Standardeinsatzregel



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Freiwillige Feuerwehr Kirchheim unter Teck - Abt. Stadtmitte - Standardeinsatzregel Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall Handlungsanweisungen für die Aus-, Fortbildung und den Einsatz Freiwillige Feuerwehr Kirchheim unter Teck, Version Stand 1.0 01.10.15

Einführung Nach den positiven Erfahrungen mit der Standardregel Löscheinsatz wird mit der Indienststellung des HLF 20 die Standardeinsatzregel Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall eingeführt. Standard-Einsatz-Regeln sind standardisierte Handlungsanweisungen, die es ermöglichen sollen, insbesondere Routinehandlungen einheitlich auszubilden, zu trainieren und im Einsatz anzuwenden. Die Standardeinsatzregeln sollen keine wissenschaftliche Abhandlung, sondern einfache, leicht verständliche und nachvollziehbare Handlungsanweisungen für die Führungskräfte und die Mannschaft sein. Jeder Feuerwehrangehörige soll wissen, was er im Einsatz zu tun hat und darauf in den Übungsdienstes vorbereitet werden. Dies führt letztendlich zu einer Optimierung der Einsatzabläufe und schafft für die Einsatzkräfte eine nicht zu unterschätzende Handlungssicherheit, welche sich u. a. stressreduzierend auswirkt. Die vorliegenden Standard-Einsatz-Regeln entsprechen der gängigen Lehrmeinung. Insbesondere stehen sie im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften, z.b. UVV, FwDV. Bei den Standard-Einsatz-Regeln handelt es sich um dynamische Regelungen die durch Vorschläge aus der Einsatzpraxis ergänzt, optimiert und dem Stand der Technik angepasst werden können. Um die Standardeinsatzregeln nicht zu überfrachten, können einzelne Punkte in separaten Ausbildungshinweisen ausgelagert sein (Beispiel: Lkw-Unfall) Die Führungskraft kann auf Grund der Lage von den Standard-Einsatz-Regeln abweichen. Teile und Abbildungen wurden den Standardeinsatzregeln der BF Frankfurt entnommen. Kirchheim, 01.10.2015 Anmerkung Auf Grund einer besseren Lesbarkeit wurde bei Funktions- und Fahrzeugbezeichnungen auf Mehrfachnennung verzichtet. Alle Funktionen können selbstverständlich auch weiblichen Geschlechts sein. Standardeinsatzregel - Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (VU) Seite 2

Inhaltsverzeichnis Einführung... 2 Allgemeine Regeln... 4 1.1 Alarm / Anfahrt zur Feuerwache... 4 1.2 Aufsitzen und Ausrücken... 4 1.3 Sitzordnung... 5 Standardeinsatzregel Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (VU)... 5 2. Organisatorische Maßnahmen... 5 2.1 Alarm- und Ausrückeordnung... 5 2.2 Führungs- und Unterstellungsverhältnisse (Einsatzstruktur)... 6 2.3 Ordnung des Raumes... 7 2.4 Aufstellfläche für unmittelbar eingesetzte Feuerwehrfahrzeuge... 8 2.5 Bereitstellungsraum Feuerwehr... 8 2.6 Bereitstellungsraum Rettungsdienst... 9 3. Unmittelbarer Einsatzbereich... 9 3.1 Arbeitszone... 9 3.2. Bereitstellungszone... 10 3.3 Technische Geräteablage... 10 4. Einsatzabschnitt Rettung... 11 4.1 Rettungsarten... 11 4.2 Medizinische Rettung... 12 4.3 Technische Rettung... 13 5 Einsatzabschnitt Einsatzstellenabsicherung... 14 5.1 Verkehrsabsicherung... 14 5.2 Brandschutz... 15 5.3 Sicherung der Unfallfahrzeuge... 16 5.3.1 Ausgelaufene Betriebsmittel... 16 5.3.2 Ladung... 16 5.3.3 Batterien... 16 5.3.4 Alternative Antriebe... 17 5.4 Einsatzstellenbeleuchtung... 17 6. Einsatzablauf... 17 7. Kommunikation... 18 8. Zusammenarbeit mit der Polizei... 19 Abbildungsverzeichnis... 19 Standardeinsatzregel - Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (VU) Seite 3

