Das neue Waffenrecht
|
|
|
- Gregor Schreiber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bayerisches Staatsministerium des Innern Das neue Waffenrecht Die wichtigsten Neuregelungen
2 Das neue Waffenrecht. Zum 1. April 2003 tritt das neue, bundesweit geltende Waffenrecht in Kraft. Damit ergeben sich einige wichtige Neuregelungen, auf die Sie diese Broschüre hinweisen soll, damit Sie sich nicht eventuell aus Unwissenheit strafbar machen. Das alte Waffenrecht, das seit 1976 galt, musste seit längerem dringend überarbeitet werden, weil es von der Systematik und vom Regelungsgehalt her kompliziert, lückenhaft und schwer verständlich war. Der Amoklauf am 26. April 2002 in Erfurt führte dann dazu, dass das im Bundestag am selben Tag bereits verabschiedete Waffengesetz noch einmal auf den Prüfstand gestellt und dann angepasst wurde. Bayern hat sich dabei immer darum bemüht, dass ein Kompromiss gefunden wird zwischen den Sicherheitsinteressen des Staates und den berechtigten Belangen insbesondere von Jägern, Sportschützen und Sammlern. Verbunden mit dem neuen Waffengesetz ist eine 6-monatige Amnestieregelung. Der Staat drückt in bestimmten Fällen des illegalen Waffenbesitzes ein Auge zu. Er gewährt Straffreiheit, wenn illegal besessene Waffen abgegeben oder fachgerecht entsorgt werden. Daneben bemüht sich die Polizei verstärkt, illegale Waffen sicherzustellen, denn: Jede illegale aus dem Verkehr gezogene oder an Berechtigte abgegebene Waffe verhindert womöglich eine Straftat. Dr. Günther Beckstein Staatsminister Hermann Regensburger Staatssekretär
3 Das neue Waffenrecht Was ändert sich mit dem neuen Waffenrecht? Mit dem In-Kraft-Treten des neuen, bundesweit geltenden Waffengesetzes am 1. April 2003 ergeben sich einige wichtige Neuregelungen. Zahlreiche Gegenstände, die bisher nach dem Waffengesetz von 1976 weder erlaubnispflichtig noch verboten waren, sind nun erlaubnispflichtig oder sogar generell verboten. Wer solche Waffen oder Gegenstände nach dem 1. April 2003 weiter in Besitz behält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, wenn er nicht zwischen dem 1. April 2003 und dem 31. August 2003 bestimmte Maßnahmen ergreift, die Sie im Einzelnen dieser Broschüre entnehmen können. Bitte beachten Sie: Führen Sie die in der Broschüre empfohlenen Maßnahmen schnellstmöglich durch, um zu verhindern, dass vorher womöglich noch Straf- oder Bußgeldverfahren gegen Sie durchgeführt werden können. Für Besitzer illegaler Waffen sieht das neue Waffengesetz eine zeitlich beschränkte Amnestie vor. Diese kurze Information kann nicht alle Gesetzesänderungen behandeln. Sie können sich im Zweifel an Ihre zuständige Waffenbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) wenden.
4 Generelles Verbot ab dem 1. April Der bloße Umgang (also insbesondere bereits der Erwerb oder der bloße Besitz) mit unter anderem folgenden Waffen ist ab 1. April 2003 verboten: Vorderschaftrepetierflinten, die anstelle eines Hinterschaftes einen Pistolengriff besitzen. Faustmesser Butterfly-Messer Wurfsterne, Fallmesser
5 Das neue Waffenrecht Bestimmte Elektroimpulsgeräte, Elektroschocker Bestimmte Nachtsichtvorsätze für Zielfernrohre Wichtig zu wissen! Das generelle Verbot wird nicht wirksam und Sie bleiben straffrei, wenn Sie den Gegenstand oder die Waffe unbrauchbar machen in der Regel erledigt das sicher und fachgerecht ein Büchsenmacher, den Gegenstand oder die Waffe einem Berechtigten überlassen oder einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung beim Bundeskriminalamt stellen. Das muss aber jeweils bis 31. August 2003 erfolgen.
