Waffen und Munition werden sichergestellt und die waffenrechtlichen Urkunden entzogen.

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Waffen Recht FAQ

Wer darf Waffen besitzen? Der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen ist Personen unter 18 Jahren grundsätzlich verboten. Ab Erreichen dieses Mindestalters dürfen Schusswaffen der Kategorie C und D oder zb Druckluftwaffen besessen werden. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit dürfen bestimmte Menschen überhaupt keinerlei Waffen besitzen, erwerben oder führen. Ein Waffenverbot wird behördlich ausgesprochen, wenn konkrete Tatsachen (zb wiederholte gerichtlich verurteilte Gewalttaten) die Annahme rechtfertigen, dass eine Person durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte. Waffen und Munition werden sichergestellt und die waffenrechtlichen Urkunden entzogen. Was versteht man unter einer Waffe? Waffen isd österreichischen Waffenrechtes sind alle Gegenstände, deren objektive Bestimmung darin liegt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen bzw. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden. Wesentlich ist nicht die Eignung oder subjektive Verwendung bzw. Einstufung als Waffe, sondern dass der Gegenstand seinem Wesen nach (Konstruktion und Beschaffenheit) dazu bestimmt ist, oben erwähnte Einwirkung auf Menschen zu erzielen. Die Länge einer Messerklinge allein ist daher für den Waffenbegriff unerheblich.

Die nachfolgende Tabelle zeigt einen beispielhaften generellen Überblick. Letztlich ist immer im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Waffe vorliegt oder nicht: Waffenähnliche Wirkung Hieb- Stich- oder Stoss Waffen Holzhacke, Viehbetäubungs- und Schlachtschussapparate, Ofenkanonen, Sensen, Äxte Säbel, Degen, Dolche, Stilette, Springund Fallmesser, Schlagringe, Totschläger, Stahlruten, Butterfly-Messer ab 11 cm Klinge Schleudern Brot-, Tisch-, und Küchenmesser, Taschenmesser, Fixiermesser, Jagdmesser (Hirschfänger), Pfadfindermesser (Fahrtenmesser), Feldmesser 78 Bei besonderer Beschaffenheit, zb für Geschosse aus Stein, Metall oder Glas Fernöstliche Nahkampfwaffen Gaswaffen Waffenähnliche Form Schuss- und Faustfeuerwaffen Armbrust Shaken, Tonfa, Manrikigusari, Nunchaku Samuraischwerter Pfefferspray Tränengasspray Air-Soft-Gun, Paintball-Waffen Gewehre, Flinten Narkose- und Betäubungsgewehr, Druckluftpistolen, CO2-Pistolen Leuchtpistolen (nur Signalgerät) Waffe keine waffe

Welche Kategorien von Schusswaffen gibt es? Nur Waffen, aus denen feste Körper (Geschosse), nicht aber Flüssigkeiten oder Gase durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können, gelten als Schusswaffen. Schreckschussund Gaswaffen sind daher Waffen, aber keine Schusswaffen. Bei Faustfeuerwaffen (Pistolen, Revolver) erhalten die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb. Sie weisen eine Gesamtlänge von max. 60 cm auf. A B C Verbotene Schusswaffen und Schusswaffen, die Kriegsmaterial sind: Zu den verbotenen Schusswaffen zählen zb Pumpguns oder Flinten (Schrotgewehre) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm sowie die sog. Wildererwaffen bzw. Faltflinten. Getarnte Schusswaffen, wie zb der schießende Kugelschreiber fallen ebenso unter Kategorie A. Neben den genannten Schusswaffen der Kategorie A sind auch alle Waffen verboten, die aufgrund ihrer Eigenschaft als besonders gefährlich anzusehen sind und für die im alltäglichen Leben so gut wie kein Bedürfnis besteht. Dazu zählen zb Schlagringe, Totschläger und Stahlruten oder auch ein als Gürtel getarnter Dolch. Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen: Erwerb, Besitz und das Führen sind nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung zulässig (Waffenbesitzkarte bzw. Waffenpass). Schusswaffen mit gezogenem Lauf: Büchsen (das sind Gewehre mit mind. einem gezogenen Lauf, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen). Erwerb und Besitz sind grs. frei (ab 18 Jahren).

