Einwohnergemeinde Laufen



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Transkript:

Einwohnergemeinde Laufen Fassung: 2.010.2.001 Reglement Hauswirtschaftsschule 1993

Benützungs- und Gebührenordung für die Hauswirtschaftsschule Allmendweg 19 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 Zuständigkeit Benützerkreis Gebühren Öffnungszeiten Allgemeine Bestimmungen Ausnahmen Inkraftsetzung Anhang I Anhang II 1

Für die Benützung der Schulküche am Allmendweg 19 in Laufen erlässt der Gemeinderat von Laufen, in Zusammenarbeit mit der Hauswirtschaftsschulkommission, als Vertreterin der angeschlossenen Gemeinden, Laufen, Liesberg, Roggenburg, Röschenz und Wahlen (nachfolgend Gemeinden genannt), die folgende Verordnung: Art. 1 Zuständigkeit 1.1 Für die Belegungen der Schulküche ausserhalb des Schulbetriebes ist die Gemeindeverwaltung Laufen, Bauverwaltung zuständig. Sie orientiert den Abwart und die Präsidentin der Hauswirtschaftsschulkommission. 1.2 Elternabende und Benützung für schulische Belange können nach Absprache mit den Lehrerinnnen von der Präsidentin der Hauswirtschaftsschulkommission bewilligt werden. Die Bauverwaltung ist von diesen Anlässen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Art. 2 Benützerkreis Die Verantwortlichen der Benützer müssen mindestens das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. 2.1 Schulen von Laufen und der angeschlossenen Gemeinden für den ordentlichen Hauswirtschaftsschulunterricht. 2.2 Organisationen im Dienste der Gemeinde Laufen, die einen Kochkurs durchführen. 2.3 Private Kochkurse, organisiert von in Laufen ansässigen Personen und Vereinen. 2.4 Ausnahmebewilligungen, siehe unter Artikel 6. Art. 3 Gebühren 3.1 Diese werden durch den Gemeinderat Laufen festgelegt und sind im Gebühren-Reglement bzw. im «Benützungstarif für Schul-, Sport- und andere öffentliche Anlagen» Ziffer 4 festgehalten. 3.2 Elternabende und Benutzung für schulische Belange sind kostenlos. Art. 4 Öffnungszeiten 4.1 Öffnungszeiten für private Kochkurse und Organisationen im Dienste der Gemeinde Laufen Gemäss Absprache mit den Hauswirtschaftslehrerinnen. Mittwoch 15.00 22.00 Uhr (inkl. Reinigung) Montag - Freitag 19.00 22.00 Uhr (inkl. Reinigung) 2

4.2 Sperrzeiten an Feiertagen und während den Schulferien Die Schulküche ist an folgenden Tagen geschlossen: Samstag / Sonntag Während den Schulferien 2 Wochen vor und 1 Woche nach den Schulferien den ganzen Monat Dezember Art. 5 Allgemeine Bestimmungen 5.1 Verwendungszweck Die Schulküche wird nur für Unterrichtszwecke zur Verfügung gestellt (z.b. Kochkurse). 5.2 Bewilligungswesen Zum Erlangen einer Bewilligung, hat der Gesuchsteller das Genehmigungs- und Uebergabeformular der Gemeinde Laufen bei der zuständigen Abteilung einzureichen. 5.3 Rechnungswesen Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung nach dem Anlass. 5.4 Haftung Die Benützer der Anlagen haften für alle Schäden, deren Entstehen auf unsachgemässen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Mutwilligkeit zurückzuführen sind. Die Schäden an Anlagen und Einrichtungen sowie Geschirr- und Glasbruch werden in Rechnung gestellt. 5.5 Versicherung Die Versicherung des Anlasses ist Sache des Benützers. 5.6 Hausordnung Die Hausordnung für die Schulküche ist verbindlich. Siehe Anhang I. 5.7 Übernahme und Rückgabe Die Übernahme erfolgt vor Kursbeginn. Es ist das separate Formular gemäss Anhang II zu verwenden. Der verantwortliche Benützer hat sich rechtzeitig bei der jeweils anwesenden Hauswirtschaftslehrerin zu melden (Telefon 761 18 00) Das Öffnen und Schliessen erfolgt durch den Abwart. 3