Allgemeine Regeln 1.1 Alarm / Anfahrt zur Feuerwache Der Feuerwehreinsatz beginnt für den Feuerwehrangehörigen nicht erst in der Feuerwache, sondern bereits mit der Alarmierung in der Wohnung, am Arbeitsplatz oder an irgendeinem anderen Ort, während der Freizeit oder in der Arbeitszeit. Ab diesem Moment steht der Feuerwehrangehörige unter einer außergewöhnlichen Belastung, er steht unter Stress. Um diesen Stress zu minimieren, soll der Ablauf geordnet ablaufen: Blick auf den Meldeempfänger, um festzustellen, um was für eine Einsatzart es sich handelt (Technische Hilfe 1 oder Technische Hilfe 3) / Führungskräfte nehmen sich auch die Zeit für die Einsatzadresse Bei der Fahrt zur Feuerwache sind grundsätzlich keine Sonderrechte gem. 35 StVO in Anspruch zu nehmen. ( Nur wer ankommt, kann helfen! ) 1.2 Aufsitzen und Ausrücken Nach dem Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung werden die Fahrzeuge gem. der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) vorgesehenen Reihenfolge besetzt. Um zu erkennen, ob ein Fahrzeug mit Maschinist und Mannschaft besetzt ist, wird wie folgt verfahren: Hat der Maschinist seinen Sitzposition eingenommen, so schaltet er das Blaulicht ein (für andere ist erkennbar, dass Maschinist bereits besetzt ist) Die Türen zu der Mannschaftskabine werden so lange offen gelassen, bis die Mannschaft komplett ist, bzw. der Fahrzeugführer anordnet, dass unterbesetzt ausgerückt wird. Der Maschinist fährt erst nach der Weisung des Fahrzeugführers und der Vergewisserung, dass alle Türen geschossen sind, los. Standardeinsatzregel - Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (VU) Seite 4

1.3 Sitzordnung Um einen geordneten Einsatzablauf gewährleisten zu können, ist es erforderlich, dass jeder Feuerwehrangehörige weiß, welche Position er an der Einsatzstelle wahrnehmen soll. Er muss wissen, welche Aufgaben er (ggf. mit wem zusammen) an der Einsatzstelle wahrnehmen muss. Der Fahrzeugführer überprüft die Besetzung der Positionen und weist ggf. Veränderungen bei der Truppbesetzung an. Auf die Einhaltung der Sitzordnung ist insbesondere bei Übungsdiensten hinzuwirken. Sollte ausnahmsweise die Sitzposition beispielsweise durch Veränderungen des Fahrzeugführers nicht eingehalten werden können, so muss jeder Feuerwehrangehörige spätestens beim Aussteigen wissen welche Position er an der Einsatzstelle wahrzunehmen hat. Standardeinsatzregel Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (VU) 2. Organisatorische Maßnahmen 2.1. Alarm- und Ausrückeordnung Gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung rückt bei dem Einsatzstichwort Technische Hilfe 3 Person klemmt der Rüstzug, bestehend aus ELW 1, HLF 20, RW 2 aus. Bei Einsätzen auf der Autobahn wird der Rüstzug um das TLF 24/50 ergänzt. Ist nur die alarmiert, fährt das LF 20 zusätzlich mit an. Bei Einsätzen, bei welchen eine andere Abteilung ebenfalls alarmiert wird, nimmt die Aufgaben des LF 20 das (T)LF der Abteilung wahr. Bei Dunkelheit rückt zusätzlich der GW-Licht aus. Die Fahrzeuge werden wie folgt besetzt: Standardeinsatzregel - Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (VU) Seite 5

