Zeugniserläuterung (*)



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Transkript:

Zeugniserläuterung (*) Deutschland 1. BEZEICHNUNG DES ZEUGNISSES (DE) Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin, Fachrichtung Anschauung 2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ZEUGNISSES (..) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus 3. PROFIL DER BERUFLICHEN HANDLUNGSFÄHIGKEIT Herstellen von Modellen zu Demonstrations-, Planungs- oder Versuchszwecken Ändern und Instandsetzen von Anschauungsmodellen Anwenden von manuellen und maschinellen Fertigungsmethoden Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen Planen und Gestalten von Anschauungsmodellen Planen der Fertigung Erstellen von Fertigungsunterlagen, Festlegen von Fertigungsverfahren Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen Anwenden computergestützter Fertigungsverfahren Anwenden von Antriebs- und Steuerungstechnik Gestalten und Behandeln von Oberflächen Prüfen von Anschauungsmodellen Vorbereiten von Anschauungsmodellen für den Versand Berücksichtigen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie des Umweltschutzes 4. BERUFLICHE TÄTIGKEITSFELDER Technische Modellbauer/Technische Modellbauerinnen der Fachrichtung Anschauung arbeiten in Betrieben des Modell- und Musterbaus. Darüber hinaus können sie auch in Ingenieur- und Architekturbüros tätig sein. (*) Erläuterung Dieses Dokument wurde entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Es besitzt selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf die Entschließungen 93/C 49/01 des Rates vom 3. Dezember 1992 zur Transparenz auf dem Gebiet der Qualifikationen und 96/C 224/04 vom 15. Juli 1996 zur Transparenz auf dem Gebiet der Ausbildungs- und Befähigungsnachweise, sowie auf die Empfehlung 2001/613/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10 Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft. Weitere Informationen zum Thema Transparenz finden Sie unter: www.cedefop.eu.int/transparency Europäische Gemeinschaften 2002

5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ZEUGNISSES Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist Niveau des Zeugnisses (national oder international) ISCED 3B Bewertungsskala / Bestehensregeln 100-92 Punkte = 1 = sehr gut 91-81 Punkte = 2 = gut 80-67 Punkte = 3 = befriedigend 66-50 Punkte = 4 = ausreichend 49-31 Punkte = 5 = mangelhaft 30-0 Punkte = 6 = ungenügend Zum Bestehen der Abschlussprüfung sind mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erforderlich. Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe Internationale Abkommen Meisterprüfung für das Modellbauer-Handwerk (Modellbauermeisterverordnung -MbauMstrV) Rechtsgrundlage Verordnung der Berufsausbildung zum.. vom..(bgbl. I S ), Beschluss KMK vom.(banz. Nr.. vom.) 6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ZEUGNISSES Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle: 1. nach Absolvieren einer dualen Ausbildung in Betrieb und Schule 2. nach beruflicher Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf 3. durch Externenprüfung für Berufstätige ohne Berufsausbildung oder Personen, die in berufsbildenden Schulen oder sonstigen Einrichtungen ausgebildet worden sind Zusätzliche Informationen Zugang: Zugangsberechtigungen sind gesetzlich nicht geregelt; in der Regel nach 9 Jahren allgemein bildender Schule. Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre Ausbildung im Dualen System : Die in einem Ausbildungsberuf vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) orientieren sich an den für Arbeits- und Geschäftsprozessen typischen Anforderungen und bereiten auf eine konkrete Berufstätigkeit vor. Die Ausbildung erfolgt in Betrieb und Schule: Im Betrieb erwerben die Auszubildenden praxisbezogene Kompetenzen im realen Arbeitsumfeld. An einem bis zwei Tagen pro Woche absolvieren die Auszubildenden die Berufsschule, in der allgemeine und berufliche Lerninhalte verzahnt zum Ausbildungsberuf vermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.berufenet.de www.bibb.de/zeugnisinfo www.europass-info.de

