherung leistet aktive Hilfe und Service bei einem Verkehrsunfall oder einer Autopanne. Erkennt der Crashsensor des Unfallmeldesteckers, dass Sie mit Ihrem Pkw in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, löst die Unfallmelde-App Ihres Smartphones automatisch einen Unfallalarm aus. Das erleichtert Rettungs- und Servicekräften schnelle Hilfe. Über die Unfallmelde-App ist auch ein manueller Unfallalarm möglich. Der Unfallmeldedienst gilt in Deutschland innerhalb des deutschen Mobilfunknetzes. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche Versicherungsarten Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Versicherungsbeitrag Die Höhe des Beitrags können Sie dem Versicherungsantrag entnehmen. Ändern sich die für die Beitragsberechnung maßgeblichen Angaben oder der Tarif, kann sich der Beitrag ändern. Im Endbeitrag ist die Versicherungsteuer enthalten. Der Versicherungsbeitrag ist umsatzsteuerfrei. Der erste oder einmalige Beitrag ist 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Er ist dann unverzüglich (d. h. innerhalb von 2 Wochen) zu zahlen. Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Beginn des Versicherungsvertrags Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins. Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Bevor der Beitrag bezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz: Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kfz-Haftpflicht-, Autoschutzbrief-, Fahrerschutz- und Ausland-Schadenschutz-Versicherung vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. In der Kaskoversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Beim Unfallmeldedienst beginnt der vorläufige Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt und sobald Sie den Unfallmeldestecker Ihres Pkw erstmals via Bluetooth mit der Unfallmelde-App Ihres Smartphones verbunden haben (= Registrierung). Frühestens jedoch ab Beginn des Versicherungsschutzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag bezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über. 2
Widerrufsbelehrung Sie haben ein Widerrufsrecht, wenn Sie Ihr Fahrzeug erstmalig bei uns versichern (Neugeschäft), wenn Sie anstelle Ihres bisherigen Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns versichern (Fahrzeugwechsel), wenn Sie Ihren Vertrag auf den neuesten Tarif umstellen (Tarifumstellung), wenn Sie in Ihren bei uns bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag eine weitere Versicherungsart, das Smart Driver Programm oder den Unfallmeldedienst einschließen. Über Ihr Widerrufsrecht informieren wir Sie ausführlich im Versicherungsschein. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben; im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Beim Unfallmeldedienst müssen Sie außerdem den Unfallmeldestecker erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Für Kunden der HUK-COBURG gilt: Für Kunden der HUK-COBURG-Allgemeine gilt: HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg Bahnhofsplatz Bahnhofsplatz 96440 Coburg 96440 Coburg E-Mail: Info@HUK-COBURG.de E-Mail: Info@HUK-COBURG.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Tagessatz, den wir Ihnen im Versicherungsschein oder in einer separaten Erklärung nennen. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie eine Tarifumstellung, den Einschluss einer weiteren Versicherungsart oder den Unfallmelde-Dienst, läuft der ursprüngliche Versicherungsvertrag weiter. Widerrufen Sie die Teilnahme am Smart Driver Programm, läuft der Versicherungsvertrag ohne Smart Driver Bonus weiter. Der von Ihnen im Fall eines Widerrufs zu zahlende Betrag ist abhängig von der Höhe der vereinbarten Prämie. Ändern sich die für die Prämienberechnung maßgeblichen Angaben, kann sich die Prämie ändern und damit auch der von Ihnen im Falle des Widerrufs zu zahlende Betrag. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Ende der Widerrufsbelehrung Dauer und Beendigung des Vertrags Der Versicherungsvertrag wird für den vereinbarten Zeitraum geschlossen, längstens für 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Neue Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System bei Pkw Dieser Tarif enthält neue Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System bei Pkw. Die Tabellen sind im Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versiche rung abgebildet. In der Schadenfreiheitsklasse 25 (und höher) ist kein beitragsfreier Rabattretter enthalten. Der Rabattretter erlaubte in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung einen Schaden ohne Beitragserhöhung. Anwendbares Recht Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand Sie können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen: dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist oder dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für unsere Niederlassung, die Sie betreut, örtlich zuständig ist. Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bei folgenden Gerichten geltend machen: dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist oder dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend von vorstehender Bestimmung das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch. Meinungsverschiedenheiten Ombudsmannverfahren Sie sind mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden? Oder eine Verhandlung mit uns hat nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt? Dann können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin; E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de; Telefon 0800 3696000*; Fax 0800 3699000* (*kostenlos aus deutschen Telefonnetzen). Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Weitere Infos erhalten Sie bei uns oder im Internet: www.versicherungsombudsmann.de. Versicherungsaufsicht Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn; E-Mail: poststelle@bafin.de; Tel. 0228 4108-0; Fax 0228 4108-1550. Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Rechtsweg Außerdem steht Ihnen der Rechtsweg offen. 3
Kfz-Versicherung Vereinbarung zum Unfallmeldedienst Stand 01.04.2016 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, diese Vereinbarung bildet die Grundlage für den Unfallmeldedienst. Dies sind wichtige Vertragsunterlagen! Bitte bewahren Sie sie zusammen mit dem Versicherungsschein auf. Auf gute Partnerschaft Ihre HUK-COBURG und Ihre HUK-COBURG-Allgemeine KR190416P Stand: 01.04.2016 HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Bahnhofsplatz, 96440 Coburg
Inhaltsverzeichnis 1 Der Unfallmeldedienst im Überblick...3 2 Für welches Fahrzeug gilt der Unfallmeldedienst?...3 3 Welche Personen können den Unfallmeldedienst nutzen?...3 4 Hilfe in vielen Notsituationen...3 4.1 Automatischer Unfallalarm bei einem Verkehrsunfall...3 4.2 Manueller Unfallalarm in einer Notsituation im Straßenverkehr...3 5 Wo gilt der Unfallmeldedienst?...3 5.1 In Deutschland innerhalb des deutschen Mobilfunknetzes...3 5.2 Mit Einschränkungen im Ausland oder innerhalb eines ausländischen Mobilfunknetzes...3 6 Sicherheitshinweis zum Unfallalarm...3 7 Wie verwenden wir Ihre Daten?...3 8 Bezug des Unfallmeldesteckers und der Unfallmelde-App...4 9 Verfügbarkeit des Unfallmeldedienstes...4 10 Systemeinschränkungen der Unfallmelde-App...4 11 Wie kommt der Vertrag über den Unfallmeldedienst zustande?...4 12 Beginn des Versicherungsschutzes und vorläufiger Versicherungsschutz...4 13 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?...4 14 Laufzeit und Kündigung des Unfallmeldedienstes...5 15 Automatisches Erlöschen des Unfallmeldedienstes...5 16 Was passiert bei Beendigung des Unfallmeldedienstes?...5 17 Anwendbares Recht, Vertragssprache, gesetzliche Gewährleistung...5 18 Kosten...5 19 Welche weiteren Bestimmungen der AKB gelten für den Unfallmeldedienst?...5 20 Widerrufsbelehrung...5 2
