N E U E S zum Produkthaftpflicht- Modell

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1 Allianz Global Corporate & Specialty AG Fachforum 2013 Liability München Köln Hamburg Stuttgart Frankfurt N E U E S zum Produkthaftpflicht- Modell Siegmund Glück Head of Claims Liability Germany 1

2 Inhalt 1 Ausgangslage 2 Aus- und Einbaukosten Rechtsprechung von BGH und EuGH Deckungsrechtliche Auswirkungen auf das B2B-Geschäft Modifikationen der ProdH-Versicherungsbedingungen 2

3 1 Ausgangslage Was gibt es Neues? Zwei richtungsweisende Gerichtsentscheidungen zur Haftung für Aus- und Einbaukosten im Kaufrecht: EuGH (NJW 2011, 2269 ff.) - Beim Verbrauchsgüterkauf umfasst die Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache auch den Ausbau und den Abtransport der mangelhaften Kaufsache. BGH (VersR 2013, 243 ff.) - Die Entscheidung des EuGH hat nur Bedeutung für den Verbrauchsgüterkauf und ist nicht auf Kaufverträge zwischen Unternehmen (B2B) oder zwischen Verbrauchern (C2C) anzuwenden. 3

4 1 Ausgangslage Was bedeutet dies? Eine umstrittene Rechtslage wurde höchstrichterlich entschieden. Haftungslage ist nunmehr klar. Die Deckung für Aus- und Einbaukosten im Rahmen der erweiterten Produkt-Haftpflichtversicherung muß aber, um den status quo der Regulierungspraxis zu garantieren, angepasst werden. 4

5 2 Aus- und Einbaukosten Aus- und Einbaukosten (1) Was wird geschuldet? Kaufrecht - Die Lieferung einer mangelfreien Sache ( 433 BGB). Werkvertragsrecht - Die erfolgreiche mangelfreie Herstellung des versprochenen Werkes ( 631 BGB). Das heißt: Die Sache/das Werk muss mangelfrei sein. Ob der Mangel verschuldet war oder nicht, ist nicht von Bedeutung. 5

6 2 Aus- und Einbaukosten Aus- und Einbaukosten (2) Welche Konsequenzen resultieren aus der Mangelhaftigkeit? Kaufrecht ( 437 BGB) Werkvertragsrecht ( 634 BGB) - Nacherfüllung in Form der Nachlieferung oder Nachbesserung. - Aufwendungsersatz bei Mangelbeseitigung durch Besteller (nur im Werkvertragsrecht). - Rücktritt vom Vertrag oder Minderung. 6

7 2 Aus- und Einbaukosten Aus- und Einbaukosten (3) Welche Konsequenzen resultieren aus der Mangelhaftigkeit? Kaufrecht ( 437 BGB) Werkvertragsrecht ( 634 BGB) - Schadenersatz Der Anspruch auf Schadenersatz erstreckt sich über die geschuldete Leistung hinaus, erfasst also den Mangelfolgeschaden. Schadenersatz setzt aber ein Verschulden voraus. 7

8 2 Aus- und Einbaukosten Aus- und Einbaukosten (4) Wie sind Aus- und Einbaukosten zu ersetzen? Werkvertrag - Der Besteller kann die Mangelbeseitigung verlangen, die den zur Herstellung der Mangelfreiheit erforderlichen Ausbau des mangelhaften Gewerkes und den nachfolgenden Einbau mangelfreien Gewerkes umfasst. - Die Kosten hierfür hat der Werkunternehmer zu tragen. - Rechtsgrundlage sind 634 Nr. 1, 635 Abs. 2 BGB. 8

9 2 Aus- und Einbaukosten Aus- und Einbaukosten (5) Wie sind Aus- und Einbaukosten zu ersetzen? Kaufvertrag - Es ist zu unterscheiden, ob für die Beseitigung der Mangelhaftigkeit der Kaufsache Nachbesserung oder Nachlieferung geschuldet ist. - Bei Nachbesserung, sofern die Mangelfreiheit im Wege der Reparatur nur durch den Ausbau des mangelhaften Erzeugnisses und den Einbau eines mangelfreien Erzeugnisses hergestellt werden kann, sind die Austauschkosten vom Verkäufer zu tragen ( 437 Nr. 1, 439 Abs.1 und 2 BGB). 9

