Eine die Verklebung unterstützende Verdübelung der WDVS Hartschaum-Dämmplatten ist in der Regel erforderlich bei Altanstrichen,



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Transkript:

Praxismerkblatt 3856 WDVS Schlagdübel H1 eco 3856 ETA zugelassener Schlag-Tellerdübel zur statisch relevanten Verdübelung von WDVS Dämmplatten Eigenschaften Allgemein bauaufsichtlich und europäisch technisch zugelassener WDVS Schlag-Tellerdübel. Mit stabilem (bruchsicherem) Stahlnagel, kürzester Verankerungstiefe bei minimaler Bohrlochtiefe und günstigem Dübelverbrauch. Die Dübelhülse und der Nagel sind vormontiert. Die Kunststoffummantelung am Kopfende des Nagels reduziert die Wärmebrückenwirkung. Anwendungsbereich Für die statisch relevante Verdübelung im Brillux WDV-System bei Dämmstoffdicken 60 mm. Zur statisch relevanten Verdübelung von verklebten WDVS Hartschaum- und Mineralwolle-Dämmplatten und bei der mechanischen Befestigung (Schienensystem). Darüber hinaus auch für die zusätzliche konstruktive Befestigung der WDVS Hartschaum- Dämmplatten im Klebeverfahren einsetzbar. Eine die Verklebung unterstützende Verdübelung der WDVS Hartschaum-Dämmplatten ist in der Regel erforderlich bei Altanstrichen, organisch gebundenen Putzen, mineralischen Strukturputzen und bei älteren, angewitterten Untergründen. Sie ist in der Regel nicht notwendig bei Neubauten, massiven und tragfähigen mineralischen Untergründen, z. B. Mauerwerk nach DIN 1053, Beton nach DIN 1045 und fest haftendem Putz (Mörtelgruppe PII nach DIN 18550). Dübelbeschreibung Dübelfarbe: Weiß Typ: zugelassener Schlag- Tellerdübel mit galvanisch verzinktem Nagel und kunststoffumspritztem Nagelkopf. Tellerdurchmesser: 60 mm Dübeldurchmesser: 8 mm Punktbezogener Wärmedurchgangskoeffizient: = 0,001 W/K Bohrernenndurchmesser: 8 mm Bohrlochtiefe (je nach Verankerungsgrund): 35 mm in Baustoffen der Nutzungskategorie A C, 55 mm in Haufwerksporigen Leichtbeton und Porenbeton P2- P7 (Nutzungskategorie D E). Verankerungsuntergründe: Nutzungskategorie A C: Beton, Mauerziegel, Kalksandvollstein, Hochlochziegel und Kalksandlochstein Nutzungskategorie D E: Haufwerksporigen Leichtbeton und Porenbeton P2-P7 Verankerungstiefe: 25 mm in Baustoffen der Nutzungskategorie A C, 45 mm in Haufwerksporigen Leichtbeton und Porenbeton P2- P7 (Nutzungskategorie D E). Eine geringere Verankerungstiefe ist nicht zulässig, deutlich höhere sind zu vermeiden. Den Tiefenanschlag an der Bohrmaschine so einstellen, dass die Länge des Bohrers der gewählten zuzüglich 10 mm entspricht. Bei dickeren zu überbrückenden Schichten, z. B. von Ausgleichsarbeiten, ist die entsprechend zu erhöhen. n: 95, 115, 135, 155, 175, 195, 215, 235, 255, 275 und 295 mm Verpackung: 100 Stück/Karton Stand: 20.06.2016 Seite 1 von 6

