Das Gewährleistungsrecht 36

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Gewährleistungsrecht 36"

Transkript

1 Der Kaufvertrag 1 1. Teil Einleitung 1 2. Teil Prüfungsschema 2 A. Erfüllungsanspruch des Käufers, 433 I BGB 2 B. Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises, 433 II BGB 2 C. Anspruch des Verkäufers auf Abnahme, 433 II BGB a.e 2 3. Teil Systematik und Vertiefung 2 A. Erfüllungsanspruch des Käufers 2 I. Anspruch entstanden 3 1. Vertragsschluss, 145 ff. BGB 3 a. Wesentliche Vertragsbestandteile 3 b. Besondere Arten des Kaufvertrages 6 2. Wirksamkeit des Kaufvertrages Rechtsfolgen 14 a. Pflicht zur Übergabe/ Übereignung beim Sachkauf 14 b. Pflicht zur Verschaffung des Rechts beim Rechtskauf 14 II. Anspruch untergegangen Rücktritt einer Vertragspartei Unmöglichkeit der Verkäuferleistung 16 HI. Anspruch durchsetzbar Verjährung, 2141 BGB Einrede des nichterfüllten Vertrages, 320 BGB 18 B. Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises, 433 II BGB 18 I. Anspruch entstanden 19 II. Anspruch untergegangen Wegfall der Gegenleistungspflicht, 326 I 1 BGB 19 a. Übergang der Sach- und Preisgefahr gem. 446 BGB 20 b. Übergang der Sach- und Preisgefahr gem. 447 I BGB Kein Widerruf gem. 355 BGB 28 a. Haustürgeschäft 29 b. Fernabsatzvertrag 29 c. Teilzahlungsgeschäft 30 HI. Anspruch durchsetzbar 30 C. Anspruch des Verkäufers auf Abnahme, 433 II BGB a.e 30 I. Wirksamer Kaufvertrag 31 II. Möglichkeit der Besitzübertragung durch den Verkäufer 31 III. Angebot der Kaufsache zur Übergabe Ordnungsgemäßes Angebot i.s.v. 294 BGB Zurückweisung der angebotenen Kaufsache durch den Käufer 32 a. Berechtigte Zurückweisung durch den Käufer 33 b. Unberechtigte Zurückweisung durch den Käufer 34 Das Gewährleistungsrecht Teil Einführung 36 A. Sachmangel 36 B. Rechtsmangel 38 I

2 2. Teil Der Nacherfüllungsanspruch 437 Nr. 1,4391 BGB 40 A. Einleitung 40 B. Prüfungsschema 41 C. Grundfall: Der Wohnzimmerschrank" 41 D. Systematik und Vertiefung 44 I. Anspruch entstanden Wirksamer Kaufvertrag Sach- oder Rechtsmangel 45 a. Sachmangel gem. 434 BGB 45 b. Rechtsmangel Bei Gefahrübergang bzw. Rechtserwerb 64 a. Sachmangel, 434 BGB 64 b. Rechtsmangel Nacherfüllungsverlangen des Käufers 74 a. Umschwenken nach Ausübung des Wahlrechts 75 b. Erfüllungsort der Nacherfüllung 76 c. Sonderfall: Unberechtigtes Nacherfüllungsverlangen Kein Ausschluss der Gewährleistung 79 a. Vertraglicher Ausschluss 79 b. Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers vom Mangel 84 c. Verkauf durch öffentliche Versteigerung, 445 BGB 84 d. Verletzung der Rügepflicht gem. 377 HGB Rechtsfolge 87 a. Umfang und Kosten der Nacherfüllung 87 b. Rücknahmepflicht bzgl. des mangelhaften Kaufgegenstands 89 c. Demontagepflicht bzgl. des mangelhaften Kaufgegenstandes89 d. Einbaupflicht des mangelfreien Kaufgegenstandes 91 II. Anspruch untergegangen Unmöglichkeit der Nacherfüllung, 275 I BGB Unmöglichkeit der Nacherfüllung, 275 II BGB Unmöglichkeit der Nacherfüllung, 275 III BGB 93 III. Anspruch durchsetzbar Verjährung, 2141 BGB Leistungsverweigerungsrecht, 439 III BGB 93 a. Relative UnVerhältnismäßigkeit, 439 III 2 letzter Hs. BGB 94 b. Absolute UnVerhältnismäßigkeit, 439IH 3 2. Hs., 440 S Fall BGB 95 E. Klausurfall: Günstige LKW - nicht immer ein Schnäppchen" Teil Rücktritt und Minderung gem. 437 Nr. 2 BGB 103 A. Einleitung 103 B. Prüfungsschema 104 I. Rücktritt gem. 437 Nr. 2, 323 I BGB 104 H. Rücktritt gem. 437 Nr. 2, 323, 326 V BGB 104 TTT. Minderung gem. 437 Nr. 2, 4411 BGB 105 C. Grundfall: Der Herbst kommt" 105 D. Systematik und Vertiefung 108 I. Rücktritt gem. 437 Nr. 2, Fall BGB Wirksamer Kaufvertrag Sach- oder Rechtsmangel Bei Gefahrübergang bzw. Rechtserwerb GegenseitigerVertrag Nicht- bzw. Schlechtleistung einer fälligen, möglichen und durchsetzbaren Leistung 108

3 6. Erfolglose angemessene Fristsetzung zur Nacherfüllung 110 a. Erfordernis der Fristsetzung 110 b. Angemessenheit 112 c. Erfolglosigkeit 113 d. Entbehrlichkeit der Fristsetzung Kein Ausschluss des Rücktritts 120 a. Ausschluss der Gewährleistung 120 b. Ausschluss gem. 323 V 1 BGB 120 c. Ausschluss gem. 323 V 2 BGB 121 d. Ausschluss gem. 323 VI BGB 122 e. Ausschluss gem. 242 BGB Rücktrittserklärung gem. 349 BGB Unwirksamkeit des Rücktritts gem. 438 IV 1,218 BGB Rechtsfolgen des Rücktritts 130 a. Rückgewährschuldverhältnis 130 b. Rückgewähr und Ersatz gezogener Nutzungen, 346 I BGB 131 c. Wertersatz, 346 II BGB 131 d. Schadensersatz gem. 346 IV BGB i.v.m. 280 ff. BGB 137 e. Herausgabe nicht gezogener Nutzungen und Verwendungen, 347 BGB 140 f. Besonderheiten beim Fernabsatz gem. 312 b BGB 142 II. Rücktritt gem. 437 Nr. 2, 323, 326 V BGB Wirksamer Kaufvertrag Sachmangel- oder Rechtsmangel Bei Gefahrübergang bzw. Rechtserwerb Gegenseitiger Vertrag Unmöglichkeit der Nacherfüllung Kein Ausschluss des Rücktritts Rücktrittserklärung gem. 349 BGB Unwirksamkeit des Rücktritts gem. 438 IV 1, 218 BGB Rechtsfolgen des Rücktritts 144 III. Minderung gem. 437 Nr. 2, 441 I BGB Wirksamer Kaufvertrag Sach- oder Rechtsmangel Bei Gefahrübergang bzw. Rechtserwerb Voraussetzungen eines Rücktrittsrechts Kein Ausschluss der Minderung Minderungserklärung gem BGB Unwirksamkeit der Minderung gem. 438 V, 218 BGB Rechtsfolge der Minderung Teil Schadensersatz/ Aufwendungsersatz gem. 437 Nr. 3 BGB 147 A. Einleitung 147 I. Schadensersatz 147 II. Aufwendungsersatz 149 B. Prüfungsschema 149 I. Schadensersatz statt der Leistung Nr. 3, 2801, III, 281 I 1 2. Fall BGB Nr. 3, 280 I, III, 283 BGB Nr. 3, 311a II 1 BGB 150 II. Aufwendungsersatz gem. 437 Nr. 3, 284 BGB 150 III. Schadensersatz neben der Leistung Nr. 3, 280 I, II, 286 I BGB Nr. 3, 2801 BGB 150

