Informationsbroschüre für die TRUPPMANNAUSBILDUNG im Landesfeuerwehrverband Burgenland



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Transkript:

Version 1.1 Stand: Dezember 2015 Informationsbroschüre für die TRUPPMANNAUSBILDUNG im Landesfeuerwehrverband Burgenland Meine Feuerwehr : Mein Name :

VORWORT Wertes Feuerwehrmitglied! Wertes Feuerwehrjugendmitglied! Sie haben sich für den Beitritt zur größten freiwilligen Nächsten-Hilfeorganisation unseres Landes entschieden und sind Ihrer Feuerwehr bzw. Feuerwehrjugend beigetreten. Sie sind bereit, einen Teil Ihrer Freizeit für die Sicherheit Ihrer Mitmenschen zur Verfügung stellen. Dafür danken wir Ihnen. Hauptaufgabe jeder Feuerwehr ist vor allem das rasche und möglichst professionelle Bewältigen von Einsatzaufgaben unterschiedlichster Art zur Sicherheit unserer Mitmenschen und unserer Heimat. Dies sind großteils sehr gefährliche Tätigkeiten, welche nur von gut vorbereiteten und zusammengespielten Einsatzkräften bewältigt werden können. Die Feuerwehren leisten aber auch einen wichtigen Beitrag zur Pflege der Dorfkultur. Hierbei gilt es ebenfalls, sich an die Spielregeln zu halten. Um neue Feuerwehrmitglieder auf diese Aufgaben vorzubereiten, sind erfahrene Feuerwehrmitglieder bereit, ihr Wissen und Können samt ihren Erfahrungen im Zuge der Truppmannausbildung weiterzugeben. Dies erfolgt einerseits in den Übungsstunden der Feuerwehrjugend und andererseits in speziellen Truppmann- Schulungen und -Übungen der jeweiligen Feuerwehr, aber auch im Abschnitt und Bezirk. Die vorliegende Broschüre soll Ihnen einen Überblick über diese Ausbildung geben. Gleichzeitig dienen die darin enthaltenen Informationen auch als Leitfaden für die Durchführung und die Teilnahme an den angebotenen Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten. Wir laden Sie ein, in Ihrer eigenen Feuerwehr aktiv mitzuarbeiten. Das Sprichwort: Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, soll dabei als Leitsatz dienen und Sie dazu motivieren, durch Übungen und Schulungen Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten dann zu beherrschen, wenn Sie sie benötigen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Freude und Erfolg und bedanken uns für Ihr Engagement bei der Truppmannausbildung. Der Landesfeuerwehrkommandant: LDB Ing. A. Kögl Der Leiter der Landesfeuerwehrschule: OBR Ing. Mag. J. Bader Der Leiter des Ausbildungsreferates: BR Ing. C. Faymann 2

Inhalt 1. Die Truppmannausbildung im Landesfeuerwehrverband Burgenland...4 1.1 Truppmannausbildung Teil 1 (TRMA1)...6 1.2 Truppmannausbildung Teil 2 (TRMA2)...6 1.3 Weiterführende Ausbildungen an der Landesfeuerwehrschule...7 2. Die Durchführung der Truppmannausbildung 1 (TRMA1)...8 2.1 Die einzelnen Schritte...8 2.2 Die Startup-Veranstaltung...8 2.3 Die örtliche Ausbildung...8 2.4 Die überörtliche Ausbildung...9 3. Leistungsfeststellung... 10 3.1 Feuerwehrjugendmitglieder... 10 3.2 Aktive Feuerwehrmitglieder... 10 4. Ausbildungsdokumentation... 11 5. Notizen... 12 3

1. DIE TRUPPMANNAUSBILDUNG IM LANDESFEUERWEHRVERBAND BURGENLAND Feuerwehrmitglieder und Feuerwehrjugendmitglieder, welche in den Aktivstand übertreten, haben zur Vorbereitung auf den Feuerwehreinsatz und den Dienstbetrieb in der Feuerwehr diese Ausbildung zu absolvieren. In der Truppmannausbildung (in Folge TRMA ) werden dem Feuerwehrmitglied Kompetenzen vermittelt, welche im Einsatz zur Ausführung einfacher Einsatztätigkeiten notwendig sind. Ebenso werden Kompetenzen vermittelt, welche das Feuerwehrmitglied braucht, um die Regeln und Abläufe für den Dienstbetrieb einzuhalten und zu befolgen. Die zu beherrschenden Kompetenzen sind im Kompetenzprofil Truppmann des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes definiert. Die TRMA stellt die Basis und die Voraussetzung für die weiterführende Feuerwehrausbildung dar. *) Ausbildungseinheiten (AE): 1 AE = 45 Minuten Die Lerninhalte und der zeitliche Umfang der Truppmannausbildung (TRMA) sind für Feuerwehrjugendmitglieder und aktive Feuerwehrmitglieder gleich. Im Sinne einer einfacheren und gleichwertigen Wissensvermittlung sollten sie deshalb Feuerwehrjugendmitgliedern und aktiven Feuerwehrmitgliedern bei Bedarf auch gemeinsam vermittelt werden. 4

