ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



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Transkript:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Verkaufs- und Lieferbedingungen der RPM Licensing Enterprises GmbH 1 Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich und sind wesentlicher Bestandteil unserer Vertragsangebote und Kaufverträge. Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. (2) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie verwiesen wird. (3) Mit Ausnahme der Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten sind die Mitarbeiter unseres Hauses nicht befugt, von diesen Bedingungen oder unseren Leistungsbeschreibungen und Tarifen abweichende Vereinbarungen zu treffen, insbesondere Zusicherungen abzugeben. 2 Angebot und Vertragsschluss (1) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigen oder die Ware liefern. (2) Der Käufer ist an seinen Auftrag eine Woche gebunden, sofern nicht eine längere Bindungsfrist vereinbart oder üblich ist oder der Käufer ausdrücklich eine kürzere Bindungsfrist bestimmt. (3) Mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. 3 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Unsere Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, unversichert ab Lager oder Werk, ausschließlich Verpackung und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Die Preise verstehen sich in EURO", es sei denn, es wurde eine andere Währung vereinbart. (3) CIF- und CFR-Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Frachtraten und Versicherungsprämien. (4) Wir sind stets bemüht, die in den Preislisten genannten Preise einzuhalten. Bei nicht vorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, wie Preiserhöhungen seitens der Hersteller und Währungsschwankungen, behalten wir uns das Recht vor, die Preiserhöhung an den Käufer weiterzugeben. Übersteigt die Preiserhöhung den angegebenen Kaufpreis um mehr als 10 %, hat der Käufer das Recht, von dem Kaufvertrag zurückzutreten. (5) Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Käufer gerät spätestens in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Skontoabzug ist nur nach unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung möglich. Wir sind

berechtigt, ohne Angabe von Gründen die Lieferung von einer Zahlung Zug um Zug abhängig zu machen. Wird für uns nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, sind wir berechtigt, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer in Annahmeverzug gerät oder bereits gegen vereinbarte Zahlungsbedingungen verstoßen hat. (6) Wir behalten uns die Ablehnung von Schecks oder Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. Diskont - und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. (7) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Der Käufer ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns infolge des Verzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Für jede Mahnung nach Fälligkeit der Forderung werden zusätzlich EURO 5,00 in Rechnung gestellt. Im Verzugsfall werden etwaige Stundungsvereinbarungen und eingeräumte Zahlungsziele hinfällig. 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung (1) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn sein Gegenanspruch von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies gilt auch für die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gemäß 320 BGB. (2) Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 5 Lieferung (1) Die Lieferung erfolgt durch Versand. Wir bestimmen das Versandunternehmen bzw. den Spediteur. (2) Wir sind um schnellstmögliche Lieferung und Einhaltung von Lieferfristen oder Terminen bemüht. Lieferfristen und Termine bedürfen der Schriftform und gelten nur als annähernd vereinbart. (3) Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie der glücklichen Ankunft der Ware. Liefer- und Leistungsverzögerungen infolge höherer Gewalt oder ähnlichen nach Vertragsschluss entstehenden, von uns nicht zu beeinflussenden Umständen, wie zum Beispiel Arbeitskampf, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, längstens jedoch bis zu sechs Monaten. Nach Ablauf dieser Frist sind beide Parteien berechtigt, insoweit vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn einer Partei durch die Verzögerung erhebliche Nachteile entstehen. (4) Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. 6 Rücknahme (1) Sollten wir aufgrund besonderer Vereinbarungen zur Rücknahme verpflichtet sein, nehmen wir nur Waren in Originalverpackungen zurück, die sich in einwandfreiem Zustand befinden und wenn die Rücksendung frachtfrei erfolgt.

(2) Ware, die mit einem Werbeaufdruck oder in anderer Form verändert wurde, nehmen wir nicht zurück. (3) Wir behalten uns die Berechnung der Kosten für Wiederherstellung der Verkaufsfähigkeit nach Aufwand vor. 7 Gefahrübergang (1) Die Ware reist auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Dies gilt auch für eventuelle Rücksendungen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an das den Transport ausführende Transportunternehmen oder den Spediteur übergeben wurde. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen z.b. Versendungskosten, Anfuhr und Aufstellung, übernommen haben. Erfolgt die Versendung auf Veranlassung des Käufers oder aus einem sonstigen Grund, der in der Sphäre des Käufers liegt, zu einem späteren als dem erstmöglichen Liefertermin, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. (2) Auf Wunsch des Käufers werden wir die Sendung auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige Risiken versichern. 8 Eigentumsvorbehalt (1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur Zahlung aller bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. (2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache ohne Nachfristsetzung vom Käufer herauszuverlangen oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Käufer hat die Kosten der Rücknahme zu tragen. Wir sind berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltsware nach Androhung zu verwerten. Der Verwertungserlös abzüglich angemessener Verwertungskosten wird auf die Verbindlichkeiten des Käufers angerechnet. (3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sowie Forderungsabtretungen sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. (4) Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware, so tritt er hiermit schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf mit allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Ansprüche an uns ab. Der Käufer ist bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Wir können jedoch verlangen, dass der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderung bekannt macht und den Schuldnern die Abtretung anzeigt. (5) Der Käufer ist verpflichtet, die in unserem (Mit-) Eigentum stehenden Waren auf seine Kosten sorgfältig zu verwahren, gegen Feuer und Diebstahlsgefahr zu versichern und auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. (6) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Käufer unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen und uns alle für eine Intervention notwendigen Informationen und Unterlagen zu geben. Der Käufer haftet für die Kosten, die für die Aufhebung des Zugriffs, insbesondere durch Erhebung