4 C. Grundfall: Hühnersterben " 151 D. Systematik und Vertiefung 153 I. Schadensersatz statt der Leistung Nr. 3, 2801, m, Fall BGB 156 a. Wirksamer Kaufvertrag 156 b. Sach- oder Rechtsmangel 156 c. Bei Gefahrübergang bzw. Rechtserwerb 156 d. Nicht- bzw. Schlechtleistung einer fälligen, möglichen und durchsetzbaren Leistung 156 e. Erfolglose angemessene Fristsetzung zur Nacherfüllung 157 f. V ertretenmüssen 161 g. Schaden 165 h. Kein Ausschluss der Gewährleistung Nr. 3, 2801, m, 283 BGB 168 a. Wirksamer Kaufvertrag 168 b. Sach-oder Rechtsmangel 168 c. Bei Gefahrübergang bzw. Rechtserwerb 168 d. Nachträgliche Unmöglichkeit der Nacherfüllung 168 e. Vertretenmüssen 169 f. Schaden 171 g. Kein Ausschluss der Gewährleistung Nr. 3, 31 lall 1 BGB 171 a. Wirksamer Kaufvertrag 171 b. Sach- oder Rechtsmangel 171 c. Bei Gefahrübergang bzw. Rechtserwerb 171 d. Anfängliche Unmöglichkeit der Nacherfüllung 172 e. Vertretenmüssen 172 f. Schaden 173 g. Kein Ausschluss des Gewährleistung 173 II. Aufwendungsersatz gem. 437 Nr. 3, 284 BGB Wirksamer Kaufvertrag Sach- oder Rechtsmangel Bei Gefahrübergang bzw. Rechtserwerb Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung Aufwendung im Vertrauen auf Erhalt der Leistung Billigkeit der Aufwendung Nutzlosigkeit der Aufwendung Kein Ausschluss gem. 284 BGB a.e Kein Ausschluss der Gewährleistung Rechtsfolge 179 III. Schadensersatz neben der Leistung Nr. 3, 2801, II, 2861 BGB 180 a. Wirksamer Kaufvertrag 180 b. Sach- oder Rechtsmangel 180 c. Bei Gefahrübergang bzw. Rechtserwerb 180 d. Fälliger und durchsetzbarer Nacherfüllungsanspruch 180 e. Mahnung des Käufers 181 f. Nichtleistung der Nacherfüllung trotz Möglichkeit der Nacherfüllung 182 g. Vertretenmüssen 183 h. Schaden 183 i. Kein Ausschluss der Gewährleistung Nr. 3, 280 I BGB 186 a. Wirksamer Kaufvertrag 186

5 b. Sach-oder Rechtsmangel 186 c. Bei Gefahrübergang bzw. Rechtserwerb 186 d. Pflichtverletzung 186 e. Vertretenmüssen 186 f. Schaden 187 g. Kein Ausschluss der Gewährleistung 187 E. Klausurfall: So viel Mühe und doch umsonst" Teil Der Unternehmerregress gem. 478, 479 BGB 196 A. Einleitung 196 B. Prüfungsschema 197 C. Grundfall: 197 D. Systematik und Vertiefung 199 I. Anwendungsbereich des 478 BGB 199 II. Unselbständiger Regress gem. 478 I BGB Voraussetzungen 200 a. Verbrauchsgüterkauf durch den Letztverkäufer an den Abkäufer gem. 474 I 1 BGB bzgl. einer neuen Sache b. Rücknahmepflicht durch den Unternehmer als Folge der Mangelhaftigkeit Rechtsfolge Verlängerung der Verjährung gem. 479 II 1 BGB 203 III. Selbständiger Regress gem. 478 II BGB Voraussetzungen 204 a. Weiterverkauf der Sache durch den Letztverkäufer an einen Verbraucher gem BGB 204 b. Nacherfüllungspflicht durch den Unternehmer 204 c. Vorliegen eines Mangels bei Gefahrübergang auf den Unternehmer Rechtsfolgen Kein Ausschluss des Anspruchs durch Genehmigungsfiktion gem. 478 VI BGB i.v.m. 377 II HGB Veijährung gem. 479 I, II BGB 206 IV. Verhältnis von 478 I und 478 H BGB 206 V. Umgehungsverbot gem. 478 IV BGB 208 VI. Lieferantenkette gem. 478 V BGB 208 E. Klausurfall: Teil Die Garantie gem. 443 I BGB 212 A. Einleitung 212 B. Prüfungsschema 214 C. Grundfall: Überraschend guter Zustand" 214 D. Systematik und Vertiefung 217 I. Arten der Garantien Unselbständige Garantie gem. 443 I BGB Selbständige Garantie gem. 311 I, 241 I BGB Risikogarantie Anwendungsbereich des 443 I BGB 219 II. Voraussetzungen einer wirksamen Garantie i.s.v. 443 I BGB Wirksamer Kaufvertrag Garantieerklärung gem. 443 I BGB/ Eintritt des Garantiefalls. 220 a. Übernahme der Garantie gem. 443 I BGB 220 b. Eintritt des Garantiefalls Einhaltung der Garantiefrist 227

