Die Abgrenzung der Schadensarten und ihre Bedeutung

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1 Johannes Teichmann Die Abgrenzung der Schadensarten und ihre Bedeutung Nomos

2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 Einführung 21 1 Schadensersatz im Leistungsstörangsrecht 21 I. Die Bedeutung des vertraglichen Schadensersatzrechts 21 II. Die Schadensersatzregelungen des»neuen«leistungsstörungsrechts 22 III. Die Bedeutung der Abgrenzung der Schadensarten, insbesondere der mangelbedingte Betriebsausfallschaden Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach»altem«recht Die Verzugslösung Einfacher Schadensersatz nach 280 Abs Differenzierende Ansicht: Unterscheidung nach dem Zeitpunkt des Eintritts des Schadens 27 IV. Gang der Darstellung Teil. Die Rechtslage nach»altem«schuldrecht 29 2 Dichotomie zwischen allgemeinem und besonderem Leistungsstörungsrecht 29 I. Allgemeines Leistungsstörungsrecht 29 II. Besonderes Gewährleistungsrecht Kaufrecht Werkvertragsrecht 34 III. Systematik Teil. Die»neue«Struktur der Anspruchsgrundlagen 37 3 Die Systematik der 280 ff. 37 I. Die Rechtsfolgenebene: Drei Schadensarten und ihr Abgrenzungsbedarf 37 II. Die Tatbestandsebene: Zentralbegriff der Pflichtverletzung 37

3 III. Die rechtsfolgenorientierte Konzeption Das Finden der Anspruchsnorm Die Unterscheidung nach Leistungsstörungen in den Standardwerken zum»neuen«schuldrecht Folgen für die Abgrenzung der Schadensarten:»Schadensphänomenologische«Abgrenzung? 41 a) Die Ansicht von Grigoleit und Riehm 41 b) Stellungnahme 42 aa) Das tatbestandsorientierte System im»alten«recht 43 bb) Das Umdenken der Schuldrechtskommission ( ) 43 cc) Die Kompromisslösung der Leistungsstörungskommission(2001) 45 dd) Folgerungen 46 IV. Die richtige Anspruchsgrundlage Eigenständigkeit der 281 bis 283 als Anspruchsgrundlagen und Kritik 49 a) Die Interpretation des Verweises in den 281 bis 283 auf die Voraussetzungen des 280 Abs b) Die Eigenständigkeit von 31 la Abs. 2 gegenüber 280 Abs c) Der Verzicht auf die Pflichtverletzungsterminologie bei den Rücktrittsvorschriften 51 d) Die dogmatische Schlüssigkeit von Stellungnahme ausgehend von der gesetzgeberischen Intention Die Anspruchsgrundlage für den Verzögerungsschaden und die Bedeutung von 280 Abs Die Rechtsgrundverweisungen der 437 Nr. 3, 634 Nr Schadensersatz statt der Leistung 57 I. Begriff 58 II. Erfasste Pflichtverletzungen Verzögerung der Leistung Schlechtleistung Unmöglichkeit 62 a) Die Pflichtverletzung bei der anfänglichen Unmöglichkeit ( 311a) 63 b) Die analoge Anwendung von aa) Die Ansicht von Canaris 66 bb) Stellungnahme Die Verletzung einer Pflicht nach 241 Abs Die Unterscheidung nach Leistungs-und Schutzpflichten 73 10

4 a) Die Unterscheidung von Haupt- und Nebenleistungspflichten 73 b) Die Unterscheidung von leistungs- und nicht leistungsbezogenen Nebenpflichten Prüfungsreihenfolge von Pflichtverletzungen 77 III. Das Fristsetzungserfordernis in 281 Abs. 1 S Der Zweck der Nachfristsetzung 79 a) Interessenlage als Ausgangspunkt 79 b) Sicherung des Vorrangs des Erfüllungsanspruchs 80 c) Ausnahmen vom Fristsetzungserfordernis 82 aa) Ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung ( 281 Abs. 2 Alt. 1) und besondere Umstände ( 281 Abs. 2 Alt. 2) 83 bb) Spezielle kauf- und werkvertragliche Entbehrlichkeitsgründe ( 440, 636) Folgerungen 86 IV. Der Untergang des Erfüllungsanspruchs gem. 281 Abs V. Zwischenergebnis 89 5 Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung 90 I. Begriff 90 II. Das Mahnungserfordernis in 286 Abs III. Folgerungen Eingrenzung von der Tatbestandsseite Die Abgrenzung zum Schadensersatz statt der Leistung 94 a) Eingrenzung von der Rechtsfolgenseite 94 b) Keine zeitlichen Überschneidungen mit dem Schadensersatz statt der Leistung 95 c) Das Verhältnis von Mahnung und Fristsetzung nach 281 Abs. 1 S d) Abgrenzung zum Schadensersatz statt der Leistung wegen Unmöglichkeit Zwischenergebnis 97 6 Einfacher Schadensersatz nach 280 Abs I. Begriff 98 II. Abgrenzungsfragen Abgrenzung zum Verzögerungsschaden nach 280 Abs. 1, 2 i. V. m Abgrenzung zum Schadensersatz statt der Leistung Folgerung: Negative Abgrenzung 100 III. Zwischenergebnis

