Technische Anschaltbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen im Einsatzbereich der Feuerwehr Erlangen

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Transkript:

Technische Anschaltbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen im Einsatzbereich der Feuerwehr Erlangen Ausgabe 7 Stand 01.01.2009 Stadt Erlangen Amt für Brand- und Katastrophenschutz Telefon: 09131/862512 Äußere Brucker Str. 32 Telefax: 09131/862527 91052 Erlangen E-Mail: udo.beuerlein@stadt.erlangen.de 1

Technische Anschaltbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen im Einsatzbereich der Feuerwehr Erlangen Inhaltsverzeichnis Vorwort Seite 3 1 Bedingungen und Normative Grundlagen Seite 3 2 Phasen der Errichtung Seite 3 3 Zugang und Hinweiszeichen für die Feuerwehr Seite 4 4 Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) Seite 4/5 5 Blitzleuchte Seite 5 6 Freischaltelement (FSE) Seite 5 7 Meldereinbau und Beschriftung Seite 5/6 8 Übertragungseinrichtung (ÜE) und Brandmelderzentrale (BMZ) Seite 7 9 Feuerwehranzeigetableau (FAT) Seite 7 10 Feuerwehrbedienfeld (FBF) Seite 7 11 Koordinationseinheit (FAT, FBF und Meldergruppenkarten) Seite 7/8 12 Alarmierung Seite 8 13 Feuerwehrlaufkarten Seite 8/9 14 Selbsttätige Löschanlagen Seite 9 15 Lageplantableau Seite 9 16 Wesentliche Änderung oder Erweiterung bestehender Anlagen Seite 9 17 Brandmeldeanlagen nach 16 Garagenverordnung Seite 10 18 Brandfallsteuerung (Evakuierungsfahrt) für Aufzüge Seite 10 19 Steuerung von Aufzügen mit Vorrangschaltung (Feuerwehrfahrt) Seite 10 20 Steuerung von elektrischen Jalousien, Schranken und Tore Seite 10 21 Selbsttätig einschaltende Grundbeleuchtung im Objekt Seite 10 22 Wartung der Brandmeldeanlage Seite 10 23 Feuerwehrplan Seite 11 24 Kosten Seite 11 25 Sonstige Bestimmungen Seite 12 26 Abnahmetermin durch die Feuerwehr Seite 12 27 Maßnahmen zur Minimierung von Falschalarmen Seite 13 28 Befreiungen Seite 13 29 Änderungen gegenüber früheren Ausgaben Seite 13 30 Inkrafttreten, Gültigkeit Seite 13 Anlagen: Anlage 1: Antrag zur Errichtung /Erweiterung / Änderung einer Brandmeldeanlage Anlage 2: Abnahmeprotokoll BMA und FSD Anlage 3: Vereinbarung für Feuerwehrschlüsseldepot Anlage 4: Mitteilung der Ansprechpartner an die ILS Nürnberg Anlage 5: Muster einer Laufkarte (Vorder- und Rückseite) Anlage 6: Checkliste für die Aufschaltung 2

Vorwort Die nachfolgenden Anschaltbedingungen geben Hinweise für die Planung, die Einrichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) im Bereich der Feuerwehr Erlangen. Sie gelten für Neuanlagen und Erweiterungen bestehender Anlagen. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das Stadtgebiet Erlangen. Die Anerkennung dieser Anschaltbedingungen einschließlich der zugehörigen Anlagen ist Voraussetzung für den Anschluss einer Brandmeldeanlage bei der Integrierten Leitstelle Nürnberg. Antrag zur Errichtung/ Erweiterung/ Änderung einer Brandmeldeanlage Abnahmeprotokoll BMA und FSD Vereinbarung für Feuerwehrschlüsseldepots Mitteilung der Ansprechpartner an die ILS Nürnberg Muster einer BMA-Laufkarte (Vorder- und Rückseite) 1 Bedingungen und Normative Grundlagen 1.1 Brandmeldeanlagen müssen in allen Punkten den derzeit gültigen Normen und Anforderungen entsprechen. Insbesondere sind dies DIN EN 54 VDE 0800 VDE 0833 Teil 1-3 VDE 0833 Teil 4 DIN 14 661 DIN 14 662 DIN 14034 DIN 14 675 DIN 4066 DIN 1450 DIN 33404-3 VdS 2007 VdS 2095 VdS 2105 Sonstige anerkannte Regeln der Technik * in der jeweils gültigen Fassung Bestandteile automatischer Brandmeldeanlagen* Bestimmungen für Fernmeldeanlagen* Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall* Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall-Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall (falls baurechtlich gefordert)* Bedienfeld für Brandmeldeanlagen* Feuerwehranzeigetableau* Grafische Symbole für das Feuerwehrwesen* Brandmeldeanlagen* Hinweiszeichen für die Feuerwehr* Schriften, Leserlichkeit* Gefahrensignale für Arbeitsstätten* Brandschutz in Räumen für EDV Anlagen* Richtlinien für automatische Brandmelder (Planung und Einbau)* Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD)* 1.2 Sofern die oben genannten Regelwerke oder einzelne Punkte daraus den nachstehenden Forderungen entgegenstehen, ist Abklärung im Einzelfall mit der Feuerwehr Erlangen erforderlich. 2 Phasen der Errichtung 2.1 Für jede Phase der Errichtung ist die entsprechende Leistung durch eine Fachfirma verantwortlich zu erbringen. Die Fachkompetenz nach DIN 14675 der Fachfirma ist insbesondere nachgewiesen, wenn sie durch eine nach DIN EN 45011 akkreditierte Stelle zertifiziert worden ist. Ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem ist von jeder Fachfirma nachzuweisen. Als Nachweis ist z.b. ein Zertifikat ausreichend, wenn es von einer nach DIN EN ISO/IEC 17021 akkreditierten Stelle ausgestellt wurde. Für die Fachfirma zur Ausführung der Planungsphase ist als Nachweis die Vorlage eines Qualitästmanagment-Handbuchs ausreichend. 2.2 Der Antrag zum Anschluss einer BMA an die Integrierte Leitstelle Nürnberg ist spätestens 8 Wochen vor Anschlusstermin vom Objektträger an den Konzessionär schriftlich zu stellen (Anlage 1). Zwischen dem Objektträger und dem Konzessionär wird ein Vertrag abgeschlossen, der den Teilnehmer-Anschluss zur Übertragung von Brandmeldungen an die Integrierte Leitstelle Nürnberg regelt. Der Antrag des BMA-Anschlusses erfolgt über die Siemens Gebäudetechnik Bayern GmbH & Co. ohg Von-der-Tann-Straße 30 90439 Nürnberg Tel.: 0911/654-3207 2.3 Der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Erlangen und dem Konzessionär (Siemens Gebäudetechnik Bayern GmbH & Co. ohg) in der jeweils gültigen Fassung ist Bestandteil dieser Anschaltbedingungen. Bei der Abnahme der Brandmeldeanlage durch die Feuerwehr Erlangen ist ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen über die DIN- und VDE - gerechte Montage und Inbetriebsetzung der BMA vorzulegen. 3