10 2 Aus- und Einbaukosten Aus- und Einbaukosten (6) Wie sind Aus- und Einbaukosten zu ersetzen? Kaufvertrag - Kommt nur eine Nachlieferung in Betracht, gab es unterschiedliche Auffassungen darüber, wie für Aus- und Einbaukosten beim Austausch mangelhaft gelieferter Erzeugnisse gehaftet wird. - Zur Erinnerung: Durch den Kaufvertrag ist nur geschuldet die Lieferung einer mangelfreien Sache. Die bestimmungsgemäße Weiterverwendung der gelieferten Sache durch den Käufer ist nicht Gegenstand des Kaufvertrages. 10

11 2 Aus- und Einbaukosten Aus- und Einbaukosten (7) Wie sind Aus- und Einbaukosten zu ersetzen? Kaufvertrag - Die Nacherfüllung ist also erreicht, sobald ein mangelfreies, gebrauchstaugliches Erzeugnis übereignet wurde. - Beispiel: Die Gebrauchstauglichkeit eines Motors, der eine Maschine antreiben soll, ist dann gegeben, wenn er mangelfrei ist, nicht erst dann, wenn er in die Maschine eingebaut ist. 11

12 2 Aus- und Einbaukosten Aus- und Einbaukosten (8) Wie sind Aus- und Einbaukosten zu ersetzen? Kaufvertrag - Ausbaukosten Nach bislang herrschender Auffassung sind Ausbaukosten verschuldensunabhängig zu ersetzende Kosten der Rückgewähr des mangelhaften Erzeugnisses ( 439 Abs. 4, 439 Abs. 2 BGB). Diese Auslegung ist jedoch durch den BGH in Zweifel gezogen worden und dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt worden. EuGH war zuständig, weil es sich um einen Verbrauchsgüterkauf i.s.v. 474 BGB handelte, der auf der Verbrauchsgüterrichtline der EU beruht. 12

13 2 Aus- und Einbaukosten Aus- und Einbaukosten (9) Wie sind Aus- und Einbaukosten zu ersetzen? Kaufvertrag - Einbaukosten Eine Mindermeinung war der Auffassung, dass die Einbaukosten bei Nachlieferung zu den Kosten gem. 439 Abs. 2 BGB gehören, wie z.b. die zur Lieferung aufgewendeten Transportkosten, Arbeitskosten, Materialkosten. 13

14 2 Aus- und Einbaukosten Aus- und Einbaukosten (10) Wie sind Aus- und Einbaukosten zu ersetzen? Kaufvertrag - Einbaukosten Überwiegend wurde in Schrifttum und Rechtsprechung (so auch BGH, NJW 2008, 2837 ff.) folgende Auffassung vertreten: - Einbaukosten sind keine verschuldensunabhängig zu ersetzenden Nacherfüllungskosten gem. 439 Abs. 2 BGB. - Einbaukosten können nur als Schadenersatz gem. 280 Abs. 1 BGB bei (vermutetem) Verschulden geltend gemacht werden. 14

15 3 Rechtsprechung BGH/EuGH Judikatur Drei Entscheidungen von EuGH und BGH bringen eine Klarstellung für den Bereich der Aus- und Einbaukosten. 15

16 3 Rechtsprechung BGH/EuGH BGH, , NJW 2008, 2837 ff., sog. Parkettstäbe-Entscheidung Der Verkäufer, der nicht Hersteller ist, schuldet bei der Lieferung mangelhafter Erzeugnisse im Zuge der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung nur die Lieferung mangelfreier Erzeugnisse. Sofern der Käufer die Erzeugnisse vor Entdeckung des Mangels bereits eingebaut hat, sind die Kosten für einen erneuten Einbau nur unter dem Gesichtspunkt des Schadenersatzes statt der Leistung vom Verkäufer zu tragen. Der Schadenersatz setzt ein (vermutetes) Verschulden voraus. 16

17 3 Rechtsprechung BGH/EuGH EuGH, , NJW 2011, 2269 ff., zum Verbrauchsgüterkauf ( 474 ff. BGB) Der Verkäufer ist verpflichtet, wenn er den vertragsgemäßen Zustand durch Nachlieferung herstellt, Aus und Einbaukosten zu tragen, falls der Käufer das mangelhafte Erzeugnis vor Auftreten des Mangels seiner Art und seinem Verwendungszweck entsprechend eingebaut hat. Diese Verpflichtung ist unabhängig davon, ob der Verkäufer im Kaufvertrag zum Einbau verpflichtet war. 17

