Geprüfte/r Industriemeister/in Elektrotechnik (IHK)



Ähnliche Dokumente
Geprüfter Industriemeister Metall (IHK)/ Geprüfte Industriemeisterin Metall (IHK)

Geprüfter Industriemeister Elektrotechnik (IHK)/ Geprüfte Industriemeisterin Elektrotechnik (IHK)

Geprüfte Industriemeister

IHK-Fortbildungsprüfungen

I n d u s t r i e m e i s t e r M e t a l l

5.6.4 Betriebliche Aufgaben und Inhalte der Verordnung

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen

Inhaltsverzeichnis. Vorwort...5 Inhaltsverzeichnis...9 VerzeichnisderAbkürzungen...17

Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik

I n d u s t r i e m e i s t e r M e t a l l. Berufsbegleitender Vorbereitungslehrgang auf die IHK Prüfung (März 2016 April 2019)

Industriemeisterschule Metalltechnik (FIM)

Karriere mit Lehre in den Optischen Technologien Geprüfter/e Industriemeister/in Optik* Studiengang mit IHK-Prüfung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik

Informationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik

Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zur/m. Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall

1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss. zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik

Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall in der Fassung vom 23. Juli 2010

Weiterbildung zum Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit Inkl. AEVO ( IHK )

IHK Die Weiterbildung. Studienprogramm mit IHK-Prüfung. Geprüfte/-r Industriemeister/-in FR Metall in Vollzeit

geprüfte Fachwirtin/geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen:

Logistikmeister/-in (IHK)

Geprüfte/r Logistikmeister/in

Geprüfte Industriemeister Fachrichtung Chemie Strukturierung der schriftlichen Prüfung*

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fertigungsplaner/Geprüfte Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk

Geprüfte Industriemeister Fachrichtung Metall Verordnung über die Prüfung

Geprüfte Betriebswirtin (IHK) Geprüfter Betriebswirt (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Fortbildungsprüfungsordnung


Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Geprüfte Übersetzer / Dolmetscher Verordnung über die Prüfung

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall

Industriemeister/-in. Metall (IHK) Blended Learning Lehrgang. Berufsbegleitende Fortbildung zum/zur

Starten Sie jetzt erfolgreich durch mit Ihrem Spezialisten für Meisterberufe (IHK)

Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen

Verordnung Über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall

Informationen zum Lehrgang

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Rechtsgrundlagen der Berufsbildung Rechtsvorschriften über die Prüfung Geprüfte/r Industriemeister/in Fachrichtung Luftfahrttechnik

der besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Servicemonteur/Servicemonteurin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Kraftverkehr und Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk.

Geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)

GEPRÜFTER IMMOBILIENFACHWIRT / GEPRÜFTE IMMOBILI- ENFACHWIRTIN

Gepr. Industriemeister Print Gepr. Medienfachwirt

Geprüfte Meister für Kraftverkehr Verordnung über die Prüfung

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum:

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss GeprüfterMeisterfürKraftverkehrundGeprüfte Meisterin für Kraftverkehr

Geprüfte/r Industriemeister/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELS- FACHWIRTIN

Industriemeister/in Textilwirtschaft. Prüfungsordnung. Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfte Logistikmeister Verordnung über die Prüfung

Besondere Rechtsvorschrift zum anerkannten Abschluss. Fachwirt im Gastgewerbe IHK/ Fachwirtin im Gastgewerbe IHK

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK)

Komplettpaket Gepr. Industriemeister /-in Metall IHK inkl. REFA Grundschein, Erwerb der Ausbildereignung (AEVO) und Lehrmittel

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit

Gepr. Industriemeister/-in Metall inkl. REFA Grundschein, Erwerb der Ausbildereignung und Lehrmittel

15890 Eisenhüttenstadt

Geprüfter Wirtschaftsfachwirt / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Fortbildungsprüfung zum Geprüften Industriemeister/ zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Hüttentechnik

Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK)

Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk

Geprüfter Industriemeister Metall IHK online (m/w) Blended Learning Konzept Kooperation mit der IHK Nordschwarzwald und IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Besondere Rechtsvorschrift zum anerkannten Abschluss Fachwirt im Gastgewerbe IHK/Fachwirtin im Gastgewerbe IHK

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing

Rechtsvorschriften für die Weiterbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss. Fachwirt im Gastgewerbe / Fachwirtin im Gastgewerbe IHK