6 Kleiner Waffenschein. Gas-/Alarmwaffen mit PTB-Zeichen, deren Erwerb und Besitz wie schon bisher ab 18 Jahren erlaubnisfrei sind, dürfen ab 1. April 2003 in der Öffentlichkeit nur noch geführt werden, wenn hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde vorliegt. Sie erteilt diese Erlaubnis, die auch Kleiner Waffenschein genannt wird, nach Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Eine Prüfung der Sachkunde, des Bedürfnisses nach solchen Waffen und des Vorliegens einer Haftpflichtversicherung erfolgt dabei nicht. Gas-/Alarmwaffen Neue Erlaubnispflichten Eine Reihe von Gegenständen oder Waffen wird ab dem 1. April 2003 neu erlaubnispflichtig. Das betrifft z. B. Soft-Air-Waffen, wenn ihren Geschossen bereits eine Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule (bisher 0,5 Joule) erteilt wird und diese kein F-Zeichen besitzen oder sie getreue Nachahmungen von erlaubnispflichtigen (scharfen) Schusswaffen sind. Spielzeugwaffen, die zum Abschießen von Zündplättchen, Zündbändern oder Zündringen ("Amorces") dienen,wenn sie
7 Das neue Waffenrecht getreue Nachahmungen von erlaubnispflichtigen (scharfen) Schusswaffen sind. Spielzeugwaffe Scharfe Waffe Wichtig zu wissen! Waffen und Gegenstände sind getreue Nachahmungen von scharfen Waffen, wenn sie nach ihrem äußeren und inneren Erscheinungsbild sowie ihren Maßen einer echten, erlaubnispflichtigen Schusswaffe täuschend ähnlich sehen. Ob die Waffe oder der Gegenstand in Ihrem Besitz ab 1. April 2003 tatsächlich der Erlaubnispflicht unterliegt, können Sie bei Ihrer Waffenbehörde erfragen. Sie bleiben straffrei, wenn Sie die Waffen oder Gegenstände unbrauchbar machen, die Waffen oder Gegenstände einem Berechtigten überlassen oder einen Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde stellen. Das muss aber jeweils bis 31. August 2003 erfolgen. Bei geeigneten Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergie unter 7,5 Joule können Sie zudem bei einem Beschussamt in Bayern (München, Mellrichstadt) kostengünstig auf der Waffe das sogenannte F-Zeichen anbringen lassen. Dann benötigen Personen über 18 Jahre keine waffenrechtliche Erlaubnis für den Besitz.
8 Amnestie. Der Staat drückt in bestimmten Fällen des illegalen Waffenbesitzes ein Auge zu. Er gewährt unter gewissen Voraussetzungen Straffreiheit, wenn illegal besessene Waffen abgegeben oder entschärft werden. Das soll verhindern, dass gefährliche Waffen weiter in falschen Händen bleiben oder dass mit ihnen gar Straftaten begangen werden. Die Amnestieregelung kann in Anspruch nehmen, wer ohne Erlaubnis am 1. April 2003 Waffen besitzt, die schon nach dem alten Waffengesetz erlaubnispflichtig waren. Die Amnestie gilt nur in der Zeit vom 1. April 2003 bis zum 30. September Straffreiheit ist danach möglich, wenn Sie die Waffe unbrauchbar machen; zu empfehlen ist aus Sicherheits- und Dokumentationsgründen, dass dies ein Fachmann (z. B. Büchsenmacher) vornimmt. die Waffe einem Berechtigten überlassen (z. B. einem Waffenhändler oder einem, der für diese eine Erlaubnis hat) oder die Waffe bei zuständigen Behörden abgeben. Die Abgabe ist in Bayern bei jedem Landratsamt oder bei jeder kreisfreien Stadt sowie bundesweit bei allen Polizeidienststellen möglich. Bei Abgabe der Waffe nehmen die Behörden möglicherweise (die Polizei dagegen in jedem Fall) die Personalien auf. Damit ist nachgewiesen, dass die Waffe tatsächlich und zeitgerecht abgegeben wurde.
9 Das neue Waffenrecht Außerdem soll so vermieden werden, dass sich jemand unbemerkt einer Waffe entledigen könnte, mit der womöglich schon eine Straftat begangen wurde. Ausnahmen von der Amnestieregelung: Wenn bereits gegen den Besitzer ein Straf- oder Bußgeldverfahren wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder die Tatsache des illegalen Besitzes bereits auf andere Weise den zuständigen Behörden bekannt geworden ist und der Besitzer dies wusste oder damit rechnen musste. Wichtig zu wissen! Die Amnestie gilt nur in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September Die Waffe muss in jedem der genannten Fälle ordnungsgemäß transportiert werden, darf also nicht schuss- und zugriffsbereit sein. Sonst wird sie beim Transport illegal geführt, was von der Amnestie nicht umfasst ist.