6 4. Auswirkungen einer Garantie auf den Ausschluss der Gewährleistungsrechte 227 a. Ausschluss gem Fall BGB 227 b. Ausschluss gem Fall BGB Verjährung der Ansprüche aus der Garantie gem. 443 I BGB Beweislast, 443 II BGB 229 E. Klausurfall: "Die Matheprüfung" Teil Der Rechtskauf gem. 453 I BGB 235 A. Einleitung 235 B. Systematik und Vertiefung 235 I. Anwendungsbereich 235 II. Pflichten beim Rechtskauf Verschaffungspflicht des Verkaufers Nebenpflichten des Verkäufers 238 III. Rechtsfolgen 238 IV. Einzelprobleme Haftung für den Bestand des verkauften Rechts Das verkaufte Recht steht einem Dritten zu Haftung für die Zahlungsfähigkeit des Schuldners (sog. Bonitätshaftung) 239 V. Kauf von Unternehmen und freiberuflichen Praxen Kaufgegenstand Tatbestände der Pflichtverletzung des Verkäufers 241 a. Bezugspunkt der Gewährleistung 241 b. Sachmängel an Substanzstücken 241 c. Rechtsmängel 242 d. Unternehmensmängel Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen Erweiterungs- und Ausschlusstatbestände 243 VI. Verjährung 243 C. Klausurfall: Der Unternehmenskauf' Teil Die Verjährung im Kaufrecht 249 A. Einleitung 249 B. Systematik und Vertiefung 249 I. Anwendungsbereich 249 II. Veijährung der mängelbezogenen Rechte gem. 438 I-HI BGB Systematik Dreißigjährige Veijährung gem. 438 I Nr. 1 BGB Fünfjährige Veijährung gem. 438 I Nr. 2 BGB Zweijährige Veijährungsfrist gem. 438 I Nr. 3 BGB Beginn der Veijährung gem. 438 II BGB 254 a. Übergabe von Grundstücken 255 b. Ablieferung bei beweglichen Sachen Besonderheiten bei Arglist des Verkäufers gem. 438 HI BGB..256 III. Zeitliche Begrenzung von Rücktritt und Minderung gem. 438 IV, V BGB 257 IV. Problem der Kettengewährleistung 259 V. Abdingbarkeit Teil Verhältnis des Gewährleistungsrechts zu anderen Rechten des Käufers 262 A. Einleitung 262 B. Systematik und Vertiefung 262 I. Verhältnis zur Anfechtung wegen Willensmängeln 262

7 II. Störung der Geschäftsgrundlage gem. 313 I, III BGB 264 III. Culpa in contrahendo gem. 2801, 311 II, III, 241 II BGB 264 IV. Geschäftsführung ohne Auftrag gem. 677 ff. BGB 265 V. Deliktische Haftung gem. 823 ff. BGB 265 VI. Ungerechtfertigte Bereicherung gem. 812 ff. BGB 266 C. Klausurfall: Der fliegende Zwischenhändler" 266

Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 Einleitung Grundlagen A. Vertragstypen...2. B. Kein Typenzwang...

Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 Einleitung Grundlagen A. Vertragstypen...2. B. Kein Typenzwang... Inhaltsverzeichnis: Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 Einleitung...1 2 Grundlagen... 2 A. Vertragstypen...2 B. Kein Typenzwang...2 C. Typengemischte Verträge......4 D. Trennungs- und

Mehr

Prof. Dr. Franz Dorn WS 2008/09. Vertragliche Schuldverhältnisse Vorlesungsübersicht

Prof. Dr. Franz Dorn WS 2008/09. Vertragliche Schuldverhältnisse Vorlesungsübersicht Einleitung - Kap. 1 Veräußerungsverträge Vertragliche Schuldverhältnisse Vorlesungsübersicht 1 Kauf A) Begriff, Abschluss, Inhalt I) Begriff II) Abschluss, Form III) Der Kauf als Verpflichtungsgeschäft

Mehr

Rechtslage nach Beendigung des Vorrangs der Nacherfüllung

Rechtslage nach Beendigung des Vorrangs der Nacherfüllung 3. Keine Einrede des Verkäufers 439 III BGB erfasst Fälle des 275 II, III BGB Unverhältnismäßigkeit der Kosten Verjährung, 214 i.v.m. 438 BGB III. Rechtsfolgen, 439 BGB IV. Freie Wahl zwischen Nachbesserung

Mehr

Rechtslage nach Beendigung des Vorrangs der Nacherfüllung

Rechtslage nach Beendigung des Vorrangs der Nacherfüllung 3. Keine Einrede des Verkäufers 439 III BGB erfasst Fälle des 275 II, III BGB Unverhältnismäßigkeit der Kosten Verjährung, 214 ivm 438 BGB III. Rechtsfolgen, 439 BGB IV. Freie Wahl zwischen Nachbesserung

Mehr

Übersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB)

Übersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB) Wissenschaftlicher Mitarbeiter Patrick Stemler Übersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB) I. Anspruch auf Nacherfüllung nach 437 Nr.1; 439 BGB 1. Kaufvertrag 2. Gefahrübergang

Mehr

0Das Verhältnis des Besonderen Leistungsstörungsrechts zum Allgemeinen Leistungsstörungsrechts

0Das Verhältnis des Besonderen Leistungsstörungsrechts zum Allgemeinen Leistungsstörungsrechts 0Das Verhältnis des Besonderen Leistungsstörungsrechts zum Allgemeinen Leistungsstörungsrechts Gesetzliches Leistungsstörungsrecht bei Verletzung aller Pflichten außer der Mangelfreiheit 280 ff. direkt

Mehr

Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache

Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache I. Nacherfüllungsanspruch gem. 437 Nr.1, 439 BGB über eine Sache II. Kaufsache muss bei Gefahrübergang mit einem Sach-/Rechtsmangel gem. 434, 435 BGB behaftet

Mehr

II. Besondere Regelungen für den Verbrauchsgüterkauf

II. Besondere Regelungen für den Verbrauchsgüterkauf L. Die Selbstvornahme im Kaufrecht Käufer beseitigt Mangel selbst ohne angemessene Fristsetzung Ausschluss des Rücktritts- und Minderungsrechts und des Anspruchs auf SE statt der Leistung kein Anspruch

Mehr

Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen

Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen Kaufvertrag: rechtliche Grundlage : 433 BGB Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an

Mehr

Zivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6

Zivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6 Zivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6 Überblick I. Nacherfüllungsanspruch gem. 437 Nr. 1, 439 I (Nachbesserung oder Nachlieferung) Voraussetzungen: Kaufvertrag Mangel bei Gefahrübergang

Mehr

Juristisches Repetitorium hemmer

Juristisches Repetitorium hemmer Zivilrecht SchuldR-BT Seite 1 von 7 Übersicht zum Gewährleistungsrecht beim Sachkauf, 434 ff. Anspruchsvoraussetzungen (Aufbauschemata) Grundsatz: Hauptpflicht des Verkäufers zur mangelfreien Lieferung,

Mehr

2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines

2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines 2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) Gegenseitiger Vertrag Verletzung einer Pflicht aus 241 II BGB Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag Grds. ist eine Abmahnung erforderlich 3.

