Verordnung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei über die Datenbearbeitung

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Transkript:

Verordnung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei über die Datenbearbeitung (Datenbearbeitungsverordnung Kst GwG, DV Kst GwG) vom 1. Juli 2005 Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kontrollstelle), gestützt auf die Artikel 18 und 41 des Geldwäschereigesetzes vom 10. Oktober 1997 1 (GwG), verordnet: 1. Abschnitt: Datensammlung Art. 1 Gegenstand 1 Die Kontrollstelle bearbeitet die Daten, die sie für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigt, insbesondere für: a. die Anerkennung von Selbstregulierungsorganisationen und deren Entzug; b. die Erteilung der Bewilligung für direkt unterstellte Finanzintermediäre und deren Entzug; c. die Anerkennung von Revisionsstellen und deren Entzug; d. die Aufsicht über die Selbstregulierungsorganisationen sowie über die direkt unterstellten Finanzintermediäre; e. die Überprüfung, ob Personen und Unternehmen als Finanzintermediäre tätig sind, ohne einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen zu sein oder über eine Bewilligung der Kontrollstelle zu verfügen; f. die Anordnung von Massnahmen und deren Vollzug; g. die Zusammenarbeit mit der Meldestelle für Geldwäscherei (Meldestelle), den spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden, den Selbstregulierungsorganisationen und den Behörden des Bundes und der Kantone; h. die Zusammenarbeit mit ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden. 2 Sie legt die Daten im Anhang fest. SR 955.033.1 1 SR 955.0 2005-1062 4735

Art. 2 Aufbau Die Datensammlung ist auf der Basis des Geschäftsstrukturplanes aufgebaut. Sie besteht aus folgenden Teilen: a. Personen und Unternehmen: 1. die einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sind, 2. die der Kontrollstelle direkt unterstellt sind, 3. denen die Kontrollstelle die Bewilligung verweigert oder entzogen hat, 4. denen eine Selbstregulierungsorganisation den Anschluss verweigert oder die sie ausgeschlossen hat, 5. die ein Bewilligungsgesuch zurückgezogen oder auf eine erteilte Bewilligung verzichtet haben, 6. die ein Gesuch um Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation zurückgezogen haben oder aus der Selbstregulierungsorganisation ausgetreten sind; b. anerkannte Selbstregulierungsorganisationen sowie Selbstregulierungsorganisationen, denen die Anerkennung verweigert oder entzogen worden ist; c. anerkannte Revisionsstellen sowie Revisionsstellen, denen die Anerkennung verweigert oder entzogen worden ist; d. Personen und Unternehmen, die möglicherweise als Finanzintermediäre tätig sind, aber weder einer Selbstregulierorganisation angeschlossen sind noch über eine Bewilligung der Kontrollstelle verfügen; e. Anfragen von Dritten; f. Beziehungen zu Behörden des Bundes und der Kantone; g. Beziehungen zu internationalen Organisationen, zwischenstaatlichen Organisationen, ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wissenschaftlichen Instituten. Art. 3 Herkunft der Daten Die Kontrollstelle verwaltet Daten von: a. Finanzintermediären; b. Selbstregulierungsorganisationen; c. Revisionsstellen; d. der Meldestelle; e. spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden; f. Polizei- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Kantone; g. anderen Behörden des Bundes und der Kantone; 4736

h. ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden; i. Dritten; j. öffentlich zugänglichen Quellen. Art. 4 Verwaltung und Zugriff 1 Die Kontrollstelle verwaltet die von ihr gesammelten Daten selbst. 2 Nur sie hat Zugriff auf die Datensammlung. 2. Abschnitt: Bekanntgabe Art. 5 Bekanntgabe von Daten an Behörden und Organisationen Die Kontrollstelle kann im Rahmen der Zusammenarbeit nach GwG Daten bekannt geben: a. der Meldestelle; b. den spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden; c. den Polizei- und Strafverfolgungesbehörde des Bundes und der Kantone; d. den Selbstregulierungsorganisationen; e. ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden. Art. 6 Bekanntgabe von Daten an Dritte Die Kontrollstelle kann Dritten auf Verlangen bekannt geben, ob ein Finanzintermediär über eine Bewilligung der Kontrollstelle verfügt oder ob er einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen ist. Sie kann auch bekannt geben, welcher Selbstregulierungsorganisation er angeschlossen ist. Art. 7 Voraussetzungen für die Bekanntgabe von Daten 1 Gesuche um Bekanntgabe von Daten sind schriftlich oder elektronisch einzureichen. Bei nachgewiesener Dringlichkeit kann das Gesuch mündlich gestellt werden. 2 Die Daten werden schriftlich oder elektronisch übermittelt; bei nachgewiesener Dringlichkeit können sie auch mündlich übermittelt werden. 3 Die Empfängerinnen und Empfänger dürfen die Daten nur zu dem Zweck verwenden, für den sie ihnen bekannt gegeben werden. Art. 8 Chiffrierung Werden Daten elektronisch übermittelt, so müssen sie vollständig chiffriert sein. 4737

Art. 9 Einschränkung der Bekanntgabe von Daten Die Kontrollstelle verweigert die Bekanntgabe von Daten, schränkt diese ein oder verbindet sie mit Auflagen, namentlich wenn: a. wesentliche öffentliche Interessen, überwiegende Interessen der Strafverfolgung oder offensichtlich schutzwürdige Interessen der betroffenen Person es verlangen; b. gesetzliche Geheimhaltungspflichten oder besondere Datenschutzvorschriften im Sinne des Datenschutzgesetzes vom 19. Juni 1992 2 es verlangen. Art. 10 Veröffentlichung Die Kontrollstelle macht die Liste der anerkannten Selbstregulierungsorganisationen und der anerkannten Revisionsstellen öffentlich zugänglich. 3. Abschnitt: Aufbewahrung, Entfernung, Löschung und Archivierung der Daten Art. 11 Aufbewahrungsfristen 1 Daten über Finanzintermediäre, die der Kontrollstelle direkt unterstellt sind, sowie über anerkannte Selbstregulierungsorganisation und Revisionsstellen werden während zehn Jahren nach dem Ende der Bewilligung oder der Anerkennung aufbewahrt. 2 Daten aus Verwaltungsverfahren, die nicht durch Absatz 1 abgedeckt sind, werden während zehn Jahren nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens aufbewahrt. 3 Daten über Finanzintermediäre, die einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sind, werden während zehn Jahren nach Beendigung der Zugehörigkeit zur Selbstregulierungsorganisation aufbewahrt. 4 Alle anderen Daten werden nach dem Zeitpunkt der Erfassung während zehn Jahren aufbewahrt. Art. 12 Entfernung und Löschen der Daten 1 Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten aus der Datensammlung entfernt oder gelöscht. 2 Sind Personendaten mehrfach erfasst, so werden sie gleichzeitig mit dem Datensatz entfernt oder gelöscht, dessen Aufbewahrungsfrist zuletzt abläuft. 3 Die Entfernung und Löschung von Daten erfolgt unter Vorbehalt der Ablieferung an das Bundesarchiv nach dem Archivierungsgesetz vom 26. Juni 1998 3. 2 SR 235.1 3 SR 152.1 4738

4. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. 13 Aufhebung bisherigen Rechts Die Verordnung vom 20. August 1998 4 über das Register der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei wird aufgehoben. Art. 14 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. November 2005 in Kraft. 1. Juli 2005 Für die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei Eidgenössische Finanzverwaltung Der Direktor: Peter Siegenthaler 4 AS 1998 2297, 2000 1227, 2001 2144 4739

