NAMENSERKLÄRUNG Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Bot- insbesondere schaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Hier finden Sie Informationen zu 1. Ehenamensbestimmung nach Eheschließung 2. Namenserklärung zu Kindern 3. Wiederannahme eines vorherigen Nachnamens nach bspw. Scheidung Jede Namenserklärung wird nach Aufnahme durch die Botschaft mit den Unterlagen an das zuständige Standesamt in Deutschland zur Prüfung übersandt. Sobald von dort eine Bestätigung über die neue Namensführung hier eingeht, werden Sie informiert und können ggf. einen neuen Reisepass beantra- Eine Aussage gen oder einen bereits beantragtenn Pass auf den neuen Namen ausgehändigt bekommen. über die Bearbeitungszeiten der einzelnen Standesämter und die jeweils zu erwartende Dauer des Ver- fahrens kann von der Botschaft leider nicht getroffen werden. Die Ausstellung von Namensbescheinigungen ist gebührenpflichtig und wird nur auf Ihren Wunsch ausgestellt. Es empfiehlt sich aber sehr, solch eine Bescheinigung zu beantragen. Wenn das Standesamt die Namenserklärung erhält, wird die Namensführung dort vermerkt. Daher falsowie die Ausstellung len beim Standesamt weitere Gebühren für die Eintragung der Namensführung von entsprechenden Bescheinigungen an. Diese Gebühren unterliegen dem jeweiligen Landesrecht des zuständigen Standesamtes und sind u.u. auch fallabhängig. Das Standesamt wird in aller Regel zu- übersandt nächst eine Zahlungsaufforderungg über die Gebühren zusenden, bevor die Bescheinigung wird. Die Gebühren für das Standesamt können nicht über die Botschaft eingezahlt werden, sondern müssen direkt beim Standesamt beglichen werden (durch Überweisung oder über Verwandte, Freunde aus Deutschland). Die Bearbeitungszeiten bei Namenserklärungen sind von Standesamt zu Standesamt verschieden. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten und kann die Verfahrens- die Eheschließung. dauer auch nicht vorhersagen. 1. Ehenamensbestimmung nach Eheschließung Der Name eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch Bei der Eheschließung in Deutschland kann man direkt bei der standesamtlichen Trauung einen Ehe- dabei seinen vorhe- namen bestimmen. Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann rigen Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen.
Haben Sie bei der Eheschließung außerhalb Deutschlands einen Ehenamen erklärt, fragen Sie bitte bei der Botschaft nach, ob dieser nach deutschem Recht anerkannt wird. Gibt man bei Eheschließung keine Erklärung ab, führt der deutsche Staatsangehörige weiter den vor der Eheschließung geführten Namen. Eine Ehenamensbestimmung ist auch nach der Eheschlieim Ausland über eine ßung noch möglich, entweder beim deutschen Standesamt oder bei Wohnsitz deutsche Auslandsvertretung. Bei Eheschließung in Irland muss daher nach der Heirat eine Ehenamenserklärung abgeben werden, wenn der deutscher Ehegatte seinen Namen ändern möchte. Sofern Sie in Irland leben, könnenn Sie eine solche Erklärung bei der Botschaft abgeben. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, füllen Sie bitte das Formular von der vorherigen Internetseite wie dort beschrieben aus und senden es gemeinsam mit einem Satz der notwendigenn Unterlangen (s. Liste weiter unten) eingescannt an die darin genannte Email-Adresse unter Angabe des Betreffs "Namenser- mit Ihnen verein- klärung Ehegatten und einer Telefonnummer. Nach Fertigstellung wird ein Termin bart. Beide Ehepartner müssen zu dem Termin persönlich anwesend sein, da ihre Unterschriften auf der Namenserklärung beglaubigt werden müs und mit je zwei Fotokopien sind bei dem Termin selbst erforderlich (für die Fertigung von Kopien erhebt die Botschaft Auslagen in Höhe von 0,50 pro Kopie): gültige Reisepässe beider Ehegatten (oder deutscher Personalausweis) Geburtsurkunden beider Ehegatten (ggfs. in's Deutsche übersetzt und mit Apostille) Heiratsurkunde (ggfs. in's Deutsche übersetzt und mit Apostille) rechtskräftiges Scheidungsurteil, wenn Sie geschieden in die Ehe gegangen sind (ggf. mit ei- nem Vermerk über die Anerkennungsfeststellung (s. eigenes Merkblatt)) Wohnsitznachweis für Irland (z.b. eine aktuelle Haushaltsrechnung) ggf. Abmeldebescheinigung aus Deutschland ggfs. Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern Weitere Unterlagen können je nach Fallkonstellation erforderlich sein und im Nachhinein von dem zuständigen Standesamt angefordert werden. Grundsätzlich müssen fremdsprachige Dokumente übersetzt werden. Wenn Sie keine Übersetzung vorlegen, wird die Namenserklärung dennoch an das Standesamt weitergeleitet; mit einer Nachforde- Dazu kommen 5 rung der Übersetzung muss jedoch gerechnet werden. Die Gebühr für die Ehenamenserklärung beträgt 20 Euro und ist in bar zu entrichten. Euro für die Beglaubigung der Kopien, die dem Standesamt zur Verfügung gestellt werden müs 2. Geburtsnamensbestimmung eines Kindes