10 Weitere wichtige Regelungen im Überblick. Grundsätzlich gelten bestehende Erlaubnisse, Bescheinigungen und Ausnahmebewilligungen, wie z. B. Waffenbesitzkarten, Ausnahmen von Mindestalterserfordernissen, Ausnahmegenehmigungen für verbotene Gegenstände, europäische Feuerwaffenpässe etc., auch nach dem 1. April 2003 weiter. Bestehende Erlaubnisse zum Erwerb von Munition berechtigen ab dem 1. April 2003 auch zum Besitz entsprechender Munition. Bisher: Legal besessene Munition, für die eine Erwerbserlaubnis bisher nicht notwendig war (z. B. ererbte Munition), kann auch weiterhin rechtmäßig behalten werden, wenn eine Anmeldung bei der zuständigen Waffenbehörde bis 31. August 2003 erfolgt. Bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse für Kriegsschusswaffen treten am 1. Oktober 2003 außer Kraft. Der Umgang mit Armbrüsten ist ab 1. April 2003 nur noch Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
11 Das neue Waffenrecht Weitergehende Änderungen in den Bereichen der Zuverlässigkeit, der persönlichen Eignung, des Bedürfnisses und der Sachkunde gelten insbesondere für Sportschützen, Jäger, Waffen- und Munitionssammler, Gefährdete, die eine Waffe erwerben oder führen wollen. Außerdem gibt es Neuregelungen in den Bereichen der Waffenherstellung, des Waffenhandels, der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Waffen und der Aufbewahrung. Die Details können Sie bei den zuständigen Waffenbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) erfragen.
12 Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium des Innern Odeonsplatz 3, München In Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justitz Prielmayerstr. 7, München und dem Bayerischen Landeskriminalamt Maillingerstr. 15, München Bildrechte: Stiefel/Gantschnigg Gestaltung: R+S, Karlstadt München Druckerei: Color-Offset, München Stand: April 2003 Internet:
Bibliografische Informationen digitalisiert durch
1. Das Waffengesetz 13 1.1. Allgemeine Grundlagen 14 1.1.1. Waffe ( 1 Abs. 2) 14 1.1.2. Schußwaffe, gleichgestellte Gegenstände (Anlage 1) 15 1.1.3. Anscheinswaffe (Anlage 1 ) 18 1.1.4. Waffen liste (Anlage
Das Waffenrecht Änderungen 2008
Das Waffenrecht Änderungen 2008 www.bmi.bund.de Änderungen im Waffengesetz Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und
Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer
Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer Bürger- und Ordnungsamt Postfach 11 10 61 Abteilung 2 64225 Darmstadt Der Oberbürgermeister I. Wichtige Pflichten Unverzüglich muss bei der
Fragebogen Themenbereich 5 Transport und Mitführen von Schusswaffen und Munition
5.01 Wer benötigt einen 5.02 Zum Führen welcher Waffen benötigt man keinen a) Wer eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzt. b) Wer als Berechtigter mehr als 3 Waffen zum Schießstand transportieren
Zusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen zum Waffengesetz
Zusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen zum Waffengesetz 1. Vorwort Die gemachten Ausführungen beziehen sich auf die Regelungen des neuen Waffengesetzes. Eine ganze Reihe von Fragen bedürfen noch
Zu Hause oder unterwegs: Schusswaffen und Munition dürfen grundsätzlich niemals unbeaufsichtigt und ungeschützt sein
Merkblatt: Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition Landratsamt Calw Untere Waffenbehörde Sind Ihre Schusswaffen sicher aufbewahrt? Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in Deutschland streng
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München nur per E-Mail über die Regierungen an die Kreisverwaltungsbehörden
Das Wichtigste zum Waffenrecht
Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen
Erbfolge. Landratsamt Miesbach Fachbereich 24 - Öffentliche Sicherheit und Gewerbe, Postfach 303, 83711 Miesbach. Seite 1 von 5
Erbfolge Kann man Waffen überhaupt vererben? Ja! Nach dem Tod des Erblassers gehören auch die besessenen Waffen zur Erbmasse. Diese geht auf die Erben über. Wer erbt die Waffen? Derjenige, der vom Erblasser
Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jägerschaft - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen -
Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jägerschaft - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen - Das neue Waffengesetz ist seit 1. April 2003 in Kraft. Die Einführung sowie
Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jäger
Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jäger - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen - Das neue Waffengesetz trat am 1. April 2003 in Kraft; zum 1. April 2008 wird es
Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Bürger- und Ordnungsamt Grafenstraße 30 Abt. Waffenwesen 64283 Darmstadt Der Oberbürgermeister Erteilung Verlängerung (Zutreffendes
BEZIRKSSCHÜTZENVERBAND