Die Rückgabe erfolgt mittels Uebergabeformular. Siehe Anhang II. Es ist durch den Verantwortlichen der Benützer zu unterschreiben bzw. mit den nötigen Angaben zu ergänzen. Kontrolle des Inventars! 5.8 Reinigung Die Benützer haben die Schulküche gemäss Hausordnung zu reinigen. Allfällig erforderliche Nachreinigungen gehen zu Lasten des Benützers. Die Reinigung muss zum vereinbarten Abgabetermin, spätestens um 22.00 Uhr, abgeschlossen sein. Art. 6 Ausnahmen Der Gemeinderat kann aufgrund eines rechtzeitig eingereichten (d.h. Termin?), schriftlich begründeten Gesuches hin Ausnahmen bewilligen. Art. 7 Inkraftsetzung Diese Benützungs- und Gebührenordnung tritt mit der heutigen Genehmigung durch den Einwohnergemeinderat in Kraft. Laufen, 9. August 1993 EINWOHNERGEMEINDERAT LAUFEN Der Präsident: Der Gemeindeschreiber-Stv.: Kurt Nabholz Roger Rottet 4

ANHANG I Hausordnung der Schulküche Allmendweg 19, Laufen Kochkurse in der Schulküche können nur durchgeführt werden, wenn der obligatorische Hauswirtschafts-Unterricht ohne zusätzliche Umtriebe gewährleistet ist. Ausserschulische Benützer bestimmen eine/n Verantwortliche/n für den vorgesehenen Aufenthalt in den Hauswirtschaftsräumen (Name und Adresse sind auf dem Genehmigungs- und Übergabeformular zu vermerken). Während der ganzen Kursdauer sollte die gleiche Person zuständig sein. 1 Nach der Benützung müssen die Wirtschaftsräume in der angetretenen Ordnung verlassen werden. - Das Inventar muss sauber abgezählt versorgt sein. - Backofen, Kochherde und Bleche müssen nach jedem Gebrauch gereinigt werden. - Die Abwaschmaschine darf nur für das Essgeschirr (ohne Pfannen), benützt werden, wenn sie innert der Benützungszeiten ausgeräumt wird. - Der Küchenboden wird gewischt und feucht aufgezogen. Der Parkettboden im Esszimmer wird mit dem Staubsauger gereinigt. - Bleistiftabsätze sind verboten. - Die Wandtafel muss sauber sein. - Die Abfälle müssen selbst entsorgt werden. - Die Räume müssen gut gelüftet werden. Es ist darauf zuachten, dass beim Verlassen der Räume die Fenstergeschlossen sind. 2 In den Räumlichkeiten der Hauswirtschaftsschule herrscht striktes Rauchverbot. 3 Küchen- und Tischwäsche müssen die Kursteilnehmer organisieren. 4 Putzmaterial wird von der Schule zur Verfügung gestellt. 5 Vorräte, Gewürze etc. gehören der Schule und können nicht zur Verfügung gestellt werden. 6 Beschädigtes und zerbrochenes Geschirr muss im Genehmigungs- und Übergabeform eingetragen werden. 7 Die Kurse, inkl. Reinigung, müssen um 22.00 Uhr beendet sein. 8 Für die Einhaltung dieser Punkte ist die verantwortliche Aufsichtsperson zuständig. 5

ANHANG II Genehmigungs- und Uebergabeformular für die Benützung der Schulküche Allmendweg 19, 4242 Laufen Anlass.................................................................... Veranstalter................................................................ verantwortl. Person.......................................................... Adresse................................................................... Telefon.................................................................... möchte die Hauswirtschaftsräume an folgenden Daten benützen:.......................................................................... jeweils von...................... bis.......................... Uhr. Bemerkungen:........................................................................................................................................ Genehmigt: Beilage: Benützungs- und Gebührenordnung inkl. Hausordnung Dieser Formularteil ist für die Rückgabe der Räume vollständig auszufüllen und mit der Unterschrift der obenaufgeführten Person versehen abzugeben. Die Inventar- und Reinigungsarbeiten wurden gemäss Hausordnung ausgeführt. Das Inventar ist vollständig vorhanden: ja nein Folgende Gegenstände fehlen oder wurden beschädigt und werden ersetzt:.............................................................................................................................................................................................................................. Für die Richtigkeit:.......................................................... 6