Hundehaltung (Zwingerhaltung oder Haus-, b.z.w. Wohnung) mit den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Zwingergröße, Beschaffenheit, Bauvorschriften )



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Themenpunkt ( 7 ) Hundehaltung (Zwingerhaltung oder Haus-, b.z.w. Wohnung) mit den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Zwingergröße, Beschaffenheit, Bauvorschriften ) Wenn man sich nun mit dem Gedanken trägt einen Hund zuzulegen, so hat man sich auch meist schon im Vorhinein mit der Unterbringung des Tieres beschäftigt und somit einige Vorbereitungen getroffen. Ob nun Haus oder Zwinger, ich denke beide Unterbringungsmöglichkeiten bringen Vor- und Nachteile mit sich. Jeder Hundebesitzer hat jedoch für eine artgerechte und Tiergerechte Hundehaltung und Unterbringung des Tieres zu sorgen. Im Folgenden nun einige Beispiele zur Hundehaltung im Haus/Wohnung sowie im Zwinger, mit den damit verbundenen Vor- und Nachteilen. Zunächst zur Zwingerhaltung: Hat man sich zur Hundehaltung in einem Zwinger entschieden, da eine anderweitige Unterbringung im Haus oder Wohnung nicht möglich ist oder aber nicht gewollt ist, so gilt es einige Dinge bezüglich des Zwingers, wie Größe, Beschaffenheit, und Bauvorgaben zu beachten. Schnell sind ungewollt einige wichtige Details vergessen oder nicht beachtet worden, was vielleicht im Nachhinein einige unangenehme Folgen auch aus Tierschutz- Rechtlicher Sicht, sowie bezüglich der Bundesverordnung zur Haltung von Hunden für den Hundebesitzer mit sich bringen kann. Die Rechtlichen Vorgaben: ( Auszug aus der Bundesverordnung zur Haltung von Hunden im Zwinger ) 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung (1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur dann gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht. (2) In einem Zwinger muss 1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkte benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf: Widerristhöhe in cm Bodenfläche Mindestens qm Bis 50 6 Über 50 bis 65 8 Über 65 10 2. für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen zusätzlich die Hälfte der für den Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen, 3. die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht. Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.

(3) Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein. (4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Stromführenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein. (5) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben. (6) Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden. Weitere Rechtliche Verordnungen wie z.b. Anbindehaltung-, Fütterung und Pflege-, Ausstellungsverbot-, Gewerbsmäßiges Züchten-, Ordnungswiedrichkeiten u.s.w. können der Bundesverordnung zur Haltung von Hunden entnommen werden. Einige Tipps zur Zwingergestaltung: Bei der Haltung im Zwinger versteht es sich von selber, dass die Zwingeranlage demnach so beschaffen ist, dass diese bestmöglich an das gehaltene Tier angepasst ist. So hat der Zwinger einmal die geforderte Größe des gehaltenen Hundes aufzuweisen, sowie deren Umfriedung. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Hundehütte. Dem Hund muss steht s eine Unterschlupfmöglichkeit, b.z.w. ein Schutz vor Regen und Schnee (Niederschläge, Kälte, starke Sonneneinstrahlung) zur Verfügung stehen. Dabei ist zu beachten, dass die Größe der Hütte ebenfalls an die Größe des Hundes angepasst ist. Sie soll so groß sein, dass der Hund diese mit seiner eigenen Körpertemperatur beheizen kann. Des Weiteren so geräumig das das Tier sich ausgestreckt hinlegen kann. Woran auch zu denken ist, ist die Beschaffenheit des Eingangsbereiches der Hütte. Man sollte nach Möglichkeit keinen direkten Eingang zum Schlafraum wählen, da so der Hund oft in direkter Zugluft liegt. Dem kann aber durch z.b. herunterhängende Streifen, z.b. aus starken Leinen oder Säcken vorgebeugt werden. Viel eher empfiehlt es sich einen 90 abgewinkelten Eingang zum Schlafplatz zu wählen. Die Zwingeranlage sollte so errichtet werden, dass die offene Seite nach Süden oder Südwesten zeigt. Nie den Zwinger in die Hauptwindrichtung setzen. Das Material der Hütte sollte so Beschaffen sein, das die produzierte Wärme des Hundes bestmöglich isoliert und somit im Innenraum gehalten wird. Demnach empfiehlt es sich die Hütte doppelwandig zu konstruieren und den Hohlraum zwischen den Wänden mit einer Dämmisolierung, Styropor oder Dämmwolle auszulegen. Im Sommer bei höheren Temperaturen ist es vorteilhaft, wenn man das Dach der Behausung abnehmen kann, was sich auch bei der Reinigung der Hütte bezahlbar macht. Der Boden der Hütte sollte ebenfalls gut isoliert sein und eingestreut sein. Als Bodenmaterial ist Holz besonders zu empfehlen. Kein Beton oder Kunststoff verwenden. Sollte der Hüttenboden aus Beton sein, so ist eine Lattung Holz darüber zu montieren. Nie den Hund auf dem rohen Boden liegen lassen. Des Weiteren kann bei Betonböden vorkommen, dass sich beim Junghund die Pfoten nicht schließen. Zum Einstreuen empfiehlt sich Farnkraut, da es Ungeziefer fernhält. Es gibt auch im Handel erhältliches Einstreugut für Hundehütten. Bei Heu oder ähnlichem ist steht s auf Trockenheit und Sauberkeit zu achten, da sich ansonsten Ungeziefer und Parasiten einnisten können. Sollte dies der Fall sein, so muss unbedingt die gesamte Hütte mit Bekämpfungsmittel aus dem Handel desinfiziert und gereinigt werden.

Von manchen Hundeexperten, wird überhaupt kein Einstreuen der Hütte vorgenommen, um der Bildung von Ungeziefer vorzubeugen. Ganz wichtig ist das beim Bau einer Hütte kein mit Phenol- oder Formaldehydhaltigen Stoffen versehenes Holz verwendet wird, damit der Hund nicht erkrankt. Der Auslauf außerhalb der Hütte, sollte vom Boden so beschaffen sein, das z.b. der Teil worauf die Hütte steht entweder gepflastert ist oder aus einer Betonplatte besteht. Dies verhindert von Vornhinein ein Eindringen von Feuchtigkeit von der Unterseite des Hüttenbodens. Es ist darauf zu achten, dass immer genug Luft zwischen Hüttenboden und Grundplatte zirkuliert. Dies verhindert auf lange Sicht die Bildung von Fäulnis. Des Weiteren sollte das Tier die Möglichkeit haben seine natürlichen Bedürfnisse, sei es nun das Nässen und Lösen, oder aber das Buddeln und Vergraben von Knochen u.s.w zu verrichten. Dafür eignet sich ein in der Größe entsprechendes Wiesen und Natur-Areal. Bei reiner Zwingerhaltung muss steht s auf Hygiene und Sauberkeit in der Zwingeranlage geachtet werden. Dies bedeutet das tägliche mehrmalige Reinigen und Kontrollieren der Anlage. Anfallender Kot und Urin müssen entsprechend beseitigt werden, um das Ausbreiten von Parasiten und Krankheiten zu vermeiden. Trotz der geeigneten und noch so perfekt angelegten Zwingeranlage, sollte der Hund unbedingt so oft es geht den Kontakt zur Familie und somit zu seinem Rudelführer dem Menschen haben. Der Hund ist von Natur aus ein Rudeltier, das steht s in größeren Verbänden lebt. Für einen einzeln gehaltenen Hund ersetzen wir