Zeugniserläuterung (*) Deutschland 1. BEZEICHNUNG DES ZEUGNISSES (DE) Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin, Fachrichtung Gießerei 2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ZEUGNISSES (..) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus 3. PROFIL DER BERUFLICHEN HANDLUNGSFÄHIGKEIT Fertigen von Modellen durch manuelle und maschinelle Verfahrens auf der Grundlage von Konstruktionszeichnungen und unter Berücksichtigung der Formverfahren, dem zu vergießenden Metall und der geforderten Abformzahlen Ändern und Instandsetzen von Modellen, Modelleinrichtungen oder Fertigungseinrichtungen Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen Planen und Konstruieren von Produkten des Gießereimodellbaues Erstellen von Fertigungsunterlagen, Festlegen von Fertigungsverfahren Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Anwenden computergestützter Fertigungsverfahren Herstellen von Mustern, Prototypen oder Fertigungseinrichtungen Herstellen von Gießereimodelleinrichtungen oder Dauerformen Anwenden von Antriebs- und Steuerungstechnik Prüfen von Gießereimodelleinrichtungen oder Dauerformen Berücksichtigen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie des Umweltschutzes 4. BERUFLICHE TÄTIGKEITSFELDER Technische Modellbauer/Technische Modellbauerinnen der Fachrichtung Gießerei arbeiten in Gießereien und in Modell- und Formenbaubetrieben. (*) Erläuterung Dieses Dokument wurde entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Es besitzt selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf die Entschließungen 93/C 49/01 des Rates vom 3. Dezember 1992 zur Transparenz auf dem Gebiet der Qualifikationen und 96/C 224/04 vom 15. Juli 1996 zur Transparenz auf dem Gebiet der Ausbildungs- und Befähigungsnachweise, sowie auf die Empfehlung 2001/613/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10 Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft. Weitere Informationen zum Thema Transparenz finden Sie unter: www.cedefop.eu.int/transparency Europäische Gemeinschaften 2002

5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ZEUGNISSES Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist Niveau des Zeugnisses (national oder international) ISCED 3B Bewertungsskala / Bestehensregeln 100-92 Punkte = 1 = sehr gut 91-81 Punkte = 2 = gut 80-67 Punkte = 3 = befriedigend 66-50 Punkte = 4 = ausreichend 49-31 Punkte = 5 = mangelhaft 30-0 Punkte = 6 = ungenügend Zum Bestehen der Abschlussprüfung sind mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erforderlich. Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe Internationale Abkommen Meisterprüfung für das Modellbauer-Handwerk (Modellbauermeisterverordnung -MbauMstrV); Geprüfter Industriemeister/-in Gießerei; Staatlich geprüfter Techniker/-in der Fachrichtung Gießereitechnik; Staatlich geprüfter Techniker/-in der Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuktechnik; Geprüfter Industriemeister/-in Metall; ; Staatlich geprüfter Techniker/-in Maschinen- und Anlagenbau Rechtsgrundlage Verordnung der Berufsausbildung zum.. vom..(bgbl. I S ), Beschluss KMK vom.(banz. Nr.. vom.) 6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ZEUGNISSES Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle: 1. nach Absolvieren einer dualen Ausbildung in Betrieb und Schule 2. nach beruflicher Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf 3. durch Externenprüfung für Berufstätige ohne Berufsausbildung oder Personen, die in berufsbildenden Schulen oder sonstigen Einrichtungen ausgebildet worden sind Zusätzliche Informationen Zugang: Zugangsberechtigungen sind gesetzlich nicht geregelt; in der Regel nach 9 Jahren allgemein bildender Schule. Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre Ausbildung im Dualen System : Die in einem Ausbildungsberuf vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) orientieren sich an den für Arbeits- und Geschäftsprozessen typischen Anforderungen und bereiten auf eine konkrete Berufstätigkeit vor. Die Ausbildung erfolgt in Betrieb und Schule: Im Betrieb erwerben die Auszubildenden praxisbezogene Kompetenzen im realen Arbeitsumfeld. An einem bis zwei Tagen pro Woche absolvieren die Auszubildenden die Berufsschule, in der allgemeine und berufliche Lerninhalte verzahnt zum Ausbildungsberuf vermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.berufenet.de www.bibb.de/zeugnisinfo www.europass-info.de