Liste der von der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei bearbeiteten Daten Anhang (Art. 1 Abs. 2) I. Allgemein Alle Massnahmen- und Sanktionsverfahren, wie auch immer sie ausgehen, werden aufgeführt. II. Finanzintermediäre, die direkt der Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei unterstellt sind II.1 Angaben zur Gesellschaft/Personalien II.1.1 Allgemeine Angaben 1. Name (natürliche Personen) 2. Vorname (natürliche Personen) 3. Firma 4. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz 5. PLZ 6. Ort 7. Kanton 8. Land 9. Telefon 10. Telefax 11. E-Mail 12. Rechtsform 13. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit 14. Geburtsdatum (natürliche Personen) 15. Errichtungs- oder Gründungsdatum 16. Muttergesellschaft 17. Tochtergesellschaften 18. Filialen 19. Niederlassungen 20. Beteiligungen 21. Joint Ventures 4740

II.1.2 Verwaltungsratsmitglieder 22. Name 23. Vorname 24. Heimatort 25. Wohnort 26. Geburtsdatum 27. Qualifikationen II.1.3 Geschäftsinhaber/in 28. Name 29. Vorname 30. Heimatort 31. Wohnort 32. Geburtsdatum 33. Qualifikationen II.1.4 Direktionsmitglieder 34. Name 35. Vorname 36. Heimatort 37. Wohnort 38. Geburtsdatum 39. Qualifikationen II.1.5 Revisionsstelle 40. Name und Adresse II.1.6 Leiter/in der Geldwäschereifachstelle 41. Name 42. Vorname 43. Heimatort 44. Wohnort 45. Geburtsdatum 46. Berufliche Angaben 47. Qualifikationen 4741

II.1.7 Leiter/in der internen Kontrollen 48. Name 49. Vorname 50. Heimatort 51. Wohnort 52. Geburtsdatum 53. Berufliche Angaben 54. Qualifikationen II.1.8 Verschiedenes/Bemerkungen 55. Wirtschaftlich Berechtigte 56. Zeichnungsberechtigte Person 57. Datum des Bewilligungsgesuches 58. Kontrolle der Unterlagen der Finanzintermediäre Allgemeine Unterlagen (mit Erstellungsdatum) Handelsregisterauszug schriftlicher Auszug aus einer durch die Handelsregisterbehörde geführten Datenbank oder aus vertrauenswürdigen, privat verwalteten Verzeichnissen und Datenbanken Statuten (oder gleichwertige Unterlagen) behördliche Bewilligung zur Ausübung der Tätigkeit Erläuterungen über die Geschäftstätigkeit Auftrag an die Revisionsstelle Vollmachten Geschäftsbericht Organigramm Beteiligungs- oder Joint-Venture-Verträge interne Weisungen Bericht einer unabhängigen Revisionsgesellschaft oder einer Notarin oder eines Notars, die oder der bestätigt, dass der Finanzintermediär aufgrund seiner Organisation seine Sorgfaltspflichten wirklich einhalten kann Ausbildungsprogramm (Veranstaltungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei) 4742

Unterlagen zu den Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Direktion, zum Geschäftsinhaber oder zur Geschäftsinhaberin und zur Leiterin oder zum Leiter der Geldwäschereifachstelle und der internen Kontrollen (für jede Person) Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte (mit Ablaufdatum, unterzeichnet und datiert) Auszug aus dem schweizerischen Strafregister unterzeichnetes und datiertes Curriculum vitae und Kopien von Diplomen und Fähigkeitszeugnissen persönliche Erklärung der betreffenden Person, dass sie weder in ein laufendes Straf- noch in ein laufendes Verwaltungsverfahren verwickelt ist, das mit ihrer Berufstätigkeit zusammenhängt Verschiedenes (für die Umsetzung des GwG wichtige, vom Finanzintermediär freiwillig gelieferte Unterlagen) 59. Datum der Erteilung oder der Verweigerung der Bewilligung 60. Bei Verweigerung: Gründe 61. Gebühren/Kosten 62. Verschiedenes (Bemerkungen der Kontrollstelle zum Bewilligungsverfahren) 63. Mutationen innerhalb der interne Organisation 64. Rekurs, Verfahrensakten, Entscheidungen der Rekurskommission II.2 Revision vor Ort 65. Datum 66. Verantwortliche Mitarbeiterin oder verantwortlicher Mitarbeiter der Kontrollstelle 67. Bei Übertragung an Dritte: Name und Adresse 68. Kontrollergebnis (Zusammenfassung) 69. Gebühren/Kosten 70. Künftige Massnahmen (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, falls geplant, Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, weitere Folgen der Kontrolle) 71. Anzahl geprüfte Kundendossiers 72. Dauer II.3 Massnahmen und Sanktionen 73. Datum 74. Fakten (Zusammenfassung, Stichworte) 75. Ergebnisse (Massnahme/Sanktion/andere) 76. Gebühren/Kosten 4743