Menschen das Rudel. Darum immer darauf achten, dass der Hund vom Zwinger aus Blick auf die Familie und das Wohnhaus hat. Die Wohnung gehört trotz allem mit zu seinem Revier. Die Haltung im Haus b.z.w Wohnung: Zunächst die Rechtlichen Bestimmungen aus der Bundesverordnung zur Haltung von Hunden : 5 Anforderungen an das Halten in Räumen (1) Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Die Fläche der Öffnungen für das Tageslicht muss bei der Haltung in Räumen die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, grundsätzlich mindestens ein Achtel der Bodenfläche betragen. Satz 2 gilt nicht, wenn der Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht. Bei geringerem Tageslichteinfall sind die Räume entsprechend dem natürlichen Tages-Nacht-Rhythmus zusätzlich zu beleuchten. In den Räumen muss eine ausreichende Frischluftversorgung sichergestellt sein. (2) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen des 6 Abs. 2 entspricht. (3) Ein Hund darf in nicht beheizbaren Räumen nur gehalten werden, wenn 1. diese mit einer Schutzhütte nach 4 Abs. 2 oder einem trockenen Liegeplatz, der ausreichend Schutz vor Luftzug und Kälte bietet, ausgestattet sind und 2. außerhalb der Schutzhütte nach Nummer 1 ein wärmegedämmter Liegebereich zur Verfügung steht. Einige Tipps zur Jagdhunde-Haltung in der Wohnung/Haus: Entscheidet man sich zur Hundehaltung im Haus oder in der Wohnung, gilt es einiges grundsätzliches zu beachten.

Um den engen Kontakt zu seinem Rudelführer (Hundeführer) b.z.w seinem Rudel (Familie) herzustellen, ist eine Haltung im Haus eine optimale Lösung. Man sollte jedoch beachten, dass diese Haltung nicht unbedingt dem Jagdhund am nächsten kommt. Hier in der Wohnung bildet der Jagdhund nicht wie z.b. im Zwinger sein Winterfell mit der nötigen Unterwolle die er gerade im Winter im Revier bei seiner Arbeit benötigt. Es kann daher vorkommen dass der im Haus gehaltene Jagdhund in der kalten Jahreszeit im Revier friert. Somit wird er leichter anfällig gegen Krankheiten und Erkältung. Weiterhin sei noch erwähnt dass der Hund in der Wohnung nicht immer seine notwendige Ruhe bekommt. Gerade wenn Kinder mit in der Familie sind, ist darauf zu achten das gerade nach der jagdlichen Arbeit der Hund seine nötige Ruhe bekommt. Kommt nun der Hund, als Welpe oder als mehrjähriger Hund ins Haus, so muss ihm ein fest zugewiesener Platz bereitgestellt werden. Meist sucht sich der Hund diesen Platz ganz von alleine aus. Es sind in der Regel Plätze von wo aus er eine gute Übersicht über die Räumlichkeiten hat und wo keine Zugluft herrscht. Nach Möglichkeit sollte man dem Hund diesen Platz auch überlassen. Sollte es nicht möglich sein, so teilt man dem Tier einen geeigneten Zugfreien Platz zu. Nach mehrmaligem Zuweisen und Kommando akzeptiert er diesen in der Regel. Bei einem Welpen geschieht dies meist ohne größere Komplikationen. Der platz sollte mit einer Hundedecke oder mit einem Hundekorb bestückt werden. In den Korb legt man einige Decken als Unterlage. Gerade Hundekörbe mit einem umschließenden Rand, somit einer Erhöhung eignen sich sehr gut als Unterkunft in der Wohnung. Der Hund nutzt die Decken und kratzt diese meist zusammen und schafft sich so seine Lagerstädte. Oft legt sich das Tier sehr gerne zusammengerollt in eine Rundung des Korbes und hat so das Gefühl der Sicherheit. Hier gibt es viele Möglichkeiten der Gestaltung. Wichtig für einen Welpen sind der Kontakt und die Aufnahme in seinem neuen Rudel. Meist holt man den Welpen im Alter von 8 bis 10 