18 3 Rechtsprechung BGH/EuGH BGH, , VersR 2013, 243 ff. 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass die Nacherfüllungsvariante Lieferung einer mangelfreien Sache neben dem Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache auch den Einbau der als Ersatz gelieferten Sache erfasst. Diese richtlinienkonforme Auslegung des 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ist auf den Verbrauchsgüterkauf beschränkt und erstreckt sich nicht auf die Kaufverträge zwischen Unternehmen oder zwischen Verbrauchern. 18

19 4 B2B-Geschäft Deckungsrechtliche Auswirkungen auf das B2B-Geschäft (1) Werkvertrag - Der Werkunternehmer schuldet die erfolgreiche, also mangelfreie Herstellung des versprochenen Werkes. - Fallen zur Herstellung der Mangelfreiheit Aus- und Einbaukosten an, dann besteht dafür Deckung im Rahmen der erw. ProdH- Versicherung gem. Ziff

20 4 B2B-Geschäft Deckungsrechtliche Auswirkungen auf das B2B-Geschäft (2) Kaufvertrag Hier sind 2 Fallkonstellationen zu unterscheiden: - Der Verkäufer ist Hersteller und Lieferant (Fallkonstellation 1). - Der Verkäufer ist nur Lieferant (Fallkonstellation 2). 20

21 4 B2B-Geschäft Deckungsrechtliche Auswirkungen auf das B2B-Geschäft (3) Kaufvertrag Fallkonstellation 1 Verkäufer ist Hersteller und Lieferant - Schuldet der Verkäufer die Nacherfüllung im Wege der Nachbesserung ( 439 Abs. 1, 1. Alt. BGB) sind die zur Nachbesserung erforderlichen Aus- und Einbaukosten gem. Ziff. 4.4 erw. ProdH-Versicherung bereits heute gedeckt. 21

22 4 B2B-Geschäft Deckungsrechtliche Auswirkungen auf das B2B-Geschäft (4) Kaufvertrag Fallkonstellation 1 Verkäufer ist Hersteller und Lieferant - Schuldet der Verkäufer die Nacherfüllung dagegen im Wege der Nachlieferung ( 439 Abs. 1, 2. Alt. BGB) sind Aus- und Einbaukosten im Wege des Schadenersatzes gem. 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zu ersetzen. Voraussetzung ist aber Verschulden, das allerdings gem. 280 Abs. 1 Satz 2 BGB vermutet wird. - In der Regel dürfte ein Entlastungsbeweis bei mangelhafter Herstellung durch den Verkäufer nicht zu führen sein. Deckung über Ziff. 4.4 erw. ProdH-Versicherung. 22

23 4 B2B-Geschäft Deckungsrechtliche Auswirkungen auf das B2B-Geschäft (5) Kaufvertrag Fallkonstellation 1 Verkäufer ist Hersteller und Lieferant - Ist die Verschuldensvermutung nicht gegeben, besteht unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des BGH keine gesetzliche Haftung für Aus- und Einbaukosten, da diese sind nur auf vertraglicher Basis zu ersetzen sind. Deckung besteht über eine Modifikation der Ziff. 4.4 der erweiterten ProdH-Versicherung (dazu später mehr). 23

24 4 B2B-Geschäft Deckungsrechtliche Auswirkungen auf das B2B-Geschäft (6) Kaufvertrag Fallkonstellation 2 Verkäufer ist nur Lieferant (nicht Hersteller) - Den Verkäufer trifft in der Regel mangels Verschulden keine gesetzliche Haftung für Aus- und Einbaukosten. Er schuldet nur die Nachlieferung. Aus- und Einbaukosten sind nur auf vertraglicher Basis geschuldet. Deckung besteht über eine Modifikation der Ziff. 4.4 der erweiterten ProdH-Versicherung (dazu später mehr). 24

25 5 Modifikation ProdH-Vers Anpassung der Versicherungsbedingungen zur erw. ProdH-Versicherung Zweck: Im Interesse des Kunden Sicherstellung des status quo der Schadenregulierung Wortlaut der Ergänzung des Wordings C Ausschließlich für die in Ziff genannten Kosten besteht in Erweiterung der Ziff und insoweit abweichend von - den Ziff. 1.1 und 1.2 AHB Versicherungsschutz auch dann, wenn sie zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht zur Neulieferung oder zur Beseitigung des Mangels des Erzeugnisses des Versicherungsnehmers von diesem oder seinem Abnehmer aufgewendet werden;. - der Ziff. 7.3 AHB Versicherungsschutz für die vertraglich vereinbarte verschuldensunabhängige Haftung für Aus- und Einbaukosten, auch wenn es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. 25

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 26

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