77. Verschiedenes (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, Verfahren zur Löschung im Handelsregister) 78. Meldung an die Meldestelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei 79. Strafanzeigen III. Selbstregulierungsorganisationen (SRO) III.1 Angaben zur SRO III.1.1 Allgemeine Angaben 1. Name 2. Verbands- und Konzernzugehörigkeit 3. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz 4. PLZ 5. Ort 6. Kanton 7. Telefon 8. Telefax 9. E-Mail 10. Rechtsform 11. Errichtungs- oder Gründungsdatum 12. Rechtspersönlichkeit ja nein III.1.2 Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Leitungsgremiums 13. Name 14. Vorname 15. Heimatort 16. Wohnort 17. Geburtsdatum 18. Berufliche Angaben 19. Qualifikationen III.1.3 Sekretariat 20. Name 21. Vorname 22. Heimatort 23. Wohnort 4744

24. Geburtsdatum 25. Berufliche Angaben III.1.4 Revisionsstelle 26. Name und Adresse III.1.5 Zeichnungsberechtigte Personen 27. Name 28. Vorname 29. Heimatort 30. Wohnort 31. Geburtsdatum III.1.6 Mitglieder der Geldwäschereifachstelle 32. Name 33. Vorname 34. Heimatort 35. Wohnort 36. Geburtsdatum 37. Berufliche Angaben 38. Qualifikationen III.1.7 Ausbildungsverantwortliche/r 39. Name 40. Vorname 41. Heimatort 42. Wohnort 43. Geburtsdatum 44. Berufliche Angaben 45. Qualifikationen III.1.8 Untersuchungsbeauftragte/r 46. Name 47. Vorname 48. Heimatort 49. Wohnort 50. Geburtsdatum 4745

51. Berufliche Angaben 52. Qualifikationen III.1.9 Mitglieder des Schiedsgerichts 53. Name 54. Vorname 55. Heimatort 56. Wohnort 57. Geburtsdatum 58. Berufliche Angaben 59. Qualifikationen III.1.10 Verschiedenes/Bemerkungen 60. Datum des Gesuchs um Anerkennung 61. Kontrolle der Unterlagen der Selbstregulierungsorganisation 5 : Allgemeine Unterlagen (mit Erstellungsdatum) Handelsregisterauszug Statuten (oder gleichwertige Unterlagen) Reglement oder gleichwertige Unterlagen Auftrag an die Revisionsstelle Vollmachten Organigramm interne Weisungen und Pflichtenhefte Weisungen für die angeschlossenen Finanzintermediäre Ausbildungsprogramm Mitgliederliste pro Quartal (vgl. III) Unterlagen zu den Mitgliedern des Vorstandes, zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sekretariats, den Mitgliedern des Schiedsgerichts, zu den Mitgliedern der Fachstelle «Geldwäscherei», zum oder zur Ausbildungsverantwortlichen, zum oder zur Untersuchungsbeauftragten Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte (mit Ablaufdatum, unterzeichnet und datiert) Auszug aus dem schweizerischen Strafregister unterzeichnetes und datiertes Curriculum vitae und Kopien von Diplomen und Fähigkeitszeugnissen 5 Die Unterlagen der Selbstregulierungsorganisationen werden gescannt und anschliessend wieder zurückgesandt. 4746