Fahrzeug Besatzung Mindestbesatzung mind. PA-Träger ELW 1/1 1/1 0 HLF 20 1/5 1/5 2 RW 2 1/2 1/2 0 TLF 24/50 1/2 1/2 0 LF 20 1/8 1/5 4 GW-Licht 1/2 1/2 0 Abbildung 1 Fahrzeugbesetzung mit Mindestbesatzung Ausrückefolge: 1. ELW 2. HLF 20 3. RW 2 4. (TLF 24/50 - bei BAB) 5. LF 20 6. (GW-Licht - bei Dunkelheit) Gesamtstärke des Rüstzuges (ohne TLF 24/50 und GW-Licht): 4/16 20 FWA 2.2 Führungs- und Unterstellungsverhältnisse (Einsatzstruktur) Der Zugführer des ELW leitet den Einsatz bis zum Eintreffen des Stadtbrandmeisters oder einem seiner Stellvertreter. Nach deren Eintreffen leitet er in der Regel als Zugführer die technische Rettung. Der EL übernimmt die administrativen Aufgaben und die Zusammenarbeit mit anderen Behörden / benachbarten Kräften. Zur Gewährleistung einer klaren Einsatzstruktur wird dem ersteintreffenden HLF der Einsatzabschnitt Rettung (Gefahrenabwehr) und dem LF der Abschnitt Einsatzstellenabsicherung (Sicherheit und Unterstützung) zugewiesen. Die RW-Besatzung wird in der Regel dem HLF 20 unterstellt und ergänzt die Staffel zur vollwertigen Gruppe. Standardeinsatzregel - Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (VU) Seite 6

Grundsätzlich melden alle Fahrzeugführer das Eintreffen an der Einsatzstelle beim ELW 1 bzw. Einsatzleiter (EL). EL Abschnitt Rettung Fzg-Führer HLF Abschnitt Einsatzabstellensicherung Fzg-Führer LF 20 oder Abt.-LF HLF-Besatzung RW-Besatzung LF-Besatzung ggf. TLF 24/50 ggf. GW- Licht Abbildung 2 Führungsstruktur an der Einsatzstelle 2.3 Ordnung des Raumes Die Fahrzeugaufstellung ist eine Grundlage für den Einsatzerfolg. Der Fahrzeugführer bestimmt die Positionierung des Einsatzfahrzeuges. Um ein sicheres Arbeiten an der Einsatzstelle sowie ein ungehindertes An- und Abrücken der Einsatzmittel gewährleisten zu können, muss schon durch die ersteintreffenden Einheiten eine grundsätzliche Raumordnung hergestellt werden. Hierbei sind insbesondere zu berücksichtigen: Aufstellflächen für unmittelbar eingesetzte Fahrzeuge Bereitstellungsräume für Einsatzmittel Feuerwehr Rettungsdienst Gliederung des unmittelbaren Einsatzbereiches in Arbeitszone Bereitstellungszone Standardeinsatzregel - Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (VU) Seite 7

Festlegung von Ablageflächen für technische Geräte medizinische Geräte Schrott Abbildung 3 Ordnung des Raumes am Beispiel einer Unfallstelle auf der BAB 2.4 Aufstellfläche für unmittelbar eingesetzte Feuerwehrfahrzeuge In diesen Bereich fahren ausschließlich die Fahrzeuge ein, die standardmäßig sofort eingesetzt werden, das sind in der Regel das HLF und das LF, wobei das HLF unmittelbar an die Bereitstellungszone heranfährt. Als Aufstellflächen für die primär eingesetzten Fahrzeuge sind die Bereiche circa 30 m vor und hinter der Unfallstelle freizuhalten. Um die Warnwirkung der am Fahrzeug vorhandenen beleuchtungstechnischen Einrichtungen komplett ausnutzen zu können, sollten die Fahrzeuge nach Möglichkeit gerade in Fahrtrichtung und gestaffelt aufgestellt werden. 2.5 Bereitstellungsraum Feuerwehr Der Bereitstellungsraum für die Fahrzeuge der Feuerwehr befindet sich von der Anfahrt her betrachtet vor der Unfallstelle. Dort halten zunächst alle Fahrzeuge der Feuerwehr, die nicht unmittelbar zum Einsatz kommen. Standardeinsatzregel - Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (VU) Seite 8