BEZIRKSSCHÜTZENVERBAND Stand: 01.04.2008 Stade e.v. Präsidium Erwin Schütz, Referent Waffensachkunde, Dorfstraße 21, 21726 Kranenburg, Tel.: 04140 / 8111 email: [email protected] Transport von Schusswaffen
Der WSB unterwegs... Das neue WaffG gilt seit !!! ... in Sachen Waffenrecht
Der WSB unterwegs...... in Sachen Waffenrecht Das neue WaffG gilt seit 01.04.2003!!! Wichtig für den Verein Versicherung Schießen durch Kinder und Jugendliche Melde- und Nachweispflicht Aufbewahrung Transport
Waffenrechtliche Erlaubnisse werden nach Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Waffenbehörde in Form von
Allgemeines zum Waffenrecht Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Das Waffenrecht schafft damit einen angemessenen
Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
Kurzbeschreibung: Gesetzliche Anforderungen an die sichere Aufbewahrung: Wer Waffen (alle Arten) oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände
Landratsamt Sigmaringen
Landratsamt Sigmaringen Landratsamt Sigmaringen - Postfach 14 62-72484 Sigmaringen An die Vorsitzenden der Schützenvereine im Zuständigkeitsbereich der Waffenbehörde Landratsamt Sigmaringen Recht und Ordnung
Gemeinderatsdrucksache Nr. 17 / 2009
Gemeinderatsdrucksache Nr. 17 / 2009 vom 03.03.2009 Az.: 969.21 Vorlage für die Sitzung des : Gemeinderats am 29.04.2009 - öffentlich - Vorberatung: Verwaltungsausschuss am 01.04.2009 - nö Zuständigkeit
Hinweise zum Ausfüllen des Antrages auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Hinweise zum Ausfüllen des Antrages auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Bitte beachten Sie, dass die Vorlage von nicht vollständig ausgefüllten Anträgen zu teils erheblichen Verzögerungen bei
Waffen- und Sprengstoffkostenverordnung der Großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee
Waffen- und Sprengstoffkostenverordnung der Großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den 2 und 11ff. des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung
1. Angaben zur Person:
Datenschutzrechtlicher Hinweis: Sie sind gem. 39 WaffG verpflichtet, der zuständigen Behörde die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Aus künfte zu erteilen. Zur Prüfung Ihrer waffenrechtlichen
Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß 10 Abs.4 Waffengesetz (WaffG)
Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß 0 Abs.4 Waffengesetz (WaffG) An den Landkreis Schaumburg Ordnungsamt Jahnstraße 0 3655 Stadthagen A Angaben zur Person des Antragstellers evtl. Nebenwohnungen
neue gelbe WBK Die neue gelbe Waffenbesitzkarte kein nachträglicher Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb! Das bis
neue gelbe WBK Die neue gelbe Waffenbesitzkarte kein nachträglicher Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb! Das bis 31.03.2003 geltende Waffengesetz kannte zwei verschiedene Formen der waffenrechtlichen
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte aufgrund Erbschaft gem. 20 Waffengesetz
Stadt Heilbronn -Ordnungsamt- Weststraße 53 74072 Heilbronn Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte aufgrund Erbschaft gem. 20 Waffengesetz 1. Angaben zur Antragstellerin / zum Antragsteller Name,
Angaben bei juristischen Personen Name, Anschrift, Erreichbarkeit der juristischen Person (schießsportlicher Verein oder jagdliche Vereinigung)
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis - Senden Sie den ausgefüllten Antrag an: Polizeipräsidium, Polizeidirektion Ost, Direktionsstabsbereich 4, Nuhnenstraße 40, 15234 Frankfurt (Oder)
Entwurf. Thema: Waffenrecht. Sehr geehrte Damen und Herren,
Entwurf Beantwortung von schriftlichen n des Landesjagdverbandes und des Bayerischen Sportschützenbundes, anlässlich einer Podiumsdiskussion im Rahmen des Landesjägertages am 26. April 2003 in Rosenheim
Merkblatt für Sportschützen der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003
Merkblatt für Sportschützen der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003 1. Anerkennungsverfahren für Schießsportverbände, Genehmigungspflicht für Schießordnungen 15 Die Regelung über
Waffenrecht - Verbotene Gegenstände -
Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei in Ainring Waffenrecht - Verbotene Gegenstände - Gegenstände nach bisher geltendem Recht, die im neuen Waffengesetz nicht mehr aufgeführt sind: 37/I Nr. 1 b
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Waffenbesitzkarte (grüne WBK) zum Gebrauch und Besitz einer / mehrerer Waffen ( 10 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative WaffG) Eintragung einer Erlaubnis
Zusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen im Vergleich zum geltenden Recht
Gesetzentwurf zur Neuregelung des Waffenrechts Zusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen im Vergleich zum geltenden Recht 1. Zuverlässigkeit (als Voraussetzung für den Umgang mit Waffen und Munition):
