HOPPECKE Batterien GmbH & Co. KG Bontkirchener Straße 1 D-59929 Brilon-Hoppecke Postfach 11 40 D-59914 Brilon HOPPECKE Batterien GmbH & Co. KG Postfach 11 40 D-59914 Brilon solar@hoppecke.com http://www.hoppecke.de 03.07.2013 Zeitwertersatzgarantie für das Produkt HOPPECKE OPzV bloc solar.power / OPzV solar.power KfW-Förderprogramm Erneuerbare Energien "Speicher", Programmnr. 275 -------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für die im Rahmen des Batteriespeichersystems gelieferten Batterien der HOPPECKE Batterien GmbH & Co. KG (nachfolgend HOPPECKE genannt) des Typs OPzV bloc solar.power / OPzV solar.power (nachfolgend Batterien genannt) wird eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von 7 Jahren gewährt. Diese Zeitwertersatzgarantie ist ausschließlich im Zusammenhang mit der Teilnahme am KfW-Förderprogramm Erneuerbare Energien "Speicher", Programmnr. 275 und unter Einhaltung der im Rahmen dieses Förderprogramms definierten Förderbedingungen gültig. Sie kann lediglich durch den am Förderprogramm teilnehmenden Endkäufer (nachfolgend Käufer genannt) der Batterien in Anspruch genommen werden. Die Garantiezeit beginnt mit der Auslieferung der Batterien an den Käufer, spätestens aber drei Monate nach Inbetriebsetzungsdatum im Werk von HOPPECKE, welches auf den Batterien aufgedruckt ist.
Bei einem Garantiefall wird unter der Voraussetzung der Einhaltung der unten angeführten Garantiebedingungen der Zeitwert der betreffenden Batterien ersetzt. Dieser berechnet sich anhand einer über den Zeitraum von 7 Jahren linear angenommenen jährlichen Abschreibung bezogen auf den durch den Käufer bezahlten Kaufpreis. Zwecks Bestimmung des Kaufpreises ist die Originalrechnung für die gesamte Garantiedauer aufzubewahren und HOPPECKE auf Aufforderung vorzulegen. Ein Garantiefall im Sinne dieser Zeitwertersatzgarantie ist gegeben, wenn die max. verfügbare Kapazität (C10) unter 80% der Nennkapazität (C10) fällt. Der Ersatz des Zeitwertes der vom Garantiefall betroffenen Batterien erfolgt grundsätzlich über die Lieferung neuer HOPPECKE Batterien zum im Zeitpunkt der Feststellung des Garantiefalles aktuellen Kaufpreis unter Anrechnung des zu diesem Zeitpunkt aktuellen Zeitwertes der mangelhaften Batterien. Der aktuelle Kaufpreis berechnet sich auf Grundlage des vom Käufer bezahlten Kaufpreises unter Berücksichtigung jährlicher Inflationsrate sowie möglicher Rohstoffpreisänderungen. Die Entwicklung des Zeitwertes über die Garantielaufzeit ist der Abbildung zu entnehmen. Nach Ermessen von HOPPECKE kann anstatt Lieferung neuer Batterien auch eine Reparatur durchgeführt werden. Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Gewährleistungsfrist von grundsätzlich 2 Jahren) des Käufers gegen den Verkäufer der Batterien bleiben hiervon unberührt.
Die im Rahmen des Garantieanspruchs ersetzten Batterien und sonstige Komponenten gehen in Eigentum von HOPPECKE über. Die Garantieleistung bezieht sich ausschließlich auf den Zeitwertersatz der Batterien. Die bei der Feststellung und Umsetzung eines Garantieanspruches anfallenden Kosten (Service-Einsatz, Kapazitätstest, Ausbau- und Einbaukosten, Transportkosten etc.) sind nicht durch die Garantieleistung erfasst. Die Feststellung und Umsetzung des Garantieanspruchs ist ausschließlich durch HOPPECKE oder ein durch HOPPECKE autorisiertes Unternehmen vorzunehmen. Bei den im Falle eines Garantieanspruches gelieferten neuen oder reparierten Batterien läuft die bisherige Garantiezeit weiter. Die Neulieferung oder Reparatur der Batterien im Rahmen eines Garantiefalles begründet nicht den Neubeginn der Garantielaufzeit.
