Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Geschichte an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 23.



Ähnliche Dokumente
Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Philosophie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 23.

Fachprüfungsordnung. für den Bachelor-Teilstudiengang Geschichte als Satzung: an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 17.

Studienordnung für den Bachelor-Teilstudiengang Geschichte an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 17. August 2009

Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Baltistik an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 23.

vom??.????.??? 1 * Geltungsbereich

Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Politikwissenschaft an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 23.

Vom 01.Oktober Fundstelle: Hochschulöffentlich bekannt gemacht am

Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Slawistik an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 23.

Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Deutsch als Fremdsprache (DaF) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Fachprüfungsordnung. für den Bachelor-Teilstudiengang Kunstgeschichte als. an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 5.

Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Kunstgeschichte an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 23.

vom 12. November 2012

vom 12. November 2012

Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Deutsch als Fremdsprache (DaF) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Prüfungs- und Studienordnung für den Teilstudiengang Geschichte im Lehramtsstudiengang Gymnasium an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

1 * Geltungsbereich. 2 Zweck von Studium und Prüfung

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Teilstudiengang Deutsch als Fremdsprache an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 3.

Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Deutsch als Fremdsprache (DaF) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Fennistik an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 23.

Studienordnung für den Masterstudiengang Geschichtswissenschaft an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 10.

Vom 1. August * Geltungsbereich

Vom 1. August * Geltungsbereich

Vom 02. Mai Inhaltsverzeichnis. 1 * Geltungsbereich

Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichtswissenschaft an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 10.

Vom 4. März Artikel 1

Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Bildende Kunst an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 23.

Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Kunstgeschichte an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 10.

Prüfungs- und Studienordnung für das Beifach Niederdeutsch im Lehramtsstudiengang an der Philosophischen Fakultät der Universität Greifswald

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Teilstudiengang Kommunikationswissenschaft an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 14.

Prüfungs- und Studienordnung für das Zusatzzertifikat Deutsch als Fremdsprache an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Vom 19.

Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang Slawische Philologie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Erste Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung des Bachelorstudiengangs Geographie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Vom 19. Mai Artikel 1

Fachprüfungsordnung. für den Bachelor-Teilstudiengang Musikwissenschaften als. an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 26.

Prüfungsordnung für den Bachelorteilstudiengang Öffentliches Recht an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Vom 13.

Nichtamtliche Lesefassung. beinhaltet die Änderungen der 1. Änderungssatzung zur Prüfungsordnung vom 14. Juni 2010 (Mittl.bl. BM M-V 2010 S.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

Fachprüfungsordnung. für den Bachelor-Teilstudiengang Anglistik/ Amerikanistik. an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 17.

Vom 1. August * Geltungsbereich

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom

6/3. Universität Leipzig Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar

Prüfungs- und Studienordnung für das Beifach Evangelische Religion in den Lehramtsstudiengängen an der Theologischen Fakultät

Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Kommunikationswissenschaft an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Dritte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaften an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Vom 14. Juli Artikel 1

vom 17. Juni 2008 Artikel 1

Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Biomedical Sciences an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Nichtamtliche Lesefassung der GPS LA

Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik an der Fachhochschule Stralsund

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

1 Geltungsbereich 1. 2 Ziele des Praktikums

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Mathematik mit Informatik an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 24.

Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung (Satzung) Geschichte (Zwei-Fächer) Vom 6. September 2010

Erste Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biochemie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Vom 16. Oktober Artikel 1

Nichtamtliche Lesefassung. beinhaltet die Änderungen der 1. Änderungssatzung zur Prüfungsordnung vom 01. April 2010 (Mittl.bl. BM M-V 2010 S.

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Teilstudiengang Bildende Kunst an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 5.

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien

Nichtamtliche Lesefassung der PSO B.A. Kommunikationswissenschaft

Fachprüfungsordnung des Masterstudiengangs Health Care Management an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 15.

6/11. Universität Leipzig Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Teilstudiengang Musik an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 11. Mai 2009

nachgewiesen. 3 Fächerkombination 1

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Mecklenburg-Vorpommern

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1

Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Öffentliches Recht an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 23.

Studienordnung für das Teilfach Geschichte im Bachelor-Studiengang Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Prüfungs- und Studienordnung des Bachelorstudiengangs Mathematik an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Vom 29. November 2011

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Biochemie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 3. August 2009

folgende Zweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang

Modulhandbuch für den Bachelor-Studiengang Geschichtswissenschaft

Änderung der Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Geschichte vom

Studienordnung für den. BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1.