Mehr

KURZKOMMENTIERUNG DER NEUERUNGEN ZUM KAUF... 10

KURZKOMMENTIERUNG DER NEUERUNGEN ZUM KAUF... 10 KURZKOMMENTIERUNG DER NEUERUNGEN ZUM 01.01.2018...1 1 KAUF...... 10 A) Allgemeines...10 I. Inhalt des Kaufvertrages und Zustandekommen...10 II. Form......... 13 B) Die Pflicht des Verkäufers nach 433 I

Mehr

Prof. Dr. jur. Uwe H. Schneider Wiss. Mitarbeiter Ass. jur. Stefan Holzner, LL.M.

Prof. Dr. jur. Uwe H. Schneider Wiss. Mitarbeiter Ass. jur. Stefan Holzner, LL.M. Allgemeines zum Kaufvertrag, 433 BGB Der Verkäufer verpflichtet sich o dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und ihm daran Eigentum zu verschaffen, 433 Abs. 1 S. 1 BGB o und ihm die Sache frei von Sach-

Mehr

Anspruch des Bestellers auf Nacherfüllung nach 634 Nr. 1, 635 BGB

Anspruch des Bestellers auf Nacherfüllung nach 634 Nr. 1, 635 BGB Anspruch des Bestellers auf Nacherfüllung nach 634 Nr. 1, 635 BGB A. Voraussetzungen I. Anspruch entstanden 1. Abschluss eines Werkvertrages nach 631 BGB (u.u. Abgrenzung zum Dienstvertrag) 2. Mangelhaftes

Mehr

Kaufvertragsrecht. Kaufgegenstand: Sachen ( 433 Abs. 1 BGB) und Rechte ( 453 BGB) und sonstige Gegenstände ( 453 BGB)

Kaufvertragsrecht. Kaufgegenstand: Sachen ( 433 Abs. 1 BGB) und Rechte ( 453 BGB) und sonstige Gegenstände ( 453 BGB) Kaufvertragsrecht Kauf (= gegenseitiger Vertrag): Ein Vertragspartner (Verkäufer) verpflichtet sich zur Veräußerung eines Vermögensgegenstandes und der andere (Käufer) zur Zahlung einer Geldsumme, 433.

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. B) Die Pflicht des Verkaufers nach 433 I S. 1 BGB und ihre Nichterfùllung 7

INHALTSVERZEICHNIS. B) Die Pflicht des Verkaufers nach 433 I S. 1 BGB und ihre Nichterfùllung 7 I 1 Kauf 1 A) Allgemeines 1 I. Inhalt des Kaufvertrages und Zustandekommen 1 II. Form 4 B) Die Pflicht des Verkaufers nach 433 I S. 1 BGB und ihre Nichterfùllung 7 I. Durchsetzung des Anspruches aus 433

Mehr

1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts 1. A) Internationaler Hintergrund 1

1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts 1. A) Internationaler Hintergrund 1 INHALTSVERZEICHNIS I 1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts 1 A) Internationaler Hintergrund 1 B) Die deutsche Geschichte der Modernisierung des Schuldrechts 2 C) Allgemeine Regelungsgedanken

Mehr

Probeexamen Zivilrecht Nr. 1 Probeexamen Klausur Nr. 1

Probeexamen Zivilrecht Nr. 1 Probeexamen Klausur Nr. 1 Probeexamen Klausur Nr. 1 Prof. Dr. Friedemann Kainer Aufgabe 1: Anspruch auf Auflassung B à A gemäß 433 I 1 BGB Frage: Kann B von A Auflassung des Grundstücks verlangen? 433 Abs. 1 S.1 BGB I. Anspruch

Mehr

A. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1. Prüfungsschema der Gewährleistungsrechte aus 437 ff:

A. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1. Prüfungsschema der Gewährleistungsrechte aus 437 ff: Fall 5 Lösungsübersicht: A. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1 Prüfungsschema der Gewährleistungsrechte aus 437 ff: 4. Prüfung der 437 Nr. 1-3 ivm den dort genannten Normen:

Mehr

Übersicht zum Schadensersatz

Übersicht zum Schadensersatz Übersicht zum Schadensersatz Für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen ist wie für die Prüfung des Rücktritts eine zentrale Aufbaufrage, ob Mängelgewährleistungsrechte anwendbar sind oder nicht. A.

Mehr

Vierzehntes Kapitel - Besonderer Teil des Schuldrechts

Vierzehntes Kapitel - Besonderer Teil des Schuldrechts Vierzehntes Kapitel - Besonderer Teil des Schuldrechts Besondere Vertragstypen Spezielle Vorschriften zu denen des AT 51 Kaufrecht A. Allgemeines Gegenstand gegen Geld Sachen, 90 BGB Rechte oder Sonstige

Mehr

2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines

2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines 2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) Gegenseitiger Vertrag Verletzung einer Pflicht aus 241 II BGB Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag Grds. ist eine Abmahnung erforderlich 3.

Mehr

Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437

Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437 Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437 (immer vorrangig) gem. 437 Nr. 1, 439 Rücktritt gem. 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V Minderung gem.

Mehr

Die Schuldrechtsklausur

Die Schuldrechtsklausur Peter Balzer Stefan Kröll Bernd Scholl Die Schuldrechtsklausur Kernprobleme der vertraglichen Schuldverhältnisse in der Fallbearbeitung Springer Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhalts Verzeichnis Literaturverzeichnis

Mehr

Bereicherungsausgleich bei gutgläubiger Leistung an den Altgläubiger

Bereicherungsausgleich bei gutgläubiger Leistung an den Altgläubiger Bereicherungsausgleich bei gutgläubiger Leistung an den Altgläubiger Altgläubiger (A) (= Zedent) S hat trotz Abtretung gutgläubig an A geleistet Schuldner (S) Anspruch N gegen A aus 816 Abs. 2 BGB Neugläubiger

Mehr

Rücktritt. 1. Gegenseitiger Vertrag, 320 BGB, z.b. (+) bei Kaufvertrag

Rücktritt. 1. Gegenseitiger Vertrag, 320 BGB, z.b. (+) bei Kaufvertrag Rücktritt Beachte: Mit der folgenden Übersicht soll zunächst ein Überblick über die allgemeinen Voraussetzungen des Rücktritts vermittelt werden (Teil A). Diese allgemeinen Prüfschemata sind nur dann (isoliert)

Mehr

Zivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6

Zivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6 Zivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6 Überblick I. Nacherfüllungsanspruch gem. 437 Nr. 1, 439 I (Nachbesserung oder Nachlieferung) Voraussetzungen: Kaufvertrag Mangel bei Gefahrübergang

Mehr

Fall 2 21 (Kaufrecht: Pferdekauf; Unmöglichkeit der Nacherfüllung; Abgrenzung von Mangel- und Mangelfolgeschäden; Aufwendungsersatzanspruch