2.6 Bereitstellungsraum Rettungsdienst Die Aufstellflächen und Bereitstellungsräume für den Rettungsdienst befinden sich hinter der Unfallstelle. RTW und NEF fahren grundsätzlich an der Unfallstelle vorbei und halten auch den Bereich unmittelbar nach der Unfallstelle (Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge) frei. Dies hat den Vorteil, dass die Rettungsmittel jederzeit ungehindert abfahren können und Behandlungen im Fahrzeug ungestört vom Einsatzlärm und den Abgasen unmittelbar an der Unfallstelle durchgeführt werden können. Durch den Einsatzleiter ist diesbezüglich mit dem Rettungsdienst Rücksprache zu halten. 3. Unmittelbarer Einsatzbereich 3.1 Arbeitszone Die Arbeitszone ist der Bereich in einem Abstand von circa 5 m um das betroffene Unfallfahrzeug und somit der unmittelbare Gefahrenbereich. In diesem Bereich halten sich nur Einsatzkräfte auf, die unmittelbar mit der Rettung der eingeklemmten Person beauftragt sind; dies sind in der Regel: der Angriffstrupp des HLF zur Durchführung der technischen Rettungsmaßnahmen ("äußere Retter") der Wassertrupp des 1. HLF zur Durchführung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen (Unterbau des Fahrzeuges, Abklemmen der Fahrzeugbatterie). Sollte der Rettungsdienst noch nicht vor Ort sein oder die Absprache mit dem Rettungsdienst es erforderlich machen, unterstützt er die medizinischen Rettungsmaßnahmen im Fahrzeug ("innere Retter") gegebenenfalls der Notarzt sowie bei Bedarf die RTW-Besatzung Standardeinsatzregel - Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (VU) Seite 9

Innerhalb der Arbeitszone werden auch keine Einsatzmittel bereitgestellt oder Schrottteile der Unfallfahrzeuge abgelegt, da hierdurch der Bewegungsbereich der dort eingesetzten Kräfte eingeschränkt und diese gefährdet würden. 3.2. Bereitstellungszone Die Bereitstellungszone ist der Bereich außerhalb der Arbeitszone in einem Abstand von bis zu 10 m um das betroffene Unfallfahrzeug. Innerhalb der Bereitstellungszone werden jeweils eine Geräteablage für technische und medizinische Geräte sowie eine Schrottablage festgelegt. Geräte die benötigt werden, werden von dort aus eingesetzt und nach Gebrauch wieder dorthin zurückgelegt. In der Bereitstellungszone steht auch der Trupp zur Sicherung des Brandschutzes mit Pulverlöscher und einsatzbereitem S-Rohr. 3.3 Technische Geräteablage Hier werden alle Geräte bereitgestellt, die für die Durchführung der technischen Rettungsmaßnahmen üblicherweise eingesetzt werden. Glasmanagement-Koffer Unterbaumaterial Schutzdecken Wolldecke Werkzeugkiste Brecheisen hydraulischer Rettungssatz Stabfast Standardeinsatzregel - Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (VU) Seite 10

Abbildung 4: Räumliche Gliederung des unmittelbaren Einsatzbereiches 4. Einsatzabschnitt Rettung 4.1 Rettungsarten Bei der Rettung wird in nachfolgende Arten unterschieden. Ist der Rettungsdienst bereits vor Ort, richtet sich die Art der Rettung nach den Erfordernissen der medizinischen Rettung (Absprache erforderlich): Sofortrettung (ehemalige Crash-Rettung) Rettung unter Tolerierung möglicher weiterer Schädigung des Patienten aus unmittelbarer Gefahr Beispiele: Fahrzeug brennt Reanimation erforderlich Schnelle Rettung (20-30 min) schnellstmögliche Rettung des Patienten unter Beachtung zeitgerechter, einsatztaktischer und medizinischer Aspekte Standardeinsatzregel - Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (VU) Seite 11

Beispiele: Bewusstlosigkeit Unkontrollierte Blutung Schonende Rettung (> 30 min) Rettung, bei der z. B. die Ganzkörperimmobilisation und die achsengerechte Rettung im Vordergrund stehen Beispiel: Isoliertes Wirbelsäulentrauma Die Golden Hour of shock sollte grundsätzlich Ziel der Rettungsdauer sein. Abbildung 5 Golden Hour of Shock 4.2 Medizinische Rettung Die medizinische Rettung obliegt i. d. R. allein dem Rettungsdienst (Notarzt und RTW-Besatzung). Von Seiten der Feuerwehr wird der Rettungsdienst nach Absprachen unterstützt. Sollte der Wassertrupp des HLF als innerer Retter eingesetzt werden, so bleibt er beim Patienten im Fahrzeuginnenraum, bis der Patient befreit und dem Rettungsdienst übergeben ist. Er arbeitet auf Weisung des Notarztes und der RTW- Besatzung. Desweiteren unterstützt die technische Rettung im Innenraum. Standardeinsatzregel - Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (VU) Seite 12