3 Zugang und Hinweiszeichen für die Feuerwehr 3.1 Der gewaltfreie Zugang im Alarmfall ist zu allen Räumen, Gebäuden und Objekten, die mit einer Brandmeldeanlage oder einer selbsttätigen (automatischen) Löschanlage geschützt oder überwacht sind, jederzeit (rund um die Uhr) sicherzustellen. Diese Anforderung ist durch Einbau eines Feuerwehrschlüsseldepots (FSD) sicher zu stellen. 3.2 Der Weg von der Anfahrtsstelle der Feuerwehr bis zur Brandmeldezentrale (BMZ) und ggf. zur Zentrale der ortsfesten Löschanlage ist fortlaufend und deutlich sichtbar mit Hinweiszeichen nach DIN 4066 BMZ bzw. SPZ, im Bedarfsfall ergänzt durch Pfeile, zu kennzeichnen. Größe und Anbringungsort der Hinweiszeichen sind mit der Feuerwehr Erlangen abzustimmen. BMZ SPZ 4 Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) 4.1 Ein FSD muss an der Außenfassade unter Putz oder entsprechend mechanisch gesichert in einer Höhe von mindestens 100 cm (Unterkante) und höchstens 160 cm (Oberkante), gemessen über der befestigten Standfläche, angebracht werden. Im Einzelfall ist auch die Montage an einer freistehenden Säule zulässig. Die Säule muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und vom jeweiligen Sachversicherer zugelassen sein. 4.2 Das FSD ist vor dem ersten verschließbaren Gebäude- oder Grundstücks-Zugang von der öffentlichen Verkehrsfläche her gesehen im Bereich der Hauptzufahrt bzw. des Hauptzuganges der Feuerwehr einzubauen. Der genaue Montageort ist mit der Feuerwehr Erlangen abzustimmen. 4.3 Es ist ein den anerkannten Regeln der Technik entsprechendes FSD mit Sachversicherer-Zulassung und Generalsicherheitsschloss mit Schließung Feuerwehr Erlangen zu verwenden. Bei der Auswahl des FSD ist zu beachten, dass das Kastenumstellschloss mit Schließung Feuerwehr Erlangen sich tatsächlich im FSD montieren lässt. Der zuständige Sachversicherer des Betreibers ist über die Deponierung eines Generalschlüssels zu unterrichten. Das Schloss wird über die Firma Kruse Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG Duvendahl 92 21435 Stelle Telefon: 04174/59222 auf Anforderung und Rechnung des Betreibers des FSD an den Betreiber ausgeliefert und ist zur Abnahme der Brandmeldeanlage im nichteingebauten Zustand bereit zu halten. Der Betreiber fordert das Schloss unter Nennung des Bauvorhabens und Angabe der vollständigen Adresse des Einbauortes des FSD bei der genannten Adresse an. 4.4 Die Überwachungsmaßnahmen des FSD sind an die BMA anzuschließen. Zwischen Meldungen aus der BMA und Meldungen aus dem FSD (Manipulationsalarm) ist zu unterscheiden. 4.5 Bei Sabotagealarm FSD muss die Übertragungseinrichtung (ÜE) auslösen. 4.6 Bei Sabotagealarm FSD muss die Blitzleuchte mit angesteuert werden. 4.7 Das FSD ist über einen geeigneten Adapter an die BMZ anzuschließen und durch die BMZ zu überwachen und elektrisch zu steuern. 4.8 Bei Inbetriebnahme des FSD wird durch die Feuerwehr Erlangen ein Abnahmeprotokoll erstellt. Eine Kopie des Protokolls wird dem Betreiber des FSD ausgehändigt. 4.9 Um den Zugang für die Feuerwehr für alle Gebäudeteile sicherstellen zu können, wird ein Generalschlüssel für das jeweilige Gesamtobjekt benötigt. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen wird zugestimmt, mehr als 1 Schlüssel (Generalschlüssel) im FSD zu deponieren. Die Verwendung von Elektronischen Schließsystemen ist mit der Feuerwehr Erlangen abzusprechen. 4.10 Muss mehr als ein Objektschlüssel (Hilfsschlüssel) im Feuerwehrschlüsseldepot vorgehalten werden, sind die Schlüssel mit einem eindeutig beschriebenen Schlüsselanhänger und die jeweils zugehörigen Schlösser farblich zu kennzeichnen. Die Schlüssel sind mit einem Schlüsselring zusammenzufassen. 4

4.11 In Gebäuden besonderer Nutzung behält sich die Feuerwehr Erlangen vor, auf Kosten und Risiko des Betreibers mehrere Generalschlüssel im FSD deponieren zu lassen, um im Einsatzfall den gleichzeitigen Zutritt mehrerer unabhängiger Einsatztrupps realisieren zu können. Die Anzahl der in solchen Fällen erforderlichen Schlüssel wird dem Betreiber des FSD durch die Feuerwehr Erlangen mitgeteilt. 4.12 Zur Überwachung des Generalschlüssels ist im FSD ein Profilhalbzylinder bereitzustellen, der folgende Anforderungen erfüllt: - DIN 18 252 - Schließbartstellung 90 rechts - Schließbart verstellbar - gleiche Schließung wie die Schließanlage des Gesamtobjektes 4.13 FSD müssen entsprechend VDE 0833 durch den Betreiber oder einen von ihm Beauftragten regelmäßig gewartet werden. Die Wartungsarbeiten müssen in Anwesenheit des Schlüsselträgers der Feuerwehr erfolgen. Hierzu ist rechtzeitige Terminabstimmung erforderlich. 4.14 Bei ausgedehnten Objekten mit mehreren Zufahrten kann möglicherweise mehr als ein FSD erforderlich sein. Gegebenenfalls sind notwendige weitere Standorte im Einzelfall mit der Feuerwehr Erlangen zu klären. 4.15 Mit der Installation eines FSD erkennt der Betreiber die Vereinbarung für FSD (siehe Anlage) an. 5 Blitzleuchte 5.1 Jeder Alarmzustand der BMA der zu einem Fernalarm (Auslösen der ÜE) führt, ist durch eine im Außenbereich installierte rote Blitzleuchte anzuzeigen. 5.2 Die Blitzleuchte ist in der Regel in einer gedachten senkrechten Linie über dem FSD zu installieren. Die Einbauhöhe ist so zu wählen, dass sie jeweils im Blickfeld der ankommenden Einsatzkräfte liegt. Der Anbringungsort ist mit der Feuerwehr Erlangen abzustimmen. 5.3 Die Feuerwehr Erlangen behält sich vor, bei unübersichtlichen oder weit verzweigten Anlagen zusätzliche oder andere optische Erkennungsmerkmale zu verlangen. 6 Freischaltelement (FSE) 6.1 Bei Einbau eines FSD wird immer der Einbau eines FSE erforderlich. Das FSE muss den jeweils gültigen Regeln der Technik entsprechen. 6.2 Installiert wird das FSE in einer Höhe von 3,0 m über Oberkante Verkehrsfläche, in einer gedachten senkrechten Linie mit dem FSD. Das FSE wird wie ein Nebenmelder, jedoch in einer eigenen Gruppe, an die BMA angeschlossen. Als Schließung des FSE ist der Halbprofil-Schließzylinder wie im Feuerwehrbedienfeld (FBF) zu verwenden. 6.3 Bei Einbau einer Schlüsseldepot-Säule kann von der Höhenangabe abgewichen werden. 6.4 Das FSE muss stets frei zugänglich sein. Die zur Betätigung des FSE notwendige Aufstellfläche für tragbare Leitern muss einen festen Untergrund haben, darf durch Gegenstände nicht zugestellt werden und ist von evtl. Pflanzenbewuchs freizuhalten. 7 Brandmelder 7.1 Automatische Brandmelder müssen den Normen der Reihe DIN EN 54, soweit vorhanden und Handfeuermelder (nichtautomatische Brandmelder) müssen den Normen DIN EN 54-11, Typ B mit quadratischen Bedienteil oder DIN 14678 entsprechen. 7.2 Sperrschilder ( Außer Betrieb ) und Ersatzgläser für die Druckknopf-Handmelder sind durch den Betreiber im FKT bereitzuhalten. Sperrschilder, Ersatzgläser und Schlüssel sind in einem Gehäuse ähnl. einem Druckknopfmeldergehäuse zu verwahren. 7.3 Alle Melder sind mit Gruppen- und Meldernummern dauerhaft und gut sichtbar nach DIN 1450 zu beschriften (z.b. 4/1, 4/2 usw. d.h. Meldergruppe 4 Melder Nr.1). Automatische Melder sind so zu installieren, dass die optische Auslöseerkennung vom Raumzugang bzw. von der Standebene des Betrachters gut zu erkennen ist. Die Beschriftung sollte am Sockel eines Melders oder auf einem Schild neben dem Melderstandort angebracht werden, um bei Austausch oder (zeitweiligem) Fehlen eines automatischen Melders die Gruppennummer weiterhin lesen zu können. 5