Vereinbarung zum Unfallmeldedienst Ihrer Kfz-Versicherung Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Diese Vereinbarung gilt für Sie und die Nutzer des Unfallmeldedienstes sinngemäß, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Rechte, den Vertrag über den Unfallmeldedienst abzuschließen und zu beenden sowie am Unfallmeldestecker, stehen jedoch nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Dies gilt auch für die Pflicht, den Beitrag zu bezahlen. Der Unfallmeldedienst stellt eine Leistungserweiterung in denjenigen Versicherungsarten dar, die Sie in der Kfz-Versicherung mit uns vereinbart haben. 1 Der Unfallmeldedienst im Überblick Haben Sie mit uns den Unfallmeldedienst zu Ihrer Kfz-Versicherung vereinbart, erbringen wir folgende Leistungen: Wir stellen Ihnen den Unfallmeldestecker und die Unfall- und Pannenmelde-App (kurz: Unfallmelde-App) zur Verfügung. Beides benötigen Sie, um den Unfallmeldedienst nutzen zu können. Ein geeignetes Mobiltelefon müssen Sie selbst stellen. Wir stehen Ihnen mit aktiver Hilfe und Service zur Seite, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt werden oder sich in einer anderen Notsituation im Straßenverkehr befinden (Unfallmeldedienst): Automatischer Unfallalarm. Erkennt der Crashsensor des Unfallmeldesteckers, dass Ihr Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, sendet die Unfallmelde-App automatisch einen Unfallalarm. Dann wird eine Sprechverbindung über das sendende Smartphone hergestellt. Anschließend klären wir mit Ihnen vor Ort die weiteren Maßnahmen ab (z. B. Information der Rettungskräfte). Außerdem werden Daten (z. B. zum Standort) automatisch übermittelt. Das erleichtert Rettungs- und Servicekräften das Auffinden des Fahrzeugs. Und spart wertvolle Zeit. Schnelle Hilfe bei einem Verkehrsunfall kann Leben retten. Manueller Unfallalarm. Den Unfallmeldedienst können Sie in einer Notsituation im Straßenverkehr via Unfallmelde-App auch manuell auslösen. 2 Für welches Fahrzeug gilt der Unfallmeldedienst? Wir erbringen den Unfallmeldedienst nur für den im Versicherungsvertrag genannten Pkw, der für den Unfallmeldedienst konkret registriert ist. 3 Welche Personen können den Unfallmeldedienst nutzen? Der Unfallmeldedienst kann vom Hauptnutzer des Fahrzeugs und zusätzlich von maximal 4 weiteren Personen, die den Pkw fahren, genutzt werden (= Gastnutzer). Der Hauptnutzer muss die Gastnutzer berechtigen, den Unfallmeldedienst zu nutzen. Außerdem muss der Hauptnutzer die Gastnutzer über Umfang und Grenzen des Unfallmeldedienstes informieren. Voraussetzung für die Nutzung des Unfallmeldedienstes ist, dass Sie in die Datenschutzerklärung zum Unfallmeldedienst einwilligen. Die Nutzung des Unfallmeldedienstes ist zu keinem anderen als zu dem vereinbarten Zweck zulässig. Insbesondere ist eine gesetzeswidrige Nutzung unzulässig. 4 Hilfe in vielen Notsituationen 4.1 Automatischer Unfallalarm bei einem Verkehrsunfall Erkennt der Crashsensor des Unfallmeldesteckers, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, löst dies automatisch einen Unfallalarm aus. Als Verkehrsunfall gilt ein Ereignis, bei dem der Crashsensor des Unfallmeldesteckers eine Veränderung des Fahrzeugs feststellt, die für einen Verkehrsunfall typisch ist (z. B. abrupte Änderung der Geschwindigkeit bei einer Fahrzeugkollision). Der Unfallalarm erfolgt über die Unfallmelde-App. Unmittelbar vor und nach dem Ereignis gemessene Daten werden zusammengefasst und unverzüglich zusammen mit hinterlegten Daten an uns weitergeleitet. Es handelt sich beispielsweise um folgende Daten: Mobilfunknummer des sendenden Smartphones, Standort und Schwere des Unfalls, gemessen durch den Crashsensor des Unfallmeldesteckers. Es wird mit Ihnen unverzüglich eine Sprechverbindung über das sendende Smartphone hergestellt. Wir klären mit Ihnen erforderliche und geeignete Maßnahmen ab. Solche Maßnahmen können insbesondere sein: Information der Rettungskräfte bei einem Personenschaden, Soforthilfe am Unfallort wie Abschleppen Ihres Fahrzeugs und Einleiten der Unfallreparatur im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes, Abklären des Versicherungsschutzes usw. Die Kosten dieser Maßnahmen übernehmen wir im versicherten Umfang. Welchen Versicherungsschutz Sie mit uns rund um Ihr Fahrzeug vereinbart haben, können Sie Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen. Ist kein Telefonkontakt mit Ihnen vor Ort möglich, informieren wir die Rettungskräfte, wenn wir nach den Umständen von einem schweren Verkehrsunfall ausgehen müssen. 