Die Bioenergie im EEG 2012



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Transkript:

Die Bioenergie im EEG 2012 Wolfgang Urban Ecologic Institute im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Referat KI III 2 -Solarenergie, Biomasse, Geothermie, Markteinführungsprogramme für Erneuerbare Energien 1 Foto: MT-Energie

Inhaltsübersicht Bioenergie im EEG 2012 politische Leitlinien für das BMU bei der Weiterentwicklung des EEG Ergebnisse aus dem Monitoring Vorstellung wesentlicher Neuerungen im EEG 2

EEG-Erfahrungsbericht Leitlinien im Bioenergiebereich Nachhaltige Steuerung des Ausbaus Erneuerbarer Energien an bewährten Grundprinzipien des EEG festhalten (insbesondere Einspeisevorrang und gesetzliche Einspeisevergütung) Vermeidung von Marktüberhitzungen bei Biogas Wandel vom quantitativen hin zum qualitativen Wachstum Stärkere energetische Nutzung von Rest- und Abfallstoffen Förderung Biomethanproduktion und Verwendung in KWK-Anlagen Kosteneffizienz im EEG Begrenzung der EEG-Umlage Vereinfachung der Vergütungsstruktur, Abschaffung zahlreicher Boni Abbau von Überförderungen, Steigerung der Kosteneffizienz Markt- und Systemintegration Erneuerbarer Energien Heranführung der EE an Strommarkt, Einführung entsprechender Anreizinstrumente (optionales Marktprämienmodell, Flexibilitätsprämie) 3

EEG-Erfahrungsbericht Ergebnisse aus dem Monitoring starker Anlagenzubau (Prognose 2011: mehr als 450 MW), vor allem im kleinen Leistungssegment (Trend zu kleinen BOA) Marktüberhitzungen durch Überförderung und sinkende Agrar-bzw. Rohstoffpreise 2010: 5.900 BGA mit 2,3 GW, Prognose 2011: 7000 BGA mit 2,7 GW) massive Flächenausweitung für Energiepflanzenanbau 2010: 650.000 ha, Prognose 2011: 800.000 ha Konflikte mit Natur-und Umweltschutz, Konflikte innerhalb der Landwirtschaft (Flächenkonkurrenz) einhergehend mit zurückgehender Akzeptanz ( Vermaisung ) Schwache Biomethannachfrage aufgrund eingeschränkter Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Erdgas-KWK 4

EEG-Novelle 2011 Änderungen (Auswahl) Neue Vergütungsstruktur: Einführung von größenunabhängigen Rohstoffvergütungsklassen sowie einer gestaffelten Grundvergütung Aufgabe des Ausschließlichkeitsprinzips hinsichtlich Einsatzstoffe Abschaffung mehrerer Boni Begrenzung des Maiseinsatzes Höhere Effizienzanforderungen: Mindestwärmenutzung oder Mindestgüllenutzung oder Direktvermarktung Sondervergütung für Bioabfallanlagen Sondervergütung für kleine Gülle-Biogasanlagen bis 75 kw Gasaufbereitungs-Bonus bleibt und wird aufgestockt Einführung neuer Direktvermarktungsinstrumente: optionales Marktprämienmodell sowie Flexibilitätsprämie speziell für Biogasanlagen 5

EEG 2012 Neue Vergütungsstruktur I Beibehaltung einer größenabhängigen Grundvergütung sowie Einführung gestaffelter Einsatzstoffvergütungen für Biomasse E0: kostengünstig verfügbare Abfall- und Reststoffe, wie z.b. Schlempe E1: Anbaubiomasse (Nawaros), wie z.b. Maissilage, GPS E2: ökologisch vorteilhafte Einsatzstoffe, wie z.b. Gülle, Landschaftspflegematerial Umstellung Vergütungsberechnung auf Energieinhalt der Einsatzstoffe Höhere Flexibilität bei den Einsatzstoffen durch Aufgabe des Nawaro- Ausschließlichkeitsprinzips (ABER: allgem. Ausschließlichkeitsprinzip nach 16, Abs. 1 bleibt erhalten: 100% EE in BHKW, kein Co-Firing) Degression von 2 % nur auf Grundvergütung ( 27, 27a, 27b) 6