4.3 Technische Rettung Die Aufgaben der technischen Rettung werden i. d. R. durch die HLF-Besatzung, ggf. mit Unterstützung der RW-Besatzung durchgeführt. Die technische Rettung läuft nach dem Rettungsgrundsatz ab: Sichern Zugang Schaffen Lebensrettende Sofortmaßnahmen Befreien Übergabe an den Rettungsdienst Die Kräfte des Angriffstrupps des HLF sind als "äußere Retter" für die Durchführung der technischen Rettungsmaßnahmen zuständig. Da das HLF mit einer Staffelbesatzung ausrückt, hat er zunächst die Gerätebereitstellung durchzuführen. Anschließend übernimmt er Maßnahmen zur Stabilisierung des Fahrzeuges, da der Wassertrupp in der Anfangsphase mit anderen Sicherungsaufgaben beschäftigt ist. Der Wassertrupp des HLF übernimmt in der ersten Einsatzphase die Sicherungsaufgaben. Hierzu zählen eine erste Einsatzstellenabsicherung gegen den fließenden Verkehr und die Sicherstellung des Brandschutzes. Da das HLF lediglich mit einer Staffel ausrückt, werden nach Eintreffen des RW bzw. des LF 20 (TLF 24/50) diese Maßnahmen von den nachrückenden Kräften unterstützt bzw. und die Betreuung komplett übernommen. Die Besatzung des RW 2 übernimmt die Rolle des Schlauchtrupps (Libero / Gerätebereitstellung) der Gruppe im Einsatzabschnitt Rettung, sofern die Winde des Rüstwagens nicht eingesetzt werden muss. Standardeinsatzregel - Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (VU) Seite 13

Mögliche Unterstützungsaufgaben sind: Unterstützung bei der Gerätebereitstellung Entfernen von Schrottteilen aus der Arbeitszone Anreichen von Gerätschaften Anschluss und Umbau hydraulischer Rettungsgeräte Bedienung des Hydraulikaggregats Der Unterstützungstrupp hält sich am Rand der Arbeitszone im Bereich der technischen Geräteablage auf. 5 Einsatzabschnitt Einsatzstellenabsicherung 5.1 Verkehrsabsicherung Der Umfang von Maßnahmen zur Verkehrsabsicherung ist immer von der jeweiligen Lage, hier insbesondere der Straßenart und dem Verkehrsfluss abhängig. Die Straßenverkehrsordnung fordert bei schnell fließendem Verkehr eine Absicherung von liegengebliebenen Fahrzeugen in einem Abstand von ca. 100 m, womit der Warnung des fließenden Verkehrs im Sinne der StVO zunächst einmal genüge getan ist. Darüber hinausgehende Forderungen der Feuerwehr-Dienstvorschriften dienen in erster Linie dem Schutz der Einsatzkräfte, sind jedoch in der Regel mit einer Staffel vor Ort nicht im vollen Umfang durchführbar. Der Eigenschutz hat jedoch oberste Priorität. Als Mindestabsicherung bei schnell fließendem Verkehr auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen ist bereits durch das HLF eine Fahrbahnüberleitung in einer Entfernung von circa 200 m einzurichten. Standardeinsatzregel - Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (VU) Seite 14