Fall 2 21 (Kaufrecht: Pferdekauf; Unmöglichkeit der Nacherfüllung; Abgrenzung von Mangel- und Mangelfolgeschäden; Aufwendungsersatzanspruch Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V VII XI XIII Fall 1 1 (Kaufrecht: Einführung in die Mängelhaftung; Begriff und Arten des Sachmangels; Nacherfüllung beim Stückkauf; fehlendes Eigentum

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht L. Die Selbstvornahme im Kaufrecht Käufer beseitigt Mangel selbst ohne angemessene Fristsetzung Ausschluss des Rücktritts- und Minderungsrechts und des Anspruchs auf SE statt der Leistung kein Anspruch

Mehr

Vortrag am 17. Januar 2002

Vortrag am 17. Januar 2002 Wiss. Assistent Dr. Georg Bitter Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn Nacherfüllungsrecht und Nacherfüllungspflicht des Verkäufers Vortrag am 17. Januar 2002 Alle Vorlesungsunterlagen

Mehr

Basiswissen Kaufrecht, Werkvertragsrecht

Basiswissen Kaufrecht, Werkvertragsrecht Basiswissen - Alpmann-Schmidt Basiswissen Kaufrecht, Werkvertragsrecht 2016 Bearbeitet von Josef A. Alpmann, Dr. Tobias Wirtz 2. Auflage 2016. Buch. V, 83 S. Kartoniert ISBN 978 3 86752 436 0 Format (B

Mehr

Leistungsstörungen beim Unternehmenskauf. Heming Zhang

Leistungsstörungen beim Unternehmenskauf. Heming Zhang Leistungsstörungen beim Unternehmenskauf Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und China von Heming Zhang JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft 2009 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 17 I.

Mehr

Mängelansprüche nach VOB und BGB

Mängelansprüche nach VOB und BGB Thomas Ax Daniel Heiduk Mängelansprüche nach VOB und BGB # Erkennen und erfolgreich durchsetzen vieweg VII Inhaltsverzeichnis Teil I Einführung und Rechtsgrundlagen 1 1 Die Schuldrechtsreform 2002 1 2

Mehr

Lorenz/Riehm, Lehrbuch zum neuen Schuldrecht Lehrbuch Rn. 366 ff (culpa in contrahendo); Rn. 569 ff (Rechtsmängelhaftung); Rn. 572 ff (Konkurrenzen)

Lorenz/Riehm, Lehrbuch zum neuen Schuldrecht Lehrbuch Rn. 366 ff (culpa in contrahendo); Rn. 569 ff (Rechtsmängelhaftung); Rn. 572 ff (Konkurrenzen) Prof. Dr. Stephan Lorenz Vorlesung ADas neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen@ Übungsfall 12: "Fernwärme" (Rechtsmängelhaftung, culpa in contrahendo) (nach BGH NJW 2000, 803; s. auch BGH NJW 2001, 2875)

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht 49 Störung der Geschäftsgrundlage A. Allgemeines Umstände sind bei Vertragsschluss anders als angenommen oder entwickeln sich anders Anpassungsinteresse vs. Bestandsinteresse Einschränkung des Grundsatzes

Mehr

Fall 2: Auslaufmodell

Fall 2: Auslaufmodell Variante 1 A. Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises aus 346 Abs. 1 BGB I. Rücktrittsrecht 1. Vertragliches Rücktrittsrecht 2. Gesetzliches Rücktrittsrecht, zb. aus 434, 437 Nr. 2, 323 Abs. 1 BGB Zwischenergebnis

Mehr

Begleitkolleg zum Grundkurs II bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter

Begleitkolleg zum Grundkurs II bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter Frage 1: Hat Gundel einen Anspruch auf Lieferung eines anderen Fahrzeuges? Vorüberlegung: 1. Schritt: Wer will was von Wem? 2. Schritt: Woraus => Auffinden der AGL - vertragliche AGL: 433 I, 437 Nr. 1,

Mehr

Das Auto wird nicht zerstört, aber beschädigt. V verlangt von K Abnahme und Zahlung des Kaufpreises. Zu Recht?

Das Auto wird nicht zerstört, aber beschädigt. V verlangt von K Abnahme und Zahlung des Kaufpreises. Zu Recht? Prof. Dr. Stephan Lorenz Vorlesung ADas neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen@ Übungsfall 5: Unmöglichkeit, Gefahrtragung (AAlter Wein in neuen Schläuchen@) Ausgangsfall: V verkauft K ein Auto (Sammlerstück)

Mehr

SCHULDRECHT BT. Kaufrecht. Annegerd Alpmann-Piep er Rechtsanwältin und Notarin in Münster

SCHULDRECHT BT. Kaufrecht. Annegerd Alpmann-Piep er Rechtsanwältin und Notarin in Münster SCHULDRECHT BT Kaufrecht 2006 Annegerd Alpmann-Piep er Rechtsanwältin und Notarin in Münster ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbh & Co. KG 48149 Münster, Annette-Allee 35, 48001 Postfach

Mehr

Prof. Dr. Franz Dorn Januar Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands)

Prof. Dr. Franz Dorn Januar Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands) Prof. Dr. Franz Dorn Januar 2010 Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands) Die folgende Zusammenfassung zeigt sowohl die Struktur im Werkvertragsrecht

Mehr

V Schlechtleistung Gewährleistung / Kaufrecht

V Schlechtleistung Gewährleistung / Kaufrecht Privatrecht / Prof. Dr. H. Buschmann 1 2002-11-30 V Schlechtleistung Gewährleistung / Kaufrecht Schlechtleistung im Kaufrecht Gewährungsleistung für Mängel bei Sachkauf Sachmangel 434 Mangel Abweichung

Mehr

Klausurenkurs HSS 2017 Klausur Nr. 15

Klausurenkurs HSS 2017 Klausur Nr. 15 Klausurenkurs HSS 2017 Klausur Nr. 15 Prof. Dr. Friedemann Kainer HS 2017 Prof. Dr. Friedemann Kainer 1 Aufgabe 1: Anspruch auf Auflassung B à A gemäß 433 I Frage: Kann B von A Auflassung des Grundstücks

Mehr

Vorlesung Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen. Übungsfall 5: Unmöglichkeit, Gefahrtragung ( Alter Wein in neuen Schläuchen )

Vorlesung Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen. Übungsfall 5: Unmöglichkeit, Gefahrtragung ( Alter Wein in neuen Schläuchen ) Prof. Dr. Stephan Lorenz Vorlesung Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen Übungsfall 5: Unmöglichkeit, Gefahrtragung ( Alter Wein in neuen Schläuchen ) Ausgangsfall: V verkauft K ein Auto (Sammlerstück)

Mehr

KLK FFM /Saarbrücken RA Dr. Amer Issa

KLK FFM /Saarbrücken RA Dr. Amer Issa Neuregelungen in 439 und 475 BGB n.f.: 439 III n.f. regelt jetzt die sog. Einbaufälle. Der Käufer kann vom Verkäufer bei Kauf einer mangelhaften Sache, die er einbaut bzw einbauen lässt, im Rahmen der

Mehr

Skizze Fall 13. Ansprüche des E gegen K auf Herausgabe des PKW A. 985 BGB. I. Eigentum des E. 1. Übereignung nach 929 S. 1 BGB.