Ziele www.ecologic.eu EEG 2012 Neue Vergütungsstruktur II Stärkere Anreize zur Entwicklung effizienter und standortangepasster Anlagenkonzepte mit hoher Wärmenutzung Transparenz bei Vergütung, Abbau Überförderungen, Vereinfachung, Kosteneffizienz anheben und EEG-Umlage begrenzen Trennung Grund-und Rohstoffvergütung: Entkopplung Gülle-Nawaro, sinkende Anreize zum Bau von BOA s (Bonus-optimierte Anlagen) Einhaltung Effizienzanforderungen Voraussetzung für Erhalt EEG-Vergütung 7

[kw el ] www.ecologic.eu EEG 2012 Neue Vergütungsstruktur III EEG-Vergütung in ct/kwh el für Biogasanlagen (ohne Bioabfall) und Festbrennstoffanlagen 75 4) 14,3 150 Grundvergütung Einsatzstoffvergütung ESK I 1) Einsatzstoffvergütung ESK II 2) 6 / 2,5 1) 8 Gasaufbereitungs- Bonus 700 Nm³/h: 3 Anlagenleistungsäquivalent Bioabfallvergärungsanlagen 5) 16 Kleine Gülleanlagen 4) 25 4) 500 12,3 750 11 5 5.000 11 4 1.000 Nm³/h: 2 8 / 6 3) 1.400 Nm³/h: 1 14-20.000 6 - - - 1) Nur 2,5 ct/kwh für Strom aus Rinde und Waldrestholz ab 500 kw bis 5.000 kw 2) Nur für ausgewählte, ökologisch wünschenswerte Einsatzstoffe und entsprechender Definition 3) Strom aus Gülle (nur Nr. 3, 9, 11 bis 15 der Anlage 3 BiomasseV) über 500 kw 6 ct/kwh 4) Sonderkategorie für Gülleanlagen bis 75 kw installierte Leistung, nicht kombinierbar (d.h. keine zusätzliche Grund-oder Einsatzstoffvergütung) 5) Gilt ausschließlich für Anlagen, die bestimmte Bioabfälle (nach 27a Abs. 1) vergären und unmittelbar mit einer Einrichtung zur Nachrotte der festen Gärrückstände verbunden sind. Die nachgerotteten Gärrückstände müssen stofflich verwertet werden. Die Vergütung ist nur mit der Zusatzvergütung für die Biomethaneinspeisung kombinierbar. 8

Vergütungsberechnung - Beispiel Einsatzstoff ESK 2 Menge (t FM) Mais (Ganzpflanze) Getreide (Ganzpflanze) Anteil Gesamt t FM (%) Spez. Energieertrag (m³ CH 4 / T FM) Energieertrag (CH 4 -Ertrag) 3 m³ Methan MWh Hi,N Energet. Verhältnis 1 (%) ESK I 4.500 47 106 477.000 4.756 66,2 ESK I 1.400 15 103 144.200 1.438 20,0 Energet. Verhältnis je nach ESK 2 (%) 86,2 (ESK I) Landschaftspflegegras 10,4 ESK II 800 8 43 34.400 343 4,8 (ESK II) Rindergülle ESK II 2.400 25 17 40.800 407 5,7 Obsttrester ESK 0 500 5 49 24.500 244 3,4 3,4 (ESK 0) Summe 9.600 100 720.900 7.187 100 100 1 Bezogen auf die Summe der Energiemengen gemäß der einzelnen Energieerträge 2 ESK Einsatzstoffvergütungsklasse nach 27 Abs. 2 bzw. Artikel 5 Änderung BiomasseV, 2a Anlagen 1 bis 3 3 Energieertrag eines Einsatzstoffs errechnet sich aus Produkt aus Einsatzstoffmenge [t FM] und seinem spezifischen Energieertrag in m³ Methan / t FM. Informativ ist auch der Methanertrag in MWh Gasäquivalent (Basis: Heizwert Hi,N 9,97 kwh/m³) angegeben. 9