RUM-M Teilnahmevoraussetzungen: a) empfohlene Kenntnisse: keine

Studien- und Fachprüfungsordnung für den Diplom-Intensivstudiengang Schauspiel der Hochschule für Musik und Theater Rostock. vom 13.

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

Studienordnung für den Bachelor-Teilstudiengang Philosophie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 3. August 2009

Zweite Änderungssatzung zur Studienordnung für den polyvalenten Bachelorstudiengang mit dem berufsfeldspezifischen

41/6. Universität Leipzig Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften

Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt.

Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Musik an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 23.

Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Öffentliches Recht an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 23.

3 Fächerkombinationen. richten sich nach Anlage 3 der ABMStPO/Phil. 2 Im Übrigen findet 31 Abs. 5 der ABMStPO/Phil Anwendung.

vom 12. November 2012

Zweite Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Elektrotechnik an der Hochschule Stralsund. Vom 24.

Bachelor of Education (B.Ed.) Lehramt Gymnasium: Geschichte. Modul Historische Grundlagen

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Vom 14. Oktober wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 erhält folgende Fassung:

72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Januar 2006 Nr. 13

Transkript:

Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 23. August 2012 Aufgrund von 2 Absatz 1 in Verbindung mit 38 Absatz 1 und 39 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg- Vorpommern (Landeshochschulgesetz LHG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 2011 (GVOBl. M-V S. 18), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Juni 2012 (GVOBl. M-V S. 208, 211), erlässt die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald für den B.A.- Teilstudiengang die folgende Prüfungs- und Studienordnung als Satzung: Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Zweck von Studium und Prüfung 3 Module 4 Modulprüfungen 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschrift Anlage A: Musterstudienplan Anlage B: Modulbeschreibungen 1 * Geltungsbereich Diese Prüfungs- und Studienordnung regelt das Studium und das Prüfungsverfahren im B.A.-Teilstudiengang. Dieser Studiengang stellt einen Studiengang im Sinne von 2 der Gemeinsamen Prüfungsund Studienordnung für Bachelor-Teilstudiengänge und die General Studies der Philosophischen Fakultät (GPS BA) vom 23. August 2012 dar. Für alle in der vorliegenden Ordnung nicht geregelten Studien- und Prüfungsangelegenheiten gelten die GPS BA und die Rahmenprüfungsordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (RPO) vom 31. Januar 2012, geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung vom 29. März 2012 (Mittl.bl. BM M-V 2012 S. 394) unmittelbar. * Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Prüfungs- und Studienordnung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. 1

2 Zweck von Studium und Prüfung (1) Das Studium des B.A.-Teilstudiengangs soll die Studierenden befähigen, grundlegende Bestandteile des historischen Wissens zu erwerben, den prinzipiell unabgeschlossenen und diskursiven Charakter historischer Forschung und ihrer Ergebnisse zu erkennen und elementare Kompetenzen des Faches in der beruflichen Praxis anzuwenden. (2) Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat berufsqualifizierende Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben hat. Dazu gehören grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten des wissenschaftlichen Arbeitens sowie die grundlegende Kenntnis der Methodik, Systematik, Begrifflichkeit und der wesentlichen Forschungs- und Arbeitsergebnisse im Bereich der mittelalterlichen, neueren, neuesten und der regionalen des Ostseeraums. 2 3 Module (1) Es werden folgende Module studiert, hinzu kommt die modulübergreifende Prüfung nach 6 GPS BA. Modul (Semester) Arbeitsbelastung (Stunden) Leistungspunkte 1. Basismodul Einführung in die Geschichtswissenschaft 1 300 10 2. Basismodul mittelalterliche 1 150 5 3. Basismodul neuere 1 150 5 4. Basismodul neueste 1 150 5 5. Aufbaumodul mittelalterliche 1 300 10 6. Basismodul Regionalgeschichte des Ostseeraums 1 150 5 7. Aufbaumodul neuere 1 300 10 8. Aufbaumodul neueste 1 300 10 9. Modul: Exkursion 1 150 5 Summe 1950 65 (2) Die Qualifikationsziele der einzelnen Module ergeben sich aus der Anlage B. (3) Lehrveranstaltungen können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden.