Verarbeitung/Montage Die Verdübelung der WDVS Dämmplatten erfolgt nach Erhärtung der Verklebung (frühestens nach 3 Tagen bei +20 C, 65 % r. F.; bei der Verklebung mit Klebeschaum im WDV- System Qju auch schon nach 2 Stunden). Vor dem Setzen des Dübels ist der Baustoff, die Festigkeitsklasse und ggf. die Mörtelgruppe des Verankerungsgrundes festzustellen. Die Druckfestigkeit des Fugenmörtels muss mindestens der Mörtelgruppe PII nach DIN 1053 entsprechen. Sofern andere Baustoffe als die in der nachfolgenden Tabelle genannten vorliegen, müssen andere für den Untergrund geeignete WDVS Dübel gewählt oder Messungen (Ausziehversuche) an dem Objekt durchgeführt werden. Die zu wählende ist abhängig von der Verankerungstiefe und der gewählten Dämmplattendicke. Bei der Festlegung der ist zu berücksichtigen, dass Altputze, Fliesen und ähnliche Beläge nicht als Verankerungsgrund gelten, diese sind zu überbrücken. Die vorgegebene Verankerungstiefe bezieht sich auf den massiven Untergrund (Wandbaustoff). Das Bohrloch ist rechtwinklig zur Oberfläche des Verankerungsgrundes zu bohren. Der Bohrernenndurchmesser muss 8,0 mm entsprechen. Das Bohrloch muss die Verankerungstiefe um 10 mm überschreiten. Die Bauteildicke ist abhängig vom Baustoff (siehe Hinweis). Das Bohrmehl ist aus dem Bohrloch zu entfernen, die Lage des Bohrlochs ist so abzustimmen, dass bei bewehrten Betonwänden eine Beschädigung der Bewehrung vermieden wird. Bei Fehlbohrungen ist ein neues Bohrloch im Abstand von mindestens 1x der Tiefe der Fehlbohrung vorzunehmen. Die Dübelhülse muss sich von Hand oder unter leichtem Klopfen in das Bohrloch einsetzen lassen. Durch Einschlagen des Nagels wird die Dübelhülse gespreizt. Bohrlöcher in leichten Baustoffen, z. B. Hochlochziegeln, dürfen nur im mit Praxismerkblatt 3856 einem Spezialbohrer für Lochbaustoffe (ohne Hammerwirkung) erstellt werden. Die Dübel sind richtig verankert, wenn nach dem vollen Einschlagen des Nagels der Dübelteller oberflächenbündig mit der Dämmplattenoberfläche abschließt. Der feste Sitz des Dübels im Untergrund ist jeweils zu kontrollieren. Sollte ein Dübel nicht fest im Untergrund verankert sein, ist dieser zu entfernen und daneben ein neuer Dübel zu setzen. Zur konstruktiven Befestigung Entsprechend der festgelegten Dübelanordnung beträgt die Dübelanzahl im WDV-System I zur konstruktiven Verdübelung von WDVS Hartschaum-Dämmplatten in der Regel 6,0 Dübel/m². Hierbei werden der Randbereich und die Flächen erfasst. In Sonderfällen, je nach Untergrundsituation, können auch abweichende Dübelmengen notwendig sein. Bei Fragen steht Ihnen der Brillux Beratungsdienst zur Verfügung. Seite 2 von 6

Verankerungsgründe/Lastklassen [kn ] beim WDVS Schlagdübel H1 eco 3856 ETA Praxismerkblatt 3856 Mindest- Kategorie 1) Untergründe Druckfestigkeit [N/mm²] Rohdichte [Kg/dm³] Bohrmethode Lastklasse [kn] 2) N Rd A Beton nach EN 206-1 C12/15 - A Beton nach EN 206-1 C20/25 C50/60 - B Mauerziegel (Mz) nach DIN 105 12 1,2 B Kalksandvollstein (KS) nach DIN 106-1 12 1,8 C Hochlochziegel (Hlz) nach DIN 105 12 1,2 C Hochlochziegel (Hlz) nach DIN 105 12 0,9 C Kalksandlochstein (KSL) nach DIN 106-1 12 1,6 D Haufwerksporiger Leichtbeton 4 1,8 0,25 0,20 E Porenbeton P2 - P7 z. B. nach DIN EN 4165 2 0,4 0,167 1) Nutzungskategorien ETA 2) Bei den zulässigen Lasten sind die jeweiligen nationalen Sicherheitsfaktoren zu berücksichtigen (Bsp. Deutschland: 3). Bitte Zulassung beachten. Bemessungswert der Beanspruchbarkeit des Dübels N Rd gemäß ETA-11/0192. Hierbei ist: N Rd = N Rk /Ɣ M,u mit Ɣ M,u = 3 Seite 3 von 6