Skizze Fall 13. Ansprüche des E gegen K auf Herausgabe des PKW A. 985 BGB. I. Eigentum des E. 1. Übereignung nach 929 S. 1 BGB. Skizze Fall 3 Ansprüche des E gegen K auf Herausgabe des PKW A. 985 BGB I. Eigentum des E. Übereignung nach 929 S. BGB a) Einigung b) Übergabe c) Eigentum des D 2. Gutgläubiger Erwerb nach 932 Abs. u.

Mehr

Kaufrecht. Barbara Grunewald. Mohr Sieb eck. von

Kaufrecht. Barbara Grunewald. Mohr Sieb eck. von Kaufrecht von Barbara Grunewald Mohr Sieb eck Gliederung Abkürzungsverzeichnis Allgemeines Literaturverzeichnis XXV XXVII 1 Das Kaufrecht in der Bundesrepublik Deutschland und seine Auslegung 1 I. Das

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht 47 Die Dritthaftung gem. 311 Abs. 3 BGB A. Allgemeines Grds. Pflichten nur im Zweipersonenverhältnis 311 III BGB durchbricht dieses Prinzip B. Rechtsfolge Schuldverhältnis isd 241 II BGB mit Personen,

Mehr

Woche 4: Vertragsarten & Leistungsstörungen

Woche 4: Vertragsarten & Leistungsstörungen Recht für Wirtschaftswissenschaftler PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) Woche 4: Vertragsarten & Leistungsstörungen Übersicht zur heutigen Veranstaltung I. Vertragsarten 1. Vertragsfreiheit 2. Kaufvertrag

Mehr

Abgrenzung der verschiedenen Schadensersatzansprüche nach 280 ff., 311a Abs. 2 BGB

Abgrenzung der verschiedenen Schadensersatzansprüche nach 280 ff., 311a Abs. 2 BGB Abgrenzung der verschiedenen Schadensersatzansprüche nach 280 ff., 311a Abs. 2 BGB Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Rechte des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

Mehr

Inhaltsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis... Inhaltsverzeichnis Vorwort...................................................... Inhaltsverzeichnis............................................. Literaturverzeichnis...........................................

Mehr

Beispiel Inzahlunggabe eines Kfz

Beispiel Inzahlunggabe eines Kfz Beispiel Inzahlunggabe eines Kfz K, der gerade sein Studium abgeschlossen hat und sich nun ein standesgemäßes Auto zulegen will, erwirbt bei Händler H einen gebrauchten BMW für 20.000. Seinen alten VW

Mehr

195 Regelmässige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

195 Regelmässige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Ass.-Prof. Dr. Christiana Fountoulakis PRvgl II, WS 2005/2006 1 Zur Sachmängelgewährleistung: Deutschland: Gesetzesbestimmungen des BGB n.f. (mit Relevanz für die im Unterricht besprochenen Fälle) Revidiertes

Mehr

Klimaanlage. Kann K von V die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen?

Klimaanlage. Kann K von V die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen? Klimaanlage K kauft bei V einen Neuwagen für 20.000,--. Zu Hause stellt er fest, dass die Klimaanlage zeitweilig ausfällt. V versucht sie zu reparieren. Nach dem zweiten gescheiterten Reparaturversuch

Mehr

Literatur zum Kaufrecht

Literatur zum Kaufrecht Wirtschaftsprivatrecht I Kaufrecht RA Jens Goldschmidt Kanzlei Scheidle & Partner Grottenau 6 86150 www.scheidle.eu Tel.: 0821/34481-0 j.goldschmidt@scheidle.eu 1 Literatur zum Kaufrecht Rumpf-Rometsch,

Mehr

1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts A) Internationaler Hintergrund...1

1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts A) Internationaler Hintergrund...1 1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts... 1 A) Internationaler Hintergrund...1 B) Die deutsche Geschichte der Modernisierung des Schuldrechts... 2 C) Allgemeine Regelungsgedanken der Modernisierung

Mehr

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche Unfallwagen Privatmann P verkauft Händler H seinen Gebrauchtwagen für 10.000,--. P verneint die Frage des H nach einem früheren Unfall. Kurze Zeit nach Übergabe stellt H fest, dass der Wagen doch schon

Mehr

Neues Recht des Pferdekaufs

Neues Recht des Pferdekaufs Neues Recht des Pferdekaufs Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (UK) Einleitung Ziel des Seminars Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (Wirkung zum 1.1.2002) Kurze Historie Bisheriges Viehkaufrecht

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Kapitel Prüfungsschwerpunkte des Bürgerlichen Rechts

Inhaltsverzeichnis. I. Kapitel Prüfungsschwerpunkte des Bürgerlichen Rechts Vorwort... 5 I. Kapitel Prüfungsschwerpunkte des Bürgerlichen Rechts 1. Aufbau des BGB... 15 1.1 Allgemeines... 15 1.2 Zusammenfassende Übungsaufgaben... 18 2. Die Person... 19 2.1 Definition der Person...

Mehr

IV. Selbstvornahme und Aufwendungsersatz

IV. Selbstvornahme und Aufwendungsersatz IV. Selbstvornahme und Aufwendungsersatz Möglichkeit der Selbstvornahme nach 634 Nr. 2, 637 Aufwendungsersatz angemessene Frist zur Nacherfüllung und Ablauf dieser Frist V. Rücktritt und Minderung 1. Allgemeines

Mehr

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche. Lösung:

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche. Lösung: Unfallwagen Privatmann P verkauft Händler H seinen Gebrauchtwagen für 10.000,--. P verneint die Frage des H nach einem früheren Unfall. Kurze Zeit nach Übergabe stellt H fest, dass der Wagen doch schon

Mehr

Beschaffenheitsgarantien des Verkaufers

Beschaffenheitsgarantien des Verkaufers Beschaffenheitsgarantien des Verkaufers Von Michael Stober Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung: Die Haftung des Verkaufers nach altem und nach neuem Schuldrecht 19 A. Die friihere

Mehr

Frage 1: K verlangt von V Reparatur - Anspruch des K gegen V gem. 437 Nr. 1, 439 I 1.Alt. BGB 1

Frage 1: K verlangt von V Reparatur - Anspruch des K gegen V gem. 437 Nr. 1, 439 I 1.Alt. BGB 1 Lösungsskizze Fall 1 Frage 1: K verlangt von V Reparatur - Anspruch des K gegen V gem. 437 Nr. 1, 439 I 1.Alt. BGB 1 Anm.: 437 als Verweisungsnorm auf allgemeine Vorschriften, immer mitzuzitieren Wortlaut