4 Modulprüfungen (1) In den Modulen sind die folgenden Prüfungsleistungen zu folgenden en zu erbringen: Modul 1. Basismodul Einführung in die Geschichtswissenschaft 2. Basismodul mittelalterliche 3. Basismodul neuere 4. Basismodul neueste 5. Aufbaumodul mittelalterliche 6. Basismodul Regionalgeschichte des Ostseeraums 7. Aufbaumodul neuere 8. Aufbaumodul neueste Prüfungsleistung (Art und Umfang) 180-minütige Klausur Hausarbeit 10-15 S. oder 20- minütige mündliche Prüfung Hausarbeit 10-15 S. oder 20- minütige mündliche Prüfung Hausarbeit 10-15 S. oder 20- minütige mündliche Prüfung (Semester) Hausarbeit 20-25 S. 4 Hausarbeit 10-15 S. oder 20- minütige mündliche Prüfung Hausarbeit 20-25 S. 4 Hausarbeit 20-25 S. 5 9. Modul: Exkursion Exkursion im Umfang von sieben Tagen im 1.-6. Semester Exkursionsreferat (10-15 min.) und Handout ( 2-3 S.) unbenotet 10. Modulübergreifende Prüfung 30-minütige mündliche Prüfung 6 (2) In den vier Basismodulen 2-4 und 6 können die Prüfungsleistungen als Hausarbeit oder mündliche Prüfung erbracht werden. Die Studierenden müssen jedoch jeweils zwei Basismodule mit Hausarbeiten und zwei Basismodule mit mündlichen Prüfungen absolvieren. Bei der Prüfungsanmeldung müssen sich die Studierenden in dem jeweiligen Basismodul entscheiden, in welcher Form die Prüfungsleistung erbracht werden soll. (3) Prüfungen zu englischsprachigen Modulen können mit Zustimmung von Prüfer und Prüfling auch in englischer Sprache abgehalten werden. (4) Die Module Nr. 9 Exkursion und Nr. 6 Regionalgeschichte des Ostseeraums werden mit bestanden/nicht bestanden bewertet. 1 2 2 3 3 6 3

(5) Die Teilnahme an den Basismodulen 2, 3, 4 und 6 setzt den erfolgreichen Abschluss des Basismoduls 1 voraus. Die Teilnahme am Aufbaumodul 5 setzt den erfolgreichen Abschluss der Basismodule 1 und 2 voraus, am Aufbaumodul 7 den erfolgreichen Abschluss der Basismodule 1 und 3, am Aufbaumodul 8 den erfolgreichen Abschluss der Basismodule 1 und 4. 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschrift (1) Diese Prüfungs- und Studienordnung tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2012/13 im ersten Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Für Studierende, die vor diesem Zeitpunkt immatrikuliert wurden, gelten bis zum 30. September 2018 die bisherigen Prüfungs- und Studienordnungen. Ein Wechsel in die Prüfungs- und Studienordnung vom 1. Oktober 2012 ist nicht möglich. (3) Zum 1. Oktober 2018 treten die Prüfungsordnung vom 17. August 2009 (Mittl.bl. BM M-V 2010 S. 11) sowie die Studienordnung vom 17. August 2009 (hochschulöffentlich bekannt gemacht am 22. Januar 2010) außer Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Studienkommission des Senats der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 3. Juli 2012, der mit Beschluss des Senats vom 18. April 2012 gemäß 81 Absatz 7 LHG M-V und 20 Absatz 1 Satz 2 der Grundordnung der Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald die Befugnis zur Beschlussfassung verliehen wurde, und der Genehmigung des Rektors vom 23. August 2012. Greifswald, den 23. August 2012 Der Rektor der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Universitätsprofessur Dr. rer. nat. Rainer Westermann Veröffentlichungsvermerk: Hochschulöffentlich bekannt gemacht am 27.08.2012 4

