Scool-Abo als (((eticket

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Transkript:

Umstellung Scool-Abo auf (((eticket-chipkarte zum Schuljahr 2015/2016 Stuttgart, 08.09.2015 Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 werden sämtliche Schülerinnen und Schüler im bezuschussten Scool-Abo (Kostenanteil i.d.r. 40,55 ) auf eine elektronische Chipkarte mit gespeicherter Fahrtberechtigung umgestellt. Im Folgenden möchten wir Sie über Neuerungen und die wichtigsten Unterschiede zum bisherigen System informieren. Bitte beachten: Die Übersicht bezieht sich ausdrücklich nur auf das bezuschusste, rund um die Uhr netzweit gültige Scool-Abo (erkennbar am Aufdruck Scool und fehlender Preisangabe bei den derzeitigen Wertmarken). Ticket Vorderseite Rückseite Seite 1 von 7

Zusatzwertmarke Netz Bislang nutzten die Schüler ihren Verbundpass mit Lichtbild zusammen mit einer monatlich gültigen Wertmarke als VVS-Ticket. Kostenlose Zusatzwertmarke Netz für August bei ununterbrochener Teilnahme am Abo von Sept. bis Juli (11 Monate). Es handelt sich um eine kontaktlose Chipkarte mit dem neuen Markennamen polygo. Die Fahrtberechtigung (das eigentliche VVS-Ticket) ist in elektronischer Form auf der Chipkarte gespeichert und kann von Busfahrern bzw. Prüfpersonal ausgelesen werden. Es ist bei der Chipkarte kein zusätzlicher Verbundpass und keine zusätzliche Wertmarke erforderlich. Die Chipkarte als Trägermedium ist - unabhängig von der Fahrtberechtigung ähnlich der Girocard (ec-karte) grundsätzlich 5 Jahre gültig. Sollte die Abodauer darüber hinaus gehen, so erhält der Abo-Kunde rechtzeitig automatisch eine Folgekarte. Nach einer Kündigung oder während einer temporären Unterbrechung (siehe unten) wird die Fahrtberechtigung in einem zentralen System gesperrt hierfür ist keine Rücksendung der Chipkarte erforderlich. Beim Scool-Abo auf Chipkarte ist der Monat August zukünftig generell kostenfrei (keine Abbuchung) unabhängig von der Zahl der Teilnahmemonate. Versand Bisherige halbjährliche klassenweise Verteilung der Wertmarkenbögen über die Schulsekretariate. Die Karte wird den Schülern direkt postalisch zugesandt, die Schulen müssen hier nicht aktiv werden. Das Scool-Abo als eticket ist bereits auf den zu versendenden Chipkarten gespeichert. Bisherige klassenweise Verteilung über die Schulsekretariate entfällt. Die Chipkarten werden bis spätestens Ende 8/2015 direkt Seite 2 von 7

Bestandskunden Automatische Verlängerung des Scool-Abo, sofern nicht Mitteilung der Schule als Schulabgänger erfolgt (Kennzeichen A auf Updateliste) oder aktiv gekündigt wird. vom Abo-Center an die Heimatadresse geschickt. Die Chipkarten sind ab 01.09.15 für Fahrten im VVS gültig. Es ist kein Antrag oder neuer Bestellschein auszufüllen, lediglich das Hochladen/Einreichen eines aktuellen Lichtbildes. Hierzu werden die Abonnenten angeschrieben (siehe unten). Keine vertragliche Änderung auf Grund des neuen Verfahrens notwendig. Vsl. ab der Woche nach Ostern werden die Scool- Abonnenten von ihrem jeweiligen Abo-Center angeschrieben und erhalten hierbei einen Infoflyer mit ausführlichen Hinweisen zum weiteren Vorgehen und ein Rückmeldeformular. Zugleich werden die Scool-Abonnenten im Infoflyer aufgefordert, über ein Webportal unter der Adresse www.mypolygo.de ein aktuelles Passbild hochzuladen. Alternativ steht der Postweg zur Rückmeldung zur Verfügung. In diesem Fall ist das Lichtbild durch den Abonnenten mit dem beigelegtem Rückmeldeformular dem zuständigen Abo-Center zu senden. Kunden, die trotz erneuter Aufforderung kein neues Passbild zur Verfügung stellen, erhalten eine Chipkarte ohne Lichtbild. Diese Chipkarten gelten dann nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Seite 3 von 7

März: Ausgabe von digitalen Update-Listen an die Schulen zur Aktualisierung (z.b. neue Klassenbezeichnung, Schulabgänger streichen) und somit zur Verlängerung des Abos Neukunden Ausfüllen des von der Schule mit Stempel bestätigten Bestellscheins. Ausstellung der Verbundpässe bei den Abo-Centern IGP, RBS und VBN durch VVS. Empfängeradresse war somit der VVS. Bestellfrist Der vollständig ausgefüllte Bestellschein (inkl. unterschriebenem SEPA-Mandat) muss bis zum 15. des Vormonats beim zuständigen Abo-Center eingegangen sein. Keine Änderung Vorerst weiterhin Versand von Update- Listen durch die Abo-Center. Langfristig ist die Umstellung auf ein Webportal geplant. Adress- oder Statusänderungen (z.b. Eigenanteilsbefreiung) bitte weiterhin dem Abo-Center mitteilen. Ausfüllen des von der Schule mit Stempel bestätigten Bestellscheins. Ausstellung aller Chipkarten durch die Abo-Center selber. Bestellscheine daher bitte nicht mehr an die VVS- Adresse senden. Die Ansprechpartner in den Abo-Centern bleiben erhalten. Hinweis für Kunden Abo-Center RBS: Im Zuge der Umstellung auf (((e-ticket stellt das AboCenter der RBS seine Tätigkeit ein. Für die Schulen, die heute von dem RBS-AboCenter betreut werden, geht die Abo- Zuständigkeit ab dem Schuljahr 2015/2016 nahtlos auf das AboCenter der DB Vertrieb GmbH über. Wie bislang Frist bis zum 15. des Vormonats Kündigung Schriftliche Kündigung und Rücksendung der noch vorhandenen Wertmarken. Schriftliche Kündigung gegenüber dem Abo-Center mit einer Frist von einem Monat (neu) (Posteingang) zum Ende eines Kalendermonats. Keine Rücksendung der Seite 4 von 7