Meisterausbildung im Strahlenschutz

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Betriebswirt (HWK) I Betriebswirtin (HWK)"

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister/ Geprüfte Logistikmeisterin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik

Geprüfter Industriemeister Mechatronik (IHK)/ Geprüfte Industriemeisterin Mechatronik (IHK)

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Geprüfte Industriemeister

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gestaltungsberater

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses. GestRaumPrV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Prüfungsordnung. Fachbereich. Management

Geprüfter Industriemeister Elektrotechnik. Praxisstudium mit IHK-Prüfung


Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Personalmanager / zur Personalmanagerin (HWK) nach 42a HwO

Neues Qualifizierungssystem für betriebliches Bildungspersonal (08/ )

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Kraftverkehr und Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung zum Meister für Bahnverkehr/zur Meisterin für Bahnverkehr

Transkript:

Geprüfte/r Industriemeister/in Elektrotechnik (IHK) (Stand: Mai 15 Änderungen vorbehalten) Zielsetzung - Ihr persönlicher Nutzen: Erhöhen Sie Ihre berufliche Karrierechancen durch einen IHK-Prüfungsabschluss Erweitern Sie Ihre Einsatzmöglichkeiten im Unternehmen Machen sie sich fit für neue und noch qualifiziertere Führungsaufgaben Erweitern Sie Ihr Know-how, um Arbeitsaufgaben im Unternehmen effektiver und souveräner zu lösen Sichern Sie Ihren Arbeitsplatz durch Weiterbildung Teilzeit: Beginn: alle 2 Jahre im Februar Ende: voraus. November Unterrichtstage/ Unterrichtszeit: Lehrgangsort: Infoveranstaltung: ca. 1.100 U.-Std., 3 Jahre (6 Semester), samstags von 08:00 Uhr bis 15:15 Uhr, teilweise bis 16:00 Uhr (zuzüglich voraussichtlich vier Vollzeitwochen pro Kalenderjahr) Würzburg, IHK-Zentrum für Weiterbildung siehe Internet Lehrgangsdauer: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation ca. 400 U-Std. Handlungsspezifische Qualifikation* ca. 650 U-Std. Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse ca. 80 U-Std. Teilnehmer, die den Lehrgang belegen, müssen spätestens zu Beginn der Handlungsspezifischen Qualifikationen die Berufsund arbeitspädagogische Kenntnisse nachgewiesen haben. Lehrgangskosten: z. Zt. 4.250,00 (zzgl. 425,00 AdA-Lehrgang) zahlbar in sechs Raten Prüfungsgebühr: z. Zt. 500,00 (zzgl. 160,00 AdA-Prüfung) Lernmittel: ca. 400,00 (zzgl. 50,00 AdA-Lernmittel) Förderung: Das Meister-BAföG (Zuschuss zur Lehrgangs- und Prüfungsgebühr) kann über das Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Ansprechpartner: Alexander Spahn (Tel.: 0931-4194-264) E-Mail: alexander.spahn@wuerzburg.ihk.de Christina Alt (Tel.: 0931-4194-256) E-Mail: christina.alt@wuerzburg.ihk.de * In diesem Lehrgangsteil kann in den beiden Schwerpunkten Infrastruktursysteme und Betriebstechnik oder Automatisierungs- und Informationstechnik abgeschlossen werden. Es wird in Absprache mit den Teilnehmern jedoch nur ein Schwerpunkt durchgeführt und geprüft. Die Abstimmung erfolgt bereits zu Beginn der Basisqualifikationen. 1

Zulassungsvoraussetzungen: Zum Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektroberufen zugeordnet werden kann oder erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 6-monatige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis Zum Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen der Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen muss abgelegt sein und darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, und in den oben genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr den Erwerb berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft gleichwertig sind. Die Aneignung dieser Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen erfolgen. Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters haben. Abweichend kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Gliederung der Prüfung: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation Schriftliche Prüfung 1) Rechtsbewusstes Handeln 90 Min. 2) Betriebswirtschaftliches Handeln 90 Min. 3) Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung 90 Min. 4) Zusammenarbeit im Betrieb 90 Min. 5) Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeit 60 Min. 7 Std. (Mindestzeit laut Prüfungsordnung, maximal 8 Std.) 2