7.4 Nichtautomatische Brandmelder (Druckknopfmelder) sind mit Gruppen- und Meldernummer dauerhaft und von außen sichtbar auf dem Bedienfeld hinter der Glasscheibe zu kennzeichnen. Die Melderkennzeichnung muss sich zu anderen Kennzeichnungen wie z.b. Unterverteilungen und Sicherheitsbeleuchtungen unterscheiden lassen. 7.5 Die Brandmelderbeschriftung muss nach DIN 14675 und DIN 1450 (Schriften und Leserlichkeit) ausgeführt sein. Mind. Schriftgröße h in mm Raumhöhe = Leseentfernung 10 mm 2,5 m 15 mm 3,3 m 25 mm 4,5 m 35 mm 5,8 m 50 mm 7,4 m 75 mm 11,0 m 100 mm 13,5 m 150 mm 18,0 m 7.6 Die Standorte nicht unmittelbar sichtbarer Melder (z.b. in Doppelböden oder Zwischendecken installierte Melder) sind mit gelben Punkten (50-100 mm) fest und dauerhaft zu markieren. Die Markierungen sind zusätzlich mit Meldergruppe und Meldernummer zu versehen. Die zu entnehmenden Decken bzw. Bodenplatten müssen so gekennzeichnet werden, dass Meldergruppe und Meldernummer angezeigt werden. 7.7 Bei Brandmeldern in Doppelböden ist der Melder so zu montieren, dass durch Umklappen des Brandmelders die Funktionsanzeige sichtbar wird. 7.8 Bodenplatten, unter denen Brandmelder angebracht sind, dürfen weder verschraubt noch mit Einrichtungsgegenständen verstellt sein. Sie müssen mit einem Saug-/Krallenheber abgehoben werden können und mit einer Kette o.ä. dauerhaft gegen Vertauschen gesichert sein. 7.9 Jeder nicht sichtbare Melder in Zwischendecken muss (z.b. über Revisionsklappen) gut zugänglich sein. Die Revisionsklappe ist gegen Herabfallen und Vertauschen zu sichern. 7.10 Sind an eine Brandmeldeanlage nur automatische Brandmelder angeschlossen, so muss unmittelbar an der Brandmeldezentrale ein Druckknopfmelder angebracht sein. 7.11 Die Feuerwehr Erlangen behält sich vor, aus einsatztaktischen Gründen die zulässige Zahl der Melder je Gruppe zu beschränken. 7.12 Im Hinblick auf die notwendige Übersichtlichkeit kann die Anbringung von Individualanzeigen oder Bereichstableaus gefordert werden. 7.13 Alle nicht unmittelbar sichtbaren Melder in Doppelböden, Zwischendecken, Lüftungskanälen oder versperrten Räumen können auf einem Lagetableau dargestellt werden. Dieses Tableau ist unmittelbar vor dem Feuerwehrzugang für den jeweiligen Schutz-/Meldebereich anzubringen. Alternativ können für unmittelbar nichtsichtbare Melder Parallelanzeigen angebracht werden. 7.14 Die zum Anheben von Bodenplatten erforderlichen Saug-/Krallenheber sind an einer geeigneter Stelle zu hinterlegen, gegen unberechtigtes Entnehmen mit einer absperrbaren Vorrichtung zu sichern (DOM CL 1 Schloss) und mit einem Hinweisschild (Größe mind. 105 x 297 mm) nach DIN 4066 mit der Aufschrift Nur für die Feuerwehr zu beschriften. Ebenso ist an geeigneter Stelle (wird in Absprache mit der Feuerwehr Erlangen festgelegt) eine Bockleiter zur Überprüfung von ausgelösten Meldern in der Zwischendecke bereitzuhalten, die gegen unberechtigtes Entnehmen mit einer absperrbaren Vorrichtung gesichert (DOM CL 1 Schloss) und mit einem Hinweisschild (Größe mind. 105 x 297 mm) nach DIN 4066 mit der Aufschrift Nur für die Feuerwehr zu versehen ist. Halterung für Saug-/Krallenheber Halterung für Bockleiter 6

8 Übertragungseinrichtung (ÜE) und Brandmeldezentrale (BMZ) 8.1 Die Übertragungseinrichtung ist entsprechend VDE 0833-2 im selben Raum in unmittelbarer Nähe der Brandmeldezentrale (BMZ) bzw. der Anzeige- und Bedieneinrichtung anzubringen. 8.2 Die BMZ kann in einem Raum nach den Erfordernissen des Betreibers eingebaut werden. Auf eine möglichst geringe Brandlast in diesem Raum ist zu achten. 8.3 In unmittelbarer Nähe der BMZ ist ein Betriebsbuch und eine Bedienungsanleitung der BMZ zu hinterlegen. 8.4 Die BMA ist mit einer Übertragungseinrichtung (ÜE) über einen Leitungsweg nach DIN EN 50136-1 an die BMA-Empfangseinrichtung der alarmierenden Stelle (Integrierte Leitstelle Nürnberg) anzuschließen. 9 Feuerwehranzeigetableau (FAT) 9.1 Um die Betriebszustände der BMZ in einheitlicher Erscheinungsform den Einsatzkräften der Feuerwehr anzeigen zu können, ist ein FAT nach DIN 14662 zu installieren. Durch das FAT werden der Feuerwehr auch ohne Mitwirkung des Betreibers der BMA einheitliche Informationen im Alarmfall ermöglicht. 9.2 Das FAT ist im unmittelbaren Eingangsbereich anzubringen. 9.3 Das FAT ist zu programmieren mit Erste Zeile: Zweite Zeile: Meldergruppe / Meldernummer (z.b.4/1)... Melderart / Raumbezeichnung Kennzeichnung Melderart: HD-Melder Handdruckmelder Autom. Melder Automatischer Melder Linienmelder Automatischer Linienmelder RAS Rauchansaugsystem Boden Melder in Zwischenboden Decke Melder in Zwischendecke FSE Freischaltelement Sabo-FSD Sabotagealarm FSD Die detaillierte Ausführung der Programmierung ist mit der Feuerwehr Erlangen abzustimmen. 9.4 Bei ausgedehnten Objekten mit mehreren Zufahrten kann möglicherweise mehr als ein FAT erforderlich sein. Gegebenenfalls sind weitere notwendige Standorte im Einzelfall mit der Feuerwehr Erlangen zu klären. 10 Feuerwehrbedienfeld (FBF) 10.1 Direkt neben dem FAT ist im Zugangsbereich ein Feuerwehrbedienfeld (FBF) nach DIN 14661 zu installieren. 10.2 Alle technischen Einrichtungen die über die Brandfallsteuerung gesteuert werden, sind auf einer Übersicht (in geschützter Folie laminiert) in der Koordinationseinheit zu hinterlegen. 11 Koordinationseinheit (FAT, FBF und Feuerwehrlaufkarten) FKT, FIZ 11.1 Die ÜE nach Ziff.8, FAT nach Ziff.9, FBF nach Ziff.10 und die Feuerwehrlaufkarten bzw. der Feuerwehrlaufkartendrucker nach Ziff.14 sind immer zu einer Koordinationseinheit (siehe unten) in einem Schrank zusammen zu fassen. Im Einzelfall ist das Bedienfeld für den Feuerwehrgebäudefunk, der Einsprechstelle für die ELA-Anlage und die Steuerung für RWA Systeme mit zu integrieren. Koordinationseinheit 7