D Schusswaffen mit glattem Lauf: Flinten (das sind Einzelladergewehre mit ausschließlich glatten Läufen, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen). Erwerb und Besitz sind grs. frei (ab 18 Jahren). Was versteht man unter minderwirksamen Waffen? Druckluft- und CO2-Waffen Bei Druckluftpistolen und CO2-Waffen werden die Geschosse nicht durch Verbrennen eines Treibmittels, sondern durch komprimierte Luft bzw. durch den unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck angetrieben. Sofern das Kaliber unter 6 mm liegt, handelt es sich um minderwirksame Waffen, auf die nur bestimmte Regelungen des Waffengesetzes Anwendung finden (zb Mindestalter, Besitz, Waffenverbot, Strafbestimmungen etc.). Was ist bei Softairwaffen zu beachten? Softguns, die einer echten Waffe nachgeahmt sind sowie Paintball- Markierer sind keine Waffen und dürfen an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden, ohne dass weitere Voraussetzungen vorliegen müssen. Verboten ist jedoch die Abgabe auf Märkten oder marktähnlichen Veranstaltungen bzw. in Selbstbedienung. Bei der Verwendung dieser Gegenstände ist besonders auf die Schutzausrüstung, wie zb Augenschutz zu achten.

Welche Waffen müssen registriert werden? Im Zentralen Waffenregister (ZWR) sind verpflichtend alle Schusswaffen der Kategorien A, B, C und D zu registrieren. Während der Erwerb bzw. das Überlassen von Schusswaffen der Kategorie A und B der Waffenbehörde gemeldet werden muss und von dieser registriert werden, sind neu erworbene Schusswaffen der Kategorie C und D binnen 6 Wochen beim ermächtigten Waffenfachhändler registrieren zu lassen. Der Antragsteller hat dem Waffenfachhändler seine Identität nachzuweisen und Informationen über Kategorie, Marke, Type, Kaliber und Herstellungsnummer sowie eine Begründung für den Besitz dieser Schusswaffen bekanntzugeben. Über die erfolgte Registrierung wird eine Bestätigung ausgestellt. Druckluft- und CO2-Waffen werden nicht registriert. Was passiert bei Verstößen gegen das Waffengesetz? Das Waffengesetz sieht empfindliche Strafbestimmungen vor. So ist etwa der unbefugte Waffenbesitz (Kategorie B), die unbefugte Weitergabe von Schusswaffen der Kategorie B an nicht berechtigte Personen oder etwa der Verstoß gegen das Waffenverbot mit Freiheitsstrafe mit bis zu einem Jahr bedroht. Werden die Taten vorsätzlich und in Bezug auf eine größere Zahl von Schusswaffen begangen, droht eine 2jährige Freiheitsstrafe. Weitere gerichtlich strafbare Verhaltensweisen, wie zb das Ansammeln von Kampfmitteln, finden sich im Strafgesetzbuch. Neben den gerichtlich strafbaren Handlungen, sieht das Waffengesetz (subsidiär) eine Reihe von Verhaltensweisen vor, die als Verwaltungsübertretungen mit einer Geldstrafe mit bis zu 3.600,- geahndet werden können. Dazu zählt zb die Unterlassung der erforderlichen Registrierung oder die nicht sichere Verwahrung von Schusswaffen.

Voraussetzungen für die Waffenbesitzkarte oder den Waffenpass? Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz von Waffen der Kategorie B, nicht aber zum Führen. Der Waffenpass ist eine umfassende Urkunde, die neben Erwerb und Besitz auch zum Führen (bei sich Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B sowie zum Führen von Schusswaffen der Kategorie C oder D berechtigt. Zuständig für die Ausstellung waffenrechtlicher Urkunden ist die Bezirkshauptmannschaft bzw. die Landespolizeidirektion. Die Ausstellung der Waffenbesitzkarte wird an das 21. Lebensjahr sowie an die Angabe eines Rechtfertigungsgrundes (zb Selbstverteidigung) geknüpft. Um einen Waffenpass für das Führen zu erhalten, ist neben dem Mindestalter von 21 Jahren ein Bedarf (zb Security) nachzuweisen. Eingetragen werden die personenbezogenen Daten sowie die Anzahl der genehmigten Schusswaffen, Grundsätzlich dürfen mehr als 2 Waffen nur bei Angabe weiterer Rechtfertigungsgründe (zb Jagd oder Schießsport) besessen werden. Waffenbesitzkarte Republik Österreich - 21. Lebensjahr - Rechfertigungsrund - Verlässlichkeit gegeben - Pers. Daten - Anzahl genehmigter Schusswaffen