Anlage A: Musterstudienplan 1. Semester 10 LP 2. Semester 10 LP 3. Semester 10 LP 4. Semester 20 LP 5. Semester 10 LP 6. Semester 10 LP 1. BM Einführung in die Geschichtswissenschaft Einführung 2 SWS (30/90) V 2 SWS (30/60) Ü/S 2 SWS (30/60) PL: Klausur (180 Minuten) 10 LP / 300 Std. 2. BM mittelalterliche V 2 SWS (30/30) Ü/S 2 SWS (30/60) PL: Hausarbeit 10-15 Seiten oder Mündliche Prüfung (20 Minuten) 5 LP / 150 Std. 4. BM neueste V 2 SWS (30/30) Ü/S 2 SWS (30/60) PL: Hausarbeit 10-15 Seiten oder Mündliche Prüfung (20 Minuten) 5 LP / 150 Std. 5. AM mittelalterliche V 2 SWS (30/70) Ü 2 SWS (30/70) S 2 SWS (30/70) PL: Hausarbeit 20-25 Seiten 10 LP / 300 Std. 8. AM neueste V 2 SWS (30/70) Ü 2 SWS (30/70) S 2 SWS (30/70) PL: Hausarbeit 20-25 Seiten 10 LP / 300 Std. 9. Modul Exkursion Exkursion im Umfang von sieben Tagen (1. bis 6. Semester) PL: Exkursionsreferat (10-15 Minuten) und Handout (2-3 Seiten) 5 LP / 150 Std. 3. BM neuere V 2 SWS (30/30) Ü/S 2 SWS (30/60) PL: Hausarbeit 10-15 Seiten oder Mündliche Prüfung (20 Minuten) 5 LP /150 Std. 6. BM Regionalgeschichte des Ostseeraums V 2 SWS (30/30) Ü/S 2 SWS (30/60) PL: Hausarbeit 10-15 Seiten oder. Mündliche Prüfung (20 Minuten) 5 LP / 150 Std. 7. AM neuere V 2 SWS (30/70) Ü 2 SWS (30/70) S 2 SWS (30/70) PL: Hausarbeit 20-25 Seiten 10 LP / 300 Std. 10. Modulübergreifende Prüfung (0/150) PL: Mündliche Prüfung (30 Minuten) 5 LP / 150 Std. Legende: SWS = Semesterwochenstunden; PL = Prüfungsleistung; LP / Std. = Leistungspunkte (ECTS)/ je Modul; (x/y) = (Stunden Kontaktzeit je Veranstaltung/Stunden Selbststudium je Veranstaltung); BM = Basismodul; AM = Aufbaumodul; V = Vorlesung; S = Seminar; Ü = Übung 5

Anlage B: Modulbeschreibungen Pflichtbereich Basismodule 1. Basismodul Einführung in die Geschichtswissenschaft Qualifikationsziele Verständnis für den wissenschaftstheoretischen Standort der Geschichtswissenschaft, grundlegende Kenntnis der wichtigsten Forschungsmethoden, der Fächergliederung der Geschichtswissenschaft, Fähigkeit zum Umgang mit Hilfswissenschaften und Hilfs- und Arbeitsmitteln, Fertigkeiten des geschichtswissenschaftlichen Arbeitens Inhalte Wissenschaftstheoretische Literatur zur Geschichtswissenschaft, Fächergliederung der Geschichtswissenschaft, Hilfswissenschaften, Hilfs- und Arbeitsmittel; Fakten einer ausgewählten Epoche Lehrveranstaltungen Einführung in die Geschichtswissenschaft. Vorlesung zu einer ausgewählten Epoche. Übung zu einer ausgewählten Epoche. Teilnahmevoraussetzungen Keine Bestehen einer 180-minütigen Klausur (benotet) 1. Fachsemester 300 Stunden (davon 6 SWS Kontaktzeit) Leistungspunkte (LP) 10 6

2. Basismodul Mittelalterliche Qualifikationsziele Ausgewählte Grundkenntnisse der Ereignis- und politischen, Wirtschafts-, Sozial- und Kirchengeschichte des fränkischen und deutschen Reiches und Europas von der Merowingerzeit bis 1500 und Einblicke in die für die Mediävistik typischen Methoden und Quellengattungen Inhalte Ereignis- und politische, Rechts- und Verfassungsgeschichte, Wirtschafts-, Sozial- und Kirchengeschichte des fränkischen und deutschen Reiches im Mittelalter und des europäischen Mittelalters Lehrveranstaltungen Vorlesung zur mittelalterlichen Übung oder Proseminar zur mittelalterlichen Empfohlene Vorkenntnisse Absolvierung des Basismoduls Einführung in die Geschichtswissenschaft Bestehen einer Hausarbeit 10-15 Seiten oder einer mündlichen Prüfung (20 min) (benotet) 2. Fachsemester 150 Stunden (davon 4 SWS Kontaktzeit) Leistungspunkte (LP) 5 7