11.2 Die Koordinationseinheit kann von der BMZ abgesetzt sein und ist erster Anlaufpunkt der Feuerwehr im Alarmfall. Die Koordinationseinheit ist im unmittelbaren Eingangsbereich zu installieren. Je nach Objekteigenschaften kann die Koordinationseinheit auch im Freien angebracht werden. Die Lage der Koordinationseinheit ist mit der Feuerwehr Erlangen abzusprechen. 11.3 Der Zugang ist eindeutig mit Hinweisschildern nach DIN 4066 BMZ zu kennzeichnen. Brandmeldezentrale 11.4 In die Tür der Koordinationseinheit ist ein Halbprofil-Schließzylinder Typ Zeiss-Ikon 0532, Schließung Erlangen, Schlüsselnummer 0363398 A / N1 einzubauen. Dieser Zylinder kann z.b. durch die Firmen Firma Frank Siemens Gebäudetechnik Bayern Schlüssel- und Sicherheitstechnik oder GmbH & Co. ohg Nürnberger Str. 60 Von-der-Tann-Straße 30 91052 Erlangen 90489 Nürnberg Telefon: 09131/21388 Telefon: 0911/654-3207 bezogen werden. 11.5 Die Feuerwehr Erlangen kann verlangen, dass die Koordinationseinheit um eine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Stelle des Objektes (wie z.b. Sicherheitszentrale), einer Sprechstelle für die ELA-Anlage und bzw. oder ein Telefon als Nebenstelle einer bestehenden Telefonanlage ergänzt wird. 11.6 An der Koordinationseinheit ist ein Aufkleber anzubringen, aus dem mindestens folgende Daten ersichtlich sind: Name und Adresse der Wartungsfirma Telefonnummer der Wartungsfirma bzw. Notrufnummer ( Hotline der Firma) Wartungsvertragsnummer 12 Alarmierung 12.1 Art und Umfang der Alarmierung richten sich nach der Alarmorganisation und nach baurechtlichen Forderungen. Sie sind vom Betreiber entsprechend der Gebäudenutzung festzulegen. 12.2 Bei der Umsetzung der Alarmierung ist die VDE 0833-2 und bei Internalarmierung die VDE 0833-4 (falls baurechtlich gefordert) zu berücksichtigen. 13 Feuerwehrlaufkarten 13.1 Für jede Meldergruppe der Brandmeldeanlage ist eine farbige Laufkarte entsprechend DIN 14675 mit Lage- und Grundrissplan gut sichtbar und stets griffbereit an der Brandmeldezentrale zu hinterlegen. 13.2 Auf den einzelnen Laufkarten (Format in der Regel DIN A4, bei größeren Gebäuden auch DIN A3 nach Absprache mit der Feuerwehr Erlangen) sind Art und Standort der jeweiligen Melder für jede Meldergruppe (Linie) einzeln anzugeben. Dabei ist ein übersichtlicher, nicht zu kleiner Maßstab zu wählen. 13.3 Auf den Laufkarten müssen Gebäudegrundrisse, alle Gebäudezugänge, alle Treppenräume und ein vereinfachter Gebäudeschnitt klar zu erkennen sein. 13.4 Auf den Laufkarten ist die kartografische Nordrichtung, ein Maßstabslineal und das Erstellungsdatum anzugeben. Die Laufkarten sind formatfüllend zu gestalten. Ein runder Maßstab (z.b. M 1:100 oder M 1: 1000) ist wegen der anzuordnenden Maßskala nicht unbedingt erforderlich, sollte aber angestrebt werden. 13.5 Hinweise für die Mitnahme von Plattenheber und Feuerwehrleitern für Melder in Zwischendecken und Zwischenböden sind einzuzeichnen. 13.6 Die Laufkarten müssen aus formstabiler Folie oder Karton (in geschützter Folie laminiert) hergestellt sein und mit nummerierten Kartenreitern (Registertabs) gekennzeichnet sein. 13.7 Für alle darzustellenden Objekte sind die Laufkarten zweiseitig auszuführen, wobei eine Seite die Gesamtübersicht mit den Standorten der Brandmeldezentrale, der Übertragungseinrichtung, der Lage- o- der Anzeigetableaus, des Feuerwehrschlüsseldepots und - falls vorhanden - der Zentrale(n) der ortsfesten Löschanlage(n) zeigt, die andere Seite die Detailansicht und Verteilung der betreffenden Meldergruppe (einschließlich Meldernummern). 8

13.8 An der Brandmeldezentrale ist ein stets griffbereites Meldergruppen-Verzeichnis (DIN A 4) zu hinterlegen und die Meldergruppen sind auf dem Bedienfeld der BMZ klar lesbar, eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen. 13.9 Soweit nicht anders angegeben sind für die Laufkarten und alle anderen grafischen Darstellungen der Brandmeldeanlage die Symbole des Normblattes Feuerwehrpläne (DIN 14 095, vgl. unten) bzw. der DIN 14 034 - Grafische Symbole für das Feuerwehrwesen - zu verwenden. 13.10 Soweit erforderlich, können weitere Symbole nach DIN 40900 Teil 8 verwendet werden. Alle verwendeten Symbole sind in einer Legende auf der Laufkarte zu erläutern. 13.11 Befinden sich Feuerwehrkoordinationseinheit und Brandmelderzentrale an getrennten Orten, so ist zusätzlich eine Feuerwehrlaufkarte mit grünem Reiter zu erstellen, welche den Weg von der Feuerwehrkoordinationseinheit zur Brandmelderzentrale weist. 13.12 Sollte eine BMA aus mehr als 100 Meldergruppen bestehen, ist ein Laufkartendrucker einzusetzen. 13.13 Der Laufkartendrucker ist in unmittelbarer Nähe der BMZ zu installieren, bzw. in der Koordinationseinheit nach Ziff. 11 zu integrieren. In unmittelbarer Nähe des Laufkartendruckers ist ein DIN A4 Ordner mit Ausdrucken aller zur BMA gehörenden Feuerwehrlaufkarten vorzuhalten. Der Ordner ist mit der Aufschrift Feuerwehrlaufkarten zu kennzeichnen. 13.14 Die auszudruckenden Laufkarten müssen den Anforderungen nach Ziff..13.1 bis Ziff..13.10 entsprechen. Entsprechend Ziff.13.7 erhält das Laufkartenblatt mit der Gesamtübersicht den Hinweis Vorderseite und das zweite Blatt mit der Detailansicht den Hinweis Rückseite. (Anlage 5) 13.15 Die Feuerwehrlaufkarten sind im Entwurf spätestens vier Wochen vor dem Abnahmetermin der BMA durch die Feuerwehr zur Überprüfung der Feuerwehr Erlangen vorzulegen. Eine einmalige Überprüfung der Feuerwehrlaufkarten ist kostenfrei. Die Gebühren für weitere Überprüfungen werden nach den jeweils geltenden Sätzen der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Erlangen erhoben. 14 Selbsttätige Löschanlagen 14.1 Bei selbsttätigen Löschanlagen (z.b. Sprinkleranlagen) ist für jede Anlagengruppe (z.b. Sprinklergruppe) eine eigene Melderlinie der Brandmeldeanlage vorzusehen. Die Kombination dieser Meldergruppe mit automatischen oder nichtautomatischen Meldern ist nicht zulässig. 14.2 Bei Sprinkleranlagen mit ausgedehnten Sprinklergruppen kann der Einbau von Strömungswächtern notwendig werden. Diese Strömungswächter sind einzeln auf einem Anzeigetableau oder auf dem Lageplantableau darzustellen und im ausgelösten Zustand jeweils durch eine optische Anzeige in blauer Farbe darzustellen. Strömungswächter dürfen die Übertragungseinrichtung nicht auslösen. 14.3 Sind an eine Brandmeldeanlage nur selbsttätige Löschanlagen angeschlossen, so muss unmittelbar an der Brandmeldezentrale ein ohne Hilfsmittel unmittelbar zugänglicher und gut sichtbarer Druckknopfmelder angebracht sein. 15 Lageplantableau 15.1 Die Feuerwehr Erlangen behält sich vor, bei größeren oder unübersichtlichen Objekten Lageplantableaus und ggf. zusätzliche Anzeigetableaus zu fordern. Einzelheiten und die Ausführung der Tableaus sind in Absprache mit der Feuerwehr Erlangen festzulegen. 16 Wesentliche Änderung oder Erweiterung bestehender Anlagen 16.1 Änderungen an oder Erweiterungen von bestehenden BMA sind in jedem Fall der Feuerwehr Erlangen schriftlich anzuzeigen. Eine bestehende BMA ist den jeweils aktuellen Technischen Anschlussbedingungen dann anzupassen, wenn wesentliche Änderungen vorgenommen werden. Eine wesentliche Änderung liegt nach DIN 14675 u.a. dann vor, wenn die Anzahl der Brandmelder innerhalb von zwei Jahren um mehr als 10% der Gesamtzahl der automatischen Melder bzw. um mehr als 10 Melder erweitert wird eine ortsfeste Löschanlage angeschlossen wird Änderung des Brandschutzkonzeptes Erweiterung der Überwachung um ein oder mehrere Brandabschnitte oder Geschosse Änderung der Kategorie des Schutzumfangs Systemänderung mit Änderung des Leitungsnetzes (z.b. Stich- auf Ring-Leitungen) Änderung der Leistungsmerkmale oder Funktion der BMA Ein Austausch der BMZ bei unveränderter Funktion ist keine wesentliche Änderung. Im Zweifelsfall kann ein bauaufsichtlich anerkannter Sachverständiger hinzugezogen werden. 9