Um Schusswaffen aus Österreich in andere EU-Mitgliedsstaaten mitnehmen zu können, wird auf Antrag ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt (befristet auf 5 Jahre). Eingetragen werden sämtliche Waffen, die der Antragsteller besitzen darf auch solche, für deren Besitz keine behördliche Bewilligung notwendig ist. Bei der Ausstellung der waffenrechtlichen Urkunden spielt die sogenannte Verlässlichkeit eine wesentliche Rolle. Nur verlässliche Personen dürfen Waffen besitzen bzw. führen. Es dürfen zb keine Zweifel vorliegen, dass die Person mit der Waffe nicht sachgemäß umgehen oder sie nicht sorgfältig verwahren wird. Nicht dem Kriterium der Verlässlichkeit entspricht es, wenn zb Alkohol- oder Suchtkrankheiten vorliegen, vorsätzlich strafbare Handlungen begangen wurden oder sonstige Gründe vorliegen, die den Waffenmissbrauch oder die leichtfertige Verwendung annehmen lassen. Auch mehrfache Verwaltungsübertretungen, die in alkoholisiertem Zustand begangen wurden, lassen den Betroffenen unverlässlich erscheinen. Zur Feststellung der waffenpolizeilichen Verlässlichkeit wird ein Strafregisterauszug eingeholt. Sofern der Antragsteller nicht Inhaber einer Jagdkarte ist, ist zudem ein psychologisches Gutachten beizubringen. Wird im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung die mangelnde Verlässlichkeit festgestellt, so werden sämtliche Waffen entzogen. Waffenpass Republik Österreich - 21. Lebensjahr - Nachweis Bedarf - Verlässlichkeit gegeben - Pers. Daten - Anzahl genehmigter Schusswaffen

Was ist bei der Lagerung und Verwahrung zu beachten? Schusswaffen sowie Munition sind sicher zu verwahren. Ob die notwendige Sorgfaltspflicht eingehalten wird, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Jedenfalls muss eine entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit vorliegen. Dies ist zb bei der Verwahrung einer Langwaffe in einem nicht versperrten Kleiderschrank oder einer geladenen Faustfeuerwaffe in der Nachttischlade nicht der Fall. Die kurzfristige Verwahrung von Schusswaffen der Kategorie C und D in Kraftfahrzeugen wird in der Regel aber als sicher angesehen, wenn die Schusswaffe zb im versperrten, von außen nicht einsehbaren Kofferraum verwahrt wird. Die getrennte Verwahrung von Waffen und Munition wird empfohlen. Die sichere Verwahrung wird bei Schusswaffen der Kategorie B im Rahmen der Verlässlichkeitsüberprüfung spätestens alle 5 Jahre durch die Waffenbehörde kontrolliert. Im Falle der nicht sicheren Verwahrung kann es zum Entzug von Waffenbesitzkarte bzw. Waffenpass kommen. Exkurs: Wozu berechtigt die Jagdkarte? Die Jagdkarte sagt aus, dass der Inhaber erfolgreich die Jagdprüfung absolviert hat und (bei Vorliegen des vom Jagdausübungsberechtigten ausgestellten Erlaubnisscheins) berechtigt ist, im eingetragenen Gebiet die Jagd auszuüben. Sie berechtigt den Inhaber zum Führen von Schusswaffen der Kategorie C und D. Hinsichtlich der Kategorie B bringt die Jagdkarte insofern eine Erleichterung, als bei der erstmaligen Feststellung der Verlässlichkeit kein psychologisches Gutachten vorgelegt werden muss.

fragen und antworten Das österreichische Waffenrecht ist nicht abschließend im Waffengesetz geregelt, sondern zusätzlich in diversen Verordnungen und Bundesgesetzen. Die nachstehenden Ausführungen geben nur auszugsweise und in vereinfachter Form Antworten auf häufig gestellte Fragen. Der Waffenfachhandel klärt gerne über Detailfragen auf bzw. sind komplexe Fragestellungen jedenfalls mit der Behörde zu klären. Stand: März 2014 Wirtschaftskammer Tirol Baustoff Eisen Hartwaren Holzhandel Meinhardstraße 14 6020 Innsbruck T 05 90 90 5-1432 F 05 90 90 5-51432 W wko.at/tirol/waffenhandel