Mündliche Prüfung Auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses wenn nicht mehr als zwei Fächer mangelhafte Leistungen vorliegen. Bei einer oder mehreren ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistungen muss die Prüfung schriftlich wiederholt werden. Die Bewertung der schriftlichen Prüfung wird doppelt gewichtet. Handlungsspezifische Qualifikationen 3 Situationsaufgaben, davon 2 schriftliche Prüfungen (je Handlungsbereich mindestens 4 Stunden, maximal 5 Stunden) und 1 mündliche Prüfung (mindestens 45 Minuten und höchstens 60 Minuten). Handlungsfelder: a) Infrastruktursysteme und Betriebstechnik b) Automatisierungs- und Informationstechnik 1. Handlungsbereich Technik Infrastruktursysteme u. Betriebstechnik oder Automatisierungs- und Informationstechnik 2. Handlungsbereich Organisation Betriebliches Kostenwesen Planungs- und Steuerungs- und Kommunikationssysteme Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz 3. Handlungsbereich Führung und Personal Personalführung Personalentwicklung Qualitätsmanagement Eine Situationsaufgabe setzt sich aus drei Schwerpunkten aus je einem Handlungsbereich zusammen (z.b. 50% Betriebstechnik, 25% betriebliches Kostenwesen, 25% Qualitätsmanagement). Im situationsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, betriebliche Aufgabenstellungen zu analysieren, zu strukturieren und einer begründeten Lösung zuzuführen. Er soll nachweisen, dass er seinen Lösungsvorschlag möglichst unter Einbeziehung von Präsentationstechniken erläutern und erörtern kann. Das Fachgespräch hat die gleiche Struktur wie eine schriftliche Situationsaufgabe. Es ist dabei der Handlungsbereich in den Mittelpunkt zu stellen, der nicht Kern einer schriftlichen Situationsaufgabe ist, es integriert insbesondere die Qualifikationsschwerpunkte, die nicht schriftlich geprüft werden. Das Fachgespräch soll pro Prüfungsteilnehmer mindestens 45 Minuten und höchstens 60 Minuten dauern. Hat der Prüfungsteilnehmer in nicht mehr als einer schriftlichen Situationsaufgabe mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Bei einer ungenügenden Leistung besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll handlungsspezifisch und integriert durchgeführt werden und je Situationsaufgabe und Prüfungsteilnehmer nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung wird doppelt gewichtet. Bewertung der Prüfungsteile / Bestehen der Prüfung Die Prüfungsteile Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation und Handlungs-spezifische Qualifikation sind gesondert zu bewerten. Für den Prüfungsteil Fachrichtungs-übergreifende Basisqualifikation ist eine Note aus dem arithmetischen Mittel der Punkte-bewertungen der Leistungen in den einzelnen Prüfungsbereichen zu bilden. Für jede Situationsaufgabe und für das situationsbezogene Fachgespräch ist jeweils eine Note aus den Punktebewertungen der Leistungen zu bilden. Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen hat und er im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen in den schriftlichen Situationsaufgaben und dem situationsbezogenen Fachgespräch auch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. 3

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation Unterrichtsfach Änderungen vorbehalten! U-Std. 1. Rechtsbewusstes Handeln ca. 64 1.1 Arbeitsrecht 1.2 Betriebsverfassungsrecht 1.3 Sozialversicherungsrecht 1.4 Arbeitsschutzrecht 1.5 Umweltrecht 1.6 Produkthaftungsrecht/Datenschutzrecht 2. Betriebswirtschaftliches Handeln ca. 120 2.1 Volkswirtschaft 2.2 Aufbau- und Ablauforganisation 2.3 Organisationsentwicklung 2.4 Entgeltfindung 2.5 Kostenrechnung 3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung 3.1 Prozess- und Produktionsdaten, EDV-Systeme (keine Praxis) 3.2 Planungstechniken / Analysemethoden 3.3 Präsentationstechniken 3.4 Technische Unterlagen, Entwürfe, Statistiken, Tabellen und Diagramme 3.5 Projektmanagementmethoden 3.6 Informations- und Kommunikationsmittel 3.6.1 Informationsverarbeitung 3.6.2 Betriebliche Kommunikation ca. 90 4. Zusammenarbeit im Betrieb ca. 56 0.1 Arbeitsmethodik 4.1 Berufliche Entwicklung/persönliche und soziale Gegebenheiten 4.2 Sozialverhalten/Betriebsklima 4.3 Gruppenverhalten 4.4 Führungsverhalten/Führungsgrundsätze 4.5 Führungsmethoden/Führungstechniken 4.6 Kommunikation/Kooperation 5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten ca. 85 5.1 Chemie 5.2 Energieformen/Energie 5.3 Physik Belastung/Bewegung (incl. Steuerungstechnik 8 U-Std.) 5.4 Statistik Gesamtstunden ca. 415 4