Garantiebedingungen I. Verpflichtungen des Käufers Der Käufer der Batterien, die von HOPPECKE hergestellt wurden, ist verpflichtet 1. sicherzustellen, dass die Batterien nur mit den von HOPPECKE zugelassenen Speicherwechselrichtern betrieben werden. Eine Übersicht der von HOPPECKE im Rahmen dieser Garantiezusage zugelassenen Speicherwechselrichter ist unter www.hoppecke.com verfügbar. Weitergehende Informationen können bei dem Installateur erfragt werden. 2. sicherzustellen, dass die Betriebstemperatur des Batteriesystems zwischen 10 C und 30 C liegt und im zeitlichen Mittel 20 C +3 C nicht über steigt. 3. sicherzustellen, dass eine maximale Batterie-Entladetiefe von 50% (bezogen auf die 10- stündige Kapazität C10) eingehalten wird (dies ist im Rahmen einer fachgerechten Inbetriebnahme durch eine geeignete Fachkraft mittels einer entsprechenden Voreinstellung an den von HOPPECKE zugelassenen Speicherwechselrichtern einzustellen). 4. dafür Sorge zu tragen, dass die Batterien gemäß den aktuellen von HOPPECKE veröffentlichten technischen Anweisungen gelagert, installiert, in Betrieb genommen, geladen, betrieben und gewartet werden. Diese Anweisungen werden dem Käufer zusammen mit der Anlieferung der Batterien übergeben. 5. sicherzustellen, dass Vertreter von HOPPECKE, zwecks Wahrnehmung der eingeräumten Garantieleistung, nach vorheriger Abstimmung Zugang zu den in Betrieb genommenen Batterien zum Zwecke der Inspektion zu gewöhnlichen Geschäftszeiten und Intervallen haben.
6. vollständige und ordnungsgemäße Wartungsunterlagen, welche den mitgelieferten technischen Anweisungen beiliegen, für den gesamten Lieferumfang aufzubewahren und HOPPECKE im Falle der Geltendmachung eines Garantieanspruchs die Überprüfung dieser Unterlagen zu gestatten. 7. die Batterien unmittelbar nach Inbetriebnahme, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Inbetriebnahme, auf https://register.hoppecke-batterien.de/ zu registrieren. 8. batterierelevante Messdaten (Spannung, Strom, Temperatur) über einen je nach eingesetztem Speicherwechselrichter max. Zeitraum - aber mindestens 12 Monate - für Analysen durch HOPPECKE Mitarbeiter vorzuhalten (dies ist im Rahmen einer fachgerechten Inbetriebnahme durch eine geeignete Fachkraft mittels einer entsprechenden Voreinstellung an den von HOPPECKE zugelassenen Speicherwechselrichtern einzustellen). 9. einen Garantieanspruch unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten von Auffälligkeiten, die zu einem Garantiefall (Definition s.o.) führen könnten, schriftlich an folgende E-Mail-Adresse anzuzeigen: service@hoppecke.com.
II. Ausschluss der Garantie Die vorstehende Garantiezusage findet keine Anwendung auf Batterien, die a) nicht innerhalb der auf der Verpackung angegebenen Frist (in der Regel 3 Monate nach Auslieferung der Batterien) nachgeladen wurden (max. zwei Aufladungen während der gesamten Lagerzeit bis zur Inbetriebnahme beim Käufer); b) modifiziert; geändert oder mit anderen, von HOPPECKE nicht zugelassenen, Komponenten verwendet wurden; c) physisch beschädigt wurden; d) missbräuchlich, fahrlässig oder in sonstiger Weise unpassend behandelt wurden (einschließlich des Gebrauchs außerhalb der empfohlenen Umgebung oder Raumtemperatur zwischen 10 C und 30 C); e) aufgrund von äußeren Einwirkungen, die von HOPPECKE nicht zu vertreten sind, in ihrer Funktion beeinträchtigt sind. Die Garantiezusage findet auch dann keine Anwendung, wenn die unter Ziff. I. genannten sonstigen Verpflichtungen des Käufers nicht eingehalten wurden. Durch diese Zeitwertersatzgarantie werden die Gewährleistungsansprüche (grundsätzlich 2- jährige Gewährleistungsfrist) des Käufers aus dem Kaufvertrag, den er mit dem Verkäufer der Batterien geschlossen hat, nicht beschränkt. ppa. M. Entrup Managing Director Business Unit Reserve Power HOPPECKE Batterien GmbH & Co. KG i.v. J. Bäcker Head of Product Management HOPPECKE Batterien GmbH & Co. KG