Vergütungsberechnung - Beispiel EEG-Vergütung bei der angenommenen Bemessungsleistung von 320 kw el Anteil (%) Vergütungssatz in ct / kwh Spez.Vergütung in ct / kwh Vergütung in Grundvergütung 100 13,24 13,24 370.720 Einsatzstoffvergütung I 86,2 6 5,17 144.760 Einsatzstoffvergütung II 10,4 8 0,83 23.240 Gesamt 19,24 538.720 EEG-Vergütung bei einer gegenüber dem ersten Fallbeispiel erhöhten Bemessungsleistung von 342 kw el (gl. Einsatzstoffe u. -mengen wie oben) Anteil (%) Vergütungssatz in ct / kwh spez. Vergütung in ct / kwh Vergütung in Grundvergütung 100 13,18 13,18 395.400 Einsatzstoffvergütung I 86,2 6 5,17 155.100 Einsatzstoffvergütung II 10,4 8 0,83 24.900 Gesamt 19,18 575.400 Stromertrag 2,8 Mio. kwh/a Stromertrag 3 Mio. kwh/a 10

EEG-Vergütung für Abfallanlagen ( 27a) 27a für Anlagen, die mind. 80 Massen-% Bioabfälle (BioabfVO 20 02 01 bis 20 03 02, Garten-u. Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, gemischte Siedlungsabfälle, Biotonne, Marktabfälle) nur mit nachgeschalteter Nachrotte und stofflicher Verwertung Gärreste ab 2014 max. Anlagengröße 500 kw EEG-Vergütung für Gülle-Kleinanlagen ( 27b) Festvergütung 25 ct/kwh für Anlagen, wenn installierte Leistung < 75 kw am Fermenter (keine Satelliten-BHKW) mindestens 80 Massen-% Gülle eingesetzt werden (nur Festmist und Gülle von Rindern und Schweinen, kein HTK) 11

Voraussetzung für Erhalt EEG-Vergütung ( 27) Einhaltung Mindestwärmenutzungsverpflichtung oder Mindestgüllenutzung oder Direktvermarktung sonst Reduktion der EEG-Vergütung auf EPEX-Börsenpreis Führung Einsatzstofftagebuch (Menge, Art, Herkunft, Audit UGA) Maisdeckel: Mais und Getreidekorn höchstens 60 Massenprozent Strom aus Biomethan muss vollständig in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden, auch bei Direktvermarktung des Stroms 12

Effizienzanforderungen: Mindestwärmenutzung Mindestwärmenutzungsverpflichtung bzw. Mindestgüllenutzung Biogas: 60 % (25% werden als Eigenwärmebedarf angerechnet) Biomethan: 100 % Wärmenutzung Biogasanlagen, die mindestens 60 Massen-% Gülle einsetzen Ausnahme-und Übergangsregelungen: Gülle-Kleinanlagen bis 75 kw bei bedarfsgerechter Stromerzeugung aus Biogas in der Direktvermarktung (Flexibilitätsprämie) Biogasanlagen: Inbetriebnahmejahr und 1. Folgejahr nur 25 % Wärmenutzungspflicht Bei Wegfall Wärmeabnahme nach mehr als 5 Jahren: Kürzung der Grundvergütung um 20 % in dem jeweiligen Kalenderjahr 13

EEG-Regelungen für Biomethan I Bonus: 3-2 -1 ct/kwh bei Aufbereitungsanlagen mit Kapazitäten bis 700 1000-1400 m³/h Biomethan CH 4 -Schlupf max. 0,2 %, Strombedarf 0,5 kwh/m³ RBG, EE-bzw. Abwärme Gasaufbereitungs-Bonus technischer Aufwand für Biogasaufbereitung und Erdgasnetzanschluss hoch und zum erheblichen Teil unabhängig von Kapazität durchschnittliche Größe über alle gebauten bzw. in Bau befindlichen Biogaseinspeiseanlagen 700 m³/h Anhebung Größenklassen beim Gasaufbereitungs-Bonus spiegelt ökonomische Gegebenheiten wieder: kosteneffiziente Erschließung zusätzlicher Biomethanpotenziale. Zusätzlich: Förderung kleiner Biogasaufbereitungsanlagen bis 350 m³/h Aufbereitungskapazität bereits über das Marktanreizprogramm 14

EEG-Regelungen für Biomethan II Einführung Massenbilanzsystem zur Nachweisführung biogener Eigenschaften (Harmonisierung mit anderen Gesetzen und Verordnungen) gilt nicht für Strom aus Biomethan, der vor 2013 erzeugt wurde, gilt ab 2013 aber sowohl für Bestands- als auch neu in Betrieb genommene BHKW Maisdeckel (Mais und Getreidekorn höchstens 60 Massenprozent) gilt nicht für Biomethan aus Anlagen, die vor 2012 Biogas erzeugt haben Strom aus Biomethan muss vollständig in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden 15