17 Brandmeldeanlagen nach 16 Garagenverordnung 17.1 Für Brandmeldeanlagen in Tiefgaragen wird eine flächendeckende Überwachung aller Stellplatzflächen und Fahrgassen mit auf Wärme reagierenden Meldesystemen gefordert. Bei Punktmeldern müssen Wärmedifferenzialmelder verwendet werden. 17.2 Durch den Fachplaner der Brandmeldeanlage ist zu gewährleisten, dass bei Doppel- und Dreifach- Parkanlagen, wenn notwendig (vgl. VDE 0833-2), auch die unteren Parkebenen mit überwacht werden. Sind für die unteren Parkebenen Brandmelder erforderlich, so ist für jede Ebene eine eigene Meldergruppe vorzusehen. In Absprache mit der Feuerwehr Erlangen sind für die unteren Parkebenen dann Parallelanzeigen nach DIN 14623 anzubringen. 18 Brandfallsteuerung (Evakuierungsfahrt) für Aufzüge 18.1 Sind Aufzüge vorhanden, so müssen diese bei Feueralarm durch die Brandmeldeanlage so angesteuert werden, dass sie ohne Zwischenhalt in die Ebene mit einem direkten Ausgang ins Freie fahren und dort stehen bleiben, bis am Feuerwehr-Bedienfeld die Brandmeldeanlage durch die Feuerwehr wieder zurückgestellt wurde. Eine dynamische Steuerung der Aufzüge ist empfehlenswert und vorab mit der Feuerwehr Erlangen abzustimmen. 19 Steuerung von Aufzügen mit Vorrangschaltung 19.1 Für Aufzüge mit Schlüsselschalter für eine Vorrangschaltung (Feuerwehrfahrt) ist ein Profilzylinder mit der gleichen Schließung wie die Schließanlage des Gesamtobjektes (GHS) einzubauen. 20 Steuerung von elektrischen Jalousien, Schranken und Tore 20.1 Elektrische Jalousien müssen sich bei Auslösen der BMA automatisch öffnen. 20.2 Elektrische Schranken und Tore müssen sich bei Auslösen der BMA automatisch öffnen. Nach Einlegen des Objektschlüssels und Verriegelung des FSD müssen sich die Schranken und Tore wieder automatisch schließen. 20.3 Bei Stromausfall oder bei nicht Öffnen der Schranken und Tore müssen die Schranken und Tore per Hand oder nach Lösen einer Verriegelung (Feuerwehr-Dreikant) zu öffnen sein. 21 Selbsttätig einschaltende Grundbeleuchtung im Objekt 21.1 Alarmauslösungen der Brandmeldeanlage müssen dazu führen, dass sich im gesamten Objekt selbsttätig eine ausreichende Grundbeleuchtung, die insbesondere Flure, Treppenräume usw. erfasst, einschaltet. Als ausreichend ist auch eine automatisch einschaltende Putzbeleuchtung" anzusehen. 21.2 Ist aus technischen Gründen ausnahmsweise eine automatische Einschaltung der Grundbeleuchtung nicht möglich, so ist in unmittelbarer Nähe der Brandmeldezentrale ein deutlich und dauerhaft gekennzeichneter Schalter zum Einschalten der Grundbeleuchtung (Putzbeleuchtung) zu installieren. 21.3 Die Grundbeleuchtung (Putzbeleuchtung) muss entweder mit Zurückstellung der Brandmeldeanlage am Feuerwehrbedienfeld ausgeschaltet werden können oder bei Installation nach Ziffer 22.2 durch den bezeichneten Schalter. 21.4 An die Installationsmaterialien zur Erfüllung der Grundbeleuchtung (Putzbeleuchtung) werden keine besonderen brandschutztechnischen Anforderungen gestellt. 21.5 Einzelheiten der Ausführung der Grundbeleuchtung (Putzbeleuchtung) sind rechtzeitig mit der Feuerwehr Erlangen abzustimmen. 22 Wartung der Brandmeldeanlage 22.1 Brandmeldeanlagen müssen im Hinblick auf die ständige Funktionsbereitschaft (vgl. VDE 0833) regelmäßig gewartet werden. Ein Nachweis über einen abgeschlossenen Wartungsvertrag ist durch den Betreiber bei der Beantragung der Aufschaltung auf die Konzessionsanlage, jedoch spätestens bei Abnahme der BMA durch die Feuerwehr Erlangen, vorzulegen. 22.2 Es werden nur Wartungsverträge mit Fachfirmen anerkannt, die durch eine akkreditierte Stelle im Sinne der DIN 14675 zertifiziert wurden und ein Qualitätsmanagementsystem, z.b. nach DIN EN ISO/IEC 17021, nachweisen können. 22.3 Bei Wartungsarbeiten oder anderen Arbeiten an der Brandmeldeanlage durch die Wartungs- oder Errichterfirma dürfen keine dadurch hervorgerufenen Brandmeldungen bei der Integrierte Leitstelle Nürnberg als Falschalarme eingehen. 10

23 Feuerwehrplan 23.1 Der Betreiber hat für jedes mit einer Brandmeldeanlage oder einer ortsfesten Löschanlage gesicherte Objekt einen Feuerwehrplan entsprechend DIN 14 095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen und dem Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen, in Abstimmung mit der Feuerwehr Erlangen zu erstellen. 23.2 Mitarbeitern und Einsatzkräften der Feuerwehr Erlangen, die sich auf Verlangen durch einen entsprechenden Dienstausweis ausweisen können, ist der Zutritt zum Schutzobjekt zum Zweck der Überprüfung von Feuerwehrplänen zu gestatten. Der Feuerwehrplan setzt sich zusammen aus a) Objektinformation b) Übersichtsplan c) Geschoss- und Einzelplänen d) ggf. Ergebnisblatt Ermittlungs- und Richtwertverfahren e) ggf. Ablichtung des zutreffenden Alarmplans f) ggf. Einsatzplan für die Löschwasserförderung g) ggf. ergänzende Angaben (z.b. Kanal- und Abwasserpläne oder Angaben zu strahlengefährdeten Einsatzstellen) h) ggf. Löschwasserrückhalteplan i) ggf. RWA-Plan Dabei sind - abhängig vom jeweiligen Schutzobjekt - nicht bei allen Objekten alle unter a) bis i) genannten Einzelpläne zu erstellen. Die notwendigen Einzelpläne werden in Absprache mit der Feuerwehr Erlangen festgelegt. 23.3 Die Übersichts- und Geschosspläne sind in Absprache mit der Feuerwehr Erlangen durch den Betreiber zu fertigen. Die Erstellung der Pläne muss nach den Anforderungen des Normblattes DIN 14095 Teil 1 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen erfolgen. 23.4 Die Objektinformation fertigt die Feuerwehr Erlangen nach Vorlage des Betreibers. 23.5 Regelungen über die Hinterlegung des Feuerwehrplans und die Anzahl notwendiger Kopien sind mit der Feuerwehr abzustimmen. Mindestens ist dabei folgende Verteilung sicherzustellen: 2 Exemplare Feuerwehr Erlangen - Abtlg. Einsatz 1 Exemplar Betreiber (bei den Laufkarten zur BMA) 23.6 Ergeben sich Änderungen im Feuerwehrplan (z.b. geänderter Gebäudegrundriss, Zugang, Nutzung usw.), so ist der Betreiber verpflichtet, diese Änderungen der Feuerwehr Erlangen umgehend schriftlich mitzuteilen und die Einsatzunterlagen zu aktualisieren. 23.7 Der Feuerwehrplan ist im Entwurf spätestens vier Wochen vor dem Abnahmetermin der BMA durch die Feuerwehr zur Überprüfung der Feuerwehr Erlangen vorzulegen. Eine einmalige Überprüfung der Einsatzpläne ist kostenfrei. Die Gebühren für weitere Überprüfungen werden nach den jeweils geltenden Sätzen der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Erlangen erhoben. 23.8 Für Schäden, die aus der seitens des Betreibers erfolgten fehlerhaften Erstellung oder nicht rechtzeitigen Aktualisierung von Feuerwehrplänen resultieren, haftet ausschließlich der Betreiber. 23.9 Einsatzpläne sind jährlich durch den Betreiber zu überprüfen und ggf. zu ändern. 24 Kosten 24.1 Die Stadt Erlangen - Amt für Brand- und Katastrophenschutz - stellt dem Betreiber eine Servicepauschale für jede Brandmeldeanlage nach dem jeweils gültigen Kostentarif in Rechnung. 24.2 Die Abnahme der BMA durch die Feuerwehr Erlangen ist kostenfrei. 24.3 Eine einmalige Überprüfung der Einsatzpläne und Laufkarten ist kostenfrei. Die Gebühren für weitere Überprüfungen werden nach den jeweils geltenden Sätzen der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Erlangen erhoben. 24.4 Sollten sich im Verlauf der Abnahme durch die Feuerwehr Erlangen Mängel ergeben, die nicht zu einer Aufschaltung auf die Konzessionsanlage führen und eine weitere Abnahme erforderlich machen, werden für alle folgenden Abnahmen Kosten im Rahmen der jeweils geltenden Sätze der Feuerwehrgebührensatzung erhoben. 24.5 Die Feuerwehr Erlangen behält sich vor, Kosten und Aufwendungen die aus einer wiederholten Fehlfunktion einer Brandmeldeanlage resultieren (z.b. infolge mangelnder Wartung oder wegen fehlerhafter Installation der Anlage), in Rechnung zu stellen. 11