Aufbewahrung von Waffen und Munition
Landratsamt Kitzingen Sachgebiet 35 Kaiserstr. 4 97318 Kitzingen Waffen und Munition Das Landratsamt Kitzingen informiert: Oktober 2005 Das Waffenrecht hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor den Gefahren,
Das Wichtigste zum Waffenrecht in Bayern
Das Wichtigste zum Waffenrecht in Bayern Das Waffengesetz (in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen
Änderungen im Waffengesetz 2009
Änderungen im Waffengesetz 2009 Mit dem 4. Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17.07.2009 wurden auch andere Vorschriften, insbesondere das Waffengesetz (WaffG), geändert. Das Änderungsgesetz
Bund. GewR, BImschG WaffG SprengG, KWKG. AWaffV WaffKostV. WaffVwV
Bund GewR, BImschG WaffG SprengG, KWKG StGB... BeschG... AWaffV WaffKostV WaffVwV Das WaffG regelt den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und
Waffenrecht. Handbuch für die Praxis. von Dr. Robert E. Heller, Holger Soschinka. 3. Auflage
Waffenrecht Handbuch für die Praxis von Dr. Robert E. Heller, Holger Soschinka 3. Auflage Waffenrecht Heller / Soschinka schnell und portofrei erhältlich bei DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:
Das Wichtigste zum Waffenrecht
Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen A) Softair-Waffen mit einer Energie < 0,5 Joule Das findet auf Spielzeugschusswaffen mit einer Geschossenergie von nicht mehr als 0,5 Joule keine Anwendung. (Anlage 2 (zu 2 Abs. 2
Waffensachkunde Fragen und Antworten.
Waffensachkunde Fragen und Antworten www.vsg-sauerlach.de Waffen: Was sind Handfeuerwaffen? Handfeuerwaffen sind Waffen, die von einer Person getragen und aus der Hand abgefeuert werden können. Welche
Aufbewahrung und Transport von Waffen und Munition
André Busche Aufbewahrung und Transport von Waffen und Munition Darstellung gesetzlicher Vorschriften und technischer Verfahren für Verwaltung und Justiz Busche Aufbewahrung und Transport von Waffen und
Antrag. auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen ( großer Waffenschein )
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen ( großer Waffenschein ) Landratsamt Heilbronn Sicherheit und Ordnung Waffen, Sprengstoff 74064 Heilbronn 1. Ich beantrage die Erteilung
Waffenrecht Änderungen im Waffenrecht durch Art. 3 Abs. 5 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom (BGBI I S.
Innenministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Landeskriminalamt NRW Kreispolizeibehörden (alle) 21. Mai 2010 Seite 1 von 4 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) 43.6-57.06.01 4,14,36 Waffenrecht
FACHKUNDEPRÜFUNG FÜR DEN WAFFENHANDEL DIE ERTEILUNG DER ERLAUBNIS ZUM HANDEL MIT SCHUSSWAFFEN UND MUNITION
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung FACHKUNDEPRÜFUNG FÜR DEN WAFFENHANDEL DIE ERTEILUNG DER ERLAUBNIS ZUM HANDEL MIT SCHUSSWAFFEN UND MUNITION Wer den Waffenhandel betreiben will, bedarf der Erlaubnis der
Waffen- und Munitionsaufbewahrung
Waffen- und saufbewahrung Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und Nach 36 des Waffengesetz (WaffG) und 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) Aufbewahrung von Schusswaffen (Feuerwaffen) im
M e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Steinfurt ZA 1.3 Waffenrecht Liedekerker Str. 70 48565 Steinfurt Erreichbarkeiten: Telefon: 02551/15-0 Telefax: 02551/15-3139 E-Mail: [email protected]
Zusammenfassung der im Vergleich zum geltenden Recht wesentlichen Neuregelungen:
Zusammenfassung der im Vergleich zum geltenden Recht wesentlichen Neuregelungen: Stand 26.04.2002 1. Zuverlässigkeit (als Voraussetzung für den Umgang mit Waffen oder Munition) Für die Erteilung waffenrechtlicher
Merkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften
Merkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um
Sachkundeprüfung gem. 7 WaffG (Stand Jan. 2006)
Seite 1 von 11 Seiten ( 60 Fragen) Waffensachkunde Fragebogen 3 Sachkundeprüfung gem. 7 WaffG (Stand Jan. 2006) Dieser schriftliche Teil der Waffensachkunde gilt als bestanden wenn von den 60 Fragen mindestens
Antrag auf Erteilung einer
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte (WBK grün) zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen bzw. Eintragung einer derartigen Erlaubnis in eine bereits vorhandene WBK ( 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG) Waffenbesitzkarte
Gelbe Erläuterungsbücher. Waffengesetz: WaffG. von Dr. Gunther Dietrich Gade, Edgar Stoppa. 1. Auflage
Gelbe Erläuterungsbücher Waffengesetz: WaffG von Dr. Gunther Dietrich Gade, Edgar Stoppa 1. Auflage Waffengesetz: WaffG Gade / Stoppa schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
Juristischer Fachverlag André Busche Nur zur Ergänzung von Lehrbüchern!