Zeugniserläuterung (*) Deutschland 1. BEZEICHNUNG DES ZEUGNISSES (DE) Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin, Fachrichtung Karosserie und Produktion 2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ZEUGNISSES (..) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus 3. PROFIL DER BERUFLICHEN HANDLUNGSFÄHIGKEIT Herstellen von Modellen für den Karosseriebau oder von Produktionsmodellen als Vorlage für die Einzel- und Serienfertigung sowie für den Formen- und Werkzeugbau, dabei Anwenden von manuellen und maschinellen Fertigungsmethoden Ändern und Instandsetzen von Modellen, Modelleinrichtungen oder Fertigungseinrichtungen Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen Planen und Konstruieren von Produkten des Karosserie- oder Produktionsmodellbaues Erstellen von Fertigungsunterlagen, Festlegen von Fertigungsverfahren Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Anwenden computergestützter Fertigungsverfahren Herstellen von Mustern, Prototypen oder Fertigungseinrichtungen Anfertigen von Karosserie- oder Produktionsmodellen Anwenden von Antriebs- und Steuerungstechnik Prüfen von Karosserie- oder Produktionsmodellen Berücksichtigen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie des Umweltschutzes 4. BERUFLICHE TÄTIGKEITSFELDER Technische Modellbauer/Technische Modellbauerinnen der Fachrichtung Karosserie und Produktion arbeiten in Betrieben des Modell-, Formen-, Lehren- und Musterbaus sowie in Betrieben des Automobil- und Fahrzeugbaus. (*) Erläuterung Dieses Dokument wurde entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Es besitzt selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf die Entschließungen 93/C 49/01 des Rates vom 3. Dezember 1992 zur Transparenz auf dem Gebiet der Qualifikationen und 96/C 224/04 vom 15. Juli 1996 zur Transparenz auf dem Gebiet der Ausbildungs- und Befähigungsnachweise, sowie auf die Empfehlung 2001/613/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10 Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft. Weitere Informationen zum Thema Transparenz finden Sie unter: www.cedefop.eu.int/transparency Europäische Gemeinschaften 2002

5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ZEUGNISSES Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist Niveau des Zeugnisses (national oder international) ISCED 3B Bewertungsskala / Bestehensregeln 100-92 Punkte = 1 = sehr gut 91-81 Punkte = 2 = gut 80-67 Punkte = 3 = befriedigend 66-50 Punkte = 4 = ausreichend 49-31 Punkte = 5 = mangelhaft 30-0 Punkte = 6 = ungenügend Zum Bestehen der Abschlussprüfung sind mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erforderlich. Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe Internationale Abkommen Meisterprüfung für das Modellbauer-Handwerk (Modellbauermeisterverordnung -MbauMstrV); Geprüfter Industriemeister/-in Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk; Staatlich geprüfter Techniker/-in der Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuktechnik; Staatlich geprüfter Techniker/-in Maschinenund Anlagenbau Rechtsgrundlage Verordnung der Berufsausbildung zum.. vom..(bgbl. I S ), Beschluss KMK vom.(banz. Nr.. vom.) 6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ZEUGNISSES Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle: 1. nach Absolvieren einer dualen Ausbildung in Betrieb und Schule 2. nach beruflicher Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf 3. durch Externenprüfung für Berufstätige ohne Berufsausbildung oder Personen, die in berufsbildenden Schulen oder sonstigen Einrichtungen ausgebildet worden sind Zusätzliche Informationen Zugang: Zugangsberechtigungen sind gesetzlich nicht geregelt; in der Regel nach 9 Jahren allgemein bildender Schule. Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre Ausbildung im Dualen System : Die in einem Ausbildungsberuf vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) orientieren sich an den für Arbeits- und Geschäftsprozessen typischen Anforderungen und bereiten auf eine konkrete Berufstätigkeit vor. Die Ausbildung erfolgt in Betrieb und Schule: Im Betrieb erwerben die Auszubildenden praxisbezogene Kompetenzen im realen Arbeitsumfeld. An einem bis zwei Tagen pro Woche absolvieren die Auszubildenden die Berufsschule, in der allgemeine und berufliche Lerninhalte verzahnt zum Ausbildungsberuf vermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.berufenet.de www.bibb.de/zeugnisinfo www.europass-info.de