Hierzu sind die mitgeführten Verkehrsabsicherungsmittel zu benutzen: mind. 1 Faltsignal 4 Blitzleuchten 5 Verkehrsleitkegel Abbildung 6: Mindestanforderung an eine Verkehrsabsicherung bei schnell fließendem Verkehr In der dargestellten Form können mit dem auf dem HLF mitgeführten Material maximal zwei Fahrspuren gesichert werden. Darüber hinaus erforderliche Maßnahmen sind im Einzelfall festzulegen und mit dem Material der Verkehrssicherungshaspel des LF 20 oder sonstiger nachrückender Fahrzeuge zu realisieren. Unter Umständen ist eine Vollsperrung durch den Einsatzleiter anzuordnen. 5.2 Brandschutz Um den Brandschutz an einer Unfallstelle sicherzustellen, sind vom Wassertrupp (ohne PA Ausnahme Meldung Pkw brennt) des HLF mindestens ein Pulverlöscher und das Schnellangriffsrohr vorzunehmen. Nach Eintreffen des LF 20 wird der Brandschutz von dessen mit PA ausgestattetem Angriffstrupp und dem Melder (ohne PA) übernommen. Der Brandschutz bleibt in dieser Form mindestens so lange bestehen, bis die eingeklemmte Person aus dem Fahrzeug befreit ist. Je nach Lage ist zusätzlich ein Schaumrohreinsatz und vorzubereiten. Standardeinsatzregel - Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (VU) Seite 15

Bei großflächig ausgelaufenen brennbaren Flüssigkeiten kann es sinnvoll sein, diese mit einer Schaumschicht abzudecken, um eine Entzündung zu verhindern und ein weiteres Verdunsten der Flüssigkeit (Atemgifte!) zu unterbinden. 5.3 Sicherung der Unfallfahrzeuge 5.3.1 Ausgelaufene Betriebsmittel Ausgelaufene Betriebsmittel können Brand- oder Unfallgefahren darstellen und beim Verdunsten auch als Atemgift wirken. Sie müssen gegebenenfalls abgestreut oder bei erhöhter Brandgefahr mit Schaum abgedeckt werden. Beim Abstreuen mit Ölbinder muss die Erhöhung der Brandgefahr berücksichtigt werden. 5.3.2 Ladung Die Ladung von LKW kann auch ohne entsprechende Kennzeichnung aus Gefahrgut bestehen. Ladeflächen von an Unfällen beteiligten LKW sind daher immer zu kontrollieren. Entsprechendes gilt für die Beladung von Kleintransportern und gegebenenfalls die Kofferräume von PKW. 5.3.3 Batterien Fahrzeugbatterien sollten abgeklemmt werden, wenn eine unmittelbare Brandgefahr besteht oder vermutet wird (Schmorgeruch, starke Deformierung und deshalb gegebenenfalls Anlasserkabel gequetscht). Das Abklemmen der Batterie ist ebenfalls erforderlich, bevor mit hydraulischen Rettungsgeräten gearbeitet wird, hier insbesondere um eine ungewollte Airbag- Auslösung zu verhindern. Abgeklemmt werden grundsätzlich beide Pole, wobei immer zuerst der an Masse anliegende Pol (in der Regel Minus) abgeklemmt wird. Standardeinsatzregel - Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (VU) Seite 16

Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass durch das Abklemmen der Fahrzeugbatterien auch Nachteile entstehen können: keine Stromversorgung mehr für Warnblinker keine Bedienung von elektrischen Antrieben möglich (Fensterheber, Sitzverstellung, Schiebedach) Abreißfunke am Batteriepol kann Zündquelle sein Letzteres kann insbesondere bei Fahrzeugen mit Gasantrieb zu Problemen führen. Zu Bedenken ist auch, dass bei manchen Fahrzeugen je nach Einbauort der Batterie ein Abklemmen gar nicht möglich ist. Die Notwendigkeit des Abklemmens ist daher immer im Einzelfall zu prüfen. 5.3.4 Alternative Antriebe Wird bei der Erkundung festgestellt, dass es sich um ein Fahrzeug mit alternativer Antriebstechnologie handelt, so wird das Fahrzeug mit einer Verkehrssicherungspylone auf dem Dach gekennzeichnet (Umstand für alle Einsatzkräfte sofort erkennbar). 5.4 Einsatzstellenbeleuchtung Bei Dunkelheit ist eine Unfallstelle auszuleuchten. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine direkte Blendung von Einsatzkräften vermieden wird. Als Erstmaßnahme ist grundsätzlich der Flutlichtmast des HLF einzusetzen. Weitere Scheinwerfer sind nach Bedarf aufzubauen. Hierfür stehen insbesondere die Flutlichtmasten des RW, LF 20 und der GW-Licht zur Verfügung. 6. Einsatzablauf Das HLF ist für die Durchführung der unmittelbaren Rettungsmaßnahmen zuständig. Standardeinsatzregel - Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (VU) Seite 17

