Kieferorthopädische Behandlung. Gesunde Zähne und Kiefer. KKF-Verlag

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Transkript:

Kieferorthopädische Behandlung Gesunde Zähne und Kiefer

Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, was ist unter Kieferorthopädie (abgekürzt auch Kfo ) zu verstehen? Es handelt sich dabei um die Behandlung von Fehlstellungen der Zähne oder einer Kieferanomalie. Sie zählt im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung zu den Leistungen der AOK. Allerdings gehören Maßnahmen, die lediglich aus kosmetischen Gründen erfolgen, nicht dazu. Der zunächst vorgesehene Eigenanteil des Versicherten wird bei einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung wieder erstattet. Ein besonderer Anreiz, die oft nicht einfache und meist langwierige Behandlung, die beträchtliche Kosten verursacht, durchzuführen. Gesunde Zähne sind besonders wichtig, denn die Gesundheit fängt im Mund an. Diese Schrift kann Ihnen nur einen Überblick geben, zu allen Fragen beraten wir Sie gerne. Rufen Sie uns an oder kommen Sie doch bei der AOK vorbei! Ihre AOK Die Gesundheitskasse.

Die Behandlung ist notwendig Mit Aussicht auf Erfolg werden Kiefer- und Zahnfehlstellungen behandelt, wenn folgende Funktionen erheblich beeinträchtigt bzw. bedroht sind: das Beißen und Kauen (sind diese Funktionen nicht einwandfrei möglich, können Verdauungsstörungen eintreten) das Sprechen die Nasenatmung und der Mundschluss (ein eingeschränkter Mundschluss ist oft für die behinderte Nasenatmung und damit für eine erhöhte Infektanfälligkeit verantwortlich) die Kiefergelenke (eine einseitige Belastung kann zu vorzeitigem Zahnverlust und zu Kiefergelenkleiden führen) Liegt mindestens ein Behandlungsbedarfsgrad 3 (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) vor, dann zählen diese Maßnahmen zum Leistungskatalog der AOK. Sie sind im KFO-Behandlungsplan aufgeführt. Kosmetische Maßnahmen (Behandlungsbedarfsgrad 1 und 2) können von den Krankenkassen nicht übernommen werden dies wird dem Versicherten vom Zahnarzt mitgeteilt. Die Ursachen? Zahnfehlstellungen oder Kieferanomalien sind gar nicht so selten und oft vererbt. Wird ein Baby nicht oder nur für kürzere Zeit gestillt, so kann sich dies ebenso negativ auswirken wie ein frühzeitiger Milchzahnverlust. Milchzähne sind die Platzhalter für die späteren dauerhaften Zähne und sollten bis zum Zahnwechsel erhalten bleiben. Deshalb beginnt die Pflege bereits mit dem ersten Zähnchen. Als weitere Ursachen kommen Daumenlutschen, Lippenbeißen und ein Dauernuckeln an der Flasche infrage. Beispiele für eine dringend erforderliche kieferorthopädische Behandlung sind: Engstand (Platzmangel) der Zähne ungünstige Bissverhältnisse (Kreuz-, Tief-, Deck- oder offener Biss) Verlagerung und Durchbruchstörungen oder Unterzahl von Zähnen

Solche Abweichungen lassen sich meistens mit Erfolg be heben, wenn die Behandlung zur richtigen Zeit beginnt. Wer trägt die Kosten? Kinder und Jugendliche Eine kieferorthopädische Behandlung wird etwa ab dem 8. 10. Lebensjahr durchgeführt. Sie erstreckt sich wegen des Zahnwechsels naturgemäß über einen längeren Zeitraum. In der Regel ist etwa mit vier Jahren zu rechnen. Dazu kommt oft noch eine kontrollierte Nachbehandlungszeit. Die Röntgenleistungen sowie die konservierend-chirurgischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der kieferorthopädischen Behandlung rechnet der Vertragszahnarzt über die Gesundheitskarte ab. Versicherte leisten zur kieferorthopädischen Behandlung einen Anteil von 20 Prozent der Kosten an den Vertragszahnarzt. Werden mindestens zwei Kinder behandelt, die bei Beginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mit ihren Erziehungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt leben, beträgt der Anteil ab dem zweiten Kind 10 Prozent. Der Vertragszahnarzt rechnet die kieferorthopädischen Behandlungskosten abzüglich des Versichertenanteils über die Kassenzahnärztliche Vereinigung mit der AOK ab. Erwachsene Ist bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr bereits vollendet, erfolgt eine Kostenübernahme in dem vorstehend beschriebenen Umfang bei schweren Kieferanomalien (kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahmen). Geld zurück! Bei einem erfolgreichen Abschluss entsprechend dem Umfang des Behandlungsplanes zahlt die AOK dem Versi cher ten die geleisteten Anteile zurück. Bitte reichen Sie dazu alle Rechnungen und die Abschlussbestätigung ein. Ein Eigenanteil verbleibt dann, wenn die Behandlung vor dem medizinisch erforderlichen Abschluss abgebrochen wird.

Eigenbeteiligungen aus zusätzlichen Leistungen, die vor Behandlungsbeginn mit dem Zahnarzt vereinbart werden, können bei der Rückerstattung nicht berücksichtigt werden. Hierbei handelt es sich um Zusatzleistungen, die über die im Behandlungsplan festgesetzten kieferorthopädischen Vertragsleistungen hinausgehen. Erfolgreiche Mitarbeit Die kieferorthopädische Behandlung erstreckt sich über mehrere Jahre. Um ein optimales Ergebnis zu erzielen, sind viel Geduld und die verständnisvolle Zusammenarbeit zwischen Patient, Eltern und Zahnarzt erforderlich. Sprechen Sie zunächst mit der AOK, bevor Sie ggf. den Zahnarzt wechseln. Tipps Geräte regelmäßig tragen und pflegen bei Verlust, Störungen oder Beschwerden umgehend den Zahnarzt aufsuchen vereinbarte Behandlungstermine einhalten Zähne und Mund regelmäßig pflegen Zahngesundheitsuntersuchungen Zur Verhütung von Zahnerkrankungen sollte in jedem Kalenderhalbjahr eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung genutzt werden (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr jährlich). Zahngesundheitsuntersuchungen und eine erfolgreich durchgeführte kieferorthopädische Behandlung sind die besten Voraussetzungen für gesunde Zähne und Kiefer. Einen guten Behandlungserfolg wünscht Ihre AOK Die Gesundheitskasse.

www.aok.de Bestell-Nr. 10165, 84503 Altötting. Die Ausführungen stellen eine Kurzfassung dar, sie ersetzen keinesfalls die zahnärztliche Beratung. Rechtsverbindlich für die Leistungen sind Gesetz und Satzung. (01/2013)