4.2 Manueller Unfallalarm in einer Notsituation im Straßenverkehr Den Unfallalarm können Sie auch manuell über die Unfallmelde-App auslösen, wenn Sie sich mit Ihrem Fahrzeug in einer Notsituation (Unfall, Panne oder Notfall) im Straßenverkehr befinden. Wir verfahren dann ähnlich wie beim automatischen Unfallalarm: Die Unfallmelde-App sendet Daten (z. B. Mobilfunknummer, Standort). Es wird eine Sprechverbindung zu Ihrem Smartphone hergestellt. Wir klären mit Ihnen erforderliche und geeignete Maßnahmen ab. Solche Maßnahmen können insbesondere sein: Information der Rettungskräfte bei einem Personenschaden, Soforthilfe am Unfallort wie Abschleppen Ihres Fahrzeugs und Einleiten der Unfallreparatur im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes, Abklären des Versicherungsschutzes usw. Die Kosten dieser Maßnahmen übernehmen wir im versicherten Umfang. Welchen Versicherungsschutz Sie mit uns rund um Ihr Fahrzeug vereinbart haben, können Sie Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen. 5 Wo gilt der Unfallmeldedienst? 5.1 In Deutschland innerhalb des deutschen Mobilfunknetzes Den automatischen und den manuellen Unfallalarm nach 4.1 und 4.2 leisten wir, wenn Sie sich mit Ihrem Fahrzeug in Deutschland innerhalb des deutschen Mobilfunknetzes befinden. 5.2 Mit Einschränkungen im Ausland oder innerhalb eines ausländischen Mobilfunknetzes Befinden Sie sich mit Ihrem Fahrzeug im Ausland oder innerhalb eines ausländischen Mobilfunknetzes, ist kein automatischer Unfallalarm möglich. In vielen Ländern Europas können Sie jedoch den Unfallalarm manuell auslösen. Und dann entweder die Notrufzentrale Ihres Reiselandes oder uns anrufen. 6 Sicherheitshinweis zum Unfallalarm Wir können Ihnen nur dann Unterstützung bieten, wenn es die Umstände des Einzelfalls zulassen. Die verwendete Technik hat Leistungsgrenzen: Der Unfallalarm dient Ihrer zusätzlichen Absicherung bei Verkehrsunfällen und soll Ihre Rettungschancen erhöhen. Sie dürfen sich nicht darauf verlassen, dass der Unfallalarm immer funktioniert. Sie müssen im Zweifel immer selbst alle erforderlichen Maßnahmen einleiten und im Notfall die Rettungskräfte selbst alarmieren. 7 Wie verwenden wir Ihre Daten? Wir haben umfangreiche Vorkehrungen getroffen, um Ihre Privatsphäre zu schützen. Die Details der Datenverarbeitung, etwa welche Daten erhoben und wie sie genutzt werden, haben wir für Sie in der Datenschutzerklärung zum Unfallmeldedienst zusammengestellt. Dieser Datenschutzerklärung müssen Sie in der Unfallmelde-App zustimmen 3
8 Bezug des Unfallmeldesteckers und der Unfallmelde-App Im Rahmen des Vertrags über den Unfallmeldedienst sind wir verpflichtet, Ihnen einen Unfallmeldestecker zu überlassen und zu übereignen. Den Unfallmeldestecker liefern wir Ihnen zum vereinbarten Termin. Die Lieferung erfolgt ausschließlich an Ihre Adresse in Deutschland. Das Versandrisiko sowie die Versand- und Lieferkosten tragen wir. Der Unfallmeldestecker geht in Ihr Eigentum über, sobald sich der Hauptnutzer erfolgreich zum Unfallmeldedienst registriert hat. Darüber hinausgehende Rechte am Unfallmeldestecker erwerben Sie nicht. Wir sorgen für die kostenlose Bereitstellung der Unfallmelde-App im Android PlayStore bzw. im AppleStore. Die Unfallmelde-App können Sie für die Dauer des Unfallmeldevertrags nutzen. Informationen zur Installation des Unfallmeldesteckers und der Unfallmelde- App finden Sie in der Kurzanleitung Unfallmeldedienst. Es gelten die Nutzungsbedingungen der Unfallmelde-App. Diese müssen Sie nach Installation der App im Rahmen der Registrierung zum Unfallmeldedienst akzeptieren. Inhalte der Nutzungsbedingungen sind insbesondere: Leistungsumfang und Grenzen der Unfallmelde-App Voraussetzungen für die Nutzung der Unfallmelde-App Laufzeit. 