3. Basismodul Neuere Qualifikationsziele Inhalte Ausgewählte Grundkenntnisse zur Reformation, der Entstehung des frühmodernen Staates, der kolonialen Expansion nach Übersee, von Absolutismus, Aufklärung und französischer Revolution und Einblick in die für die der Neuzeit typischen Methoden und Quellengattungen der Reformation, der Entstehung des frühmodernen Staates, der kolonialen Expansion nach Übersee, des Absolutismus, der Aufklärung, der Französischen Revolution, des Endes des Alten Reiches und des Wiener Kongresses Lehrveranstaltungen Empfohlene Vorkenntnisse Leistungspunkte (LP) 5 Vorlesung zur neueren Übung oder Proseminar zur neueren Absolvierung des Basismoduls Einführung in die Geschichtswissenschaft Bestehen einer Hausarbeit 10-15 Seiten oder einer mündlichen Prüfung (20 min) (benotet) 2. Fachsemester 150 Stunden (davon 4 SWS Kontaktzeit) 8

4. Basismodul Neueste Qualifikationsziele Ausgewählte Grundkenntnisse zum Weltstaatensystem im 19. und 20. Jahrhundert, zum napoleonischen Zeitalter, der Restaurationszeit und dem Vormärz, der 1848er Revolution, der Reichsgründung, dem deutschen Kaiserreich, der Weimarer Republik, dem Nationalsozialismus, den deutschen Staaten seit 1945 und der europäischen Integration und Einblick in die für die der neuesten Zeit typischen Methoden und Quellengattungen Inhalte Weltstaatensystem im 19. und 20. Jahrhundert, napoleonisches Zeitalter, Restaurationszeit und Vormärz, 1848er Revolution, Reichsgründungszeit, deutsches Kaiserreich, Weimarer Republik, Nationalsozialismus, deutsche Staaten seit 1945, europäische Integration Lehrveranstaltungen Empfohlene Vorkenntnisse Leistungspunkte (ECTS) 5 Vorlesung zur neuesten Übung oder Proseminar zur neuesten Absolvierung des Basismoduls Einführung in die Geschichtswissenschaft Bestehen einer Hausarbeit 10-15 Seiten oder einer mündlichen Prüfung (20 min) (benotet) 3. Fachsemester 150 Stunden (davon 4 SWS Kontaktzeit) 9

6. Basismodul Regionalgeschichte des Ostseeraums Qualifikationsziele ausgewählte Grundkenntnisse über die der Länder des Ostseeraumes und deren wechselseitige Beziehungen vom Mittelalter bis zum 20. Jahrhundert Inhalte der Länder des Ostseeraumes und deren wechselseitige Beziehungen vom Mittelalter bis zum 20. Jahrhundert Lehrveranstaltungen Empfohlene Vorkenntnisse Leistungspunkte (LP) 5 Vorlesung zur des Ostseeraums Übung zur des Ostseeraums Seminar zur des Ostseeraums Absolvierung des Basismoduls Einführung in die Geschichtswissenschaft Bestehen einer Hausarbeit 10-12 Seiten oder einer mündlichen Prüfung (20 min) (unbenotet) 4. Fachsemester 300 Stunden (davon 6 SWS Kontaktzeit) 10

II. Pflichtbereich Aufbaumodule 5. Aufbaumodul Mittelalterliche Qualifikationsziele Ausgewählte erweiterte Kenntnisse über die Entstehung des fränkischen und deutschen Reichs, Entwicklung von Papsttum und Kaisertum, Grundherrschaft und Lehnswesen, Entstehung der Städte, Kirchenverfassung und Ordensgeschichte, Entwicklung der spätmittelalterlichen Territorialherrschaft, Sozialgeschichte der adligen, bürgerlichen und bäuerlichen Bevölkerung und der europäischen zwischen der Merowingerzeit und 1500 sowie Fähigkeit zu selbstständigen wissenschaftlichen Schlussfolgerungen in der mittelalterlichen Inhalte Entstehung des fränkischen und des deutschen Reiches, Entwicklung von Papsttum und Kaisertum, Grundherrschaft und Lehnswesen, Entstehung der Städte, Kirchenverfassung und Ordensgeschichte, Entwicklung der spätmittelalterlichen Territorialherrschaft, Sozialgeschichte der adligen, bürgerlichen und bäuerlichen Bevölkerung und ausgewählte Bereiche der europäischen ; Regeln des selbstständigen wissenschaftlichen Schlussfolgerns in der mittelalterlichen Lehrveranstaltungen Vorlesung zur mittelalterlichen Übung zur mittelalterlichen Seminar zur mittelalterlichen Teilnahmevoraussetzungen Absolvierung der Basismodule Einführung in die Geschichtswissenschaft und Mittelalterliche Voraussetzung für die Vergabe von Bestehen einer Hausarbeit 20-25 Seiten Leistungspunkten (benotet) 3. Fachsemester 300 Stunden (davon 6 SWS Kontaktzeit) Leistungspunkte (LP) 10 11