der Drittwiderspruchsklage, angefallen sind, soweit sie nicht von dem betreibenden Gläubiger erlangt werden können. 9 Mängel (1) Wir gewährleisten, dass die gelieferten Waren bei Gefahrübergang nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind. Angaben in Katalogen stellen keine Garantien, sondern Produktbeschreibungen dar. Eine Garantie liegt nur dann vor, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet wird. (2) Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt und Änderungen an der Ware vorgenommen werden, es sei denn, dass der Mangel hierauf nicht beruht. (3) Mängelansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel der Ware nicht nach Maßgabe der folgenden Vorschriften rügt: Mängel, die bei Untersuchung der Ware erkennbar sind, sind uns spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware und vor Weiterverarbeitung schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die bei einer Untersuchung der Ware nicht entdeckt werden konnten, sind uns innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich mitzuteilen. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. (4) Beanstandungen der Ware heben die Annahme - und Zahlungspflicht des Käufers nicht auf, es sei denn, die Beanstandung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. (5) Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Ist eine Form der Nacherfüllung mit erheblichen Nachteilen für den Käufer verbunden, ist der Käufer berechtigt, die andere Art der Nacherfüllung zu verlangen. (6) Wird die Nacherfüllung nicht innerhalb einer von dem Käufer schriftlich gesetzten angemessenen Frist von mindestens zwei Wochen vorgenommen oder ist eine Fristsetzung nach dem Gesetz entbehrlich, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Hat die Nacherfüllung nicht zur Mangelfreiheit der Kaufsache geführt, stehen diese Rechte dem Käufer erst zu, wenn er uns zuvor erfolglos mindestens eine weitere angemessene Frist zur Nacherfüllung einräumt, es sei denn, dem Käufer ist eine weitere Nacherfüllung nicht zumutbar. Bei Teilleistungen kann der Käufer vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat und die Pflichtverletzung erheblich ist. Schadensersatzansprüche bestehen nur unter den in 10 genannten Voraussetzungen. (7) Ergibt eine Überprüfung der beanstandeten Ware, dass ein Mangel nicht vorlag, sind wir berechtigt, unseren Aufwand nach unseren allgemeinen Stundensätzen zu berechnen. (8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. 10 Rücktritt und Schadensersatzhaftung (1) Für das Recht zum Rücktritt vom Vertrag gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maß gabe, dass ein Rücktrittsrecht wegen einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflichtverletzung nur in Betracht kommt, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. (2) Eine Haftung für Pflichtverletzungen besteht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) auch für einfache Fahrlässigkeit. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für

Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, und für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. 12 Datenschutz Die sich aus dem Geschäftsvorfall ergebenden Daten werden im Rahmen von Geschäftskarteien gespeichert. Der Käufer ist damit einverstanden. 13 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen UN- Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. (2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Bremen. (3) Im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist Bremen Gerichtsstand. Für gegen uns gerichtete Klage ist dieser Gerichtsstand ausschließlich. Wir behalten uns vor, den Kunden auch an einem gesetzlich begründeten Gerichtsstand zu verklagen. (4) Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Soweit nach diesen Bedingungen die Einhaltung der Schriftform erforderlich ist, genügt auch die Übermittlung per Telefax oder E-Mail. (5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder unvollständige Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der gewollten Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. RPM Licensing Enterprises GmbH, Stand 01.11.2015 Geschäftsführer: Arthur Ruland Sitz der Gesellschaft: Reit im Winkl Zweigniederlassung: Spraitbach HRB 23708 UStID: DE277388940 ILN: 4041773000008 Bankverbindung Sparkasse Südliche Weinstraße BIC: SOLADES1SUW IBAN: DE48 5485 0010 1700 1641 79