Wochen vom Züchter ab. Man muss sich nun vorstellen dass der Kleine aus seinem bisherigen Rudel, seinen Geschwistern und seiner Mutterhündin herausgerissen wird. Plötzlich ist er alleine. Eine neue Umgebung und ein neues Rudel warten auf ihn. Jetzt ist eine besondere Zuwendung und Aufnahme sowie Gewöhnung an sein Umfeld besonders wichtig. Gerade in der Wohnung gibt es aber auch einige Verbote für den Jagdhund. Wie diese aussehen können, möchte ich ihnen anhand einiger Beispiele aufzählen. Verbote können z.b. sein: Betretungsverbot der Küche, des Schlafzimmers und des Bades. Manchen Menschen ist es vielleicht egal, wenn sich z.b. ein Deutsch Langhaar oder ein Großer Münsterländer der gerade von der Wasserarbeit oder von der Stöberjagd nach Hause kommt während des Kochens mal soeben kräftig in der Küche Schüttelt. Die meisten Hundebesitzer teilen bestimmt meine Meinung, dass dies nicht unbedingt sein sollte. Ebenso im Bad oder im Schlafzimmer. Ich denke auch auf Hygiene sollte tunlichst geachtet werden. Selbstverständlich ist die Nähe zum Hund sehr wichtig. Aber im Bett oder in der Küche, hat dieser meiner Meinung nach nichts verloren. Es reicht völlig wenn der Hund nachts z.b. vor der geöffneten Schlafzimmertüre liegt. Dies ist alles Übungssache und ist in der Regel kein Problem. Der Hundeführer ist das Leittier im Rudel, und nicht der Hund. Auch sollte man darauf achten das der Hund nicht soviel Treppen laufen muss. In der freien Wildbahn gibt es eine solche Bewegung, (gemeint ist das Stufenlaufen) nicht. Viele Hunde die täglich Stufen laufen bekommen mit der Zeit Hüft und Gelenkprobleme. Auf glatten Stufen besteht außerdem die Gefahr des Ausrutschens und Stürzens des Hundes. Ist ein Treppengehen unvermeidbar, sind glatte Holz oder Steinstufen mit rutschsicherem Material, wie aufgeklebten Teppich oder ähnlichem zu versehen. ( Aufklebbare Stufenbeläge sind im Handel erhältlich.) Weiter sollte man dem Hund feste Fütterungszeiten angewöhnen. Auch der Platz wo gefüttert wird sollte immer derselbe sein und nicht wechseln. Dem Hund muss immer eine Schüssel mit frischem Wasser bereit stehen. Das Tier sollte unbedingt beim

Nahrungsaufnehmen seine notwendige Ruhe bekommen. Des Weiteren nach dem Fressen ebenfalls an seinem Platz Ruhe zum Verdauen haben. Bei Hektik und Unruhe entsteht sehr schnell eine Magendrehung mit schwerwiegenden Folgen. Eine weitere unangenehme Eigenschaft vieler Hunde ist das Betteln am Esstisch. Darauf hat der Hundehalter von Welpenbeginn an zu achten und vorzubeugen. Es ist überhaupt kein Problem dem Hund dies abzugewöhnen. Wenn es Essen gibt, hat der Hund vor der Esszimmertüre zu warten. Man darf nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, sondern muss mit aller Konsequenz durchgreifen. Weiterhin sind das Zwischendurchfüttern, sowie das Füttern vom Tisch in jeglicher Weise abzustellen. Jeder kann sich denken, dass es äußerst unangenehm ist, wenn ein Großer Vorstehhund mit feuchten Lefzen seinen Kopf auf die weiße Tischdecke legt und nach einem Happen des Sonntagsbratens verlangt. Gerade wenn Besuch da ist, macht dies keinen guten Eindruck auf die Erziehung des Jagdhundes. Sollte dies trotzdem vorkommen, so gibt es vom Hundeführer ein deutliches und hartes Pfui und dann das Kommando auf dein Platz! Bei nicht befolgen, wird der Hund auf seinen Platz gebracht und nochmals das Kommando Auf dein Platz und bleib! Nach erwünschtem Befolgen und nach Beendigung der Mahlzeit, geht man zum Hund und lobt diesen für sein korrektes Verhalten.