Juristischer Fachverlag André Busche Nur zur Ergänzung von Lehrbüchern! Alle Rechte vorbehalten Nachdruck verboten! Die ergänzten oder aktualisierten Abschnitte sind farblich hervorgehoben. Aufbewahrung
1 von 6 17.11.2009 17:43 Bayerisches Staatsministerium des Innern Vollzugshinweise Waffenrecht Änderungen im Waffenrecht zum 25. Juli 2009 Vollzugshinweise des StMI vom 26. Oktober 2009 für die bayerischen
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München per E-Mail - im PDF-Format Über die Regierungen an die Kreisverwaltungsbehörden nachrichtlich (ohne Anlagen):
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Landkreis Helmstedt - Waffen und gdwesen Südertor 6 38350 Helmstedt Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Bitte beachten Sie: Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben,
Änderungen im Waffengesetz 2009
Änderungen im Waffengesetz 2009 Mit dem 4. Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17.07.2009 werden gemäß Artikel 3 andere Vorschriften, insbesondere in Absatz 5 das Waffengesetz (WaffG), geändert.
2. Zu 3 Abs. 5 Satz 2 AWaffV In 3 Abs. 5 Satz 2 sind die Wörter "und Absatz 4 findet" durch die Wörter "und die Absätze 3 und 4 finden" zu ersetzen.
Bundesrat Drucksache 415/03 (Beschluss) 11.07.03 Beschluss des Bundesrates Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) Der Bundesrat hat in seiner 790. Sitzung am 11. Juli 2003 beschlossen, der Verordnung
Nachtsicht- und Nachtzielgeräte
Nachtsicht- und Nachtzielgeräte Zur Rechtslage Jagdrechtliche Regelungen Bundesjagdgesetz: Verboten ist Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen
Schützen sind Sportler!!!
Schützen sind Sportler!!! (und keine Mörder ) Eine Info-Broschüre rund um das Thema Legalwaffenbesitz in Deutschland - Vorwort - Voraussetzungen zum legalen Erwerb einer Schusswaffe - Was sind Schusswaffen
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5270 6. Wahlperiode 04.05.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Waffenbesitz von Rechtsextremen in Mecklenburg-Vorpommern
Beamervortrag Waffenrecht
Beamervortrag Waffenrecht In Zusammenarbeit mit: Frau Charlott Pirner, 91257 Pegnitz Herrn Heilmann, 75438 Knittlingen Entwickelt bei HEINTGES LEHR- UND LERNSYSTEM GmbH Leopoldstraße 4, D-95615 Marktredwitz,
M e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
Polizeipräsidium Bonn ZA 12.1 Waffenrecht Königswinterer Straße 500 53227 Bonn Sprechzeiten: Mo-Fr: 08.30-11.30 Uhr und Mo 13.30-16.00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung Erreichbarkeiten: Telefon:
Die Waffensachkundeprüfung. Teil 1 Einführung
Die Waffensachkundeprüfung Teil 1 Einführung Grundlagen Waffengesetz Waffengesetz (WaffG) vom 01.04.2003 Allgemeine Waffengesetz Verordnung (AWaffGV) vom 01.12.2003 Voraussetzungen für Waffenerlaubnisse
Allgemeines / Übersichten für Behörden und Polizei
Allgemeines / Übersichten für Behörden und Polizei Klaus Mundinger Fakultät Rechtswissenschaften 0761 / 4906-2132 Impressum: Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Müllheimer Straße 7 79115 Freiburg
12. Vorbereitende Fragen zur Waffensachkundeprüfung
12. Vorbereitende Fragen zur Waffensachkundeprüfung Die auf den folgenden Seiten abgedruckten Fragen könnten Ihnen in dieser oder leicht abgewandelter Form in der Prüfung der Waffensachkunde gestellt werden,
Deutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben
Deutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, 39179 Barleben Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis ( 14 WaffG)
2 Welchen Sicherheitsabstand zu Gebäuden muss ich als Einzelhändler bei der Aufbewahrung von Silvesterfeuerwerk in Containern einhalten?