Die einzelnen Ausbildungsblöcke der TRMA1 sind gemäß folgender Grafik zu absolvieren: Der örtliche Ausbildungsteil muss folgende Ausbildungsmodule beinhalten: 5

Der überörtliche Teil muss folgende Ausbildungsteile beinhalten: Thema Theorie (T) DAUER Praxis (P) 1.3 Verhalten im Dienst T 1 1.4 Formalexerzieren P 2 2.1 Unfallverhütung im Feuerwehrdienst T 2 2.2 Absichern der Einsatzstelle P 2 2.3 Erste Hilfe T 2 3.1 Einsatzbekleidung T 0,5 3.2 Dienstbekleidung T 0,5 3.5 Schläuche und Kupplungen P 2 3.6 Wasserführende Armaturen P 2 3.10 Sonstige Fahrzeuge und Geräte (nicht der eigenen FW) T+P 2 4.1 Atemschutz T 0,5 4.2 Körperschutz T 0,5 7.2 Leinen und Knoten P 2 7.3 Maßnahmen beim Austritt von Flüssigkeiten P 2 9.2 Befehle und Meldungen T 1 9.3 Gruppe im Löscheinsatz T 2 9.3.1 Herstellen einer Saugleitung P 2 9.3.2 Löschangriff mit 2 C-Rohren P 2 9.3.3 Löschangriff mit B-Rohr und verschiedene Wasserentnahmestellen P 2 9.3.4 Praktische Übungen zu Die Gruppe im Löscheinsatz P 4 9.3.6 Löschangriff mit einem Tanklöschfahrzeug P 2 SUMME 36 Die gemeinsamen Ausbildungsteile für die Feuerwehrjugendmitglieder und die aktiven Feuerwehrmitglieder sind grau hinterlegt. Feuerwehrjugendmitglieder müssen alle Teile (14 AE örtlich, 36 AE überörtlich) vor dem Wissenstest - Stufe 6 absolvieren. Die 22 AE auf der überörtlichen Ebene können sie erst in dem Kalenderjahr absolvieren, in dem sie ihr 14. Lebensjahr vollenden. 1.1 TRUPPMANNAUSBILDUNG TEIL 1 (TRMA1) Mit dem Eintritt in die Feuerwehr beginnt für das aktive Feuerwehrmitglied auch die TRMA1. Feuerwehrjugendmitgliedern sind die Inhalte der TRMA1 während ihrer Mitgliedschaft bei der Feuerwehrjugend zu vermitteln. Wenn ein Feuerwehrjugendmitglied die TRMA1 nicht in der Feuerwehrjugend abgeschlossen hat, dann müssen die fehlenden Ausbildungsteile im Rahmen der TRMA1 der aktiven Feuerwehrmitglieder absolviert werden. Die organisatorische Umsetzung der TRMA beginnt mit der Startup-Veranstaltung. Der Termin wird vom jeweiligen Bezirksfeuerwehrkommando festgelegt und im Feuerwehrverwaltungsprogramm zeitgerecht veröffentlicht. 1.2 TRUPPMANNAUSBILDUNG TEIL 2 (TRMA2) Die TRMA2 beinhaltet den Funk-, Branddienst- sowie Technik 1 (Basisausbildung)- Lehrgang und baut feuerwehrfachlich auf die abgeschlossene TRMA1 auf. Diese drei Lehrveranstaltungen können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Die Umsetzung ist Aufgabe der Landesfeuerwehrschule. 6