Handlungsspezifische Qualifikationen Unterrichtsfach Änderungen vorbehalten! U-Std. Handlungsbereich Technik (alternativ) 1. Infrastruktursysteme und Betriebstechnik 1.1 Projektieren elektrotechnischer Systeme insbesondere Energieversorgungssysteme 1.2 Errichten elektrotechnischer Systeme insbesondere Energieversorgungsysteme 1.3 Erstellen von Vorgaben zur Konfiguration von Komponenten, Geräten u. elektrotechn. Systemen 1.4 Planen, Durchführen u. Dokumentieren von Sicherheitsund Funktionsprüfungen 1.5 Inbetriebnehmen u. Abnehmen von Anlagen u. Einrichtungen unter Beachtung sicherheitstechnischer und anlagenspezifischer Vorschriften 1.6 Inbetriebnehmen u. einrichten von Maschinen und Fertigungssystemen 1.7 Planen und Einleiten von Instandhaltungsmaßnahmen sowie Überwachen u. Gewährleisten der Instandhaltungsqualität 1.8 Aufrechterhaltung der elektrischen Energieversorgung ca. 270 oder 2. Automatisierungs- und Informationstechnik 2.1 Projektieren sowie Erweitern u. Instandhalten von automatischen Anlagen u. Informationssysteme, auch bei laufender Produktion 2.2 Auswählen u. Konfigurieren von Systemen der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie Komponenten der Sensorik und Aktorik 2.3 Planen, Durchführen u. Dokumentieren von Sicherheits- und Funktionsprüfungen 2.4 Inbetriebnehmen u. Abnehmen von automatisierten Anlagen und Systemen 2.5 Erstellen u. Dokumentieren von Konstruktions- und Schaltungsunterlagen 2.6 Einleiten, Steuern u. Optimieren des Fertigungsprozesses 2.7 Beurteilen von Auswirkungen des Einsatzes neuer Bauelemente, Baugruppen, Verfahren u. Betriebsmittel auf den Fertigungsprozess u. Einleiten von Optimierungsprozessen ca. 270 5

Handlungsbereich Organisation 3. Betriebliches Kostenwesen ca. 72 3.1 Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der funktionsfeldbezogenen Kosten 5 3.2 Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets 5 3.3 Beeinflussung der Kosten insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft 10 3.4 Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation 4 3.5 Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung 15 3.6 Anwenden der Kalkulationsverfahren in der Kostenträgerstückrechnung einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung 15 3.7 Anwenden der Methoden der Zeitwirtschaft 10 4. Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme ca. 64 4.1 Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen und Aktualisieren der Stammdaten für diese Systeme 10 4.2 Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und Kapazitätsplanungen 20 Teil A 2.2.4 4.3 Anwenden der Systeme für die Arbeitsablaufplanung (PPS) 18 4.4 Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen 8 4.5 Anwenden von Logistiksystemen 8 5. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz ca. 56 5.1 Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb 10 5.2 Förderung des Mitarbeiterbewusstseins bezüglich der Arbeitssicherheit 12 5.3 Planen und Durchführen von Unterweisungen 4 (AEVO) 5.4 Überwachen der Lagerung und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffe 12 5.5 Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeiden von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen 18 6

Handlungsbereich Führung und Personal 6. Personalführung ca. 56 6.1 Ermitteln und Bestimmen des Personalbedarfs 4 6.2 Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen 10 6.3 Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanung und -beschreibungen 8 6.4 Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung 5 6.5 Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft 5 6.6 Anwenden von Führungsmethoden und mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten 8 6.7 Beteiligen der Mitarbeiter am kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) 8 6.8 Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen 16 7. Personalentwicklung ca. 56 7.1 Ermitteln und Bestimmen des Personalentwicklungsbedarfs unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen 10 7.2 Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche und innovationsorientierte Personalentwicklung, sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg 10 7.3 Durchführung von Potentialschätzungen 16 7.4 Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung 10 7.5 Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung 8 7.6 Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung 5 8. Qualitätsmanagement ca. 32 8.1 Berücksichtigen des Einflusses des QM-Systems auf das Unternehmen und die Funktionsfelder 20 8.2 Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter 8 8.3 Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität insbesondere der Produktqualität und Kundenzufriedenheit 12 8.4 Kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele 16 7