Kraftfahrtversicherung
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- Josef Schräder
- vor 10 Jahren
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1 Kraftfahrtversicherung Inhalt Seite Produktinformationsblatt 2 Kundeninformation 4 Auf gute Partnerschaft Ihre HUK-COBURG und Ihre HUK-COBURG-Allgemeine KR_PIBKd-Info113.pdf, Stand: HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Bahnhofsplatz, Coburg
2 Produktinformationsblatt Versicherungsschutz rund um Ihr Fahrzeug Der Versicherungsschutz rund um Ihr Fahrzeug umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Versicherungsarten: Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpfl ichtversicherung leistet bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen Schadenersatz bei begründeten Ansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sie kommt für alle Fälle auf, bei denen durch das versicherte Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen oder Vermögens schäden entstehen. Schutzbrief. Die Schutzbriefversicherung erbringt Serviceleistungen und ersetzt die entstehenden Kosten in begrenzter Höhe, z. B. wenn das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall abgeschleppt werden muss. Teilkasko. Die Teilkasko schützt im vereinbarten Umfang vor fi nanziellen Risiken bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs, z. B. durch Entwendung, Naturgewalten, Glasbruch, Zusammenstoß mit Tieren oder Kurzschluss an der Verkabelung. Vollkasko. Die Vollkasko umfasst die Leistungen der Teilkasko und bietet darüber hinaus im vereinbarten Umfang Versicherungsschutz für Unfallschäden am versicherten Fahrzeug auch bei selbst ver ursachten Unfällen sowie für Schäden, die durch mutwillige Handlungen fremder Personen entstehen. Fahrerschutz. Der Fahrerschutz schützt den Fahrer beim Lenken des versicherten Fahrzeugs, wenn er in einen Unfall verwickelt und dadurch verletzt wird. Er erhält im Rahmen der Vereinbarungen Entschädigungsleistungen für Personenschäden, die durch selbst- oder teilverschuldete Unfälle, durch unbekannte Schädiger oder durch Unfälle auf Grund höherer Gewalt entstanden sind. Leistungen Dritter werden angerechnet. Ausland-Schadenschutz. Der Ausland-Schadenschutz ersetzt Ihren Kfz-Haftpfl ichtschaden, den Sie mit Ihrem Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall im Ausland erleiden so, als ob das Fahrzeug des am Unfall schuldigen Unfallgegners bei uns versichert wäre. Schutz besteht in vielen Staaten Europas. Ihrem Versicherungsantrag können Sie entnehmen, welche Versicherungsarten Sie für Ihr Fahrzeug beantragt haben. Vertragsgrundlagen Grundlagen dieses Vertrags werden der Antrag, der Versicherungsschein und etwaige Nachträge sowie die Versicherungsbedingungen. Bei der HUK-COBURG gilt zusätzlich die Satzung der HUK-COBURG. In der Kraftfahrtversicherung gelten die für neu abzuschließende Verträge maßgeblichen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Versicherungsbeitrag Die Höhe des Beitrags können Sie dem Versicherungsantrag entnehmen. Ändern sich die für die Beitragsberech nung maßgeblichen Angaben oder der Tarif, kann sich der Beitrag ändern. Der erste oder einmalige Beitrag ist 2 Wochen nach Zugang des Versicherungs scheins fällig. Er ist dann unverzüglich (d. h. innerhalb von 2 Wochen) zu zahlen. Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeit punkt zur Zahlung fällig. Der Beitrag ist für den von Ihnen beantragten Zeitraum des Versicherungsschutzes zu bezahlen. Zahlen Sie die Beiträge stets fristgerecht. Sie laufen sonst Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren und dann einen Schaden selbst zu bezahlen. C.1.2 und C.1.3 AKB regeln die nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags und C.2.2 bis C.2.5 AKB die nicht rechtzeitige Zahlung des Folgebeitrags. Was ist nicht versichert? In welchen Fällen wir keinen Versicherungsschutz bieten, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen. Wichtige Ausschlüsse fi nden Sie unter A.1.5, A.2.9, A.3.10, A.4.8 und A.5.7 AKB. 2
3 Was Sie bei Vertragsschluss beachten müssen Bitte beantworten Sie unsere Fragen bei Antragstellung wahrheitsgemäß. Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs Welche Pfl ichten Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs haben und was passiert, wenn Sie gegen diese Pfl ichten verstoßen, ist in D.1 bis D.3 AKB geregelt. Beispielsweise dürfen Sie sich nicht unter Alkohol- oder Drogenein fl uss ans Steuer setzen. Außerdem dürfen Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis lenken. Ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug darf auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur gebraucht werden, wenn es das vollständige Wechselkennzeichen führt. Außerdem darf der Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer das mit einem Wechselkennzeichen zugelassene Fahrzeug nicht von einem Fahrer gebrauchen lassen, wenn es das vollständige dem Fahrzeug zugeteilte Wechselkennzeichen nicht führt. Pflichten im Schadenfall Welche Pfl ichten Sie im Schadenfall haben, können Sie den AKB unter E entnehmen. Beispielsweise müssen Sie uns jeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen und alles zur Aufklärung des Schadenereignisses tun. Im Rahmen Ihrer Aufklärungspfl icht sind Sie insbesondere verpfl ichtet, unsere Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten und Sie dürfen keine Unfallfl ucht begehen. Folgen einer Pflichtverletzung Verletzen Sie eine Pfl icht beim Gebrauch des Fahrzeugs oder eine Pfl icht im Schadenfall, können wir je nach dem Grad Ihres Verschuldens die Versicherungsleistung kürzen oder sogar vollständig verweigern. In der Kfz-Haftpfl ichtversicherung sind jedoch die Verkehrsopfer geschützt und wir ersetzen ihren Schaden. Allerdings sind wir berechtigt, einen Teil unserer Leistung von Ihnen zurückzufordern. Einzelheiten fi nden Sie in D.3 und E.7 AKB. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Bevor der Beitrag bezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufi gen Versicherungsschutz: Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungs bestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kfz-Haftpfl icht-, Autoschutz brief-, Fahrerschutz- und Ausland-Schadenschutz-Versicherung vorläufi gen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufi ge Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. In der Kaskoversicherung haben Sie vorläufi gen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag bezahlt haben, geht der vorläufi ge in den endgültigen Versicherungsschutz über. Der vorläufi ge Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn Sie den Erstbeitrag nicht unverzüglich (d. h. inner halb von 2 Wochen) nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt haben. Dies gilt nur, wenn Sie die Nichtzahlung zu vertreten haben. Dauer und Beendigung des Vertrags Der Versicherungsvertrag wird für den vereinbarten Zeitraum geschlossen, längstens für 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Es stehen Ihnen weitere Kündigungsrechte zu, z. B. im Schadenfall oder bei einer Beitragserhöhung. Informationen nicht abschließend Diese Produktinformationen sollen Ihnen einen ersten Überblick schaffen und sind nicht abschließend. Weitere Informationen fi nden Sie im Antrag, im Versicherungsschein und in den Versicherungsbedingungen. Sie haben Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler (Sprecher), Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Jörn Sandig. Sitz des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit: Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 100; St.-Nr. 9212/101/00021 HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Jörn Sandig. Sitz der Aktiengesellschaft: Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 465; St.-Nr. 9212/101/00021 Sitz aller Unternehmen: Bahnhofsplatz, Coburg; [email protected]; Internet: 3
4 Kundeninformation Identität des Versicherers Für Kunden der HUK-COBURG gilt: Versicherer ist die HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg. Register-Gericht Coburg. Handelsregister- Nr Sitz des Unternehmens: Bahnhofsplatz, Coburg. Ladungsfähige Anschrift Die ladungsfähige Anschrift der HUK-COBURG lautet: HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg, Bahnhofsplatz, Coburg. Ladungsfähige Vertreter sind Dr. Wolfgang Weiler und Klaus-Jürgen Heitmann. Identität des Versicherers Für Kunden der HUK-COBURG-Allgemeine gilt: Versicherer ist die HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG. Register-Gericht Coburg. Handelsregister-Nr Sitz des Unternehmens: Bahnhofsplatz, Coburg. Ladungsfähige Anschrift Die ladungsfähige Anschrift der HUK-COBURG-Allgemeine lautet: HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, Bahnhofsplatz, Coburg. Ladungsfähige Vertreter sind Dr. Wolfgang Weiler und Klaus-Jürgen Heitmann. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und Anschrift der Aufsichtsbehörde Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn; Tel ; Fax Vertragsgrundlagen Grundlagen des Versicherungsvertrags werden der Antrag, der Versicherungsschein und etwaige Nachträge sowie die Versicherungsbedingungen. Bei der HUK-COBURG gilt zusätzlich die Satzung der HUK-COBURG. In der Kraftfahrtversicherung gelten die für neu abzuschließende Verträge maßgeblichen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) und die Bedingungen für die Kfz-Umweltschadenversicherung (Kfz-USVB). Versicherungsschutz rund um Ihr Fahrzeug Der Versicherungsschutz rund um Ihr Fahrzeug umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Versicherungsarten: Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen Schadenersatz bei begründeten Ansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sie kommt für alle Fälle auf, bei denen durch das versicherte Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen oder Vermögensschäden entstehen. Schutzbrief. Die Schutzbriefversicherung erbringt Serviceleistungen und ersetzt die entstehenden Kosten in begrenzter Höhe, z. B. wenn das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall abgeschleppt werden muss. Teilkasko. Die Teilkasko schützt im vereinbarten Umfang vor finanziellen Risiken bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs, z. B. durch Entwendung, Naturgewalten, Glasbruch, Zusammenstoß mit Tieren oder Kurzschluss an der Verkabelung. Vollkasko. Die Vollkasko umfasst die Leistungen der Teilkasko und bietet darüber hinaus im vereinbarten Umfang Versicherungsschutz für Unfallschäden am versicherten Fahrzeug auch bei selbst verursachten Unfällen sowie für Schäden, die durch mutwillige Handlungen fremder Personen entstehen. Fahrerschutz. Der Fahrerschutz schützt den Fahrer beim Lenken des versicherten Fahrzeugs, wenn er in einen Unfall verwickelt und dadurch verletzt wird. Er erhält im Rahmen der Vereinbarungen Entschädigungsleistungen für Personenschäden, die durch selbst- oder teilverschuldete Unfälle, durch unbekannte Schädiger oder durch Unfälle auf Grund höherer Gewalt entstanden sind. Leistungen Dritter werden angerechnet. Ausland-Schadenschutz. Der Ausland-Schadenschutz ersetzt Ihren Kfz-Haftpflichtschaden, den Sie mit Ihrem Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall im Ausland erleiden so, als ob das Fahrzeug des am Unfall schuldigen Unfallgegners bei uns versichert wäre. Schutz besteht in vielen Staaten Europas. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche Versicherungsarten Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Versicherungsbeitrag Die Höhe des Beitrags können Sie dem Versicherungsantrag entnehmen. Ändern sich die für die Beitragsberechnung maßgeblichen Angaben oder der Tarif, kann sich der Beitrag ändern. Im Endbeitrag ist die Versicherungsteuer enthalten. Der Versicherungsbeitrag ist umsatzsteuerfrei. Der erste oder einmalige Beitrag ist 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Er ist dann unverzüglich (d. h. innerhalb von 2 Wochen) zu zahlen. Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Beginn des Versicherungsvertrags Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins. Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Bevor der Beitrag bezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz: Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kfz-Haftpflicht-, Autoschutzbrief-, Fahrerschutz- und Ausland-Schadenschutz-Versicherung vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. In der Kaskoversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag bezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über. 4
5 Widerrufsbelehrung Sie haben ein Widerrufsrecht, wenn Sie Ihr Fahrzeug erstmalig bei uns versichern (Neugeschäft), wenn Sie anstelle Ihres bisherigen Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns versichern (Fahrzeugwechsel), wenn Sie Ihren Vertrag auf den neuesten Tarif umstellen (Tarifumstellung) oder wenn Sie in Ihren bei uns bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag eine weitere Versicherungsart einschließen. Über Ihr Widerrufsrecht informieren wir Sie ausführlich im Versicherungsschein. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Für Kunden der HUK-COBURG gilt: Für Kunden der HUK-COBURG-Allgemeine gilt: HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse HUK-COBURG-Allgemeine kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg Bahnhofsplatz Bahnhofsplatz Coburg Coburg [email protected] [email protected] Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Tagessatz, den wir Ihnen im Versicherungsschein oder in einer separaten Erklärung nennen. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie eine Tarifumstellung oder den Einschluss einer weiteren Versicherungsart, läuft der ursprüngliche Versicherungsvertrag weiter. Der von Ihnen im Fall eines Widerrufs zu zahlende Betrag ist abhängig von der Höhe der vereinbarten Prämie. Ändern sich die für die Prämienberechnung maßgeblichen Angaben, kann sich die Prämie ändern und damit auch der von Ihnen im Falle des Widerrufs zu zahlende Betrag. Ende der Widerrufsbelehrung Dauer und Beendigung des Vertrags Der Versicherungsvertrag wird für den vereinbarten Zeitraum geschlossen, längstens für 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Neue Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System bei Pkw Dieser Tarif enthält neue Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System bei Pkw. Die Tabellen sind im Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versiche rung abgebildet. In der Schadenfreiheitsklasse 25 (und höher) ist kein beitragsfreier Rabattretter enthalten. Der Rabattretter erlaubte in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung einen Schaden ohne Beitragserhöhung. Anwendbares Recht Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand Sie können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen: dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist oder dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für unsere Niederlassung, die Sie betreut, örtlich zuständig ist. Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bei folgenden Gerichten geltend machen: dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist oder dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend von vorstehender Bestimmung das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch. Meinungsverschiedenheiten Wenn Sie als Verbraucher mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin; beschwerde@ versicherungsombudsmann.de; Tel *, Fax * (*kostenlos aus deutschen Telefonnetzen). Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass Sie uns zunächst die Möglichkeit gegeben haben, unsere Entschei dung zu überprüfen. Sind Sie mit der Betreuung durch uns nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn; [email protected]; Tel ; Fax Die BaFin ist keine Schiedsstelle. Einzelne Streitfälle können deshalb nicht verbindlich entschieden werden. 5
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