1.3 WEITERFÜHRENDE AUSBILDUNGEN AN DER LANDESFEUERWEHRSCHULE Das Erlernen der einzelnen Truppführer(TRF)-Funktionen erfolgt schließlich bei der Truppführerausbildung. Für verschiedenste Funktionen, Spezialaufgabe udgl. stellt die Landesfeuerwehrschule ein umfangreiches Programm im regelmäßigen Turnus zur Verfügung (siehe Lehrgangsprogramm). Die Überprüfung, ob bereits ausreichende Kompetenzen vorhanden sind, erfolgt bei der Feuerwehrjugend mittels Wissenstests sowie bei Feuerwehrjugendleistungsbewerben und im Aktivdienst durch inhaltlich gleiche theoretische und praktische Prüfungen. Allen Feuerwehrfunktionären, Ausbildern an der Landesfeuerwehrschule und allen Feuerwehrmitgliedern, welche sich laufend zur einheitlichen Ausbildungstätigkeit bekennen und gemeinsam realisieren, gilt unser aufrichtiges und kameradschaftliches Dankeschön. Auf die Notwendigkeit, einer vertieften Beschäftigung mit diesen Tätigkeiten durch Vorbereitung und Teilnahme an den unterschiedlichen Leistungsprüfungen und Bewerben (FLA, APLE, TLP, FULA), sei an dieser Stelle hingewiesen. Die vorhandenen Leistungsprüfungen dienen im Landesfeuerwehrverband dazu, um die erforderlichen Kompetenzen für den Dienst im Feuerwehrwesen in regelmäßigen Abständen wieder auf den erforderlichen Stand zu bringen. Damit wird sichergestellt, dass sowohl neue Ausrüstungsgegenstände, als auch persönliche Schutzausrüstungsgegenstände im Einsatz optimal eingesetzt werden können. 7

2. DIE DURCHFÜHRUNG DER TRUPPMANNAUSBILDUNG 1 (TRMA1) 2.1 DIE EINZELNEN SCHRITTE Für neu aufgenommene Feuerwehrmitglieder (aktive Feuerwehrmitglieder und Feuerwehrjugendmitglieder) wird nach deren Anmeldung im Verwaltungsprogramm des LFV Burgenlandes durch die Feuerwehr, automatisch ein sogenannter Laufzettel angelegt. Dieser dient als Nachweis und Dokumentation der TRMA1. In diesem elektronischen Laufzettel sind alle Ausbildungsaktivitäten und Übungen für die TRMA1 zu erfassen. Eine vollständige Dokumentation der TRMA1 sowie das erfolgreich abgelegte Abschlussgespräch und die Teilnahme an der Abschlussübung sind Voraussetzungen dafür, dass das Feuerwehrmitglied weitere Ausbildungsschritte absolvieren kann. 2.2 DIE STARTUP-VERANSTALTUNG Die organisatorische Umsetzung der TRMA beginnt mit der Startup-Veranstaltung. Der Termin wird vom jeweiligen Bezirksfeuerwehrkommando festgelegt und im Feuerwehrverwaltungsprogramm zeitgerecht veröffentlicht. Die Startup-Veranstaltung soll vom Feuerwehrjugendmitglied in jenem Jahr besucht werden, in dem auch die 22 AE auf der überörtlichen Ebene absolviert werden. Die Anmeldung zur Startup-Veranstaltung muss vom Orts-, Stadt- oder Betriebsfeuerwehrkommando im Feuerwehrverwaltungsprogramm durchgeführt werden. Bei der Startup-Veranstaltung werden den Ausbildungsverantwortlichen sowie den Feuerwehrmitgliedern bzw. den Feuerwehrjugendmitgliedern, welche am Beginn der TRMA stehen, der Ablauf und die Ausbildungstermine für die überörtliche Ausbildung mitgeteilt. 2.3 DIE ÖRTLICHE AUSBILDUNG Der Feuerwehrkommandant-Stellvertreter ist als Ausbildungsleiter der Feuerwehr für die organisatorische Umsetzung der TRMA1 auf der örtlichen Ebene zuständig. Damit verbunden ist die Aufgabe, die einzelnen Ausbildungsveranstaltungen der örtlichen TRMA1 so zu koordinieren, dass die nachfolgende überörtliche TRMA1 für die Feuerwehrmitglieder kontinuierlich weitergeführt werden kann. Auch alle sonstigen Funktionsträger auf Ortsebene, wie Zugskommandanten, Gruppenkommandanten, Fachwarte der Verwaltung und der Gerätewartung sowie Jugendbetreuer wirken an der Ausbildung mit. Fachspezifische Ausbildung, wie z.b. Erste Hilfe etc. kann durch spezielle Ausbilder (z.b.: Feuerwehrleute mit speziellen Kompetenzen, Rettungsdienste, Polizei etc.) erfolgen. 8