5 3. Teil. Schadensersatz und Interesse Erfüllungs- und Integritätsinteresse im schadensersatzrechtlichen Kontext 102 I. Die Unterscheidung zwischen Erfüllungs- und Integritätsinteresse Leistungs-und Erfüllungsinteresse Integritätsinteresse 105 II. Schadensposten Substanzausfallschäden Ertragsausfallschäden Integritätsschäden 107 III. Streitfall: Der mangelbedingte Betriebsausfallschaden Erscheinungsformen Zuordnung zum Erfüllungsinteresse Keine Zuordnung zum Integritätsinteresse Abgrenzung zum Vertrauensschaden Zwischenergebnis Schadensersatz wegen der Verletzung von Leistungsinteressen Schadensersatz statt der Leistung Regelungsgegenstand Endgültiges Ausbleiben der Leistung 113 a) Die Ansicht von Grigoleit und Riehm 113 b) Stellungnahme Nachfolge von Schadensersatz wegen Nichterfüllung 118 a) Die Auffassung von P. Huber 118 b) Stellungnahme Schadensersatz statt der Leistung als Geldäquivalent nur für die Leistung 120 a) Die Ansicht von Canaris, Grunewald und Schultz 120 b) Stellungnahme 122 aa) Vergleich mit der Formel von Grigoleit und Riehm 122 bb) Mangel-/Mangelfolgeschäden 123 cc) Aussage der Gesetzesbegründung 123 dd) Entgangener Gewinn nicht durch Nacherfüllung geschuldet 124 ee) Keine Bestimmung vom Mängelrecht ausgehend 125 ff) Die Wortumstellung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Schadensersatz statt der Leistung 125 gg) Kausalität als entscheidendes Kriterium Zwischenergebnis 127 II. Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung

6 1. Regelungsgegenstand 129 a) Die Ansicht von Teichmann und Weidmann und Stellungnahme 129 b) Die Ansicht von Grigoleit und Riehm 130 c) Stellungnahme Schlechtleistung und Verzögerungsschaden: Der mangelbedingte Nutzungsausfallschaden 134 a) Schadensersatz statt der Leistung 135 b) Anwendung des Verzugsregimes 136 c) Entbehrlichkeit der Mahnung gem. 286 Abs. 2 Nr d) Stellungnahme 138 aa) Die maßgebliche Pflichtverletzung 139 bb) Der hypothetische Kausalverlauf 140 cc) Der Wille des Gesetzgebers 141 dd) Leer laufender Schutzzweck der Mahnung bei der Schlechtleistung 142 ee) Die frühere Rechtslage im Werkvertragsrecht 146 ff) Kein Unterlaufen des Rechts zur zweiten Andienung 147 gg) Die größere Gefährlichkeit der Schlechtleistung 148 hh) Das Verweisungsargument in 437 Nr. 3, 634 Nr ii) Widerspruch zum Unmöglichkeitsrecht? 151 jj) Nutzungsausfall vor Fälligkeit 152 kk) Schutzwürdigkeit durch 254 Abs. 2 S ) Analoge Anwendung von mm) Zwi schenergebni s 155 e)»zweite«pflichtverletzung: Verzug mit der Pflicht zur Nacherfüllung aus 437 Nr. 1, f) Praktische Konsequenzen Zwischenergebnis Schadensersatz wegen der Verletzung von Integritätsinteressen 160 I. Die rechtliche Behandlung von Folgeschäden Unterscheidung nach Leistungs-und Schutzpflichten 161 a) Die Ansicht von Teichmann und Weidmann 161 b) Stellungnahme Ersatz von sämtlichen Schäden bei der Verletzung von Leistungspflichten 163 a) Die Ansicht von Recker 163 b) Stellungnahme Integritätsschäden aufgrund einer Schlechtleistung Integritätsschäden aufgrund einer vorübergehenden Nichtleistung. insbesondere der»dachdecker-fall«168 13