9 Verfügbarkeit des Unfallmeldedienstes Nach dem aktuellen Stand der Technik kann es beim Unfallmeldedienst zu Einschränkungen und Ungenauigkeiten kommen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Wir werden alle uns zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Störungen unverzüglich zu beseitigen oder auf die Beseitigung hinzuwirken. Außerhalb unseres Einflussbereichs liegt insbesondere die Verfügbarkeit der von Dritten erbrachten Leistungen: Satellitengestützte Positionsbestimmung Mobilfunkkommunikation. Der Unfallmeldedienst ist insbesondere abhängig von folgenden Voraussetzungen: Systemvoraussetzungen und funktionsfähiges Smartphone Ihr Smartphone verfügt über ein kompatibles Betriebssystem (Android oder ios in geeigneter Version). Ihr Smartphone ist funktionsfähig, einsatzbereit und unterstützt die hier beschriebenen Funktionen. Installation der Unfallmelde-App, Registrierung und Funktionstest Die Unfallmelde-App ist auf Ihrem Smartphone installiert. Registrierung (= Verbinden des Unfallmeldesteckers mit der Unfallmelde- App via Bluetooth) und Funktionstest sind erfolgreich durchgeführt. Aktuelle Software-Updates für die Unfallmelde-App und den Unfallmeldestecker sind installiert. Funktionsfähiger Unfallmeldestecker und Verbindung über Bluetooth Der Unfallmeldestecker ist mit dem 12-Volt-Bordanschluss im Fahrgastraum Ihres Fahrzeugs ( Zigarettenanzünder im Sichtfeld des Fahrers) verbunden und mit Strom versorgt. Der Unfallmeldestecker ist mit dem Smartphone über Bluetooth verbunden. Weder der Unfallmeldestecker noch die Unfallmelde-App zeigen einen Warn- oder Fehlerhinweis an. Verbindung mit deutschem Mobilfunknetz und Aktivierung der Ortungsfunktion Das Smartphone ist mit einem Mobilfunknetz verbunden. Sprachtelefonie und Datenversand sind möglich. Die Ortungsfunktion des Smartphones ist aktiviert, betriebsbereit und für die Unfallmelde-App freigeschaltet. Gründe für Störungen oder Einschränkungen können sein: Höhere Gewalt Bei der satellitengestützten Positionsbestimmung: Atmosphärische Gegebenheiten (z. B. starke Schneefälle und Extremwetter) Topographische Gegebenheiten (z. B. Felsschluchten) Hindernisse und die Position des Fahrzeugs (z. B. in einem Gebäude, unter einer Brücke, in einer Tiefgarage oder in einem Tunnel). Konkrete Art des Verkehrsunfalls bei einem automatischen Unfallalarm: Ein Seitenauffahrunfall wirkt beispielsweise anders als ein Frontalzusammenstoß. Ein Verkehrsunfall mit einem Fußgänger oder einem Radfahrer wird nur ungenügend erkannt. Eine verlässliche Aussage, ob Unfallbeteiligte wie Fahrer, Insassen oder Unfallgegner verletzt sind, ist nicht möglich. Zerstörung oder Beschädigung des Unfallmeldesteckers oder des Smartphones durch einen Verkehrsunfall. Ob Ihr Smartphone und die Software-Version geeignet sind, was Sie vor Nutzung des Unfallmeldedienstes konkret tun müssen und zu weiteren Informationen: siehe Kurzanleitung Unfallmeldedienst. 10 Systemeinschränkungen der Unfallmelde-App Mit welchen Systemeinschränkungen Sie bei dem Betriebssystem Ihres Smartphones rechnen müssen, entnehmen Sie bitte den Angaben Ihres Smartphone- Herstellers. 11 Wie kommt der Vertrag über den Unfallmeldedienst zustande? Der Vertrag über den Unfallmeldedienst kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins oder durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung. Die Vereinbarung zum Unfallmeldedienst überlassen wir Ihnen vor Vertragsschluss in Textform. 