Chipkarte die Fahrtberechtigung wird elektronisch gesperrt. Unterbrechung Verlust Schriftliche Benachrichtigung des Abo-Centers bis zum 15. des Vormonats und Rücksendung der Wertmarke(n). Verlustmeldung an das zuständige Abo-Center. Ausstellung Ersatzwertmarken gegen 7,50 (eine Wertmarke) bzw. 15,00 (zwei und mehr Wertmarken). Bei schriftlicher oder elektronischer Benachrichtigung des Abo-Centers bis zum 15. Vormonats kann das Scool- Abo auf Chipkarte beliebig oft für einzelne Monate unterbrochen werden unabhängig von der Zahl der Teilnahmemonate. Keine Rücksendung der Chipkarte die Fahrtberechtigung wird elektronisch gesperrt. Verlustmeldung an das zuständige Abo-Center. Ausstellung Ersatzchipkarte gegen 15,00 Gebühr. Die alte Fahrtberechtigung wird elektronisch gesperrt. Es erfolgt ein zeitnaher Versand einer Ersatzkarte. Kein Ersatz zwischenzeitlich entstandener Fahrtkosten. Defekt Kann die Chipkarte nicht mehr gelesen werden oder liegt ein ähnlicher Defekt vor, so ist unverzüglich Kontakt mit dem Abo-Center aufzunehmen. Es erfolgt ein zeitnaher Versand einer Ersatzkarte. Handelt es sich um eine offensichtlich mutwillige Beschädigung (Chipkarte z.b. geknickt, gelocht, Hitzeeinwirkung, ), so erfolgt Ersatzausstellung nur gegen 15,00 Gebühr und ohne Ersatz zwischenzeitlich angefallener Fahrtkosten. Vergessen Nachträgliche Vorlage von Verbundpass + gültiger Wertmarke binnen einer Woche bei einem Kundenzentrum des prüfenden Verkehrsunternehmens. Nachträgliche Vorlage der Chipkarte binnen einer Woche bei einem Kundenzentrum des prüfenden Verkehrsunternehmens. Seite 5 von 7

Sofern der Kunde zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gültigen Tickets gewesen ist, so ermäßigt sich das Erhöhte Beförderungsentgelt auf ein Bearbeitungsentgelt von 7,00. Sofern der Kunde zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gültigen Tickets gewesen ist, so ermäßigt sich das Erhöhte Beförderungsentgelt auf ein Bearbeitungsentgelt von 7,00. Sonstiges Scool-Abo beendet: Die einmal ausgegebene Karte verbleibt im Besitz des Kunden und kann zukünftig zur Speicherung weiterer VVS-Tarifprodukte genutzt werden. Eine Unterschrift auf der Kartenrückseite ist nicht erforderlich. Keine Rücksendung der Chipkarte an das Abo-Center (Ausnahme: Defekt). Kein Pfand, aber Ersatzgebühr bei Verlust/Zerstörung Kein Versand neuer Chipkarten für neue Schulhalbjahre, die Karte bleibt nach Ausgabe regulär für 5 Jahre beim Kunden. Die Karten und der eingelassenen Chip sind empfindlich gegen mechanische, elektromagnetische Einwirkungen und Hitze. Karten dürfen insbesondere nicht geknickt, gelocht, zerkratzt, Feuer ausgesetzt etc. werden. Die Chipkarte entspricht in der Sicherheitsstruktur dem Datenstandard der sog. Kernapplikation (KA) für das (((eticket des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Scool-Abos werden grundsätzlich ohne Kreditkartenfunktion ausgegeben. Seite 6 von 7

HINWEIS für VVS-MonatsTickets Schüler, Auszubildende Studierende im Abo (sog. Selbstzahler ohne Zuschussanspruch nach den Satzungen zur Schülerbeförderung - Preisaufdruck auf Wertmarke, kein Schriftzug Scool, Preis abhängig von der Zonenzahl): Die Ausgabeform mit Verbundpass + aktuell gültiger Wertmarke bleibt zunächst erhalten. Diese Kunden werden bis auf weiteres noch nicht auf die polygo-card umgestellt. Die Verbundpassausstellung für die Abo-Center IGP, RBS und VBN bleibt beim VVS. NEU: Der Versand der halbjährlichen Wertmarkenbögen erfolgt analog dem bezuschussten Scool-Abo auf Chipkarte zukünftig per Post an die Heimatadresse des Abonnenten. Ansonsten keine Änderung im Ablauf oder der Gültigkeit. Seite 7 von 7