Abgrenzung der verschiedenen Schadensersatzansprüche nach 280 ff., 311a Abs. 2 BGB
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1 Abgrenzung der verschiedenen Schadensersatzansprüche nach 280 ff., 311a Abs. 2 BGB Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Rechte des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vorgelegt von Long Jiang, LL.M. aus Tsingtau, China 2011 Bibliografische Informationen digitalisiert durch
2 Inhaltsübersicht 1. Kapitel: Einleitung 1 2. Kapitel: Das Mischsystem und die zweistufige Abgrenzung 5 3. Kapitel: Die Abgrenzung nach Arten des Schadensersatzes Kapitel: Die Abgrenzung nach Arten der Pflichtverletzung Kapitel: Schadensersatz im kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht Kapitel: Zusammenfassung der Ergebnisse 171 Literaturverzeichnis 177
3 Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel: Einleitung 1 2. Kapitel: Das Mischsystem und die zweistufige Abgrenzung 5 A. Die Entwicklungsgeschichte der Schadensersatzansprüche im Leistungsstörungsrecht 5 B. Das Mischsystem: von der Rechtsfolge zum Tatbestand 7 C. Die zweistufige Abgrenzung 9 I. Die erste Stufe: Die Abgrenzung nach Arten des Schadenersatzes auf der Rechtsfolgeseite 10 II. Die zweite Stufe: Die Abgrenzung nach Arten der Pflichtverletzung auf der Tatbestandseite Kapitel: Die Abgrenzung nach Arten des Schadensersatzes 13 A. Die gesetzliche Dreiteilung 13 I. Schadensersatz statt der Leistung Anspruchsgrundlage Schadensersatz statt der Leistung Schadensersatz statt der ganzen Leistung 17 II. Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung 18 III. Der einfache Schadensersatz 19
4 B. Die Zweiteilung: Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung" 20 I. Abgrenzung nach dem Verhältnis zwischen Schadensersatz- und Erfüllungsanspruch Schadensersatz statt der Leistung - Die Konkurrenz von Schadensersatz- und Erfüllungsanspruch 21 a) Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung als Erfüllungsanspruch in pekuniärer Form" 21 b) Vorrang des Erfüllungsanspruchs 23 c) Der Übergang zum Schadensersatz statt der Leistung 24 d) Inhalt und Umfang des Schadensersatzes statt der Leistung 27 e) Fazit: Das Konkurrenzverhältnis Schadensersatz neben der Leistung - Das Nebeneinander von Schadensersatz- und Erfüllungsanspruch 31 a) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung nach 280 Abs. 1, 2 mit b) Der einfache Schadensersatz nach 280 Abs Keine Integration des Schadensersatzes neben der Leistung in den Schadensersatz statt der Leistung 35 II. Andere Abgrenzungskriterien Vermeidbarkeit oder Beseitigbarkeit des Schadens durch (Nach-)Erfüllung Mangel- und Mangelfolgeschaden 42
5 III. Fazit Kapitel: Die Abgrenzung nach Arten der Pflichtverletzung 47 A. Überblick 47 I. Pflichtverletzung Sammelbegriff Pflichtverletzung und Schadensarten 52 a) Pflichtverletzung beim Schadensersatz statt der Leistung 52 b) Pflichtverletzung beim Schadensersatz neben der Leistung 53 aa) Verletzung der Leistungspflichten 53 (1) In zeitlicher Hinsicht (Leistungsverzögerung) 53 (2) In qualitativer Hinsicht 54 bb) Verletzung der Schutzpflichten 54 II. Vertretenmüssen Zurechnung der Pflichtverletzung Bezugspunkt 56 B. Die Abgrenzung im Rahmen des Schadensersatzes statt der Leistung 57 I. 280 Abs. 1, 3 mit Pflichtverletzung 58 a) Nichtleistung und nicht mangelfreie Leistung 58 b) Das Erfordernis der Fristsetzung 59
6 aa) Doppelte Pflichtverletzung oder einheitliche Pflichtverletzung? 60 bb) Erfolgloser Fristablauf 63 (1) Nichtbeseitigung der ursprünglichen Störung 63 (2) Mehrfachstörungen Bezugspunkt des Vertretenmüssens 67 a) Aus Sicht der doppelten Pflichtverletzung 67 aa) Ausschließliche Anknüpfung an die ursprüngliche nicht mangelfreie Leistung 68 bb) Ausschließliche Anknüpfung an die unterbleibende Nacherfüllung 70 cc) Kumulative Anknüpfung 74 dd) Alternative Anknüpfung 75 b) Aus Sicht der einheitlichen Pflichtverletzung Abgrenzung beim Schadensersatz statt der ganzen" Leistung 77 a) Die Unterscheidung zwischen nicht vollständiger und nicht mangelfreier Leistung 77 b) Mankolieferung im Kauf- und Werkvertragsrecht 78 II. 280 Abs. 1, 3 mit Pflichtverletzung Bezugspunkt des Vertretenmüssens 81 IV