12 Beginn des Versicherungsschutzes und vorläufiger Versicherungsschutz Der Versicherungsschutz für den Unfallmeldedienst beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen, ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Bevor der Beitrag für den Unfallmeldedienst gezahlt ist, haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz. Er beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt und sobald Sie als Hauptnutzer den Unfallmeldestecker erstmals via Bluetooth mit der Unfallmelde-App Ihres Smartphones verbunden haben (= Registrierung). Der Unfallmeldedienst beginnt jedoch frühestens ab Beginn des vorläufigen Versicherungsschutzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über. Der vorläufige Versicherungsschutz für den Unfallmeldedienst entfällt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Wir haben Ihren Antrag unverändert angenommen. Sie haben den im Versicherungsschein genannten ersten Beitrag nicht unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 2 Wochen) nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz für den Unfallmeldedienst. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben. Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz für den Unfallmeldedienst jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von 2 Wochen ab Zugang bei Ihnen wirksam. Widerrufen Sie den Vertrag für den Unfallmeldedienst, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns. Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags. 13 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Den Beitrag für den Unfallmeldedienst berechnen wir für den Zeitraum, zu dem Sie den Unfallmeldedienst nutzen können (ab Registrierung bis Deregistrierung des Hauptnutzers). Für die Höhe des Beitrags ist es unerheblich, ob Sie statt eines Unfallmeldesteckers von uns einen bereits vorhandenen weiter nutzen. Können Sie den Unfallmeldedienst aus Gründen, die in unserer Sphäre liegen, nicht nutzen, steht uns insoweit kein Beitrag zu. Der im Versicherungsschein genannte erste Beitrag für den Unfallmeldedienst wird 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen 4
diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 2 Wochen) zahlen. Zahlen Sie den Erstbeitrag für den Unfallmeldedienst nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz für den Unfallmeldedienst. Es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz für den Unfallmeldedienst erst für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung. Außerdem können wir vom Vertrag über den Unfallmeldedienst zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt verlangen wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr. Ein Folgebeitrag für den Unfallmeldedienst ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen. Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht oder nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach C AKB. Haben Sie den Kfz-Versicherungsvertrag bis 31.03.2008 abgeschlossen? Dann richten sich die Folgen nach 2 b der vereinbarten Tarifbestimmungen. 14 Laufzeit und Kündigung des Unfallmeldedienstes Die Bestimmungen zu Laufzeit und Kündigung in Ihren AKB gelten für den Unfallmeldedienst sinngemäß. Zusätzlich gilt: Sie und wir können diese Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Wichtige Gründe sind beispielsweise: Sie willigen nicht in die Datenschutzvereinbarung des Unfallmeldedienstes ein. Oder Sie widerrufen die Einwilligung. Sie unterlassen die Registrierung zum Unfallmeldedienst trotz Aufforderung und Fristsetzung. Dienste Dritter, die die Grundlage dieses Vertrags bilden, sind dauerhaft nicht verfügbar (z. B. satellitengestütztes Ortungssystem). Die Kündigung des Unfallmeldedienstes beendet die übrige Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug nicht. Wird das Fahrzeug veräußert, geht der Unfallmeldedienst nicht auf den Erwerber über. 15 Automatisches Erlöschen des Unfallmeldedienstes Diese Vereinbarung erlischt automatisch in folgenden Fällen, ohne dass es einer Kündigung bedarf: Der Kfz-Versicherungsvertrag für Ihr Fahrzeug endet. Sie verlieren die Verfügungsgewalt über Ihr Fahrzeug. Beispiele: Veräußerung Diebstahl Verschrottung Ihr Fahrzeug wird stillgelegt. Wird Ihr Fahrzeug anschließend wieder auf Sie zugelassen, läuft diese Vereinbarung jedoch weiter, wenn Sie das Fahrzeug wieder bei uns versichern. 