persönliche Erklärung der betreffenden Person, dass sie weder in ein laufendes Straf- noch in ein laufendes Verwaltungsverfahren verwickelt ist, das mit ihrer Berufstätigkeit zusammenhängt 62. Sanktionen und Massnahmen 63. Meldung der Nichtaufnahme, Ausschlüsse mit Begründungen 64. Datum der Erteilung/der Verweigerung der Anerkennung 65. Bei Verweigerung: Gründe 66. Gebühren 67. Rekurs, Verfahrensakten, Entscheidungen der Rekurskommission III.2 Revision vor Ort 68. Datum 69. Verantwortliche Mitarbeiterin oder verantwortlicher Mitarbeiter der Kontrollstelle 70. Bei Übertragung an Dritte: Name und Adresse 71. Kontrollergebnis (Zusammenfassung) 72. Gebühren/Auslagen 73. Künftige Massnahmen (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, falls geplant, Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, weitere Folgen der Kontrolle) III.3 Massnahmen und Sanktionen 74. Datum 75. Fakten (Zusammenfassung, Stichworte) 76. Massnahme/Sanktion 77. Verschiedenes (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, je nachdem Entzug der Annerkennung) 78. Meldung an die Meldestelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei III.4 Jahresbericht 79. Datum 80. Verantwortlicher Mitarbeiterin oder verantwortlicher Mitarbeiter der Kontrollstelle 81. Analyse des Jahresberichts 82. Gebühren/Auslagen 83. Künftige Massnahmen (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, falls geplant, Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, weitere Folgen der Kontrolle) 4747

IV. Finanzintermediäre, die einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sind (aufgrund der Liste der Selbstregulierungsorganisationen nach Art. 26 GwG) IV.1 Juristische Personen oder Gesellschaften IV.1.1 Allgemeine Angaben 1. Firma 2. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz 3. PLZ 4. Ort 5. Kanton 6. Rechtsform 7. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit 8. Gründungsdatum IV.1.2 Zeichnungsberechtigte Personen 9. Name 10. Vorname 11. Heimatort 12. Wohnort 13. Funktion (Verwaltungsratsmitglied, Direktionsmitglied usw.) IV.2 Natürliche Personen 14. Name 15. Vorname 16. Adresse 17. PLZ 18. Ort 19. Kanton 20. Heimatort 21. Wohnort 22. Geburtsdatum 4748

V. Revisionsstellen, die von der Kontrollstelle anerkannt sind V.1 Angaben zu Revisionsgesellschaften 1. Firma 2. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz 3. PLZ 4. Ort 5. Kanton 6. Land 7. Telefon 8. Telefax 9. E-Mail 10. Rechtsform 11. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit 12. Geburtsdatum (natürliche Personen) 13. Errichtungs- oder Gründungsdatum 14. Kontaktperson 15. Revisionsmandat 16. Zweck V.2 Angaben zu den Revisorinnen und Revisoren 17. Name 18. Vorname 19. Heimatort 20. Wohnort 21. Geburtsdatum 22. Qualifikationen Unterlagen zu Revisionsgesellschaften Handelsregisterauszug Anmeldungsformular Nachweis Verbandsmitgliedschaft Kopie Berufshaftpflichtpolice Letzter Bericht der Revisionsstelle vor Akkreditierung Auszug aus dem Betreibungsregister 4749

Unterlagen zu den Revisorinnen und Revisoren Wohnsitzbestätigung Auszug aus dem schweizerischen Strafregister unterzeichnetes und datiertes Curriculum vitae und Kopien von Diplomen und Fähigkeitszeugnissen persönliche Erklärung der betreffenden Person, dass sie weder in ein laufendes Straf- noch in ein laufendes Verwaltungsverfahren verwickelt ist, das mit ihrer Berufstätigkeit zusammenhängt. Verschiedenes (für die Umsetzung des GwG wichtige, von der Revisionsstelle freiwillig gelieferte Unterlagen) V.3 Massnahmen und Sanktionen 23. Datum 24. Fakten (Zusammenfassung, Stichworte) 25. Massnahme/Sanktion 26. Verschiedenes (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle, je nachdem Entzug der Annerkennung) 27. Meldung an die Meldestelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei 28. Rekurs, Verfahrensakten, Entscheidungen der Rekurskommission VI. Personen und Unternehmen, die möglicherweise als Finanzintermediäre tätig sind, ohne einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen zu sein oder über eine Bewilligung der Kontrollstelle zu verfügen VI.1 Angaben zur Gesellschaft/Personalien VI.1.1 Allgemeine Angaben 1. Name (natürliche Personen) 2. Vorname (natürliche Personen) 3. Firma 4. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz 5. PLZ 6. Ort 7. Kanton 8. Land 9. Telefon 10. Telefax 11. E-Mail 4750