Häufig gestellte Fragen (FAQ) 1 Darf ich Airbags privat verkaufen? Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen, die in Fahrzeugteile eingebaut sind, unterliegt den Bestimmungen des Sprengstoffrechtes.
Vorbereitende Fragen zur Waffensachkundeprüfung
Vorbereitende Fragen zur Waffensachkundeprüfung Die auf den folgenden Seiten abgedruckten Fragen könnten Ihnen in dieser oder leicht abgewandelter Form in der Prüfung der Waffensachkunde gestellt werden,
M e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
In NRW sind die Kreispolizeibehörden zuständig für die Erteilung von Waffenscheinen und Waffenbesitzkarten. Dort gibt es in der Regel auch Informationen über staatlich anerkannte Prüfer für die Waffensachkundeprüfung.
Ergänzung. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/5562. zu der Antwort der Bundesregierung Drucksache 12/5246
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/5562 (ersetzt Drucksache 12/5517 ergänzende Antwort zu Drucksache 12/5246 ) Ergänzung zu der Antwort der Bundesregierung Drucksache 12/5246 auf die Kleine
Taschenkarte Erwerb von Schusswaffen
Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v. RAG Schießsport Landesgruppe Bayern Taschenkarte Erwerb von Schusswaffen Wie beantrage ich eine waffenrechtliche Erlaubnis? Das Waffengesetz (WaffG)
Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG):
eingegangen am Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG): Waffenbesitzkarte (WBK) für Sportschützen (grüne WBK) für
Fragebogen Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Was bedeutet erwerben im Sinne des Waffengesetzes? Das Erlangen der tatsächlichen Gewalt.
2.01 Was bedeutet erwerben im Sinne des Das Erlangen der tatsächlichen Gewalt. 2.02 Was bedeutet erwerben einer Schusswaffe im Sinne des 2.03 Was müssen Sie Unternehmen, wenn Sie eine erlaubnispflichtige
Deutscher Schützenbund e.v., Lahnstraße 120, Wiesbaden Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben
Deutscher Schützenbund e.v., Lahnstraße 120, 65195 Wiesbaden Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, 39179 Barleben Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis ( 14 WaffG)
Waffengesetz. 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
Waffengesetz 0BStand 24. Juli 2009 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände
AUSBILDUNG FÜR DEN NACHWEIS WAFFENRECHTLICHE GRUNDLAGEN DER SACHKUNDE ( 7 WAFFG I.V.M. 3 ABS. 1 NR. 2C AWAFFV) Gau Starnberg Referat Ausbildung
AUSBILDUNG FÜR DEN NACHWEIS DER SACHKUNDE ( 7 WAFFG I.V.M. 3 ABS. 1 NR. 2C AWAFFV) WAFFENRECHTLICHE GRUNDLAGEN Gau Starnberg Referat Ausbildung GLIEDERUNG 1 2 3 4 5 6 7 Begriff der Waffen Umgang mit Waffen
Referat Waffenbesitz in Amerika. Gehalten von Miguel Saiz am
Referat Waffenbesitz in Amerika Gehalten von Miguel Saiz am 13.07.2004 Zusatzartikel II der amerikanischen Verfassung: (The The Bill of Rights - Amendment 2) von 1791 (!!!) RIGHT TO BEAR ARMS A well regulated
Altersgrenzen für das Schießen mit Sportwaffen innerhalb des Schießbetriebes von Vereinen (Training, Wettkämpfe)
Mindestalter im Schießsport Altersgrenzen für das Schießen mit Sportwaffen innerhalb des Schießbetriebes von Vereinen (Training, Wettkämpfe) 12 und 13 Jahre Schießen mit Luft- und Federdruckwaffen, sowie
Zum besseren Verständnis wird im Folgenden der Unterschied zwischen einer Durchsuchung und der Nachschau dargelegt.