Praxismerkblatt 3856 n in Abhängigkeit der Dämmplattendicke beim WDVS Schlagdübel H1 eco 3856 ETA Für alle Verankerungsuntergründe außer Haufwerksporigen Leichtbeton und Porenbeton 25 mm ohne zu überbrückende Putzschicht mit zu überbrückender Putzschicht von 2 cm 60 mm 95 mm beige 115 mm gelb 80 mm 115 mm gelb 135 mm hellgrün 100 mm 135 mm hellgrün 155 mm weiß 120 mm 155 mm weiß 175 mm orange 140 mm 175 mm orange 195 mm braun 160 mm 195 mm braun 215 mm blau 180 mm 215 mm blau 235 mm dunkelrot 200 mm 235 mm dunkelrot 255 mm grün 220 mm 255 mm grün 275 mm - 240 mm 275 mm - 295 mm - Für die Verankerungsuntergründe Haufwerksporigen Leichtbeton und Porenbeton 45 mm Verankerungstiefe Dämmplattendicke Verankerungstiefe Dämmplattendicke ohne zu überbrückende Putzschicht mit zu überbrückender Putzschicht von 2 cm 60 mm 115 mm gelb 135 mm hellgrün 80 mm 135 mm hellgrün 155 mm weiß 100 mm 155 mm weiß 175 mm orange 120 mm 175 mm orange 195 mm braun 140 mm 195 mm braun 215 mm blau 160 mm 215 mm blau 235 mm dunkelrot 180 mm 235 mm dunkelrot 255 mm grün 200 mm 255 mm grün 275 mm - 220 mm 275 mm - 295 mm - 240 mm 295 mm - - - Seite 4 von 6

Hinweise In Kombination mit WDVS Dübelteller 3711 Zur Verdübelung der WDVS Mineralwolle-Dämmplatten 3522, WLG 035 und WDVS Steinlamellen-Dämmplatten zusätzlich den WDVS Dübelteller 3711 einsetzen. Mindestbauteildicke Die Bauteildicke soll bei Beton mindestens 3 4 cm und bei Mauerwerk mindestens 2 cm mehr als die Bohrlochtiefe betragen, damit kein Ausplatzen (Durchbohren) auftritt. Bei allen Untergründen ist eine Mindestbauteildicke von 10 cm einzuhalten. Randabstand c min In Abhängigkeit vom Untergrund ist bei der Verdübelung ein Mindestabstand zu den Gebäudeecken einzuhalten, damit der zu montierende Schraubdübel ausreichend verankert werden kann und der Eckbereich nicht wegbricht. Die Achs- und Randabstände betragen mind. 10 cm. Weitere Angaben Die Angaben gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, den Praxismerkblättern der Systemverarbeitung 5v00 bis 5v06 sowie der zur Anwendung kommenden Produkte beachten. Abgestimmt auf die WDV-Systeme I bis V sind detaillierte Angaben zu Dübelauswahl, n sowie Dübelanordnungen in den Praxismerkblättern 5d01 bis 5d05 übersichtlich zusammengestellt. Technische Beratung Für weitere technische Auskünfte steht Ihnen der Brillux Beratungsdienst zur Verfügung. Tel. +49 251 7188-158 Tel. +49 251 7188-405 Fax +49 251 7188-106 tb@brillux.de Praxismerkblatt 3856 Anmerkung Dieses Praxismerkblatt basiert auf intensiver Entwicklungsarbeit und langjähriger praktischer Erfahrung. Der Inhalt bekundet kein vertragliches Rechtsverhältnis. Der Verarbeiter/Käufer wird nicht davon entbunden, unsere Produkte auf ihre Eignung für die vorgesehene Anwendung in eigener Verantwortung zu prüfen. Darüber hinaus gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Erscheinen einer Neuauflage dieses Praxismerkblattes mit neuem Stand verlieren die bisherigen Angaben ihre Gültigkeit. Die aktuelle Version ist im Internet abrufbar. Brillux Weseler Straße 401 48163 Münster Tel. +49 251 7188-0 Fax +49 251 7188-105 www.brillux.de info@brillux.de Seite 5 von 6

Praxismerkblatt 3856 Abbildung WDVS Schlagdübel H1 eco 3856 ETA Seite 6 von 6