7. Aufbaumodul Neuere Qualifikationsziele Inhalte Ausgewählte erweiterte Kenntnisse zur Reformation, der Entstehung des frühmodernen Staates, der kolonialen Expansion nach Übersee, Absolutismus, Aufklärung, französische Revolution sowie Kenntnisse im Bereich der neuzeitlichen Wirtschafts- und Sozialgeschichte und Fähigkeiten zu selbstständigen wissenschaftlichen Schlussfolgerungen in der neuzeitlichen Reformation, Entstehung des frühmodernen Staates, koloniale Expansion nach Übersee, Absolutismus, Aufklärung, Französische Revolution, Ende des Alten Reiches und Wiener Kongress; Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Zeit von 1500 bis 1815; Regeln selbstständigen wissenschaftlichen Schlussfolgerns in der neueren Lehrveranstaltungen Vorlesung zur neueren Übung zur neueren Seminar zur neueren Teilnahmevoraussetzungen Absolvierung der Basismodule Einführung in die Geschichtswissenschaft und Neuzeit Bestehen einer Hausarbeit 20-25 Seiten (benotet) 4. Fachsemester 300 Stunden (davon 6 SWS Kontaktzeit) Leistungspunkte (LP) 10 12

8. Aufbaumodul Neueste Qualifikationsziele Ausgewählte und erweiterte Kenntnisse zur europäischen und außereuropäischen Staatenbeziehungen im 19. Und 20. Jahrhundert einschließlich internationaler Organisationen, zur deutschen Wirtschafts-, Sozial- und politischen im gleichen Zeitraum, insbesondere des napoleonischen Zeitalters, der Restaurationszeit und des Vormärz, der 1848er Revolution, der Reichsgründungszeit, des deutschen Kaiserreichs, der Weimarer Republik, des Nationalsozialismus, der deutschen Staaten seit 1945 und der europäischen Integration und die Fähigkeiten zu selbstständigen wissenschaftlichen Schlussfolgerungen in der neuesten Inhalte Europäische und außereuropäische Staatenbeziehungen im 19. und 20. Jahrhundert einschließlich internationaler Organisationen; deutsche Wirtschafts-, Sozial- und politische im gleichen Zeitraum, insbesondere des napoleonischen Zeitalters, der Restaurationszeit und des Vormärz, der 1848er Revolution, der Reichsgründungszeit, des deutschen Kaiserreichs, der Weimarer Republik, des Nationalsozialismus, der deutschen Staaten seit 1945 und der europäischen Integration; Regeln selbstständigen wissenschaftlichen Schlussfolgerns in der neuesten Lehrveranstaltungen Vorlesung zur neuesten Übung zur neuesten Seminar zur neuesten Teilnahmevoraussetzungen Absolvierung der Basismodule Einführung in die Geschichtswissenschaft und neueste Bestehen einer Hausarbeit 20-25 Seiten (benotet) 5. Fachsemester 300 Stunden (davon 6 SWS Kontaktzeit) Leistungspunkte (LP) 10 13

9. Modul Exkursion Qualifikationsziele Inhalte Fähigkeit zur kompetenten Vorstellung originaler historischer Schauplätze und historischer Quellen wie Bau- und Kunstwerke, Sammlungen etc. in der direkten Begegnung an Ort und Stelle Historische Ereignisse und Orte Europas und ausgewählter überseeischer Gebiete vom Mittelalter bis zur neuesten Zeit, wichtige Bau- und Kunstdenkmale, Museen, Archive, Erinnerungsorte; Beschreibung und Vorstellung historischer Objekte Lehrveranstaltungen Teilnahmevoraussetzungen Sieben Exkursionstage: Besuch von historischen Stätten, Bau- und Kunstdenkmälern, Sammlungen und Erinnerungsorten Keine besonderen Voraussetzungen Teilnahme an sieben Exkursionstagen, 10-15minütiges Referat während der Exkursion, Handout zum Referat (2-3 Seiten) (unbenotet) 7 Tage, zu erbringen innerhalb von 6 Semestern. Die Tage können in einer zusammenhängenden oder in mehreren einzelnen Exkursionen erbracht werden. 1.-6. Fachsemester 150 Stunden Leistungspunkte (LP) 5 14