25 Maßnahmen zur Minimierung von Falschalarmen 25.1 Bei Neuinstallationen von BMA müssen Melderbauart und funktion (Melderabhängigkeit, Meldergrößen, etc.) dem neuesten, herstellerunabhängig geprüften Stand der Technik entsprechen (z.b. anerkannt nach VdS o.ä.), mit dem Ziel die Falschalarme zu minimieren. Ein automatischer Melder soll nur beim Vorliegen relevanter Kenngrößen auslösen. Bei diesem Brandkenngrößenmuster-Vergleich müssen möglichst Brandrauch, Tabakrauch, Emissionen von Verbrennungsmotoren, Stäube in der Umgebungsluft, etc. voneinander unterschieden werden können. Eine Optimierung der Absaug- und Ablufttechnik von Lüftungsanlagen im Betrieb sollte dabei berücksichtigt werden. 25.2 Das Führen und Auswerten eines Betriebsbuches für BMA dient der lückenlosen Erfassung aller (Falsch-) Alarme mit Datum, Uhrzeit, Gruppe, Ort, Meldernummer, um Schwerpunktmelder für nichtbestimmungsgemäßes Auslösen zu erkennen. Diesen Fehlalarmierungen kann gezielt begegnet werden (Austausch des Melders, Auswahl geeigneter automatischer Melder entsprechend ihrem Verwendungszweck und der Umgebungsatmosphäre, o.ä.). 25.3 Die installierte Brandmeldetechnik sollte in angemessenen Zeitabständen gegen die Technik ausgetauscht werden, die zu dem Zeitpunkt den aktuellen Stand der Technik darstellt, spätestens jedoch dann, wenn durch den veralteten Anlagenstandard eine unverhältnismäßig hohe Rate an Falschalarmen resultiert. Weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen sind der DIN 14675, VDE 0833 und der VdS 2095 zu entnehmen. 26 Sonstige Bestimmungen 26.1 Die Brandmeldeanlage wird erst dann an die Konzessionsanlage angeschlossen und seitens der Feuerwehr Erlangen anerkannt, wenn alle in diesen Technischen Anschluss(Anschaltbedingungen für die Einrichtung von Brandmeldeanlagen (Anschaltbedingungen Feuerwehr Erlangen) genannten Auflagen und Bedingungen erfüllt sind und Laufkarten sowie Feuerwehrpläne vollständig erstellt sind. 26.2 Angehörigen und Mitarbeitern der Feuerwehr Erlangen, die sich auf Verlangen durch einen entsprechenden Feuerwehr-Dienstausweis legitimieren können, ist jederzeit der Zutritt zur Brandmeldeanlage zum Zweck der Überprüfung zu gestatten. 26.3 Folgen, die aus nicht erfüllten Auflagen dieser Anschlussbedingungen resultieren oder eine Verzögerung des Anschlusses mit sich bringen, gehen nicht zu Lasten der Feuerwehr Erlangen. 26.4 Technische Regelungen, die von diesen Anschlussbedingungen abweichen, sind mit der Feuerwehr Erlangen abzustimmen und ihr erforderlichenfalls zur Genehmigung vorzulegen. 26.5 Bauliche Änderungen oder Nutzungsänderungen an durch Brandmeldeanlagen oder ortsfesten Löschanlagen überwachten Gebäudeteilen sind der Feuerwehr Erlangen mitzuteilen. Laufkarten sind in Absprache mit der Feuerwehr durch den Betreiber entsprechend zu korrigieren. 26.6 Bei Änderung der Schließanlage überwachter Objekte sind auch die im Feuerwehrschlüsseldepot deponierten Schlüssel und ggf. der Halbzylinder des FSD unter Hinzuziehung der Feuerwehr Erlangen auszutauschen. 26.7 In der Bedienung der Brandmeldeanlage sind für den Betreiber mindestens drei Betriebsangehörige zu unterweisen. Name, Anschrift und Telefonnummern (dienstlich und privat) unterwiesener Personen sind der Feuerwehr Erlangen spätestens bei Abnahme der BMA mitzuteilen und im Feuerwehrplan (Objektinformation) aufzunehmen. Nachträgliche Änderungen dieses Personenkreises sind der Feuerwehr Erlangen unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitzuteilen und somit auf dem aktuellen Stand zu halten. 26.8 Der Betreiber hat sicherzustellen, dass nach jedem Alarm oder nach jeder Störmeldung die Brandmeldeanlage durch einen Beauftragten des Betreibers wieder in Betrieb genommen wird. Die Rückstellung der BMA über das Feuerwehrbedienfeld durch die Feuerwehr Erlangen geschieht davon unabhängig. 26.9 Für Schäden, die aus der teilweisen oder vollständigen Abschaltung der Brandmeldeanlage oder aus der Nichterreichbarkeit einer unterwiesenen Person resultieren, haftet ausschließlich der Betreiber. Gleiches gilt bei Übertragungsfehlern oder defekten Übertragungswegen der Brandmeldeanlage und Störungen des FSD oder einzelner Anlagenbestandteile der Brandmeldeanlage oder des Feuerwehrbedienfeldes. 26.10 Bei Objekten besonderer Gebäudeklasse ist zweckmässigerweise schon während der Planung mit der Feuerwehr Erlangen abzuklären, ob eine BOS-Gebäudefunkanlage erforderlich ist. Eine entsprechende Überprüfung und der Nachweis zur Aufrechterhaltung der Funkverbindung hat durch ein unabhängiges Sachverständigenbüro zu erfolgen. Die Kosten trägt der Bauherr bzw. der Betreiber des Objektes. 12