16 Was passiert bei Beendigung des Unfallmeldedienstes? Ist diese Vereinbarung beendet, deaktivieren wir den Unfallmeldedienst für sämtliche Nutzer unverzüglich. Sie sind verpflichtet, die Unfallmelde-App zu löschen. 17 Anwendbares Recht, Vertragssprache, gesetzliche Gewährleistung Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Für den Unfallmeldestecker und die Unfallmelde-App gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. 18 Kosten Im laufenden Betrieb des Unfallmeldedienstes entstehen Ihnen keine Mobilfunk- oder Internetkosten. Mobilfunk- und Internetkosten entstehen Ihnen jedoch für die Datenübertragung bei einem automatischen oder manuellen Unfallalarm, bei einer Sprachverbindung aus einem ausländischen Mobilfunknetz, für die Internetverbindung zum Herunterladen, Registrieren und für Software- Updates. Die hier anfallenden Kosten richten sich allein nach den Bestimmungen Ihres Mobilfunk- oder Serviceprovidervertrags. Über diese Kosten informiert Sie Ihr Telekommunikationsanbieter. Verwenden Sie den Unfallalarm missbräuchlich, können Ihnen Kosten entstehen (z. B. Kosten für den Einsatz der Rettungskräfte). Treffen Sie nach einem Unfallalarm eine Vereinbarung (z. B. Abschleppen Ihres Fahrzeugs) können Ihnen Kosten entstehen, wenn die Kosten nicht von Ihrer Kfz-Versicherung oder einer anderen Versicherung (z. B. Kfz-Versicherung des Unfallgegners) übernommen werden. 19 Welche weiteren Bestimmungen der AKB gelten für den Unfallmeldedienst? Folgende weitere Bestimmungen der AKB, die Grundlage Ihrer Kfz-Versicherung sind, gelten auch für den Unfallmeldedienst: L Meinungsverschiedenheiten, mit Hinweisen zum Versicherungsombudsmann und zur Versicherungsaufsichtsbehörde M Gerichtsstände N Wann können wir Ihre Versicherungsbedingungen ändern? O Nicht versicherbare Fahrzeugarten Haben Sie den Kfz-Versicherungsvertrag für Ihren Pkw bis 31.03.2008 abgeschlossen? Dann gelten folgende Bestimmungen, die Sie bereits mit uns vereinbart haben, auch für den Unfallmeldedienst: Meinungsverschiedenheiten, Gerichtsstand, 8 AKB Bedingungsanpassung, 9 d AKB Geltungsbereich, Nr. 1 Tarifbestimmungen. 20 Widerrufsbelehrung Sie haben ein Widerrufsrecht, wenn Sie Ihr Fahrzeug erstmalig bei uns versichern (Neugeschäft), wenn Sie anstelle Ihres bisherigen Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns versichern (Fahrzeugwechsel), wenn Sie Ihren Vertrag auf den neuesten Tarif umstellen (Tarifumstellung), wenn Sie in Ihren bei uns bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag eine weitere Versicherungsart oder den Unfallmeldedienst einschließen. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Diese Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben; im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Beim Unfallmeldedienst müssen Sie außerdem den Unfallmeldestecker erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Für Kunden der HUK-COBURG gilt: HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg Bahnhofsplatz, 96440 Coburg E-Mail: Info@HUK-COBURG.de Für Kunden der HUK-COBURG-Allgemeine gilt: HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Bahnhofsplatz, 96440 Coburg E-Mail: Info@HUK-COBURG.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei 5
handelt es sich um einen Tagessatz, den wir Ihnen im Versicherungsschein oder in einer separaten Erklärung nennen. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie eine Tarifumstellung, den Einschluss einer weiteren Versicherungsart oder den Unfallmeldedienst, läuft der ursprüngliche Versicherungsvertrag weiter. Der von Ihnen im Fall eines Widerrufs zu zahlende Beitrag ist abhängig von der Höhe der vereinbarten Prämie. Ändern sich die für die Prämienberechnung maßgeblichen Angaben, kann sich die Prämie ändern und damit auch der von Ihnen im Falle des Widerrufs zu zahlende Betrag. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. 6