Hinweise zur Kontrolle der Aufbewahrung Nach der am 25.7.2009 in Kraft getretenen Neuregelung des Waffengesetzes hat der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition der zuständigen Behörde
Waffenrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Führen von Schwertern, Lanzen, Pfeil und Bogen etc. (Stand: )
Waffenrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Führen von Schwertern, Lanzen, Pfeil und Bogen etc. (Stand: 01.02.2010) Als Angehöriger dieser Hobbyszene kenne ich die möglichen Probleme bei evtl.
Jagd- und waffenrechtliche Zuverlässigkeit. von LJV-Justitiar RA Klaus Nieding
Jagd- und waffenrechtliche Zuverlässigkeit von LJV-Justitiar RA Klaus Nieding A. Vorwort: Der Rechtsbegriff der Zuverlässigkeit beziehungsweise der Unzuverlässigkeit ist im Jagd- und Waffenrecht von zentraler
Hinweise zur Kontrolle der Aufbewahrung
Hinweise zur Kontrolle der Aufbewahrung Nach der am 25.7.2009 in Kraft getretenen Neuregelung des Waffengesetzes hat der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition der zuständigen Behörde
Selbstständig als Personenschützer und im Wach- und Sicherheitsdienst interna
Selbstständig als Personenschützer und im Wach- und Sicherheitsdienst interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Wer wird geschützt?... 8 Was wird geschützt?... 8 Tätigkeitsfelder... 9 Voraussetzungen...
Der Landtag hat am 11. März 2010 folgenden Beschluss gefasst (Drucksache 14/6000 Kapitel 6, Ziffer 6.7):
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 517 19. 09. 2011 Mitteilung der Landesregierung Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Bericht über die Umsetzung
Bayerisches Staatsministerium des Innern. Sicherung. von Kindern. in Kraftfahrzeugen.
Bayerisches Staatsministerium des Innern Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen www.verkehrssicherheit.bayern.de 1. Grundsatz: Die Kindersicherungspflicht gilt seit 1. April 1993. 2. Verpflichtet ist
Lehrplan Sachkundeausbildung
Lehrplan Sachkundeausbildung Der Lehrplan ist vom Deutschen Schützenbund im Ordner Waffensachkunde vorgegeben. Im Rahmen der Sachkundeausbildung sollen im theoretischen und praktischenteil nachfolgende
Waffengesetz: Erlaubte Messer nach dem Waffenrecht
Waffengesetz: Erlaubte Messer nach dem Waffenrecht Immer wieder führt es zu Diskussionen, welche Messer nach dem Waffenrecht erlaubt und verboten sind. Gerade durch die Reform des Waffenrechts gibt es
Das wichtigste zum neuen Waffenrecht
Das wichtigste zum neuen Waffenrecht von Kurt Schneider, Schiessstandsachverständiger Referent Pistole Schützenkreis 01 Friedberg/Hessen In der nachfolgenden Abhandlung wird das Waffengesetz mit den für
Merkblatt Waffenrecht in der Bundesrepublik Deutschland
Merkblatt Waffenrecht in der Bundesrepublik Deutschland Die Botschaft rät allen Interessierten zur aufmerksamen Lektüre des nachfolgenden, umfangreichen Merkblatts welches ausführlich zum Waffenrecht in
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe*
Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises als Kreispolizeibehörde Hauptstr. 92 58332 Schwelm Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe* Kleiner Waffenschein
Zusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen des ab 1. April 2003 geltenden Waffengesetzes (WaffG)
Zusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen des ab 1. April 2003 geltenden Waffengesetzes (WaffG) 1. Zuverlässigkeit 2. Persönliche Eignung 3. Anerkennung eines Bedürfnisses für den Umgang mit erlaubnispflichtigen
Für Halterinnen und Halter folgender Hunde bestehen nach dem Landeshundegesetz NRW weitere Verpflichtungen:
Sehr geehrte Hundehalterin, sehr geehrter Hundehalter, die Verpflichtung zur Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer ist den meisten Hundehalterinnen und Hundehaltern bekannt. Darüber hinaus bestehen nach
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte und / oder Berechtigung zum Munitionserwerb
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte und / oder Berechtigung zum Munitionserwerb Landratsamt Heilbronn Sicherheit und Ordnung Waffen, Sprengstoff 74064 Heilbronn 1. Ich beantrage die Erteilung