27 Abnahmetermin durch die Feuerwehr Spätestens beim Abnahmetermin durch die Feuerwehr ist Nachstehendes vorzulegen bzw. bereitzuhalten: Kopie des Wartungsvertrages Antrag zur Errichtung/ Erweiterung/ Änderung einer Brandmeldeanlage Betriebsbuch der BMA (zu hinterlegen an der BMZ) Ausführliche Bedienungsanleitung (zu hinterlegen an der BMZ) Objektschlüssel der im FSD hinterlegt werden soll Profilhalbzylinder der Objektschließung mit verstellbarer Schließnase zum Einbau in das FSD Bestätigung über das Alarmierungsverfahren bei Störungsmeldungen Unterschriebene Vereinbarung für Feuerwehrschlüsseldepots (nach Anlage) Feuerwehrpläne und Feuerwehrlaufkarte in zugestimmter Form Liste mit erreichbaren und in die Bedienung der BMA eingewiesenen Betriebsangehörigen 28 Befreiungen Von den folgenden Punkten dieser Technischen Anschaltbedingungen wurde im Einzelfall Befreiung erteilt: 29 Änderungen gegenüber früheren Ausgaben 29.1 Änderung Ausgabe 6 zu Ausgabe 7: Änderung Vorwort Ziff. 1.1: Geändert Ziff. 2.1: Geändert Ziff. 2.2: Geändert Ziff. 2.3: Geändert Ziff. 4.3+4.9: Geändert Ziff. 7: Geändert Ziff. 8.1: Geändert Ziff. 8.2: Geändert Ziff. 8.3: Geändert Ziff. 13: Neu Ziff. 9-18: Geändert Ziff. 22.3: Geändert Ziff. 23.7: Geändert Ziff. 24: Geändert Ziff. 25.1: Geändert Ziff 27.4: Neu Ziff. 30: Geändert Ziff. 31: Geändert Anlage 1: Neu Anlage 2: Geändert Anlage 4: Neu Anlage 5: Neue Laufkarten Anlage 6. Neu 30 Inkrafttreten, Gültigkeit 30.1 Die Technische Anschaltbedingungen Ausgabe 7 treten mit Wirkung zum 01.01.2009 in Kraft. 30.2 Gültig für alle Brandmeldeanlagen die nach dem 01.01.2009 geplant werden. 30.3 Bis zur vollständigen Übernahme durch die ILS Nürnberg sind alle ÜE noch auf die Einsatzzentrale der Feuerwehr Erlangen geschaltet. Hinweis! Eine Aufschaltung auf die Integrierte Leitstelle Nürnberg erfolgt nur dann, wenn die vorliegenden Technischen Anschaltbedingungen in vollem Umfang eingehalten sind. 13

Siemens Building Technologies GmbH & Co. ohg Von-der-Tann-Str. 30, 90439 Nürnberg Feuerwehr der Stadt Erlangen Äußere Brucker Str. 32 91052 Erlangen Antragsformular Antrag zur Errichtung / Erweiterung / Änderung* einer Brandmeldeanlage mit Anschluss an die Leitstelle Nürnberg Für folgendes Objekt beantragt der Konzessionär im Namen/Auftrag der Mitunterzeichner die Errichtung / Erweiterung / Änderung* einer Brandmeldeanlage mit Anschluss an die Empfangseinrichtung der Leitstelle Nürnberg. Angaben zum Anschlussbewerber (Betreiber): Name: PLZ, Ort: Telefon: Angaben zum überwachten Objekt: Name / Bezeichnung: Ansprechpartner Straße: PLZ, Ort: Telefon: Angaben zum Fachunternehmen (Errichter der BMA): Firma: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Zulassungsnummer der Errichterfirma der Brandmeldeanlage gemäß DIN 14675 / VdS:... Angaben zum Fachunternehmen (Instandhalter der BMA): Firma: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Zulassungsnummer der Wartungsfirma der Brandmeldeanlage gemäß DIN 14675 / VdS:...

Angaben zur BMA Art der Anlage: Fabrikat/Typ der BMA- Zentrale: Art/Fabrikat/Typ der Ü- bertragungseinrichtung: Genutzte Übertragungsnetze: Anzahl und Art der Melder Anzahl der Meldergruppen Störungserkennung aus Gefahrenmeldeanlage gem. Ziffer 3.8.7 der DIN/VDE 57833/VDE 0833 Teil 1 Primärleitung AWUG AWAG zu ständig besetzter Stelle Kontrollgang einer eingewiesenen Person innerhalb von 30 Stunden Festlegungen für die Alarmierung im Brandfall VDE 0833-2 VDE 0833-4 keine Alarmierung Die Unterzeichner erkennen die Technischen Anschlussbestimmungen der Stadt Erlangen (TAB) mit Anschluss an die Leitstelle Nürnberg sowie die Zusatzbestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern an und verpflichten sich, diese in der jeweils gültigen Fassung, einzuhalten. Die Stadt Erlangen kann die Genehmigung gem. TAB widerrufen und die Abschaltung der Alarmübertragung zur Leitstelle Nürnberg durch den Konzessionär veranlassen. Eine Ersatzpflicht der Stadt Erlangen für Schäden, die aus einer Abschaltung entstehen, ist ausgeschlossen. Die Unterzeichner erklären sich mit der Speicherung der objekt- und personenbezogenen Daten in Karteien/Dateien der Leitstelle Nürnberg sowie der Stadt Erlangen gem. der Zweckbestimmung der o. a. Richtlinie einverstanden. Gleichlautende Erklärungen der ansonsten benannten Verantwortlichen liegen dem jeweiligen Unterzeichner vor. Wir bitten um Genehmigung....... (Errichter) (Instandhalter)...... (Konzessionär) (Anschlussbewerber/Betreiber)..., den... Ort Datum Feuerwehr der Stadt Erlangen Äußere Brucker Str. 32 91052 Erlangen An Siemens Building Technologies GmbH & Co. ohg, Fr. Körber Von-der-Tann-Str. 30 90439 Nürnberg (Konzessionär) Die Errichtung/Erweiterung/Änderung* der Anlage wird unter dem Vorbehalt genehmigt, dass sie den Technischen Anschlussbestimmungen der Stadt Erlangen mit Anschluss an die Leitstelle Nürnberg entspricht und störungsfrei arbeitet. Zur Aufschaltung ist ein Abnahmeantrag zu stellen. Die Genehmigung erfolgt nach der daraufhin vereinbarten Überprüfung/Abnahme der Anlage durch den zuständigen Mitarbeiter der Feuerwehr Erlangen. Diese Genehmigung kann widerrufen werden. Im Auftrag... (Unterschrift)

Stadt Erlangen Amt für Brand- und Katastrophenschutz Äußere Brucker Straße 32 91052 Erlangen Telefon: 09131 / 861278 Telefax: 09131 / 862527 Mail: udo.beuerlein@stadt.erlangen.de Anlage 2 Abnahmeprotokoll Aufschaltung BMA (Niederschrift über die Inbetriebnahme) Stand: 01.01.2009 Diese Niederschrift bestätigt die Abnahme der BMA im unten genannten Objekt durch die Feuerwehr Erlangen und die Inbetriebnahme eines Feuerwehrschlüsseldepots (FSD). FSD dienen der Aufbewahrung von Gebäude oder Objektschlüsseln, wenn das Gebäude oder Objekt durch eine Brandmeldeanlage (BMA) überwacht wird. Die Installation und Inbetriebnahme eines FSD ist dem Sachversicherer anzuzeigen. Objekt: Anschrift: Betreiber: ÜE-Nummer: 5202 FSD-Typ: Brandmeldeanlage Typ: Anerkennung des FSD (Nr.): Standort des FSD: Bei der Inbetriebnahme des FSD waren folgende vertretungsberechtigte Personen anwesend: Für den Betreiber Für die Feuerwehr Erlangen Für die Einbaufirma von FSD und BMA Übertragungseinrichtung installiert durch Brandmeldeanlage installiert durch Im FSD wurden insgesamt Schlüssel deponiert, im einzelnen: Nr. Bezeichnung Schließbereich 1 2 3 4 5 6 Regress- und Schadenersatzansprüche an die Feuerwehr Erlangen aus der Nutzung des FSD werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Das eingebaute FSD ist Eigentum des Betreibers. Das für die Zentralschließung erforderliche Schloss geht in das Eigentum der Feuerwehr Erlangen über. Die Vereinbarung für Feuerwehrschlüsseldepots (Vereinbarung FSD Feuerwehr Erlangen) wird vom Betreiber des FSD anerkannt. Der Betreiber wird darauf hingewiesen, dass das FSD mindestens einmal jährlich zu warten ist. Die Wartungsarbeiten müssen in Anwesenheit eines Schlüsselträgers der Feuerwehr erfolgen. Bei Änderung der Schließung überwachter Objekte sind auch die Schlüssel im FSD auszutauschen.