7 a) Verletztes Interesse beim»dachdecker-fall«169 b) Die maßgebliche Pflichtverletzung 170 c) Der Unterschied zur Schlechtleistung Folgerungen 173 II. Zwischenergebnis Teil. Dynamische Abgrenzung zwischen Schadensersatz statt und neben der Leistung Schadensersatz statt der Leistung 175 I. Das endgültige Ausbleiben der Leistung Die Ansicht von St. Lorenz Stellungnahme 176 a) Vergleich mit der Formel von Grigoleit und Riehm 176 b) Kritik: Schwierigkeiten bei der Bestimmung des endgültigen Ausbleibens 177 c) Eigener Ansatz: Bestimmung anhand der Pflichtverletzung und des Untergangs des Primärleistungsanspruchs 178 aa) Denkansatz von Medicus im»alten«werkvertragsrecht 179 bb) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung 180 cc) Entbehrlichkeit der Nachfrist nach 281 Abs. 2 oder dd) Verhältnis zwischen Fristablauf und Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung ( 281 Abs. 4) 183 ee) Kein Nacherfüllungsanspruch in Verzögerungsfällen 185 ff) Störungsfreie Erbringung der Leistung bei gg) Zusammenfassung: Endgültige Nichterbringung der Leistung 187 II. Abgrenzungsformel Schäden, die durch (Nach-)Erfüllung beseitigt oder verhindert werden können Der Zeitpunkt des Ersatzverlangens Der letztmögliche Zeitpunkt der Leistung Diskussion und Problemfälle 194 a) Die Kongruenz von letztmöglichem Zeitpunkt und endgültigem Nichterbringen der Leistung 194 b) Die Schadensminderungspflicht nach Ablauf der Nachfrist

8 c) Das verfrühte Deckungsgeschäft 196 aa) Lösung nach der Abgrenzungsformel von St. Lorenz und Faust 196 bb) Der Weg über 254 Abs. 2 S cc) Die Zuordnung zum Schadensersatz statt der Leistung 198 dd) Die Berücksichtigung von Schadensposten in der herrschenden Abgrenzungsformel 200 ee) Eigener Ansatz: Die Erweiterung der Abgrenzungsformel um die tatsächliche Gewährung einer Nacherfüllungsmöglichkeit 201 d) Nichtsetzen einer Nachfrist nach 281 Abs. 1 S e) Die Reichweite des Nacherfüllungsanspruchs als Abgrenzungsmerkmal 204 f) Keine Abgrenzung über die Nacherfüllung? Zwischenergebnis Schadensersatz neben der Leistung 209 I. Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung Abgrenzung und Umfang des Schadensersatzanspruchs Das Zurückdrängen der Einordnung nach Schadensposten, insbesondere der entgangene Gewinn 211 II. Einfacher Schadensersatz Abgrenzung Integritätsschäden nach dem endgültigen Ausbleiben der Leistung 215 a) 280 Abs. 1 als einzige Anspruchsgrundlage 217 b) Eigene Stellungnahme: Schadensersatz statt der Leistung nach dem letztmöglichen Zeitpunkt 218 aa) Reichweite des Erfüllungsinteresses nach»altem«recht 218 bb) Alternativität zwischen Schadensersatz statt der Leistung und Aufwendungsersatz 220 cc) Lex-specialis-Grundsatz 221 dd) Inhalt der Schadensersatzpflicht nach 249 Abs ee) Integritätsschäden bei Nichtleistung 224 ff) Integritätsschäden bei anfänglicher Unmöglichkeit 225 c) Folgerung: Endgültige Abkehr von der Abgrenzung zwischen Mangel- und Mangelfolgeschäden 226 III. Die Integration des einfachen Schadensersatzes und des Schadensersatzes wegen Verzögerung in den Schadensersatz statt der Leistung Integration in den Schadensersatz statt der Leistung

9 2. Ablehnung einer Einbeziehung Stellungnahme 229 IV. Zwischenergebnis: Schäden in der Zeit Teil. Zusammenfassung 232 Literaturverzeichnis

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