Der Fahrzeugführer des HLF ist Abschnittsleiter Rettung und somit für die Leitung und Überwachung der unmittelbaren Rettungsmaßnahmen verantwortlich. Sollte das zweite LF (evtl. bei Außenabteilung möglich) nicht zeitgleich eintreffen, so muss er gegebenenfalls auch die notwendigen Verkehrsabsicherungsmaßnahmen einleiten. In der Regel wird ihm die Besatzung des RW 2 unterstellt. Der Maschinist bedient gegebenenfalls die Pumpe und die eingebauten Sonderaggregate und übernimmt weitere Aufgaben nach Weisung. Er sorgt für die unmittelbare Verkehrsabsicherung des Fahrzeugs (Warnblinker, Heckblitzleuchten, Rundumkennleuchte). Der Angriffstrupp des zweiten LF stellt unmittelbar nach dem Eintreffen den Brandschutz unter PA zusammen mit dem Melder (ohne PA) sicher. Hierzu besetzt er die bereits vom HLF bereitgelegten Einsatzmittel oder nimmt diese selbst vor. Der Wassertrupp des zweiten LF führt Maßnahmen zur Einsatzstellenabsicherung nach Weisung des Fahrzeugführers aus. Danach wird er als Unterstützungstrupp tätig. Der Schlauchtrupp des zweiten LF wird zum Liberotrupp bzw. stellt die Reserve dar. 7. Kommunikation Die Kommunikationsstrukturen haben sich an den Führungsstrukturen zu orientieren. Da es sich bei Verkehrsunfällen in der Regel um statische Lagen in einem örtlich begrenzten Bereich handelt, ist der Bedarf an funktechnischer Kommunikation eher gering. Nur in Ausnahmefällen ist eine dynamische Entwicklung mit entsprechend hohem Kommunikationsbedarf gegeben. Eine ständige Funkberieselung und andere Lärmquellen stellen für die Patienten eine vermeidbare psychische Belastung dar. Standardeinsatzregel - Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (VU) Seite 18

Deshalb sollten alle Einsatzkräfte innerhalb der Arbeitszone ihre Funkgeräte ausgeschaltet beziehungsweise im Fahrzeug lassen. 8. Zusammenarbeit mit der Polizei Polizei und Feuerwehr verfolgen an einer Unfallstelle grundsätzlich andere Aufgaben. Während die Feuerwehr schon zum Eigenschutz eine möglichst aufgeräumte Einsatzstelle bevorzugt und auch schon mal Schrottteile oder Fahrzeuge umsetzt um sicher arbeiten zu können, ist für die Polizei der Originalzustand nach dem Unfall von großer Bedeutung. Um diesen jeweiligen Interessen gerecht zu werden, ist eine enge Absprache erforderlich. Verkehrsabsicherungsmaßnahmen an einer Unfallstelle sind eigentlich Aufgabe der Polizei, können aber schon aufgrund der personellen Vorhaltung von dieser nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden. Diese Maßnahmen werden daher in der Regel durch die Feuerwehr veranlasst. Die Reduzierung oder komplette Rücknahme von Verkehrsabsicherungsmaßnahmen erfordert immer eine Rücksprache mit der Polizei. Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Fahrzeugbesetzung mit Mindestbesatzung (Feuerwehr Kirchheim)... 6 Abbildung 2 Führungsstruktur an der Einsatzstelle (Feuerwehr Kirchheim)... 7 Abbildung 3 Ordnung des Raumes am Beispiel einer Unfallstelle auf der BAB (Feuerwehr Frankfurt am Main)... 8 Abbildung 4: Räumliche Gliederung des unmittelbaren Einsatzbereiches (Feuerwehr Frankfurt am Main)... 11 Abbildung 5 Golden Hour of Shock (Landesfeuerwehrschule Sachsen)... 12 Abbildung 6: Mindestanforderung an eine Verkehrsabsicherung bei schnell fließend. Verkehr (Feuerwehr Frankfurt a. M.) 15 Standardeinsatzregel - Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (VU) Seite 19