Abnahme BMA und FSD: Antrag für die Errichtung einer BMA vollständig ausgefüllt. Mitteilung an ILS ausgefüllt Vereinbarung für FSD wurde anerkannt. Wartungsvertrag liegt vor. Betriebsbuch der BMA (zu hinterlegen an der BMZ) liegt vor. Bedienungsanleitung (zu hinterlegen an der BMZ) liegt vor. Liste der im Alarmierungsfall zu verständigenden Personen (mind.3 Personen) liegt vor. Bestätigung über das Alarmierungsverfahren bei Störungsmeldungen liegt vor. Inbetriebsetzungs- und Abnahmeprotokoll eines Sachverständigen liegt vor. Laufkarten und Feuerwehrplan liegen an der BMA oder im FKT vor. Feuerwehrplan für Einsatzunterlagen liegt vor. Alle Objekt- und Hilfsschlüssel sind miteinander verbunden und farblich gekennzeichnet Ersatzscheiben und Außer Betrieb-Scheiben für Druckknopfmelder (3 Stück) liegen an der BMZ oder im FKT vor. Aufkleber der Wartungsfirma ist an der BMZ und FKT angebracht. Mängel / Bemerkungen: Außentür des FSD lässt sich erst dann schließen, wenn die Innentür geschlossen, verriegelt und der FSD-Schlüssel abgezogen ist. Außentür des FSD ist auf Öffnen überwacht, die offene Tür wird am FSD-Adapter angezeigt. FSD lässt sich erst dann verriegeln, wenn der Objektschlüssel eingesteckt ist. FSD-Außentür entriegelt bei Brandmeldung und ausgelöster Übertragungseinrichtung. Wenn das FSD nach Auslösen der BMA nicht benutzt wurde, verriegelt es nach Rückstellung der BMA selbsttätig. Probealarmierung der BMA wurde durchgeführt. FSE (Freischaltelement) wurde ausgelöst und ist als eigene Meldergruppe geschaltet. Gelber Punkt auf Innentür geklebt. Leiter oder Bodenplattenheber vorhanden. Das FSD ist durch die BMA überwacht. (Sabotagealarm löst ÜE aus). FAT-Anzeige entspricht TAB s. Steuerungen entsprechen TAB s. Grundbeleuchtung vorhanden Akustische Alarmierung i.o. Melderbeschriftung i.o. Die oben genannten Mängel sind durch den Betreiber unverzüglich zu beseitigen! Die ordnungsgemäße Inbetriebnahme der BMA, des FSD und die Anerkennung der in diesem Protokoll getroffenen Aussagen wird bestätigt: Erlangen, den (Ort, Datum) (Vertreter des Betreibers) (Vertreter der Feuerwehr) Diese Niederschrift besteht aus insgesamt zwei Seiten. Ein Exemplar der Niederschrift ist für den Betreiber bestimmt, ein Exemplar verbleibt bei der Feuerwehr Erlangen. Interne Weiterbearbeitung Amt 37: I. SG 7.1 m.d.b um Eintrag in BASIS, Datenbank SG 7.2 m.d.b.um Erstellung der Einsatzunterlagen SG 1.1 Fr. Thiele zur Verrechnung z.a. bei SG 4

Stadt Erlangen Amt für Brand- und Katastrophenschutz Äußere Brucker Straße 32 91052 Erlangen Telefon: 09131 / 862512 Telefon: 09131 / 862527 email: feuerwehr@stadt.erlangen.de Anlage 4 Vereinbarung für Feuerwehr-Schlüsseldepots Stand: 01.01.2009 Zwischen der Stadt Erlangen, Amt für Brand- und Katastrophenschutz und (Betreiber) wird bezüglich des Einbaus eines Feuerwehrschlüsseldepots (FSD) in das Objekt folgende Vereinbarung getroffen: 1. Der Betreiber will der Feuerwehr im Einsatzfall den Zugang zu seinem Gebäude bzw. Betriebsgelände ermöglichen und baut, um eine gewaltsame Öffnung zu vermeiden, zu diesem Zweck auf eigene Kosten an einer mit der Feuerwehr abgestimmten Stelle ein Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) ein. Zwischen Feuerwehr und Betreiber besteht Einigkeit darüber, dass die Benutzung eines FSD durch die Feuerwehr im Einsatzfall eine freiwillige Leistung der Feuerwehr darstellt, auf die der Betreiber keinen Anspruch hat. Die Feuerwehr behält sich deshalb vor, im Einsatzfall trotz Vorhandensein eines FSD eine gewaltsame Öffnung von Grundstückseinfriedungen und Gebäuden durchzuführen. 2. Der Einbau des FSD ist an die Voraussetzung gebunden, dass seine Alarmsicherung entweder an eine Einbruchmeldeanlage der Polizei o- der an eine mit der Feuerwehr im Einzelfall abgestimmte Alarmierungseinrichtung angeschlossen wird. 3. Der Betreiber erkennt an, dass die Feuerwehr für die Beschaffenheit und den Einbau des FSD nicht haftet. 4. Das Schloss für das FSD wird dem Betreiber direkt zugesandt und geht unentgeltlich in das Eigentum der Feuerwehr über. Der Einbau des FSD und soweit erforderlich des zugehörigen Adapters ist vom Betreiber auf seine Kosten nach den Einbauvorschriften an der mit der Feuerwehr vereinbarten Stelle unter Berücksichtigung der erforderlichen elektrischen Anschlüsse zu veranlassen. 5. Der Betreiber sichert zu, keinen Schlüssel zum Schloss des FSD zu besitzen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen Schlüssels zu bringen. Die Feuerwehr verpflichtet sich, die Schlüssel des FSD nur einem begrenzten Kreis von Einsatzkräften (Schlüsselträgern) zugänglich zu machen. Die Schlüsselträger verwenden die Schlüssel zum FSD und die in den FSD deponierten Objektschlüssel nur im Einsatzfall und auch dann nur im pflichtgemäßen Ermessen bei unabweisbarer Notwendigkeit. Die Feuerwehr haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen von Schlüsseln - sowohl der FSD- sowie der im FSD deponierten Schlüssel - und für daraus entstehende unmittelbare oder mittelbare Schäden, soweit die Schlüsselträger nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. 6. Nach Abnahme des FSD und Einbau des Schlosses deponiert ein Beauftragter des Betreibers in Gegenwart eines verantwortlichen Schlüsselträgers der Feuerwehr die erforderlichen Objektschlüssel im FSD. Über die Gebrauchsfertigkeit des FSD sowie über Zahl, Art und Verwendungsbereich der im FSD deponierten Schlüssel wird ein Protokoll in zweifacher Ausfertigung erstellt, dass von den vorgenannten Personen zu unterschreiben ist. Feuerwehr und Betreiber erhalten je eine Ausfertigung des FSD-Abnahmeprotokolls. 7. Der Betreiber trägt alle aus der Einrichtung, Unterhaltung und Änderung des FSD entstehenden Kosten. Dies gilt auch für Änderungen, die auf Veranlassung der Feuerwehr aus technischen oder sonstigen Gründen erforderlich werden. Hierunter fällt auch die Änderung oder Auswechslung der Schlösser aller im Bereich der Feuerwehr vorhandenen FSD, insbesondere wenn bei Verlust eines Originalschlüssels oder bei Verdacht auf Missbrauch ein Ändern oder Auswechseln des Schlosses geboten ist. 8. Der Betreiber ist für die Passgenauigkeit der in seinem FSD vorhandenen Objektschlüssel verantwortlich. Über eine Änderung der Schließanlage oder des Schließsystems an seinem Objekt hat er die Feuerwehr unverzüglich zu unterrichten. Bezüglich des Austausches der Objektschlüssel findet das unter Ziffer 6. bezeichnete Verfahren Verwendung. 9. Der Betreiber ist verpflichtet seinen Einbruchversicherer vom Einbau des FSD zu unterrichten. Die Feuerwehr haftet nicht für eine Schmälerung o- der den Wegfall des Versicherungsschutzes infolge des Vorhandenseins eines FSD und seiner Benutzung. 10. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar ohne dass es hierzu einer besonderen Begründung bedarf. Im Falle einer Kündigung dieser Vereinbarung gibt die Feuerwehr nach Ablauf der Kündigungsfrist die im FSD deponierten Objektschlüsseln dem Betreiber gegen Quittung zurück. Der Betreiber seinerseits verpflichtet sich, das Schloss des FSD unverzüglich und entschädigungslos an die Feuerwehr zurückzugeben. 11. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. 12. Diese Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft. Erlangen, den (Datum) (Betreiber) (Feuerwehr)