Sind Sie verheiratet, führen Sie keinen gemeinsamen Ehenamen nach deutschen Rechtsvorschriften und haben ein Kind bekommen, so ist dieses Kind bis zur Abgabe einer Namenserklärung nachna- eine Namenserklä- menslos. Ein Pass kann deshalb nicht unmittelbar ausgestellt werden. Sie müssen rung für das Kind bei der Botschaft abgeben! ODER Sind Sie nicht verheiratet und haben ein Kind bekommen, trägt das Kind bis zu einer eventuellen Na- die alleinige Sorge menserklärung durch die Sorgeberechtigten den Nachnamen der Mutter, falls diese bei Geburt innehatte. Sie können dies durch eine Namenserklärung zugunsten des Namens des anderen Elternteils bei der Botschaft ändern. Um auch hier lange Wartezeiten zu vermeiden, füllen Sie bitte das Formular von der vorhergehenden Internetseite wie dort beschrieben aus und senden es gemeinsam mit einem Satz der notwendigen Un- unter Angabe des terlagen (s. Liste weiter unten) eingescannt an die darin genannte Email-Adresse Betreffs Namenserklärung Kind und einer Telefonnummer. Nach Fertigstellung wird ein Termin mit Ihnen vereinbart. Beide Eltern müssen zu dem Termin persönlich anwesend sein, da ihre Unterschriften auf der Namenserklärung beglaubigt werden müs Bitte beachten Sie auch, dass zu spät oder ohne vollständige Unterlagen erschienene Antragsteller in der Regel leider nicht berücksichtigt werden können und einen neuen Termin vereinbaren müs- und mit je zwei Fotokopien sind erforderlich: gültige Reisepässe beider Ehegatten (oder deutscher Personalausweis) Heiratsurkunde oder Nachweis zur bestehenden Vaterschaft evtl. Sorgeerklärung (nur, wenn Vater nicht mit Mutter verheiratet ist) Geburtsurkunde des Kindes Geburtsurkunden beider Ehegatten / Eltern rechtskräftige Scheidungsurteile von Vorehen, ggf. Anerkennung durch deutsches Gericht oder Apostille und Nachweis zur Aufhebung einer Namensführung eines Elternteils Wohnsitznachweis für Irland (z.b. eine aktuelle Haushaltsrechnung) Angabe e-mail Adresse Mann: Frau: Angabe Wunschname grundsätzlich müssen fremdsprachige Dokumente übersetzt werden (nicht erforderlich bei internationalen Dokumenten). Wennn Sie keine Übersetzung vorlegen, wird die Namenserklärung den-
Wiederannahme eines früheren Namens nach Scheidung noch an das Standesamt weitergeleitet werden, mit einer Nachforderung der Übersetzung ist jedoch vielfach zu rechnen. Geburtsurkunden von weiteren gemeinsamen Kindern und ggf. zu derenen Namen abgegebenen Erklärungen weitere Unterlagen können je nach Fallkonstellation erforderlich sein und im Nachhinein von dem zuständigen Standesamt angefordert werden. Die Gebühr für die Kindesnamenserklärung beträgt 20 Euro und ist in bar zu entrichten. Dazu kom- gestellt werden müs- men 5,- für die Beglaubigung der Kopien, die dem Standesamt zur Verfügungg Nach einer rechtskräftigen Scheidung können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen, den Sie vor der Heirat führten, wieder annehmen, voranstellen oder anfügen. Dazu müssen Sie eine Namenserklä- rung bei der Botschaft abgeben. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, übersenden Sie bitte die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen vorab eingescannt per mail (info@dublin.diplo.de) oder per Fax (01-269 3800) unter Angabe des Be- wird ein Termin mit treffs Namenserklärung Kind und einer Telefonnummer. Nach Fertigstellungg Ihnen vereinbart. Bitte beachten Sie auch, dass zu spät oder ohne vollständige Unterlagen erschienene Antragsteller in der Regel leider nicht berücksichtigt werden können und einen neuen Termin vereinbaren müs- und mit je zwei Fotokopien sind erforderlich: Reisepass des betroffenen Ehegatten (oder deutscher Personalausweis) Geburtsurkunde des betroffenen Ehegatten Heiratsurkunde und Nachweis zur damit zusammenhängenden Namensführung (Beischreibung im Familienbuch oder Namensbescheinigung) Scheidungsurteil(e) mit Rechtskraftvermerk, ggf. Anerkennung durch deutsches Gericht oder Apostille Wohnsitznachweis ggf. Abmeldebescheinigung Angabe Wunschname: Weitere Unterlagen können je nach Fallkonstellation erforderlich sein und im Nachhinein von dem zuständigen Standesamt angefordert werden.
Die Gebühr für die Namenserklärung beträgt 20 Euro und ist in bar zu entrichten. Dazu kommen 5,- für die Beglaubigung der Kopien, die dem Standesamt zur Verfügung gestellt werden müs