Mehr

Ausgangsfall Anspruch von A gegen Z auf Rückzahlung von 500 nach 437 Nr. 2 Var. 1, 323, 326 Abs. 5, 346, 398 S. 2 BGB

Ausgangsfall Anspruch von A gegen Z auf Rückzahlung von 500 nach 437 Nr. 2 Var. 1, 323, 326 Abs. 5, 346, 398 S. 2 BGB Klausur GK III, Lösungsskizze (kurz) Ausgangsfall Anspruch von A gegen Z auf Rückzahlung von 500 nach 437 Nr. 2 Var. 1, 323, 326 Abs. 5, 346, 398 S. 2 BGB 1. wirksame Abtretung Einordnung der Abrede zwischen

Mehr

Wiederholungsklausur 28. Oktober 2011

Wiederholungsklausur 28. Oktober 2011 Wiederholungsklausur 28. Oktober 2011 Abgegebene Klausuren: 152 Notenschnitt: 3,98 Punkte Durchfallquote: 55,92 % Punkte 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Anzahl 7 7 64 7 18 10 8 7 9 5 5 1 2 1-1 Wiss.

Mehr

Die Schuldrechtsklausur

Die Schuldrechtsklausur Tutorium Jura Die Schuldrechtsklausur Kernprobleme der vertraglichen Schuldverhältnisse in der Fallbearbeitung von Peter Balzer, Stefan Kröll, Bernd Scholl 2., aktualisierte u. erw. Aufl. Springer 2008

Mehr

Die Schuldrechtsklausur

Die Schuldrechtsklausur Peter Balzer Stefan Kröll Bernd Scholl Die Schuldrechtsklausur Kernprobleme der vertraglichen Schuldverhältnisse in der Fallbearbeitung Dritte, aktualisierte und erweiterte Auflage ^ Spri ringer Vorwort

Mehr

BGHZ 179, 27 = NJW 2009, 427

BGHZ 179, 27 = NJW 2009, 427 BGHZ 179, 27 = NJW 2009, 427 1. Der von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften geprägte Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung verlangt von den nationalen Gerichten über

Mehr

Das neue Schuldrecht

Das neue Schuldrecht Das neue Schuldrecht von Dr. Lothar Haas, Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Dieter Medicus, Prof. Dr. Walter Rolland, Prof. Dr. Carsten Schäfer, Dr. Holger Wendtland 1. Auflage Das neue Schuldrecht Haas / Medicus

Mehr

Jura Online - Fall: Spitz auf Knopf - Lösung

Jura Online - Fall: Spitz auf Knopf - Lösung Jura Online - Fall: Spitz auf Knopf - Lösung A. Anspruch H gegen S auf Annähen des Knopfes aus den 437 Nr. 1, 439 I BGB H könnte gegen S zunächst einen Anspruch auf Annähen des Knopfes aus den 437 Nr.

Mehr

Schuldbefreiungstatbestände. Bürgerliches Vermögensrecht I. Der Rücktritt. Schuldbefreiung durch Rechtsgeschäft. Rücktrittsfolgen.

Schuldbefreiungstatbestände. Bürgerliches Vermögensrecht I. Der Rücktritt. Schuldbefreiung durch Rechtsgeschäft. Rücktrittsfolgen. Schuldbefreiungstatbestände Bürgerliches Vermögensrecht I Professor Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Erfüllung Erfüllungssurrogate Auflösende

Mehr

Fallstudien zur Reform der kaufrechtlichen Mängelhaftung 2018

Fallstudien zur Reform der kaufrechtlichen Mängelhaftung 2018 Universität Potsdam Schuldrecht Besonderer Teil I Juristische Fakultät (Vertragliche Schuldverhältnisse) Prof. Dr. Tilman Bezzenberger Wintersemester 2018/2019 Beteiligte Personen: P = Produzent, Hersteller

Mehr

Lösung: Fall 5. A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB

Lösung: Fall 5. A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB Lösung: Fall 5 (nach Bayerle, JuS 2009, 619) A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB Anspruch auf Rückzahlung des vollen Kaufpreises? I. Bestehen des Rücktrittsrechts

Mehr

Die Auswirkungen der Schuldrechtsreform 2002 auf den Unternehmenskauf

Die Auswirkungen der Schuldrechtsreform 2002 auf den Unternehmenskauf Die Auswirkungen der Schuldrechtsreform 2002 auf den Unternehmenskauf Unter besonderer Beriicksichtigung der Gewahrleistungshaftung des Unternehmensverkaufers Von Ralf Bergjan Duncker & Humblot Berlin

Mehr

Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger Hausarbeit

Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger Hausarbeit Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. Wintersemester 2013 Punkte 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Note mangelhaft ausreichend befriedigend vollbefriedigend

Mehr

HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE BEIM KAUFVERTRAG

HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE BEIM KAUFVERTRAG MERKBLATT Fairplay KAUFRECHT HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN DER UNTERNEHMEN Der Kauf ist wohl das bedeutendste Umsatzgeschäft, bei dem Gegenstände gegen Geld ausgetauscht werden. Der

Mehr

V könnte gegen U einen Anspruch auf Nacherfüllung in Form der Lieferung eines neuen Kanus aus 437 Nr. 1, 439 BGB haben.

V könnte gegen U einen Anspruch auf Nacherfüllung in Form der Lieferung eines neuen Kanus aus 437 Nr. 1, 439 BGB haben. Kanukauf Verbraucher V kauft von Unternehmer U ein Kanu für 1000. Zwei Wochen nach Übergabe des Bootes stellt V fest, dass ein kleines Loch im Rumpf ist. K wendet sich an V und verlangt ein neues Kanu.

Mehr

Rn. Seite Vorwort Codeseite Literaturverzeichnis? XVII. 1.Teil Einführung 1 1

Rn. Seite Vorwort Codeseite Literaturverzeichnis? XVII. 1.Teil Einführung 1 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort V Codeseite IX Literaturverzeichnis? XVII 1.Teil Einführung 1 1 A. Pflichten im Schuldverhältnis 1 1 B. Arten der Pflichtverletzung 6 3 I. Verletzung von Leistungspflichten 7

Mehr

Woche 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mängelrechte

Woche 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mängelrechte Recht für Wirtschaftswissenschaftler PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) Woche 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mängelrechte Übersicht zur heutigen Veranstaltung I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts.

Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. SchuldR BT Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis: Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. Kapitel I: Grundlagen des besonderen Schuldrechts Fall 1: Einführungsfall zu den Vertragstypen 1

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 25

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 25 Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 25 Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1 Wann ist die Gewährleistung

Mehr

Grundkurs Vertragliche Schuldverhältnisse. Gliederung

Grundkurs Vertragliche Schuldverhältnisse. Gliederung Prof. Dr. M. Avenarius Grundkurs Vertragliche Schuldverhältnisse Gliederung I.) Vorbemerkungen 1.) Überblick über den Vorlesungsstoff 2.) Grundgedanken des Vorlesungsaufbaus II.) Kauf, Tausch, Schenkung

Mehr

Vorlesung Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen. Übungsfall 10: Schadensersatz und Aufwendungsersatz (nach BGHZ 87, 104):

Vorlesung Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen. Übungsfall 10: Schadensersatz und Aufwendungsersatz (nach BGHZ 87, 104): Prof. Dr. Stephan Lorenz Vorlesung Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen Übungsfall 10: Schadensersatz und Aufwendungsersatz (nach BGHZ 87, 104): K kauft beim Baustoffhändler V Dachziegel zum Preis

Mehr

Die Annäherung der Schadensersatzhaftung für Lieferung mangelhafter Ware an das UN-Kaufrecht

Die Annäherung der Schadensersatzhaftung für Lieferung mangelhafter Ware an das UN-Kaufrecht Die Annäherung der Schadensersatzhaftung für Lieferung mangelhafter Ware an das UN-Kaufrecht Von Elisabeth Sauthoff Duncker & Humblot Berlin Inhaltsübersicht 1 Einleitung 31 I. Gegenstand der Untersuchung

Mehr

Gesamtübersicht Leistungsstörung

Gesamtübersicht Leistungsstörung Gesamtübersicht Leistungsstörung Der Vertrag begründet grds. Primärpflichten (Hauptleistungspflichten; Nebenleistungspflichten; Rücksichtsnahmepflichten) Sind diese gestört entstehen Sekundärpflichten.

Mehr

Inhalt. Lektion 1: Einführung in das Schuldrecht 9

Inhalt. Lektion 1: Einführung in das Schuldrecht 9 Schuldrecht Allgemeiner Teil Inhalt Lektion 1: Einführung in das Schuldrecht 9 I. Systematische Übersicht über das Schuldrecht 9 II. Prüfungstechnik für einen Fall 10 III. Grundbegriffe im Schuldrecht

Mehr

Fall 3.1. I. Anspruch auf Übergabe und Übereignung aus 433 Abs. 1 S. 1 BGB

Fall 3.1. I. Anspruch auf Übergabe und Übereignung aus 433 Abs. 1 S. 1 BGB Fall 3.1 Lösung: A. Ansprüche des K gegen V I. Anspruch auf Übergabe und Übereignung aus 433 Abs. 1 S. 1 BGB 1. Anspruch entstanden Kaufvertrag i. S. d. 433 BGB zwischen K und V (+) Folge: grds. Anspruch

Mehr

Prüfungsschema Nacherfüllung im Kaufrecht Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 437 Nr. 1, 439 BGB

Prüfungsschema Nacherfüllung im Kaufrecht Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 437 Nr. 1, 439 BGB Prüfungsschema Nacherfüllung im Kaufrecht Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 437 Nr. 1, 439 BGB I. Entstehung des Anspruchs auf Nacherfüllung 2. Vorliegen eines Sachmangels ( 434 BGB) bzw. eines Rechtsmangels

Mehr

Lösungsskizze Fall 17

Lösungsskizze Fall 17 Lösungsskizze Fall 17 A. Anspruch der V auf Herausgabe des E-Pianos, Zug um Zug gegen Rückzahlung der angezahlten 1000.- I. Anspruch aufgrund des Eigentumsvorbehalts Gemäß 449 II 1 führt der Eigentumsvorbehalt

Mehr

Roßmanith Fallbesprechung BGB II SS Lösungsskizze FB 4. über die von D im Geschäft des J ausgesuchte Brosche

Roßmanith Fallbesprechung BGB II SS Lösungsskizze FB 4. über die von D im Geschäft des J ausgesuchte Brosche Teil 1: Ansprüche D gegen J A. Anspruch auf Nacherfüllung aus 439, 437 Nr. 1 BGB I. wirksamer Kaufvertrag? 1. Vertragsschluss? über die von D im Geschäft des J ausgesuchte Brosche Modifikation des Erfüllungsanspruchs

Mehr

Lösung: Fall 4. A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB

Lösung: Fall 4. A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB Lösung: Fall 4 (nach Bayerle, JuS 2009, 619) A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB Anspruch auf Rückzahlung des vollen Kaufpreises? Vss.: Rücktrittserklärung

Mehr

ALPMANN SCHMIDT. Schuldrecht BT 1. Kaufrecht / Werkrecht. 6. Auflage

ALPMANN SCHMIDT. Schuldrecht BT 1. Kaufrecht / Werkrecht. 6. Auflage ALPMANN SCHMIDT Schuldrecht BT 1 Kaufrecht / Werkrecht 6. Auflage 2011 Schuldrecht BT 1 Kaufrecht / Werkrecht Annegerd Alpmann-Pieper Rechtsanwältin und Notarin 6. Auflage 2011 ISBN: 978-3-86752-200-7

Mehr

A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V

A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V Lösungsskizze Klausur ZI SS 2012 Frage 1 A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der 5.000 gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V I. Anspruch entstanden 1. Wirksamer Kaufvertrag gem. 433 zwei übereinstimmende

Mehr

Konversationsübung im Bürgerlichen Recht * Sommersemester 2005 * Lösungsskizze Fall 20

Konversationsübung im Bürgerlichen Recht * Sommersemester 2005 * Lösungsskizze Fall 20 Anspruch des P gegen S aus 441 IV, I, 437 Nr. 2 1 auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Kaufpreises P könnte einen Anspruch auf Erstattung des zu viel gezahlten Kaufpreises auf Grund von Minderung haben.

Mehr

Sachverhalt: Übungsfall 2

Sachverhalt: Übungsfall 2 Sachverhalt: Übungsfall 2 Verbraucher K kaufte von Händler V einen Mercedes. Auto hat Defekt am Katalysator, der auf Aufsetzen des Fahrzeugs beruht. Wann Fahrzeug aufgesetzt hat, lässt sich nicht klären.

Mehr

I. Anspruch entstanden 1. Ein wirksamer Kaufvertrag liegt vor.

I. Anspruch entstanden 1. Ein wirksamer Kaufvertrag liegt vor. Käsekauf K kauft bei V eine 10kg schweren Käse für 100,-. Zuhause wiegt er nach und stellt fest, dass der Käse nur 9,8 kg wiegt, was V letztlich auch nicht bestreitet. Wütend fordert K Nachlieferung (an

Mehr

1. Frage: Anspruch des K gegen V auf Renovierung aus 437 Nr. 1, 439 I

1. Frage: Anspruch des K gegen V auf Renovierung aus 437 Nr. 1, 439 I 1. Frage: Anspruch des K gegen V auf Renovierung aus 437 Nr. 1, 439 I Alt. 1 BGB A. Anspruch entstanden I. Kaufvertrag (+), zwar nicht durch das Ausstellen im Verkaufsraum, hierbei handelt es sich um eine

Mehr