12. Website 13. Rechtsform 14. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit 15. Geburtsdatum (natürliche Personen) 16. Errichtungs- oder Gründungsdatum 17. Muttergesellschaft 18. Tochtergesellschaften 19. Filialen 20. Niederlassungen 21. Beteiligungen 22. Joint Ventures VI.1.2 Verwaltungsratsmitglieder/Gesellschafterinnen und Gesellschafter 23. Name 24. Vorname 25. Heimatort 26. Wohnort 27. Geburtsdatum 28. Qualifikationen VI.1.3 Geschäftsinhaber/in 29. Name 30. Vorname 31. Heimatort 32. Wohnort 33. Geburtsdatum 34. Qualifikationen VI.1.4 Direktionsmitglieder 35. Name 36. Vorname 37. Heimatort 38. Wohnort 39. Geburtsdatum 40. Qualifikationen 4751

VI.1.5 Verschiedenes/Bemerkungen 41. Insbesondere wirtschaftlich Berechtigte 42. Zeichnungsberechtigte Personen 43. Datum der Verfahrenseröffnung/-einstellung 44. Hinweisquellen 45. Recherchenresultate 46. Mittels Auskunftsbegehren im Sinne von Art. 19 GwG erlangte Unterlagen Tätigkeitsbeschrieb Personalbestand Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges (nur für ausländische Gesellschaften) Kopie der Statuten (oder gleichwertige Unterlagen) Werbeprospekte und Standardverträge Standard-Vollmachten Kopie der Jahresrechnung bzw. der Konzernrechnung der letzten beiden Rechnungsjahre inklusive Revisionsberichte Zwischenabschlüsse des laufenden Rechnungsjahres Kopie eines aktuellen Kundendossiers in anonymisierter Form Sämtliche internen Vorschriften (mit Datum ihres Erlasses) sowie eine Beschreibung der Massnahmen, die zur Erfüllung der Pflichten gemäss GwG ergriffen werden Allfällige Beitrittsbestätigung einer SRO Kopie einer allfälligen Bewilligung durch eine spezialgesetzliche Aufsichtsbehörde VI.2 Revision vor Ort 47. Datum 48. Verantwortliche Mitarbeiterin oder verantwortlicher Mitarbeiter der Kontrollstelle 49. Bei Übertragung an Dritte: Name und Adresse 50. Kontrollergebnis (Zusammenfassung) 51. Befragungsprotokolle 52. Anzahl geprüfte Kundendossiers 53. Kopien von Kundendossiers 54. Kopien von Buchhaltungsunterlagen 55. Kopien weiterer Geschäftsunterlagen 56. Dauer der Prüfung 57. Gebühren/Kosten 4752

VI.3 Massnahmen und Sanktionen 58. Datum 59. Fakten (Zusammenfassung, Stichworte) 60. Ergebnisse (Massnahmen/Sanktion/andere) 61. Gebühren/Kosten 62. Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei 63. Berichte von beauftragten Dritten (Liquidatoren, Revisoren usw.) 64. Rekurs, Verfahrensakten, Entscheidungen der Rekurskommission VI.4 Liquidatorinnen und Liquidatoren 65. Firma 66. Name (natürliche Person) 67. Vorname (natürliche Person) 68. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz 69. PLZ 70. Ort 71. Kanton 72. Land 73. Telefon 74. Telefax 75. E-Mail 76. Rechtsform 77. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit 78. Geburtsdatum (natürliche Personen) 79. Errichtungs- oder Gründungsdatum 80. Angaben zu den Mandatsleiterinnen und Mandatsleitern Name Vorname Heimatort Wohnort Geburtsdatum Qualifikationen 4753