2.4 DIE ÜBERÖRTLICHE AUSBILDUNG Die Umsetzung des überörtlichen Teils der TRMA1 obliegt den vom Bezirksfeuerwehrkommandanten damit beauftragten Mitgliedern des Bezirksfeuerwehrkommandos. Die Wissensvermittlung in der überörtlichen TRMA1 muss für Quereinsteiger auf Bezirks- oder Abschnittsebene erfolgen. Einzelne Ausbildungsteile (z.b. praktische Übungen) können auch in der Feuerwehr durchgeführt werden. In diesem Fall hat jedoch der Bezirksfeuerwehrkommandant durch Anordnung von organisatorischen Maßnahmen sicherzustellen, dass diese Ausbildungsteile auch entsprechend umgesetzt werden. Bei allen angebotenen örtlichen und überörtlichen Terminen der TRMA1 ist die Anwesenheit der auszubildenden Feuerwehrmitglieder grundsätzlich erforderlich. Ausbildungsteile, die versäumt wurden, müssen in der eigenen Feuerwehr oder bei einer überörtlichen Veranstaltung erlernt werden. Der themenzuständige Ausbilder hat nach einer Kontrolle auch diese Themen mit einem entsprechenden Vermerk in der Ausbildungsdokumentation zu vermerken. 9

3. LEISTUNGSFESTSTELLUNG 3.1 FEUERWEHRJUGENDMITGLIEDER Die TRMA1 Ausbildung ist für Feuerwehrjugendmitglieder dann abgeschlossen, wenn: 1. alle Ausbildungsteile der örtlichen (14 Ausbildungseinheiten) und überörtlichen (36 Ausbildungseinheiten) Ausbildung absolviert wurden (alle Teile sind im elektronischen Laufzettel eingetragen), 2. alle Wissensteststufen (Wissenstest 1 bis 6) positiv abgelegt wurden, 3. das Feuerwehrjugendleistungsabzeichen in Gold erworben wurde. Fehlen positiv abgelegte Wissensteststufen oder das FJLA Gold, so ist das Feuerwehrjugendmitglied in das Abschlussverfahren der TRMA1 für aktive Feuerwehrmitglieder einzubinden. 3.2 AKTIVE FEUERWEHRMITGLIEDER In einem Abschlussgespräch mit 2 Ausbildern werden aus einem Pool 3 Fragenkomplexe gezogen. Alle Ausbildungsbereiche gemäß Online-Handbuch und TRMA1 Lernunterlage sind im Fragenkomplex abgebildet. Das Abschlussgespräch soll mindestens 20 Minuten und maximal 30 Minuten dauern. Im Rahmen dieses Abschlussgespräches soll praxisorientiert das erworbene Wissen, die Kompetenz für die Anwendung sowie der Gesamtausbildungsstand festgestellt werden. 2 der 3 Fragenkomplexe sind positiv zu absolvieren. Wird nur ein Fragenkomplex positiv bewertet, so ist ein weiterer Fragenkomplex zu ziehen. Fällt dieser positiv aus, kann das Abschlussgespräch positiv abgeschlossen werden. Im Falle einer negativen Beurteilung muss das Feuerwehrmitglied das Abschlussgespräch an einem anderen Termin wiederholen. In einer abschließenden Übung ist die Umsetzung der erworbenen Kompetenzen festzustellen. Das Übungsszenario ist realistisch zu wählen. Die Funktionen im Rahmen dieser Abschlussübung sind entsprechend zu losen. Es müssen sowohl die Tätigkeiten der Truppmänner als auch Truppführer aber auch des Melders und des Maschinisten in der Gruppe beherrscht werden. Jedes einzelne Mitglied ist separat und nicht als Gruppe zu bewerten. Das Ausbilderteam beurteilt den Übungsablauf und teilt den Feuerwehrmitgliedern das entsprechende Ergebnis umgehend mit. Im Falle einer negativen Beurteilung, muss das Feuerwehrmitglied die Abschlussübung beim folgenden Termin wiederholen. 10

4. AUSBILDUNGSDOKUMENTATION Die einzelnen Ausbildungsschritte (Module) werden im Verwaltungssystem des Landesfeuerwehrverbandes (sybos) mit Datum, Verantwortlichen und Inhalt dokumentiert. Dafür ist im Verwaltungssystem ein eigenes Modul vorhanden, welches dem jeweils Berechtigten zur Verfügung steht (Ortsebene, Jugend, Bezirk, ). Dieser Vorgang gilt grundsätzlich für alle Feuerwehrmitglieder (Jugend, Aktive), welche die TRMA1 absolvieren. Wenn die TRMA1 ordnungsgemäß absolviert wurde und das Fachgespräch positiv abgeschlossen ist, wird die abschließende Meldung vom zuständigen Bezirksfeuerwehrkommandanten an die Landesfeuerwehrschule durchgeführt. Diese Meldung ist die Voraussetzung dafür, dass weitere Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule absolviert werden können. Der Teilnehmer erhält am Ende der Ausbildung eine Teilnahmebestätigung. 11

5. NOTIZEN 12