7 3. Die Abgrenzung zu 280 Abs. 1, 3 mit a) Nichtleistung wegen Unmöglichkeit und Nichtleistung trotz Möglichkeit 84 b) Die Problematik der vorübergehenden Unmöglichkeit 85 aa) Die Abgrenzung zur endgültigen Unmöglichkeit 85 bb) Die Behandlung der vorübergehenden Unmöglichkeit 87 (1) Keine (vorübergehende) Leistungsbefreiung nach (2) Schadensersatz statt der Leistung nach 280 Abs. 1, 3 mit (3) Schadensersatz wegen Verzögerung nach 280 Abs. 1, 2 mit (4) Der einfache Schadensersatz nach 280 Abs III. 280 Abs. 1, 3 mit Pflichtverletzung Bezugspunkt des Vertretenmüssens Die Abgrenzung zu 280 Abs. 1, 3 mit a) Die Abgrenzung zwischen Leistungspflichten und Schutzpflichten 97 b) Die Überschneidung und Vorrang der Leistungspflicht 98 c) Schutz des Integritätsinteresses als Gegenstand der Leistungspflicht 99 IV. Sonderfall: 311a Abs V
8 1. Die dogmatische Einordnung Die Abgrenzung zu 280 Abs. 1, 3 mit Keine Analogie zu Keine Haftung aus culpa in contrahendo 108 C. Die Abgrenzung im Rahmen des Schadensersatzes neben der Leistung 110 I. 280 Abs. 1, 2 mit Pflichtverletzung 110 a) Leistungsverzögerung trotz Mahnung 110 b) Die Abgrenzung zur Nichtleistung trotz Fristablaufs Bezugspunkt des Vertretenmüssens 115 II. 280 Abs Der einfache Schadensersatz wegen nicht mangelfreier Leistung 118 a) Pflichtverletzung 118 b) Bezugspunkt des Vertretenmüssens 119 c) Abgrenzung zu 280 Abs. 1, 2 mit Der einfache Schadensersatz wegen Schutzpflichtverletzung 119 a) Pflichtverletzung 120 b) Bezugspunkt des Vertretenmüssens 120 D.Zusammenfassung 121 VI
9 5. Kapitel: Schadensersatz im kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht 123 A. Überblick 123 I. Die Schadensersatzansprüche des Käufers im Kaufrecht 123 II. Das System des Schadensersatzes im kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht Die Integration des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts in das allgemeine Leistungsstörungsrecht Schadensersatz statt der mangelfreien Leistung 125 a) Die qualitative Nichtleistung gem. 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3 mit b) Die qualitative Unmöglichkeit gem. 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3 mit 283 oder 437 Nr. 3, 311a Abs Schadensersatz neben der mangelfreien Leistung 127 a) Die qualitative Verzögerung gem. 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 2 mit 286? 127 b) Der qualitative einfache Schadensersatz gem. 437 Nr. 3, 280 Abs B. Der Erfüllungs- und Nacherfüllungsanspruch 128 I. Die Modifikationen des Nacherfüllungsanspruchs gem. 439 Abs. 1 gegenüber dem ursprünglichen Erfüllungsanspruch gem. 433 Abs. 1 S II. Zwei Ansprüche oder ein einheitlicher Anspruch? 130 III. Konsequenz: Keine eigenständige Bedeutung der Nacherfüllung VII
10 C. Einordnung der typischen mangelbedingten Schadenspositionen 135 I. Der mangelbedingte Betriebsausfallschaden Kein Schadensersatz statt der Leistung Kein Schadensersatz wegen Leistungsverzögerung Der einfache Schadensersatz Keine Verzögerung der Nacherfüllung gem. 439 Abs II. Die Ein- und Ausbaukosten der nicht mangelfreien Sache Die Einbaukosten der nachgelieferten mangelfreien Sache 147 a) Im Rahmen der Nacherfüllung 147 aa) Einbaupflicht als Inhalt der Nacherfüllung nach 439 Abs. 1? 147 (1) Gleichlauf von Erfüllungs-und Nacherfüllungspflicht 147 (2) Der Leistungsort der Nacherfüllung 149 bb) Einbaukosten als zum Zweck der Nacherfüllung erforderliche Aufwendungen nach 439 Abs. 2? 150 b) Im Rahmen des Schadensersatzes 152 aa) Schaden durch den Erst- oder Zweiteinbau? 152 bb) Schadensersatz statt oder neben der Leistung? Die Ausbaukosten der eingebauten nicht mangelfreien Sache 154 a) Im Rahmen der Nacherfüllung 154 VIII
11 aa) Ausbaupflicht nach 439 Abs. 1 oder Kostentragung nach 439 Abs. 2? 154 bb) Ausbaupflicht bei Nachlieferung nach 439 Abs. 4? 155 cc) Ausbaupflicht aus der EG-Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie?. 158 b) Im Rahmen des Schadensersatzes Zusammenfassung 160 II. Die Selbstvornahme der Mängelbeseitigung durch den Käufer Ersatz der Selbstvornahmekosten nach Fristablauf als Schadensersatz statt der Leistung Die voreilige Selbstvornahme ohne Fristsetzung oder vor Fristablauf 162 a) Keine Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung 162 aa) Kein Anspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3 mit bb) Kein Anspruch aus 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3 mit (1) Keine Unmöglichkeit bei voreiliger Selbstvornahme 163 (2) Die Frage des Vertretenmüssens 164 cc) Fazit 165 b) Keine analoge Anwendung des c) Keine Anrechnung der ersparten Aufwendungen nach 326 Abs. 2 S d) Kein Ansprüche aus GoA oder Bereicherungsrecht 170 IX
12 3. Fazit Kapitel: Zusammenfassung der Ergebnisse 171 Literaturverzeichnis 177
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