VII. Anfragen von Dritten, Beziehungen mit Behörden und Internationale Beziehungen VII.1 Daten zu Dritten, die eine Anfrage machen VII.1.1 Juristische Personen oder Gesellschaften 1. Firma 2. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz 3. PLZ 4. Ort 5. Kanton 6. Land 7. Telefon 8. Telefax 9. E-Mail 10. Website 11. Rechtsform 12. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit 13. Muttergesellschaft 14. Tochtergesellschaften 15. Filialen 16. Niederlassungen 17. Name, Vorname und Funktion der zeichnungsberechtigten Personen VII.1.2 Natürliche Personen oder Geschäftsinhaber/in 18. Name 19. Vorname 20. Adresse 21. PLZ 22. Ort 23. Kanton 24. Land 25. Telefon 26. Telefax 27. E-Mail 28. Website 4754

29. Qualifikation 30. Aktivität VII.2 Daten zu inländischen Behörden, Organisationen und wissenschaftlichen Instituten, die eine Anfrage machen 31. Name 32. Adresse 33. PLZ 34. Ort 35. Kanton 36. Telefon 37. Telefax 38. E-Mail 39. Website 40. Aufgabenbereich 41. Name, Vorname und Funktion der zeichnungsberechtigten Personen VII.3 Daten zu ausländischen Behörden, internationalen Organisationen, zwischenstaatlichen Organisationen und wissenschaftlichen Instituten, die eine Anfrage machen 42. Name 43. Adresse 44. PLZ 45. Ort 46. Kanton 47. Land 48. Telefon 49. Telefax 50. E-Mail 51. Website 52. Aufgabenbereich 53. Name, Vorname und Funktion der zeichnungsberechtigten Personen 4755

VII.4 Daten über die Person, über die um Auskunft ersucht wird VII.4.1 Juristische Personen oder Gesellschaften 54. Firma 55. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz 56. Adresse 57. PLZ 58. Ort 59. Kanton 60. Land 61. Telefon 62. Telefax 63. E-Mail 64. Website 65. Rechtsform 66. Geschäftszweck und Geschäftstätigkeit 67. Muttergesellschaft 68. Tochtergesellschaften 69. Filialen 70. Niederlassungen 71. Name, Vorname und Funktion der verantwortlichen Person 72. Name, Vorname und Funktion der Mitarbeitern VII.4.2 Natürliche Personen oder Geschäftsinhaber/in 73. Name 74. Vorname 75. Adresse 76. PLZ 77. Ort 78. Kanton 79. Land 80. Telefon 81. Telefax 82. E-Mail 83. Website 4756

84. Ausbildung, berufliche Qualifikation 85. Aktivität VII.5 Behörden, internationale und zwischenstaatliche Organisationen oder wissenschaftliche Institute 86. Name 87. Adresse 88. PLZ 89. Ort 90. Kanton 91. Land 92. Telefon 93. Telefax 94. E-Mail 95. Website 96. Aufgabenbereich 97. Name, Vorname und Funktion der verantwortlichen Personen 98. Name, Vorname und Funktion der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter VII.6 Verfahrensakten 99. Verfahrensakten (Korrespondenz und Beilage) 100. Rechtsmittelverfahrensakten (Korrespondenz und Beilage) 101. Entscheid der Kontrollstelle 102. Rechtsmittelentscheid/Entscheid Dritte Behörden 103. Diverses (insbesondere: Stellungnahmen der Kontrollstelle und unaufgefordert eingereichte Dokumente Dritter) VII.7 Massnahmen 104. Datum 105. Fakten (Zusammenfassung, Stichworte) 106. Ergebnis (Massnahme/Sanktion/anderes) 107. Gebühren/Kosten 108. Verschiedenes (insbesondere: Datum der nächsten Kontrolle) 109. Meldung an die Meldestelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei 110. Strafanzeigen 4757

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