EEG-Regelungen für Biomethan III Vergütung [ct/kwh] 24 23 22 21 20 19 18 17 16 Vergleich der EEG-Vergütungen EEG 2012 und 2009 für Biomethan Biomethan-BHKW, IBN 2012 100 % Einsatzstoffklasse I 700 Nm³/h Gasaufbereitung EEG 2009 EEG 2012 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500 5.000 Bemessungsleistung [kw] 16

Direktvermarktung Einführung Marktprämienmodell Ziel: Markt- und Systemintegration Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien soll sich stärker am Strombedarf / an der Stromnachfrage orientieren Lastverschiebungspotenziale der Erneuerbaren Energien sollen erschlossen werden Stromerzeugung soll aus dem abgeschotteten System der Einspeisevergütung in das Marktgeschehen überführt werden Gesetzgeber will den Anteil direkt vermarktender Anlagen erhöhen Rechtsrahmen der Direktvermarktung grundlegend neu geregelt ( 33a ff.) zunächst optionale Einführung, ab 2014 verpflichtend für Biogasanlagen größer 750 kw mit Inbetriebnahmejahr 2014 und später Bereitstellung positiver und negativer Regelenergie nur in der Direktvermarktung zulässig 17

Direktvermarktung Einführung Marktprämienmodell Übersicht über die Berechnung der Marktprämie 18

Direktvermarktung Flexibilitätsprämie im EEG 2012 steuerbare Stromproduktion aus Biomasse, vor allem aus Biogas und Biomethan, ermöglicht perspektivisch die Nutzung größerer Mengen an fluktuierendem Wind- und PV-Strom, Glättung von Last- bzw. EE- Erzeugungsspitzen, Beitrag zur Netzentlastung möglich Einführung der Flexibilitätsprämie im Rahmen der EEG-Novelle 2012 und in Rahmen der Direktvermarktung (Marktprämienmodell) Beibehaltung Mindestwärmenutzungsgrad bei Biomethan Einführung als optionales Anreizinstrument Vergütung für tatsächlich zusätzlich bereitgestellte Stromerzeugungskapazität 130 /kw über max. 10 Jahre 19

Direktvermarktung Flexibilitätsprämie im EEG 2012 I vorherige Anmeldung beim NB + BNetzA, vorheriger Eignungsnachweis Flexibilitätsprämie deckt die Flexibilisierungskosten nur anteilig! Biogasproduktion Biogasproduktion produzierte Biogasmenge 250 m³/h Bildquelle: Fraunhofer IWES 2011 BHKW 600 kw el genutzte Wärmeenergie 1,7 Mio. kwh th /a installierte Leistung 600 kw Bemessungsleistung 500 kw Vollaststunden 7.300 h/a P t elektrische Energie 4,4 Mio. kwh el /a Gasspeicher produzierte Biogasmenge 250 m³/h Bildquelle: Fraunhofer IWES 2011 BHKW 600 kw el BHKW 600 kw el genutzte Wärmeenergie 1,7 Mio. kwh th/a installierte Leistung 1.200 kw Bemessungsleistung 500 kw Vollaststunden 3.650 h/a P elektrische Energie 4,4 Mio. kwh el /a Wärmespeicher t 20

Direktvermarktung Flexibilitätsprämie im EEG 2012 II Berechnung nach EEG 33i und Anlage 5 P Zusatz = P inst f P Bem mit f f = 1, 1 bei Biogas berücksichtigt unterschiedliche Auslastung bzw. Verfügbarkeit = 1, 6 der Anlagen bei Biomethan P Zusatz wird mit 130 /kw vergütet und auf den erzeugten Strom umgelegt wenn P 0, 2 P, dann P = 0 wenn P Bem < inst Zusatz Zusatz > 0, 5 P, dann P = 0, 5 P inst Zusatz inst ex post Bestimmung bereitgestellte Zusatzkapazität, kalenderjährliche Berechnung, Auszahlung durch Netzbetreiber über max. 10 a 21

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Wolfgang Urban Ecologic Institute, Pfalzburger Str. 43-44, 10717 Berlin wolfgang.urban@ecologic.eu, www.ecologic.eu i. A. des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Referat KI III 2 - Solarenergie, Biomasse, Geothermie, MAP Tel.: + 49 (0)30 18305 3627 e-mail: wolfgang.urban@bmu.bund.de www.erneuerbare-energien.de 22