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Transkript:

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Gültig ab 09.06.0. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr), die Besonderen Bedingungen für die Fahrradmitnahme der DB Regio AG, die Bedingungen für den Internet- von Fahrkarten und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Online-s (OT), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.. Aktionszeitraum s werden unbefristet angeboten.. Fahrkarten Ein kann genutzt werden von:.. bis zu fünf gemeinsam reisenden oder.. einer gemäß Nr.. mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich Jahren (sog. Familienkinder ) und einer weiteren.. Familienkinder nach Nr... sowie Kinder bis einschließlich Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt... Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als /Erwachsener berücksichtigt... Die Anzahl der gemeinsam reisenden muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr... ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich...6 Ein kann abhängig vom ssystem bis zu Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden...7 Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein...8 Die Fahrt mit einem als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichneten undatierten muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein... Ein berechtigt zur Fahrt in Zügen C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Württemberg.

.. Für Fahrten außerhalb Württembergs und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften... Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines s angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder- in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des s hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-s im Sinne dieser Bestimmungen sind - Bayern- - Bayern- Nacht - Hessenticket - Rheinland-Pfalz- - Rheinland-Pfalz- Nacht - Saarland- - Saarland- Nacht.. Ein gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis :00 Uhr des Folgetages - Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Württemberg gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis :00 Uhr des Folgetages.. Für die Geltungsbereiche außerhalb Württembergs gilt die Feiertagsregelung nur, wenn der angegebene Geltungstag in Württemberg und dem betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab 9.00 Uhr... Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des s sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des s sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.. Ein ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des s Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers mit der längsten Reisestrecke eingetragen sind. Der Inhaber muss diese Angaben vor Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben eintragen, sofern dies nicht bereits vom ssystem vorgenommen wurde. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.

. Beförderungsentgelte für und Fahrräder.. Das Beförderungsentgelt für beträgt: und im Internet über www.bahn.de ) stattfindet ) und im Internet über www.bahn.de ) stattfindet ) Entgelt für Fahrten in der. Klasse 6 0 8 8 6 0,0 8,60 7,0,80 Entgelt für Fahrten in der. Klasse 0 66 78 6 68 80 6,0 9,0 7,60 8,80 Entgelt für Übergang.Klasse. Klasse 8 6 0

) stattfindet ) 0 8 6 0 8 6,0,0 ) Ist an der DB-Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das im Zug zum Preis wie bei ausgegeben... Die Fahrkarte für den Übergang in die. Klasse zum gilt nur in Verbindung mit einem gültigen. Die aufgedruckte anzahl auf der Fahrkarte für den Übergang muss mit der aufgedruckten anzahl des dazu gehörigen s identisch sein... Aus bestimmten Anlässen können s unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichnet... Für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß Nr. 8 BB verkehr in Zügen der Produktklasse C des DB Konzerns ist grundsätzlich eine Fahrradtageskarte zu erwerben... Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft.. Erstattung und Umtausch. Erstattung und Umtausch von s sowie des Entgelts für den Übergang von der. in die. Wagenklasse ist grundsätzlich ausgeschlossen.. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 6 der Verordnung (EG) 7/007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.. der Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr). 6. Sicherung gegen Missbrauch 6. Die Übertragbarkeit eines s endet mit Eintragung des Inhaber-Namens, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. 6. Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des Geltungstags wird ein ungültig.

6. Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z. B. ohne Reisenden nach Nr.. oder unzulässige Erweiterung der Gruppengröße) gelten die Regelungen der BB verkehr Nr..9. 7. Sonstige Bestimmungen 7. Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 7 Abs. Nr. EVO i. V. m. 7 Abs. EVO erfolgt daher nicht. 7. Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 7 der Verordnung (EG) 7/007 gelten die Nummern 9. und 9. BB verkehr in Verbindung mit Nr.. der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).